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AN/0594/2022

Änderungsantrag zu TOP 10.9 „Gründung einer Schulbaugesellschaft“, DS 4065/2021

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 14.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2022

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

4250 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.03.2022 
AN/0594/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 17.03.2022 
 
Änderungsantrag zu TOP 10.9 „Gründung einer Schulbaugesellschaft„, DS 4065/2021 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.9 „Gründung einer 
Schulbaugesellschaft“, DS 4065/2021 auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 17.3.2022 zu 
setzen. 
 
Beschluss: 
1. Der erste Absatz des Beschlusstextes 
Der Rat der Stadt Köln bekräftigt das Ziel, notwendige Schulplätze bedarfsgerecht und 
schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Er beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer die 
Gebäudewirtschaft flankierenden Schulbaugesellschaft vorzubereiten und dem Rat zur 
Beschlussfassung vorzulegen. 
wird durch folgende Formulierung ersetzt: 
Der Rat der Stadt Köln bekräftigt das Ziel, notwendige Schulplätze bedarfsgerecht und 
schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Er beauftragt die Verwaltung, ihm in gleicher 
Ausarbeitungstiefe folgende Alternativen zur Beschlussfassung vorzulegen: 
 die Gründung einer die Gebäudewirtschaft flankierenden Schulbaugesellschaft in der 
Rechtsform einer GmbH, 
 die Einrichtung einer Stabsstelle, angesiedelt bei der Betriebsleitung der 
Gebäudewirtschaft.

2. Daraus ergeben sich redaktionelle Anpassungen im weiteren Beschlusstext 
(geänderte Formulierung unter- bzw. durchgestrichen): 
Dabei gelten – je nach Alternative – die folgenden Maßgaben und Rahmenbedingungen 
vollständig oder in Teilen: 
- Gemeinsamer Handlungsleitfaden der Gebäudewirtschaft und der ggf. zu gründenden 
Schulbaugesellschaft ist die Schulentwicklungsplanung der Stadt Köln und die daraus 
resultierende, vom Rat der Stadt Köln beschlossene priorisierende Schulbaumaßnahmenliste. 
- Die Tätigkeit der Schulbaugesellschaft / Stabstelle wird sich auf Schulneubauprojekte 
fokussieren, die in großen Neubau- bzw. Entwicklungsgebieten der Stadt Köln geplant sind und auf 
Schulneubauten, in denen Investoren die notwendigen Grundstücke einbringen. 
- Darüber hinaus wird die ggf. zu gründende Schulbaugesellschaft in Absprache mit und im Auftrag 
der Gebäudewirtschaft Schulbauprojekte realisieren, die von der Gebäudewirtschaft personell nicht 
hinterlegt werden können. Dies umfasst ggf. auch die interimistische Bereitstellung von 
Schulplätzen. 
- Die ggf. zu gründende Schulbaugesellschaft soll eine Bauprojektgesellschaft in 100%iger 
Eigentümerschaft der Stadt Köln werden. 
- Die ggf. zu gründende Schulbaugesellschaft soll ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs 
der Stadt Köln dienen. Sie wird nicht wirtschaftlich tätig und erwirbt kein Eigentum an Immobilien 
und Liegenschaften. 
Im Rahmen der Beschlussvorlage zur Gründung der Gesellschaft sind Aussagen zur Organisation, 
zur Steuerung, zu den Schnittstellen, zu Querschnittsfunktionen (Steuern, Recht, etc.), zu den 
finanziellen Rahmenbedingen, zu den Prozessen und zu den Projekten zu treffen, die von dieser 
Gesellschaft / Stabstelle in einem ersten Schritt bearbeitet werden sollen. 
 
Begründung: 
Die Verwaltung hat bisher nicht überzeugend darlegen können, warum nur die Gründung einer 
Schulbaugesellschaft in Rechtsform einer GmbH in der Lage ist, die aktuellen und prognostizierten 
Bedarfe im Bereich der Schulbauten zu decken. Es ist nicht ersichtlich, warum eine auf den 
Geschäftszweck „Schulbau“ spezialisierte und agil arbeitende Gruppe von fünf bis zehn 
Mitarbeiter*innen nicht auch innerhalb der Gebäudewirtschaft, etwa als bei der Betriebsleitung 
angesiedelte Stabstelle, eingerichtet werden kann. 
Vor einer Entscheidung des Rates über die zukünftige Organisation des Schulneubaus in den 
großen Neubau- und Entwicklungsgebieten sind daher qualifiziertere Informationen als die bisher 
vorliegenden erforderlich. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

17.03.2022 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0594/2022
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
14.03.2022
Erstellt
12.03.2022 11:44