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V/0698/2024

Eckdaten, Rahmenbedingungen, Schwerpunkte und Zielwerte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2025

Vorlagen 28.10.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 26.11.2024, TOP 11

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

24208 Zeichen

V/0698/2024 
V/0698/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Eckdaten, Rahmenbedingungen, Schwerpunkte und Zielwerte in der Grundsicherung für 
Arbeitsuchende 2025 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.11.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt 
Münster nimmt die aktuell bes tehenden sowie für das Jahr 2025 prognostizierten Eckdaten  
und Rahmenbedingungen zur Kenntnis.  
 
2. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt 
Münster beauftragt die Verwaltung, mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 
des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) zu den Bundeszielen nach Paragraf 48b SGB 
2, „Verbesserung der Integration in Erwerbsarbeit“ und „ Vermeidung von langfristigem Leis-
tungsbezug“, im Rahmen folgender Korridore eine Zielvereinbarung abzuschließen: 
Veränderung Integrationsquote: 
von -4,0 Prozent bis +4,0 Prozent 
 
Veränderung des Abstands der Integrationsquoten von Männern und Frauen: 
von -1,0 Prozentpunkte bis +5,0 Prozentpunkte 
 
Veränderung des Bestands der Langzeitleistungsbeziehenden (Jahresdurchschnitt): 
von -1,0 Prozent bis +8,0 Prozent 
 
3.  Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt 
Münster nimmt die Schwerpunktsetzung des MAGS NRW zur Kenntnis. 
 
Jobcenter 
 
30.10.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Jürgensmeier 
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

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V/0698/2024 
 4. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der 
Stadt Münster stimmt der strategischen Ausrichtung, den Schwerpunkten und den weiteren 
Handlungsfeldern des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2025 zu. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Umsetzung der Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten für den städtischen 
Haushalt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. Eckdaten und Rahmenbedingungen 
Die Eckdaten und Rahmenbedingungen der Jobcenter sind in aller Kürze die folgenden: 
 Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute und die Bundesregierung haben ihre Konjunktur-
prognosen für das Jahr 2024 gesenkt. Laut der Herbstprojektion der Bundesregierung wird für das 
laufende Jahr ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,2 Prozent erwartet. Für 2025 sagt 
der Bund ein Wachstum um 1,1 Prozent voraus, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsfor-
schung (IAB) erwartet mit einem Plus von 0,4 Prozent einen deutlich geringeren Anstieg.  
 Die Anzahl der arbeitslosen Personen im SGB 2 ist im Jahr 2024 - bedingt durch die schwächeln-
de Konjunktur und den gedämpften Arbeitsmarkt - gestiegen. Die mittel- bis langfristige Entwick-
lung steht in starker Abhängigkeit zum weiteren Kriegsgeschehen in der Ukraine und im Nahen 
Osten sowie zur nationalen und internationalen Konjunkturentwicklung. Das IAB rechnet für das 
Jahr 2025 im Mittel mit einem Anstieg der Arbeitslosen, wobei der Zuwachs überwiegend im 
Rechtskreis des SGB 2 erwartet wird. 
 Im September 2024 haben in Münster hochgerechnet 20.373 Personen in 10.491 Bedarfsgemein-
schaften Leistungen nach dem SGB 2 bezogen. Das ist ein Zuwachs um 62 Bedarfsgemeinschaf-
ten im Vergleich zum Vorjahresmonat. Bei den Personen im Leistungsbezug ist ein Rückgang um 
256 Personen im Vergleich zum Vorjahresmonat zu verzeichnen.1 Im Detail sind die aktuellen 
Strukturdaten des Jobcenters der Stadt Münster der Vorlage V/0666/2024 (Basisinformationen 
des Jobcenters) zu entnehmen. Die weitere Entwicklung im Jahr 2025 hängt von verschiedenen 
Faktoren, wie zum Beispiel den Auswirkungen rechtlicher Änderungen, ab und lässt sich schwer 
prognostizieren. 
 Für 2025 werden die Bundesmittel für das SGB 2 deutlich reduziert. Für den Eingliederungstitel 
hat der Bund dem Jobcenter der Stadt Münster 13,5 Millionen Euro avisiert, das ist eine Kürzung 
um 4,6 Prozent (siehe hierzu die Tabelle 1).  
Mittelverteilung 2024 2025*
Differenz
2024 zu 2025
Eingliederungstitel 14,16 Mio. € 13,50 Mio. € -4,64%
Verwaltungskosten 23,00 Mio. € 19,90 Mio. € -13,52%
Summe 37,16 Mio. € 33,40 Mio. € -10,14%
 
                                                 
1 Der Zuwachs der Bedarfsgemeinschaften trotz sinkender Personenzahl erklärt sich dadurch, dass der Anteil 
der Ein-Personen-Haushalten besonders stark gestiegen ist.

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*laut vorläufiger Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 19.08.2024 
Tabelle 1: Bundesmittel 2025 für das Jobcenter der Stadt Münster 
 
Durch die erforderliche Umschichtung von Geldern vom Eingliederungstitel in den Verwaltungs-
haushalt2 in Höhe von voraussichtlich 4 Millionen Euro verbleiben jedoch nur noch rund 9,5 Millio-
nen an Eingliederungsmitteln, davon sind rund 6 Millionen Euro bereits vorgebunden.  
Diese drastische Reduzierung der Eingliederungsmittel wird zwangsläufig zu einem Rückgang 
des Einsatzes von Förderinstrumenten führen. Insbesondere bei Personen mit Vermittlungs-
hemmnissen kann dies zu einer Verzögerung oder Verhinderung von Beschäftigungsaufnahmen 
führen. Da Maßnahmeteilnehmende statistisch betrachtet keine Arbeitslosen sind, wird die Ar-
beitslosenstatistik durch den Rückgang der Teilnahmezahlen weniger stark entlastet, als in den 
Jahren zuvor.  
 Die anhaltenden politischen Diskussionen und verschiedenen (angekündigten) Maßnahmen be-
ziehungsweise Rechtsänderungen binden wichtige Ressourcen in der Beratungs- und Vermitt-
lungsarbeit und führen teils zu Verunsicherung bei Mitarbeitenden und Leistungsbeziehenden. 
 Die geplante Einführung der Kindergrundsicherung sowie die Übertragung der Entscheidungs - 
und Finanzierungshoheit bei Förderleistungen für die Personengruppe der Rehabilitanden und der 
Förderung der beruflichen Weiterbildung auf die Bundesagentur für Arbeit zum 01.01.2025 wird in 
nicht unerheblichem Umfang Personalressourcen zur Umsetzung binden. 
 Der demografische Wandel hat auch Auswirkungen auf die Jobcenter. Bis 2025 werden im Job-
center der Stadt Münster voraussichtlich 25 Mitarbeitende in den Ruhestand gehen. 
 
 
Zu 2. Ziele gemäß Paragraf 48b SGB 2  
A)   Das Zielsystem im SGB 2  
Das Zielsystem des Jobcenters der Stadt Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen Auftrag des 
Grundsicherungsträgers aus. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB 2 soll es den Leis-
tungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Primä-
re Aufgabe ist es, die Eigenverantwortung der Leistungsbeziehenden zu stärken und Unterstützung 
bei der Aufnahme beziehungsweise Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu leisten, so dass der Le-
bensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. 
Zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Grundsicherungsträger sieht der 
Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die Kennzahlen wurden in einer Bund -Länder-
Arbeitsgruppe erarbeitet und in der Verordnung  der Kennzahlen nach Paragraf 48a SGB 2 festge-
schrieben. Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in Bezug 
auf vier Ziele gemessen (siehe die folgende Abbildung): 
                                                 
2 Die Mittelzuteilung des Bundes für den Verwaltungshaushalt ist unter anderem aufgr und der tariflichen Erhö-
hung der Löhne und Gehälter der Jobcenter -Mitarbeitenden nicht auskömmlich.

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In Paragraf 48b Absatz 1 SGB 2 ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele Zielvereinbarungen 
zwischen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen Träger abzuschließen sind. Weitere 
unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik sollen der Kom-
plexität der Leistungserbringung im SGB 2 Rechnung tragen und den zielgerichteten Mittel- und Res-
sourceneinsatz sicherstellen. Diese werden durch das MAGS NRW in Zusammenarbeit mit der Regi-
onaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet und bilden die möglichen 
Handlungsschwerpunkte für die Jobcenter des Landes ab (siehe dazu unter 3.).  
Die Verbesserung der sozialen Teilhabe ist bislang  nicht expliziter Bestandteil der Zielvereinbarun-
gen, wird aber in den Gesprächen der Jobcenter mit dem Land ebenfalls in den Fokus genommen, 
um der Komplexität der Integrationsarbeit im SGB 2 Rechnung zu tragen. S oziale Teilhabe durch 
Beschäftigung zu ermöglichen, ist schon seit mehreren Jahren und auch weiterhin im Jahr 2025 die 
strategische Grundausrichtung des Jobcenters der Stadt Münster. 
 
B)   Zielkorridore 2025 des Jobcenters der Stadt Münster 
 
Die nachfolgenden Zielkorridore, auf deren Grundlage das Jobcenter der Stadt Münster im weiteren 
Verlauf des Planungsprozesses die konkreten Werte für die Zielvereinbarung mit dem Land NRW 
festlegen wird, beruhen auf der Analyse der Eckdaten und Rahmenbedingungen (siehe unter 1.) und 
den Prognosen des Jobcenters. Das Ministerium hat für das Jahr 2025 keine konkrete Erwartungshal-
tung zu den einzelnen Zielgrößen formuliert; es sollen ambitionierte und zugleich realistische Ziele 
vereinbart werden. 
 
I. Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
Die Zielgröße „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird auf der Grundlage eines Monitorings beo-
bachtet, ein konkreter Zielwert besteht nicht. 
 
II. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
Zum Ziel „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ sind dem MAGS NRW für das Jahr 2025 
konkrete Zielwerte als Angebot zu übermitteln. 
Gemessen wird die Erreichung dieses Ziels anhand der Kennzahl „K2 – Integrationsquote“. Diese 
setzt sich zusammen aus dem Quotienten der Summe der Integrationen im Bezugsmonat und den 
vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leis-

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tungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). Anders als in den 
vergangenen Jahren wird der Fokus durch das MAGS NRW im kommenden Jahr auf die Integrati-
onsquote und nicht auf die Summe der Integrationen gerichtet sein.  
Die Konjunkturschwäche ist zunehmend auf dem Arbeitsmarkt spürbar. Die Zahl der Beschäftigten 
wächst nur noch in geringem Umfang und die Arbeitslosigkeit nimmt tendenziell leicht zu. Im Jobcen-
ter der Stadt Münster sind im September 2024 6. 227 Arbeitslose gemeldet, ein Anstieg um knapp 5 
Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Für Geringqualifizierte und Ungelernte ist es weiterhin 
schwierig, am ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Für 2025 rechnet das IAB entsprechend mit einem 
weiteren, wenn auch moderaten Anstieg der Arbeitslosigkeit. Dieser schlägt sich stärker im Rechts-
kreis des SGB 2 (Grundsicherung) nieder, insbesondere da durch die verminderten finanziellen För-
dermittel weniger Maßnahmeteilnehmende zu erwarten sind. 
Die Bundesregierung rechnet in ihrer jüngsten Prognose (Herbstprojektion) für das kommende Jahr 
mit einem Wirtschaftswachstum von 1,1 Prozent, insbesondere durch die Effekte der Maßnahmen im 
Rahmen der Wachstumsinitiative.  
Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster hat sich im Jah-
resverlauf 2024 nur geringfügig verändert. Zum Jahresende 2024 wird ein Bestand von rund 14.100 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erwartet. Die Prognose für das Jahr 2025 sieht aufgrund der 
wirtschaftlichen L age einen leichten Anstieg der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von jahres-
durchschnittlich rund 14.200 im Jahr 2024 auf ca. 14.300 im Jahr 2025 voraus.  
Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen erwartet das Jobcenter der Stadt Münster für das 
kommende Jahr keinen bzw. nur einen geringfügigen Zuwachs der Anzahl der tatsächlichen Integra-
tionen.   
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem MAGS NRW eine Veränderung der Integrationsquote ge-
genüber dem Jahr 2024 
 
von -4,0 Prozent bis +4,0 Prozent 
(Veränderung von voraussichtlich ca. 20,0 Prozent auf ca. 19,2 Prozent bis 20,8 Prozent)  
 
zu vereinbaren.  
Auf Grundlage der prognostizierten Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jahres-
durchschnitt 2025 lässt sich eine Veränderung der Anzahl der tatsächlichen Integrationen von -3,5 
Prozent bis 4,4 Prozent (Veränderung von voraussichtlich rund 2.850 auf ca. 2.750 bis 2.975 Integra-
tionen) errechnen.  
Die geschlechtsspezifische Zielgröße „Abstand der Integrationsquoten von Frauen und Männern“ 
wurde in den  vergangenen Jahren auf Grundlage eines Monitorings beobachtet. Für das Jahr 2025 
hat das MAGS NRW entschieden, die Zielkennzahl in den Fokus und damit in die Zielvereinbarungen 
aufzunehmen. 
 
In den vergangenen vier Jahren lag der Abstand der geschlechtssp ezifischen Integrationsquote im 
Jobcenter der Stadt Münster deutlich unter dem bundes- und landesweiten Durchschnitt. 
 
Frauen und Männer beziehen in Münster etwa gleich häufig Leistungen nach dem SGB II. Jedoch 
sind ihre Chancen, eine bedarfsdeckende Erwer bstätigkeit aufzunehmen, unterschiedlich groß. So 
beeinflussen beispielsweise verschiedene Lebenslagen, in welchem Ausmaß Frauen und Männer 
dem Arbeitsmarkt unmittelbar zur Verfügung stehen. Nach wie vor übernehmen überwiegend Frauen

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V/0698/2024 
die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen. Dies wirkt sich nicht nur auf die unmit-
telbare Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt aus, sondern schränkt oftmals auch die Teilnahme an arbeits-
marktpolitischen Maßnahmen ein. Frauen sind in weit höherem Maße auf Teilzeitbeschä ftigung und 
flexible Arbeitszeitmodelle angewiesen, begegnen aber nach wie vor häufiger als Männer Vorbehal-
ten von Unternehmen und Benachteiligungen bei der Stellenbesetzung.  
 
Angesichts dieser besonderen Herausforderungen bei der Integration von Frauen w ird vorgeschla-
gen, mit dem MAGS NRW eine Veränderung des Abstands der Integrationsquoten von Männern und 
Frauen 
 
von -1,0 Prozentpunkte bis +5,0 Prozentpunkten 
 
zu vereinbaren. 
 
 
 
 
 
 
 
III. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug  
Zu dem Ziel „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“3 sind mit dem Ministerium ebenfalls kon-
krete Zielwerte zu vereinbaren. Ausgedrückt wird dieses Ziel durch die Kennzahl „K3 - Veränderung 
des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden“. Diese setzt den Bestand de r Langzeitleistungsbe-
ziehenden des aktuellen Jahres zu dem Bestand des Vorjahres in Relation.  
Zum Jahresende 2024 wird ein Bestand von rund 9.350 Langzeitleistungsbeziehenden prognostiziert. 
Der jahresdurchschnittliche Bestand hat sich im Jahr 2024 aufgrund des Zugangs von ukrainischen 
Geflüchteten in den Langzeitleistungsbezug gegenüber dem Vorjahr um etwa 600 Personen auf vo-
raussichtlich ca. 9.050 Langzeitleistungsbeziehende erhöht. Somit startet das Jobcenter der Stadt 
Münster in das Jahr 2025 mit einem Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden, der deutlich über 
dem Jahresdurchschnittswert des Vorjahres liegt (statistischer Überhang). 
Aufgrund der vielfältigen Problemlagen können Langzeitleistungsbeziehende positive Impulse am 
Arbeitsmarkt häufig nicht nutzen. Neben fehlender oder nur geringer Berufserfahrung behindern fami-
liäre, soziale oder gesundheitliche Einschränkungen die Arbeitsmarktintegration sowohl am ersten als 
auch am zweiten Arbeitsmarkt.  
Mit den zum 01.01.2019 eingeführten Förderinstrumenten  der öffentlich geförderten Beschäftigung 
(Paragraph 16i SGB 2 und Paragraph 16e SGB 2) sowie mit weiteren, kommunal geförderten Be-
schäftigungsverhältnissen konnten auch im Jahr 2024 Langzeitleistungsbeziehende und Langzeitar-
beitslose in den Arbeitsmarkt i ntegriert werden. Auf die Entwicklung des Bestands der Langzeitleis-
tungsbeziehenden wirken sich diese Beschäftigungsmöglichkeiten jedoch nur geringfügig aus, da 
aufgrund der hohen Wohnkosten oftmals kein für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt bedarfsde-
ckendes Einkommen aus diesen geförderten Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden kann. 
                                                 
3 Langfristiger Leistungsbezug bzw. Langzeitleistungsbezug liegt vor, w enn erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den v ergangenen 24 
Monaten mind. 21 Monate hilfebedürftig w aren. Um nicht Zeiten der Nichterw erbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit ein-
zubeziehen, w erden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erw erbsfähige Leistungsberechtigte im Bezug stand. Dies  
können auch Menschen sein, die erw erbstätig sind, aber ergänzend zu ihrem Erw erbseinkommen Arbeitslosengeld 2 beziehen.

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Im Jahr 2025 werden weiterhin sukzessiv Geflüchtete aus der Ukraine in den Langzeitleitungsbezug 
übergehen. Dies wird in Kombination mit dem statistischen Überhang zu einem weiteren Anstieg des 
Jahresdurchschnittswerts 2025 führen. 
 
In Anbetracht der vorgenannten Gründe wird für das Jahr 2025 für die Veränderung des Bestands der 
Langzeitleistungsbeziehenden ein Angebotswert  
von -1,0 Prozent bis +8,0 Prozent 
(Veränderung von voraussichtlich etwa 9.050 auf ca. 8.960 bis 9.774  
Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt) 
vorgeschlagen. 
 
 
 
Zu 3. Schwerpunktsetzung des MAGS 
 
Das MAGS NRW hat im Planungsauftakt  mit den kommunalen Jobcentern am 11.10.2024 mündlich 
mitgeteilt, dass die Vermittlungsoffensive mit Fokus auf Leistungsberechtigte, die mehr oder weniger 
unmittelbar in den ersten Arbeitsmarkt eingebunden werden können, verstetigt werden soll. Dabei 
sollen alle Möglichkeiten zur Inte gration arbeitsmarktnaher Leistungsberechtigter genutzt werden,  
ohne dabei arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte außen vor zu lassen. 
Weiterhin hat das MAGS NRW mit der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für 
Arbeit vereinbart, dass Schwerpunkte auf die Intensivierung der Beratungen sowie auf die Datenquali-
tät gelegt werden sollen. Im Hinblick auf die Beratungen bedeutet dies konkret, dass sowohl der Kon-
takt zu den Unternehmen als auch zu den Leistungsbeziehenden noch enger gestaltet werden soll. 
Das MAGS NRW hat die kommunalen Jobcenter darüber informiert, für das Jahr 2025 die Durchfüh-
rung von 20 Präsenzgesprächen je Woche / Vollzeitäquivalent sowie fünf weiteren Beratungskontak-
ten auf a nderen Kommunikationswegen (zum Beispiel telefonis ch, Videoberatung) vorzugeben. Ob 
dies allerdings in Form eines Erlasses, einer Weisung oder durch Leitlinien erfolgen wird, befindet 
sich bei Redaktionsschluss dieser Vorlage noch in der Klärung. 
 
Im weiteren Verlauf der Zielplanung hat das MAGS die Themen 
I. Weiterentwicklung der Beratungsleistung im Aktivierungs- und Integrationsprozess sowie 
II. Weiterentwicklung der Kooperation mit Unternehmen im Integrationsprozess 
 
als Schwerpunkte der Steuerung im Jahr 2025 benannt und die kommunalen Jobcenter aufgefordert, 
die dazu geplanten Handlungsansätze in einer Gesamtstrategie darzustellen. 
 
 
Zu 4. Strategische Ausrichtung, Schwerpunkte und weitere arbeitsmarktpolitische  
         Handlungsfelder des Jobcenters der Stadt Münster 2025 
 
Durch die unter 1. genannten Eckpunkte und Rahmenbedingungen, insbesondere die finanzielle Aus-
stattung der Jobcenter und die weiteren geplanten Einsparungen von Seiten des Bundes, des Landes 
und der Stadt Münster in an das SGB 2 angrenzende, für die Umsetzung der aktiven Arbeitsmarkpoli-
tik wichtigen Politikbereiche, wird zum jetzigen Zeitpunkt eine verlässliche und substantielle Planung 
und Operationalisierung der genannten Schwerpunkte und Anforderungen deutlich erschwert. Hinzu

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V/0698/2024 
kommen aktuell berechtigte Forderungen der Bildungsträger nach verlässlichen Aussagen über den 
Fortbestand ihrer Angebote beziehungsweise den Umfang des Einsatzes der Förderinstrumente. Das 
durch die Schwerpunktsetzung des MAGS erzeugte Spannungsfeld zwischen arbeitsmarktnahen und 
arbeitsmarktferneren Leistungsberechtigten sowie der lokalpolitischen Schwerpunktsetzung „Soziale 
Teilhabe und Antidiskriminierung“ stellt das Jobcenter der Stadt Münster vor die Herausforderung, 
allen Anforderungen gerecht zu werden.  
 
Diese Herausforderungen sind:  
 
 Aufteilung der Eingliederungsmittel im Sinne der beabsichtigten Wirkungen unter Beachtung der 
lokalpolitischen Ausrichtung; 
 Auflösung des Spannungsfeldes der Priorisierung von arbeitsmarktnahen Leistungsberechtigten, 
ohne dabei arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte außer Acht zu lassen; 
 Umsetzung der voraussichtlichen Vorgabe des Landes NRW von 20 Beratungsgesprächen pro 
Woche und Jobcoach (VZÄ) mit für Leistungsberechtigte spürbarem Nutzen (Vermeidung von 
Quantität vor Qualität); 
 Umsetzung erwarteter Rechtsänderungen im Bürgergeld; 
 wirkungsvolle Einbettung noch nicht bekannter Herausforderungen. 
 
 
 
 
Die grundsätzliche Strategie des Jobcenters  
 
   „Soziale Teilhabe durch Beschäftigung“ 
 
hat auch unter den dargestellten Rahmenbedingungen, Anforderungen und Zielen weiter Bestand.  
Allerdings wird es unumgänglich sein, Prozesse, Strukturen, Konzepte und Maßnahmen zu überden-
ken und an die Gegebenheiten anzupassen. Zwangsläufig wird dies nicht nur jobcenterintern, son-
dern auch für die Träger und die Leistungsberechtigten zu Veränderungen führen. Für das Jobcenter 
geht es dabei auch darum, seine Geschäftsprozesse zu optimieren und effizienter zu gestalten (im 
Rahmen des Transformationsprozesses der Stadtverwaltung Münster unter anderem in den Themen-
komplexen Digitalisierung, Personalentwicklung, Führen und neue Arbeitswelten/Stadthaus 4), um 
dadurch den Fachkräftemangel in der eigenen Mitarbeiterschaft soweit wie möglich zu kompensieren 
sowie nachhaltige Potenziale für die Einsparung von Verwaltungskosten zu entwickeln.  
Zur Vermeidung von weiteren Spannungsfeldern, der deutlich reduzierten Eingliede rungsmittel für 
das Neugeschäft sowie der aktuellen unklaren Entwicklungen schlägt das Jobcenter neben den oben 
benannten Schwerpunkten des MAGS keine weiteren arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte für 2025 
vor.   
Zur Umsetzung der Ziele und Schwerpunkte des MAGS und der Berücksicht igung der Herausforde-
rungen beziehungsweise Rahmenbedingungen schlägt die Verwaltung die folgenden Handlungsfelder 
vor: 
 
Handlungsfeld 1:  Förderung und Realisierung von Beschäftigungsoptionen durch wirksame Kon-
taktformate zu Leistungsberechtigten und Arbeitgebenden.

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V/0698/2024 
Handlungsfeld 2: Überprüfung der aktuellen Prozesse und Aufbauorganisation und damit einher-
gehend Entwicklung von neuen Prozessen zur Erhöhung der Wirksamkeit (zum 
Beispiel in Bezug auf die Neukund*innen des Jobcenters). 
 
Handlungsfeld 3: Fortsetzung des berei ts begonnenen Qualitätsprojekts „Beratung“ und Anpas-
sung an die neuen Rahmenbedingungen und Schwerpunkte. 
 
     
Planungs- und Zielvereinbarungsprozess des Landes und weiteres Vorgehen 
 
Auf Basis der Vorgaben des Landes und erster interner Hochrechnungen für die Zielwerte 2025 sowie 
der Eckpunkte und Rahmenbedingungen hat das Jobcenter in den letzten Wochen die unter 2. dar-
gestellten Zielkorridore erarbeitet. Die Verwaltung wird auf Basis der mit dieser Vorlage beschlosse-
nen Zielkorridore den Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land anstreben.  
Sollte eine Zielvereinbarung mit dem Land ohne Abweichung von den mit dieser Vorlage beschlosse-
nen Korridoren nicht möglich sein, wird die Verwaltung erst nach Herstellung des Einvernehmens mit 
dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung eine Zielvereinba-
rung mit modifizierten Zielwerten abschließen. Dem Ausschuss wird im 1. Quartal 2025 über den Ab-
schluss der Zielvereinbarung mit dem MAGS NRW  berichtet (vergleiche Ratsbeschluss zur Vorlage 
V/0715/2012/1).  
Auf inhaltlicher Ebene wird das Jobcenter der Stadt Münster die mit dieser Vorlage beschlossenen 
Handlungsfelder in einem Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 2025 weiter operationalisieren 
und dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung in der ersten 
Sitzungskette im Jahr 2025 zur Entscheidung vorlegen.  
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen 
Anlage A

Anlage A

2015 Zeichen

Anlage A zur V/0698/2024 
 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage werden die relevanten Eckdaten und Rahmenbedingung für die arbeitsmarktpoli-
tische Planung des Jobcenters im Jahr 2025 dargestellt, die Korridore für den Zielvereinbarungs-
prozess des Jobcenters der Stadt Münster mit dem Land NRW zu den Bundeszielen nach Para-
graf 48b SGB 2 für 2025 sowie die arbeitsmarktpolitische Grundausrichtung, die Schwerpunkte 
und die weiteren Handlungsfelder zum Beschluss vorgelegt. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Ziele gem. Paragraf 48b Abs. 2 SGB 2: 
 Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug  
 Verbesserung der sozialen Teilhabe  
verfolgt. 
 
Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wird ein Beitrag in den 
Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und Gender ge-
leistet. 
Die Teilziele und die Zielerreichung werden durch die zum Beschluss vorgelegten Zielkorridore 
definiert, die die Grundlage für die Zielvereinbarungsgespräche der Verwaltung mit dem Land 
NRW bilden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein x  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein x  
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein x  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe beruht auf dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB 2), zum Teil in Verbindung 
mit dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB 3). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Querschnittsthemen Demografie, Gleichstellung, Inklusion und Migration werden in den 
Handlungsfeldern des Jobcenters und den Schwerpunkten des MAGS in der Planung und Um-
setzung entsprechend berücksichtigt.

Beratungsverlauf (1)

26.11.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0698/2024
Typ
Vorlagen
Datum
28.10.2024
Erstellt
28.10.2024 16:19