V/0698/2024
Eckdaten, Rahmenbedingungen, Schwerpunkte und Zielwerte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2025
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
24208 Zeichen
V/0698/2024
V/0698/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Eckdaten, Rahmenbedingungen, Schwerpunkte und Zielwerte in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende 2025
Beratungsfolge
13.11.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt
Münster nimmt die aktuell bes tehenden sowie für das Jahr 2025 prognostizierten Eckdaten
und Rahmenbedingungen zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt
Münster beauftragt die Verwaltung, mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) zu den Bundeszielen nach Paragraf 48b SGB
2, „Verbesserung der Integration in Erwerbsarbeit“ und „ Vermeidung von langfristigem Leis-
tungsbezug“, im Rahmen folgender Korridore eine Zielvereinbarung abzuschließen:
Veränderung Integrationsquote:
von -4,0 Prozent bis +4,0 Prozent
Veränderung des Abstands der Integrationsquoten von Männern und Frauen:
von -1,0 Prozentpunkte bis +5,0 Prozentpunkte
Veränderung des Bestands der Langzeitleistungsbeziehenden (Jahresdurchschnitt):
von -1,0 Prozent bis +8,0 Prozent
3. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt
Münster nimmt die Schwerpunktsetzung des MAGS NRW zur Kenntnis.
Jobcenter
30.10.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
Telefon: 492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0698/2024
4. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der
Stadt Münster stimmt der strategischen Ausrichtung, den Schwerpunkten und den weiteren
Handlungsfeldern des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2025 zu.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Umsetzung der Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten für den städtischen
Haushalt.
Begründung:
Zu 1. Eckdaten und Rahmenbedingungen
Die Eckdaten und Rahmenbedingungen der Jobcenter sind in aller Kürze die folgenden:
Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute und die Bundesregierung haben ihre Konjunktur-
prognosen für das Jahr 2024 gesenkt. Laut der Herbstprojektion der Bundesregierung wird für das
laufende Jahr ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,2 Prozent erwartet. Für 2025 sagt
der Bund ein Wachstum um 1,1 Prozent voraus, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsfor-
schung (IAB) erwartet mit einem Plus von 0,4 Prozent einen deutlich geringeren Anstieg.
Die Anzahl der arbeitslosen Personen im SGB 2 ist im Jahr 2024 - bedingt durch die schwächeln-
de Konjunktur und den gedämpften Arbeitsmarkt - gestiegen. Die mittel- bis langfristige Entwick-
lung steht in starker Abhängigkeit zum weiteren Kriegsgeschehen in der Ukraine und im Nahen
Osten sowie zur nationalen und internationalen Konjunkturentwicklung. Das IAB rechnet für das
Jahr 2025 im Mittel mit einem Anstieg der Arbeitslosen, wobei der Zuwachs überwiegend im
Rechtskreis des SGB 2 erwartet wird.
Im September 2024 haben in Münster hochgerechnet 20.373 Personen in 10.491 Bedarfsgemein-
schaften Leistungen nach dem SGB 2 bezogen. Das ist ein Zuwachs um 62 Bedarfsgemeinschaf-
ten im Vergleich zum Vorjahresmonat. Bei den Personen im Leistungsbezug ist ein Rückgang um
256 Personen im Vergleich zum Vorjahresmonat zu verzeichnen.1 Im Detail sind die aktuellen
Strukturdaten des Jobcenters der Stadt Münster der Vorlage V/0666/2024 (Basisinformationen
des Jobcenters) zu entnehmen. Die weitere Entwicklung im Jahr 2025 hängt von verschiedenen
Faktoren, wie zum Beispiel den Auswirkungen rechtlicher Änderungen, ab und lässt sich schwer
prognostizieren.
Für 2025 werden die Bundesmittel für das SGB 2 deutlich reduziert. Für den Eingliederungstitel
hat der Bund dem Jobcenter der Stadt Münster 13,5 Millionen Euro avisiert, das ist eine Kürzung
um 4,6 Prozent (siehe hierzu die Tabelle 1).
Mittelverteilung 2024 2025*
Differenz
2024 zu 2025
Eingliederungstitel 14,16 Mio. € 13,50 Mio. € -4,64%
Verwaltungskosten 23,00 Mio. € 19,90 Mio. € -13,52%
Summe 37,16 Mio. € 33,40 Mio. € -10,14%
1 Der Zuwachs der Bedarfsgemeinschaften trotz sinkender Personenzahl erklärt sich dadurch, dass der Anteil
der Ein-Personen-Haushalten besonders stark gestiegen ist.
- 3 -
V/0698/2024
*laut vorläufiger Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 19.08.2024
Tabelle 1: Bundesmittel 2025 für das Jobcenter der Stadt Münster
Durch die erforderliche Umschichtung von Geldern vom Eingliederungstitel in den Verwaltungs-
haushalt2 in Höhe von voraussichtlich 4 Millionen Euro verbleiben jedoch nur noch rund 9,5 Millio-
nen an Eingliederungsmitteln, davon sind rund 6 Millionen Euro bereits vorgebunden.
Diese drastische Reduzierung der Eingliederungsmittel wird zwangsläufig zu einem Rückgang
des Einsatzes von Förderinstrumenten führen. Insbesondere bei Personen mit Vermittlungs-
hemmnissen kann dies zu einer Verzögerung oder Verhinderung von Beschäftigungsaufnahmen
führen. Da Maßnahmeteilnehmende statistisch betrachtet keine Arbeitslosen sind, wird die Ar-
beitslosenstatistik durch den Rückgang der Teilnahmezahlen weniger stark entlastet, als in den
Jahren zuvor.
Die anhaltenden politischen Diskussionen und verschiedenen (angekündigten) Maßnahmen be-
ziehungsweise Rechtsänderungen binden wichtige Ressourcen in der Beratungs- und Vermitt-
lungsarbeit und führen teils zu Verunsicherung bei Mitarbeitenden und Leistungsbeziehenden.
Die geplante Einführung der Kindergrundsicherung sowie die Übertragung der Entscheidungs -
und Finanzierungshoheit bei Förderleistungen für die Personengruppe der Rehabilitanden und der
Förderung der beruflichen Weiterbildung auf die Bundesagentur für Arbeit zum 01.01.2025 wird in
nicht unerheblichem Umfang Personalressourcen zur Umsetzung binden.
Der demografische Wandel hat auch Auswirkungen auf die Jobcenter. Bis 2025 werden im Job-
center der Stadt Münster voraussichtlich 25 Mitarbeitende in den Ruhestand gehen.
Zu 2. Ziele gemäß Paragraf 48b SGB 2
A) Das Zielsystem im SGB 2
Das Zielsystem des Jobcenters der Stadt Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen Auftrag des
Grundsicherungsträgers aus. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB 2 soll es den Leis-
tungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Primä-
re Aufgabe ist es, die Eigenverantwortung der Leistungsbeziehenden zu stärken und Unterstützung
bei der Aufnahme beziehungsweise Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu leisten, so dass der Le-
bensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten werden kann.
Zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Grundsicherungsträger sieht der
Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die Kennzahlen wurden in einer Bund -Länder-
Arbeitsgruppe erarbeitet und in der Verordnung der Kennzahlen nach Paragraf 48a SGB 2 festge-
schrieben. Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in Bezug
auf vier Ziele gemessen (siehe die folgende Abbildung):
2 Die Mittelzuteilung des Bundes für den Verwaltungshaushalt ist unter anderem aufgr und der tariflichen Erhö-
hung der Löhne und Gehälter der Jobcenter -Mitarbeitenden nicht auskömmlich.
- 4 -
V/0698/2024
In Paragraf 48b Absatz 1 SGB 2 ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele Zielvereinbarungen
zwischen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen Träger abzuschließen sind. Weitere
unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik sollen der Kom-
plexität der Leistungserbringung im SGB 2 Rechnung tragen und den zielgerichteten Mittel- und Res-
sourceneinsatz sicherstellen. Diese werden durch das MAGS NRW in Zusammenarbeit mit der Regi-
onaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet und bilden die möglichen
Handlungsschwerpunkte für die Jobcenter des Landes ab (siehe dazu unter 3.).
Die Verbesserung der sozialen Teilhabe ist bislang nicht expliziter Bestandteil der Zielvereinbarun-
gen, wird aber in den Gesprächen der Jobcenter mit dem Land ebenfalls in den Fokus genommen,
um der Komplexität der Integrationsarbeit im SGB 2 Rechnung zu tragen. S oziale Teilhabe durch
Beschäftigung zu ermöglichen, ist schon seit mehreren Jahren und auch weiterhin im Jahr 2025 die
strategische Grundausrichtung des Jobcenters der Stadt Münster.
B) Zielkorridore 2025 des Jobcenters der Stadt Münster
Die nachfolgenden Zielkorridore, auf deren Grundlage das Jobcenter der Stadt Münster im weiteren
Verlauf des Planungsprozesses die konkreten Werte für die Zielvereinbarung mit dem Land NRW
festlegen wird, beruhen auf der Analyse der Eckdaten und Rahmenbedingungen (siehe unter 1.) und
den Prognosen des Jobcenters. Das Ministerium hat für das Jahr 2025 keine konkrete Erwartungshal-
tung zu den einzelnen Zielgrößen formuliert; es sollen ambitionierte und zugleich realistische Ziele
vereinbart werden.
I. Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Die Zielgröße „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird auf der Grundlage eines Monitorings beo-
bachtet, ein konkreter Zielwert besteht nicht.
II. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Zum Ziel „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ sind dem MAGS NRW für das Jahr 2025
konkrete Zielwerte als Angebot zu übermitteln.
Gemessen wird die Erreichung dieses Ziels anhand der Kennzahl „K2 – Integrationsquote“. Diese
setzt sich zusammen aus dem Quotienten der Summe der Integrationen im Bezugsmonat und den
vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leis-
- 5 -
V/0698/2024
tungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). Anders als in den
vergangenen Jahren wird der Fokus durch das MAGS NRW im kommenden Jahr auf die Integrati-
onsquote und nicht auf die Summe der Integrationen gerichtet sein.
Die Konjunkturschwäche ist zunehmend auf dem Arbeitsmarkt spürbar. Die Zahl der Beschäftigten
wächst nur noch in geringem Umfang und die Arbeitslosigkeit nimmt tendenziell leicht zu. Im Jobcen-
ter der Stadt Münster sind im September 2024 6. 227 Arbeitslose gemeldet, ein Anstieg um knapp 5
Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Für Geringqualifizierte und Ungelernte ist es weiterhin
schwierig, am ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Für 2025 rechnet das IAB entsprechend mit einem
weiteren, wenn auch moderaten Anstieg der Arbeitslosigkeit. Dieser schlägt sich stärker im Rechts-
kreis des SGB 2 (Grundsicherung) nieder, insbesondere da durch die verminderten finanziellen För-
dermittel weniger Maßnahmeteilnehmende zu erwarten sind.
Die Bundesregierung rechnet in ihrer jüngsten Prognose (Herbstprojektion) für das kommende Jahr
mit einem Wirtschaftswachstum von 1,1 Prozent, insbesondere durch die Effekte der Maßnahmen im
Rahmen der Wachstumsinitiative.
Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster hat sich im Jah-
resverlauf 2024 nur geringfügig verändert. Zum Jahresende 2024 wird ein Bestand von rund 14.100
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erwartet. Die Prognose für das Jahr 2025 sieht aufgrund der
wirtschaftlichen L age einen leichten Anstieg der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von jahres-
durchschnittlich rund 14.200 im Jahr 2024 auf ca. 14.300 im Jahr 2025 voraus.
Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen erwartet das Jobcenter der Stadt Münster für das
kommende Jahr keinen bzw. nur einen geringfügigen Zuwachs der Anzahl der tatsächlichen Integra-
tionen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem MAGS NRW eine Veränderung der Integrationsquote ge-
genüber dem Jahr 2024
von -4,0 Prozent bis +4,0 Prozent
(Veränderung von voraussichtlich ca. 20,0 Prozent auf ca. 19,2 Prozent bis 20,8 Prozent)
zu vereinbaren.
Auf Grundlage der prognostizierten Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jahres-
durchschnitt 2025 lässt sich eine Veränderung der Anzahl der tatsächlichen Integrationen von -3,5
Prozent bis 4,4 Prozent (Veränderung von voraussichtlich rund 2.850 auf ca. 2.750 bis 2.975 Integra-
tionen) errechnen.
Die geschlechtsspezifische Zielgröße „Abstand der Integrationsquoten von Frauen und Männern“
wurde in den vergangenen Jahren auf Grundlage eines Monitorings beobachtet. Für das Jahr 2025
hat das MAGS NRW entschieden, die Zielkennzahl in den Fokus und damit in die Zielvereinbarungen
aufzunehmen.
In den vergangenen vier Jahren lag der Abstand der geschlechtssp ezifischen Integrationsquote im
Jobcenter der Stadt Münster deutlich unter dem bundes- und landesweiten Durchschnitt.
Frauen und Männer beziehen in Münster etwa gleich häufig Leistungen nach dem SGB II. Jedoch
sind ihre Chancen, eine bedarfsdeckende Erwer bstätigkeit aufzunehmen, unterschiedlich groß. So
beeinflussen beispielsweise verschiedene Lebenslagen, in welchem Ausmaß Frauen und Männer
dem Arbeitsmarkt unmittelbar zur Verfügung stehen. Nach wie vor übernehmen überwiegend Frauen
- 6 -
V/0698/2024
die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen. Dies wirkt sich nicht nur auf die unmit-
telbare Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt aus, sondern schränkt oftmals auch die Teilnahme an arbeits-
marktpolitischen Maßnahmen ein. Frauen sind in weit höherem Maße auf Teilzeitbeschä ftigung und
flexible Arbeitszeitmodelle angewiesen, begegnen aber nach wie vor häufiger als Männer Vorbehal-
ten von Unternehmen und Benachteiligungen bei der Stellenbesetzung.
Angesichts dieser besonderen Herausforderungen bei der Integration von Frauen w ird vorgeschla-
gen, mit dem MAGS NRW eine Veränderung des Abstands der Integrationsquoten von Männern und
Frauen
von -1,0 Prozentpunkte bis +5,0 Prozentpunkten
zu vereinbaren.
III. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Zu dem Ziel „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“3 sind mit dem Ministerium ebenfalls kon-
krete Zielwerte zu vereinbaren. Ausgedrückt wird dieses Ziel durch die Kennzahl „K3 - Veränderung
des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden“. Diese setzt den Bestand de r Langzeitleistungsbe-
ziehenden des aktuellen Jahres zu dem Bestand des Vorjahres in Relation.
Zum Jahresende 2024 wird ein Bestand von rund 9.350 Langzeitleistungsbeziehenden prognostiziert.
Der jahresdurchschnittliche Bestand hat sich im Jahr 2024 aufgrund des Zugangs von ukrainischen
Geflüchteten in den Langzeitleistungsbezug gegenüber dem Vorjahr um etwa 600 Personen auf vo-
raussichtlich ca. 9.050 Langzeitleistungsbeziehende erhöht. Somit startet das Jobcenter der Stadt
Münster in das Jahr 2025 mit einem Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden, der deutlich über
dem Jahresdurchschnittswert des Vorjahres liegt (statistischer Überhang).
Aufgrund der vielfältigen Problemlagen können Langzeitleistungsbeziehende positive Impulse am
Arbeitsmarkt häufig nicht nutzen. Neben fehlender oder nur geringer Berufserfahrung behindern fami-
liäre, soziale oder gesundheitliche Einschränkungen die Arbeitsmarktintegration sowohl am ersten als
auch am zweiten Arbeitsmarkt.
Mit den zum 01.01.2019 eingeführten Förderinstrumenten der öffentlich geförderten Beschäftigung
(Paragraph 16i SGB 2 und Paragraph 16e SGB 2) sowie mit weiteren, kommunal geförderten Be-
schäftigungsverhältnissen konnten auch im Jahr 2024 Langzeitleistungsbeziehende und Langzeitar-
beitslose in den Arbeitsmarkt i ntegriert werden. Auf die Entwicklung des Bestands der Langzeitleis-
tungsbeziehenden wirken sich diese Beschäftigungsmöglichkeiten jedoch nur geringfügig aus, da
aufgrund der hohen Wohnkosten oftmals kein für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt bedarfsde-
ckendes Einkommen aus diesen geförderten Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden kann.
3 Langfristiger Leistungsbezug bzw. Langzeitleistungsbezug liegt vor, w enn erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den v ergangenen 24
Monaten mind. 21 Monate hilfebedürftig w aren. Um nicht Zeiten der Nichterw erbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit ein-
zubeziehen, w erden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erw erbsfähige Leistungsberechtigte im Bezug stand. Dies
können auch Menschen sein, die erw erbstätig sind, aber ergänzend zu ihrem Erw erbseinkommen Arbeitslosengeld 2 beziehen.
- 7 -
V/0698/2024
Im Jahr 2025 werden weiterhin sukzessiv Geflüchtete aus der Ukraine in den Langzeitleitungsbezug
übergehen. Dies wird in Kombination mit dem statistischen Überhang zu einem weiteren Anstieg des
Jahresdurchschnittswerts 2025 führen.
In Anbetracht der vorgenannten Gründe wird für das Jahr 2025 für die Veränderung des Bestands der
Langzeitleistungsbeziehenden ein Angebotswert
von -1,0 Prozent bis +8,0 Prozent
(Veränderung von voraussichtlich etwa 9.050 auf ca. 8.960 bis 9.774
Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt)
vorgeschlagen.
Zu 3. Schwerpunktsetzung des MAGS
Das MAGS NRW hat im Planungsauftakt mit den kommunalen Jobcentern am 11.10.2024 mündlich
mitgeteilt, dass die Vermittlungsoffensive mit Fokus auf Leistungsberechtigte, die mehr oder weniger
unmittelbar in den ersten Arbeitsmarkt eingebunden werden können, verstetigt werden soll. Dabei
sollen alle Möglichkeiten zur Inte gration arbeitsmarktnaher Leistungsberechtigter genutzt werden,
ohne dabei arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte außen vor zu lassen.
Weiterhin hat das MAGS NRW mit der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für
Arbeit vereinbart, dass Schwerpunkte auf die Intensivierung der Beratungen sowie auf die Datenquali-
tät gelegt werden sollen. Im Hinblick auf die Beratungen bedeutet dies konkret, dass sowohl der Kon-
takt zu den Unternehmen als auch zu den Leistungsbeziehenden noch enger gestaltet werden soll.
Das MAGS NRW hat die kommunalen Jobcenter darüber informiert, für das Jahr 2025 die Durchfüh-
rung von 20 Präsenzgesprächen je Woche / Vollzeitäquivalent sowie fünf weiteren Beratungskontak-
ten auf a nderen Kommunikationswegen (zum Beispiel telefonis ch, Videoberatung) vorzugeben. Ob
dies allerdings in Form eines Erlasses, einer Weisung oder durch Leitlinien erfolgen wird, befindet
sich bei Redaktionsschluss dieser Vorlage noch in der Klärung.
Im weiteren Verlauf der Zielplanung hat das MAGS die Themen
I. Weiterentwicklung der Beratungsleistung im Aktivierungs- und Integrationsprozess sowie
II. Weiterentwicklung der Kooperation mit Unternehmen im Integrationsprozess
als Schwerpunkte der Steuerung im Jahr 2025 benannt und die kommunalen Jobcenter aufgefordert,
die dazu geplanten Handlungsansätze in einer Gesamtstrategie darzustellen.
Zu 4. Strategische Ausrichtung, Schwerpunkte und weitere arbeitsmarktpolitische
Handlungsfelder des Jobcenters der Stadt Münster 2025
Durch die unter 1. genannten Eckpunkte und Rahmenbedingungen, insbesondere die finanzielle Aus-
stattung der Jobcenter und die weiteren geplanten Einsparungen von Seiten des Bundes, des Landes
und der Stadt Münster in an das SGB 2 angrenzende, für die Umsetzung der aktiven Arbeitsmarkpoli-
tik wichtigen Politikbereiche, wird zum jetzigen Zeitpunkt eine verlässliche und substantielle Planung
und Operationalisierung der genannten Schwerpunkte und Anforderungen deutlich erschwert. Hinzu
- 8 -
V/0698/2024
kommen aktuell berechtigte Forderungen der Bildungsträger nach verlässlichen Aussagen über den
Fortbestand ihrer Angebote beziehungsweise den Umfang des Einsatzes der Förderinstrumente. Das
durch die Schwerpunktsetzung des MAGS erzeugte Spannungsfeld zwischen arbeitsmarktnahen und
arbeitsmarktferneren Leistungsberechtigten sowie der lokalpolitischen Schwerpunktsetzung „Soziale
Teilhabe und Antidiskriminierung“ stellt das Jobcenter der Stadt Münster vor die Herausforderung,
allen Anforderungen gerecht zu werden.
Diese Herausforderungen sind:
Aufteilung der Eingliederungsmittel im Sinne der beabsichtigten Wirkungen unter Beachtung der
lokalpolitischen Ausrichtung;
Auflösung des Spannungsfeldes der Priorisierung von arbeitsmarktnahen Leistungsberechtigten,
ohne dabei arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte außer Acht zu lassen;
Umsetzung der voraussichtlichen Vorgabe des Landes NRW von 20 Beratungsgesprächen pro
Woche und Jobcoach (VZÄ) mit für Leistungsberechtigte spürbarem Nutzen (Vermeidung von
Quantität vor Qualität);
Umsetzung erwarteter Rechtsänderungen im Bürgergeld;
wirkungsvolle Einbettung noch nicht bekannter Herausforderungen.
Die grundsätzliche Strategie des Jobcenters
„Soziale Teilhabe durch Beschäftigung“
hat auch unter den dargestellten Rahmenbedingungen, Anforderungen und Zielen weiter Bestand.
Allerdings wird es unumgänglich sein, Prozesse, Strukturen, Konzepte und Maßnahmen zu überden-
ken und an die Gegebenheiten anzupassen. Zwangsläufig wird dies nicht nur jobcenterintern, son-
dern auch für die Träger und die Leistungsberechtigten zu Veränderungen führen. Für das Jobcenter
geht es dabei auch darum, seine Geschäftsprozesse zu optimieren und effizienter zu gestalten (im
Rahmen des Transformationsprozesses der Stadtverwaltung Münster unter anderem in den Themen-
komplexen Digitalisierung, Personalentwicklung, Führen und neue Arbeitswelten/Stadthaus 4), um
dadurch den Fachkräftemangel in der eigenen Mitarbeiterschaft soweit wie möglich zu kompensieren
sowie nachhaltige Potenziale für die Einsparung von Verwaltungskosten zu entwickeln.
Zur Vermeidung von weiteren Spannungsfeldern, der deutlich reduzierten Eingliede rungsmittel für
das Neugeschäft sowie der aktuellen unklaren Entwicklungen schlägt das Jobcenter neben den oben
benannten Schwerpunkten des MAGS keine weiteren arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte für 2025
vor.
Zur Umsetzung der Ziele und Schwerpunkte des MAGS und der Berücksicht igung der Herausforde-
rungen beziehungsweise Rahmenbedingungen schlägt die Verwaltung die folgenden Handlungsfelder
vor:
Handlungsfeld 1: Förderung und Realisierung von Beschäftigungsoptionen durch wirksame Kon-
taktformate zu Leistungsberechtigten und Arbeitgebenden.
- 9 -
V/0698/2024
Handlungsfeld 2: Überprüfung der aktuellen Prozesse und Aufbauorganisation und damit einher-
gehend Entwicklung von neuen Prozessen zur Erhöhung der Wirksamkeit (zum
Beispiel in Bezug auf die Neukund*innen des Jobcenters).
Handlungsfeld 3: Fortsetzung des berei ts begonnenen Qualitätsprojekts „Beratung“ und Anpas-
sung an die neuen Rahmenbedingungen und Schwerpunkte.
Planungs- und Zielvereinbarungsprozess des Landes und weiteres Vorgehen
Auf Basis der Vorgaben des Landes und erster interner Hochrechnungen für die Zielwerte 2025 sowie
der Eckpunkte und Rahmenbedingungen hat das Jobcenter in den letzten Wochen die unter 2. dar-
gestellten Zielkorridore erarbeitet. Die Verwaltung wird auf Basis der mit dieser Vorlage beschlosse-
nen Zielkorridore den Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land anstreben.
Sollte eine Zielvereinbarung mit dem Land ohne Abweichung von den mit dieser Vorlage beschlosse-
nen Korridoren nicht möglich sein, wird die Verwaltung erst nach Herstellung des Einvernehmens mit
dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung eine Zielvereinba-
rung mit modifizierten Zielwerten abschließen. Dem Ausschuss wird im 1. Quartal 2025 über den Ab-
schluss der Zielvereinbarung mit dem MAGS NRW berichtet (vergleiche Ratsbeschluss zur Vorlage
V/0715/2012/1).
Auf inhaltlicher Ebene wird das Jobcenter der Stadt Münster die mit dieser Vorlage beschlossenen
Handlungsfelder in einem Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 2025 weiter operationalisieren
und dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung in der ersten
Sitzungskette im Jahr 2025 zur Entscheidung vorlegen.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen
Anlage A
Anlage A
2015 Zeichen
Anlage A zur V/0698/2024 Kurzüberblick Mit der Vorlage werden die relevanten Eckdaten und Rahmenbedingung für die arbeitsmarktpoli- tische Planung des Jobcenters im Jahr 2025 dargestellt, die Korridore für den Zielvereinbarungs- prozess des Jobcenters der Stadt Münster mit dem Land NRW zu den Bundeszielen nach Para- graf 48b SGB 2 für 2025 sowie die arbeitsmarktpolitische Grundausrichtung, die Schwerpunkte und die weiteren Handlungsfelder zum Beschluss vorgelegt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Ziele gem. Paragraf 48b Abs. 2 SGB 2: Verringerung der Hilfebedürftigkeit Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Verbesserung der sozialen Teilhabe verfolgt. Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wird ein Beitrag in den Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und Gender ge- leistet. Die Teilziele und die Zielerreichung werden durch die zum Beschluss vorgelegten Zielkorridore definiert, die die Grundlage für die Zielvereinbarungsgespräche der Verwaltung mit dem Land NRW bilden. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein x Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein x Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein x Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe beruht auf dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB 2), zum Teil in Verbindung mit dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB 3). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Querschnittsthemen Demografie, Gleichstellung, Inklusion und Migration werden in den Handlungsfeldern des Jobcenters und den Schwerpunkten des MAGS in der Planung und Um- setzung entsprechend berücksichtigt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0698/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.10.2024
- Erstellt
- 28.10.2024 16:19