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3782/2018

Belegung der Immobilien Eckdorfer Str.9 und Pingsdorfer Str. 10

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 12.12.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.12.2018, TOP 7.1.4

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2885 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 3782/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018 
 
Belegung der Immobilien Eckdorfer Str.9 und Pingsdorfer Str. 10 
Herr Ilg bittet in der Sitzung vom 12.11.2018 um Beantwortung folgender Nachfragen zu TOP 7.1.3:  
 
1.) Kann es sein, dass die Verwaltung auf die kostenlose Bereitstellung von Bundesimmobilien im Fall 
der Häuser Pingsdorfer Str. 10 und Eckdorfer Str. 9 deswegen verzichtet hat, weil dort zukünftig auch 
abgelehnte Asylbewerber und Flüchtlinge ohne Langzeitperspektive untergebracht werden sollen? 
 
2.) Warum wurde die von der Anwohnerinitiative „Englische Siedlung“ aufgestellte Liste von beson-
ders schutzbedürftigen Flüchtlingen nicht berücksichtigt? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Zu Frage 1) 
Die mietfreie Überlassung von Bundesimmobilien stellt eine Ausnahme von den allgemeinen Bewirt-
schaftungsgrundsätzen des Bundes dar und erklärt sich aus der Ausnahmesituation der letzten Jahre. 
Mit dem Ende der Ausnahmesituation wird der Bund zu den etablierten und bewährten Grundsätzen 
zurückkehren, Immobilien also nur gegen ein marktgerechtes Entgelt überlassen. Dies war absehbar, 
weshalb im Interesse einer nachhaltigen und langfristigen Lösung ein Ankauf als die wirtschaftlichere 
Variante identifiziert wurde. 
 
Über die endgültige Belegungsplanung ist noch nicht abschließend entschieden. Allerdings eignen 
sich die Objekte aufgrund der baulichen Gegebenheiten gut zur Unterbringung von Familien und an-
deren Personengruppen, die möglichst in abgeschlossenen Wohneinheiten untergebracht werden 
sollten.  
 
Zu Frage 2) 
Die von der Bürgerinitiative Volkspark/Englische Siedlung übersandte Liste wurde vom Amt für Woh-
nungswesen dankend zur Kenntnis genommen. Um aber eine Benachteiligung anderer, nicht in der 
Liste genannter, Personen zu vermeiden, muss die Belegung – wie bei allen anderen Objekten auch 
– nach den üblichen Kriterien erfolgen. 
 
Gesteuert wird die Belegung vom Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen. Kurz vor Beleg-
barkeit des neuen Objektes wird konkret geplant, welche Personen dort untergebracht werden sollen. 
Der Soziale Dienst hat einen sehr guten Überblick darüber, bei welchen Personen die Unterbringung 
in abgeschlossenen Wohneinheiten besonders dringlich geboten ist. Auch die räumliche Lage der 
Unterkunft sowie die bisherigen Unterbringungsorte der Geflüchteten fließen in die Entscheidung mit 
ein, wer in den neuen Objekten untergebracht werden wird. Außerdem wird natürlich die konkrete 
nachbarschaftliche Situation vor Ort mit in der Belegungsplanung bedacht. Bei der Belegung der Ob-
jekte in der Eckdorfer und Pingsdorfer Straße wird zu gegebener Zeit nach den vorgenannten Krite-
rien priorisiert.

Beratungsverlauf (1)

17.12.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Pingsdorfer Straße 10
  • Straße 10
  • Straße 9

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Details

Aktenzeichen
3782/2018
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
12.12.2018
Erstellt
15.11.2018 16:33