3782/2018
Belegung der Immobilien Eckdorfer Str.9 und Pingsdorfer Str. 10
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2885 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 3782/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018 Belegung der Immobilien Eckdorfer Str.9 und Pingsdorfer Str. 10 Herr Ilg bittet in der Sitzung vom 12.11.2018 um Beantwortung folgender Nachfragen zu TOP 7.1.3: 1.) Kann es sein, dass die Verwaltung auf die kostenlose Bereitstellung von Bundesimmobilien im Fall der Häuser Pingsdorfer Str. 10 und Eckdorfer Str. 9 deswegen verzichtet hat, weil dort zukünftig auch abgelehnte Asylbewerber und Flüchtlinge ohne Langzeitperspektive untergebracht werden sollen? 2.) Warum wurde die von der Anwohnerinitiative „Englische Siedlung“ aufgestellte Liste von beson- ders schutzbedürftigen Flüchtlingen nicht berücksichtigt? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu Frage 1) Die mietfreie Überlassung von Bundesimmobilien stellt eine Ausnahme von den allgemeinen Bewirt- schaftungsgrundsätzen des Bundes dar und erklärt sich aus der Ausnahmesituation der letzten Jahre. Mit dem Ende der Ausnahmesituation wird der Bund zu den etablierten und bewährten Grundsätzen zurückkehren, Immobilien also nur gegen ein marktgerechtes Entgelt überlassen. Dies war absehbar, weshalb im Interesse einer nachhaltigen und langfristigen Lösung ein Ankauf als die wirtschaftlichere Variante identifiziert wurde. Über die endgültige Belegungsplanung ist noch nicht abschließend entschieden. Allerdings eignen sich die Objekte aufgrund der baulichen Gegebenheiten gut zur Unterbringung von Familien und an- deren Personengruppen, die möglichst in abgeschlossenen Wohneinheiten untergebracht werden sollten. Zu Frage 2) Die von der Bürgerinitiative Volkspark/Englische Siedlung übersandte Liste wurde vom Amt für Woh- nungswesen dankend zur Kenntnis genommen. Um aber eine Benachteiligung anderer, nicht in der Liste genannter, Personen zu vermeiden, muss die Belegung – wie bei allen anderen Objekten auch – nach den üblichen Kriterien erfolgen. Gesteuert wird die Belegung vom Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen. Kurz vor Beleg- barkeit des neuen Objektes wird konkret geplant, welche Personen dort untergebracht werden sollen. Der Soziale Dienst hat einen sehr guten Überblick darüber, bei welchen Personen die Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten besonders dringlich geboten ist. Auch die räumliche Lage der Unterkunft sowie die bisherigen Unterbringungsorte der Geflüchteten fließen in die Entscheidung mit ein, wer in den neuen Objekten untergebracht werden wird. Außerdem wird natürlich die konkrete nachbarschaftliche Situation vor Ort mit in der Belegungsplanung bedacht. Bei der Belegung der Ob- jekte in der Eckdorfer und Pingsdorfer Straße wird zu gegebener Zeit nach den vorgenannten Krite- rien priorisiert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Pingsdorfer Straße 10
- Straße 10
- Straße 9
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Details
- Aktenzeichen
- 3782/2018
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 12.12.2018
- Erstellt
- 15.11.2018 16:33