1687/2022
Zusätzliche Reinigungsleistungen in der Open-Air-Saison
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 28.09.2022 1687/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 29.09.2022 Zusätzliche Reinigungsleistungen in der Open-Air-Saison hier: Gemeinsame Anfrage der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie Volt- Fraktion zur Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 19.05.2022, TOP 1.2 Der Rat hat am 24.06.2021 einstimmig zusätzliche Reinigungsleistungen in der Open-Air Saison be- schlossen (AN/0820/2021). Die Fraktionen bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Wie ist der Sachstand der jeweiligen Beschlusspunkte?“ Antwort der Verwaltung: Der Beschluss über zusätzliche Reinigungsleistungen in der Open-Air-Saison formuliert grundsätzlich den politischen Willen, mit akzentuierten Maßnahmen eine Verbesserung der Sauberkeitszustände insbesondere in den Bereichen, die in der Open-Air-Saison stark frequentiert werden, zu erzielen. Diese Verbesserung sollte objektiv wahrnehmbar bzw. messbar sein. Die Sauberkeit im öffentliche Raum ist grundsätzlich ein Zusammenspiel an gebührenfinanzierten und haushaltsfinanzierten Reinigungsleistungen aber auch von Leistungen Dritter, deren Inhalte über ent- sprechende Vertragswerke und/oder rechtliche Vorgaben geregelt werden. Es wird schon jetzt eine Vielzahl an Leistungsbildern abgedeckt, die aufeinander aufbauen, sich gegenseitig bedingen und individuell auf die entsprechende Örtlichkeit angepasst sind. So sind die AWB zum Beispiel in den letzten Jahren in den öffentlichen Grünanlagen mit sogenannten Grillscouts im Einsatz. Um im Ergebnis eine objektive Verbesserung der Sauberkeitszustände zu erzielen, ist es nicht aus- reichend, lediglich pauschal weitere Reinigungsleistungen an die AWB zu vergeben. Jede Örtlichkeit ist erneut individuell zu bewerten, bestehende Leistungen sind auf ihre Effizienz und den Wirkungs- grad zu überprüfen und letztendlich neue Zielbilder für den Sauberkeitszustand zu definieren. Erst dann können zusätzliche Leistungsbilder in die Betrachtungen einbezogen, kalkuliert und beauftragt werden. Aktuell gibt es noch keinen messbaren Standard für Sauberkeit. Betriebliche Belange der AWB (z. B. personelle Ressourcen) geben einen weiteren Entscheidungs- rahmen vor, sodass Beschlüsse in diesem Umfang einen Vorlauf von mindestens 6-12 Monaten be- nötigen, um überhaupt erste Maßnahmen anzustoßen. Eine Realisierung in der Saison 2021, wie im Punkt 2 des Beschlusses formuliert, war daher nicht möglich. Gemeinsam mit den AWB hat die Verwaltung die einzelnen Beschlusspunkte dahingehend geprüft, ob und welche Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden können. Dabei wurde deutlich, dass insbe- 2 sondere im Kontext eines wirtschaftlichen und nachhaltigen Einsatzes von Haushaltmitteln die Beauf- tragung zusätzlicher Leistungen nur zielführend ist, wenn sie wie in Punkten 3 und 5 des Beschlusses gefordert, unterstützt durch entsprechende Kampagnen und Förderprogramme von allen Mitgliedern der Gesellschaft aktiv mitgetragen werden. In der Sitzung am 05.05.2022 hat der Rat der Stadt Köln den Beschluss zur Aufstellung und Umset- zung eines Masterplans Sauberkeit beschlossen. Im Rahmen der Erstellung des Masterplans sollen die o. g. komplexen Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Leistungsbildern und Leistungs- trägern sowie den dabei zu berücksichtigenden unterschiedlich rechtlichen Grundlagen (z.B. Reini- gungssatzung, Kölner Stadtordnung) untersucht, bewertet und entsprechende Leitziele entwickelt werden, die letztendlich zu einer Definition messbarer gewünschter Sauberkeitsstandards führen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Erarbeitung von konkreten Vorschlägen zur Umsetzung der Maßnahmen, die in die Durchführung von Pilotprojekten münden. Die Arbeitsaufträge aus dem Beschluss zur Open-Air-Saison finden hierbei Eingang in die Analyse sowie die Maßnahmenentwicklung. Die Vorgaben aus dem Beschluss zur Open-Air Saison wurden entsprechend auch in die Leistungsbeschreibung für die Erstellung des Masterplans mit aufgenom- men. Auf der Grundlage der im Masterplan erarbeiteten messbaren Standards sollen direkt nach Er- stellung des Masterplans erste Maßnahmen umgesetzt und evaluiert werden. Dabei werden unter Berücksichtigung der im Beschluss „Zusätzliche Reinigungsleistungen in der Open-Air-Saison“ ge- nannten Flächen zielgerichtete Reinigungsmaßnahmen entwickelt und abgestimmt. Der Beschluss- punkt 3 (Entwicklung einer Werbekampagne) soll im Rahmen der Masterplan-Entwicklung im kom- menden Jahr berücksichtigt werden. Darüber hinaus führt VIII/3 bereits jetzt laufend Kampagnen zu den Themen Abfallvermeidung und Sauberkeit durch, zuletzt im Frühjahr 2021 gegen Littering allge- mein (Citylight- und KVB-Miniposter-Kampagne) und im Frühjahr 2022 gegen Zigarettenkippen (KVB- Miniposter-Kampagne) im Besonderen. Auch die Vergabe von Fördermitteln an Dritte (Beschlusspunkt 5) wurde durch die Fachverwaltung geprüft. Hier gilt es transparente und allgemeingültige Förderkriterien zu entwickeln und dabei sicher- zustellen, dass die Maßnahmen Dritter gut abgestimmt mit den städtischen Reinigungsmaßnahmen umgesetzt werden. Auf Grundlage des Beschlusses des Betriebsausschusses (AN/1288/2021 zu AN/1027/2021) wird durch VIII/3 aktuell eine Konzeption zur Unterstützung von gemeinnützigen Trä- gern zur Stärkung der Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung erarbeitet und geprüft. Dies soll ebenfalls zur Stadtsauberkeit beitragen. Die Verwaltung wird auch im Rahmen der Erstellung des Masterplans Sauberkeit eine Förderrichtlinie für private Initiativen anstreben. Die Politik wird dann aktiv in die Erstellung des Masterplans und in den Evaluationsprozess einge- bunden. Eine verlässliche Aussage zur Ressourcenplanung lässt sich im aktuellen Planungsstand nicht tref- fen. Grundlage für jeden Mittelabfluss bilden nachvollziehbare Kostenschätzungen bzw. Kostenbe- rechnungen. Die Kosten können jedoch, wie bereits näher ausgeführt, erst nach einer detaillierten Bestandsaufnahme bestehender Reinigungsleistungen, einer konkreten Problembeschreibung und entsprechenden Handlungsempfehlungen qualifiziert werden, sodass die im Beschluss unter Teilfi- nanzplan 1601 bereitgestellten Mittel zum damaligen Zeitpunkt nicht übertragen werden konnten. Mit den Ergebnissen des Masterplans und damit verbundenen belastbaren Kostenansätzen wird die Verwaltung auf die Bereitstellung zusätzlicher Mittel hinwirken, mit der Zielstellung, erste Ergebnisse Ende 2024 vorzulegen. Frage 2: „Wann ist mit der Umsetzung der ersten Maßnahmen aus dem Beschluss zu rechnen?“ Antwort der Verwaltung: Die aufgezeigten Themen sollen in den Masterplan Sauberkeit (vgl. Antrag AN/0906/2022) einfließen, so dass erste Maßnahmen in 2024 umgesetzt werden. 3 Unabhängig vom Ratsbeschluss sind von der Verwaltung für das Straßenreinigungsverzeichnis 2023 die folgenden Änderungen geplant, die die im Beschluss genannten Flächen betreffen: Erhöhung von jeweils 13 auf 14 Reinigungen pro Woche Chlodwigplatz Eigelstein Altstadtpromenade (Frankenwerft und Trankgassenwerft Erhöhung von 5 auf 7 Reinigungen pro Woche Hans-Böckler-Platz Mit diesen Änderungen sollte eine erste, vom Beschluss gewünschte Verbesserung der Sauberkeits- zustände in diesen Bereichen erkennbar sein. gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1687/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.09.2022
- Erstellt
- 17.05.2022 17:13