V/0925/2005
Verkehrliche Situation im Ortsteil Handorf
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2
463 Zeichen
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Einrichtung einer Querungshilfe Stadt Münster Dorbaumstraße Blatt Nr. Reg. Nr. Bearbeitet Gezeichnet Okt. 05 1 : 500 Datum Okt. 05 Anlage Revermann Name Hecht 1 (1) H K 16 Dorbau mstraße 928 I 10 I 799 I 14 I 16 801 800 12 805 804 I 8 814 I 18 803 Immelmannstraße 815 824 Immelmannstraße 2.50 3.25 1.301.50 ge m . Geh - und Rad weg G eh weg Rad weg G eh weg 2.00 3.25 15 F S Aufmerksamkeitsfeld
Anlage 3
1166 Zeichen
Anlage 3 A-0004 12005 | | | SPD-Fraktion Bezirksvertretung Münster-Ost Münster, im März 2005 Antrag an die Bezirksvertretung Münster Ost Die Verwaltung möge Möglichkeiten einer Schulwegsicherung an der Kreuzung Dorbaumstraße/Immelmannstraße prüfen. Begründung: Die Kreuzung Dorbaumstraße/Immelmannstraße wird ganztägig durch Kraftverkehr stark befahren. Sie stellt sowohl für junge als auch ältere Verkehrsteilnehmer einen insbesondere in der dunklen Jahreszeit unübersichtlichen Verkehrsraum dar. Zahlreiche Schüler fahren mit dem Fahrrad zur dort gelegenen Bushaltestelle, stellen morgens ihr Fahrrad ab und steigen an der Bushaltestelle in die Busse, um zur Schule zu gelangen. Dabei ist es in der Vergangenheit nach Anliegerberichten wiederholt zu gefährlichen Situationen gekommen. Um die Situation an der Kreuzung zu entspannen, sollten nach Auffassung der SPD Fraktion Möglichkeiten einer Schulweg/Fußgängersicherung überprüft und anschließend in Angriff genommen werden. Für die Fraktion } } Thonas Marquardt Ehe N. R. Schuh penen 1% Thomas Marquardt, Theodor Hovestadtweg 18, 48157 MÜNSTER TEL. PRIV. 02 51/142 831 oder 322 5779 tobym@muenster.de
Anlage 4
1530 Zeichen
ER et) E ‘ AIMUYE 4 _- CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost Münster, 15.02.2005 Antrag Ausstattung eines Fußgängerüberweges mit einer Lichtzeichenanlage Die Bezirksvertretung Münster-Ost möge beschließen: Der Fußgängerüberweg auf der Handorfer Straße in Höhe des Ev. Seniorenzentrums „Handorfer Hof“ wird mit einer Lichtzeichenanlage (schlafende Ampel) ausgestattet. Es wird vorgeschlagen, die Mittel aus der Haushaltsstelle 950.0050.3 „Aufstellen von Lichtsignalanlagen“ bereitzustellen. Begründung: Viele Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Bewohner des Ev. Seniorenzentrums „Handorfer Hof‘, die mit oder ohne Gehhilfe, Rollator und Rollstuhl die Handorfer Straße queren wollen, fühlen sich durch den vorhandenen Fußgängerüberweg nicht hinreichend geschützt. Die für eine Ortsdurchfahrt extrem hohen Verkehrsstärken, die häufige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und die rabiate Fahrweise einiger motorisierter Verkehrsteilnehmer erzeugen bei den zumeist älteren Fußgängern nachhaltige Angstzustände. Für viele potentielle Fußgänger, die an dieser Stelle die Straße queren wollen, ist an dem Fußgängerweg ein Angstraum entstanden. Sie können sich nicht dazu überwinden, den Fußgängerweg zu nutzen. Verstärkt wird dieses Gefühl dadurch, das Fußgänger, die sich bereits auf dem „Zebrastreifen“ befanden, von rücksichtslosen Autofahrern fast umgefahren worden sind oder LKWs/PKWs nach einer Vollbremsung unmittelbar vor dem Fußgängerüberweg zum stehen kamen. m nn r . v Kr #7 tr ee
Anlage 5
624 Zeichen
Anlage 5 A-0[0o49| 2005 CDU-Fraktion in der BV Ost März 2005 Antrag Die CDU-Fraktion in der BV Ost beantragt, die Überquerung der „Dykburgstraße“ etwa in Höhe des Wersebeckmannweges durch einen Zebrastreifen nebst entsprechender Hinweisschilder zu sichern. Die Mittel hierfür sind aus den Haushaltsmitteln der BV Ost ( HHSt 6308.950.1053.1 ) „Baukosten für kleinere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen“ bereitzustellen. Begründung: Es gilt, die Schulwege auf der Dykburgstraße nachhaltig zu sichern. Hierbei sind auch andere Straßenüberquerer sicherer. Die Problematik an beiden Orten ist hinreichend bekannt an Bde Pain BEA
Anlage 6
2011 Zeichen
Anlage 6 y nf Katholische Pfarrgemeinde www.dyckburg.de 4 Dyckburg Maria-Himmelfahrt pfarrbuero@dyckburg.de Dyckburgstraße 220 Fon: 02 51 / 32 63 50 48157 Münster Fax: 02 51 / 32 63 51 Pfarrer Ulrich Zurkuhlen www. zurkuhlen.de ulrich®@zurkuhlen.de An die rt | Stadt Münster } 5 \ 5 ‚1! PR - Straßenverkehrsamt - nn hm Mi le Zw! Klemensstr. 10 Hr /7 48143 Münster 26. Februar 2005 seit einiger Zeit hat die Umgehungsstraße eine neue Linienführung bekommen, in- dem es nun möglich ist, direkt von der Umgehungsstraße in die Dyckburgstraße abzubiegen. Viele Autofahrer(innen) machen davon regen Gebrauch, so dass der Straßenverkehr auf der Dyckburgstraße erheblich zugenommen hat. Dazu kommt noch, dass der größte Teil der Autofahrer(innen) die vorgeschriebene Geschwindig- keit zum Teil erheblich überschreitet und dass die durchgezogene weiße Linie von vielen nicht beachtet wird; diese Situation ist schon lange zu beobachten. Sehr geehrte Damen und Herren, Damit ist das Gefahrenpotential für Fußgänger und Radfahrer groß, es ist also durch die neue Verkehrsführung erheblich größer geworden. Es betrifft Kinder auf dem Weg zum Mauritz-Gymnasium, Kirchenbesucher der Dyckburg-Kirche, Benutzer des Pfarrheims Heidehof, Sportler und Zuschauer am Sportplatz, Besucher des Boni- burg-Waldes usw. Es waren schon zahlreiche Beinahe-Unfälle zu beobachten. Deswegen bitten wir als gewähltes Gremium der Dyckburg-Gemeinde umso drin- gender darum, dass die Stadt Münster eine Fußgänger-Ampel mit Bedienungs- möglichkeit per Hand installiert, entweder an der Mariendorfer Str. oder in Höhe des Zugangs Dyckburg-Kirche / Boniburg-Wald. Das scheint uns zum Schutz der Bür- ger(innen) dringend nötig zu sein, jetzt durch die veränderte Verkehrslage dringender als zuvor. Wir stehen zum Gespräch gern zur Verfügung. l) „4 EL u AN Mit freundlichem Gruß A j & AA \ . az Bee RE \ ’ ' ö a a EU LAY f (Pfarrer) (Vertretung des Pfarrgemeinderats) Darlehnskasse Münster eG Bankleitzahl: 400 602 65 Kontonummer: 2 661 401
Anlage 1
91 Zeichen
Abt. Dyckburgstraße Eintu einer Mitlelinsei in Hate Wersenecumannweg rianung Bearbetet Hect
Beschlussvorlage
9743 Zeichen
V/0925/2005
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Verkehrliche Situation im Ortsteil Handorf
Beratungsfolge
24.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Der Geschwindigkeitsbeschränkung im Ortsbereich Handorf, zwischen der Kötterstraße
und Ludwig-Wolker-Straße, auf 30 km/h wird zugestimmt.
2. Der Antrag der CDU-Fraktion (lfd. Nr. A-O/0018/2005) vom 15.02.2005 gilt hiermit als erle-
digt.
3. Die Stellungnahmen zu den Anträgen der CDU-Fraktion (lfd. Nr. A-O/0019/2005) und der
SPD-Fraktion (lfd. Nr. A-O/0017/2005) vom 03.03.05 in der Bezirksvertretung Münster-Ost,
sowie der katholischen Pfarrgemeinde Dyckburg Maria Himmelfahrt, werden zur Kenntnis
genommen.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von ca. 1000,00 €, aber keine Folgekosten
entstehen.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6308.950.1053.1 Baukosten Str. kl. VB-
Maßnahmen/Tempo 30 im
2005 1.000,00
Vorlagen-Nr.:
V/0925/2005
Auskunft erteilt:
Herr Böhme
Ruf:
492 61 56
E-Mail:
BoehmeS@stadt-muenster.de
Datum:
31.10.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0925/2005
Bezirk Ost
Insgesamt: 1.000,00
Begründung:
1. Fußgängerüberweg (FGÜ) Handorfer Straße in Höhe Seniorenheim
(Antrag der CDU-Fraktion, lfd. Nr. A-O/0018/2005)
Die Fraktionen von CDU und Bündnis90/DieGrünen/GAL haben in ihrem Antrag zum einen die
Ausstattung des FGÜ mit einer Lichtsignalanl age und gleichzeitig die Reduzierung der Fahrge-
schwindigkeit im Ortsbereich Handorf auf 30 km/h gefordert.
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Handorfer Straße
In mehreren Prüfverfahren wurde festgestellt, dass sich eine grundsätzliche Herabsetzung der
zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h nach den Bestimmungen der StVO richtet, die eine Her-
absetzung der Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften nur unter bestimmten Vor-
aussetzungen zulässt. Diese Voraussetzungen sind an der Handorfer Straße nicht gegeben.
Im Zuge des neu eingerichteten Fußgängerüberweges ist jedoch die Einrichtung von Geschwin-
digkeitsbeschränkungen auf 30 km/h zu dessen Sicherung möglich. (Runderlass zur Neufassung
der „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ des Ministers für Wirt-
schaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen).
Unter Bezug auf diesen Runderlass wird zur Sicherung des Fußgängerüberweges, einer Be-
schränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf Strecke, zugestimmt.
Die Aufstellung der entsprechenden Beschilderung wird kurzfristig erfolgen. Eine Information hier-
zu erfolgte durch das Ordnungsamt bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Ost am
27.10.2005.
Lichtsignalanlage für Fußgänger an der Handorfer Straße
Die Einricht
ung einer schlafenden Fußgängerampel ist abhängig von der Anzahl der Fahrzeuge
und der querenden Fußgänger. Bei der Einrichtung einer Fußgängerampel ist mit Herstellungskos-
ten in Höhe von ca. 35.000,00 €, sowie kapitalisierten Erhaltungskosten in Höhe von 53.000,00 €
zu rechnen.
Allerdings sprechen mehrere Gründe gegen die Installation einer schlafenden Fußgängerampel:
• Es entsteht eine Wartezeit für den Fußgänger, die häufig nicht akzeptiert wird und dazu
führt, dass die Straße gequert wird, ohne auf die Signalfreigabe zu warten. Der Fahrzeug-
verkehr wird dadurch angehalten, ohne dass in der Zeit eine Fußgängerquerung stattfindet.
• Die beabsichtigte Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h steht in unmittelbarem Zu-
sammenhang mit dem angelegten Fußgängerüberweg. Bei Aufstellung einer Lichtsignalan-
lage entfielen der Fußgängerüberweg und die Geschwindigkeitsreduzierung.
2.0 Dyckburgstraße,
2.1 Dyckburgstraße, Einmündung Wersebeckmannweg
(Antrag der CDU-Fraktion, lfd.Nr. A-O/0019/2005)
Die Fraktion der CDU hat die Verwaltung beauftr agt zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet und
umsetzbar sind, eine sichere Querung der D yckburgstraße in Höhe Wersebeckmannweg zu er-
möglichen.
- 3 -
V/0925/2005
Ein FGÜ kann in diesem Bereich nicht angeordnet werden, dass dieser nach den Richtlinien für
die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) nur innerhalb geschlossener
Ortschaften zulässig ist.
Bedarfsampeln kommen nur in Betracht, wenn di e Anzahl der Querungen die Zahl für die Anord-
nung eines FGÜ überschreitet. Die Kosten für die Einrichtung einer Bedarfsampel werden auf ca.
88.000,00 € geschätzt.
Im Rahmen des gemeinsam durchgeführten Ortstermins ist die Frage nach einem gelben ortsfes-
ten Blinklicht gestellt worden, um so verstärkt auf die Querung der Schulkinder aufmerksam zu
machen.
Unabhängig von den Kosten, die eine Installation, insbesondere der Elektroinstallation und War-
tung einer Blinklichtanlage verursachen würden, lässt die Straßenverkehrsordnung (StVO) ein orts-
festes gelbes Blinklicht nur unter sehr begrenzten Voraussetzungen zu.
Ein ortsfestes gelbes Blinklicht darf nur sparsam verwendet werden und nur dann, wenn die erfor-
derliche Warnung auf andere Weise nicht deutlich genug gegeben werden kann.
Die Dyckburgstraße im Querungsbereich des Wersebeckmannweges ist gradlinig und übersicht-
lich. Zusätzlich ist der Mündungsbereich durch Straßenlaternen beleuchtet. Auf der Dyckburgstra-
ße gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h und darüber hinaus ein Überholverbot. Auf
die Querungsstelle wird zusätzlich durch Verkehrszeichen 138 (Radfahrer kreuzen) hingewiesen.
Hierdurch bedingt sind die querenden Schulkinder gut zu erkennen. Ein der StVO entsprechendes
ortsfestes gelbes Blinklicht ist somit straßenverkehrsrechtlich nicht zu rechtfertigen.
Der Einbau eines Fahrbahnteilers wird als adäquate Lösung zur Sicherung der Radfah-
rer/Fußgänger angesehen.
Da es sich bei den Querenden hauptsächlich um Radfahrer handelt, ist diese Variante am sinn-
vollsten. Die Planung (Anlage 1) sieht vor, südlich der Einmündung Wersebeckmannweg einen
Fahrbahnteiler durch Verschwenkung der östlichen Fahrbahn anzulegen.
Die Kosten (ohne Grunderwerb) betragen ca. 65.000,00 €.
Die Maßnahme ist als Schulwegsicherung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG) förderfähig. Die Anmeldung müsste bis zum 30.06.2006 bei der Bezirksregierung vorlie-
gen. Mit der Umsetzung der Maßnahme könnte frühestens in 2007 begonnen werden. Vorausset-
zung ist hierfür, dass die Maßnahme in der Prioritätenliste aller GVFG-Maßnahmen im Stadtgebiet
obersten Stellenwert erhält.
2.2 Dyckburgstraße, Einmündung Mariendorfer Straße bzw. Zugang Dyckburgkirche
(Schreiben der katholischen Pfarrgemeinde Dyckburg Maria Himmelfahrt)
Die katholische Pfarrgemeinde Dyckburg Maria Himmelfahrt bat in ihrem Schreiben, die Que-
rungsmöglichkeit der Dyckburgstraße in Höhe Mariendorfer Straße oder alternativ in Höhe der Zu-
fahrt zur Dyckburgkirche zu verbessern.
Die Zählergebnisse der durchgeführten Dauerzählung ergaben ein starkes Kraftfahrzeugaufkom-
men von bis zu 883 Kfz in der Spitzenstunde zwischen 16 und 17 Uhr. Die Anzahl der Fußgänger-
und Radfahrquerungen betrugen im gleichen Zeitraum jedoch weniger als 10.
Da dieser Bereich ebenfalls außerhalb der Ortschaft liegt, ist ein FGÜ nicht zulässig. Die Que-
rungszahlen, die eine Fußgängerschutzanlage rechtfertigen, sind nicht erreicht. Eine auffällige
Unfalllage besteht nicht.
- 4 -
V/0925/2005
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen (AfV) halten deshalb an dieser Stelle zusätzli-
che verkehrssichernde Maßnahmen derzeit nicht für geboten.
3. Dorbaumstraße/ Immelmannstraße/Helweger Esch
(Antrag der SPD-Fraktion, lfd. Nr. A-O/0017/2005)
Die SPD-Fraktion hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten einer Schulweg-
sicherung im o.a. Bereich angeboten werden können.
Die Zählungen ergaben für die morgendliche Spitzenstunde ca. 533 Kfz, sowie 15 Radfahrer und
37 Fußgänger.
Die Einrichtung eines FGÜ unmittelbar vor dem Haltestellenbereich ist nicht möglich, da zum einen
die erforderliche Sichtweite von und auf die Wartefläche nicht eingehalten werden kann, aber auch
die gezählten Querungsvorgänge nicht den in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) festgelegten Verkehrsstärken entspricht.
Eine Bedarfsampel kommt aufgrund der geringen Anzahl der Querungen nicht in Betracht.
Es wird vorgeschlagen, in Folge der Bebauung im geplanten Baugebiet „Drei Eichen“ den Bereich
der östlichen Haltestelle so umzubauen, dass gleichzeitig ein Fahrbahnteiler angeordnet werden
kann (Anlage 2).
Die Kosten für diese Gesamtmaßnahme betragen ca. 120.000,00 €. Der behindertengerechte Um-
bau der Haltestelle ist nach §13 des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennah-
verkehrs (RegGNW) und der Einbau der Mittelinsel als Schulwegsicherung nach GVFG förderfä-
hig. Für die Finanzierung und den Umsetzungszeitraum dieser Maßnahmen bestehen, analog der
Maßnahme Dyckburgstraße/Wersebeckmannweg, die gleichen Bedingungen. Die Maßnahme ist in
die gesamtstädtische Prioritätenliste aufzunehmen und einzustufen. Eine Umsetzung ist frühestens
2007 möglich.
I.V.
Schultheiß
Anlagen:
Planung Dyckburgstraße/Wersebeckmannweg
Planung Dorbaumstraße/Immelmannstraße
Antrag SPD-Fraktion A-O/0017/2005
Antrag CDU-Fraktion A-O/0018/2005
Antrag CDU-Fraktion A-O/0019/2005
Anschreiben Kath. Pfarrgemeinde Dyckburg
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (12)
- Dyckburgstraße 220
- Klemensstraße 10
- Mariendorfer Straße
- Kötterstraße
- Ludwig-Wolker-Straße
- Handorfer Straße
- Dorbaumstraße
- Immelmannstraße 815
- Umgehungsstraße
- Wersebeckmannweg
- Helweger Esch
- Drei Eichen
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0925/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 03.11.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37