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V/0925/2005

Verkehrliche Situation im Ortsteil Handorf

Vorlage 03.11.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 24.11.2005, TOP 2.3

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 4

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Ansehen

Anlage 5

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Ansehen

Anlage 6

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2

463 Zeichen

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Einrichtung einer 
Querungshilfe
Stadt       Münster
Dorbaumstraße
Blatt  Nr.
Reg.  Nr.
Bearbeitet
Gezeichnet Okt. 05
1 : 500
Datum
Okt. 05
Anlage
Revermann
Name
Hecht
1 (1)
H
K 16
  Dorbau
mstraße
928
I
10
I
799
I 14
I
16
801
800
12
805
804
I
8
814
I
18
803
Immelmannstraße
815
824
Immelmannstraße
2.50
3.25
1.301.50
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- und
 Rad
weg
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weg
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weg
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2.00
3.25
15
 F
S
Aufmerksamkeitsfeld

Anlage 3

1166 Zeichen

Anlage 3 A-0004 12005

| | | SPD-Fraktion
Bezirksvertretung Münster-Ost

Münster, im März 2005

Antrag an die Bezirksvertretung Münster Ost

Die Verwaltung möge Möglichkeiten einer Schulwegsicherung an der Kreuzung
Dorbaumstraße/Immelmannstraße prüfen.

Begründung:

Die Kreuzung Dorbaumstraße/Immelmannstraße wird ganztägig durch Kraftverkehr stark
befahren. Sie stellt sowohl für junge als auch ältere Verkehrsteilnehmer einen insbesondere in
der dunklen Jahreszeit unübersichtlichen Verkehrsraum dar. Zahlreiche Schüler fahren mit
dem Fahrrad zur dort gelegenen Bushaltestelle, stellen morgens ihr Fahrrad ab und steigen an
der Bushaltestelle in die Busse, um zur Schule zu gelangen.

Dabei ist es in der Vergangenheit nach Anliegerberichten wiederholt zu gefährlichen
Situationen gekommen.

Um die Situation an der Kreuzung zu entspannen, sollten nach Auffassung der SPD Fraktion
Möglichkeiten einer Schulweg/Fußgängersicherung überprüft und anschließend in Angriff
genommen werden.

Für die Fraktion } }
Thonas Marquardt

Ehe N.
R. Schuh penen 1%

Thomas Marquardt, Theodor Hovestadtweg 18, 48157 MÜNSTER
TEL. PRIV. 02 51/142 831 oder 322 5779
tobym@muenster.de

Anlage 4

1530 Zeichen

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CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost

Münster, 15.02.2005

Antrag

Ausstattung eines Fußgängerüberweges mit einer Lichtzeichenanlage

Die Bezirksvertretung Münster-Ost möge beschließen:

Der Fußgängerüberweg auf der Handorfer Straße in Höhe des Ev. Seniorenzentrums
„Handorfer Hof“ wird mit einer Lichtzeichenanlage (schlafende Ampel) ausgestattet.

Es wird vorgeschlagen, die Mittel aus der Haushaltsstelle 950.0050.3 „Aufstellen
von Lichtsignalanlagen“ bereitzustellen.

Begründung:

Viele Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Bewohner des Ev. Seniorenzentrums
„Handorfer Hof‘, die mit oder ohne Gehhilfe, Rollator und Rollstuhl die Handorfer
Straße queren wollen, fühlen sich durch den vorhandenen Fußgängerüberweg nicht
hinreichend geschützt.

Die für eine Ortsdurchfahrt extrem hohen Verkehrsstärken, die häufige
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und die rabiate Fahrweise
einiger motorisierter Verkehrsteilnehmer erzeugen bei den zumeist älteren
Fußgängern nachhaltige Angstzustände.

Für viele potentielle Fußgänger, die an dieser Stelle die Straße queren wollen, ist an
dem Fußgängerweg ein Angstraum entstanden. Sie können sich nicht dazu
überwinden, den Fußgängerweg zu nutzen.

Verstärkt wird dieses Gefühl dadurch, das Fußgänger, die sich bereits auf dem
„Zebrastreifen“ befanden, von rücksichtslosen Autofahrern fast umgefahren worden
sind oder LKWs/PKWs nach einer Vollbremsung unmittelbar vor dem
Fußgängerüberweg zum stehen kamen.

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Anlage 5

624 Zeichen

Anlage 5 A-0[0o49| 2005

CDU-Fraktion in der BV Ost März 2005
Antrag

Die CDU-Fraktion in der BV Ost beantragt, die Überquerung der „Dykburgstraße“ etwa in
Höhe des Wersebeckmannweges durch einen Zebrastreifen nebst entsprechender
Hinweisschilder zu sichern.

Die Mittel hierfür sind aus den Haushaltsmitteln der BV Ost ( HHSt 6308.950.1053.1 )
„Baukosten für kleinere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen“ bereitzustellen.

Begründung:

Es gilt, die Schulwege auf der Dykburgstraße nachhaltig zu sichern. Hierbei sind auch andere
Straßenüberquerer sicherer. Die Problematik an beiden Orten ist hinreichend bekannt

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Anlage 6

2011 Zeichen

Anlage 6 y

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Katholische Pfarrgemeinde www.dyckburg.de 4
Dyckburg Maria-Himmelfahrt pfarrbuero@dyckburg.de
Dyckburgstraße 220 Fon: 02 51 / 32 63 50
48157 Münster Fax: 02 51 / 32 63 51
Pfarrer Ulrich Zurkuhlen www. zurkuhlen.de ulrich®@zurkuhlen.de
An die rt |
Stadt Münster } 5 \ 5 ‚1! PR

-  Straßenverkehrsamt - nn hm Mi le Zw!
Klemensstr. 10 Hr /7

48143 Münster 26. Februar 2005

seit einiger Zeit hat die Umgehungsstraße eine neue Linienführung bekommen, in-
dem es nun möglich ist, direkt von der Umgehungsstraße in die Dyckburgstraße
abzubiegen. Viele Autofahrer(innen) machen davon regen Gebrauch, so dass der
Straßenverkehr auf der Dyckburgstraße erheblich zugenommen hat. Dazu kommt
noch, dass der größte Teil der Autofahrer(innen) die vorgeschriebene Geschwindig-
keit zum Teil erheblich überschreitet und dass die durchgezogene weiße Linie von
vielen nicht beachtet wird; diese Situation ist schon lange zu beobachten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Damit ist das Gefahrenpotential für Fußgänger und Radfahrer groß, es ist also durch
die neue Verkehrsführung erheblich größer geworden. Es betrifft Kinder auf dem
Weg zum Mauritz-Gymnasium, Kirchenbesucher der Dyckburg-Kirche, Benutzer des
Pfarrheims Heidehof, Sportler und Zuschauer am Sportplatz, Besucher des Boni-
burg-Waldes usw. Es waren schon zahlreiche Beinahe-Unfälle zu beobachten.

Deswegen bitten wir als gewähltes Gremium der Dyckburg-Gemeinde umso drin-
gender darum, dass die Stadt Münster eine Fußgänger-Ampel mit Bedienungs-
möglichkeit per Hand installiert, entweder an der Mariendorfer Str. oder in Höhe
des Zugangs Dyckburg-Kirche / Boniburg-Wald. Das scheint uns zum Schutz der Bür-
ger(innen) dringend nötig zu sein, jetzt durch die veränderte Verkehrslage
dringender als zuvor.

Wir stehen zum Gespräch gern zur Verfügung. l) „4 EL u AN
Mit freundlichem Gruß A j & AA
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(Pfarrer) (Vertretung des Pfarrgemeinderats)

Darlehnskasse Münster eG
Bankleitzahl: 400 602 65 Kontonummer: 2 661 401

Anlage 1

91 Zeichen

Abt.
Dyckburgstraße
Eintu einer Mitlelinsei in Hate Wersenecumannweg
rianung
Bearbetet Hect

Beschlussvorlage

9743 Zeichen

V/0925/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verkehrliche Situation im Ortsteil Handorf 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Geschwindigkeitsbeschränkung im Ortsbereich Handorf, zwischen der Kötterstraße 
und Ludwig-Wolker-Straße, auf 30 km/h wird zugestimmt. 
 
2. Der Antrag der CDU-Fraktion (lfd. Nr. A-O/0018/2005) vom 15.02.2005 gilt hiermit als erle-
digt. 
 
3. Die Stellungnahmen zu den Anträgen der CDU-Fraktion (lfd. Nr. A-O/0019/2005) und der 
SPD-Fraktion (lfd. Nr. A-O/0017/2005)  vom 03.03.05 in der Bezirksvertretung Münster-Ost, 
sowie der katholischen Pfarrgemeinde Dyckburg Maria Himmelfahrt, werden zur Kenntnis 
genommen. 
 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von ca. 1000,00 €, aber keine Folgekosten 
entstehen. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6308.950.1053.1  Baukosten Str. kl. VB-
Maßnahmen/Tempo 30 im 
2005 1.000,00  
Vorlagen-Nr.: 
V/0925/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
BoehmeS@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.10.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0925/2005 
Bezirk Ost 
 
Insgesamt: 1.000,00  
 
 
 
Begründung: 
 
1. Fußgängerüberweg (FGÜ) Handorfer Straße in Höhe Seniorenheim 
    (Antrag der CDU-Fraktion, lfd. Nr. A-O/0018/2005) 
 
Die Fraktionen von CDU und Bündnis90/DieGrünen/GAL haben in ihrem Antrag zum einen die 
Ausstattung des FGÜ mit einer Lichtsignalanl age und gleichzeitig die Reduzierung der Fahrge-
schwindigkeit im Ortsbereich Handorf auf 30 km/h gefordert.  
 
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Handorfer Straße 
In mehreren Prüfverfahren wurde festgestellt, dass sich eine grundsätzliche Herabsetzung der 
zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h nach den Bestimmungen der StVO richtet, die eine Her-
absetzung der Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften nur unter bestimmten Vor-
aussetzungen zulässt. Diese Voraussetzungen sind an der Handorfer Straße nicht gegeben. 
 
Im Zuge des neu eingerichteten Fußgängerüberweges ist jedoch die Einrichtung von Geschwin-
digkeitsbeschränkungen auf 30 km/h zu dessen Sicherung möglich. (Runderlass zur Neufassung 
der „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ des Ministers für Wirt-
schaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen).  
 
Unter Bezug auf diesen Runderlass wird zur Sicherung des Fußgängerüberweges, einer Be-
schränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf Strecke, zugestimmt.  
Die Aufstellung der entsprechenden Beschilderung wird kurzfristig erfolgen. Eine Information hier-
zu erfolgte durch das Ordnungsamt bereits in der  Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Ost am 
27.10.2005. 
 
Lichtsignalanlage für Fußgänger an der Handorfer Straße 
 
Die Einricht
ung einer schlafenden Fußgängerampel ist abhängig von der Anzahl der Fahrzeuge 
und der querenden Fußgänger. Bei der Einrichtung einer Fußgängerampel ist mit Herstellungskos-
ten in Höhe von ca. 35.000,00 €, sowie kapitalisierten Erhaltungskosten in Höhe von 53.000,00 € 
zu rechnen. 
Allerdings sprechen mehrere Gründe gegen die Installation einer schlafenden Fußgängerampel: 
 
• Es entsteht eine Wartezeit für den Fußgänger, die häufig nicht akzeptiert wird und dazu 
führt, dass die Straße gequert wird, ohne auf die Signalfreigabe zu warten. Der Fahrzeug-
verkehr wird dadurch angehalten, ohne dass in der Zeit eine Fußgängerquerung stattfindet. 
• Die beabsichtigte Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h steht in unmittelbarem Zu-
sammenhang mit dem angelegten Fußgängerüberweg. Bei Aufstellung einer Lichtsignalan-
lage entfielen der Fußgängerüberweg und die Geschwindigkeitsreduzierung. 
 
2.0 Dyckburgstraße,  
2.1 Dyckburgstraße, Einmündung Wersebeckmannweg 
   (Antrag der CDU-Fraktion, lfd.Nr. A-O/0019/2005)  
     
Die Fraktion der CDU hat die Verwaltung beauftr agt zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet und 
umsetzbar sind, eine sichere Querung der D yckburgstraße in Höhe Wersebeckmannweg zu er-
möglichen.

- 3 - 
V/0925/2005 
 
Ein FGÜ kann in diesem Bereich nicht angeordnet werden, dass dieser nach den  Richtlinien für 
die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) nur innerhalb geschlossener 
Ortschaften zulässig ist. 
 
Bedarfsampeln kommen nur in Betracht, wenn di e Anzahl der Querungen die Zahl für die Anord-
nung eines FGÜ überschreitet. Die Kosten für die Einrichtung einer Bedarfsampel werden auf ca. 
88.000,00 € geschätzt. 
 
Im Rahmen des gemeinsam durchgeführten Ortstermins ist die Frage nach einem gelben ortsfes-
ten Blinklicht gestellt worden, um so verstärkt auf die Querung der Schulkinder aufmerksam zu 
machen. 
 
Unabhängig von den Kosten, die eine Installation, insbesondere der Elektroinstallation und War-
tung einer Blinklichtanlage verursachen würden, lässt die Straßenverkehrsordnung (StVO) ein orts-
festes gelbes Blinklicht nur unter sehr begrenzten Voraussetzungen zu.  
 
Ein ortsfestes gelbes Blinklicht darf nur sparsam verwendet werden und nur dann, wenn die erfor-
derliche Warnung auf andere Weise nicht deutlich genug gegeben werden kann.  
Die Dyckburgstraße im Querungsbereich des Wersebeckmannweges ist gradlinig und übersicht-
lich. Zusätzlich ist der Mündungsbereich durch Straßenlaternen beleuchtet. Auf der Dyckburgstra-
ße gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h und darüber hinaus ein Überholverbot. Auf 
die Querungsstelle wird zusätzlich durch Verkehrszeichen 138 (Radfahrer kreuzen) hingewiesen. 
Hierdurch bedingt sind die querenden Schulkinder gut zu erkennen. Ein der StVO entsprechendes 
ortsfestes gelbes Blinklicht ist somit straßenverkehrsrechtlich nicht zu rechtfertigen. 
 
Der Einbau eines Fahrbahnteilers wird als adäquate Lösung zur Sicherung der Radfah-
rer/Fußgänger angesehen. 
Da es sich bei den Querenden hauptsächlich um Radfahrer handelt, ist diese Variante am sinn-
vollsten. Die Planung (Anlage 1) sieht vor, südlich der Einmündung Wersebeckmannweg einen 
Fahrbahnteiler durch Verschwenkung der östlichen Fahrbahn anzulegen.  
 
Die Kosten (ohne Grunderwerb) betragen ca. 65.000,00 €. 
 
Die Maßnahme ist als Schulwegsicherung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz      
(GVFG) förderfähig. Die Anmeldung müsste bis zum 30.06.2006 bei der Bezirksregierung vorlie-
gen. Mit der Umsetzung der Maßnahme könnte frühestens in 2007 begonnen werden. Vorausset-
zung ist hierfür, dass die Maßnahme in der Prioritätenliste aller GVFG-Maßnahmen im Stadtgebiet 
obersten Stellenwert erhält. 
 
 
2.2 Dyckburgstraße, Einmündung Mariendorfer Straße bzw. Zugang Dyckburgkirche   
    (Schreiben der katholischen Pfarrgemeinde Dyckburg Maria Himmelfahrt)  
 
Die katholische Pfarrgemeinde Dyckburg Maria Himmelfahrt bat in ihrem Schreiben, die Que-
rungsmöglichkeit der Dyckburgstraße in Höhe Mariendorfer Straße oder alternativ in Höhe der Zu-
fahrt zur Dyckburgkirche zu verbessern. 
 
Die Zählergebnisse der durchgeführten Dauerzählung ergaben ein starkes Kraftfahrzeugaufkom-
men von bis zu 883 Kfz in der Spitzenstunde zwischen 16 und 17 Uhr. Die Anzahl der Fußgänger- 
und Radfahrquerungen betrugen im gleichen Zeitraum jedoch weniger als 10. 
 
Da dieser Bereich ebenfalls außerhalb der Ortschaft liegt, ist ein FGÜ nicht zulässig. Die Que-
rungszahlen, die eine Fußgängerschutzanlage  rechtfertigen, sind nicht erreicht. Eine auffällige 
Unfalllage besteht nicht.

- 4 - 
V/0925/2005 
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen (AfV) halten deshalb an dieser Stelle zusätzli-
che verkehrssichernde Maßnahmen derzeit nicht für geboten. 
 
 
3. Dorbaumstraße/ Immelmannstraße/Helweger Esch 
    (Antrag der SPD-Fraktion, lfd. Nr. A-O/0017/2005) 
 
Die SPD-Fraktion hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten einer Schulweg-
sicherung im o.a. Bereich angeboten werden können. 
 
Die Zählungen ergaben für die morgendliche Spitzenstunde ca. 533 Kfz, sowie 15 Radfahrer und 
37 Fußgänger. 
Die Einrichtung eines FGÜ unmittelbar vor dem Haltestellenbereich ist nicht möglich, da zum einen 
die erforderliche Sichtweite von und auf die Wartefläche nicht eingehalten werden kann, aber auch 
die gezählten Querungsvorgänge nicht den in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von 
Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) festgelegten Verkehrsstärken entspricht. 
 
Eine Bedarfsampel kommt aufgrund der geringen Anzahl der Querungen nicht in Betracht.  
 
Es wird vorgeschlagen, in Folge der Bebauung im geplanten Baugebiet „Drei Eichen“ den Bereich 
der östlichen Haltestelle so umzubauen, dass gleichzeitig ein Fahrbahnteiler angeordnet werden 
kann (Anlage 2). 
 
Die Kosten für diese Gesamtmaßnahme betragen ca. 120.000,00 €. Der behindertengerechte Um-
bau der Haltestelle ist nach §13 des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennah-
verkehrs (RegGNW) und der Einbau der Mittelinsel als Schulwegsicherung nach GVFG förderfä-
hig. Für die Finanzierung und den Umsetzungszeitraum dieser Maßnahmen bestehen, analog der 
Maßnahme Dyckburgstraße/Wersebeckmannweg, die gleichen Bedingungen. Die Maßnahme ist in 
die gesamtstädtische Prioritätenliste aufzunehmen und einzustufen. Eine Umsetzung ist frühestens 
2007 möglich.   
 
 
 
I.V. 
 
 
 
Schultheiß 
 
 
 
 
Anlagen: 
Planung Dyckburgstraße/Wersebeckmannweg 
Planung Dorbaumstraße/Immelmannstraße 
Antrag SPD-Fraktion A-O/0017/2005 
Antrag CDU-Fraktion A-O/0018/2005 
Antrag CDU-Fraktion A-O/0019/2005 
Anschreiben Kath. Pfarrgemeinde Dyckburg

Beratungsverlauf (1)

24.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Dyckburgstraße 220
  • Klemensstraße 10
  • Mariendorfer Straße
  • Kötterstraße
  • Ludwig-Wolker-Straße
  • Handorfer Straße
  • Dorbaumstraße
  • Immelmannstraße 815
  • Umgehungsstraße
  • Wersebeckmannweg
  • Helweger Esch
  • Drei Eichen

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0925/2005
Typ
Vorlage
Datum
03.11.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37