3217/2022
Beantwortung der Anfrage der Seniorenvertretung zum Thema analoge Servicequalität
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Seniorenfreundliches Köln 2015-2025
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/ 2 Seniorenfreundliches Köln Weiterentwicklung der Seniorenarbeit 2015 – 2025 1. Einleitung Köln ist eine Stadt, in der alte, auch hochaltrige, Menschen gerne leben; eine senioren- freundliche Stadt, in der Kölnerinnen und Kölner gut älter werden können. Die kommunale Seniorenarbeit des Fachamtes, der Wohlfahrtsverbände und der Sozialbetriebe Köln (SBK) trägt zur Seniorenfreundlichkeit der Stadt bei. Dabei stellen die sich ständig verändernden Rahmenbedingungen eine große Herausforderung für alle Verantwortlichen dar: mehr Senio- ren, insbesondere auch Hochaltrige, mehr Senioren ohne Familienanschluss, mehr Senioren an oder in der Nähe der Armutsgrenze, Senioren mit vielfältigen Lebensstilen und Lebens- formen, wie auch in der übrigen Gesellschaft. Damit das Leitbild „seniorenfreundliches Köln“ auch in Zukunft noch trägt, muss es durch eine Vision 2025 konkretisiert werden. 2. Vision 2025 für ein „seniorenfreundliches Köln“ Das „seniorenfreundliche Köln“ in 2025 soll sich auszeichnen durch - bedarfsgerechte und gut erreichbare, barrierefrei zugängliche Information und Bera- tung - vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten engagement- und selbsthilfebereiter Senio- ren/innen - integrierte und passgenaue Angebote, die ein selbständiges Leben in der eige- nen Wohnung auch im hohen Alter und mit Handicaps ermöglichen - ein in der Öffentlichkeit verankertes Bewusstsein für die Lebenssituation und Bedürf- nisse alternder Menschen Zur Vision eines „seniorenfreundlichen Kölns“ gehört auch, dass Verwaltung, Wohlfahrtsver- bände und SBK ihre Strukturen verändern, um den Anliegen und Interessen von Senio- ren/innen besser als bisher begegnen zu können. Dabei ist immer zu berücksichtigen, dass - 2 - / 3 es „den/die“ Senior/in nicht gibt und dass der Alternsvorgang äußerst heterogen verläuft. Außerdem gehört eine allgemein wachsende Sensibilität für die Belange von Senioren/innen, einschließlich der Menschen mit Demenz dazu. Wünschenswert ist weiterhin eine Kultur des „Sich-zuständig-Fühlens“, nicht nur von Seiten der professionellen und ehrenamtlichen Hel- fer/innen, sondern auch von Nachbarschaften und Geschäftsleuten in Stadtteilen und Quar- tieren. Der Gedanke der Vielfalt wird gelebt und ermöglicht, dass alle Menschen, so unter- schiedlich sie auch leben, teilhaben können und Respekt und Wertschätzung erfahren. 3. Kommunale Seniorenarbeit 2013/2014 Eckpfeiler der kommunalen Seniorenarbeit sind die in den Stadtbezirk wirkenden Program- me: Seniorenberatung, SeniorenNetzwerke, Entlastungsdienste für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen, haushaltsnahe Dienstleistungen sowie speziell im bzw. für einen Stadtbezirk/Stadtteil/Quartier initiierte Projekte. Hierzu gehören auch zielgruppenspezifische Projekte, so z.B. für Schwule und Lesben oder Menschen mit Migrationshintergrund. Die hier genannten Eckpfeiler werden von Fachamt, Wohlfahrtsverbänden und SBK ge- meinsam getragen. Zum besseren Verständnis werden diese Programme kurz beschrieben: Seniorenberatung Seniorenberatung im Stadtbezirk ist eine Einzelfallhilfe: Menschen erhalten Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Alters auch durch Hausbesuche. Seniorenberatung im Bezirksrathaus macht keine Hausbesuche. Zielgruppe sind Seniorinnen und Senioren mit erheblichem Unterstützungsbedarf. Ziel der Beratung ist es, die Seniorinnen und Senioren so zu beraten, dass sie mit passgenauem und integriertem Angebot (= individuelles Unter- stützungsnetzwerk) weiterhin in der eigenen Wohnung leben können. SeniorenNetzwerke Selbstorganisierte SeniorenNetzwerke, SeniorenNetzwerke im Aufbau und standortgebun- dene SeniorenNetzwerke unterstützen Seniorinnen und Senioren dabei, in Selbsthilfe ein persönliches Netzwerk aufzubauen, das im Stadtteil gut vernetzt ist. Zielgruppe sind Men- schen, die über Selbsthilfefähigkeiten verfügen bzw. deren Selbsthilfefähigkeit durch die professionelle Koordination angeregt werden kann. Die selbstorganisierten SeniorenNetz- werke werden durch einen Sachmittelzuschuss, eine Patenorganisationen im Stadtteil und - 3 - / 4 durch die zentrale Service-Stelle unterstützt. Entlastungsdienste Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entlastungsdienste für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen haben die Aufgabe, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zur Entlastung der betroffenen Familien zu gewinnen, zu schulen, einzusetzen und zu beglei- ten. Ziel der Arbeit ist die Erhaltung der Pflegebereitschaft in der Familie und Teilhabe- möglichkeiten für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Zielgruppe der Helferinnen und Helfer sind Demenzkranke und ihre pflegenden Angehörigen, zumeist (Schwieger-) Kinder oder Ehe-/Lebenspartner. Haushaltsnahe Dienste Haushaltsnahe Dienste richten sich an Menschen, die auf Unterstützung in ihrem Haus- halt angewiesen sind, die über geringe finanzielle Ressourcen verfügen und deren Bedarfe nicht über die Pflegeversicherung abgedeckt sind. Ziel ist, sie bei der Bewältigung ihres All- tags zu stützen und dabei zu helfen, dass sie so lange wie möglich in ihrer eigenen Woh- nung bleiben können. Bezirkliche Initiativen, Treffpunkte und Projekte In allen Bezirken gibt es Initiativen, Treffpunkte und Projekte, die darauf abzielen, die gesell- schaftliche und kulturelle Teilhabe älterer Menschen in ihrem Wohnumfeld zu ermöglichen und auf die jeweiligen Bedürfnisse der unterschiedlichen Gruppen Rücksicht nehmen. Auch Nachbarschaftsprojekte und Projekte, die das bürgerschaftliche Engagement für diese Zielgruppen initiieren und begleiten, werden gefördert. 4. Herausforderungen Aus vielen Gesprächen mit Nutzerinnen und Nutzern der Programme sowie Interessenver- tretungen wissen Fachamt, Wohlfahrtsverbände und SBK, dass es auch kritische Hinweise gibt: - Vereinsamte bzw. sozial isoliert lebende Menschen würden von den Angeboten nicht hinlänglich erreicht. - 4 - / 5 - Alte Menschen mit Behinderung, Senioren mit Migrationshintergrund und alte Schwu- le/Lesben würden von den Angeboten nicht so gut erreicht. - Angebote seien nicht immer optimal untereinander verzahnt und damit für die/den Seniorin/Senior nicht zielführend, um ein selbständiges Leben zu verwirklichen. - Beteiligungsmöglichkeiten seien nicht vielfältig genug und nicht „nah an den Menschen dran“. - Benachteiligte Stadtteilen/Quartiere bräuchten besondere Unterstützung. 5. Notwendige Weiterentwicklung der bestehenden Programme Die Programme haben sich in den letzten ca. 20 Jahren bewährt und wurden immer wieder angepasst. Eine solche Anpassung muss 2015 im Hinblick auf die Vision 2025 erneut erfol- gen. Fachamt, Wohlfahrtsverbände und SBK möchten diese Programme mit der finanziellen Ausstattung von 2013, aber mit konzeptionellen Anpassungen fortsetzen, entsprechend der wachsenden Zielgruppe bis 2025 leicht ausbauen und eine 3 %ige Kostensteigerung jährlich berücksichtigt wissen. Es folgen die notwendigen Anpassungen im Überblick: Seniorenberatung Die Differenzierung der Seniorenberatung im Stadtbezirk und im Bezirksrathaus hat sich be- währt. Die Quantität ergibt sich aus dem Bedarf, insbesondere von Senioren mit Grundsiche- rungsbezug und kleinen Renten und in Abgrenzung zur Pflegeberatung der Pflegekassen. In 2015 entstehen Mehrkosten in Höhe von 220.000,00 € allein um den Stand 2013 wiederzu- erlangen. Der Bedarf wird wachsen, da es bis 2025 mehr Seniorinnen und Senioren an oder unter der Armutsgrenze geben wird sowie vermehrt Hochaltrige, also mehr Menschen, die Hilfe für ihr individuelles Unterstützungsnetzwerk brauchen. SeniorenNetzwerke 2014 wurden Kürzungen und Umstrukturierung der Seniorenarbeit einschließlich der Senio- renNetzwerke entsprechend der Entscheidung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 12.09.2013 umgesetzt. Diese Umstrukturierung soll auf der Basis der Förderung 2013 - 5 - / 6 fortgesetzt werden, d. h. gegenüber 2014 entstehen Mehrkosten in Höhe von 300.000,00 € einschließlich Tarifkostensteigerung. Entlastungsdienste Die bestehenden sieben Entlastungsdienste für Menschen mit Demenz mit jeweils einer/m geförderte/n Mitarbeiter/in sollen um zwei Mitarbeiterinnen/-arbeiter aufgestockt werden. Diese Mitarbeiter/innen sollen dann zusätzlich zur Anleitung der Helferinnen und Helfer eine Koordinationsfunktion im Bezirk übernehmen und Demenz-Netze aufbauen und begleiten. Diese Weiterentwicklung kostet ca. 150.000,00 € jährlich. Ein zusätzlicher, stadtweiter Be- darf ergibt sich aus der Beratung und Betreuung für „früherkrankte Menschen mit Demenz“ (+ 75.000,00 €). Haushaltsnahe Dienste Um stark hilfebedürftige und vereinsamte alte Menschen besser zu erreichen als bisher, sol- len zusätzliche Fachkräfte eingesetzt werden, die diesen Menschen den Zugang zu den haushaltsnahen Diensten verschaffen und bei Bedarf auch auf andere Programme hinwei- sen. Ziel ist es, immer mehr Menschen aus dieser Zielgruppe mit den Haushaltsnahen Diensten zu erreichen und ihnen dadurch das Leben in der gewohnten Umgebung zu sichern und dem Verlust der Wohnung vorzubeugen. Bezirkliche Initiativen, Treffpunkte und Projekte Die bestehenden Initiativen, Treffpunkte und Projekte im Stadtbezirk sollen weiter entwickelt werden und dabei die besonderen Problemlagen und Belange in Bezirken und Stadtteilen aufgreifen. Dazu zählen insbesondere Angebote für spezielle Zielgruppen wie auch die Unterstützung und Förderung von nachbarschaftlichem Engagement. - 6 - / 7 6. Seniorenkoordination im Bezirk Zentraler Bezugspunkt der Weiterentwicklung der Seniorenarbeit ist zukünftig der Stadtbe- zirk. Die Grundausstattung eines Bezirks stellen sich Fachamt, Wohlfahrtsverbände und SBK ab 2015 wie folgt vor: 0,5 Seniorenkoordination 1,0 SeniorenNetzwerke - 0,5 für standortgebundene SeniorenNetzwerke - 0,5 für den Aufbau von neuen SeniorenNetzwerken 3,0 Seniorenberatung im Bezirk 0,5 Seniorenberatung im Bezirksrathaus 1,0 Demenz-Koordination Ergänzend kommen in einzelnen Stadtbezirken haushaltsnahe Dienstleistungen sowie be- zirkliche Initiativen, Treffpunkte und Projekte hinzu. Diese Grundausstattung im Stadtbezirk bildet im Wesentlichen den Bestand 2013 ab. Anpassung der Programme und bezirkliche Grundausstattung alleine sind aber nicht zielfüh- rend, um die Vision 2025 zu erreichen: So wie die Seniorenberatung das Unterstützungs- netzwerk für den Einzelnen knüpft, braucht es auch eine Verknüpfung für Anbieter, aktive Senioren/innen und sonstige Akteure im Quartier, Stadtteil und -bezirk. Fachamt, Wohl- fahrtsverbände und SBK sehen deshalb Bedarf für einen bezirklichen „Motor“, der in jedem Stadtbezirk alle Seniorenangelegenheiten koordiniert. Diese/r Seniorenkoordinator/in, soll folgende Aufgaben haben: 1. Koordination der Anbieter, aktiven Senioren/innen und sonstiger Akteure am Runden Tisch „Senioren“, um die individuelle Unterstützungsnetzwerke zu verbessern 2. Ansprache der „nicht-informierten“ Senioren/innen (Umsetzung der Erkenntnisse des Forschungsprojektes „Öffnung des Wohnquartiers für das Alter“= ÖFFNA) - 7 - 3. Sicherstellung der Kommunikation zur Bezirksarbeitsgemeinschaft „Seniorenpolitik“, zum Fachamt und den Gremien in den Stadtteilen 4. Initiativen von Senioreninnen/Senioren aufgreifen, weiterentwickeln und die Umsetzung einleiten. 5. Bei der Aufgabenerfüllung sind die Belange der unterschiedlichen Gruppen von Senio- ren immer zu berücksichtigen. Dem/der bezirklichen Seniorenkoordinator/in obliegt weniger die Einzelfallhilfe, sondern ko- ordinierende Funktionen, damit die Angebote im Bezirk für den Einzelnen integriert und passgenau erbracht werden. Die koordinierende Funktion kann bei gegebenem Konsens auch planende und steuernde Elemente enthalten. Diese bezirkliche Seniorenkoordination im Umfang von je 0,5 Stelle und eine (1,0 Stelle) ent- sprechende Kopfstelle im Amt für Soziales und Senioren kosten ca. 412.500,00€ jährlich, davon 337.500,00 € für die Wohlfahrtsverbände/SBK. Die stadtweite Koordination soll von den Fachberatern der Wohlfahrtsverbände/SBK ge- meinsam mit dem Fachamt getragen werden. 7. Schlussbetrachtung Mit diesen Veränderungen ist die Seniorenarbeit für 2025 gut aufgestellt; gleichzeitig sind damit Mehrkosten für den städtischen Haushalt verbunden. (Stand: September 2014)
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 14.11.2022 3217/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 Beantwortung der Anfrage der Seniorenvertretung zum Thema analoge Servicequalität Auf die schriftliche Anfrage der Seniorenvertretung der Stadt Köln (AN/1679/2022) antwortet die Verwal- tung wie folgt: 1. Wir möchten gerne wissen, ob Herrn Dr. Rau der Bericht der Bundesregierung für die ältere Generation und die Expertenmeinungen dazu bekannt sind, dass es ein Recht zur Analogen Behandlung von älteren Menschen gibt (z.B. eigene Wahrnehmung von Bankgeschäften), und bitten um diesen Bericht. Antwort der Verwaltung: Die Broschüre „Ältere Menschen und Digitalisierung“ – Erkenntnisse und Empfeh- lungen des Achten Altersberichts ist Herrn Dr. Rau bekannt. Sie ist unter: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/159704/3dab099fb5eb39d9fba72f6810676387/ achter-altersbericht-aeltere-menschen-und-digitalisierung-data.pdf im Internet abrufbar oder kann als Publikation beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) angefordert werden. 2. Beklagt wird immer wieder die Servicequalität von Ämtern und deren Erreich- barkeit (per Telefon/zwecks Terminvereinbarung), so dass die älteren Men- schen ohne PC und Internet abgehängt sind und der Verzweiflung nahe sind und deswegen über gesundheitliche Belastung klagen. Antwort der Verwaltung: Bei allen Ämtern der Stadt Köln besteht die Möglichkeit der telefonischen Kontakt- aufnahme und soweit erforderlich der Terminvereinbarung. Sollte dies wegen feh- lender Erreichbarkeit nachhaltig nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit sich an das Bürgertelefon (115 bzw. 0221/221-0) zu wenden. 2 Gez. Dr. Rau 3. Ist es zutreffend, dass Theaterkarten nur noch online bestellt werden können? Antwort der Verwaltung (Kulturamt): Dies trifft nicht zu. Theaterkarten für Schauspiel, Oper, Tanz und Orchester wird es auch weiterhin in "analoger" Form in einer Vorverkaufsstelle der Bühnen, an den Abendkassen oder über die telefonische Kartenbestellung geben. 4. Wir fragen an, ob Sie und die Oberbürgermeisterin bereit sind, sich in der Stadtverwaltung und bei den städtischen Töchtern, z.B. KVB, RheinEnergie, Philharmonie und Sparkasse KölnBonn, einzusetzen, damit eine adäquate, analoge Behandlung von älteren Menschen in unserer Stadt gewährleistet wird? Antwort der Verwaltung: Selbstverständlich setzt sich das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren ebenso wie der Beigeordnete und die Oberbürgermeisterin fortwährend für die Interessen der älteren Menschen in Köln ein. Zur Einflussnahme bei den aufgeführten städtischen Töchtern bietet es sich auch an, dass die gewählte Seniorenvertretung der Stadt Köln die Interessen, Bedarfe und Nöte der älteren Menschen zum Beispiel in geeignete Arbeitskreise einbringt. Das Thema wurde ähnlich in der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpo- litik vom 28.10.2022 diskutiert. Dort ging es konkret um die Zunahme von Filial- schließungen der Sparkasse KölnBonn. Die Verwaltung kann sehr gut nachvollzie- hen, dass insbesondere sehr viele Senior*innen unglücklich über diese Filialschlie- ßungen sind. Ergebnis der Diskussion war ein Initiativantrag, mit dem die Stadtar- beitsgemeinschaft Seniorenpolitik den Rat der Stadt Köln bittet darauf hinzuwirken, dass Filialen der Sparkasse KölnBonn nicht weiter geschlossen werden. Die Ver- waltung wird dafür Sorge tragen, dass der Initiativantrag den Rat erreicht. 5. Wären Sie bereit, sich für einen Katalog an Serviceleistungen für analoge Ver- fahrensweisen in der Verwaltung einzusetzen, und das Leitbild des Senioren- freundlichen Köln um diesen Gesichtspunkt und die Barrierefreiheit zu ergän- zen? Gleichfalls erbitten wir das betreffende Leitbild als PDF oder als Anhang. Antwort der Verwaltung: Die Vision des Seniorenfreundlichen Köln hat die Verwaltung zusammen mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und der Sozial-Betriebe-Köln gGmbH im Rahmen der Weiterentwicklung der Seniorenarbeit 2015-2025 beschrieben und dem Ausschuss für Soziales und Senioren sowie der Stadt AG Seniorenpolitik vor- gestellt (Vorlage 1983/2015). Aktuell erarbeitet die Verwaltung das Förderprogramm „Gestärkt älter werden. Mit- einander. Füreinander.“ und greift in diesem Zusammenhang erneut die Weiterent- wicklung der bestehenden Programme der Seniorenarbeit in Köln auf, um diese zu- kunftssicher zu gestalten. Auch die Erkenntnisse des kürzlich vorgestellten Ab- schlussberichtes zur Evaluation der Programme (Vorlage 1468/2022) werden hier Berücksichtigung finden. Die Behindertenbeauftragte der Stadt Köln treibt gleichzeitig das Thema Barriere- freiheit in Köln voran. So soll das Thema zum Beispiel in die kommunale Gesund- heitskonferenz Köln getragen werden, um Akteur*innen aus dem Gesundheitswe- sen zu sensibilisieren und konkrete Maßnahmen zu erwirken. In der letzten Kom- munalen Konferenz Alter und Pflege am 02.11.2022 hat die Behindertenbeauftragte die derzeitigen Planungen und Ideen vorgestellt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3217/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 15.11.2022
- Erstellt
- 29.09.2022 16:49