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V/0174/2007

Aktivitäten der Fürsorgestelle im Sozialamt der Stadt Münster

Vorlagen 01.03.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 25.04.2007, TOP 6

Berichtsvorlage

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Bericht der Fürsorgestelle der Stadt Münster 2006.pdf

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Berichtsvorlage

1440 Zeichen

V/0174/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktivitäten der Fürsorgestelle im Sozialamt der Stadt Münster 
- Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2006 - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.03.2007  Kommission zur Förderung der Integration                                     Bericht 
                    von Menschen mit Behinderungen  
22.03.2007  Ausschuss für Gleichstellung  Bericht 
25.04.2007  Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung  Bericht 
 
 
 
 
Bericht: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die Verwaltung in der Sitzung am 
23.04.1980 beauftragt, regelmäßig über die Verwendung der Mittel der Ausgleichs-
abgabe zu berichten. 
 
Das Handlungsprogramm Integrationsförderung für Menschen mit Behinderungen  
(Öffentliche Beschlussvorlage an den Rat Nr. 890/98) empfiehlt den Aufbau eines  
Berichtswesens zur Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen in Münster. 
 
Der vorliegende Bericht greift diese Anliegen auf und informiert über die Entwicklung der 
Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster und die Arbeit der Fürsorge-
stelle im Sozialamt der Stadt Münster im Jahr 2006. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Dr. Wolf Heinrichs 
Stadtrat 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0174/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Leipholz/Frau Rüter 
Ruf: 
492 5992/492-5027 
E-Mail: 
Leipholz@stadt-muenster.de 
Rueterd@stadt-muenster.de 
Datum: 
28.02.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

Bericht der Fürsorgestelle der Stadt Münster 2006.pdf

31529 Zeichen

Aktivitäten der Fürsorgestelle im Sozialamt der Stadt Münster 
 
 
- Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2006 – 
 
 
 
Gliederung 
 
 
Seite  
 
 
 
1. Einleitung 
 
2 
2. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehin derter  
Menschen in Münster  
 
 
2 
 
3. Die Arbeit der Fürsorgestelle im Sozialamt der S tadt Münster 5 
 3.1   Begleitende Hilfe im Arbeitsleben  5 
 3.2   Kündigungsschutz  8 
 3.3   Betriebsbesuche     9 
 3.4  Integrationsfachdienst der Stadt Münster     12 
 3.5   Öffentlichkeitsarbeit      13 
 3.6   Bezeichnung der Fürsorgestelle  14 
 
4. 
 
Zusammenfassung 
 
    
    15

2 
1. Einleitung 
 
 
 Die Vorlage informiert über die Arbeitslosigkeit s chwerbehinderter Menschen im 
Stadtgebiet Münster, die Arbeit der Fürsorgestelle im Sozialamt der Stadt 
Münster und die Arbeit des Integrationsfachdienstes der Stadt Münster.  
 
 Die Entwicklung der Beschäftigung schwerbehinderte r Menschen bei der Stadt- 
verwaltung Münster und deren Beteiligungen wird in einer gesonderten Vorlage 
des Personal- und Organisationsamtes dargestellt. 
 
 
 
2.   Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbeh inderter Menschen in  
        Münster 
 
Die durchschnittliche Arbeitslosenzahl sank in Münster im Jahr 2006 im Ver- 
gleich zum Vorjahr um 7,0 %.  
 
Die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter  Menschen ist jedoch in 2006 erneut 
angestiegen, und zwar im Vergleich zum Vorjahr um 4,5 %.   
 
 Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Zah l der arbeitslosen schwerbe- 
hinderten Menschen in Münster in den letzten fünf Jahren auf: 
 
 
Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster 
in den letzten 5 Jahren 
 
 
Jahr 
Arbeitslose schwerbehinderte Menschen 
 im Jahresdurchschnitt 
 Gesamtzahl Männer Frauen 
2002 452 283 169 
2003 461 287 174 
2004 500 315 185 
2005 515 321 194 
2006 538 322 216 
 
 
 
Die folgenden zwei Tabellen geben die Struktur der arbeitslosen schwerbehin- 
derten Menschen im Vergleich zu den arbeitslosen ni cht schwerbehinderten 
Menschen in Münster wieder:

3 
 
 Altersstruktur 
   
Arbeitslose 
insgesamt 
Unter  
20 Jahre 
 
20 bis 
unter 25 
Jahre 
25 bis 
unter 50 
Jahre 
50 bis 
unter 55 
Jahre 
55 bis 
unter 58 
Jahre 
58 Jahre 
und  
älter 
Schwer-
behinderte 
Menschen 
538  
 
 
2 
 
 
24 
 
 
304 
 
 
102 
 
 
77 
 
 
29 
Davon 
Frauen 
(216) 
 
0 
 
8 
 
126 
 
36 
 
34 
 
11 
Nicht 
schwer-
behinderte 
Menschen 
11.396 
 
 
253 
 
 
1.073 
 
 
7.928 
 
 
1.202 
 
 
686 
 
 
256 
Davon Frau- 
en 
(5.034) 
 
107 
 
 444 
 
 3.535 
 
 540 
        
301 
  
108 
 
 
38,7 % der schwerbehinderten arbeitslosen Menschen in Münster sind 50 Jahre 
und älter. Der Anteil der nicht schwerbehinderten a rbeitslosen Menschen dieser 
Altersgruppe liegt bei 18,8 %. Der Großteil der arbeitslosen Menschen in Münster 
ist in der Altersgruppe der 25 bis unter 50-jährigen zu finden und zwar sowohl bei 
den schwerbehinderten Menschen (56,5 %) als auch bei den nicht schwerbehin- 
derten Menschen (69,6 %).   
  
 Dauer der Arbeitslosigkeit 
 
Arbeitslose 
insgesamt 
Unter 1 
Monat 
1 bis 
unter 3 
Monate 
3 bis 
unter 6 
Monate 
6 bis  
unter 12 
Monate 
1 bis  
unter 2 
Jahre 
2 Jahre 
und  
länger 
Schwer- 
behinderte 
Menschen 
538 
 
 
43 
 
 
 
71 
 
 
84 
 
 
116 
 
 
111 
 
 
112 
Davon  
Frauen 
(216) 
 
18 
 
26 
 
34 
 
52 
 
50 
 
36 
Nicht 
schwerbe- 
hinderte 
Menschen 
11.396 
 
 
1.223 
 
 
1.768 
 
 
1.839 
 
 
2.139 
 
 
2.358 
 
 
2.070 
 Davon 
Frauen 
(5.034) 
  
549 
 
 788 
 
 824 
 
 981 
 
 1.163 
 
 728

4 
 Von den schwerbehinderten arbeitslosen Menschen si nd  ca. 41,4 % langzeitar- 
beitslos.  Als langzeitarbeitslos werden Frauen und Männer bez eichnet, die 1 
Jahr und länger von Erwerbslosigkeit betroffen sind . Bei den nicht schwerbe- 
hinderten Menschen beträgt der Anteil der Langzeitarbeitslosen 38,8 %. 
 
 Die Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in Arbeit erfolgt in enger Ko- 
operation der Agentur für Arbeit Münster, der Arbei tsgemeinschaft Münster 
(AMS) und des Integrationsfachdienstes. Diese Stell en sind auch weiterhin be- 
strebt, schwerbehinderte Menschen in Arbeit zu vermitteln. 
 
Die Kommission zur Förderung der Integration von Me nschen mit Behinderun- 
gen (KIB) und der Ausschuss für Soziales, Gesundhei t und Arbeitsförderung 
haben im Rahmen der Beratung des Berichtes der Fürs orgestelle für das Jahr 
2005 angeregt, in die Berichtsvorlage auch die Zahl  der schwerbehinderten 
Menschen aufzunehmen, die an Maßnahmen der beruflic hen Qualifizierung 
teilnehmen. Die Agentur für Arbeit Münster hat dazu  auf Nachfrage der Fürsor- 
gestelle folgende Daten der Agentur sowie der AMS z ur Zahl der schwerbehin- 
derten Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik 
in Münster zur Verfügung gestellt: 
 
Schwerbehinderte Teilnehmer/-innen an Maßnahmen der                           
Arbeitsmarktpolitik in Münster (Stand: November 2006) 
 
 Schwerbehinderte Teilnehmer/-innen 
 
insgesamt 
 
 
172 
 
(72 Frauen) 
 
unter 50 Jahre 
 
 
139 
 
(60 Frauen) 
 
über 50 Jahre  
 
 
33 
 
(12 Frauen) 
 
Unter den insgesamt 172 schwerbehinderten Teilnehmer/-innen befanden sich 
6 weibliche Berufsrückkehrer/-innen. Von den insges amt 172 Teilnehmer/-
innen nahmen 43 (23 Frauen) an beruflichen Weiterbi ldungsmaßnahmen und 
18 (9 Frauen) an Trainingsmaßnahmen teil.  36 (12 Frauen) Teilnehmer/-innen 
arbeiteten im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten und w eitere 75 schwerbehin- 
derte Menschen nahmen an sonstigen arbeitsmarktpoli tischen Maßnahmen 
(ABM, Eingliederungsmaßnahmen etc.) teil.  
 
Die AG „Integration in das Erwerbsleben“ der KIB ha tte angeregt, die Daten 
weiter zu differenzieren, so u.a. nach arbeitslosen  schwerbehinderten Men- 
schen und ihnen gleichgestellten Menschen, nach bes timmten Graden der 
Behinderung und Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und nach weite- 
ren Kritieren (z.B. Berufsanfänger/innen u.a.). Die se Daten werden von der 
Agentur für Arbeit nicht erhoben.

5 
 
3. Die Arbeit der Fürsorgestelle im Sozialamt der S tadt Münster  
 
 Die Sicherung der Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen in Münster ist 
Aufgabe und Ziel der Arbeit der Fürsorgestelle. All e von ihr eingeleiteten Maß- 
nahmen, Beratungen und finanziellen Hilfen dienen diesem Ziel.  
 
 Die Fürsorgestelle arbeitet eng mit dem Integratio nsamt des Landschaftsver- 
bandes Westfalen-Lippe, dem Integrationsfachdienst und den nachfolgend auf- 
geführten speziellen Fachdiensten des Integrationsamtes zusammen:  
  
•   Ingenieur-Fachdienst für behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung 
•   Fachdienst für psychosoziale und arbeitspädagogi sche Begleitung von       
behinderten Menschen   
•   Fachdienst für sehbehinderte Menschen 
•   Fachdienst für hörbehinderte Menschen 
•   Fachdienst für betriebliche Suchtprävention  
 
 Diese Fachdienste verfügen über fachbezogen ausgeb ildete MitarbeiterInnen, 
die bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder bei de r Suche nach Verbesse- 
rungsmöglichkeiten für die Situation schwerbehinder ter Menschen gutachterli- 
che Stellungnahmen abgeben oder Hilfen empfehlen bzw. anbieten können. Bei 
Bedarf werden auch gemeinsame Betriebs- oder Hausbesuche durchgeführt.  
 
 Die wesentlichen Aufgaben der Fürsorgestelle könne n in folgende Bereiche 
gegliedert werden:   
 
• begleitende Hilfe im Arbeitsleben schwerbehinderte r Menschen 
 
• Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer Innen 
 
•  Betriebsbesuche 
    
 
 
3.1 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben  
 
 Begleitende Hilfen sind alle Maßnahmen, die dazu b eitragen, schwerbehinder- 
ten Menschen einen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbe itsmarkt zu erhalten, auf 
dem sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten entfalten können. 
 
Dieses Ziel kann erreicht werden durch die Gewährun g von Zuschüssen an Ar- 
beitgeber und ArbeitnehmerInnen zur Verbesserung de r Arbeitsplatzsituation 
sowie die persönliche Beratung und Betreuung schwer behinderter Arbeitneh- 
merInnen durch Fachdienste.  
 
 Zur Durchführung ihrer Aufgaben nach dem Sozialges etzbuch IX (SGB IX) ste- 
hen der Fürsorgestelle die Mittel aus der Ausgleich sabgabe zur Verfügung. Die 
Ausgleichsabgabe ist eine Zwangsabgabe für Arbeitge ber, die bei Nichterfül- 
lung der gesetzlichen Beschäftigungsquote für schwe rbehinderte Menschen an 
das Integrationsamt abzuführen ist. Die Ausgleichsa bgabe ist gestaffelt und be-

6 
trägt je nach dem Prozentsatz zu wenig besetzter Pf lichtarbeitsplätze 105, 180 
oder 260 € monatlich pro unbesetztem Pflichtarbeits platz. Für kleinere Arbeit- 
geber (bis zu 39 bzw. 59 zu berücksichtigende Arbei tsplätze) sieht die soge- 
nannte Kleinbetriebsregelung gestaffelt nach der An zahl der zu berücksichti- 
genden Arbeitsplätze Erleichterungen vor.  
 
 Die Ausgleichsabgabe wird von den Fürsorgestellen im Rahmen der begleiten- 
den Hilfe zweckbestimmt nur zur Sicherung der Arbei tsverhältnisse erwerbstäti- 
ger schwerbehinderter Menschen verwandt. Im Haushaltsjahr nicht verausgabte 
Mittel werden auf das folgende Haushaltsjahr übertr agen und stehen nach wie 
vor zur Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung.  
 
 Aufgrund zurückgehender Einnahmen aus der Ausgleic hsabgabe und erhöhter 
Ausgaben ist die Finanzsituation des Integrationsam tes beim LWL angespannt. 
Daher wurden den örtlichen Fürsorgestellen im Jahr 2006 weniger Ausgleichs- 
abgabemittel zugewiesen. Die der Stadt Münster zuge wiesenen Mittel reichten 
aber zur Aufgabenwahrnehmung aus. Auch zukünftig we rden die geringeren 
Mittel voraussichtlich ausreichen, sofern die Zahl der Fälle und die Höhe der 
beantragten Förderungen sich im bisherigen Rahmen bewegt.

7 
Darstellung der geleisteten Förderungsarten aus Aus gleichsabgabemit- 
teln und der Anzahl der begleitenden Hilfen in den letzten 3 Jahren 
 
 
Ausgaben 2004 2005 2006 
1. Leistungen an Arbeit- 
geber 
(zur behinderungsge- 
rechten Ausstattung 
von Arbeitsplätzen) 
 
 
 
 
 
249.501,24 € 
 
 
 
 
145.924,83 € 
 
 
 
 
137.643,83 
2.  Leistungen an schwer- 
behinderte Menschen 
 
 - zum  Erreichen des 
Arbeitsplatzes 
 
 - zur Beschaffung tech- 
nischer Arbeitshilfen 
sowie in besonderen 
behinderungsbeding- 
ten Lebenslagen 
 
 - zur Beschaffung und 
Anpassung von behin- 
derungsgerechtem 
Wohnraum 
 
- zur wirtschaftlichen 
Selbstständigkeit 
 
 
 
 11.218,69 € 
  
 
 
  
 
 70.498,41 € 
 
   
 
 
      818,40 € 
 
   
   2.500,00 € 
 
     
 
 
 
 25.773,35 € 
 
 
 
 
  
70.959,74 € 
 
 
  
 
 6.394,43 € 
 
 
    58.835,57 € 
 
 
 
62.388,46 
 
 
 
 
 
94.708,83 
 
 
 
 
11.586,82 
 
 
22.199,00 
     Leistungen an schwer- 
behinderte Menschen 
insgesamt 
   
    85.035,50 € 
    
 
161.963,09 € 
 
 
190.883,11 
 
   
 
3.  Leistungen insgesamt 
   
  334.536,74 € 
 
   307.887,92 € 
 
 
328.526,94 
   
4.  Anzahl der bewilligten 
     ten Maßnahmen ins-  
     gesamt   
 
173 
 
 
166 
 
 
119 
 
     Anzahl der betroffenen 
schwerbehinderten Männer  
 
  107 
 
98 
 
 69 
Anzahl der betroffenen 
schwerbehinderten Frauen  
 
  57 
 
71 
 
 50 
  
Von den insgesamt 119 bewilligten Maßnahmen der beg leitenden Hilfe waren 
85 Leistungen an Arbeitgeber zur behindertengerecht en Arbeitsplatzgestaltung 
für schwerbehinderte MitarbeiterInnen. 25 Maßnahmen  entfielen auf die Finan- 
zierung technischer Arbeitshilfen an schwerbehinderte Menschen zur Durchfüh-

8 
rung ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz und in 6 Fälle n wurden Zuschüsse zum Er- 
reichen des Arbeitsplatzes (insbesondere Förderung behinderungsgerechter 
Zusatzausstattungen am Kfz) gewährt. 2 schwerbehind erte Menschen haben 
Hilfen zur Gründung einer selbständigen beruflichen Existenz erhalten, in einem 
Fall wurde eine Hilfe in besonderen Lebenslagen erbracht.  
 
 Im Jahr 2006 sank die Anzahl der bewilligten Maßna hmen im Vergleich zu vor- 
herigen Jahren  stark ab, während die Ausgaben im V ergleich zum Vorjahr an- 
stiegen. Der Rückgang der Anzahl der bewilligten Ma ßnahmen ist u.a auf den 
Rückgang von Förderungen für technische Hilfen am A rbeitsplatz für schwerhö- 
rige Menschen zurückzuführen. Diese Leistungen werden nun überwiegend von 
den jeweils zuständigen Rehabilitationsträgern gewährt. 
 
 Der Rückgang bei den Förderungen an Arbeitgeber hä ngt u.a. damit zusam- 
men, dass die Arbeitgeber aufgrund von Einsparzwäng en kleineren, kosten- 
günstigeren Maßnahmen zur behinderungsgerechten Arb eitsplatzgestaltung 
den Vorzug geben.  
 
 Gestiegen sind die Ausgaben im Bereich der Hilfen zum Erreichen des Arbeit- 
platzes, da hier in Einzelfällen umfangreiche Förderungen durchgeführt wurden. 
  
3.2 Kündigungsschutz  
 
Gemäß § 85 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX)  – bedarf die Kündi- 
gung eines Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinde rten Menschen durch den 
Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrati onsamtes. Es ist die Auf- 
gabe der Fürsorgestelle der Stadt Münster, im Auftr ag des Integrationsamtes 
den Sachverhalt zu ermitteln, Arbeitgeber, schwerbe hinderte Beschäftigte so- 
wie Arbeitnehmervertretungen und Schwerbehindertenv ertretungen zu hören 
und auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.  
 
Die folgende Übersicht gibt die Entwicklung der Kün digungsschutzverfahren in 
den letzten 5 Jahren wieder. 
  
Entwicklung der Anträge auf Zustimmung zur Kündigun g schwerbehin- 
derter ArbeitnehmerInnen in den letzten 5 Jahren 
 
 2002 2003  2004 
  2005  2006 
Kündigungen insgesamt 
Männer 
Frauen 
137 
83 
54 
172 
112 
60 
166 
94 
72   
100 
56 
44 
109 
65 
44 
Betriebsbedingte Kündigungen 
Männer 
Frauen 
87 
55 
32 
119 
78 
41 
103 
  52 
  51  
51 
31 
20  
51 
29 
22 
Behinderungsbedingte Kündigungen 
Männer 
Frauen 
37 
18 
19  
31 
17 
14 
  34 
   24 
  10  
26 
12 
14    
35  
17 
18 
Verhaltensbedingte Kündigungen 
Männer 
Frauen 
13 
10 
  3 
22  
17 
  5 
  29 
  18 
  11  
23 
15 
  8  
23 
19 
  4

9 
 Die Tabelle zeigt einen leichten Anstieg (9 %) der  Anträge auf Zustimmung zur 
Kündigung im Jahr 2006 gegenüber 2005. Ursache für diesen leichten Anstieg 
ist ausschließlich die gestiegene Zahl der behinder ungsbedingten Kündigungen 
(9 Kündigungen mehr als im Vorjahr).  
 Der Anteil der betriebsbedingten Kündigungen lag b is 2004 bei ca. 60 % und 
geht seit 2005 zurück. Im Jahr 2006 fiel er auf 47 % zurück. Bei betriebsbeding- 
ten Kündigungen (z.B. Konkurs des Arbeitgebers, Sch ließung von Betriebstei- 
len) hat die Fürsorgestelle nur einen sehr stark ei ngeschränkten Spielraum, 
Kündigungen abzuwenden.  
 
 In Kündigungsfällen, die behinderungsbedingte oder  verhaltensbedingte Hinter- 
gründe haben, hat die Fürsorgestelle dagegen verstärkte Möglichkeiten, Ar- 
beitsplätze von schwerbehinderten Menschen zu erhalten. So konnten auch im 
vergangenen Jahr Kündigungen dadurch abgewendet werden, dass die Fürsor- 
gestelle aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe behinderungsgerechte Umge-
staltungen von Arbeitsplätzen finanziert hat. Weitere Arbeitsplätze konnten er- 
halten werden, indem die Fürsorgestelle auf innerbetriebliche Umsetzungen der 
schwerbehinderten Menschen auf behinderungsgerechte Arbeitsplätze hinge-
wirkt hat. Durch die Einschaltung des Integrationsfachdienstes oder der Fach- 
dienste des Integrationsamtes konnten ferner in einigen Fällen Lösungen für die 
bestehenden Probleme am Arbeitsplatz gefunden werden.  
 
 Das Integrationsamt stimmte in 81 Fällen der Kündi gung zu und lehnte in 2 Fäl- 
len Anträge der Arbeitgeber ab. In  5 Fällen konnte durch die Beratung der Für- 
sorgestelle und des Integrationsamtes eine Rücknahme des Kündigungsantrages 
erreicht werden. Die anderen Fälle haben sich durch  den Abschluss von Aufhe- 
bungsverträgen oder auf sonstige Weise erledigt. 
 
 
 
3.3 Betriebsbesuche  
  
 Eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung de r einzelnen Aufgaben 
nach dem SGB IX sind Kontakte zu den Betrieben und Dienststellen, und zwar  
zu den  Arbeitgebern, den Beauftragten des Arbeitge bers, zur Schwerbehinder- 
tenvertretung, zum Betriebs-/Personalrat und zu den behinderten Beschäftigten. 
Mit der Durchführung von Betriebsbesuchen wird die Fürsorgestelle präventiv 
zur Sicherung von Arbeitsverhältnissen schwerbehind erter ArbeitnehmerInnen 
tätig.  
 
 Durch die Betriebsbesuche hat die Fürsorgestelle i n den letzten Jahren eine 
Vielzahl von Kontakten zu Betrieben aufbauen können  und dadurch frühzeitig 
Kenntnis über die Probleme von behinderten Beschäft igten an ihren Arbeits- 
plätzen erhalten. Durch die sofortige Einleitung ge zielter Maßnahmen konnten 
Arbeitsplätze langfristig gesichert werden. Dabei w urden und werden regelmä- 
ßig die Fachdienste des Integrationsamtes zur Probl emlösung in Anspruch ge- 
nommen. 
 
 Zusätzlich zu den Betriebsbesuchen werden im Einze lfall, soweit erforderlich, 
auch Hausbesuche durchgeführt.

10  
 
 Anzahl der Betriebsbesuche   
 
  2002 2003 2004 2005 
2006 
 
 
Anzahl der Betriebsbesu- 
che 
 
 
 
169 
 
 
138 
 
 
262 
 
 
289 
 
 
192 
davon Besuche durch 
den ehemaligen Psycho- 
sozialen Fachdienst der 
Fürsorgestelle (PSFD) 
bzw. ab 01.01.2004 Integ- 
rationsfachdienst (IFD) 
der Stadt Münster 
 
 
 
56 
 
 
 
63 
 
 
 
64 
 
 
 
99 
 
 
 
82 
 
  
Mit 192 Besuchen wurden im Vergleich zu 2005  97 Be suche weniger durchge- 
führt. Die 192 Betriebsbesuche erfolgten bei 129 Ar beitgebern. Sie wurden mit 
dem Integrationsfachdienst abgestimmt und teilweise gemeinsam durchgeführt.   
 
Das hohe Niveau der Betriebsbesuche in den Jahren 2 004 und 2005 konnte in 
2006 nicht gehalten werden. Deutlich zurückgegangen  sind die Betriebsbesu- 
che, die die Fürsorgestelle auf eigene Initiative, das heißt ohne Anforderung ei- 
nes Arbeitgebers und ohne Klärungsbedarf in einem k onkreten Einzelfall, 
durchgeführt hat (systematische Betriebsbesuche). D ie Fürsorgestelle schickt 
Arbeitgebern ihr Faltblatt und bietet an, vor Ort ü ber Hilfen und Fördermöglich- 
keiten für die Beschäftigung schwerbehinderter Mens chen zu informieren und 
spezielle Einzelfragen zu klären.  
 
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der sy stematischen Betriebsbesu- 
che in den letzten 3 Jahren. 
 
Entwicklung der systematischen Betriebsbesuche 
 
 2004 2005 
2006 
 
Angeschriebene 
Arbeitgeber 
 
153 
 
 
234 
 
194 
 
Durchgeführte Be- 
triebsbesuche 
 
55 
 
 
53 
 
14 
 
 
Grundsätzlich ist eine deutliche Zurückhaltung der Arbeitgeber festzustellen, 
das Angebot der Fürsorgestelle anzunehmen. Allerdings führen die schriftlichen 
Informationen der Fürsorgestelle auch unabhängig vo n einer unmittelbaren Re- 
sonanz auf die Anschreiben teilweise dazu, dass bei  einem späteren konkreten 
Bedarf der Kontakt zur Fürsorgestelle aufgenommen wird.

11  
 
Im Gegensatz zu den Jahren 2004 und 2005 hat die Fü rsorgestelle 2006 ein- 
stellungspflichtige Arbeitgeber angeschrieben, die ihre Beschäftigungspflicht 
nicht erfüllt haben. Die geringe Resonanz hängt ver mutlich damit zusammen, 
dass in diesen Betrieben zurzeit kein konkreter Ber atungs- und Förderungsbe- 
darf gesehen wird. 
  
Für das Jahr 2007 ist vorgesehen, in einer gemeinsa men Aktion mit der Agen- 
tur für Arbeit Münster, der Arbeitsgemeinschaft Mün ster und dem Integrations- 
fachdienst nicht einstellungspflichtige Arbeitgeber  anzuschreiben und über die 
bestehenden Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten zu informieren. 
 
 Zusätzlich zu den von der Fürsorgestelle durchgefü hrten Betriebsbesuchen hat 
die Arbeitsgruppe 3 „Integration in das Erwerbslebe n“ (AG 3) der Kommission 
zur Förderung der Integration von Menschen mit Behi nderungen (KIB) im De- 
zember des Jahres 2002 damit begonnen, die Sitzunge n dieser Arbeitsgruppe 
in größeren örtlichen Firmen/Verwaltungen durchzuführen. 
  
 In der AG 3 treffen sich Vertreter unterschiedlich er Institutionen, die sich mit der 
Integration und Betreuung schwerbehinderter arbeits suchender bzw. arbeiten- 
der Menschen beschäftigen. Hierzu gehören u. a. die  Agentur für Arbeit Müns- 
ter, das  Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, der Inte-
grationsfachdienst, die Werkstätten für behinderte Menschen sowie Vertrau- 
enspersonen der schwerbehinderten Menschen aus größ eren Betrieben und 
Verwaltungen. Die Fürsorgestelle ist in der AG 3 ve rtreten und nimmt daher 
auch an diesen Sitzungen teil.  
 
 Ziel der Arbeitsgruppe ist es, in den besuchten Be trieben noch mehr als bisher 
für die Einstellung und Beschäftigung behinderter M enschen zu werben und die 
Fördermöglichkeiten für bereits bestehende Arbeitsv erhältnisse mit schwerbe- 
hinderten Menschen bekannter zu machen.  Die Mitgli eder der Arbeitsgruppe 
möchten den Kontakt zu den leitenden Personalfachkr äften, dem/der jeweiligen 
Beauftragten der Arbeitsgeber und der jeweiligen Sc hwerbehindertenvertretung 
suchen. Sie stellen die Einrichtungen, die sie vert reten und deren Angebote vor 
und weisen auf Fördermöglichkeiten hin. Diese Vorge hensweise hat u.a. zur 
Bereitstellung von Praktikumsstellen für behinderte  Menschen geführt. Teilwei- 
se entsteht durch die Sitzungen auch ein erster Kon takt zwischen dem Betrieb 
und einem in der Arbeitsgruppe vertretenen Dienst, der dann später zu konkre- 
ten Beratungen in Einzelfällen führt.   
 
 Im Jahr 2006 wurden von der AG 3 Sitzungen in folg enden Betrie- 
ben/Verwaltungen  durchgeführt: 
 
• GEBA (Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung mbH)  
• Westfälische-Wilhelms-Universität Münster  
• BERESA Automobilgesellschaft 
 
Die AG 3 hat seit 2002 viele große Firmen in Münste r besucht. Der Sprecher 
der AG 3 hat festgestellt, dass es immer schwierige r wird, Firmen zu einer Sit- 
zung mit der AG 3 zu bewegen. Hier sind oft intensi ve Vorgespräche erforder-

12  
lich. Daher ist die Zahl der Sitzungen in Betrieben  in 2006 im Vergleich zum 
Vorjahr (8 Sitzungen) deutlich geringer. 
 
Da die Sitzungen der AG 3 in Betrieben in Münster v on allen Beteiligten als er- 
folgreich gewertet wird, plant die AG 3, in 2007 we itere Sitzungen in Betrie- 
ben/Verwaltungen durchzuführen.  
 
 
3.4 Der Integrationsfachdienst (IFD)   
 
 Seit dem 01.01.2004 nimmt der Integrationsfachdien st in der Fürsorgestelle der 
Stadt Münster (IFD, ehemaliger Psychosozialer Fachdienst- PSFD) seine Aufga- 
ben auf der Grundlage eines zwischen der Stadt Müns ter und dem Integration- 
samt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)  abgeschlossenen Ver- 
trages wahr. Die bei der Durchführung der Aufgaben anfallenden Personal- und 
Sachkosten werden der Stadt Münster vom Integration samt erstattet. Das In- 
tegrationsamt ist berechtigt, Vorgaben zur Sicherun g der Qualität der Durchfüh- 
rung der Aufgaben zu machen.  
 
 Zum 01.01.2005 haben die Integrationsämter aufgrun d der Novellierung des 
SGB IX die Strukturverantwortung für die Integratio nsfachdienste übernommen. 
Der Integrationsfachdienst wird in Münster wie bish er vom Förderkreis Sozial- 
psychiatrie e.V. durchgeführt. Er wurde vom Integra tionsamt des LWL im Rah- 
men eines Vertrages mit der Einrichtung und dem Bet rieb eines IFD beauftragt. 
Der Förderkreis Sozialpsychiatrie führt diese Aufga be in Kooperation mit dem 
Landesverband NRW für Körper- und Mehrfachbehindert e e.V., den Paritäti- 
schen Sozialdiensten  Münsterland gGmbH (Pari Sozia l) und der Stadt Münster 
durch.  
 
 Die Aufgabe des Integrationsfachdienstes umfasst i nsbesondere:  
 
• die berufsbegleitende Beratung und Unterstützung v on beschäftigten 
schwerbehinderten Menschen zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses.  
• die Beratung und Unterstützung der Betriebe/Dienst stellen (z. B. bei Be- 
schäftigungsproblemen, hinsichtlich des Arbeitseins atzes, der Arbeitszei- 
ten oder der Arbeitsbedingungen)  
 
Die Arbeit der Mitarbeiterin des IFD ist häufig gekennzeichnet durch eine umfas- 
sende und zeitintensive Beratungstätigkeit und Begleitung. Neben den Betriebs- 
besuchen gehören dazu auch Hausbesuche sowie Begleitungen zu Institutionen 
und  Ämtern. 
 
Darüber hinaus gibt der IFD fachdienstliche Stellun gnahmen zu den Anträgen 
von Arbeitgebern auf Minderleistungsausgleich und/oder Betreuungsaufwand ab. 
Auch in Kündigungsfällen mit psychosozialem Hinderg rund wird der IFD einge- 
schaltet.  
 
 Im Jahr 2006 wurden im IFD 71 Arbeitnehmer/innen  (37 Frauen, 34 Männer) 
sowie in den meisten Fällen auch die Arbeitgeber beraten und begleitet.

13  
 Bezüglich der Altersstruktur der Klienten/innen is t festzustellen, dass die am 
häufigsten vertretene Altersgruppe die der 31 – 40 jährigen ist. Ca. 80 % der  
 betreuten Personen sind alleinstehend.  
 
 Bei knapp der Hälfte der betreuten Personen liegen psychische Behinderungen 
vor. Der Anteil der Personen, die mehrfachbehindert  sind oder zusätzlich zu ih- 
rer Behinderung psychosomatische Beschwerden haben,  ist nach wie vor sehr 
hoch.  
 
 Für die Mitarbeiterin des IFD bei der Stadt Münste r beginnt am 01.08.2007 die 
Freistellungsphase ihrer Altersteilzeitbeschäftigung. In Abstimmung mit dem LWL 
hat die Stadt Münster entschieden, die Stelle des IFD bei der Stadt Münster nicht 
fortzuführen, zumal die weitere vollständige Finanz ierung der Stelle durch den 
LWL für die Zukunft nicht mehr sichergestellt worde n wäre. Im Vergleich zu der 
Situation zum Beginn des Aufbaus der Stelle des Psy chosozialen-Fachdienstes 
(jetzt IFD) bei der Stadt Münster gibt es inzwische n einen gut ausgebauten IFD 
beim Förderkreis Sozialpsychiatrie, der als Träger des IFD gemeinsam mit den 
anderen Kooperationspartnern (außer der Stadt Münster) Büroräume im Paritäti- 
schen Zentrum am Hafenweg 6-8 hat. Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, den In- 
tegrationsfachdienst „unter einem Dach“ zu bündeln. Diese Stelle ist sowohl bei 
schwerbehinderten Menschen als auch bei Arbeitgeber n als Integrationsfach- 
dienst bekannt. Aufgrund des Wegfalls der IFD-Stell e bei der Stadt Münster er- 
höht der LWL die Zahl der geförderten Personalstell en beim IFD ab 01.08.2007 
um eine halbe Stelle.  
 
 Die Zusammenarbeit zwischen der Fürsorgestelle und  dem IFD wird auch ab 
dem 01.08.2007 fortgeführt, u.a. durch die Mitarbeit der Fürsorgestelle im Koor- 
dinierungsausschuss des IFD und durch die abgestimmte Ansprache von Betrie- 
ben (vgl. Ziffer 3.3). 
 
 
        3.5  Öffentlichkeitsarbeit 
 
Die Fürsorgestelle hat auch im Jahr 2006 verstärkt Öffentlichkeitsarbeit geleis- 
tet.  
 
Das Faltblatt der Fürsorgestelle „Behindert und ber ufstätig“ und die Broschüre 
„Arbeit und Behinderung“ wurden 2006 aktualisiert. Bei der Neugestaltung wur- 
den die Kriterien für eine barrierearme Gestaltung aus dem städtischen Hand- 
buch „Gut gestaltet, gut zu lesen“ beachtet.  
 
Das Faltblatt und die Broschüren liegen in verschie denen Infotheken aus und 
werden auch von anderen Institutionen wie z.B. Inte grationsfachdienst und In- 
tegrationsamt verteilt. Beide Publikationen sind fe rner auch im Internet abrufbar 
(
www.muenster.de/stadt/sozialamt  oder www.muenster.de/komm , jeweils 
unter Publikationen). 
 
Die Fürsorgestelle hat ferner ein Informationsblatt  für schwerbehinderte Exis- 
tenzgründerInnen erstellt.

14  
Die Vortragstätigkeit von MitarbeiterInnen der Fürs orgestelle wurde auch im 
Jahr 2006 fortgeführt. Erstmalig wurde ein Vortrag in der Volkshochschule an- 
geboten. In Kooperation mit dem Integrationsfachdie nst organisierte die Fürsor- 
gestelle im Gesundheitshaus eine Veranstaltung, in der auch Vertreterinnen der 
Deutschen Rentenversicherungen, der Arbeitsagentur Münster, der Arbeitsge- 
meinschaft Münster und des Integrationsamtes über d ie Hilfemöglichkeiten für  
schwerbehinderte Menschen im Erwerbsleben informierten.      
 
In einem Existenzgründungsseminar für schwerbehinde rte Menschen in der 
Wirtschaftsregion Münster informierte ein Mitarbeit er der Fürsorgestelle über 
die speziellen Fördermöglichkeiten der Fürsorgestel le im Rahmen der Hilfe zur 
Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflic hen Existenz. Gelegentlich 
wird die Fürsorgestelle gebeten, in Schwerbehindert enversammlungen vor al- 
lem großer Betriebe die Arbeit der Fürsorgestelle v orzustellen. Dies war auch 
im Jahr 2006 bei 2 Schwerbehindertenversammlungen der Fall.  
 
Die Fürsorgestelle hat 2006 erstmalig einen regelmä ßigen Informationsstand 
zum Thema „Arbeit und Behinderung“ in der Stadtbücherei Münster organisiert. 
Im monatlichen Wechsel mit dem Integrationsfachdien st hat ein Mitarbeiter der 
Fürsorgestelle Infomaterial angeboten und stand für  Fragen zur Verfügung. Der 
Infostand wurde monatlich in der Presse angekündigt . Ferner informiert ein 
Faltblatt über die Termine. Nach einem Jahr Erfahru ng mit dem Informations- 
stand wurde festgestellt, dass ein monatlicher Informationsstand dauerhaft nicht 
erforderlich ist, jedoch jährlich ca. 4-6 Termine s innvoll sind und für eine geziel- 
te Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden können. 
 
Der WDR hat in der Lokalzeit über die Förderung der  Fürsorgestelle für eine 
schwerbehinderte Existenzgründerin berichtet. In de n lokalen Zeitungen er- 
schien ein Bericht über eine Förderung zum Erreiche n des Arbeitsplatzes (be- 
hinderungsgerechte Zusatzausstattung für einen PKW)  für einen Rollstuhlfah- 
rer. 
 
 3.6 Bezeichnung der Fürsorgestelle 
 
  Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit sförderung (ASGAF) hat das 
Sozialamt im Rahmen der Beratung des Berichtes der Fürsorgestelle für 2005 
gebeten, zu prüfen, ob mit anderen Kommunen eine In itiative gestartet werden 
kann mit dem Ziel, die Fürsorgestellen umzubenennen , weil diese Bezeichnung 
nicht mehr als zeitgemäß angesehen wird. 
 
 Die Fürsorgestelle hat diese Anregung aufgegriffen  und den LWL gebeten, das 
Thema in der nächsten Tagung des LWL mit den Leiter Innen der örtlichen Für- 
sorgestellen aufzugreifen. Die Leiterin der Fürsorg estelle der Stadt Münster hat 
in der Leitertagung am 22.11.2006 über die Anregung des ASGAF berichtet und 
erste Überlegungen der Fürsorgestelle Münster zu ei nem neuen Namen vorge- 
stellt. Die LeiterInnen der örtlichen Fürsorgestell en sahen die Notwendigkeit ei- 
ner Umbenennung unterschiedlich. Während einige sic h der Sichtweise der 
Stadt Münster anschließen konnten, sahen andere in der bisherigen Bezeich- 
nung kein Problem. Es wurde auch kein überzeugender  Name gefunden. Bei 
Bezeichnungen wie „Fachdienst (oder Fachstelle) Behinderung und Arbeit“ wur- 
de eine Verwechslungsgefahr mit dem Integrationsfachdienst gesehen. Der Lei-

15  
ter des Integrationsamtes empfahl, die Frage evtl. weiterhin unter den Fürsor- 
gestellen zu erörtern und ggf. über die kommunalen Spitzenverbände an die po- 
litischen Entscheidungsträger heranzutragen. Die St adt Münster wird das The- 
ma an den Städtetag NRW herantragen. 
 
 
4.  Zusammenfassung 
 
Das Jahr 2006 war gekennzeichnet durch die vielen B emühungen aller beteilig- 
ten Akteure, auch in wirtschaftlich schwierigen Lag en Arbeitsplätze für behin- 
derte Menschen zu schaffen und zu erhalten. Gleichw ohl ist die Arbeitslosigkeit 
schwerbehinderter Menschen in Münster gestiegen.  
 
Die Fürsorgestelle wird auch im Jahr 2007 weiterhin  gezielt auf Arbeitgeber zu- 
gehen und ihre Förder- und Unterstützungsmöglichkei ten vorstellen. Wichtig ist 
auch in Zukunft eine enge Kooperation aller beteili gten Institutionen. Die Für- 
sorgestelle wird ihre Kooperation mit dem Integrati onsfachdienst weiter fortfüh- 
ren und in Kooperation mit ihm, der Agentur für Arb eit und der Arbeitsgemein- 
schaft Münster gezielt auf Betriebe zugehen und die verschiedenen Fördermög- 
lichkeiten vorstellen. 
 
Ihre regelmäßige Informations- und Öffentlichkeitsa rbeit wird die Fürsorgestelle 
auch 2007 fortsetzen.

Beratungsverlauf (3)

15.03.2007 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.03.2007 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.04.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hafenweg 6

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0174/2007
Typ
Vorlagen
Datum
01.03.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37