V/0174/2007
Aktivitäten der Fürsorgestelle im Sozialamt der Stadt Münster
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Berichtsvorlage
1440 Zeichen
V/0174/2007
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Aktivitäten der Fürsorgestelle im Sozialamt der Stadt Münster
- Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2006 -
Beratungsfolge
15.03.2007 Kommission zur Förderung der Integration Bericht
von Menschen mit Behinderungen
22.03.2007 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
25.04.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
Bericht:
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die Verwaltung in der Sitzung am
23.04.1980 beauftragt, regelmäßig über die Verwendung der Mittel der Ausgleichs-
abgabe zu berichten.
Das Handlungsprogramm Integrationsförderung für Menschen mit Behinderungen
(Öffentliche Beschlussvorlage an den Rat Nr. 890/98) empfiehlt den Aufbau eines
Berichtswesens zur Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen in Münster.
Der vorliegende Bericht greift diese Anliegen auf und informiert über die Entwicklung der
Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster und die Arbeit der Fürsorge-
stelle im Sozialamt der Stadt Münster im Jahr 2006.
In Vertretung
gez.
Dr. Wolf Heinrichs
Stadtrat
Vorlagen-Nr.:
V/0174/2007
Auskunft erteilt:
Herr Leipholz/Frau Rüter
Ruf:
492 5992/492-5027
E-Mail:
Leipholz@stadt-muenster.de
Rueterd@stadt-muenster.de
Datum:
28.02.2007
Öffentliche Berichtsvorlage
Bericht der Fürsorgestelle der Stadt Münster 2006.pdf
31529 Zeichen
Aktivitäten der Fürsorgestelle im Sozialamt der Stadt Münster
- Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2006 –
Gliederung
Seite
1. Einleitung
2
2. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehin derter
Menschen in Münster
2
3. Die Arbeit der Fürsorgestelle im Sozialamt der S tadt Münster 5
3.1 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben 5
3.2 Kündigungsschutz 8
3.3 Betriebsbesuche 9
3.4 Integrationsfachdienst der Stadt Münster 12
3.5 Öffentlichkeitsarbeit 13
3.6 Bezeichnung der Fürsorgestelle 14
4.
Zusammenfassung
15
2
1. Einleitung
Die Vorlage informiert über die Arbeitslosigkeit s chwerbehinderter Menschen im
Stadtgebiet Münster, die Arbeit der Fürsorgestelle im Sozialamt der Stadt
Münster und die Arbeit des Integrationsfachdienstes der Stadt Münster.
Die Entwicklung der Beschäftigung schwerbehinderte r Menschen bei der Stadt-
verwaltung Münster und deren Beteiligungen wird in einer gesonderten Vorlage
des Personal- und Organisationsamtes dargestellt.
2. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbeh inderter Menschen in
Münster
Die durchschnittliche Arbeitslosenzahl sank in Münster im Jahr 2006 im Ver-
gleich zum Vorjahr um 7,0 %.
Die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen ist jedoch in 2006 erneut
angestiegen, und zwar im Vergleich zum Vorjahr um 4,5 %.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Zah l der arbeitslosen schwerbe-
hinderten Menschen in Münster in den letzten fünf Jahren auf:
Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster
in den letzten 5 Jahren
Jahr
Arbeitslose schwerbehinderte Menschen
im Jahresdurchschnitt
Gesamtzahl Männer Frauen
2002 452 283 169
2003 461 287 174
2004 500 315 185
2005 515 321 194
2006 538 322 216
Die folgenden zwei Tabellen geben die Struktur der arbeitslosen schwerbehin-
derten Menschen im Vergleich zu den arbeitslosen ni cht schwerbehinderten
Menschen in Münster wieder:
3
Altersstruktur
Arbeitslose
insgesamt
Unter
20 Jahre
20 bis
unter 25
Jahre
25 bis
unter 50
Jahre
50 bis
unter 55
Jahre
55 bis
unter 58
Jahre
58 Jahre
und
älter
Schwer-
behinderte
Menschen
538
2
24
304
102
77
29
Davon
Frauen
(216)
0
8
126
36
34
11
Nicht
schwer-
behinderte
Menschen
11.396
253
1.073
7.928
1.202
686
256
Davon Frau-
en
(5.034)
107
444
3.535
540
301
108
38,7 % der schwerbehinderten arbeitslosen Menschen in Münster sind 50 Jahre
und älter. Der Anteil der nicht schwerbehinderten a rbeitslosen Menschen dieser
Altersgruppe liegt bei 18,8 %. Der Großteil der arbeitslosen Menschen in Münster
ist in der Altersgruppe der 25 bis unter 50-jährigen zu finden und zwar sowohl bei
den schwerbehinderten Menschen (56,5 %) als auch bei den nicht schwerbehin-
derten Menschen (69,6 %).
Dauer der Arbeitslosigkeit
Arbeitslose
insgesamt
Unter 1
Monat
1 bis
unter 3
Monate
3 bis
unter 6
Monate
6 bis
unter 12
Monate
1 bis
unter 2
Jahre
2 Jahre
und
länger
Schwer-
behinderte
Menschen
538
43
71
84
116
111
112
Davon
Frauen
(216)
18
26
34
52
50
36
Nicht
schwerbe-
hinderte
Menschen
11.396
1.223
1.768
1.839
2.139
2.358
2.070
Davon
Frauen
(5.034)
549
788
824
981
1.163
728
4
Von den schwerbehinderten arbeitslosen Menschen si nd ca. 41,4 % langzeitar-
beitslos. Als langzeitarbeitslos werden Frauen und Männer bez eichnet, die 1
Jahr und länger von Erwerbslosigkeit betroffen sind . Bei den nicht schwerbe-
hinderten Menschen beträgt der Anteil der Langzeitarbeitslosen 38,8 %.
Die Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in Arbeit erfolgt in enger Ko-
operation der Agentur für Arbeit Münster, der Arbei tsgemeinschaft Münster
(AMS) und des Integrationsfachdienstes. Diese Stell en sind auch weiterhin be-
strebt, schwerbehinderte Menschen in Arbeit zu vermitteln.
Die Kommission zur Förderung der Integration von Me nschen mit Behinderun-
gen (KIB) und der Ausschuss für Soziales, Gesundhei t und Arbeitsförderung
haben im Rahmen der Beratung des Berichtes der Fürs orgestelle für das Jahr
2005 angeregt, in die Berichtsvorlage auch die Zahl der schwerbehinderten
Menschen aufzunehmen, die an Maßnahmen der beruflic hen Qualifizierung
teilnehmen. Die Agentur für Arbeit Münster hat dazu auf Nachfrage der Fürsor-
gestelle folgende Daten der Agentur sowie der AMS z ur Zahl der schwerbehin-
derten Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik
in Münster zur Verfügung gestellt:
Schwerbehinderte Teilnehmer/-innen an Maßnahmen der
Arbeitsmarktpolitik in Münster (Stand: November 2006)
Schwerbehinderte Teilnehmer/-innen
insgesamt
172
(72 Frauen)
unter 50 Jahre
139
(60 Frauen)
über 50 Jahre
33
(12 Frauen)
Unter den insgesamt 172 schwerbehinderten Teilnehmer/-innen befanden sich
6 weibliche Berufsrückkehrer/-innen. Von den insges amt 172 Teilnehmer/-
innen nahmen 43 (23 Frauen) an beruflichen Weiterbi ldungsmaßnahmen und
18 (9 Frauen) an Trainingsmaßnahmen teil. 36 (12 Frauen) Teilnehmer/-innen
arbeiteten im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten und w eitere 75 schwerbehin-
derte Menschen nahmen an sonstigen arbeitsmarktpoli tischen Maßnahmen
(ABM, Eingliederungsmaßnahmen etc.) teil.
Die AG „Integration in das Erwerbsleben“ der KIB ha tte angeregt, die Daten
weiter zu differenzieren, so u.a. nach arbeitslosen schwerbehinderten Men-
schen und ihnen gleichgestellten Menschen, nach bes timmten Graden der
Behinderung und Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und nach weite-
ren Kritieren (z.B. Berufsanfänger/innen u.a.). Die se Daten werden von der
Agentur für Arbeit nicht erhoben.
5
3. Die Arbeit der Fürsorgestelle im Sozialamt der S tadt Münster
Die Sicherung der Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen in Münster ist
Aufgabe und Ziel der Arbeit der Fürsorgestelle. All e von ihr eingeleiteten Maß-
nahmen, Beratungen und finanziellen Hilfen dienen diesem Ziel.
Die Fürsorgestelle arbeitet eng mit dem Integratio nsamt des Landschaftsver-
bandes Westfalen-Lippe, dem Integrationsfachdienst und den nachfolgend auf-
geführten speziellen Fachdiensten des Integrationsamtes zusammen:
• Ingenieur-Fachdienst für behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
• Fachdienst für psychosoziale und arbeitspädagogi sche Begleitung von
behinderten Menschen
• Fachdienst für sehbehinderte Menschen
• Fachdienst für hörbehinderte Menschen
• Fachdienst für betriebliche Suchtprävention
Diese Fachdienste verfügen über fachbezogen ausgeb ildete MitarbeiterInnen,
die bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder bei de r Suche nach Verbesse-
rungsmöglichkeiten für die Situation schwerbehinder ter Menschen gutachterli-
che Stellungnahmen abgeben oder Hilfen empfehlen bzw. anbieten können. Bei
Bedarf werden auch gemeinsame Betriebs- oder Hausbesuche durchgeführt.
Die wesentlichen Aufgaben der Fürsorgestelle könne n in folgende Bereiche
gegliedert werden:
• begleitende Hilfe im Arbeitsleben schwerbehinderte r Menschen
• Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer Innen
• Betriebsbesuche
3.1 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Begleitende Hilfen sind alle Maßnahmen, die dazu b eitragen, schwerbehinder-
ten Menschen einen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbe itsmarkt zu erhalten, auf
dem sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten entfalten können.
Dieses Ziel kann erreicht werden durch die Gewährun g von Zuschüssen an Ar-
beitgeber und ArbeitnehmerInnen zur Verbesserung de r Arbeitsplatzsituation
sowie die persönliche Beratung und Betreuung schwer behinderter Arbeitneh-
merInnen durch Fachdienste.
Zur Durchführung ihrer Aufgaben nach dem Sozialges etzbuch IX (SGB IX) ste-
hen der Fürsorgestelle die Mittel aus der Ausgleich sabgabe zur Verfügung. Die
Ausgleichsabgabe ist eine Zwangsabgabe für Arbeitge ber, die bei Nichterfül-
lung der gesetzlichen Beschäftigungsquote für schwe rbehinderte Menschen an
das Integrationsamt abzuführen ist. Die Ausgleichsa bgabe ist gestaffelt und be-
6
trägt je nach dem Prozentsatz zu wenig besetzter Pf lichtarbeitsplätze 105, 180
oder 260 € monatlich pro unbesetztem Pflichtarbeits platz. Für kleinere Arbeit-
geber (bis zu 39 bzw. 59 zu berücksichtigende Arbei tsplätze) sieht die soge-
nannte Kleinbetriebsregelung gestaffelt nach der An zahl der zu berücksichti-
genden Arbeitsplätze Erleichterungen vor.
Die Ausgleichsabgabe wird von den Fürsorgestellen im Rahmen der begleiten-
den Hilfe zweckbestimmt nur zur Sicherung der Arbei tsverhältnisse erwerbstäti-
ger schwerbehinderter Menschen verwandt. Im Haushaltsjahr nicht verausgabte
Mittel werden auf das folgende Haushaltsjahr übertr agen und stehen nach wie
vor zur Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung.
Aufgrund zurückgehender Einnahmen aus der Ausgleic hsabgabe und erhöhter
Ausgaben ist die Finanzsituation des Integrationsam tes beim LWL angespannt.
Daher wurden den örtlichen Fürsorgestellen im Jahr 2006 weniger Ausgleichs-
abgabemittel zugewiesen. Die der Stadt Münster zuge wiesenen Mittel reichten
aber zur Aufgabenwahrnehmung aus. Auch zukünftig we rden die geringeren
Mittel voraussichtlich ausreichen, sofern die Zahl der Fälle und die Höhe der
beantragten Förderungen sich im bisherigen Rahmen bewegt.
7
Darstellung der geleisteten Förderungsarten aus Aus gleichsabgabemit-
teln und der Anzahl der begleitenden Hilfen in den letzten 3 Jahren
Ausgaben 2004 2005 2006
1. Leistungen an Arbeit-
geber
(zur behinderungsge-
rechten Ausstattung
von Arbeitsplätzen)
249.501,24 €
145.924,83 €
137.643,83
2. Leistungen an schwer-
behinderte Menschen
- zum Erreichen des
Arbeitsplatzes
- zur Beschaffung tech-
nischer Arbeitshilfen
sowie in besonderen
behinderungsbeding-
ten Lebenslagen
- zur Beschaffung und
Anpassung von behin-
derungsgerechtem
Wohnraum
- zur wirtschaftlichen
Selbstständigkeit
11.218,69 €
70.498,41 €
818,40 €
2.500,00 €
25.773,35 €
70.959,74 €
6.394,43 €
58.835,57 €
62.388,46
94.708,83
11.586,82
22.199,00
Leistungen an schwer-
behinderte Menschen
insgesamt
85.035,50 €
161.963,09 €
190.883,11
3. Leistungen insgesamt
334.536,74 €
307.887,92 €
328.526,94
4. Anzahl der bewilligten
ten Maßnahmen ins-
gesamt
173
166
119
Anzahl der betroffenen
schwerbehinderten Männer
107
98
69
Anzahl der betroffenen
schwerbehinderten Frauen
57
71
50
Von den insgesamt 119 bewilligten Maßnahmen der beg leitenden Hilfe waren
85 Leistungen an Arbeitgeber zur behindertengerecht en Arbeitsplatzgestaltung
für schwerbehinderte MitarbeiterInnen. 25 Maßnahmen entfielen auf die Finan-
zierung technischer Arbeitshilfen an schwerbehinderte Menschen zur Durchfüh-
8
rung ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz und in 6 Fälle n wurden Zuschüsse zum Er-
reichen des Arbeitsplatzes (insbesondere Förderung behinderungsgerechter
Zusatzausstattungen am Kfz) gewährt. 2 schwerbehind erte Menschen haben
Hilfen zur Gründung einer selbständigen beruflichen Existenz erhalten, in einem
Fall wurde eine Hilfe in besonderen Lebenslagen erbracht.
Im Jahr 2006 sank die Anzahl der bewilligten Maßna hmen im Vergleich zu vor-
herigen Jahren stark ab, während die Ausgaben im V ergleich zum Vorjahr an-
stiegen. Der Rückgang der Anzahl der bewilligten Ma ßnahmen ist u.a auf den
Rückgang von Förderungen für technische Hilfen am A rbeitsplatz für schwerhö-
rige Menschen zurückzuführen. Diese Leistungen werden nun überwiegend von
den jeweils zuständigen Rehabilitationsträgern gewährt.
Der Rückgang bei den Förderungen an Arbeitgeber hä ngt u.a. damit zusam-
men, dass die Arbeitgeber aufgrund von Einsparzwäng en kleineren, kosten-
günstigeren Maßnahmen zur behinderungsgerechten Arb eitsplatzgestaltung
den Vorzug geben.
Gestiegen sind die Ausgaben im Bereich der Hilfen zum Erreichen des Arbeit-
platzes, da hier in Einzelfällen umfangreiche Förderungen durchgeführt wurden.
3.2 Kündigungsschutz
Gemäß § 85 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – bedarf die Kündi-
gung eines Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinde rten Menschen durch den
Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrati onsamtes. Es ist die Auf-
gabe der Fürsorgestelle der Stadt Münster, im Auftr ag des Integrationsamtes
den Sachverhalt zu ermitteln, Arbeitgeber, schwerbe hinderte Beschäftigte so-
wie Arbeitnehmervertretungen und Schwerbehindertenv ertretungen zu hören
und auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.
Die folgende Übersicht gibt die Entwicklung der Kün digungsschutzverfahren in
den letzten 5 Jahren wieder.
Entwicklung der Anträge auf Zustimmung zur Kündigun g schwerbehin-
derter ArbeitnehmerInnen in den letzten 5 Jahren
2002 2003 2004
2005 2006
Kündigungen insgesamt
Männer
Frauen
137
83
54
172
112
60
166
94
72
100
56
44
109
65
44
Betriebsbedingte Kündigungen
Männer
Frauen
87
55
32
119
78
41
103
52
51
51
31
20
51
29
22
Behinderungsbedingte Kündigungen
Männer
Frauen
37
18
19
31
17
14
34
24
10
26
12
14
35
17
18
Verhaltensbedingte Kündigungen
Männer
Frauen
13
10
3
22
17
5
29
18
11
23
15
8
23
19
4
9
Die Tabelle zeigt einen leichten Anstieg (9 %) der Anträge auf Zustimmung zur
Kündigung im Jahr 2006 gegenüber 2005. Ursache für diesen leichten Anstieg
ist ausschließlich die gestiegene Zahl der behinder ungsbedingten Kündigungen
(9 Kündigungen mehr als im Vorjahr).
Der Anteil der betriebsbedingten Kündigungen lag b is 2004 bei ca. 60 % und
geht seit 2005 zurück. Im Jahr 2006 fiel er auf 47 % zurück. Bei betriebsbeding-
ten Kündigungen (z.B. Konkurs des Arbeitgebers, Sch ließung von Betriebstei-
len) hat die Fürsorgestelle nur einen sehr stark ei ngeschränkten Spielraum,
Kündigungen abzuwenden.
In Kündigungsfällen, die behinderungsbedingte oder verhaltensbedingte Hinter-
gründe haben, hat die Fürsorgestelle dagegen verstärkte Möglichkeiten, Ar-
beitsplätze von schwerbehinderten Menschen zu erhalten. So konnten auch im
vergangenen Jahr Kündigungen dadurch abgewendet werden, dass die Fürsor-
gestelle aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe behinderungsgerechte Umge-
staltungen von Arbeitsplätzen finanziert hat. Weitere Arbeitsplätze konnten er-
halten werden, indem die Fürsorgestelle auf innerbetriebliche Umsetzungen der
schwerbehinderten Menschen auf behinderungsgerechte Arbeitsplätze hinge-
wirkt hat. Durch die Einschaltung des Integrationsfachdienstes oder der Fach-
dienste des Integrationsamtes konnten ferner in einigen Fällen Lösungen für die
bestehenden Probleme am Arbeitsplatz gefunden werden.
Das Integrationsamt stimmte in 81 Fällen der Kündi gung zu und lehnte in 2 Fäl-
len Anträge der Arbeitgeber ab. In 5 Fällen konnte durch die Beratung der Für-
sorgestelle und des Integrationsamtes eine Rücknahme des Kündigungsantrages
erreicht werden. Die anderen Fälle haben sich durch den Abschluss von Aufhe-
bungsverträgen oder auf sonstige Weise erledigt.
3.3 Betriebsbesuche
Eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung de r einzelnen Aufgaben
nach dem SGB IX sind Kontakte zu den Betrieben und Dienststellen, und zwar
zu den Arbeitgebern, den Beauftragten des Arbeitge bers, zur Schwerbehinder-
tenvertretung, zum Betriebs-/Personalrat und zu den behinderten Beschäftigten.
Mit der Durchführung von Betriebsbesuchen wird die Fürsorgestelle präventiv
zur Sicherung von Arbeitsverhältnissen schwerbehind erter ArbeitnehmerInnen
tätig.
Durch die Betriebsbesuche hat die Fürsorgestelle i n den letzten Jahren eine
Vielzahl von Kontakten zu Betrieben aufbauen können und dadurch frühzeitig
Kenntnis über die Probleme von behinderten Beschäft igten an ihren Arbeits-
plätzen erhalten. Durch die sofortige Einleitung ge zielter Maßnahmen konnten
Arbeitsplätze langfristig gesichert werden. Dabei w urden und werden regelmä-
ßig die Fachdienste des Integrationsamtes zur Probl emlösung in Anspruch ge-
nommen.
Zusätzlich zu den Betriebsbesuchen werden im Einze lfall, soweit erforderlich,
auch Hausbesuche durchgeführt.
10
Anzahl der Betriebsbesuche
2002 2003 2004 2005
2006
Anzahl der Betriebsbesu-
che
169
138
262
289
192
davon Besuche durch
den ehemaligen Psycho-
sozialen Fachdienst der
Fürsorgestelle (PSFD)
bzw. ab 01.01.2004 Integ-
rationsfachdienst (IFD)
der Stadt Münster
56
63
64
99
82
Mit 192 Besuchen wurden im Vergleich zu 2005 97 Be suche weniger durchge-
führt. Die 192 Betriebsbesuche erfolgten bei 129 Ar beitgebern. Sie wurden mit
dem Integrationsfachdienst abgestimmt und teilweise gemeinsam durchgeführt.
Das hohe Niveau der Betriebsbesuche in den Jahren 2 004 und 2005 konnte in
2006 nicht gehalten werden. Deutlich zurückgegangen sind die Betriebsbesu-
che, die die Fürsorgestelle auf eigene Initiative, das heißt ohne Anforderung ei-
nes Arbeitgebers und ohne Klärungsbedarf in einem k onkreten Einzelfall,
durchgeführt hat (systematische Betriebsbesuche). D ie Fürsorgestelle schickt
Arbeitgebern ihr Faltblatt und bietet an, vor Ort ü ber Hilfen und Fördermöglich-
keiten für die Beschäftigung schwerbehinderter Mens chen zu informieren und
spezielle Einzelfragen zu klären.
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der sy stematischen Betriebsbesu-
che in den letzten 3 Jahren.
Entwicklung der systematischen Betriebsbesuche
2004 2005
2006
Angeschriebene
Arbeitgeber
153
234
194
Durchgeführte Be-
triebsbesuche
55
53
14
Grundsätzlich ist eine deutliche Zurückhaltung der Arbeitgeber festzustellen,
das Angebot der Fürsorgestelle anzunehmen. Allerdings führen die schriftlichen
Informationen der Fürsorgestelle auch unabhängig vo n einer unmittelbaren Re-
sonanz auf die Anschreiben teilweise dazu, dass bei einem späteren konkreten
Bedarf der Kontakt zur Fürsorgestelle aufgenommen wird.
11
Im Gegensatz zu den Jahren 2004 und 2005 hat die Fü rsorgestelle 2006 ein-
stellungspflichtige Arbeitgeber angeschrieben, die ihre Beschäftigungspflicht
nicht erfüllt haben. Die geringe Resonanz hängt ver mutlich damit zusammen,
dass in diesen Betrieben zurzeit kein konkreter Ber atungs- und Förderungsbe-
darf gesehen wird.
Für das Jahr 2007 ist vorgesehen, in einer gemeinsa men Aktion mit der Agen-
tur für Arbeit Münster, der Arbeitsgemeinschaft Mün ster und dem Integrations-
fachdienst nicht einstellungspflichtige Arbeitgeber anzuschreiben und über die
bestehenden Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten zu informieren.
Zusätzlich zu den von der Fürsorgestelle durchgefü hrten Betriebsbesuchen hat
die Arbeitsgruppe 3 „Integration in das Erwerbslebe n“ (AG 3) der Kommission
zur Förderung der Integration von Menschen mit Behi nderungen (KIB) im De-
zember des Jahres 2002 damit begonnen, die Sitzunge n dieser Arbeitsgruppe
in größeren örtlichen Firmen/Verwaltungen durchzuführen.
In der AG 3 treffen sich Vertreter unterschiedlich er Institutionen, die sich mit der
Integration und Betreuung schwerbehinderter arbeits suchender bzw. arbeiten-
der Menschen beschäftigen. Hierzu gehören u. a. die Agentur für Arbeit Müns-
ter, das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, der Inte-
grationsfachdienst, die Werkstätten für behinderte Menschen sowie Vertrau-
enspersonen der schwerbehinderten Menschen aus größ eren Betrieben und
Verwaltungen. Die Fürsorgestelle ist in der AG 3 ve rtreten und nimmt daher
auch an diesen Sitzungen teil.
Ziel der Arbeitsgruppe ist es, in den besuchten Be trieben noch mehr als bisher
für die Einstellung und Beschäftigung behinderter M enschen zu werben und die
Fördermöglichkeiten für bereits bestehende Arbeitsv erhältnisse mit schwerbe-
hinderten Menschen bekannter zu machen. Die Mitgli eder der Arbeitsgruppe
möchten den Kontakt zu den leitenden Personalfachkr äften, dem/der jeweiligen
Beauftragten der Arbeitsgeber und der jeweiligen Sc hwerbehindertenvertretung
suchen. Sie stellen die Einrichtungen, die sie vert reten und deren Angebote vor
und weisen auf Fördermöglichkeiten hin. Diese Vorge hensweise hat u.a. zur
Bereitstellung von Praktikumsstellen für behinderte Menschen geführt. Teilwei-
se entsteht durch die Sitzungen auch ein erster Kon takt zwischen dem Betrieb
und einem in der Arbeitsgruppe vertretenen Dienst, der dann später zu konkre-
ten Beratungen in Einzelfällen führt.
Im Jahr 2006 wurden von der AG 3 Sitzungen in folg enden Betrie-
ben/Verwaltungen durchgeführt:
• GEBA (Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung mbH)
• Westfälische-Wilhelms-Universität Münster
• BERESA Automobilgesellschaft
Die AG 3 hat seit 2002 viele große Firmen in Münste r besucht. Der Sprecher
der AG 3 hat festgestellt, dass es immer schwierige r wird, Firmen zu einer Sit-
zung mit der AG 3 zu bewegen. Hier sind oft intensi ve Vorgespräche erforder-
12
lich. Daher ist die Zahl der Sitzungen in Betrieben in 2006 im Vergleich zum
Vorjahr (8 Sitzungen) deutlich geringer.
Da die Sitzungen der AG 3 in Betrieben in Münster v on allen Beteiligten als er-
folgreich gewertet wird, plant die AG 3, in 2007 we itere Sitzungen in Betrie-
ben/Verwaltungen durchzuführen.
3.4 Der Integrationsfachdienst (IFD)
Seit dem 01.01.2004 nimmt der Integrationsfachdien st in der Fürsorgestelle der
Stadt Münster (IFD, ehemaliger Psychosozialer Fachdienst- PSFD) seine Aufga-
ben auf der Grundlage eines zwischen der Stadt Müns ter und dem Integration-
samt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) abgeschlossenen Ver-
trages wahr. Die bei der Durchführung der Aufgaben anfallenden Personal- und
Sachkosten werden der Stadt Münster vom Integration samt erstattet. Das In-
tegrationsamt ist berechtigt, Vorgaben zur Sicherun g der Qualität der Durchfüh-
rung der Aufgaben zu machen.
Zum 01.01.2005 haben die Integrationsämter aufgrun d der Novellierung des
SGB IX die Strukturverantwortung für die Integratio nsfachdienste übernommen.
Der Integrationsfachdienst wird in Münster wie bish er vom Förderkreis Sozial-
psychiatrie e.V. durchgeführt. Er wurde vom Integra tionsamt des LWL im Rah-
men eines Vertrages mit der Einrichtung und dem Bet rieb eines IFD beauftragt.
Der Förderkreis Sozialpsychiatrie führt diese Aufga be in Kooperation mit dem
Landesverband NRW für Körper- und Mehrfachbehindert e e.V., den Paritäti-
schen Sozialdiensten Münsterland gGmbH (Pari Sozia l) und der Stadt Münster
durch.
Die Aufgabe des Integrationsfachdienstes umfasst i nsbesondere:
• die berufsbegleitende Beratung und Unterstützung v on beschäftigten
schwerbehinderten Menschen zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses.
• die Beratung und Unterstützung der Betriebe/Dienst stellen (z. B. bei Be-
schäftigungsproblemen, hinsichtlich des Arbeitseins atzes, der Arbeitszei-
ten oder der Arbeitsbedingungen)
Die Arbeit der Mitarbeiterin des IFD ist häufig gekennzeichnet durch eine umfas-
sende und zeitintensive Beratungstätigkeit und Begleitung. Neben den Betriebs-
besuchen gehören dazu auch Hausbesuche sowie Begleitungen zu Institutionen
und Ämtern.
Darüber hinaus gibt der IFD fachdienstliche Stellun gnahmen zu den Anträgen
von Arbeitgebern auf Minderleistungsausgleich und/oder Betreuungsaufwand ab.
Auch in Kündigungsfällen mit psychosozialem Hinderg rund wird der IFD einge-
schaltet.
Im Jahr 2006 wurden im IFD 71 Arbeitnehmer/innen (37 Frauen, 34 Männer)
sowie in den meisten Fällen auch die Arbeitgeber beraten und begleitet.
13
Bezüglich der Altersstruktur der Klienten/innen is t festzustellen, dass die am
häufigsten vertretene Altersgruppe die der 31 – 40 jährigen ist. Ca. 80 % der
betreuten Personen sind alleinstehend.
Bei knapp der Hälfte der betreuten Personen liegen psychische Behinderungen
vor. Der Anteil der Personen, die mehrfachbehindert sind oder zusätzlich zu ih-
rer Behinderung psychosomatische Beschwerden haben, ist nach wie vor sehr
hoch.
Für die Mitarbeiterin des IFD bei der Stadt Münste r beginnt am 01.08.2007 die
Freistellungsphase ihrer Altersteilzeitbeschäftigung. In Abstimmung mit dem LWL
hat die Stadt Münster entschieden, die Stelle des IFD bei der Stadt Münster nicht
fortzuführen, zumal die weitere vollständige Finanz ierung der Stelle durch den
LWL für die Zukunft nicht mehr sichergestellt worde n wäre. Im Vergleich zu der
Situation zum Beginn des Aufbaus der Stelle des Psy chosozialen-Fachdienstes
(jetzt IFD) bei der Stadt Münster gibt es inzwische n einen gut ausgebauten IFD
beim Förderkreis Sozialpsychiatrie, der als Träger des IFD gemeinsam mit den
anderen Kooperationspartnern (außer der Stadt Münster) Büroräume im Paritäti-
schen Zentrum am Hafenweg 6-8 hat. Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, den In-
tegrationsfachdienst „unter einem Dach“ zu bündeln. Diese Stelle ist sowohl bei
schwerbehinderten Menschen als auch bei Arbeitgeber n als Integrationsfach-
dienst bekannt. Aufgrund des Wegfalls der IFD-Stell e bei der Stadt Münster er-
höht der LWL die Zahl der geförderten Personalstell en beim IFD ab 01.08.2007
um eine halbe Stelle.
Die Zusammenarbeit zwischen der Fürsorgestelle und dem IFD wird auch ab
dem 01.08.2007 fortgeführt, u.a. durch die Mitarbeit der Fürsorgestelle im Koor-
dinierungsausschuss des IFD und durch die abgestimmte Ansprache von Betrie-
ben (vgl. Ziffer 3.3).
3.5 Öffentlichkeitsarbeit
Die Fürsorgestelle hat auch im Jahr 2006 verstärkt Öffentlichkeitsarbeit geleis-
tet.
Das Faltblatt der Fürsorgestelle „Behindert und ber ufstätig“ und die Broschüre
„Arbeit und Behinderung“ wurden 2006 aktualisiert. Bei der Neugestaltung wur-
den die Kriterien für eine barrierearme Gestaltung aus dem städtischen Hand-
buch „Gut gestaltet, gut zu lesen“ beachtet.
Das Faltblatt und die Broschüren liegen in verschie denen Infotheken aus und
werden auch von anderen Institutionen wie z.B. Inte grationsfachdienst und In-
tegrationsamt verteilt. Beide Publikationen sind fe rner auch im Internet abrufbar
(
www.muenster.de/stadt/sozialamt oder www.muenster.de/komm , jeweils
unter Publikationen).
Die Fürsorgestelle hat ferner ein Informationsblatt für schwerbehinderte Exis-
tenzgründerInnen erstellt.
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Die Vortragstätigkeit von MitarbeiterInnen der Fürs orgestelle wurde auch im
Jahr 2006 fortgeführt. Erstmalig wurde ein Vortrag in der Volkshochschule an-
geboten. In Kooperation mit dem Integrationsfachdie nst organisierte die Fürsor-
gestelle im Gesundheitshaus eine Veranstaltung, in der auch Vertreterinnen der
Deutschen Rentenversicherungen, der Arbeitsagentur Münster, der Arbeitsge-
meinschaft Münster und des Integrationsamtes über d ie Hilfemöglichkeiten für
schwerbehinderte Menschen im Erwerbsleben informierten.
In einem Existenzgründungsseminar für schwerbehinde rte Menschen in der
Wirtschaftsregion Münster informierte ein Mitarbeit er der Fürsorgestelle über
die speziellen Fördermöglichkeiten der Fürsorgestel le im Rahmen der Hilfe zur
Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflic hen Existenz. Gelegentlich
wird die Fürsorgestelle gebeten, in Schwerbehindert enversammlungen vor al-
lem großer Betriebe die Arbeit der Fürsorgestelle v orzustellen. Dies war auch
im Jahr 2006 bei 2 Schwerbehindertenversammlungen der Fall.
Die Fürsorgestelle hat 2006 erstmalig einen regelmä ßigen Informationsstand
zum Thema „Arbeit und Behinderung“ in der Stadtbücherei Münster organisiert.
Im monatlichen Wechsel mit dem Integrationsfachdien st hat ein Mitarbeiter der
Fürsorgestelle Infomaterial angeboten und stand für Fragen zur Verfügung. Der
Infostand wurde monatlich in der Presse angekündigt . Ferner informiert ein
Faltblatt über die Termine. Nach einem Jahr Erfahru ng mit dem Informations-
stand wurde festgestellt, dass ein monatlicher Informationsstand dauerhaft nicht
erforderlich ist, jedoch jährlich ca. 4-6 Termine s innvoll sind und für eine geziel-
te Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden können.
Der WDR hat in der Lokalzeit über die Förderung der Fürsorgestelle für eine
schwerbehinderte Existenzgründerin berichtet. In de n lokalen Zeitungen er-
schien ein Bericht über eine Förderung zum Erreiche n des Arbeitsplatzes (be-
hinderungsgerechte Zusatzausstattung für einen PKW) für einen Rollstuhlfah-
rer.
3.6 Bezeichnung der Fürsorgestelle
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit sförderung (ASGAF) hat das
Sozialamt im Rahmen der Beratung des Berichtes der Fürsorgestelle für 2005
gebeten, zu prüfen, ob mit anderen Kommunen eine In itiative gestartet werden
kann mit dem Ziel, die Fürsorgestellen umzubenennen , weil diese Bezeichnung
nicht mehr als zeitgemäß angesehen wird.
Die Fürsorgestelle hat diese Anregung aufgegriffen und den LWL gebeten, das
Thema in der nächsten Tagung des LWL mit den Leiter Innen der örtlichen Für-
sorgestellen aufzugreifen. Die Leiterin der Fürsorg estelle der Stadt Münster hat
in der Leitertagung am 22.11.2006 über die Anregung des ASGAF berichtet und
erste Überlegungen der Fürsorgestelle Münster zu ei nem neuen Namen vorge-
stellt. Die LeiterInnen der örtlichen Fürsorgestell en sahen die Notwendigkeit ei-
ner Umbenennung unterschiedlich. Während einige sic h der Sichtweise der
Stadt Münster anschließen konnten, sahen andere in der bisherigen Bezeich-
nung kein Problem. Es wurde auch kein überzeugender Name gefunden. Bei
Bezeichnungen wie „Fachdienst (oder Fachstelle) Behinderung und Arbeit“ wur-
de eine Verwechslungsgefahr mit dem Integrationsfachdienst gesehen. Der Lei-
15
ter des Integrationsamtes empfahl, die Frage evtl. weiterhin unter den Fürsor-
gestellen zu erörtern und ggf. über die kommunalen Spitzenverbände an die po-
litischen Entscheidungsträger heranzutragen. Die St adt Münster wird das The-
ma an den Städtetag NRW herantragen.
4. Zusammenfassung
Das Jahr 2006 war gekennzeichnet durch die vielen B emühungen aller beteilig-
ten Akteure, auch in wirtschaftlich schwierigen Lag en Arbeitsplätze für behin-
derte Menschen zu schaffen und zu erhalten. Gleichw ohl ist die Arbeitslosigkeit
schwerbehinderter Menschen in Münster gestiegen.
Die Fürsorgestelle wird auch im Jahr 2007 weiterhin gezielt auf Arbeitgeber zu-
gehen und ihre Förder- und Unterstützungsmöglichkei ten vorstellen. Wichtig ist
auch in Zukunft eine enge Kooperation aller beteili gten Institutionen. Die Für-
sorgestelle wird ihre Kooperation mit dem Integrati onsfachdienst weiter fortfüh-
ren und in Kooperation mit ihm, der Agentur für Arb eit und der Arbeitsgemein-
schaft Münster gezielt auf Betriebe zugehen und die verschiedenen Fördermög-
lichkeiten vorstellen.
Ihre regelmäßige Informations- und Öffentlichkeitsa rbeit wird die Fürsorgestelle
auch 2007 fortsetzen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Hafenweg 6
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0174/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.03.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37