2011/0439
Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Kulturausschuss der Gemeinnützigen Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH
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2011/0439
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 21.10.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Hauptamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0439 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Kulturausschuss der Gemeinnützigen Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH Vorlage vom: 18.10.2011 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass Oberbürgermeister Jochen Partsch kraft Amtes Mitglied des Kulturausschusses ist. Er kann sich durch ein Magistratsmitglied vertreten lassen. 2. Der Magistrat beruft die bisherige Vertreterin Frau Stadtverordnete Dagmar Metzger aus dem Kulturausschuss unter Hinweis auf § 11 Absatz 4 des Gesellschaftervertrags ab. 3. Der Magistrat entsendet Frau Stadtverordnete und Landtagsabgeordnete Irmgard Klaff-Isselmann in den Kulturausschuss. 4. Die Magistratsvorlage 2011/0286 wird aus dem Geschäftsgang genommen. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: 2 ... Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.10.2011 Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages der Gemeinnützigen Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH hat der Kulturausschuss 24 Mitglieder. Hiervon werden 6 durch das Land Hessen, 6 durch die Stadt Frankfurt und 3 durch Vertreter/innen der übrigen kreisfreien Städte entsandt. Weitere 9 Plätze werden an Vertreter/innen der Landkreise und kreisangehörigen Städte und Gemeinden vergeben und auf Vorschlag der KulturRegion Frankfurt RheinMain gGmbH durch die Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH gewählt. Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages hat das Gremium die Aufgabe, die „Geschäftsführung nach Maßgabe der Gesetze und dieses Gesellschaftsvertrages zu überwachen“. Das Gremium ist damit einem Aufsichtsrat gleichzusetzen. Da die Wissenschaftsstadt Darmstadt zurzeit die einzige kreisfreie Stadt in der GmbH ist, stehen ihr alle 3 Sitze zu, deren Vergabe gemäß § 125 HGO zu vergeben sind. Hiernach wird einer dieser Plätze durch den Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt wahrgenommen. Für die weiteren Plätze gilt § 125 Absatz 2 i.v.m. § 125 Absatz 1 H GO. Das hier beschriebene Entsendungsrecht des Gemeindevorstands sieht vor, dass Vertreterinnen und Vertreter, die durch den Gemeindevorstand entsendet wurden, jederzeit von der Entsendung entbunden werden können. § 11 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrags sieht diese Regelung auch für die Mitglieder des Kulturausschusses ausdrücklich vor. Von diesem Recht macht der Magistrat mit dieser Vorlage Gebrauch und zieht die Entsendung von Frau Stadtverordnete Dagmar Metzger in den Kulturausschuss der Gemeinnützigen Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH zurück und entsendet neu. Darmstadt, 18.10.2011 100, da Dezernat I Jochen Partsch Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0439
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.10.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00