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2011/0439

Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Kulturausschuss der Gemeinnützigen Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH

Magistratsvorlage 18.10.2011

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2011/0439

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2011/0439

3246 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
21.10.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Hauptamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0439 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Kulturausschuss der Gemeinnützigen 
Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH 
 
Vorlage vom: 18.10.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass Oberbürgermeister Jochen Partsch kraft Amtes Mitglied des 
Kulturausschusses ist. Er kann sich durch ein Magistratsmitglied vertreten lassen. 
 
2. Der Magistrat beruft die bisherige Vertreterin Frau Stadtverordnete Dagmar Metzger aus dem 
Kulturausschuss unter Hinweis auf § 11 Absatz 4 des Gesellschaftervertrags ab. 
 
3. Der Magistrat entsendet Frau Stadtverordnete und Landtagsabgeordnete  
Irmgard Klaff-Isselmann in den Kulturausschuss. 
 
4. Die Magistratsvorlage 2011/0286 wird aus dem Geschäftsgang genommen. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

2 
... 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.10.2011  
 
Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages der Gemeinnützigen Kulturfonds Frankfurt RheinMain 
GmbH hat der Kulturausschuss 24 Mitglieder. Hiervon werden 6 durch das Land Hessen, 6 durch 
die Stadt Frankfurt und 3 durch Vertreter/innen der übrigen kreisfreien Städte entsandt. Weitere 9 
Plätze werden an Vertreter/innen der Landkreise und kreisangehörigen Städte und Gemeinden 
vergeben und auf Vorschlag der KulturRegion Frankfurt RheinMain gGmbH durch die 
Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH gewählt. 
Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages hat das Gremium die Aufgabe, die „Geschäftsführung nach 
Maßgabe der Gesetze und dieses Gesellschaftsvertrages zu überwachen“. Das Gremium ist damit 
einem Aufsichtsrat gleichzusetzen. 
  
Da die Wissenschaftsstadt Darmstadt zurzeit die einzige kreisfreie Stadt in der GmbH ist, stehen ihr 
alle 3 Sitze zu, deren Vergabe gemäß § 125 HGO zu vergeben sind. Hiernach wird einer dieser 
Plätze durch den Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt wahrgenommen. Für die weiteren Plätze 
gilt § 125 Absatz 2 i.v.m. § 125 Absatz 1 H GO. Das hier beschriebene Entsendungsrecht des 
Gemeindevorstands sieht vor, dass Vertreterinnen und Vertreter, die durch den Gemeindevorstand 
entsendet wurden, jederzeit von der Entsendung entbunden werden können. § 11 Absatz 4 des 
Gesellschaftsvertrags sieht diese Regelung auch für die Mitglieder des Kulturausschusses 
ausdrücklich vor. 
 
Von diesem Recht macht der Magistrat mit dieser Vorlage Gebrauch und zieht die Entsendung von 
Frau Stadtverordnete Dagmar Metzger in den Kulturausschuss der Gemeinnützigen Kulturfonds 
Frankfurt RheinMain GmbH zurück und entsendet neu. 
 
 
Darmstadt, 18.10.2011 
100, da 
 
Dezernat I 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0439
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.10.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00