2763/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion für den Hauptausschuss am 29.09.2025 betr. "Wegfall von Parkplätzen in der Innenstadt" (AN/1248/2025)
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 29.09.2025 2763/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 29.09.2025 Mobilitätsausschuss 02.12.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion für den Hauptausschuss am 29.09.2025 betr. "Wegfall von Parkplätzen in der Innenstadt" (AN/1248/2025) Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wie viele Straßenabschnitte wurden tatsächlich von der Feuerwehr als Gefahrenstel- len gemeldet? 2. Welche milderen Alternativen zum Wegfall der Parkplätze, wie Markierungen oder Ab- sperrungen, wurden an den jeweiligen Örtlichkeiten geprüft? 3. Wie viele wegfallende Parkplätze konnten in räumlicher Nähe mittlerweile ersetzt wer- den? 4. Wie wurden die Hinweise der Anwohner dokumentiert? Und sind diese transparent einsehbar? 5. Wird im Vorfeld der Wegnahme der Parkplätze noch eine Anhörung von Anwohnern und Geschäftsleuten durchgeführt? Antwort der Verwaltung zu 1. Es gab Hinweise der Feuerwehr in der Reinoldstraße (Bewohnerparkgebiet Griechenmarktvier- tel), Heinrichstraße (Bewohnerparkgebiet Pantaleonsviertel), Am Rinkenpfuhl (Bewohnerpark- gebiet Griechenmarktviertel). Die Weitergabe erfolgte nach durchgeführten Feuerwehrrundfahr- ten; Hinweisgeberin war jeweils die Verkehrsüberwachung. Unabhängig von Hinweisen der Feuerwehr oder der Bürgerschaft ist die Verwaltung gesetzlich dazu verpflichtet, in allen öffentlichen Straßen im Stadtgebiet eine Mindestbreite der Fahrgasse von 3,05 Metern sicherzustellen. Dies dient insbesondere der Erreichbarkeit durch Einsatzfahr- zeuge der Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge. Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ist das Halten (und Parken) an engen und unübersichtlichen Straßenstellen verboten. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob ein Halteverbot beschildert ist oder nicht. Die Einhaltung dieser Vorgaben obliegt allen Fahrzeugführenden. Eine enge Straßenstelle muss nicht als eine solche kenntlich gemacht werden. Engstellen, die von Feuerwehr und Rettungskräften explizit genannt worden sind, genießen in der Bearbeitung durch die Verwaltung Priorität. Die Verwaltung ist bestrebt, hier unverzüglich 2 Abhilfe zu leisten. Aufgrund der Erfahrungswerte aus der Überplanung der Bewohnerparkge- biete in Köln-Deutz, der Hinweise aus der Feuerwehr und der Bürgerschaft sowie des beson- deren Gefahrenpotentials für Leib und Leben aller Bewohner*innen werden vorsorglich alle Be- wohnerparkgebiete überprüft. Eine Mindestanzahl oder Häufung von Meldungen ist dafür nicht erforderlich. zu 2. Bei allen genannten Straßen wurde geprüft, ob Parkplätze auf einer Straßenseite erhalten bleiben können, ob Parkplätze in einem Straßenabschnitt erhalten werden können, wenn sich der Straßenquerschnitt im Verlauf der Straße ändert ob das gesamte Parkplatzkontingent aufgehoben werden musste. Für die betroffenen Bewohnerparkgebiete wurde außerdem die Bewohnerreservierung ausge- weitet, um den Wegfall der Parkplätze für die Anwohnenden zumindest teilweise zu kompen- sieren (vgl. Vorlagen 1040/2022, 1984/2023, 1985/2023, 4079/2023). zu 3. Die Verwaltung arbeitet derzeit daran, private Stellplätze für eine Mehrfachnutzung zu er- schließen, um das Parkplatzangebot zu erweitern und die Auslastung zu verbessern. Beson- ders im Blick hat die Verwaltung dabei Stellplätze, die aktuell häufig ungenutzt bleiben. Die Stadt Köln hat den Dialog mit den in Köln ansässigen Supermarktbetreibern aufgenommen, um Möglichkeiten für eine Mehrfachnutzung der dortigen Stellflächen auszuloten. Ziel ist es, diese Parkplätze auch außerhalb der Öffnungszeiten besser nutzbar zu machen. Eine direkte Verknüpfung dieser Flächen mit dem Bewohnerparken ist jedoch nicht möglich, da sich das Bewohnerparken ausschließlich auf das öffentliche Straßenland bezieht. Aktuell prüfen die Supermarktbetreiber, ob das Modell der Mehrfachnutzung auch auf weitere Standorte ausgeweitet werden kann. Die Stadt Köln wird dabei unterstützen, Standorte mit viel Parkdruck ausfindig zu machen und dies mit einer Übersicht der existenten und geplanten Bewohnerparkgebiete zu verknüpfen. Ein Folgeaustausch mit erweitertem Teilnehmerkreis findet im Frühjahr 2026 statt. zu 4. Es gab nachweislich Hinweise aus der Bevölkerung zur Wilhelm-Waldeyer-Straße (Bewohner- parkgebiet Lindenthal-Süd I) und zur Tempelstraße (Bewohnerparkgebiet Deutz I). zu 5. Die Anwohner*innen und Gewerbetreibenden vor Ort werden mit ausreichendem Abstand vor der jeweiligen Maßnahme informiert und es wird ihnen die Möglichkeit gegeben mit der Ver- waltung in den Dialog treten zu können. Anlage 1 – Vorabauszug Niederschrift TOP 3.6 Hauptausschuss 29.09.2025 gez. Reker
Anlage 1- Vorabauszug Niederschrift TOP 3.6 Sitzung Hauptausschuss 29.09.2025
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Geschäftsführung Hauptausschuss Herr Schneider Telefon: (0221) 221 27549 E-Mail: Martin.Schneider@stadt- koeln.de Datum: 27.10.2025 (Vorab-)Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung des Hauptausschusses vom 29.09.2025 öffentlich 3.6 Anfrage der CDU-Fraktion betreffend "Wegfall von Parkplätzen in der In- nenstadt" AN/1248/2025 Antwort der Verwaltung vom 29.09.2025 2763/2025 Herr Kienitz bittet um zusätzliche Behandlung im Verkehrsausschuss, da noch Klä- rungsbedarf bestünde. Der Hauptausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis. Die Beratungsfolge der Vorlage 2763/2025 wird zudem um den Verkehrsausschuss erweitert.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2763/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 10.11.2025
- Erstellt
- 10.09.2025 10:29