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V/0392/2013

Gewährung eines Zuschusses an die Annette-von-Droste-Hülshoff Schule Nienberge

Vorlagen 27.06.2013

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 27.06.2013, TOP 5.2

Zuschussrichtlinien West Oktober 2006

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Beschlussvorlage

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Zuschussrichtlinien West Oktober 2006

3141 Zeichen

Bezirksvertretung Münster-West                                        
     
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allg emeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein - 
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für  die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen u nd Insti- 
tutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Pa rtner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einze lnen Ver- 
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen.  
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden   
 
Richtlinien 
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk Münster-West  
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West 
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.  
 
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen u nd in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten, 
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehre namtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh- 
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere 
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des  § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse    
  
• für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten  
• Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. 
 
Die Anträge müssen begründet werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Hausha ltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und 
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung  kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver- 
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller R egel nicht gewährt, wenn 
 
• der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindest ens 1 Jahr besteht 
•
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die  diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Akti vitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den  
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen ge mäß Ziffer 6. gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.  
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen  w ird in geeigneter Weise informiert.  Abgabefrist für An- 
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  
 
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck ber eit, der auch online 
(www.muenster.de/stadt/buergeramt/pdf/vereinszuschuss.pdf ) abgerufen werden kann. 
 
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007  in Kraft.

Beschlussvorlage

2231 Zeichen

V/0392/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürgerangelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung eines Zuschusses an die Annette-von-Droste-Hülshoff Schule Nienberge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge wird für d ie Anschaffung einer mobilen Lau t-
sprecheranlage ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.000 € gewährt. 
 
 
Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2013   
Zeile 15 Transferaufwendungen  2.000  
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonst i-
ger Vereinigungen und I nitiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die G ewährung von Zuschüssen 
gelten die von der Bezirksvertretung Münster -West beschlossenen Richtlinien (Anlage zur Vorl a-
ge). 
 
Die Annette-von-Droste-Hülshoff Schule Nienberge hat mit Schreiben vom 22.05.2013 einen  ein-
maligen Zuschuss zu den Kosten der Beschaffung einer mobilen Lautsprecheranlage beantragt. 
Die Kosten für 2 schnurlose Mikrofone und zusätzliche mobile Lautsprecher b elaufen sich nach 
Angaben der Schule auf 2.500 €. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0392/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Weihermann 
Ruf: 
02 51 - 492-3300 
E-Mail: 
Weihermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.05.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0392/2013 
Die mobile Lautsprecheranlage dient nicht nur der Schule bei Veranstaltungen im Forum für Sch u-
le und Kultur, sondern wird auch anderen Nutzern des Forums – SC-Nienberge, Kindergarten St. 
Sebastian, KfD im Rahmen des Lambertussingens und weiteren Gruppieru ngen – zur Verfügung 
gestellt.  
 
Die Verwaltung hält entsprechend der bisherigen Verfahrensweise einen einmaligen 80 -
prozentigen Zuschuss zu den Beschaffungskosten für angemessen. Der Restbetrag ist über 
Sponsorengelder oder aus Fördervereinsmitteln  zu finanzieren. 
 
 
 
I. A. 
 
 
 
 
 
Weihermann 
 
 
 
 
Anlage: 
 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

Ergänzungsvorlage Beschluss

2224 Zeichen

V/0392/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürgerangelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung eines Zuschusses an die Annette-von-Droste-Hülshoff Schule Nienberge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge wird für die  Anschaffung einer mobilen Lau t-
sprecheranlage ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.000 € gewährt. 
 
 
Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2013   
Zeile 15 Transferaufwendungen  2.000  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonst i-
ger Vereinigungen und I nitiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die G ewährung von Zuschüssen 
gelten die von der Bezirksvertretung Münster -West beschlossenen Richtlinien (Anlage zur Vorl a-
ge). 
 
Die Annette-von-Droste-Hülshoff Schule Nienberge hat mit Schreiben vom 22.05.2013 einen  ein-
maligen Zuschuss zu den Kosten der Beschaffung einer mobilen Lautsprecheranlage beantragt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0392/2013. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Weihermann 
Ruf: 
492-3300 
E-Mail: 
Weihermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.05.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0392/2013 
Die Kosten für 2 schnurlose Mikrofone und zusätzliche mobile Lautsprecher b elaufen sich nach 
Angaben der Schule auf 2.500 €. 
 
Die mobile Lautsprecheranlage dient nicht nur der Schule bei Veranstaltungen im Forum für Sch u-
le und Kultur sondern wird auch anderen Nutzern des Forums – SC-Nienberge, Kindergarten St. 
Sebastian, KfD im Rahmen des Lambertussingens und weiteren Gruppieru ngen – zur Verfügung 
gestellt.  
 
Die Verwaltung hält entsprechend der bisherigen Verfahrensweise einen einmaligen 80 -
prozentigen Zuschuss zu den Beschaffungskosten für angemessen. Der Restbetrag ist über 
Sponsorengelder oder aus Fördervereinsmitteln  zu finanzieren. 
 
 
 
 
I. A. 
 
Weihermann 
 
 
 
Anlage: 
 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

Beratungsverlauf (1)

27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0392/2013
Typ
Vorlagen
Datum
27.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37