V/0392/2013
Gewährung eines Zuschusses an die Annette-von-Droste-Hülshoff Schule Nienberge
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Zuschussrichtlinien West Oktober 2006
3141 Zeichen
Bezirksvertretung Münster-West
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allg emeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein -
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen u nd Insti-
tutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Pa rtner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einze lnen Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-West
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen u nd in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten,
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehre namtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh-
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten
• Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Hausha ltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller R egel nicht gewährt, wenn
• der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindest ens 1 Jahr besteht
•
eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Akti vitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden.
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen ge mäß Ziffer 6. gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen w ird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck ber eit, der auch online
(www.muenster.de/stadt/buergeramt/pdf/vereinszuschuss.pdf ) abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Beschlussvorlage
2231 Zeichen
V/0392/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürgerangelegenheiten Betrifft Gewährung eines Zuschusses an die Annette-von-Droste-Hülshoff Schule Nienberge Beratungsfolge 27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge wird für d ie Anschaffung einer mobilen Lau t- sprecheranlage ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.000 € gewährt. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2013 Zeile 15 Transferaufwendungen 2.000 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonst i- ger Vereinigungen und I nitiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die G ewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster -West beschlossenen Richtlinien (Anlage zur Vorl a- ge). Die Annette-von-Droste-Hülshoff Schule Nienberge hat mit Schreiben vom 22.05.2013 einen ein- maligen Zuschuss zu den Kosten der Beschaffung einer mobilen Lautsprecheranlage beantragt. Die Kosten für 2 schnurlose Mikrofone und zusätzliche mobile Lautsprecher b elaufen sich nach Angaben der Schule auf 2.500 €. Vorlagen-Nr.: V/0392/2013 Auskunft erteilt: Herr Weihermann Ruf: 02 51 - 492-3300 E-Mail: Weihermann@stadt-muenster.de Datum: 27.05.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0392/2013 Die mobile Lautsprecheranlage dient nicht nur der Schule bei Veranstaltungen im Forum für Sch u- le und Kultur, sondern wird auch anderen Nutzern des Forums – SC-Nienberge, Kindergarten St. Sebastian, KfD im Rahmen des Lambertussingens und weiteren Gruppieru ngen – zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung hält entsprechend der bisherigen Verfahrensweise einen einmaligen 80 - prozentigen Zuschuss zu den Beschaffungskosten für angemessen. Der Restbetrag ist über Sponsorengelder oder aus Fördervereinsmitteln zu finanzieren. I. A. Weihermann Anlage: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen
Ergänzungsvorlage Beschluss
2224 Zeichen
V/0392/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürgerangelegenheiten Betrifft Gewährung eines Zuschusses an die Annette-von-Droste-Hülshoff Schule Nienberge Beratungsfolge 27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge wird für die Anschaffung einer mobilen Lau t- sprecheranlage ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.000 € gewährt. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2013 Zeile 15 Transferaufwendungen 2.000 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonst i- ger Vereinigungen und I nitiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die G ewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster -West beschlossenen Richtlinien (Anlage zur Vorl a- ge). Die Annette-von-Droste-Hülshoff Schule Nienberge hat mit Schreiben vom 22.05.2013 einen ein- maligen Zuschuss zu den Kosten der Beschaffung einer mobilen Lautsprecheranlage beantragt. Vorlagen-Nr.: V/0392/2013. Erg. Auskunft erteilt: Herr Weihermann Ruf: 492-3300 E-Mail: Weihermann@stadt-muenster.de Datum: 27.05.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0392/2013 Die Kosten für 2 schnurlose Mikrofone und zusätzliche mobile Lautsprecher b elaufen sich nach Angaben der Schule auf 2.500 €. Die mobile Lautsprecheranlage dient nicht nur der Schule bei Veranstaltungen im Forum für Sch u- le und Kultur sondern wird auch anderen Nutzern des Forums – SC-Nienberge, Kindergarten St. Sebastian, KfD im Rahmen des Lambertussingens und weiteren Gruppieru ngen – zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung hält entsprechend der bisherigen Verfahrensweise einen einmaligen 80 - prozentigen Zuschuss zu den Beschaffungskosten für angemessen. Der Restbetrag ist über Sponsorengelder oder aus Fördervereinsmitteln zu finanzieren. I. A. Weihermann Anlage: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0392/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.06.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37