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AN/0750/2022

Zusatzantrag zu TOP Ö 2.1, Antrag (AN/0711/2022), „Wenn Schule wirklich Priorität haben soll…“, Einleitung eines Planungs- und Bauverfahrens zur Errichtung eines Schulinterimbaus für eine neue Gesamtschule auf der Vogelsanger Straße

SPD Änderungsantrag nach § 13 04.04.2022

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 04.04.2022, TOP 2.1.1

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

3332 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Frau Stefanie Ruffen 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.04.2022 
 
AN/0750/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 04.04.2022 
 
Zusatzantrag zu TOP Ö 2.1, Antrag (AN/0711/2022), „Wenn Schule wirklich Priorität 
haben soll…„, Einleitung eines Planungs- und Bauverfahrens zur Errichtung eines 
Schulinterimbaus für eine neue Gesamtschule auf der Vogelsanger Straße 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Zusatzantrag in die Tagesordnung der 
Sitzung des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft am 04.04.2021 zu TOP Ö 2.1 
aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag im Antrag AN/0711/2022 wird um einen Beschlusspunkt 
ergänzt: 
 
4.) Zur Realisierung des Schulinterimbaus gemäß Ziffer 1.) werden alle Befrei-
ungs- und Ausnahmemöglichkeiten von etwaig derzeit dem Bau entgegenstehen-
den öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft und in Anspruch genommen. Dies 
gilt namentlich für  
   - das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht 
   - das Landschaftsschutzrecht 
   - das (Natur- und Boden-) Denkmalrecht 
   - das Straßen- und Wegerecht 
  
 
Begründung: 
 
Gemäß dem diesen Antrag tragenden Gedanken: „Wenn Schule wirklich Priorität 
haben soll…“, ist es erforderlich, dass dieses Bauprojekt nicht an schlichten Be-

- 2 - 
 
rührungen mit anderen Rechtsgütern und Rechtsinteressen scheitert. Denn es 
geht um eine bevorzugende Gewichtung des Schulbaus. 
 
Alle öffentlich-rechtlichen Regelwerke besitzen letztlich auch immer die Möglich-
keiten, davon Befreiungen und/oder Ausnahmen zuzulassen. Die Entscheidungen 
darüber werden im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung getroffen. 
Dieses Ermessen soll auf der Vogelsanger Straße zugunsten des Schulbaus aus-
geübt werden, denn es handelt sich um einen Interimsbau zur Linderung der 
akuten Schulplatznot. Das Schaffen der notwendigen Schulplätze ist zudem eine 
pflichtige, kommunale Aufgabe! Betroffene, andere Rechtsinteressen werden 
damit nur temporär zurücktreten, denn das Interim soll und darf keine Dauerlö-
sung sein. 
 
Die betreffende Örtlichkeit liegt im inneren Grüngürtel, sodass zumindest Fest-
setzungen im FNP vermutet werden können. Vielleicht gibt es auch bauplaneri-
sche Vorgaben. Zudem ist davon auszugehen, dass Regelungen des Landschafts-
schutzrechts berührt sind, wie auch möglicherweise des Denkmalrechts. Eine 
straßenrechtliche Bedeutsamkeit ist ebenfalls zu vermuten. 
 
Die Verwaltung wird durch die Beschlussfassung verpflichtet, alle erdenklichen 
Ausnahmeregelungen in den angesprochenen Rechtsbereichen in Anspruch zu 
nehmen, um den Interimsbau für diese Gesamtschule auch umzusetzen. Das gilt 
selbstverständlich auch für alle sonstigen, hier nicht ausdrücklich angesproche-
nen Regelwerke. Sie erhält mit diesem Ausschussvotum die rechtssichernde Ent-
scheidungsgrundlage. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

04.04.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0750/2022
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
04.04.2022
Erstellt
04.04.2022 10:29