V/0572/2010
Geh- und Radweg zwischen Dortmund-Ems-Kanal-Brücke und Sudmühlenstraße
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Berichtsvorlage
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V/0572/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Planung eines gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen Dortmund-Ems-Kanal-Brücke und Sudmühlenstraße Beratungsfolge 25.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 02.12.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: 1. Anlass In dem Antrag nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 43/2008) wird der Ausschuss für Stadtplanung, Stadt- entwicklung, Verkehr und Wirtschaft gebeten die Planung zum Bau eines Radweges am Hes- senweg zu forcieren. Mit der Vorlage V/0254/2008 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Stadt- entwicklung, Verkehr und Wirtschaft im Juni 2008 beschlossen, dass die Planung des Geh- und Radweges Hessenweg in das Arbeitsprogramm der Verkehrsplanung aufgenommen wird und die Finanzierbarkeit im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen zu prüfen ist. Eine Kosten- schätzung lag zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Im Oktober 2008 stellte die CDU-Fraktion der Bezi rksvertretung Münster-Ost den Antrag (lfd. Nr. A-O/0026/2008), einen Schutzstreifen auf dem Hessenweg zu markieren, um mit der behelfsmä- ßigen Lösung bis zum Bau eines Geh- und Radweges die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dem Antrag konnte nicht gefolgt werden, da die Vorraussetzungen für die Markierung eines Schutz- streifens nicht erfüllt waren. Der Hessenweg ist Bestandteil des Vorbehaltsnetzes der Stadt Münster und übernimmt somit eine wichtige Verkehrsfunktion. Hier ist die Anlage eines gemeinsamen Geh- und Radweges er- forderlich. Im Bebauungsplan Nr. 287 „Gelmer - Industriegebiet Hessenweg / östlich des Dortmund-Ems- Kanals“ / 3. Änderung vom 28.12.2006 ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg auf der Ostseite der Straße Hessenweg in der Verkehrsgrünfläche dargestellt. Der Abschnitt zwischen Schifffahr- ter Damm und der neuen Erschließungsstraße zum Gewerbegebiet befindet sich zurzeit in der Baudurchführung und wird noch in 2010 fertig gestellt werden. Des Weiteren liegt für die Straße Zur Ecker nheide zwischen DEK-Brücke und Alfersheide die Planung für einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf der westlichen Seite vor. Die Abschnitte zwischen Alfersheide und Gelmerheide sowie Schräderheide und DEK-Brücke wurden bereits fertig gestellt. Der gemeinsame Geh- und Radweg zwischen Gelmerheide und Schräderheide Vorlagen-Nr.: V/0572/2010 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 08.09.2010 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0572/2010 wurde zwischenzeitlich gebaut. Damit ist der Netzschluss zwischen den Rieselfeldern und Gel- mer hergestellt. Zwischen der DEK-Brücke und der neuen Erschließungsstraße zum Gewerbegebiet ist nach der Umsetzung der o. g. Maßnahmen kein Geh- und Radweg vorhanden. Die Radfahrer werden auf einer Länge von ca. 1,1 km weiterhin im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Die Haltestellen Ölhafen und Overeskenhoek der Linie 7 sowie die angrenzenden Grundstücke können fußläufig nur über die Bankette erreicht werden. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und um das Gewer- begebiet an den Stadtteil Gelmer anzubinden ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg in diesem Abschnitt des Hessenweges unbedingt erforderlich. 2. Planung Die Verwaltung hat die Anlage eines gemeinsam en Geh- und Radweges am Hessenweg geprüft und eine Planung aufgestellt. Diese sieht vor, dass der gemeinsame Geh- und Radweg auf der westlichen Seite des Hessen- weges anzulegen ist. Eine Führung auf der östlichen Seite ist aufgrund der erheblichen Zusatz- kosten durch die Ausgleichsmaßnahmen und der schlechten Sichtbedingungen für die queren- den Fußgänger und Radfahrer im Bereich des Tanklagers nicht möglich. Damit die Fußgänger und Radfahrer den Hessenweg im Bereich der Erschließungsstraße zum Gewerbegebiet und in Höhe der Zufahrt zur Fa. Westfleisch eG nicht zweimal queren müssen, wird vorgeschlagen, den Geh- und Radweg auf der westlichen Seite des Hessenweges bis zum Schifffahrter Damm fortzuführen. Der Platz zwischen der im Bebauungsplan festgesetzten Gleis- trasse und der Fahrbahn ist hierfür auskömmlich. Der gemeinsame Geh- und Radweg auf der östlichen Seite des Hessenweges sollte dann nur noch als Gehweg beschildert werden. Von der Stadtgrenze bis zur Einmündung Sudmühlenstraße ist entlang des Schifffahrter Damms kein Geh- und Radweg vorhanden. Momentan benutzen die Radfahrer den befestigten Seiten- streifen der L 587 (Breite ca. 1,50 m). Allerdings ist dieser kein vollwertiger Ersatz für einen fahr- bahnbegleitenden Radweg. Auch wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h herab- gesetzt wurde, werden die Radfahrer durch den Kfz-Verkehr gefährdet, vor allem beim Queren des Schifffahrter Damms im Bereich der Einmündung Hessenweg. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Netzschluss zwischen dem Gewerbegebiet Hessenweg und der Sudmühlen- straße herzustellen, sollte der Geh- und Radweg bis zur Sudmühlenstraße fortgeführt werden. Mit der vorgestellten Planung zum gemeinsamen Geh- und Radweg von der DEK-Brücke bis zur Sudmühlenstraße (Länge ca. 2,7 km) wird die Anbindung des Stadtteils Gelmer und des Gewer- begebietes Hessenweg an die Innenstadt aus Radfahrersicht erheblich verbessert. Gleichzeitig ist das EU-Vogelschutzgebiet Rieselfelder aus den östlichen Stadtteilen wie Mariendorf, Sudmüh- le und Handorf mit dem Rad leichter zu erreichen. Zudem werden die Konflikte zwischen den Kfz- Teilnehmern und den Radfahrern minimiert. Die Baulast für den Abschnitt 1 (Hessenweg - DEK-Brücke bis Schifffahrter Damm) würde bei der Stadt Münster und für den Abschnitt 2 (Schifffahrter Damm - Hessenweg bis Sudmühlenstraße) beim Landesbetrieb Straßen NRW liegen. Im Rahmen des Ausbaus der B 481n beabsichtigt der Landesbetrieb Straßen NRW nicht den Bau eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges, aber der Landesbetrieb Straßen NRW könnte sich die Realisierung der Fortführung des gemeinsamen Geh- und Radweges Hessenweg entlang des Schifffahrter Damms zunächst bis zur Landwehr über das Programm "Bürgerradwe- ge an Landstraßen" vorstellen. Über den vorhandenen landwirtschaftlichen Weg und den Heit- mannsweg würde der gemeinsame Geh- und R adweg bis zur Einmündung Schifffahrter Damm / Sudmühlenstraße fortgeführt. Die Planung sieht vor, dass der geplante Geh- und Radweg in beiden Richtungen befahrbar ist. Der Ausbau erfolgt auf einer Länge von 2,7 km mit einem Querschnitt von 2,50 m in bituminöser Bauweise. Der gemeinsame Geh- und Radweg wird von der D EK-Brücke bis Haltestelle Ölhafen als Hoch- bordgeh- und -radweg geführt und danach erfolgt eine Verschwenkung um ca. 5,50 m in westli- 3 V/0572/2010 che Richtung. Um die Entwässerung im Hochbordbereich weiterhin gewährleisten zu können, wird in diesem Bereich ein neuer Regenwasserkanal erforderlich. Für die Ableitung in den Hellerbach würde ein Teilstück des Kanals (ca. 80 m) unter privatem Grund verlaufen. Eine Beleuchtung ist nicht vorgesehen. Um einen späteren Bedarf zu sichern, wird ein Versor- gungskabel von der DEK-Brücke bis zur Erschließungsstraße zum Gewerbegebiet verlegt. Die vorhandenen Haltestellen Ölhafen und Overeskenhoek werden barrierefrei ausgebaut. Vor- gesehen sind Niederflurbusbordsteine, Fahrgastwartefläche und das Aufmerksamkeitsfeld. In stadteinwärtiger Richtung wird jeweils eine K5-Wartehalle (schmal) aufgestellt. Die Eingriffe in Natur und Landschaft durch den Bau des Geh- und Radweges müssen in einem landschaftspflegerischen Begleitplan noch überprüft werden. Es wird vorgeschlagen, dass im Zuge der Baumaßnahme die im Bebauungsplan ausgewiesene Bahntrasse - soweit sich die Fläche schon im Eigentum der Stadt Münster befindet - unter dem Aspekt Natur auf Zeit mit einfachen standortgerechten Straucharten aufgepflanzt wird. Diese temporäre Nutzung sichert auch die Bahntra sse. Eine nachhaltige Anpflanzung würde dagegen eindeutig dokumentieren, dass diese Fläche genutzt und unterhalten wird. Auch für die Umwelt wirkt sich die Eingrünung günstig aus, da zumindest zeitweise die Tierwelt den Streifen nutzen kann. Da es sich um eine Pflanzung auf Zeit handelt, können zu gegebener Zeit (bei Realisierung der Bahntrasse), ohne dass dies als Eingriff in den Naturhaushalt gewertet wird, diese auch wie- der beseitigt werden. 3. Beiträge Dritter / Zuschüsse Beim Hessenweg handelt es sich um eine in Teilbereichen zum Anbau bestimmte Erschlie- ßungsanlage im Sinne von § 127 ff. BauGB. Sie ist im Bebauungsplan Nr. 287 als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesenen. Bei einem endgültigen Ausbau werden Erschließungsbeiträge erhoben. Nach heutigem Stand des Bebauungsplans Nr. 287 liegt der geplante Geh- und Radweg inner- halb einer ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche. Der Geh- und Radweg wäre somit Bestandteil dieser öffentlichen Grünfläche, welche keine beitragsfähige Erschließungsanlage darstellt. Bei- träge könnten somit nicht erhoben werden. Damit Beiträge erhoben werden können, muss der Geh- und Radweg innerhalb einer im Bebau- ungsplan ausgewiesenen öffentlichen Verkehrsfläche errichtet werden. Hierzu müsste der Be- bauungsplan Nr. 287 dementsprechend geändert werden. Für den Geh- und Radweg am Schifffahrter Damm zwischen Hessenweg und Sudmühlenstraße können keine Beiträge nach BauGB und KAG erhoben werden. 4. Liegenschaftliche Regelungen Die für den gemeinsamen Geh- und Radweg erforderlichen Flächen befinden sich zum großen Teil bereits im Eigentum der Stadt Münster, wie auch die Flächen der parallel geplanten Bahn- trasse. Lediglich auf einer Länge von ca. 330 m müssen für den Geh- und Radweg anteilig Pri- vatflächen erworben werden. 5. Kosten / Finanzierung Für den Bau des Geh- und Radweges am Hessenweg zwischen DEK-Brücke und Schifffahrter Damm würden für den Grunderwerb, den Bau, die Beleuchtung sowie den Kompensationsmaß- nahmen Kosten in Höhe von ca. 1.413.000 Euro entstehen. Im Finanz- und Investitionsprogramm [2011-2015] sind diese Mittel noch nicht veranschlagt. Die vorgestellte Planung zum gemeinsamen Geh- und Radweg von der DEK-Brücke bis zur Sudmühlenstraße ist dennoch eine sinnvolle Maßnahm e, da damit der Netzschluss zwischen Gelmer und dem Schifffahrter Damm hergestell t und die Verkehrssicherheit der Radfahrer und 4 V/0572/2010 Fußgänger gewährleistet wird. In Anbetracht der Haushaltssituation ist es derzeit nicht absehbar, wann für diese Maßnahme Mittel bereitgestellt werden können. Daher ist die Realisierung in den nächsten Jahren nicht gesichert. Die Finanzierbarkeit des geplanten Geh- und Radweges Hes- senweg wird aber im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen geprüft. in Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 5 Lagepläne
Anlage 1-Plan 2
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Anlage 1 zur Vorlage 0572/2010 | SI Fe u Bömue: ‚Anlage 1 STADT Blatt Nr._[2 (6) Reg. N. Amt für /E/ Stadtentwicklung | Stadtplanung Verkehrsplanung Datum |Name Planung eines Geh- u. Radweges jearbeitet | Juli 2010 _|Schenk von der DEK-Brücke bis zur ‚ezeichnet| Juli 2010 |Schenk Sudmühlenstraße laßstab | 1 : 2000 Lageplan Plotdatum 30.07.2010
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Anlage 1-Plan 4
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Sudmühlenstraße
- Hessenweg
- Schifffahrter Damm
- Alfersheide
- Schräderheide
- Overeskenhoek
- Zur Landwehr
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0572/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.08.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37