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V/0533/2012

Investitionen auf Vereinssportanlagen

Vorlagen 18.06.2012

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 28.06.2012, TOP 3.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5759 Zeichen

V/0533/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Investitionen auf Vereinssportanlagen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für die Schwimmvereinigung Münster von 
1891 e. V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.06.2012 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt nach ihrer S portförderrichtlinie den beantragten förderungsun-
schädlichen vorzeitigen Baubeginn der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. für die 
Reparatur der Saugleitung inklusive Kältemittel, die zur Beheizung des Schwimmbecke n-
wassers erforderlich ist.  
  
2. Die St adt Münster genehmigt den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn nach 
Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Vorbehalten: 
 
2.1. Die Genehmigung lässt die parlamentarische Beratung und Beschlussfassung der Stadt   
Münster über den von der Schwimmvereinigun g Münster von 1891 e. V. beantragten Ba u-
kostenzuschuss vollständig unbeeinflusst. 
 
2.2. Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. bemüht sich eigenverantwortlich und 
sachbezogen darum, die an anderer Stelle mögliche Förderung für die Reparatur zu erha l-
ten.  
 
2.3. Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. hält bei der sachgemäßen Durchführung 
der Baumaßnahme die einschlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmt sich über 
Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster ab, dass ein fachbezogener A us-
tausch problemlos möglich ist.   
  
3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeit i-
gen Baubeginn der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. gegenüber keinerlei Hi n-
weis darauf, wie sie die Förderanträge bewertet.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0533/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Schwienheer 
Ruf: 
492-5215 
E-Mail: 
SchwienheerRa@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.06.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0533/2012 
4. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die von der Schwimmvereinigung 
Münster von 1891 e. V. beantragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der 
Entscheidung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.  
 
5. Es wird zur Ken ntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach den 
Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Ba u-
beginn weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen.  
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
Die Schwimmvereinigung Münster v. 1891 e. V. führt ein vereinseigenes Freibad - Freibad Sud-
mühle - in Münster. Die reparaturbedürftige Saugleitung sowie das zusätzlich erforderliche Kält e-
mittel sind für die Beheizung des Beckenwassers notwendig. Die Schwimmvereinigun g Münster v. 
1891 e. V. kann die rund 12.000 € Aufwand dafür nur zum Teil mit Eigen - bzw. Kreditmitteln finan-
zieren. Aus diesem Grunde beantragte der Verein am 14.06.2012 einen Baukostenzuschuss aus 
dem städtischen Sportetat. Im Sportförderverfahren besteh en Beziehungen zwischen der Ane r-
kennung der Förderfähigkeit und dem Baubeginn, die die kurzfristige Bauausführung beeinflussen. 
Da der Defekt der Saugleitung sich plötzlich ergeben hat, muss diese nun kurzfristig repariert we r-
den, um die Beheizung des Bade s sicherzustellen und damit den Betrieb des Freibades nicht zu 
gefährden. Ohne eine Beheizung des Beckenwassers müsste der Verein alle geplanten Veranstal-
tungen und Wettkämpfe absagen und auch der tägliche Badebetrieb wäre stark eingeschränkt 
bzw. gefährdet. Da der Verein den Betrieb des Freibades während der laufenden Saison 2012 (ca. 
Mai bis September) weiter aufrechterhalten möchte, kann er mit der Reparatur nicht bis zur Z u-
schussentscheidung durch die Stadt Münster ab 2013 warten. Daher beantragte die S chwimmver-
einigung Münster v. 1891 e. V. die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Ba u-
beginn.  
 
Bewertung/Folgen 
Die Sportverwaltung teilt die Vereinsauffassung, die Saugleitung - inklusive der notwendigen Kä l-
temittel - mit dieser Genehmigung so schnell als möglich zu reparieren und damit die Beheizung 
des Beckenwassers sicherzustellen. Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbu n-
den. Bezüglich der Sportförderung wird sie den Vereinsantrag später prüfen und den zuständigen 
Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen der Genehmigung 
zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn und der Entscheidung zum beantragten städ-
tischen Zuschuss. Das erläuterte die Sportverwaltung der Schwimmvereinigung Münster v. 1891 e. 
V. ebenso ausdrücklich wie Hinweise zur Finanzierung der Reparatur und zum Förderverfahren 
der Stadt Münster. Die Hinweise helfen der Schwimmvereinigung Münster v. 1891 e. V. bei der 
Maßnahmenplanung und –ausführung. Der Verein weiß, dass  über  seinen Zuschussantrag erst 
ab 2014 entschieden wird und dieser nur eventuell – je nach Haushaltslage – gefördert wird. Dem 
Verein ist ebenfalls bekannt, dass er den Finanzaufwand für die Reparatur mindestens bis zur 
städtischen Zuschussentscheidung allein vorfinanzieren muss.  
 
Wegen der Dringlichkeit möchte die Schwimmvereinigung Münster v. 1891 e. V. die Reparatu r-
maßnahme mit den einschlägigen Genehmigungen kurzfristig unter den genannten Bedingungen 
vornehmen. Spricht sich der Sportausschuss für den för derungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginn aus, muss die Schwimmvereinigung Münster v. 1891 e. V. schriftlich bestätigen, dass sie die 
v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Sportförderung zur Kenntnis 
nimmt. Damit ist sichergestell t, dass beide Beteiligte – Stadt und Verein – dieselben Rahmenbe-
dingungen kennen und vom Förderverfahren Kenntnis haben.             
i. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

28.06.2012 Sportausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0533/2012
Typ
Vorlagen
Datum
18.06.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37