V/0533/2012
Investitionen auf Vereinssportanlagen
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Beschlussvorlage
5759 Zeichen
V/0533/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Investitionen auf Vereinssportanlagen hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. Beratungsfolge 28.06.2012 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt nach ihrer S portförderrichtlinie den beantragten förderungsun- schädlichen vorzeitigen Baubeginn der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. für die Reparatur der Saugleitung inklusive Kältemittel, die zur Beheizung des Schwimmbecke n- wassers erforderlich ist. 2. Die St adt Münster genehmigt den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Vorbehalten: 2.1. Die Genehmigung lässt die parlamentarische Beratung und Beschlussfassung der Stadt Münster über den von der Schwimmvereinigun g Münster von 1891 e. V. beantragten Ba u- kostenzuschuss vollständig unbeeinflusst. 2.2. Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. bemüht sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer Stelle mögliche Förderung für die Reparatur zu erha l- ten. 2.3. Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. hält bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahme die einschlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmt sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster ab, dass ein fachbezogener A us- tausch problemlos möglich ist. 3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeit i- gen Baubeginn der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. gegenüber keinerlei Hi n- weis darauf, wie sie die Förderanträge bewertet. Vorlagen-Nr.: V/0533/2012 Auskunft erteilt: Frau Schwienheer Ruf: 492-5215 E-Mail: SchwienheerRa@stadt-muenster.de Datum: 18.06.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0533/2012 4. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die von der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. beantragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der Entscheidung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 5. Es wird zur Ken ntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach den Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Ba u- beginn weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen. Begründung: Ausgangslage Die Schwimmvereinigung Münster v. 1891 e. V. führt ein vereinseigenes Freibad - Freibad Sud- mühle - in Münster. Die reparaturbedürftige Saugleitung sowie das zusätzlich erforderliche Kält e- mittel sind für die Beheizung des Beckenwassers notwendig. Die Schwimmvereinigun g Münster v. 1891 e. V. kann die rund 12.000 € Aufwand dafür nur zum Teil mit Eigen - bzw. Kreditmitteln finan- zieren. Aus diesem Grunde beantragte der Verein am 14.06.2012 einen Baukostenzuschuss aus dem städtischen Sportetat. Im Sportförderverfahren besteh en Beziehungen zwischen der Ane r- kennung der Förderfähigkeit und dem Baubeginn, die die kurzfristige Bauausführung beeinflussen. Da der Defekt der Saugleitung sich plötzlich ergeben hat, muss diese nun kurzfristig repariert we r- den, um die Beheizung des Bade s sicherzustellen und damit den Betrieb des Freibades nicht zu gefährden. Ohne eine Beheizung des Beckenwassers müsste der Verein alle geplanten Veranstal- tungen und Wettkämpfe absagen und auch der tägliche Badebetrieb wäre stark eingeschränkt bzw. gefährdet. Da der Verein den Betrieb des Freibades während der laufenden Saison 2012 (ca. Mai bis September) weiter aufrechterhalten möchte, kann er mit der Reparatur nicht bis zur Z u- schussentscheidung durch die Stadt Münster ab 2013 warten. Daher beantragte die S chwimmver- einigung Münster v. 1891 e. V. die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Ba u- beginn. Bewertung/Folgen Die Sportverwaltung teilt die Vereinsauffassung, die Saugleitung - inklusive der notwendigen Kä l- temittel - mit dieser Genehmigung so schnell als möglich zu reparieren und damit die Beheizung des Beckenwassers sicherzustellen. Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbu n- den. Bezüglich der Sportförderung wird sie den Vereinsantrag später prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen der Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn und der Entscheidung zum beantragten städ- tischen Zuschuss. Das erläuterte die Sportverwaltung der Schwimmvereinigung Münster v. 1891 e. V. ebenso ausdrücklich wie Hinweise zur Finanzierung der Reparatur und zum Förderverfahren der Stadt Münster. Die Hinweise helfen der Schwimmvereinigung Münster v. 1891 e. V. bei der Maßnahmenplanung und –ausführung. Der Verein weiß, dass über seinen Zuschussantrag erst ab 2014 entschieden wird und dieser nur eventuell – je nach Haushaltslage – gefördert wird. Dem Verein ist ebenfalls bekannt, dass er den Finanzaufwand für die Reparatur mindestens bis zur städtischen Zuschussentscheidung allein vorfinanzieren muss. Wegen der Dringlichkeit möchte die Schwimmvereinigung Münster v. 1891 e. V. die Reparatu r- maßnahme mit den einschlägigen Genehmigungen kurzfristig unter den genannten Bedingungen vornehmen. Spricht sich der Sportausschuss für den för derungsunschädlichen vorzeitigen Baube- ginn aus, muss die Schwimmvereinigung Münster v. 1891 e. V. schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Sportförderung zur Kenntnis nimmt. Damit ist sichergestell t, dass beide Beteiligte – Stadt und Verein – dieselben Rahmenbe- dingungen kennen und vom Förderverfahren Kenntnis haben. i. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0533/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.06.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37