Mandari Insight

V/0314/2011

Baukostenzuschuss Tanzsportzentrum Club Prinzipal am Mauritz-Lindenweg, hier: Verzicht auf die anteilige Rückforderung

Vorlagen 15.06.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 05.07.2011, TOP 5.8

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

4915 Zeichen

V/0314/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baukostenzuschuss Tanzsportzentrum Club Prinzipal am Mauritz-Lindenweg 
hier: Verzicht auf die anteilige Rückforderung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
07.07.2011 Sportausschuss Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sportausschuss stimmt dem Verzicht auf Rückzahlung des anteiligen Baukostenzu-
schusses von 9.569,87 € für das (ehemalige) Tanzsportzentrum am Mauritz-Lindenweg zu.  
 
2. Die Fördermaßnahme „Umbau Tanzsportzentrum am Mauritz-Lindenweg“ ist mit dem Rück-
zahlungsverzicht gemäß Beschlussvorschlag Ziffer 1. bei der Stadt Münster abgeschlossen. 
 
Begründung: 
 
1. Vorgeschichte 
Club Prinzipal Münster e. V. baute Anfang der  90er Jahre am Mauritz-Lindenweg angemietete 
Räume für (umgerechnet) 89.943,91 € zum Tanzsportzentrum um. Den Umbau förderte die Stadt 
Münster nach einem Sportausschussbeschluss gemäß den Vorgaben der Sportförderrichtlinie mit 
einem Baukostenzuschuss von (umgerechnet) 42.219,93 €. Der Verein kündigte den bestehenden 
Mietvertrag zum 30.06.2010 und gab das Tanzsportzentrum am Mauritz-Lindenweg auf.    
 
2. Jüngste Entwicklung des Tanzsportzentrums 
Club Prinzipal Münster e. V. teilte mit Schreiben vom 26.03.2011 mit, dass – nach der Rücknahme 
des Baukostenzuschusses für ein neues Tanzsportzentrum an der Kleinmann Brücke – die Mit-
gliederversammlung in seiner Sitzung am 25.03.2011 der Vereinsauflösung zum 31.03.2011 zuge-
stimmt hat. 
 
3. Sportförderung  
3.1  Zweckbindung und Nutzungsdauer 
Der dem Club Prinzipal Münster e. V. bewilligte und gezahlte städtische Baukostenzuschuss aus 
dem Sportetat für den Umbau im Tanzportzentrum  am Mauritz-Lindenweg hat eine 25-jährige 
Zweckbindung. Ändert sich währenddessen etwas bezogen auf die Fördermaßnahme, ist die Stadt 
berechtigt, die Rückzahlung des anteiligen Baukostenzuschusses zu fordern.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0314/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
KleinBarbara@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.06.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0314/2011 
3.2  Laufzeit  
Die Zweckbindung des gezahlten Baukostenzuschusses für das Tanzsportzentrum am Mauritz-
Lindenweg läuft 25 Jahre von der Bewilligung am 28.06.1991 bis zum 27.06.2016 mit jährlich 1/25 
vom Zuschuss. Als Club Prinzipal Münster e. V. das Tanzsportzentrum am 26.09.2010 aufgab, 
hatte der städtische Baukostenzuschuss noch ca. fünf Jahre und acht Monate Zweckbindung.  
 
3.3 Anteilige Rückzahlung  
 
a) Grundsatz  
Club Prinzipal Münster e. V. gab das Tanzsportzentrum während der Zweckbindung auf. Der För-
derzweck wird nicht vollständig über die vorgesehenen 25 Jahre erreicht. In dem Fall kann die 
Stadt Münster die Rückzahlung anteiliger Zuschussmittel verlangen. 
 
Der jährliche Anteil vom Baukostenzuschuss aus dem Sportetat beträgt (umgerechnet) 1.688,80 €. 
Durch die vorzeitige Aufgabe des Tanzsportzentr ums am Mauritz-Lindenweg im Jahr 2010 ergibt 
sich bezogen auf die v. g. Restzweckbindung als anteilige Rückzahlung (umgerechnet) 9.569,87 €. 
 
b) Rechtliche Würdigung  
Der Stadt Münster ist es nach BGB auch nach dem Auflösungsbeschluss von Club Prinzipal Müns-
ter e. V. möglich, den gewährten und nicht auf die Dauer der Zweckbindungsfrist sportförderlich 
verwendeten Baukostenzuschuss nachträglich anteilig erstattet zu lassen. Die Rückzahlung müss-
te die Stadt Münster demjenigen gegenüber geltend machen, der nach dem Vereinsregister Club 
Prinzipal Münster e. V. in der Liquidation vertritt. 
 
 
4. Entscheidungsvorschlag 
Nach eigener Mitteilung bereitet Club Prinzipal Münster e. V. zurzeit die Vereinsauflösung vor. Das 
kann ungefähr ein Jahr dauern. In der Zeit können Gläubiger ihre Ansprüche geltend machen. 
Nach Auskunft der (bisherigen) Vereinsvorsitzenden stehen bereits jetzt Rechnungen in vergleich-
barer Höhe für Planungsleistungen für das vorgesehene Neubauvorhaben aus.  
 
Wegen dieser Besonderheit schlägt die Verwaltung unabhängig von den juristischen Möglichkeiten 
vor, auf die anteilige Rückzahlung des Baukostenzuschusses aus dem Sportetat für das ehemalige 
Tanzsportzentrum am Mauritz-Lindenweg zu verzichten.  
 
Der Sportausschuss trifft mit der vorgeschlagenen Entscheidung, auf die anteilige Rückzahlung 
des nach den Vorgaben der Sportförderrichtlinie bewilligten Baukostenzuschusses zu verzichten, 
eine Einzelfallentscheidung, die allein auf die Besonderheit des bezeichneten Vorgangs zurückzu-
führen ist.  
 
Mit dieser Entscheidung trifft der Sportausschuss keine Grundsatzentscheidung für andere Zu-
schussempfänger. Zukünftig gleich oder ähnlich gelagerte Angelegenheiten wird die Stadt Münster 
unabhängig von der für Club Prinzipal Münster e. V. vorgeschlagenen Entscheidung bewerten und 
den politischen Gremien zur Entscheidung vorlegen. 
 
 
I. V. 
 
gez.  
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

09.06.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung
16.06.2011 Sportausschuss
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
05.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mauritz-Lindenweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0314/2011
Typ
Vorlagen
Datum
15.06.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37