V/0314/2011
Baukostenzuschuss Tanzsportzentrum Club Prinzipal am Mauritz-Lindenweg, hier: Verzicht auf die anteilige Rückforderung
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Beschlussvorlage
4915 Zeichen
V/0314/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Baukostenzuschuss Tanzsportzentrum Club Prinzipal am Mauritz-Lindenweg hier: Verzicht auf die anteilige Rückforderung Beratungsfolge 05.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 07.07.2011 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sportausschuss stimmt dem Verzicht auf Rückzahlung des anteiligen Baukostenzu- schusses von 9.569,87 € für das (ehemalige) Tanzsportzentrum am Mauritz-Lindenweg zu. 2. Die Fördermaßnahme „Umbau Tanzsportzentrum am Mauritz-Lindenweg“ ist mit dem Rück- zahlungsverzicht gemäß Beschlussvorschlag Ziffer 1. bei der Stadt Münster abgeschlossen. Begründung: 1. Vorgeschichte Club Prinzipal Münster e. V. baute Anfang der 90er Jahre am Mauritz-Lindenweg angemietete Räume für (umgerechnet) 89.943,91 € zum Tanzsportzentrum um. Den Umbau förderte die Stadt Münster nach einem Sportausschussbeschluss gemäß den Vorgaben der Sportförderrichtlinie mit einem Baukostenzuschuss von (umgerechnet) 42.219,93 €. Der Verein kündigte den bestehenden Mietvertrag zum 30.06.2010 und gab das Tanzsportzentrum am Mauritz-Lindenweg auf. 2. Jüngste Entwicklung des Tanzsportzentrums Club Prinzipal Münster e. V. teilte mit Schreiben vom 26.03.2011 mit, dass – nach der Rücknahme des Baukostenzuschusses für ein neues Tanzsportzentrum an der Kleinmann Brücke – die Mit- gliederversammlung in seiner Sitzung am 25.03.2011 der Vereinsauflösung zum 31.03.2011 zuge- stimmt hat. 3. Sportförderung 3.1 Zweckbindung und Nutzungsdauer Der dem Club Prinzipal Münster e. V. bewilligte und gezahlte städtische Baukostenzuschuss aus dem Sportetat für den Umbau im Tanzportzentrum am Mauritz-Lindenweg hat eine 25-jährige Zweckbindung. Ändert sich währenddessen etwas bezogen auf die Fördermaßnahme, ist die Stadt berechtigt, die Rückzahlung des anteiligen Baukostenzuschusses zu fordern. Vorlagen-Nr.: V/0314/2011 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 28.06.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0314/2011 3.2 Laufzeit Die Zweckbindung des gezahlten Baukostenzuschusses für das Tanzsportzentrum am Mauritz- Lindenweg läuft 25 Jahre von der Bewilligung am 28.06.1991 bis zum 27.06.2016 mit jährlich 1/25 vom Zuschuss. Als Club Prinzipal Münster e. V. das Tanzsportzentrum am 26.09.2010 aufgab, hatte der städtische Baukostenzuschuss noch ca. fünf Jahre und acht Monate Zweckbindung. 3.3 Anteilige Rückzahlung a) Grundsatz Club Prinzipal Münster e. V. gab das Tanzsportzentrum während der Zweckbindung auf. Der För- derzweck wird nicht vollständig über die vorgesehenen 25 Jahre erreicht. In dem Fall kann die Stadt Münster die Rückzahlung anteiliger Zuschussmittel verlangen. Der jährliche Anteil vom Baukostenzuschuss aus dem Sportetat beträgt (umgerechnet) 1.688,80 €. Durch die vorzeitige Aufgabe des Tanzsportzentr ums am Mauritz-Lindenweg im Jahr 2010 ergibt sich bezogen auf die v. g. Restzweckbindung als anteilige Rückzahlung (umgerechnet) 9.569,87 €. b) Rechtliche Würdigung Der Stadt Münster ist es nach BGB auch nach dem Auflösungsbeschluss von Club Prinzipal Müns- ter e. V. möglich, den gewährten und nicht auf die Dauer der Zweckbindungsfrist sportförderlich verwendeten Baukostenzuschuss nachträglich anteilig erstattet zu lassen. Die Rückzahlung müss- te die Stadt Münster demjenigen gegenüber geltend machen, der nach dem Vereinsregister Club Prinzipal Münster e. V. in der Liquidation vertritt. 4. Entscheidungsvorschlag Nach eigener Mitteilung bereitet Club Prinzipal Münster e. V. zurzeit die Vereinsauflösung vor. Das kann ungefähr ein Jahr dauern. In der Zeit können Gläubiger ihre Ansprüche geltend machen. Nach Auskunft der (bisherigen) Vereinsvorsitzenden stehen bereits jetzt Rechnungen in vergleich- barer Höhe für Planungsleistungen für das vorgesehene Neubauvorhaben aus. Wegen dieser Besonderheit schlägt die Verwaltung unabhängig von den juristischen Möglichkeiten vor, auf die anteilige Rückzahlung des Baukostenzuschusses aus dem Sportetat für das ehemalige Tanzsportzentrum am Mauritz-Lindenweg zu verzichten. Der Sportausschuss trifft mit der vorgeschlagenen Entscheidung, auf die anteilige Rückzahlung des nach den Vorgaben der Sportförderrichtlinie bewilligten Baukostenzuschusses zu verzichten, eine Einzelfallentscheidung, die allein auf die Besonderheit des bezeichneten Vorgangs zurückzu- führen ist. Mit dieser Entscheidung trifft der Sportausschuss keine Grundsatzentscheidung für andere Zu- schussempfänger. Zukünftig gleich oder ähnlich gelagerte Angelegenheiten wird die Stadt Münster unabhängig von der für Club Prinzipal Münster e. V. vorgeschlagenen Entscheidung bewerten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorlegen. I. V. gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Mauritz-Lindenweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0314/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.06.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37