3402/2017
Fahrscheinloser Tag Köln
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/Stab Vorlagen-Nummer 3402/2017 Freigabedatum 30.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fahrscheinloser Tag Köln Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss spricht sich für einen Fahrscheinlosen Tag am 03.06.2018 aus und beauf- tragt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG mit der Umsetzung. Alternative: Der Verkehrsausschuss spricht sich gegen einen Fahrscheinlosen Tag aus. Verkehrsausschuss 05.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: 1. Ausgangssituation Am 15.03.2016 hat der Rat der Stadt Köln folgenden Prüfauftrag beschlossen: „Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche Auswirkungen ein fahrscheinloser Tag in Köln hätte und welche Tage für ein Pilotprojekt zur kostenlosen ÖPNV-Nutzung geeignet wären. Es sollen nicht-kommerzielle Ereignisse, wie z.B. der Tag des guten Lebens, der Ehrenamtstag oder der Welt- kindertag, dafür berücksichtigt werden.“ Im Verkehrsausschuss am 08.11.2016 wurde eine Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt und vom Gremium zur Kenntnis genommen. „Die Verwaltung schlägt vor, dass sich die Stadt Köln an der europäischen Mobilitätswoche beteiligt und in diesem Rahmen Erfahrungen mit einem fahrscheinlosen Tag sammelt. Der fahrscheinlose Tag könnte zur Imagebildung für den ÖPNV im Sinne des Strategiepapiers „Köln mobil 2025“ beitragen. Kosten und Verfahren sind, wie oben dargelegt, noch zu konkretisieren und werden dem Verkehrs- ausschuss anschließend zur Beschlussfassung vorgelegt.“ 2. Zielsetzung Der Fahrscheinlose Tag soll gemäß Antrag folgende Ziele verfolgen: • Abbau von Hemmschwellen gerade bei Nicht-ÖPNV-Nutzern sowie weitere Werbung für den städ- tischen ÖPNV • Senkung des „motorisierten Individualverkehrs“ an verkehrsüberlasteten Tagen • Beitrag zur Reduktion der Luftverschmutzung in Köln • Werbewirksamer Image- und Tourismusgewinn 3 Diese Ziele stehen im Einklang mit dem von der Stadt Köln erstellten Strategiepapier “Köln mobil 2025“ und werden für die Erfolgsmessung der Aktion herangezogen. 3. Realisierungsvorschlag Um den ÖPNV in Köln werbewirksam präsentieren zu können, wird bewusst ein Sonntag mit durch- schnittlichem Verkehrsaufkommen empfohlen. Hintergrund ist, dass an verkehrsstarken Tagen inner- halb der Woche, an Samstagen, aber auch an verkaufsoffenen Sonntagen die Kapazitäten der öffent- lichen Verkehrsmittel in den nachfragestarken Relationen bereits weitgehend ausgeschöpft sind. Nur an Sonntagen mit durchschnittlichem Verkehrsaufkommen sind ausreichend Kapazitäten für einen „Fahrscheinlosen Tag“ gegeben. Unter Berücksichtigung vielfältiger Einflussfaktoren wie Schulferien in NRW, geplante Veranstaltun- gen und bevorstehender Baumaßnahmen in Köln ist eine Realisierung am 03.06.2018 im Rahmen der Woche der Aktionstage für Nachhaltigkeit am sinnvollsten. Die Freifahrt am Fahrscheinlosen Tag umfasst demzufolge die kostenfreie Nutzung aller KVB AG- Linien innerhalb des Stadtgebietes Köln am Sonntag den 03.06.2018 bis Betriebsschluss. Die KVB AG wird umfassend über den „Fahrscheinlosen Tag“ informieren und Aktionen zur nachhal- tigen und vernetzten Mobilität durchführen. Um die Kundenakzeptanz und Aspekte der Nachhaltigkeit zu ermitteln, wird die KVB AG eine begleitende Kundenbefragung durchführen. 4. Finanzielle Auswirkungen Der beantragte Fahrscheinlose Tag in Köln ist gemäß den Regularien des Verkehrsverbundes eine Marketingmaßnahme, für die der Verursacher eine finanzielle Entschädigung entrichten muss. Vor diesem Hintergrund muss die KVB AG die Einnahmen des Bartarifes für einen durchschnittlichen Sonntag in die Verbundeinnahmen ausgleichen. Dieser durchschnittliche Sonntag setzt sich aus drei vergleichbaren Tagen im gleichen Zeitraum des Vorjahres zusammen. Die Einnahmen müssen durch das Testat eines Wirtschaftsprüfers bestätigt werden. Im Ergebnis entsteht der KVB AG für die Ausrichtung eines „Fahrscheinlosen Tages“ in Köln unter Berücksichtigung des aufgezeigten Realisierungsvorschlages ein zu entrichtender Ausgleichsbetrag für die kostenlose ÖPNV-Nutzung in Höhe von 100 Tsd. €. Zusätzlich zum Ausgleich der entgange- nen Fahrgelderlöse werden rd. 50 Tsd. € für die Organisation, insbesondere die Kommunikations- maßnahmen und die Kundenbefragung vorgesehen, sodass mit einem Aufwand bei der KVB AG von rd. 150 Tsd. € zu rechnen ist. 5. Dringlichkeitsbegründung Die Verwaltung hatte in eine der letzten Sitzungen des Verkehrsausschusses die Beschlussvorlage zur Festlegung des Fahrscheinlosen Tages in Köln noch für dieses Jahr angekündigt. Für die Umset- zung des Fahrscheinlosen Tages ist eine frühzeitige Beschlussfassung notwendig, damit die KVB AG die entsprechende Planungssicherheit erhält und die Vorbereitungen einleiten kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3402/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 30.11.2017
- Erstellt
- 07.11.2017 10:04