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3402/2017

Fahrscheinloser Tag Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 30.11.2017

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 05.12.2017, TOP 4.8

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

5614 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin     
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/Stab               
 
Vorlagen-Nummer 
 3402/2017 
Freigabedatum 30.11.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fahrscheinloser Tag Köln            
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss spricht sich für einen Fahrscheinlosen Tag am 03.06.2018 aus und beauf-
tragt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG mit der Umsetzung. 
 
 
Alternative: 
Der Verkehrsausschuss spricht sich gegen einen Fahrscheinlosen Tag aus. 
 
 
Verkehrsausschuss 05.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
1. Ausgangssituation 
Am 15.03.2016 hat der Rat der Stadt Köln folgenden Prüfauftrag beschlossen: 
 
„Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche Auswirkungen ein fahrscheinloser Tag in Köln 
hätte und welche Tage für ein Pilotprojekt zur kostenlosen ÖPNV-Nutzung geeignet wären. Es sollen 
nicht-kommerzielle Ereignisse, wie z.B. der Tag des guten Lebens, der Ehrenamtstag oder der Welt-
kindertag, dafür berücksichtigt werden.“ 
 
Im Verkehrsausschuss am 08.11.2016 wurde eine Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt und vom 
Gremium zur Kenntnis genommen.  
 
„Die Verwaltung schlägt vor, dass sich die Stadt Köln an der europäischen Mobilitätswoche beteiligt 
und in diesem Rahmen Erfahrungen mit einem fahrscheinlosen Tag sammelt. Der fahrscheinlose Tag 
könnte zur Imagebildung für den ÖPNV im Sinne des Strategiepapiers „Köln mobil 2025“ beitragen. 
Kosten und Verfahren sind, wie oben dargelegt, noch zu konkretisieren und werden dem Verkehrs-
ausschuss anschließend zur Beschlussfassung vorgelegt.“ 
 
2. Zielsetzung 
Der Fahrscheinlose Tag soll gemäß Antrag folgende Ziele verfolgen: 
 
• Abbau von Hemmschwellen gerade bei Nicht-ÖPNV-Nutzern sowie weitere Werbung für den städ-
tischen ÖPNV 
• Senkung des „motorisierten Individualverkehrs“ an verkehrsüberlasteten Tagen 
• Beitrag zur Reduktion der Luftverschmutzung in Köln 
• Werbewirksamer Image- und Tourismusgewinn

3 
Diese Ziele stehen im Einklang mit dem von der Stadt Köln erstellten Strategiepapier “Köln mobil 
2025“ und werden für die Erfolgsmessung der Aktion herangezogen. 
 
3. Realisierungsvorschlag 
Um den ÖPNV in Köln werbewirksam präsentieren zu können, wird bewusst ein Sonntag mit durch-
schnittlichem Verkehrsaufkommen empfohlen. Hintergrund ist, dass an verkehrsstarken Tagen inner-
halb der Woche, an Samstagen, aber auch an verkaufsoffenen Sonntagen die Kapazitäten der öffent-
lichen Verkehrsmittel in den nachfragestarken Relationen bereits weitgehend ausgeschöpft sind. Nur 
an Sonntagen mit durchschnittlichem Verkehrsaufkommen sind ausreichend Kapazitäten für einen 
„Fahrscheinlosen Tag“ gegeben.  
 
Unter Berücksichtigung vielfältiger Einflussfaktoren wie Schulferien in NRW, geplante Veranstaltun-
gen und bevorstehender Baumaßnahmen in Köln ist eine Realisierung am 03.06.2018 im Rahmen 
der Woche der Aktionstage für Nachhaltigkeit am sinnvollsten.  
 
Die Freifahrt am Fahrscheinlosen Tag umfasst demzufolge die kostenfreie Nutzung aller KVB AG-
Linien innerhalb des Stadtgebietes Köln am Sonntag den 03.06.2018 bis Betriebsschluss. 
 
Die KVB AG wird umfassend über den „Fahrscheinlosen Tag“ informieren und Aktionen zur nachhal-
tigen und vernetzten Mobilität durchführen. Um die Kundenakzeptanz und Aspekte der Nachhaltigkeit 
zu ermitteln, wird die KVB AG eine begleitende Kundenbefragung durchführen. 
 
4. Finanzielle Auswirkungen 
Der beantragte Fahrscheinlose Tag in Köln ist gemäß den Regularien des Verkehrsverbundes eine 
Marketingmaßnahme, für die der Verursacher eine finanzielle Entschädigung entrichten muss. Vor 
diesem Hintergrund muss die KVB AG die Einnahmen des Bartarifes für einen durchschnittlichen 
Sonntag in die Verbundeinnahmen ausgleichen. Dieser durchschnittliche Sonntag setzt sich aus drei 
vergleichbaren Tagen im gleichen Zeitraum des Vorjahres zusammen. Die Einnahmen müssen durch 
das Testat eines Wirtschaftsprüfers bestätigt werden. 
 
Im Ergebnis entsteht der KVB AG für die Ausrichtung eines „Fahrscheinlosen Tages“ in Köln unter 
Berücksichtigung des aufgezeigten Realisierungsvorschlages ein zu entrichtender Ausgleichsbetrag 
für die kostenlose ÖPNV-Nutzung in Höhe von 100 Tsd. €. Zusätzlich zum Ausgleich der entgange-
nen Fahrgelderlöse werden rd. 50 Tsd. € für die Organisation, insbesondere die Kommunikations-
maßnahmen und die Kundenbefragung vorgesehen, sodass mit einem Aufwand bei der KVB AG von 
rd. 150 Tsd. € zu rechnen ist. 
 
5. Dringlichkeitsbegründung 
Die Verwaltung hatte in eine der letzten Sitzungen des Verkehrsausschusses die Beschlussvorlage 
zur Festlegung des Fahrscheinlosen Tages in Köln noch für dieses Jahr angekündigt. Für die Umset-
zung des Fahrscheinlosen Tages ist eine frühzeitige Beschlussfassung notwendig, damit die KVB AG 
die entsprechende Planungssicherheit erhält und die Vorbereitungen einleiten kann.

Beratungsverlauf (1)

05.12.2017 Verkehrsausschuss
TOP 4.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3402/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.11.2017
Erstellt
07.11.2017 10:04