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2006/0633

Umlegungsverfahren 'U-E 17 Wolfhartweg' in Eberstadt Vorwegnahme der Entscheidung für die Ordnungsnummer 51

Magistratsvorlage 10.10.2006

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2006/0633

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2006/0633

2798 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.10.2006 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Dezernat III 
 
Amt: Vermessungsamt 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2006/0633  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Umlegungsverfahren "U-E 17 Wolfhartweg" in Eberstadt 
Vorwegnahme der Entscheidung für die Ordnungsnummer 51 
 
Vorlage vom: 10.10.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
Für das Grundstück des Eigentümers mit der Ordnungsnummer 51 im Umlegungsverfahren "U-E 17 
Wolfhartweg" wird gemäß § 76 Baugesetzbuch mit Einverständnis des betroffenen Rechtsinhabers die 
Vorwegregelung (Vorwegnahme der Entscheidung) beschlossen. 
 
Der Plan zur Vorwegregelung "Ordnungsnummer 51" besteht aus einem Verzeichnis. 
 
Anlagen: Verzeichnis zur Vorwegregelung Ordnungsnummer 51 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 10.10.2006 
 
Begründung:
 
 
Mit Beschluss vom 28.08.2001 hat die Stadtverordnetenversammlung für das Gebiet des 
rechtskräftigen Bebauungsplanes "E 44 – Am Wolfhartweg" die Umlegung "U-E 17 Wolfhartweg" 
nach dem Baugesetzbuch (BauGB) angeordnet. Das Verfahren wurde durch Magistratsbeschluss 
vom 17.12.2003 eingeleitet. 
 
Der Grundstückseigentümer (Herr Erwin Schott) mit der Ordnungsnummer 51 im 
Umlegungsverfahren hat sich in den Erörterungsgesprächen bereit erklärt, auf die Zuweisung eines 
neuen Grundstücks gegen Geldabfindung zu verzichten. 
 
Die bislang landwirtschaftlich genutzten und in die Umlegung eingebrachten Grundstücke werden 
mit einem einheitlichen Einwurfswert von 215,00 EUR/m² bewertet. 
 
Die Grundstücke sind frei von Aufbauten und Aufwuchs zu übergeben. 
 
Daher sind die Kosten die zur Freilegung des Grundstücks aufgewendet werden müssen vom 
Eigentümer zu zahlen und somit vom Einwurfswert des Grundstücks abzuziehen. 
 
Es ist dem Eigentümer nicht zuzumuten auf die Auszahlung des Geldbetrages bis zur Aufstellung 
des Umlegungsplanes zu warten. Aus diesem Grund werden die Eigentums- und Besitzverhältnisse 
für dieses einzelne Grundstück gemäß § 76 BauGB geregelt, bevor der Umlegungsplan aufgestellt 
wird. 
 
Durch die vorweggeregelte Geldabfindung wird der Wissenschaftsstadt Darmstadt Land zugeteilt. 
Diese Fläche wird im Laufe des weiteren Verfahrens durch Flächenansprüche oder 
bebauungsplanbedingte Mehrzuteilung anderer Beteiligter umgelegt und wertmäßig ausgeglichen. 
 
 
Darmstadt, den 10.10.2006 
III/62 et-wi 
 
 
 
Klaus Feuchtinger 
Stadtrat 
 
 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0633
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.10.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00