BV8/239/2025
Breidenplatz in Unterbach
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Informationsvorlage BV
1953 Zeichen
BV8/239/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Breidenplatz in Unterbach Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 27.11.2025 Kenntnisnahme Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 25.09.2025 teilt die Verwaltung zu der Thematik „Breidenplatz in Unterbach“ mit: Frage 1: Wurden die Anregungen der Bürgerschaft (BV8/117/2021) zwischenzeitlich berücksichtigt und in den Plan integriert? Antwort zu Frage 1: In der Infovorlage BV8/117/2021 wurden die Hinweise aus der Politik sowie die aus der Bürgerschaft eingegangenen Anregungen bereits geprüft und abg ewogen. Diese wurden in dem Gestaltungsplan der genannten Vorlage dargestellt. Frage 2: Wann wird der endgültige Plan vorgestellt bzw. welche Hindernisse stehen der Umgestaltung des Breidenplatzes noch im Wege? Antwort zu Frage 2: Die Planung zur Umgestaltung des Breidenplatzes hängt ursächlich mit der geplanten Bebauung an der westlichen Platzkante zusammen, die Bestandteil des Bebauungsplans „Breidenplatz“ ist. Der neue Gebäudekomplex mit Einzelhandel soll barrierefrei von der unteren Ebene des Platzes e rschlossen werden, so dass der bisherige Geländesprung in Richtung Westen abgetragen werden muss. Die Planungen der Platzfläche werden daher erst fortgeführt, wenn die Planung der Hochbaumaßnahmen entsprechend fortgeschritten ist. Frage 3: Wann kann mit dem Beginn der Bebauung gerechnet werden? Antwort zu Frage 3: Ein Beginn der Baumaßnahmen kann derzeit nicht benannt werden. Für den Bebauungsplan arbeiten Investorenschaft, externe Fachbüros und Fachämter der Stadt kontinuierlich an der Erstellung der erf orderlichen Unterlagen. Sobald diese Seite 2 vollständig und in entsprechender Qualität vorliegen, kann als nächster Verfahrensschritt die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch stattfinden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV8/239/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 14.10.2025
- Erstellt
- 14.10.2025 11:19