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0497/2017

Teilplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV; Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2017

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.03.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2017, TOP 10.23

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 - Auszug aus Verkehrsausschuss 21.03.2017

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Ansehen

Anlage 1 - Stellungnahme RPA

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

13320 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/693/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0497/2017 
Freigabedatum 
17.03.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Teilplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV;  Mitteilung über eine Kostenerhöhung 
gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das 
Haushaltsjahr 2017 bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0220, Erneuerung Asphaltdecke 
Zoobrücke 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat nimmt die submissionsbedingte Kostenerhöhung bei der Realisierung der Maßnahme 
„Erneuerung der Asphaltdeckschicht Zoobrücke (Strombrücke, LOS A und Betonbauwerk, 
LOS B)“ über insgesamt 2.637.765,00 Euro zur Kenntnis. Die Kosten betragen nunmehr 
6.175.865,00 Euro statt bisher 3.538.100,00 Euro. 
 
2. Weiterhin nimmt der Rat die voraussichtliche Kostenerhöhung für die Sanierung der Asphalt-
deckschicht Zoobrücke (Vorlandbrücken) von 1.406.100,00 Euro um 2.026.440,00 Euro auf 
3.432.540,00 Euro zur Kenntnis.  
 
Die Gesamtkosten erhöhen sich somit insgesamt von ursprünglich 4.944.200,00 Euro auf nun-
mehr 9.608.405,00 Euro. 
 
  
 
Verkehrsausschuss 21.03.2017 
Finanzausschuss 03.04.2017 
Rat 04.04.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   6.175.865,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja  
                                               unbekannt (siehe Vorlage 3285/2016)  
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  3.432.540,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: ab 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen               308.793,25 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten              unbekannt  € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
 
Zur o. g. Baumaßnahme erfolgte in der Sitzung des Rates am 17.11.2016 (TOP 10.26) ein Beschluss 
zur Erneuerung/Sanierung der Asphaltdeckschicht Zoobrücke in einer Höhe von: 
 
LOS A Strombrücke und LOS B Betonbauwerk (investiv) 3.538.100,00 Euro 
Vorlandbrücken (konsumtiv) 1.406.100,00 Euro 
 
Im Rahmen der Submission der investiven Baumaßnahme (Strombrücke LOS A) kommt es infolge 
von nicht ausreichend berücksichtigten Rahmenbedingungen hinsichtlich der Terminplanung und ge-
genwärtiger Konjunktursituation zu zusätzlichen Kosten in Höhe von: 
 
2.637.765,00 Euro  
 
Überträgt man das Preisniveau der vorliegenden Angebote auf die Kostenermittlung der konsumtiven 
Baumaßnahme (Vorlandbrücken) ergeben sich zusätzliche Kosten von: 
 
2.026.440,00 Euro

3 
Somit ergeben sich nunmehr Gesamtkosten in einer Höhe von: 
 
9.608.405,00 Euro  
 
 
(1)   Die zusätzlichen Kosten für LOS A Strombrücke und LOS B Betonbauwerk von 2.637.765,00 
Euro teilen sich auf folgende Punkte auf: 
 
 Fortgeführte Detailplanung bis zur Veröffentlichung der Ausschreibung:  
 
In der Zeit bis zur Baubeschlusseinholung am 17.11.2016 wurde das Leistungsverzeichnis der 
Baumaßnahme Strombrücke für die öffentliche Ausschreibung einschließlich Baubeschrei-
bung im Detail ausgearbeitet. Durch die Detailplanung sind mehrere Positionen hinzugekom-
men, so dass sich der Gesamtbetrag alleine für die Strombrücke nach der Kostenermittlung 
um 568.169,00 Euro erhöht hat. 
 
 
 Höherer Mittellohn:  
 
Wegen der Terminenge der Maßnahme und dem witterungsbedingten Ausfallrisiko (eventuel-
ler Baustopp) während der geplanten Bauzeit wurde der Mittellohn vom günstigsten Bieter um 
ca. 10 - 15 Euro/Std. höher angesetzt als in der Amtskalkulation angenommen. Mit den durch 
den günstigsten Bieter angegebenen Gesamtstunden einschließlich der Stunden für die 
Nachunternehmerleistungen ergibt sich eine nachvollziehbare Abweichung zu der Kostener-
mittlung des Fachamtes in Höhe von 434.346,00 Euro. 
 
 
 Zuschläge auf Nachunternehmerleistungen etc.:  
 
Die Zuschläge für Lohn, Stoffkosten, Gerätekosten und Nachunternehmerleistungen betragen 
gemäß älteren vergleichbaren Verträgen 10 %. Diese 10 % waren in der internen Kostener-
mittlung berücksichtigt worden. Der günstigste Bieter kalkulierte jedoch mit rund 33% Zu-
schlag auf alle Teilleistungen. Mit der Differenz von 23 % ergibt sich somit ein Zuschlag von 
rund 892.500,00 Euro. In anderen Städten werden Zuschläge für Lohn, Stoffkosten, Geräte-
kosten und Nachunternehmerleistungen in Höhe von rd. 30 % aufgrund der aktuellen Marktla-
ge inzwischen akzeptiert. Die Kostenermittlung war insoweit zu korrigieren.  
 
 
 Zeit- bzw. Terminplan / Personaleinsatz / Baukonjunktur: 
 
Nach nochmaliger Durchsicht der durchgeführten und der vom städtischen Rechnungsprü-
fungsamt geprüften Kostenermittlung wurde eine Plausibilitätsprüfung mit Preisen aus ver-
gleichbaren älteren Baumaßnahmen über das Leistungsverzeichnis der Ausschreibung 
durchgeführt. Die festgestellte bzw. verbliebene Restdifferenz lässt sich nach dem Aufklä-
rungsgespräch mit dem günstigsten Bieter anhand der aktuellen Marktlage und der guten 
Konjunktur im Bauwesen, sowie über die Anzahl der vom zukünftigen Auftragnehmer zu rekru-
tierenden Schweißfachpersonen, die für den Auf- und Abbau der Trennschwellen (je eine Wo-
che Bauzeit) zum Einsatz kommen müssen, aufklären. Welcher enorme Anteil die Zeitschiene 
innerhalb dieser, teils in Dreischichtbetrieb durchzuführenden Leistungen an den Kosten inne-
hat, wurde in der Kostenermittlung nicht ausreichend berücksichtigt. Alleine bei diesen Teil-
leistungen ergibt sich eine Angebotsdifferenz von rund 742.750,00 Euro. 
 
 
(2) Die zusätzlichen Kosten für die Vorlandbrücken von 2.026.440,00 Euro ergeben sich  wie folgt:

4 
Nach der derzeitigen Zeitplanung soll die Ausschreibung der Maßnahme Ende des Jahres 2017 
erfolgen. Die Ausführung ist ab Anfang 2018 vorgesehen.  
 
Die Preise der zuvor aufgestellten Kostenermittlung für die Vorlandbrücken wurden nachträglich 
mit den nunmehr angebotenen Preisen aus dem abgegebenen Angebot für die Erneuerung der 
Fahrbahndecke Strombrücke LOS A sowie Betonbauwerk, LOS B positionsweise aktualisiert. 
Hierdurch ergibt sich für die Vorlandbrücken der Zoobrücke ein Betrag von 2.026.440,00 Euro. 
Sofern sich im Zuge der zukünftigen Bearbeitung der Ausschreibungen (Detailplanung), für die 
an den anderen Losen der Stadtautobahn durchzuführenden Fahrbahnabdichtungsarbeiten wei-
tere Kostenentwicklungen ergeben, wird die Verwaltung diesbezüglich nochmals auf die beteilig-
ten Gremien zukommen. 
 
 
RPA: 
 
Mit Datum vom 05.10.2016 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt unter der Nr.2016/1287 die Er-
mittlung der Kosten in Höhe von 4.944.233,42 Euro (brutto) bestehend aus  
 Maßnahme 1 „ Fahrbahnbelagserneuerung Strombrücke, Los A“ , 3,5 Mio. Euro (brutto) 
und 
 Maßnahme 2 „Deckschichterneuerung Los Z1, B, C, D, E“, 1,4 Mio. Euro (brutto) 
anerkannt. 
Bedingt durch die sich aus den submittierten Angeboten ergebenden, höheren Kosten wurde durch 
das Fachamt eine Stellungnahme zu den Angebotspreisen (siehe Anlage) an das Rechnungsprü-
fungsamt abgegeben, um zum Zwecke der Vergabe der Maßnahme und Bewilligung durch die politi-
schen Gremien, eine unabhängige Meinung einzuholen. Diese liegt mit Datum vom 06.03.2017 als 
Anlage bei.  
Hierzu ist  anzumerken, dass dem Fachamt in v. g. Schreiben Unstimmigkeiten zwischen den im Ok-
tober 2016 ermittelten und den ausgeschriebenen Massen mitgeteilt werden. Hiernach wären ledig-
lich rund 21.000 m² der 77.000 m² Brückenfläche ausgeschrieben worden, da nach Abschluss der 
Leistungsphase 6 festgestellt worden sei, dass das beschlossene Budget für die Maßnahme nicht 
ausreichend ist.  
Das Vergabeverfahren für die Maßnahme 1 anzustoßen war in diesem Zusammenhang zulässig, da 
die nach Leistungsphase 6 ermittelten Kosten eine Abweichung zu den anerkannten Kosten lediglich 
rd. 16% betragen und sich somit  im erlaubten Rahmen bewegen. 
Ferner bleibt zu diesem offensichtlichen Missverständnis festzustellen, dass die Deckenschichtsanie-
rung/Fahrbelagserneuerung (insgesamt 77.000,00 m²) aus verkehrstechnischen Randbedingungen, 
die auch im Zusammenhang mit der Maßnahme Tunnel Grenzstraße stehen, in zwei Baumaßnahmen 
aufgeteilt wurde.  
Bei der bevorstehenden investiven Maßnahme 1 handelt es sich um einen komplett neuen Aufbau 
des Fahrbahnbelags auf der Strombrücke und somit einschließlich Abdichtung und Korrosionsschutz 
(rund 16.000,00 m² Brückenfläche). 
 
Auf den Zulaufbauwerken bzw. den Vorlandbrücken der Zoobrücke wird in einer zweiten, noch nicht 
ausgeschriebenen, konsumtiven Baumaßnahme lediglich die Gussasphaltdeckschicht gefräst und 
wieder erneuert (rund. 61.000,00 m² Brückenfläche). 
 
Um die volle Fläche der bereits geplanten Verkehrsführung der ersten Baumaßnahme auszunutzen 
und Erfahrungswerte beim Fräsen der Deckschicht auf den Vorlandbrücken für die noch ausstehende 
Ausschreibung der Zulaufbauwerke bzw. Vorlandbrücken (Betonbauwerk) zu sammeln, werden rund 
5.000,00 m² Gussasphaltdeckschicht der Vorlandbrücke LOS B im Rahmen der Maßnahme 1 mit 
erneuert.

5 
 
Die übrige sanierungsbedürftige Fahrbahnfläche von rund 56.000,00 m² wird in einer separaten, noch 
nicht ausgeschriebenen (konsumtiven) Baumaßnahme durchgeführt. 
Aufgrund der Vielzahl der in der Ausschreibung beschriebenen Randbedingungen (Bauzeit, Mehr-
schichtbetrieb, Witterung etc.) von Maßnahme 1, wurden den bietenden Bauunternehmungen Pro-
jektrisiken aufgebürdet, die in deren Angebotspreisen eingerechnet wurden. 
Die Art und Weise der ausgeschriebenen Verkehrsführung (Aufrechthaltung aller Fahrspuren wäh-
rend der Ausführung)  führt erwartungsgemäß zu höheren Kosten, als das bei Reduzierungen bis hin 
zu Sperrungen gewesen wäre. Die ausgeschriebene Variante wurde aus verkehrlicher Sicht von der 
anordnenden Behörde zur Sicherstellung des bestmöglichen Verkehrsflusses als Auflage vorgege-
ben.  
Daher würde auch eine Aufhebung und Neuausschreibung dieser Maßnahme voraussichtlich kein 
anderes Preisniveau ergeben. 
 
Finanzen: 
 
Die Kosten der Erneuerung und Sanierung der Asphaltdeckschicht Zoobrücke belaufen sich nach den 
Erkenntnissen aus der Submission auf Gesamtkosten von rund 9.608.405,00 Euro.   
 
Insgesamt ergibt sich eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 3.538.100,00 Euro um 
2.637.765,00 Euro auf 6.175.865,00 Euro. Zusätzlich werden voraussichtlich weitere konsumtive 
Aufwendungen in Höhe von 2.026.440,00 Euro entstehen, so dass sich die Gesamtkosten um insge-
samt 4.664.205,00 Euro auf 9.608.405,00 Euro erhöhen.  
 
Die erforderlichen Investitionsauszahlungen betragen jetzt 6.175.865,00 Euro. Hiervon wurden in 
2017 im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV mit neuer Finanzstelle 6901-1202-
0-0220, Erneuerung Asphaltdecke Zoobrücke, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, 
bereits außerplanmäßige Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 3.538.100,00 Euro gemäß dem 
Ratsbeschluss vom 17.11.2016 bereitgestellt. 
 
Die noch erforderlichen Restmittel in Höhe von 2.637.765,00 Euro werden im Teilfinanzplan 1202 - 
Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung ebenfalls 
zugunsten der Finanzstelle 6901-1202-0-0220, Erneuerung Asphaltdecke Zoobrücke in Teilplanzeile 
8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2017 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt im 
gleichen Teilfinanzplan aus der Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung Mülheimer Brücke, 
Haushaltsjahr 2017. Aufgrund der zeitlichen Verschiebung des Beginns der Grunderneuerung der 
Mülheimer Brücke ist absehbar, dass die dort veranschlagten Mittel nicht wie ursprünglich geplant in 
voller Höhe im Haushaltsjahr 2017 abfließen werden. Die zur Deckung bereitgestellten Haushaltsmit-
tel müssen jedoch im Zuge der Haushaltsplananmeldung 2018 incl. mittelfristiger Finanzplanung bis 
2021 nachveranschlagt werden.  
 
Die konsumtiven Aufwendungen für die Sanierung der Asphaltdeckschicht der Vorlandbrücken belau-
fen sich nach derzeitigen Erkenntnissen voraussichtlich auf 3.432.540,00 Euro, wovon 1.406.100,00 
Euro gemäß Ratsbeschluss vom 17.11.2016 im Hpl. 2016/2017 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, 
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen be-
rücksichtigt sind. 
 
Die erwarteten zusätzlichen Aufwendungen von 2.026.440,00 Euro für die Sanierung der Asphalt-
deckschicht der Vorlandbrücken sowie von 131.888,25 Euro für die bilanziellen Abschreibungen wur-
den zum Hpl.-Entwurf 2018ff. im Rahmen der Eckwerteplanung für den Teilergebnisplan 1202 - Brü-
cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in den entsprechenden Teilplanzeilen angemeldet.

6 
Besondere Dringlichkeit:  
Aus verkehrstechnischer Sicht müssen die Arbeiten auf der Zoobrücke bis zum Beginn der Gesamt-
instandsetzung der Mülheimer Brücke durchgeführt sein. Darüber hinaus sind einige der erforderli-
chen Arbeiten witterungsabhängig und können nur in der Sommerperiode von April bis Oktober 2017 
durchgeführt werden. Eine fristgerechte Auftragsvergabe ist somit nur mit dem Ratsbeschluss der 
nächsten Sitzung im April 2017 möglich. 
 
 
Anlage

Anlage 2 - Auszug aus Verkehrsausschuss 21.03.2017

5532 Zeichen

Anlage 2 
 
1 
 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 23.03.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 21.03.2017 
öffentlich 
5.7 Teilplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV;  Mitteilung über ei-
ne Kostenerhöhung gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2017 bei der Fi-
nanzstelle 6901-1202-0-0220, Erneuerung Asphaltdecke Zoobrücke 
0497/2017 
Ausschussvorsitzender Wolter zeigt sich erstaunt über die massive Kostensteigerung 
und die Pannen in der Verwaltung, wenngleich die Verwaltung die verkehrspoliti-
schen Sprecher im Wesentlichen vorab informiert habe. Ihn interessiere nun, welche 
anderen Projekte wie lange auf Eis gelegt werden müssen, da das bereitgestellte 
Budget für die Zoobrücke offensichtlich bei Weitem nicht ausreichen werde. 
 
RM dos Santos unterstreicht diese Ausführungen und stellt fest, dass nach ihrem 
Verständnis die Sanierung der Vorlandbereiche aufgrund neuer Erkenntnisse nach 
dem im November gefassten Baubeschluss des Rates neu hinzugekommen sei. Sie 
bittet die Verwaltung um Aufklärung, falls dem nicht so sei. Zudem bittet sie um eine 
Aussage zu etwaigen Überschneidungen mit der Sanierung Mülheimer Brücke.  
 
Seitens der CDU-Fraktion schließt sich RM Michel den Fragestellungen seiner Vor-
rednerin an. Die finanziellen Aspekte der Vorlage müssen s.E. im Finanzausschuss 
und nicht im hiesigen Ausschuss diskutiert werden. 
 
RM Hammer spricht die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) an und 
bittet um eine Einschätzung der Verwaltung, beispielsweise zu dem Hinweis, die 
Fahrspuren während der Bauzeit von drei auf zwei zu verringern und somit die Kos-
ten deutlich zu senken.  
 
BG Blome räumt eingangs ein, dass sie die Reaktionen der Ausschussmitglieder 
nachvollziehen könne. Allerdings liege nach ihrem Verständnis eine Kostenerhöhung 
erst dann vor, wenn sich eine Maßnahme bereits in der Umsetzung befinde und das 
vorhandene Budget nicht ausreiche. In diesem Fall jedoch liegen eklatante Fehlein-
schätzungen in der Kalkulation vor, das Budget sei einfach zu klein kalkuliert worden.

Die Verwaltung habe – wie in der Vorlage auch dargelegt – gewisse Mittelpreise aus 
Erfahrungswerten zu Grunde gelegt, diese seien jedoch veraltet und passen nicht 
mehr. Die finanzielle Deckung erfolge dezernatsintern und  budgetneutral aus dem 
Budget zur Sanierung der Mülheimer Brücke. Diese Ausschreibung sei aktuell auf 
dem Markt, Angebote werden in wenigen Wochen erwartet, so dass die Maßnahme 
wie geplant noch in diesem Jahr vorbereitet werden könne.  
 
Frau Blome führt des Weiteren aus, dass die Stellungnahme des Rechnungsprü-
fungsamtes verständlicher Weise zu gewissen Missverständnissen geführt habe, die 
jedoch im Nachgang zu dieser ausgeräumt wurden, wie den Ausführungen in der 
Verwaltungsvorlage entnommen werden könne. Eine erneute Stellungnahme sei in 
der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen und zudem offensichtlich auch nicht üblich. 
Die zwischen den beteiligten Fachämtern abgestimmte Verkehrsführung – eine drei-
spurige Führung – sei unverzichtbar und könne aus ihrer Sicht nicht vom Rech-
nungsprüfungsamt in Frage gestellt werden.  
 
Die Pressemeldungen, nach dem die Verwaltung hier Zahlen vertauscht habe, seien 
auch nicht korrekt. Das Los 1, die Strom- und die Betonbrücke, beinhalte 21.000 m²; 
diese Massen seien in der Leistungsbeschreibung enthalten gewesen. Die Aus-
schreibung der Vorlandbrücken mit 56.000 m² erfolge erst noch zu einem späteren 
Zeitpunkt. Die voraussichtliche Kostenerhöhung werde allerdings bereits in der aktu-
ellen Beschlussvorlage berücksichtigt. Die Massenermittlung des Amtes mit einer zu 
bearbeitenden Gesamtfläche von 77.000 m² war also entgegen der Stellungnahme 
des Rechnungsprüfungsamtes korrekt. 
 
Die Frage nach einer zeitlichen Überschneidung mit den anderen Maßnahmen auf-
greifend betont Frau Blome, dass es erklärtes Ziel sowohl der Verwaltung als auch 
der ARGE sei, die Maßnahme Tunnel Grenzstraße vor dem Beginn der Maßnahme 
Mülheimer Brücke abgeschlossen zu haben.  
 
RM Weisenstein erinnert daran, dass die Politik großen Wert auf die Stellungnahmen 
des Rechnungsprüfungsamtes lege und zeigt sich irritiert über die offensichtlich sehr 
großen Diskrepanzen zwischen dem RPA und dem Fachamt. Es wäre hilfreich, wenn 
im weiteren Beratungsgang dieser Vorlage eine erneute Stellungnahme des Rech-
nungsprüfungsamtes und somit eine einheitliche Verwaltungsmeinung vorgelegt 
werden würde.  
 
Vorsitzender Wolter kann sich diesem Vorschlag anschließen und bittet die Verwal-
tung, bis zum Finanzausschuss entsprechend tätig zu werden.  
 
RM Houben hingegen hält die Ausführungen von BG Blome für überzeugend; auch 
als Nichtfachmann halte er es für unabdingbar, eine dreispurige Verkehrsführung – 
trotz höherer Kosten - aufrecht zu erhalten. Eine getrennte Verwaltungsmeinung sei 
hier durchaus nachvollziehbar und hinnehmbar.  
 
Abschließend sagt BG Blome zu, erneut das Gespräch mit dem Rechnungsprü-
fungsamt zu suchen, um ggf. zum Finanzausschuss eine überarbeitete Stellungnah-
me vorlegen zu können. Sie betont jedoch, dass eine Beschlussfassung in der Rats-
sitzung am 04.04. zwingend erfolgen müsse und bittet den Ausschuss, die Vorlage 
heute nicht aufzuhalten.  
 
> Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat.

Anlage 1 - Stellungnahme RPA

2817 Zeichen

: S Stadt Köl :
14 | IStadtkön | | 03.2017

143/2 Eingang ” 1 Marz 2017 5 a

| Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau|

69: AADIU Taylaır

Zoobrücke, Erneuerung des Fahrbahnbelages
Stellungnahme zur Kostenerhöhung nach der Submission

Eingereichte Kosten: 8.074.290,00 € (netto), 9.608.405,10 € (brutto)
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Vorlage der Unterlagen bittet 69 um Prüfung und.Anerkennung von Kosten i. H. v.
8.074.290,00 (netto) für die Sanierung des Fahrbahnbelages auf dem gesamten Bau-
werk. 3 4

Eine Kostenermittlung zur Maßnahme wurde dem Rechnungsprüfungsamt bereits im
Oktober 2016 vorgelegt. Gegenstand der Kostenermittlung war die Instandsetzung des
Fahrbahnbelages auf der Strombrücke (Los A), der Hochstraße (Los B), sowie auf den
Teilbauwerken Los Z1, Los C, Los D und Los E. Hierzu wurden Kosten i. H. v.
4.154.818,00 € (netto) ermittelt und anerkannt.

Zur Submission der Öffentlichen Ausschreibung wurden zwei Angebote abgegeben. Das
Angebot des Mindestbietenden liegt rd. 1,0 Mio. € über der geprüften Kostenermittlung.

Nach an einem Aufklärungsgespräch beabsichtigt 69, trotz Kostenüberschreitung, die
Vergabe der Leistungen an den Mindestbietenden. Die Kostenerhöhung wird u. a. auf
einen hohen Mittellohn, hohe Lohn-, Stoff-, Geräte- und Nachunternehmerzuschläge
und’enge Zeit- und Terminpläne zurückgeführt.

Nach Durchsicht der Unterlagen ist festzustellen, dass das der Submission zugrundelie-
gende Leistungsverzeichnis im Vergleich zur geprüften Kostenermittlung aus Oktober
2016 massiv geändert wurde. Die Kostenermittlung sah eine zu sanierende Fahrbahn-
fläche von rd. 77.000 m2 vor, es wurde jedoch lediglich rd. 21.000 m2 ausgeschrieben.
Hierzu wurden Kosten i. H. v. rd. 3,45. Mio. € (netto) ermittelt.

Das legt nah, dass man spätestens nach Abschluss der Leistungsphase 6 wusste, dass
das vom Rat genehmigte Budget zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme nicht ausreicht.
In der aktuellen Ausschreibung sind rd. 56.000 m2 sanierungsbedürftige Fahrbahnfläche
nicht enthalten. Dennoch wurde das Vergabeverfahren angestoßen. ;

Das heißt’auch, dass das Submissionsergebnis (rd. 5,19 Mio. €) im Vergleich zu den
jetzt ermittelten Kosten (rd.'3,45. Mio. €) eine Kostenerhöhung von rd. 50% bedeutet.

Nach Prüfung des Angebotes des Mindestbietenden ist festzustellen, dass der Bieter

alle erdenklichen Risiken auf den Auftraggeber überträgt. Zudem liegt das Nachtragsni-
veau aufgrund des Mittellohns sehr hoch. j

12

Bei veränderten Rahmenbedingungen, z. B. durch Reduzierung der Fahrspuren von drei
auf zwei Spuren;je Fahrtrichtung und/ oder Verzicht auf Nachtarbeit im Bereich der
Trennschwellen und/ oder einer Änderung der Vergabeart (Beschränkte Ausschreibung
nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb) sind m. E. günstigere Ergebnisse zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

2/2

Beratungsverlauf (3)

21.03.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
03.04.2017 Finanzausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.04.2017 Rat
TOP 10.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0497/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27