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0269/2022

Verwendung der Stellplatzablösemittel

Beschlussvorlage Ausschuss 07.03.2022

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 29.03.2022, TOP 3.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

3342 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/621/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0269/2022 
Freigabedatum 03.03.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verwendung der Stellplatzablösemittel 
Neubau der Fuß- und Radwegbrücke über die Weinsbergstraße in Köln-Ehrenfeld 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beschließt, dass für den auf die Stadt Köln entfallenden Eigenanteil an den 
Herstellungskosten der Fußgänger- und Radwegbrücke Weinsbergstraße in Höhe von 320.800 € ein 
Teilbetrag in Höhe von 224.560 € aus Stellplatzablösemitteln zur Verfügung gestellt wird. 
 
Verkehrsausschuss 29.03.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme       320.800 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja      224.560 
 70 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.05.2020 (Vorlagen-Nr. 0390/2020) den Neubau 
der Fuß- und Radwegbrücke über die Weinsbergstraße in Köln-Ehrenfeld mit voraussichtlichen Kos-
ten in Höhe von rund 882.000 € brutto beschlossen. 
 
Entsprechend der zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 31.01.2022 zur Kenntnis gegebenen 
haushaltsrechtlichen Unterrichtung des Rates (Vorlagen-Nr. 2807/2021) haben sich Mehrkosten in 
Höhe von rund 432.400 € brutto ergeben. Die Gesamtsumme der Baukosten, Baunebenkosten und 
der Planungsleistungen beläuft sich demnach auf rund 1.314.400 €.  
 
Bestandteil der Herstellungskosten sind darüber hinaus die Grunderwerbskosten. Diese belaufen sich 
auf rund 74.300 € brutto. Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von rund 1.388.700 € brutto. 
 
Nach dem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 26.10.2021 wird eine Gesamtzu-
wendung in Höhe von 1.067.900 € zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Ge-
meindeverbände und Kreise geleistet. Somit verbleibt ein Eigenanteil der Stadt Köln in Höhe von 
320.800 € an den Herstellungskosten.

3 
 
Nach § 48 Abs. 2 Landesbauordnung (BauO NRW) sind Stellplatzablösemittel u. a. für den Bau und 
die Einrichtung von innerörtlichen Radverkehrsanlagen zu verwenden. Demzufolge können für den 
Bau der Brücke grundsätzlich Stellplatzablösemittel verwendet werden. Die Herstellung von Fußweg-
verbindungen wird allerdings nicht von der BauO NRW erfasst. Daher können nur für den auf den zu 
erwartenden Anteil an Fahrradfahrenden entfallenden Kostenanteil Stellplatzablösemittel verwendet 
werden. 
 
Erwartet wird ein Anteil von 70 % Fahrradfahrenden. Somit können 70 % des Eigenanteils von 
320.800 €, also 224.560 €, aus Stellplatzablösemitteln finanziert werden.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1747 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
X  Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
X Sonstiges Der Bau der Fuß- und Radwegbrücke 
wurde bereits beschlossen. Entschieden 
wird nur noch über die Verwendung von 
Stellplatzablösemitteln zur Finanzierung 
des städtischen Eigenanteils an den 
Herstellungskosten. 
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beratungsverlauf (1)

29.03.2022 Verkehrsausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Weinsbergstraße

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Details

Aktenzeichen
0269/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.03.2022
Erstellt
21.01.2022 12:41