0269/2022
Verwendung der Stellplatzablösemittel
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/621/3 Vorlagen-Nummer 0269/2022 Freigabedatum 03.03.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verwendung der Stellplatzablösemittel Neubau der Fuß- und Radwegbrücke über die Weinsbergstraße in Köln-Ehrenfeld Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt, dass für den auf die Stadt Köln entfallenden Eigenanteil an den Herstellungskosten der Fußgänger- und Radwegbrücke Weinsbergstraße in Höhe von 320.800 € ein Teilbetrag in Höhe von 224.560 € aus Stellplatzablösemitteln zur Verfügung gestellt wird. Verkehrsausschuss 29.03.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 320.800 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 224.560 70 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.05.2020 (Vorlagen-Nr. 0390/2020) den Neubau der Fuß- und Radwegbrücke über die Weinsbergstraße in Köln-Ehrenfeld mit voraussichtlichen Kos- ten in Höhe von rund 882.000 € brutto beschlossen. Entsprechend der zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 31.01.2022 zur Kenntnis gegebenen haushaltsrechtlichen Unterrichtung des Rates (Vorlagen-Nr. 2807/2021) haben sich Mehrkosten in Höhe von rund 432.400 € brutto ergeben. Die Gesamtsumme der Baukosten, Baunebenkosten und der Planungsleistungen beläuft sich demnach auf rund 1.314.400 €. Bestandteil der Herstellungskosten sind darüber hinaus die Grunderwerbskosten. Diese belaufen sich auf rund 74.300 € brutto. Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von rund 1.388.700 € brutto. Nach dem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 26.10.2021 wird eine Gesamtzu- wendung in Höhe von 1.067.900 € zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Ge- meindeverbände und Kreise geleistet. Somit verbleibt ein Eigenanteil der Stadt Köln in Höhe von 320.800 € an den Herstellungskosten. 3 Nach § 48 Abs. 2 Landesbauordnung (BauO NRW) sind Stellplatzablösemittel u. a. für den Bau und die Einrichtung von innerörtlichen Radverkehrsanlagen zu verwenden. Demzufolge können für den Bau der Brücke grundsätzlich Stellplatzablösemittel verwendet werden. Die Herstellung von Fußweg- verbindungen wird allerdings nicht von der BauO NRW erfasst. Daher können nur für den auf den zu erwartenden Anteil an Fahrradfahrenden entfallenden Kostenanteil Stellplatzablösemittel verwendet werden. Erwartet wird ein Anteil von 70 % Fahrradfahrenden. Somit können 70 % des Eigenanteils von 320.800 €, also 224.560 €, aus Stellplatzablösemitteln finanziert werden.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. X Sonstiges Der Bau der Fuß- und Radwegbrücke wurde bereits beschlossen. Entschieden wird nur noch über die Verwendung von Stellplatzablösemitteln zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils an den Herstellungskosten. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Weinsbergstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0269/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.03.2022
- Erstellt
- 21.01.2022 12:41