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AN/1005/2022

Änderungsantrag zu TOP 3.1.4 - "Guter ÖPNV braucht mehr Bundes- und Landesunterstützung – Finanzierung einfordern!"

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 05.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

4455 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.05.2022 
 
AN/1005/2022 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 05.05.2022 
 
Änderungsantrag zu TOP 3.1.4 - "Guter ÖPNV braucht mehr Bundes- und 
Landesunterstützung – Finanzierung einfordern!" 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesord-
nung der nächsten Sitzung des Rates zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
 
Der vorliegende Antrag wird wie folgt ersetzt: 
 
1. Die Verwaltung wird gebeten, sich in den zuständigen Gremien in Land und Bund 
(Zweckverbandsversammlung VRS, Deutscher Städtetag, neu auch im für Kommu-
nen geöffneten VDV etc.) für zusätzliche (kommunale) Finanzierungsquellen für den 
öffentlichen Personennahverkehr stark zu machen. Die KVB wird gebeten, hierbei un-
terstützend in den für sie zuständigen Gremien tätig zu werden (VRS, VDV, etc.) 
2. Die Verwaltung wird gebeten, auch weiterhin den umfänglichen Abruf von ÖPNV- 
Fördermitteln sicherzustellen und ggf. zu optimieren. 
3. Die Landesregierung wird aufgefordert, 
a.  Gemeinsam mit dem Bund durch Entbürokratisierung und Anpassung die 
Förderbedingungen und –strukturen kurzfristig so weiterzuentwickeln, dass 
diese den Anforderungen noch besser entsprechen.  
b. Eine ausreichende Personalausstattung bei den Genehmigungsbehörden zu 
schaffen, um die Verfahrenszeiten zu verbessern.

- 2 - 
 
 
4.  Der Rat der Stadt Köln appelliert an die Bundesregierung, die Kosten für das 
sog. „9- Euro-Ticket“ komplett vollständig zu übernehmen. Sollte dieses Ange-
bot die gewünschte Verlagerung zu mehr Nachfrage im ÖPNV haben, ist eine 
dauerhafte Regelung zu finden, wie zukünftig eine ausreichende Finanzierung 
des kommunalen ÖPNV aus Fahrgeldeinnahmen und Steuermitteln langfristig 
sichergestellt wird. 
 
 
Begründung: 
 
Der ÖPNV finanziert sich aus unterschiedlichsten Quellen. Neben Zuschüssen von Land und 
Bund und dem Verlustausgleich durch den Stadtwerke-Konzern sind dies vor allem Fahr-
gasteinnahmen. Trotz der aktuell dramatischen Kostensteigerungen bei den Inputpreisen 
und der langfristig kontinuierlich steigenden Kosten im ÖPNV soll dennoch eine gewisse 
Preisstabilität gewährleistet werden. Dabei soll ein vereinfachtes, flexibleres sowie sozialver-
trägliches (e-)Ticket- bzw. Bepreisungssystem schrittweise ermöglicht werden. Denkbar sind 
hierbei Modelle wie das 365-Euro-Ticket oder ein Einwohner*innenticket.  Dazu müssen den 
Kommunen allerdings weitere Spielräume gegeben werden, um zusätzliche finanzielle Mittel 
auch für Modernisierung und Erweiterung des „Systems ÖPNV“ zu bekommen. 
Zu diesen Spielräumen gehört neben Erhöhung der Regionalisierungsmitteln einer weiterge-
henden Finanzierung der laufenden Betriebskosten auch die Möglichkeit der sogenannten 
Drittnutzer-Finanzierung, die den Kommunen die Möglichkeit einräumen, mit eigenen Instru-
menten Finanzierungsquellen zu erschließen. Dies setzt fast überwiegend Änderungen von 
Zuständigkeiten im Landes- und im Bundesrecht voraus. Ohne diese weiteren Finanzie-
rungsquellen ist die für Erreichung der Klimaziele notwendige Verkehrswende auf Dauer ge-
fährdet. 
In den aktuellen Debatten um die Einführung des sog. „9-Euro-Tickets“ wird außerdem deut-
lich, dass es noch Nachsteuerungsbedarf bezüglich der Übernahmen der konkreten Kosten 
gibt. Im Sinne des Konnexitätsprinzip müssen Bund und Land hier sicherstellen, dass am 
Ende nicht doch die Kommunen den Fehlbetrag, der durch den Verzicht auf Fahrgeldein-
nahmen entsteht, wieder teilweise übernehmen müssen.  
 
Durch Entbürokratisierung und Anpassung der Förderbedingungen und –strukturen sollen  
die – wie mit dem bereits durch die Landesregieung angepassten Verfahren zur Standardi-
sierten Bewertung -  Zeitabläufe und der Verwaltungsaufwand optimiert werden. So können 
beispielsweise die Realisierungschancen von Stadtentwicklungsprojekten, die oftmals erst in 
Abhängigkeit von Stadtbahnmaßnahmen kommunalpolitisch möglich sind, beschleunigt wer-
den. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez.  gez.  gez. 
Lino Hammer  Niklas Kienitz  Lucas Sickmöller

- 3 - 
 
Grüne-
Fraktionsgeschäftsführerr 
CDU-
Fraktionsgeschäftsführerr 
Volt-
Fraktionsgeschäftsführerr

Beratungsverlauf (1)

05.05.2022 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1005/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
05.05.2022
Erstellt
05.05.2022 17:00