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3745/2021

Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte

Mitteilung Ausschuss 17.01.2022

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 14.02.2022, TOP 6.1

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - Konzept der Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte

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Mitteilung Ausschuss

7626 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/VI/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3745/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 17.01.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 
Unterausschuss Wohnen 07.02.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.02.2022 
 
Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte 
Mit Beschluss vom 19.09.2019 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung beauftragt, eine 
Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte einzurichten und den Ausschüssen Stellen-
bedarf und Umsetzung der Stellenausstattung mitzuteilen. 
Hintergrund ist, dass alternative und gemeinschaftliche Wohnformen in der Stadtgesellschaft immer 
beliebter werden. Bei einem Wohnprojektetag der VHS und des Netzwerkes für gemeinschaftliches 
Bauen und Wohnen des Hauses der Architektur Köln (HdAK) im Frühjahr 2019 in Köln haben sich 
mehrere Hundert Interessierte über die vielfältigen Möglichkeiten des gemeinschaftlichen Wohnens 
informiert. Hierzu gehören zum Beispiel Mehrgenerationenwohnen, Baugruppen, Baugemeinschaften 
und kleine Genossenschaften. 
Die in Köln bereits umgesetzten Projekte auf dem ehemaligen Gelände der Kinderheime in Köln-Sülz 
sowie auf dem Clouth-Gelände in Köln-Nippes zeigen deutlich, welchen Beitrag diese Projekte insbe-
sondere zur Identitätsstiftung in einem Neubauquartier leisten können und auch, wie enorm hoch die 
Nachfrage ist. 
Bewohnerinnen und Bewohner in gemeinschaftlichen Wohnbauprojekten sind vielfach stark in ihrem 
Quartier vernetzt. Sie sorgen dadurch für Stabilisierung der Stadtteile. Neben der Gemeinschaftsbil-
dung im eigenen Haus wird regelmäßig auch der Kontakt zur Nachbarschaft aktiv betrieben. Gemein-
schaftliche Wohnbauprojekte können daher einen wichtigen Beitrag zum städtischen Ziel von lebens-
werten Quartieren leisten. Eine eindeutige Begriffsdefinition für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte 
gibt es nicht. Der Hintergrund derartiger Projekte ist, dass die Menschen, die dort gemeinsam woh-
nen, sich gegenseitig im Alltag unterstützen möchten. Sie agieren selbstverwaltet, engagiert und wir-
ken aktiv im Quartier mit.  
Die Verwaltung möchte dem verstärkten Interesse, gemeinschaftliche Wohnbauprojekte umzusetzen, 
aus den genannten Gründen Rechnung tragen und diesbezüglich die verschiedenen Nutzergruppen 
umfassend informieren und unterstützen.  
 
Bisher erfolgen Anfragen interessierter Bürgerinnen und Bürger an verschiedenen Stellen in der 
Stadtverwaltung. Insbesondere die Wohnungsbauleitstelle (VI/1) steht neben ihren eigentlichen Auf-
gaben seit 2019 als Anlaufstelle für Baugemeinschaften beratend zur Verfügung.

2 
 
Zur Entwicklung besonderer Wohnformen und zur Beratung wurden Anfang 2020 zwei Stellen beim 
Amt für Wohnungswesen eingerichtet. Hauptaufgabe dieses Bereiches ist die soziale Beratung von 
Menschen mit Wohnhemmnissen bzw. Anspruch auf Wohnberechtigungsschein, die auf der Suche 
nach innovativen Ansätzen für neue Wohnkonzepte sind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bera-
tung von Menschen mit Zugang zu Wohnprojekten, die als Mietermodell eines (sozialen) Trä-
gers/Investors initiiert werden.  
Darüber hinaus ist das Amt für Wohnungswesen Bewilligungsbehörde für den geförderten Woh-
nungsbau und unterstützt entsprechende Vorhaben im Rahmen der dort vorhandenen Kernkompe-
tenz. 
 
Die Beratung für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte soll bei der Wohnungsbauleitstelle (VI/1) unter 
dem Namen „Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte“ ausgebaut werden. Dies geschieht vor 
dem Hintergrund, dass die vorhandenen Ressourcen effizient genutzt und Synergieeffekte erzeugt 
werden können.  
Für die wirksame Förderung der Baugemeinschaften sind geeignete Grundstücke erforderlich. Ob 
und wie kurz- und mittelfristig städtische Grundstücke bereitgestellt werden können, wird zurzeit ver-
waltungsintern geprüft. Langfristig sollen in Großprojekten auf städtischen Flächen anteilig Grundstü-
cke für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte ausgewiesen werden. 
 
Auf Basis des StEA-Beschlusses vom 19.09.2019 wurde nach umfassender Recherche und der Dis-
kussion der Vor- und Nachteile verschiedener Modelle, die bereits in deutschen Großstädten beste-
hen, ein Konzept (siehe Anlage) erstellt.  
Grundsätzlich sind drei große Aufgabengebiete identifiziert worden: 
 Beratung und Begleitung 
 Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit 
 Grundstücksbereitstellung 
 
Das Konzept sieht vor, dass die Beratungsstelle aus zwei Säulen besteht. Es sollen zum einen nie-
derschwellige Erstinformationen, Hinweise auf bestehende Projekte sowie auf Hilfsangebote und 
Netzwerke bereitstellt werden. Zum anderen soll auch eine fundierte fachliche Beratung geboten und 
eine Anlaufstelle für Wohnprojektgruppen und Investoren geschaffen werden. Dies impliziert u.a. 
auch die Themen Netzwerkausbau, umfassende Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsorganisati-
on.  
Eine dieser Säulen soll das „Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte“ bei VI/1/ Wohnungsbau-
leitstelle sein. Im September 2021 hat daher eine Verwaltungskraft  die Arbeit dort aufgenommen. 
Damit befindet sich die Beratungsstelle im Aufbau. Zusätzlich ist für das Jahr 2022 die Einstellung 
einer*eines Ingenieurin*Ingenieurs vorgesehen.  
Die andere Säule soll durch eine sogenannte „intermediäre Organisation“ (z.B. einen Verein) gebildet 
werden, die eine Position zwischen interessierten Bürger*innen und Verwaltung einnehmen kann. 
Dieses Modell wird zum Beispiel erfolgreich in Frankfurt a.M. praktiziert. 
Konstruktiv wurde diesbezüglich mit dem bestehenden Netzwerk für gemeinschaftliches Bauen und 
Wohnen des HdAK (Haus der Architektur Köln) zusammengearbeitet. Dieses Netzwerk ist seit über 
10 Jahren ehrenamtlich aktiv in vielen der o.g. Themenfelder und hat zum wiederholten Mal den 
Wohnprojektetag organisiert, auf dem dieses Jahr auch Frau OB Reker ein Grußwort gehalten und 
die Wichtigkeit des Themas für Köln betont hat. Es ist geplant, das „Netzwerk“ finanziell zu unterstüt-
zen, damit diese wertvolle ehrenamtliche Arbeit zukünftig in die Beratung integriert werden kann. 
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde ein Antrag des Netzwerkes über 106.000 € beschlossen. 
Die Bezirksregierung hat im Dezember 2021 den städtischen Haushalt 2022 genehmigt. Das Netz-

3 
 
werk kann also als intermediäre Organisation durch die Stadt finanziell gefördert werden. 
Es wird davon ausgegangen, dass die Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte mit 
beiden Säulen (Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte innerhalb der Verwaltung und „Netz-
werk“ im HdAK) im Jahr 2022 ihre Arbeit aufnehmen kann. Dann steht eine umfassende Informations- 
und Anlaufstelle für interessierte Bürgerinnen und Bürger bereit. Angesichts des angespannten 
Grundstücksmarktes bleibt abzuwarten, ob der hohen Nachfrage auch ausreichend geeignete Grund-
stücke in passenden Lagen entgegenstehen.  
 
Bisherige Anfragen, Anträge und Mitteilungen zu dieser Thematik: 
 
Mitteilung 1548/2019 zum „Beratungsangebot für gemeinschaftliche 
Wohnformen/Baugruppen“ (15.05.2019) 
AN/0644/2019: Anfrage gem. § 4 GeschO des Rates  
„Zielgruppenberatung bei der Stadt Köln“  
Beantwortung dieser Anfrage unter 1721/2019 (16.05.2019) 
AN/1148/2019 und AN/1266/2019 Anträge gem. § 3 GeschO des Rates  
„Beratungsangebote der Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnformen“ 
Stadtentwicklungsausschuss (StEA) vom 19.09.2019  
AN/2015/2021 Anfrage gem. § 4 GeschO des Rates 
„Beratungsangebote der Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnformen“ 
Beantwortung dieser Anfrage unter 3467/2021 (30.09.2021)

Anlage 1 - Konzept der Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte

13061 Zeichen

1 
 
Anlage 1 
 
Konzept der Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte 
Stand: Dezember 2021 
In Köln besteht im Rahmen der allgemein bestehenden großen Nachfrage nach Wohnraum  
insbesondere auch ein Bedarf an gemeinschaftlich orientierten Wohnformen verschiedener 
Nutzergruppen. Dieser Bedarf kann mit dem vorhandenen Wohnungs- und 
Grundstücksangebot nicht gedeckt werden.  
Gemeinschaftliche Wohnbauprojekte fördern demokratische Auseinandersetzungsformen, 
sind vielfach stark in ihrem Quartier vernetzt und sorgen für eine Stabilisierung der Stadtteile. 
Neben der Gemeinschaftsbildung im eigenen Haus wird regelmäßig auch der Kontakt zur 
Nachbarschaft aktiv betrieben. Dies erfolgt durch gezielte Angebote und Aktivitäten der 
Gruppenmitglieder oder die Bereitstellung des Gemeinschaftsraumes zur Nutzung durch 
Bewohner aus der Nachbarschaft. Neben den etablierten Wohnungsunternehmen leisten die 
Gruppen so einen wichtigen Beitrag für Quartiere und können früh die Akzeptanz von neuen 
Wohngebieten unterstützen. 
Als Reaktion auf hohe Bodenpreise und steigende Baukosten bieten Baugemeinschaften 
zudem die Möglichkeit für kostengünstigeren und bezahlbareren Wohnraum - sowohl im 
Eigentum als auch im Mietwohnungsbau. Perspektivisch ist es erforderlich, dass in Köln 
mehr städtische Flächen für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte zur Verfügung stehen.  
Definition 
 
Zur Anwendung des Konzeptes wird folgende Definition vorgeschlagen: 
 
Ein gemeinschaftliches Wohnbauprojekt entsteht durch eine Gruppe von Gleichgesinnten, 
die das Ziel verfolgen zusammen ein Projekt zu realisieren, um gemeinschaftlich zu wohnen. 
Eine Gruppe sollte in Anlehnung an die Mindestgröße einer Vereinsgründung gem. § 56 
BGB mindestens sieben Haushalte umfassen, um das Angebot der Stadt Köln nutzen zu 
können. 
Gemeinschaftliche Wohnbauprojekte können im Rahmen unterschiedlicher Organisations- 
und Rechtsformen geschaffen werden. Baugruppen mit dem Ziel der Eigentumsbildung, 
Wohnprojekte zur Miete, Genossenschaften und andere Formen sind möglich. Sie alle 
verfolgen einen partizipativen Ansatz in der Planung und ein gemeinschaftlich orientiertes 
Konzept in der Umsetzung. Zur Umsetzung des Gedankens ist daher im Konzept zwingend 
mindestens ein Gemeinschaftsraum in ausreichender Größe bei jedem Projekt vorzusehen. 
Im Folgenden werden alle Formen mit dem Begriff „Baugemeinschaften“ umfasst.

2 
 
Aufgaben 
 
Drei wesentliche Eckpfeiler zur Unterstützung und Förderung von Baugemeinschaften sind 
 
A: • ein Beratungsangebot, das die Vorteile des gemeinschaftlichen Bauens darlegt, zu 
behördlichen Antrags- und Verfahrenswegen informiert und Förderungsmöglichkeiten 
aufzeigt, 
B: • eine Plattform zur Gruppenfindung/-bildung und Vernetzung sowie Öffentlichkeitsarbeit 
für gemeinschaftliche Wohnprojekte 
C: • ein größeres Angebot von geeigneten, vorwiegend städtischen Baugrundstücken 
 
Organisation der Beratungsstelle 
 
Die Beratungsstelle agiert sowohl verwaltungsintern als auch bürgernah mit externer 
Ausrichtung. Daher wird vorgeschlagen, die Aufgaben aufzuteilen auf ein 
verwaltungsinternes „Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte“ und eine intermediäre 
Organisation, beispielsweise einen Verein. 
Verwaltungsintern müssen Arbeitsprozesse, die langfristig die Schaffung von gemeinschaftli-
chen Wohnbauprojekten unterstützen, in das städtische Handeln implementiert werden. So 
gilt es bereits zum Zeitpunkt der Planrechtschaffung passende Rahmenbedingungen 
auszuloten und planerisch festzusetzen sowie anschließend in enger Zusammenarbeit von 
Liegenschaftsverwaltung und Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte die 
Grundstücksbereitstellung umzusetzen.  
Mit dem Ziel der Vermittlung von Informationen, dem Angebot von Beratung sowie der 
Unterstützung der Vernetzung von Bauwilligen und Gruppen untereinander agiert die 
Beratungsstelle mit externer Ausrichtung. Auch die Zusammenarbeit mit bereits bestehenden 
Netzwerken auf sowohl kommunaler als auch bundesweiter Ebene soll intensiviert und der 
Austausch vertieft werden.  
Um die vorhandenen Ressourcen möglichst effizient nutzen zu können und Synergieeffekte 
zu erzeugen, wird das Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte organisatorisch an die 
bereits bestehende Wohnungsbauleitstelle innerhalb der Verwaltung angebunden. Der 
zentrale Standort im Stadthaus sichert zudem die gute Erreichbarkeit für Bauwillige und 
kurze Wege zu den mit dem Bauen im weiteren Sinne befassten Ämtern. 
Intermediäre Organisation 
 
Durch eine Auslagerung von Teilleistungen der Beratungsstelle an eine intermediäre 
Organisation kann der individuelle Beratungsbedarf sowie der Gruppenfindungsprozess 
bürgernah unterstützt werden. Sie bildet eine Brücke zwischen interessierten Bürgern und 
der Fachverwaltung. Die Aufgabe sollte übergeben werden an Akteure mit breitem 
Erfahrungsschatz und Kenntnis der Kölner Szene.

3 
 
Leistungsumfang 
 
Der Leistungsumfang verteilt sich auf folgende drei Aufgabengruppen: 
Aufgabengruppe Kurzübersicht Leistungsumfang verwaltungsintern intermediäre 
Organisation 
 
 
A 
 
Information und allgemeine Erstberatung X X 
Beratungsleistung   X 
Lotsen- und Koordinatorenfunktion X  
 
 
B 
Öffentlichkeitsarbeit  X 
Vernetzung   X 
Kooperation X X 
 
 
C 
Grundstücksbereitstellung (Mitwirkung) X  
Grundstücks-Portfolio X  
Grundstücksvergabe (Mitwirkung) X  
 
Im Folgenden werden die Leistungen der einzelnen Aufgabengruppen erläutert: 
Information (Aufgabengruppe A) 
 
Es wird eine Informationsstrategie zum Thema gemeinschaftliche Wohnbauprojekte 
erarbeitet, die gezielt Fragestellungen diesbezüglich beantwortet. Das Informationsangebot 
ist durch Internetauftritt und Hand-outs verfügbar. Zugleich wird es Aufgabe sein, 
Interessierten im persönlichen Gespräch die verwaltungs- und fördertechnischen 
Verfahrenswege transparent zu machen.  
Beratungsleistung (Aufgabengruppe A) 
 
Es sollen Informationen zu Gruppenfindung, Möglichkeiten der Rechtsformen von Gruppen, 
Ablauf eines Bauprojektes und Beantragung von Fördermitteln gegeben sowie auf 
grundstücksbezogene Fragestellungen eingegangen werden. 
Eine über die grundsätzliche Beratung hinaus gehende, vertiefte Rechtsberatung zu 
Gemeinschaftsformen sowie deren Finanzberatung, die Organisation der gruppeninternen 
Prozesse sowie auch die eigentliche Projektsteuerung wird die Beratungsstelle nicht leisten. 
Für diese Segmente gibt es ausreichend Anbieter am privaten Markt.  
Lotsen- und Koordinatorenfunktion (Aufgabengruppe A)  
 
Darüber hinaus wird das Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte ab einer Projektgröße 
von 7 Wohnparteien das Wohnungsbauvorhaben bis zur Baugenehmigung als Lotse durch 
die Verwaltung begleiten, um die notwendigen Arbeitsprozesse zielorientiert zu unterstützen. 
Auch verwaltungsintern übernimmt sie ämter- und dezernatsübergreifend eine

4 
 
koordinierende und im Bedarfsfall vermittelnde Tätigkeit zur Lösung von Zielkonflikten sowie 
zur Beseitigung von Hemmnissen.  
Eine weitere Aufgabe ist die Implementation des Themas in das Verwaltungshandeln bei 
Planung, Parzellierung, Verkauf usw. Nur geeignete Grundstücke werden eine Nachfrage 
durch die Nutzergruppe der Baugemeinschaften erfahren. Daher wird das Büro für 
gemeinschaftliche Wohnbauprojekte zukünftig bereits im Rahmen der Bauleitplanung auf die 
planungsrechtliche Eignung von Teilflächen für Baugemeinschaften hinwirken. Im 
Bebauungsplanverfahren wird das Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte als Träger 
öffentlicher Belange vertreten sein, um so die Anliegen von Baugemeinschaften 
insbesondere hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung einzubringen.  
Öffentlichkeitsarbeit (Aufgabengruppe B)  
 
Es wird eine Kommunikationsstrategie erarbeitet, die das gemeinschaftliche Wohnen bewirbt 
und die Bekanntheit dieser Wohnform weiter erhöhen soll. Durch eine entsprechend 
angelegte Öffentlichkeitsarbeit werden breite Schichten der Bevölkerung angesprochen. 
Neben dem Internetauftritt soll zusätzlich ein Informationsangebot mit Flyern und Präsenz 
auf städtischen Veranstaltungen oder in anderem öffentlichkeitswirksamen Zusammenhang 
realisiert werden, um auf die Möglichkeit des Bauens in Baugemeinschaften sowie auf die 
Chancen (und ggf. Risiken) dieser Variante aufmerksam zu machen.  
Vernetzung (Aufgabengruppe B)  
 
Die intermediäre Organisation wird Interessierten neben den einschlägigen Informationen 
und Servicehinweisen auch die Möglichkeit bieten, eine im Aufbau befindliche Gruppe zu 
kontaktieren, auf die eigene Gruppe mit Kontaktmöglichkeit hinzuweisen sowie sich über 
bereits realisierte Baugemeinschaftsprojekte zu informieren und auszutauschen.  
Kooperation (Aufgabengruppe B)  
 
Die Zusammenarbeit mit bestehenden Netzwerken und Agenturen sowohl aus Köln als auch 
aus anderen Städten wird ausgebaut. Auch der Beitritt zu bundesweit tätigen 
Beratungsorganisationen wie z.B. dem Bundesverband Baugemeinschaften e.V. ist 
erforderlich. 
Darüber hinaus werden zwecks Unterstützung der Baugemeinschaften bei der Suche nach 
nicht-städtischen Grundstücken die bekannten Akteure der Wohnungswirtschaft hinsichtlich 
Nachverdichtungspotential und Kooperationen angesprochen. Eine weitergehende Akquise 
im Sinne einer Grundstücksvermittlung auf dem freien Markt als Konkurrenz zum Maklerge-
werbe ist nicht vorgesehen. 
Grundstücksbereitstellung (Aufgabengruppe C) 
 
Die elementare Hürde für die Realisierung von gemeinschaftlichen Wohnbauprojekten ist der 
Erwerb eines geeigneten Grundstücks. Nur wenn ausreichend geeignete Flächen

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bereitgestellt werden können, wird es mittelfristig eine nennenswerte Anzahl von realisierten 
Projekten geben.  
Zur Erhöhung des Grundstücksangebotes sollte zukünftig bei der Vermarktung von größeren 
städtischen Arealen (z.B. Kreuzfeld, Deutzer Hafen, Parkstadt Süd) ein individueller 
prozentualer Anteil der städtischen Flächen für gemeinschaftliche Wohnprojekte vorgesehen 
werden. Bei der Auswahl der geeigneten Flächen wirkt das Büro für gemeinschaftliche 
Wohnbauprojekte mit.  
Grundstücks-Portfolio (Aufgabengruppe C) 
 
Es wird ein Grundstücksportfolio durch Steckbriefe zu den einzelnen Grundstücken in 
Abstimmung mit der Liegenschaftsverwaltung aufgebaut. 
Grundstücksvergabe (Aufgabengruppe C) 
 
Eine Vermarktung der Grundstücke oder deren Vergabe im Erbbaurecht erfolgt im Rahmen 
von Konzeptvergaben oder Interessenbekundungsverfahren durch die 
Liegenschaftsverwaltung unter inhaltlicher Mitwirkung des Büros für gemeinschaftliche 
Wohnbauprojekte mit.  Die Vergabe erfolgt niedrigschwellig und mit verlängerten Fristen. Die 
Beratung der Interessierten zur Teilnahme am Verfahren erfolgt durch die intermediäre 
Organisation.  
Aufgabenerfüllung 
 
Für die Aufgabenerfüllung ist ein breit aufgestelltes Wissensspektrum erforderlich. Ideal ist 
eine Gewährleistung verschiedener Qualifikationen: 
• Erfahrung in der Verwaltungstätigkeit, idealerweise kombiniert mit Vorkenntnissen aus den 
Bereichen Beratungstätigkeit, Öffentlichkeitsarbeit, Fördermittel, Baurecht 
sowie 
• Erfahrung in dem Bereich der Stadtplanung/Architektur mit Kenntnissen im Planungs- und 
Bauordnungsrecht sowie der Projektkoordination, Grundstücksbereitstellung und 
Liegenschaften  
 
Stellen 
 
Entsprechend der angeführten erforderlichen Qualifikationen werden verwaltungsintern zwei 
Stellen zur Umsetzung der Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte benötigt, 
unterstützt durch eine intermediäre Organisation.  
Eine Sachbearbeiterin als Verwaltungskraft hat die Arbeit am 20.09.2021 bei der 
Wohnungsbauleitstelle für den Bereich „Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte“ 
aufgenommen.  
Schwerpunkt der Aufgabe liegt in der Informations- und Beratungsleistung. 
 
Die zweite Stelle wurde mit der letzten Stellenplankonferenz zum Stellenplan 2022 bereits 
genehmigt:

6 
 
Ingenieur*in (m/w/d) der Fachrichtungen Architektur oder Stadtplanung oder vergleichbarer 
Studiengang mit Kenntnissen im Planungs- und Bauordnungsrecht sowie der 
Projektsteuerung. Ein wissenschaftliches Hochschulstudium ist erforderlich.  
Schwerpunkt der Aufgabe liegt in der Projektkoordination der zu begleitenden Projekte. 
Hierbei wird eine Lotsenfunktion innerhalb der Verwaltung ausgeübt. Ziel ist die 
Implementation des Themas in die Planungs- und Genehmigungsprozesse und deren 
anschließende Umsetzung sowie die Mitwirkung bei der Grundstücksbereitstellung und der 
Grundstücksvergabe. 
 
Haushaltsmittel 
 
Ein Teil der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollte als Fördermittel für eine 
intermediäre Organisation verwendet werden. Somit können die oben genannten Leistungen 
(Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung, Kooperation) weiterhin in bewährten Strukturen 
erbracht werden.  
Durch die Aufteilung der Aufgaben auf eine bürgernahe Organisation und das Büro für 
gemeinschaftliche Wohnbauprojekte sowie die zuständigen Fachdienststellen kann eine 
differenzierte und bedarfsgerechte Unterstützung der gemeinschaftlichen Wohnbauprojekte 
ermöglicht werden.

Beratungsverlauf (4)

27.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.02.2022 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.02.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.02.2022 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3745/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.01.2022
Erstellt
25.10.2021 10:21