3726/2021
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion zum Haushalt 2022 ff
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/6 510/6 Vorlagen-Nummer 26.10.2021 3726/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 26.10.2021 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion zum Haushalt 2022 ff Zu der Haushaltssondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.10.2021 wurden von der SPD- Fraktion unter den Tagesordnungspunkten 4.1.1 und 4.1.2 Fragen an die Verwaltung mit der Bitte gerichtet, diese bis zur Haushaltssitzung des Rates am 09.11.2021 zu beantworten. Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Zum Teilplan 0603 Kindertagesbetreuung 1. Teilplan 0603, Zuschuss an Kitas in sozialen Brennpunkten – Vertragsleistungen Ist 2020 2.658.857 €, Plan 2021 2.658.857 €, Ansatz 2022 0 €: Frage: Wieso liegt der Ansatz 2022 bei 0 €? 2. Teilplan 0603, Zuschuss zu den Betriebskosten nach dem Kibiz - U3-Pauschale Ist 2020 12.955.761 €, Plan 2021 20.794.069 €, Ansatz 2022 0 € Frage: Wieso liegt der Ansatz 2022 bei 0 €? 3. Teilplan 0603, Durchleitung Verfügungspauschale nach KiBiz Ist 2020 1.850.823 €, Plan 2021 1.850.823 €, Ansatz 2022 bei 0 €. Frage: Wieso liegt der Ansatz 2022 bei 0 €? Die drei von der SPD-Fraktion gestellten Fragen zu den Zuschusstatbeständen – Vertragsleistungen an Kitas in sozialen Brennpunkten, U3-Pauschale und Durchleitung der Verfügungspauschale haben denselben Hintergrund und werden daher zur Beantwortung zusammengefasst. Aufgrund Inkrafttreten des neuen Kinderbildungsgesetzes NW (KiBiz NW) zum 01.08.2020 sind di- verse Fördertatbestände neu geregelt worden. Das hat unter anderem zur Folge, dass einzelne Zu- schüsse entfallen und in einer generellen Erhöhung der Kindpauschalen aufgegangen sind (siehe Zuschusszeile „Betriebskosten nach dem KiBiz“). Davon betroffen sind unter anderem die Zuschuss- zeilen „Kitas in sozialen Brennpunkten“, die U3- und Verfügungspauschale. Weiterhin ist die Sprach- förderung zu einem überwiegenden Teil in der Bezuschussung der PlusKitas wiederzufinden. Dies ist der Grund, weshalb einzelne Zuschüsse im Haushaltsplan 2022 nicht mehr namentlich er- wähnt werden und im Ansatz mit 0 Euro geführt werden. Die finanzielle Förderung fällt aber nicht weg, sondern kompensiert sich vielmehr in einer generellen Erhöhung der allgemeinen Betriebskos- tenbezuschussung an die freien Träger. 4. Teilplan 0603, Zuschuss Sprachförderung Ist 2020 1.024.000 €, Plan 2021 1.024.000 €, Ansatz 2022 bei 4.000 €. Frage: Wieso liegt der Ansatz 2022 nur bei 4.000 €? 2 Auch hier wird ebenfalls auf die Neuregelung von Zuschusstatbeständen durch die KiBiz-Novellierung zum 01.08.2020 verwiesen. Die Sprachförderung ist ab dem Haushaltsjahr 2022 enthalten in einer höheren Anzahl und Bezuschussungssumme der Einrichtungen, welche als „plusKita“ eingestuft sind. Auch in diesem Fall wurden keine Leistungen gekürzt bzw. sind entfallen, sondern sie finden sich lediglich unter anderem in der Zuschusszeile „Durchleitung PlusKitas“ wieder. 5. Teilplan 0603, Förderung U3 Platzausbau durch Großtagespflege Ist 2020 0 €, Plan 2021 3.363.900 €, Ansatz 2022 bei 1.840.920 €. Frage: Wieso liegt der Ansatz 2022 nur noch halb so hoch wie 2021? Der Planansatz 2021 basiert auf der Beschlussvorlage 3249/2017 (3.363.900 €). Diese wurde in 2021 abgelöst durch die Beschlussvorlage 0502/2021 mit der erwähnten Förderhöhe von 1.840.920 € zum Ausbau von Großtagespflegen. Hintergrund ist, dass es mit der Umsetzung der Beschlussvorlage 2017 zu keinem trägerbasierten Ausbau von Großtagespflegen gekommen war; die für die Jahre der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Ansätze aber, wie im Beschluss vorgesehen, weiterhin mitgeführt worden sind. Es hat sich dann in 2020 ein Träger finden lassen (SIRA), mit dem eine entsprechende Vereinbarung zum Ausbau von Großtagespflegen im Kölner Stadtgebiet geschlossen werden konnte. Dies war Anlass für eine Neuregelung, die mit neuen Vorgaben und geänderter Förderhöhe nun im Haushalt berücksichtigt wurde. Die verminderte Zuschusshöhe begründet sich hierbei durch eine ge- ringere, aber realistischere Anzahl von neu zu errichtenden Großtagespflegen gegenüber dem ur- sprünglichen Ziel. Zum Teilplan 0604 Kinder- und Jugendarbeit 1. Teilplan 0604, Zuschuss Betreuungsangebote (ÜMB/ISBA) Ist 2020 1.820.500 €, Plan 2021 1.200.000 €, Ansatz 2022 bei 1.600.000 €: Frage: Wieso liegt der Ansatz 2022 unter dem von 2020? Mit dem Kinder- und Jugendförderplan ist die Förderpraxis neu strukturiert worden. Hierdurch kommt es unter anderem zu einer Mittelverschiebung aus dem Förderprogramm Betreuungsangebote hin zu dem Förderprogramm Jugendeinrichtungen. Es ist nicht geplant Gruppen zu schließen. 2. Teilplan 0604, Freiluga Ist 2020 121.200 €, Plan 2021 40.400 €, Ansatz 2022 bei 40.400 € Frage: Wieso liegt der Ansatz 2022 unter dem von 2020? Im Haushaltsjahr 2020 sind buchungstechnisch drei Jahre abgewickelt worden. Mit dem Träger der Freiluga besteht ein Vertrag. Die jährliche Vertragsleistung beträgt 40.400 Euro. 3. Wo befinden sich die überbrückenden Hilfen für Träger mit interkulturellen Angeboten? Im Rahmen der Förderungen „Integrationsmittel“ und „Gender Fair Play kommunal“ haben die Träger der freien Jugendhilfe seit 2015 die Möglichkeit, Anträge für interkulturelle Projekte und Angebote mit Fokus auf der Zielgruppe der zugewanderten Kinder und Jugendlichen zu stellen (Zuschusszeile „Ju- gendhilfemaßnahmen Zuwanderer und Flüchtlinge“). 3 Pandemiebedingt hatten die Träger 2020 die Option, ihre bewilligten Projekte methodisch umzuge- stalten, sowie den Durchführungszeitraum zu verschieben. In 2021 wurden trotz anhaltender Pande- mie-Situation alle fachlich positiv beurteilten Projekte und Angebote bewilligt. Zusätzlich können auch in diesem Jahr methodische und zeitliche Anpassungen vorgenommen werden. Weiterhin erhalten alle antragstellenden Träger jährlich einen kommunalen Zuschuss im Rahmen einer Strukturförderung oder weiteren Projektförderungen. Durch die Corona-Pandemie hat sich hier keine Veränderung ergeben. Ein kontinuierlicher Austausch zwischen Fachamt und den Trägern der freien Jugendhilfe ist sichergestellt. In 2021 wurden alle fachlich positiv beurteilten Projekte und Angebote bewilligt. Somit besteht keine Notwendigkeit für Überbrückungshilfen. 4. Wo befinden sich die Betriebsmittel zum Betrieb verschiedener Spielplätze, zum Beispiel für die Betriebsmittel des neuen Wasserspielplatzes Innerer Grüngürtel mit 60 TEUR/a. Aufwendungen für den Betrieb und die Unterhaltung von Spielplätzen sind konsumtiv und werden im Haushalt unter der Teilplanzeile 13 | Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen veranschlagt. 5. Wo befinden sich die Personalmittel für den neu beschlossenen Dirt Track (Rolshover Straße) Der Umzug des Dirttracks zum neuen Standort wird aus Mitteln im Teilplan 0604 realisiert bzw. wurde teilweise schon realisiert. Das sind im Einzelnen: Schaffen einer Zufahrtsmöglichkeit Planieren der zu nutzenden Fläche Einfriedung durch einen geeigneten Zaun Bodenbeprobungen (Ergebnis: ohne Befund) Umzug und Aufstellung eines Materialcontainers Anlieferung des Spezial-Dirt, mit dem die Nutzer*innen die Anlage gestalten können. Für eine weitere gewünschte Erschließung des Geländes stehen im Teilplan 0604 keine Mittel zur Verfügung. Der Dirttrack wird von der Jugendzentren Köln gGmbH betrieben. Der Betriebskostenzuschuss an die Jugendzentren wird auf Basis eines von den Jugendzentren zu erstellenden Wirtschaftsplan ermittelt und im Teilplan 0604 des Haushaltes, Teilplanzeile 15, Transferleistungen, unter dem Titel Betriebs- kostenzuschuss an die Jugendzentren Köln gGmbH nachgewiesen. Über den Betriebskosten hinaus sind keine gesonderten Mittel für die Finanzierung von Personalstel- len für die Dirtanlage im Haushaltsplan vorgesehen. Derzeit liegt jedoch seitens der Jugendzentren Köln gGmbH ein Antrag auf temporäre Finanzierung einer halben Stelle aus den Fördermitteln „Auf- holen nach Corona“ vor, bei dem noch geprüft wird, inwieweit er im Rahmen des Förderprogramms berücksichtigt werden kann. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3726/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 26.10.2021
- Erstellt
- 21.10.2021 16:15