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3726/2021

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion zum Haushalt 2022 ff

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.10.2021

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 26.10.2021, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8223 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/510/6 
510/6 
Vorlagen-Nummer 26.10.2021 
 3726/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 26.10.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion zum Haushalt 2022 ff 
Zu der Haushaltssondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.10.2021 wurden von der SPD-
Fraktion unter den Tagesordnungspunkten 4.1.1 und 4.1.2 Fragen an die Verwaltung mit der Bitte 
gerichtet, diese bis zur Haushaltssitzung des Rates am 09.11.2021 zu beantworten. 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
Zum Teilplan 0603 Kindertagesbetreuung 
1. Teilplan 0603, Zuschuss an Kitas in sozialen Brennpunkten – Vertragsleistungen 
Ist 2020 2.658.857 €, Plan 2021 2.658.857 €, Ansatz 2022 0 €: 
Frage: Wieso liegt der Ansatz 2022 bei 0 €? 
2. Teilplan 0603, Zuschuss zu den Betriebskosten nach dem Kibiz - U3-Pauschale 
Ist 2020 12.955.761 €, Plan 2021 20.794.069 €, Ansatz 2022 0 € 
Frage: Wieso liegt der Ansatz 2022 bei 0 €? 
3. Teilplan 0603, Durchleitung Verfügungspauschale nach KiBiz 
Ist 2020 1.850.823 €, Plan 2021 1.850.823 €, Ansatz 2022 bei 0 €. 
Frage: Wieso liegt der Ansatz 2022 bei 0 €? 
 
Die drei von der SPD-Fraktion gestellten Fragen zu den Zuschusstatbeständen – Vertragsleistungen 
an Kitas in sozialen Brennpunkten, U3-Pauschale und Durchleitung der Verfügungspauschale haben 
denselben Hintergrund und werden daher zur Beantwortung zusammengefasst. 
Aufgrund Inkrafttreten des neuen Kinderbildungsgesetzes NW (KiBiz NW) zum 01.08.2020 sind di-
verse Fördertatbestände neu geregelt worden. Das hat unter anderem zur Folge, dass einzelne Zu-
schüsse entfallen und in einer generellen Erhöhung der Kindpauschalen aufgegangen sind (siehe 
Zuschusszeile „Betriebskosten nach dem KiBiz“). Davon betroffen sind unter anderem die Zuschuss-
zeilen „Kitas in sozialen Brennpunkten“, die U3- und Verfügungspauschale. Weiterhin ist die Sprach-
förderung zu einem überwiegenden Teil in der Bezuschussung der PlusKitas wiederzufinden. 
Dies ist der Grund, weshalb einzelne Zuschüsse im Haushaltsplan 2022 nicht mehr namentlich er-
wähnt werden und im Ansatz mit 0 Euro geführt werden. Die finanzielle Förderung fällt aber nicht 
weg, sondern kompensiert sich vielmehr in einer generellen Erhöhung der allgemeinen Betriebskos-
tenbezuschussung an die freien Träger. 
 
4. Teilplan 0603, Zuschuss Sprachförderung 
Ist 2020 1.024.000 €, Plan 2021 1.024.000 €, Ansatz 2022 bei 4.000 €. 
Frage: Wieso liegt der Ansatz 2022 nur bei 4.000 €?

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Auch hier wird ebenfalls auf die Neuregelung von Zuschusstatbeständen durch die KiBiz-Novellierung 
zum 01.08.2020 verwiesen. Die Sprachförderung ist ab dem Haushaltsjahr 2022 enthalten in einer 
höheren Anzahl und Bezuschussungssumme der Einrichtungen, welche als „plusKita“ eingestuft sind. 
Auch in diesem Fall wurden keine Leistungen gekürzt bzw. sind entfallen, sondern sie finden sich 
lediglich unter anderem in der Zuschusszeile „Durchleitung PlusKitas“ wieder. 
 
5. Teilplan 0603, Förderung U3 Platzausbau durch Großtagespflege 
Ist 2020 0 €, Plan 2021 3.363.900 €, Ansatz 2022 bei 1.840.920 €. 
Frage: Wieso liegt der Ansatz 2022 nur noch halb so hoch wie 2021? 
 
Der Planansatz 2021 basiert auf der Beschlussvorlage 3249/2017 (3.363.900 €). Diese wurde in 2021 
abgelöst durch die Beschlussvorlage 0502/2021 mit der erwähnten Förderhöhe von 1.840.920 € zum 
Ausbau von Großtagespflegen. 
Hintergrund ist, dass es mit der Umsetzung der Beschlussvorlage 2017 zu keinem trägerbasierten 
Ausbau von Großtagespflegen gekommen war; die für die Jahre der mittelfristigen Finanzplanung 
vorgesehenen Ansätze aber, wie im Beschluss vorgesehen, weiterhin mitgeführt worden sind. 
Es hat sich dann in 2020 ein Träger finden lassen (SIRA), mit dem eine entsprechende Vereinbarung 
zum Ausbau von Großtagespflegen im Kölner Stadtgebiet geschlossen werden konnte. 
Dies war Anlass für eine Neuregelung, die mit neuen Vorgaben und geänderter Förderhöhe nun im 
Haushalt berücksichtigt wurde. Die verminderte Zuschusshöhe begründet sich hierbei durch eine ge-
ringere, aber realistischere Anzahl von neu zu errichtenden Großtagespflegen gegenüber dem ur-
sprünglichen Ziel. 
 
 
Zum Teilplan 0604 Kinder- und Jugendarbeit 
1. Teilplan 0604, Zuschuss Betreuungsangebote (ÜMB/ISBA) 
Ist 2020 1.820.500 €, Plan 2021 1.200.000 €, Ansatz 2022 bei 1.600.000 €: 
Frage: Wieso liegt der Ansatz 2022 unter dem von 2020? 
 
Mit dem Kinder- und Jugendförderplan ist die Förderpraxis neu strukturiert worden. Hierdurch kommt 
es unter anderem zu einer Mittelverschiebung aus dem Förderprogramm Betreuungsangebote hin zu 
dem Förderprogramm Jugendeinrichtungen. 
Es ist nicht geplant Gruppen zu schließen. 
 
2. Teilplan 0604, Freiluga 
Ist 2020 121.200 €, Plan 2021 40.400 €, Ansatz 2022 bei 40.400 € 
Frage: Wieso liegt der Ansatz 2022 unter dem von 2020? 
 
Im Haushaltsjahr 2020 sind buchungstechnisch drei Jahre abgewickelt worden. Mit dem Träger der 
Freiluga besteht ein Vertrag. Die jährliche Vertragsleistung beträgt 40.400 Euro.  
 
3. Wo befinden sich die überbrückenden Hilfen für Träger mit interkulturellen Angeboten? 
 
Im Rahmen der Förderungen „Integrationsmittel“ und „Gender Fair Play kommunal“ haben die Träger 
der freien Jugendhilfe seit 2015 die Möglichkeit, Anträge für interkulturelle Projekte und Angebote mit 
Fokus auf der Zielgruppe der zugewanderten Kinder und Jugendlichen zu stellen (Zuschusszeile „Ju-
gendhilfemaßnahmen Zuwanderer und Flüchtlinge“).

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Pandemiebedingt hatten die Träger 2020 die Option, ihre bewilligten Projekte methodisch umzuge-
stalten, sowie den Durchführungszeitraum zu verschieben. In 2021 wurden trotz anhaltender Pande-
mie-Situation alle fachlich positiv beurteilten Projekte und Angebote bewilligt. Zusätzlich können auch 
in diesem Jahr methodische und zeitliche Anpassungen vorgenommen werden.  
Weiterhin erhalten alle antragstellenden Träger jährlich einen kommunalen Zuschuss im Rahmen 
einer Strukturförderung oder weiteren Projektförderungen. Durch die Corona-Pandemie hat sich hier 
keine Veränderung ergeben. Ein kontinuierlicher Austausch zwischen Fachamt und den Trägern der 
freien Jugendhilfe ist sichergestellt. 
In 2021 wurden alle fachlich positiv beurteilten Projekte und Angebote bewilligt. Somit besteht keine 
Notwendigkeit für Überbrückungshilfen. 
 
4. Wo befinden sich die Betriebsmittel zum Betrieb verschiedener Spielplätze, zum Beispiel für 
die Betriebsmittel des neuen Wasserspielplatzes Innerer Grüngürtel mit 60 TEUR/a. 
 
Aufwendungen für den Betrieb und die Unterhaltung von Spielplätzen sind konsumtiv und werden im 
Haushalt unter der Teilplanzeile 13 | Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen veranschlagt. 
 
5. Wo befinden sich die Personalmittel für den neu beschlossenen Dirt Track (Rolshover Straße) 
 
Der Umzug des Dirttracks zum neuen Standort wird aus Mitteln im Teilplan 0604 realisiert bzw. wurde 
teilweise schon realisiert. Das sind im Einzelnen: 
Schaffen einer Zufahrtsmöglichkeit 
Planieren der zu nutzenden Fläche 
Einfriedung durch einen geeigneten Zaun 
Bodenbeprobungen (Ergebnis: ohne Befund) 
Umzug und Aufstellung eines Materialcontainers 
Anlieferung des Spezial-Dirt, mit dem die Nutzer*innen die Anlage gestalten können. 
Für eine weitere gewünschte Erschließung des Geländes stehen im Teilplan 0604 keine Mittel zur 
Verfügung. 
Der Dirttrack wird von der Jugendzentren Köln gGmbH betrieben. Der Betriebskostenzuschuss an die 
Jugendzentren wird auf Basis eines von den Jugendzentren zu erstellenden Wirtschaftsplan ermittelt 
und im Teilplan 0604 des Haushaltes, Teilplanzeile 15, Transferleistungen, unter dem Titel Betriebs-
kostenzuschuss an die Jugendzentren Köln gGmbH nachgewiesen. 
Über den Betriebskosten hinaus sind keine gesonderten Mittel für die Finanzierung von Personalstel-
len für die Dirtanlage im Haushaltsplan vorgesehen. Derzeit liegt jedoch seitens der Jugendzentren 
Köln gGmbH ein Antrag auf temporäre Finanzierung einer halben Stelle aus den Fördermitteln „Auf-
holen nach Corona“ vor, bei dem noch geprüft wird, inwieweit er im Rahmen des Förderprogramms 
berücksichtigt werden kann. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

26.10.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3726/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.10.2021
Erstellt
21.10.2021 16:15