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2017/2024

Beantwortung einer Anfrage der FDP aus der Sitzung der Bezirksvertretung 7 (Porz) vom 20.06.2024 betr.: "Bestand und Schutz Biotop" (AN/0932/2024)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 15.05.2025, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4366 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2017/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 19.09.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der FDP aus der Sitzung der Bezirksvertretung 7 (Porz) vom 
20.06.2024 betr.: "Bestand und Schutz Biotop" (AN/0932/2024) 
 
Der Stadtbezirk Porz verfügt mit der Westhovener  Aue, Gut Leidenhausen und der Wahner 
Heide über große Naturschutzgebiete. Damit diese Biotope mit ihrer Pflanzen- und Tiervielfalt 
weiter geschützt werden, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Inwieweit liegt der Verwaltung eine Bestandsliste von  Pflanzen und Tieren (z.B. Königs-
kerze, Igel, Maulwürfe etc.) in den Porzer Naturschutzgebieten vor? 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Folgende Naturschutzgebiete befinden sich im Bezirk Köln Porz: 
- N 14 Kiesgrube Wahn 
- N 15 Kiesgruben Paulsmaar 
- N 17 Langeler Auwald, rrh. 
- N 18 Kiesgrubensee Gremberghoven 
- N 20 Königsforst 
- Naturschutzgebiet Wahner Heide 
 
Für alle Naturschutzgebiete wurden behördeninterne Pflege- und Entwicklungspläne erstellt, in 
denen Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung besonders wertvoller Lebensraumtypen und 
besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten festgelegt wurden. Der Erstellung dieser Pläne 
gingen ausführliche Kartierungen voraus. Zudem werden wiederholt Monitorings durchgeführt, 
um den Zustand die Entwicklung der Naturschutzgebiete zu überprüfen. 
 
Zu den genannten Arten liegen der Unteren Naturschutzbehörde keine flächendeckenden Be-
standslisten vor.  
 
 
2. Welche Pflanzen und Tiere sind in den Porzer Naturschutzgebieten vom Aussterben be-
droht und welche Projekte hat die Stadt bereits auferlegt, um dieser Bedrohung entgegen-
zuwirken? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Schutzgebietsausweisung von Naturschutzgebieten geht allgemein über den Schutz vom 
Aussterben bedrohter Arten hinaus. Schutzzweck ist i.d.R. der Erhalt und Weiterentwicklung 
von besonders schützenswerten Lebensraumtypen aber auch der Schutz von gefährdeten und 
stark gefährdeten sowie vom Aussterben bedrohter Arten und deren Lebensräumen. Demnach 
sind in den einzelnen Naturschutzgebieten verschiedene Biotoptypen vorzufinden und diverse

2 
 
gefährdete Arten beheimatet. In den Pflege- und Entwicklungsplänen, welche jeweils für die 
Naturschutzgebiete erstellt wurden, sind Maßnahmen festgesetzt, um diese Ziele zu erfüllen. 
Das Schutzgebietsmanagement ist eine Verwaltungsaufgabe. Wiederholt beauftragte Monito-
rings dienen dazu, die Wirksamkeit der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu überwachen. 
 
Zum momentanen Zeitpunkt finden auf Kölner Stadtgebiet Brutvogelkartierungen statt um eine 
Rote Liste Brutvögel Köln erstellen zu lassen. Mittels dieser Roten Liste kann die Untere Natur-
schutzbehörde noch gezielter dem Rückgang von lokal gefährdeten Brutvogelarten entgegen-
wirken, indem Maßnahmen für ebendiese Arten ermittelt und umgesetzt werden sollen.  
 
 
3. Inwieweit wird die Methodik „Miyawaki Wald“ im Stadtbezirk Porz eingesetzt und wie bewer-
tet die Verwaltung diese Methodik? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Konzept des Miyawaki Walds ist der Verwaltung bekannt und wurde beispielsweise bereits 
in einem Pilotprojekt in Köln Neuehrenfeld umgesetzt. 
 
Die Aufforstung nach Miyawaki ist eine relativ aufwendige Methode zur Aufforstung kleinerer 
Flächen auf i.d.R. gestörten Böden. Hierzu wird zur Bodenmeiloration das Pflanzsubstrat mit 
Terra Preta (Mischung aus Holzkohle Humus und anderen Substraten) angereichert. Die Me-
thode wird insbesondere bei der Anlage von Tinyforests auf schlechten Standorten angewandt. 
Bei einem Großteil der Anlagen von Miniurwäldern und Waldinseln in Köln wurde auf die Me-
thode Miyawaki verzichtet. Es gibt zudem zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten deren 
natürliche Lebensräume Auenflächen, Brachen und Offenlandbereiche darstellen. Eine Be-
pflanzung bzw. Aufforstung von Offenlandbereichen kann sich demnach nachteilig auf beson-
ders geschützte Arten auswirken. 
 
Im Stadtgebiet Porz ist im November 2022 auf einer Fläche des Zündorfbades in Zusammen-
arbeit mit der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald ein Miniurwald angelegt worden. Die städti-
sche Forstverwaltung war nicht beteiligt. Nach verwaltungsinterner Kenntnis wurde die Methode 
Miyawaki dabei nicht angewandt.

Beratungsverlauf (1)

15.05.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2017/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.04.2025
Erstellt
20.06.2024 16:53