0180/2025
Bedarfsfeststellungsbeschluss für eine europaweite Ausschreibung und Vergabe des technischen Gebäudebetriebs
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Anlage 2 Stellungnahme Verwaltung zum Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
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26 21.02.2025
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Stellungnahme der Gebäudewirtschaft zur
Stellungnahme des RPA vom 11.02.25, RPA-Nr. 143/21/01/25, zur
Beschlussvorlage 0180/2025, Stand 06.02.25
Vorangestellt:
Die Hinweise und Empfehlungen aus der Stellungnahme des RPA untermauern die
nach Ratsauftrag geplante Vorgehensweise bei der Umsetzung des Projekts.
Der Stellungnahme der Gebäudewirtschaft liegen folgende Feststellungen des RPA,
jeweils kursiv aufgeführt, zugrunde:
Die technischen Anlagen des Gebäudekomplexes sind in einem schlechten Zustand
und die Durchführung von zusätzlichen, aufwendigen Instandhaltungsprojekten
können durch das vorhandene Personal nicht sichergestellt werden. Diese Beschrei-
bung wird jedoch nicht durch eine Bedarfsplanung untermauert.
Der Bedarf wurde durch die Gebäudewirtschaft vorausschauend erkannt und in der
Beschlussvorlage beschrieben. Die zu beschließende Maßnahme wird den Eigentü-
mern empfohlen, um das steigende Betriebsrisiko zu mindern. Eine Bedarfsplanung
liegt nicht vor. Die Gebäudewirtschaft hat für die weiteren Planungsschritte eine
grobe Kostenannahme getroffen, siehe unten.
Das Betriebsrisiko für den Gebäudekomplex trägt aktuell die Gebäudewirtschaft. Man
verspricht sich von der Übertragung an Dritte eine Verbesserung bzw. Aufrechterhal-
tung der Betriebssicherheit und somit der Nutzbarkeit des Gebäudekomplexes. In-
wieweit Betreiberaufgaben delegiert werden können, ist zu prüfen.
Der Gebäudewirtschaft wurden die delegierbaren Aufgaben der Betreiberverantwor-
tung übertragen, die auch dort wahrgenommen werden. Das Betriebsrisiko ist nicht
übertragbar, dies tragen stets die Eigentümer, hier Kulturdezernat und Veranstal-
tungszentrum.
Eine Übertragung von Leistungen des Gebäudebetriebs an Dritte ist möglich. Bei der
Umsetzung des Ratsauftrags wird der konkrete Umfang für dieses Projekt auch juris-
tisch abgestimmt werden.
Durch den inhaltlichen Zusammenhang von Prüfung/Wartung und Instandhaltung,
birgt die Aufgabenstellung die Gefahr, dass der Auftragnehmer das Volumen seiner
Leistung und somit die Höhe seiner Vergütung selbst generiert. 14 empfiehlt, ent-
sprechende Kontrollmechanismen bei der Erstellung der Vergabe- und Vertragsun-
terlagen zu berücksichtigen.
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Gemeint ist vermutlich der inhaltliche Zusammenhang zwischen Wartung, Inspektion,
Instandsetzung und Verbesserung gemäß DIN, siehe auch die zugehörigen Erläute-
rungen in der Beschlussbegründung. Bei der Umsetzung des Ratsauftrags wird
durch die Fachdienststellen mit Hilfe externer Unterstützung ein Leistungsbild und ein
Vertragswerk einschließlich erforderlicher Freigabemechanismen erarbeitet werden.
Diese Unterlagen werden stufenweise aufgebaut, zu bepreisen sein und gezielt ver-
hindern, dass Vergütungshöhen selbst generiert werden können.
Die in der Beschlussvorlage genannten Kosten i. H. v. 622.000 € werden nicht durch
eine dokumentierte Kostenermittlung belegt. Es wurden Pauschalen für Eigenkosten
der Gebäudewirtschaft sowie begleitende Kosten für die Bestands- und Datenerfas-
sung sowie Gutachten benannt. Die Höhe der Kosten kann nicht nachvollzogen wer-
den, da die Grundlagen nicht bekannt sind. Insoweit lässt sich keine Aussage zur Be-
lastbarkeit der eingereichten Kosten tätigen. Die durch die Vorfinanzierung der Maß-
nahme entstehenden Zinsen der Gebäudewirtschaft wurden berücksichtigt.
Die grobe Kostenannahme der Gebäudewirtschaft in Höhe von 600.000 Euro brutto
bis zur Vergabe setzt sich zunächst wie folgt zusammen:
Externe Leistungen:
Externe Facility-Management-Beratung 70.000 Euro
Externe stichprobenhafte Zustandserfassung, Haustechnik: 35.000 Euro
Datenerfassung durch einen Dienstleister (für eine geordnete Wartung und Prüfung):
30.000 Euro
Gegebenenfalls erforderliche gutachterliche und sonstige Sachverständigenleistun-
gen et cetera zur Vorbereitung einer risikominimierten Auslobung, Kosten für Digitali-
sierung von Planunterlagen 35.000 Euro
Interne Leistungen:
Eigenleistungen der Gebäudewirtschaft und beteiligter Dienststellen, deren Leistun-
gen zu vergüten sind: zum Beispiel aufwändige Erstellung eines Projektraums in
Sharxx zur Erfassung der erforderlichen Bestandsunterlagen, Projektleitung, Projekt-
bearbeitung, Abstimmungen, Schriftverkehr, Dokumentation et cetera
430.000 Euro
Eine weiterführende Annahme kann vor Planungsbeginn aufgrund der komplexen
Aufgabenstellung nicht erfolgen. Die vorliegende Annahme beruht auf der Basis von
Erfahrungswerten. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Die Zinsen in Höhe von etwa 22.000 Euro wurden nach aktuellem Stand des Marktes
berechnet, es werden die tatsächlich anfallenden Zinsbeträge zurückgefordert.
Bezüglich der Kostenannahme erfolgte eine Konkretisierung im Begründungsteil der
Vorlage.
Unter den haushaltsmäßigen Auswirkungen werden einerseits jährliche Folgeauf-
wendungen für den zukünftigen Betreiber von ca. 1 Mio. € ausgewiesen, anderer-
seits können diese gemäß Beschlussvorlage nicht benannt werden.
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In der Beschlussvorlage wurde dies entsprechend für die Folgeaufwendungen korri-
giert. Da der Wettbewerb ohne Ratsbeschluss weder vorbereitet noch durchgeführt
werden kann, bleibt es dabei, dass bislang keine Folgekosten benannt werden kön-
nen.
Die Angabe „unterer einstelliger Millionenbereich“ lässt offen, ob es sich um 1 Mio. €
oder um z. B. 4 Mio. € handelt. Bezogen auf eine 10-jährige Vertragsdauer entstün-
den Kosten von 10 Mio. € bzw. 40 Mio. €. Ohne eine plausible Kostenermittlung birgt
der angestrebte Beschluss in Bezug auf die Folgekosten eine hohe Kostenunsicher-
heit, die in der Beschlussvorlage nicht deutlich wird. Es ist festzustellen, dass laut
Beschluss eine Kostenprognose zurzeit nicht möglich ist. Entsprechende Kosten kön-
nen erst nach Vorliegen der Angebote im Vergabeverfahren beziffert werden.
Dies ist zutreffend.
Wegen der beschriebenen erheblichen monetären Unsicherheiten wird empfohlen,
diesen Beschluss auf die Planung sowie die Vorbereitung und Durchführung des
Vergabeverfahrens zu beschränken und vor der Beauftragung des „neuen Betrei-
bers“ einen weiteren Beschluss einzuholen.
Einen zusätzlichen Vergabebeschluss nach durchgeführtem Vergabeverfahren ein-
zuholen, bedeutet ausschließlich eine Verzögerung des Projekts, da das Ergebnis
nach Abschluss des Zuschlagsverfahrens feststeht. Sollte sodann der Zuschlag
durch einen Vergabevorbehalt des Rates nicht erteilt werden, sind Entschädigungs-
zahlungen an die Bieter zu entrichten. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dass
der Rat auf einen Vergabevorbehalt verzichtet.
Für die Lüftungsanlagen im Gebäudekomplex Museum Ludwig/Philharmonie, wurden
bereits, Beschlüsse eingeholt (Raumlufttechnische Anlagen 1740/2023 und
4227/2022). Aktuell liegt ein weiterer Beschluss für die Mess- und Regeltechnik
(0110/2025) vor. Die Stückelung von Maßnahmen ist vergaberechtlich zu prüfen.
Die Prüfung ist im Vorfeld erfolgt.
Grundsätzlich ist zu bedenken, dass die Kosten der aktuell geplanten Einzelmaßnah-
men zusätzlich zu den Kosten der Generalinstandsetzung entstehen.
Dies ist zutreffend, vorgesehen ist jedoch, eine Generalsanierung vorzubereiten.
Vor der Durchführung einer Generalinstandsetzung sowie weiterer Einzelmaßnah-
men und vertraglicher Bindung durch Übertragung der Betreiberverantwortung sollten
Eigentümer und Betreiber ein Gesamtkonzept zum Umgang und der Verwendung
des Gebäudekomplexes erarbeiten und die Gesamtkosten benennen. Einerseits
dient die Maßnahme dem Erhalt von Vermögenswerten, andererseits geht die Wirt-
schaftlichkeit aus den Unterlagen nicht hervor.
Nach derzeitigem Stand besteht der Bedarf einer Generalsanierung des Gebäude-
komplexes - nicht einer Generalinstandsetzung. Die Aufgaben des Gebäudebetriebs
bis zum Beginn einer Generalsanierung sind daher losgelöst hiervon zu betrachten.
Die dringend notwendige Vorbereitung der Generalsanierung wird ein Gesamtkon-
zept für eine Sanierung auf der Basis eines Nutzerbedarfsprogramms beinhalten.
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Zum jetzigen Zeitpunkt kann nur schrittweise mit Einzelkonzepten wie hier gearbeitet
werden, da alle Maßnahmen im laufenden Betrieb umgesetzt werden müssen. Eine
ganzheitliche Betrachtung, auch unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit und
der Energieeffizienz, kann erst im Rahmen einer noch zu beschließenden Planung
einer Generalsanierung erfolgen. Es bleibt indes ungewiss, ob bis zur Sanierung not-
wendige Einzelmaßnahmen auch in Zukunft im laufenden Betrieb umgesetzt werden
können.
Bei der hier vorgesehenen Maßnahme wird die Betriebssicherheit voraussichtlich im
monetären Sinne über die Wirtschaftlichkeit zu stellen sein.
Über eine höhere Sicherheit für den Gebäudebetrieb ist eine Wirtschaftlichkeit insge-
samt jedoch aus Sicht der Fachdienststellen gegeben. Denn die Kosten für einen
durch das steigende Betriebsrisiko in Kauf zu nehmenden Betriebsausfall der Häuser
stehen mit Sicherheit in keinem Verhältnis zu den gegebenenfalls möglichen Einspa-
rungen bei fehlender Zustimmung zur hier vorgesehenen Vergabe.
Inwieweit der vorliegende Beschluss verträglich zur vorläufigen Haushaltführung ist,
wurde nicht geprüft.
Die Vorlagenerstellung erfolgte in Abstimmung mit der Kämmerei, so dass die Vorga-
ben zur vorläufigen Haushaltsführung von dort eingehalten wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Gezeichnet Rinnenburger, 21.02.2025
ausgefertigt Bernecker
Petra Rinnenburger
26, Technische Betriebsleiterin
Anlage 3 - mündliche Nachfragen zur Sitzung des AKK vom 20-05-2025 der Grünen Ratsfraktion
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1 Anlage 3 zur Beschlussvorlage 0180/2025 – Beantwortung von Fragen der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung des Ausschuss Kunst und Kultur vom 20.05.2025 Im Nachgang zur Sitzung des Ausschuss Kunst und Kultur vom 20.05.2025 reichte die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die nachfolgenden Fragen ein: 1. Wieso soll die Aufgabe extern vergeben werden, während derzeit gleichzeitig regelmäßig Vorlagen beschlossen werden, die einzelne Sanierungsmaßnahmen umfassen? 2. Wieso verbleibt die Aufgabe nicht in der Gebäudewirtschaft? 3. Wie sieht das derzeitige Sanierungskonzept aus, das den jetzt durchgeführten Maßnahmen zugrunde liegt und wie wird es mit den künftigen Maßnahmen verzahnt? 4. Wenn die Vorlage noch einmal von stichprobenartigen Erhebungen etc. spricht, heißt das, dass es bisher keine ordnungsgemäße Prüfung gegeben hat und bedeutet dies in Folge auch, dass auch keine Kostenhöhe angegeben werden kann? 5. Wieso wird eine Vorlage erstellt, in der nicht klar ist, welche Leistungen und Kosten (nicht differenziert benannt, sondern zw. 1 – 4 Mio.€ beziffert) tatsächlich anfallen und nicht deutlich wird, wieso die Gebäudewirtschaft ihrer Aufgabe nicht weiter nachkommen möchte? 6. Was verbirgt sich hinter 430.000 Euro für die Projektleitung 7. Wie sieht die Aufgabenbeschreibung tatsächlich aus – transparent und nachvollziehbar? 8. Beim RGM haben wir mitbekommen, dass die Stadt sich von einem GU getrennt hat und nun einen neuen sucht, weil er nicht geeignet war. Nach welchen Kriterien soll nun die Ausschreibung erfolgen? 9. Warum ist in der Vorlage die Rede davon, dass derzeit eine Kostenprognose nicht möglich ist und wann wird diese vorgelegt werden? Antwort der Verwaltung Zu 1.) Im Falle einer Beschlussfassung im Juli 2025 werden bis zum möglichen Beginn der Leistungen eines externen Betreibers im Gebäudekomplex bei steigendem Betriebsrisiko für die Eigentümer noch etwa zwei Jahre vergehen. Um den Spiel- und Museumsbetrieb aufrechtzuerhalten, sind Einzelmaßnahmen erforderlich. Schnittstellen für den Betreiber zu laufenden Maßnahmen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln sind mit Beginn der Aufstellung der Leistungsverzeichnisse zu klären. Dies kann nicht vor der Beschlussfassung über die Vorlage 0180/2025 erfolgen. Zu 2.) Aufgrund des derzeitigen baulichen und insbesondere technischen Zustands von Museum Ludwig und Philharmonie kann nicht sichergestellt werden, dass die Kapazitäten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gebäudewirtschaft zukünftig und dauerhaft für die täglich wachsenden Anforderungen der laufenden 2 Instandhaltung in diesem Gebäudekomplex ausreichen, auch unter Berücksichtigung des anhaltenden Fachkräftemangels und der Zurückstellung der Generalsanierung. Die Verwaltung empfiehlt daher zur Bewältigung des erforderlichen und größer werdenden Maßnahmenpakets der Instandhaltung und des Gebäudebetriebs, um die Betriebssicherheit des Gebäudekomplexes zu erhöhen beziehungsweise auch den Spiel- und Museumsbetrieb über die kommenden zehn Jahre aufrechterhalten zu können, die Leistungen des technischen Gebäudebetriebs nach europaweiter Ausschreibung an ein externes Dienstleistungsunternehmen zu vergeben. Ein externer Betreiber*eine externe Betreiberin kann zudem schneller auf auftretende Störungen durch freiere Möglichkeiten des Marktzugriffs reagieren. Zu 3.) Zum jetzigen Zeitpunkt kann nur schrittweise mit Einzelkonzepten gearbeitet werden, da alle Maßnahmen im laufenden Betrieb umgesetzt werden müssen. Die Konzepte für die derzeit durchgeführten Maßnahmen richten sich daher jeweils nach den aktuellen technischen und gesetzlichen Erfordernissen, um den Spiel- und Museumsbetrieb im Gebäudekomplex aufrechtzuerhalten. Die Maßnahmen werden, so gut wie im laufenden Betrieb eben möglich, miteinander verzahnt. Eine ganzheitliche Betrachtung, auch unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit und der Energieeffizienz, kann erst im Rahmen einer noch zu beschließenden Planung einer Generalsanierung erfolgen. Es bleibt indes ungewiss, ob bis zur Sanierung notwendige Einzelmaßnahmen auch in Zukunft im laufenden Betrieb umgesetzt werden können. Für die Generalsanierung gibt es bislang kein Sanierungskonzept. Die Vorbereitung des zuvor notwendigen zugehörigen Planungsbeschlusses musste abgebrochen werden, da das Projekt aufgrund der Haushaltslage der Stadt Köln depriorisiert wurde (Vorlagen-Nr. 3331/2024). Zu 4.) Die externe stichprobenhafte Zustandserfassung, Haustechnik dient der besseren Leistungserfassung beziehungsweise -beschreibung für die spätere Ausschreibung. Selbstverständlich kommt die Gebäudewirtschaft ihren Prüf- und Wartungsverpflichtungen unter anderem im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen technischer Anlagen gem. Prüfverordnung NRW (PrüfVO NRW) nach. Mit der Beschlussfassung über die Vorlage 0180/2025 wird die Voraussetzung geschaffen, detaillierte Leistungsbeschreibungen für die unterschiedlichen erforderlichen Einzelleistungen zu erstellen. Anschließend können die Leistungsverzeichnisse für eine Kostenprognose bepreist werden. Dies erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Kennzahlen zum Beispiel für Störmeldungen und Kleinreparaturen. 3 Erst nach einem weiteren Beschluss über die Ausschreibung dieser Leistungen kann der europaweite Preiswettbewerb gestartet werden, der im Ergebnis die Kostenannahme konkretisiert. Einen festen Preis für die zu vergebenden Leistungen kann es aufgrund der in der Anzahl und im Umfang vorab nicht konkret zu definierenden Einzelleistungen nicht geben (zum Beispiel unkalkulierbare Anzahl der Störmeldungen oder der technischen Defekte in den überalterten Anlagen). Zu 5.) Die Verwaltung führt die ordnungsgemäßen Prüfungen mit den vorhandenen Kapazitäten und unter den Möglichkeiten im laufenden Museums- und Spielbetrieb zuverlässig und sorgfältig durch. Aufgrund des baulichen und technischen Zustands von Museum Ludwig und Philharmonie kann jedoch nicht sichergestellt werden, dass die personellen Kapazitäten künftig und dauerhaft für die wachsenden Anforderungen der laufenden Instandhaltung in diesem Gebäudekomplex ausreichen, auch unter Berücksichtigung des anhaltenden Fachkräftemangels und der Zurückstellung der Generalsanierung. Die Verwaltung empfiehlt daher zur Erhöhung der Betriebssicherheit des Gebäudekomplexes und um den Spiel- und Museumsbetrieb über die kommenden zehn Jahre aufrechterhalten zu können, die Leistungen des technischen Gebäudebetriebs nach europaweiter Ausschreibung an ein externes Dienstleistungsunternehmen zu vergeben. Zu 6.) Bei den angenommenen Kosten für die Projektleitung handelt es sich zum Beispiel um folgende Leistungen: - aufwändige Erstellung eines umfangreichen Projektraums in Sharxx zur Erfassung der erforderlichen Bestandsunterlagen, vorab Prüfung, Sichtung und Veranlassung der Digitalisierung vorhandener Unterlagen und Dokumente - Abstimmungstermine und Workshops mit internen und externen Beteiligten, Aufarbeitung vorhandener Grundlagen und Kennzahlen zur Vorbereitung der Leistungsbeschreibung, Abstimmungen mit dem Vergabeamt, Mitwirkung an der Erstellung der Vergabeunterlagen, Vorbereitung einer sinnvollen Verknüpfung der Aufgaben und Projekte für eine spätere Generalsanierung, Schnittstellenbearbeitung zu laufenden Einzelmaßnahmen, Vertrags- und Rechnungsbearbeitung - hoher Abstimmungsaufwand mit den nutzenden Dezernaten - umfangreiche Kommunikation mit dem Rechnungsprüfungsamt, der Presse, Bürgerinnen und Bürgern sowie beteiligten Gremien und Ämtern - Kosten für Rechtsberatung und Vergabestelle - Schriftverkehr, allgemeine Verwaltung, Dokumentation et cetera 4 Die vorliegende Kostenannahme beruht auf Erfahrungswerten. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufwand. Zu 7.) Ohne eine transparente und nachvollziehbare Aufgabenbeschreibung können die Bieterinnen und Bieter keine vergleichbaren Angebote abgeben. Die Leistungsverzeichnisse werden selbstverständlich entsprechend aufgebaut, auch damit später eine korrekte Beauftragung und Abrechnung der externen Leistungen erfolgen kann. Zu 8.) Beim RGM hat sich die Gebäudewirtschaft von ihrem Generalplaner im Rahmen der Planungen für die dortige Generalsanierung getrennt. Dieser Vorgang ist nicht vergleichbar zu den mit der Vorlage 0180/2025 zu beschließenden Leistungen für die Vorbereitung der Auslobungsunterlagen der delegierbaren Aufgaben des Gebäudebetriebs. Nach welchen Kriterien die Ausschreibung für den externen Betrieb erfolgen wird, kann erst nach Beauftragung der Maßnahmen zu 0180/2025 erarbeitet werden. Zu 9.) siehe zu 4.)
Anlage 1 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 14 11.02.2025 143 Dezernat VII, 4511 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0180/2025 (Stand 06.02.2025) Bedarfsfeststellungs- und Durchführungsbeschluss für eine Europaweite Ausschreibung und Vergabe des technischen Gebäudebetriebs für den Gebäudekomplex Museum Ludwig/Philhamonie an ein externes Dienstleistungsunternehmen, RPA-Nr. 143/21/01/25 Eingereichter Kostenrahmen ca. 622.000 € brutto zzgl. Folgekosten > 1 Mio. €/Jahr für eine Vertragsdauer von ca. 10 Jahren Sehr geehrte Damen und Herren, 4511 Museum Ludwig beabsichtig einen Bedarfsfeststellungsbeschluss für o.g. Maß- nahme zu erwirken. Beschlussgegenstand ist die Erstellung der Vergabeunterlagen und die Vergabe des technischen Gebäudebetriebs an einen externen Dienstleister. Aktuell nimmt 26 Gebäudewirtschaft die Betreiberaufgaben wahr, wird die Erstellung der Vergabeunterlagen beauftragen sowie die Vergabe durchführen. Eigentümer des Gebäudekomplexes ist das Dezernat VII Kunst und Kultur. Bei der Prüfung wurde folgendes festgestellt: Die technischen Anlagen des Gebäudekomplexes sind in einem schlechten Zustand und die Durchführung von zusätzlichen, aufwendigen Instandhaltungsprojekten kön- nen durch das vorhandene Personal nicht sichergestellt werden. Diese Beschreibung wird jedoch nicht durch eine Bedarfsplanung untermauert. Das Betriebsrisiko für den Gebäudekomplex trägt aktuell die Gebäudewirtschaft. Man verspricht sich von der Übertragung an Dritte eine Verbesserung bzw. Aufrechterhal- tung der Betriebssicherheit und somit der Nutzbarkeit des Gebäudekomplexes. In- wieweit Betreiberaufgaben delegiert werden können, ist zu prüfen. Durch den inhaltlichen Zusammenhang von Prüfung/Wartung und Instandhaltung, birgt die Aufgabenstellung die Gefahr, dass der Auftragnehmer das Volumen seiner Leistung und somit die Höhe seiner Vergütung selbst generiert. 14 empfiehlt, ent- sprechende Kontrollmechanismen bei der Erstellung der Vergabe- und Vertragsun- terlagen zu berücksichtigen. - 2 - / 3 Die in der Beschlussvorlage genannten Kosten i. H. v. 622.000 € werden nicht durch eine dokumentierte Kostenermittlung belegt. Es wurden Pauschalen für Eigenkosten der Gebäudewirtschaft sowie begleitende Kosten für die Bestands- und Datenerfas- sung sowie Gutachten benannt. Die Höhe der Kosten kann nicht nachvollzogen wer- den, da die Grundlagen nicht bekannt sind. Insoweit lässt sich keine Aussage zur Be- lastbarkeit der eingereichten Kosten tätigen. Die durch die Vorfinanzierung der Maß- nahme entstehenden Zinsen der Gebäudewirtschaft wurden berücksichtigt. Unter den haushaltsmäßigen Auswirkungen werden einerseits jährliche Folgeauf- wendungen für den zukünftigen Betreiber von ca. 1 Mio. € ausgewiesen, anderer- seits können diese gemäß Beschlussvorlage nicht benannt werden. Zitat aus der Begründung zum Beschluss: „Eine Kostenprognose für die Ausführung der Leistungen bis zum Beginn einer mög- lichen Generalsanierung ist nicht möglich. Es ist mit einer jährlichen Vergütung im unteren einstelligen Millionenbereich zu rechnen. Die tatsächlichen Kosten ergeben sich aus dem noch durchzuführenden Preiswettbewerb.“ Die Angabe „unterer einstelliger Millionenbereich“ lässt offen, ob es sich um 1 Mio. € oder um z. B. 4 Mio. € handelt. Bezogen auf eine 10-jährige Vertragsdauer entstün- den Kosten von 10 Mio. € bzw. 40 Mio. €. Ohne eine plausible Kostenermittlung birgt der angestrebte Beschluss in Bezug auf die Folgekosten eine hohe Kostenunsicher- heit, die in der Beschlussvorlage nicht deutlich wird. Es ist festzustellen, dass laut Beschluss eine Kostenprognose zurzeit nicht möglich ist. Entsprechende Kosten kön- nen erst nach Vorliegen der Angebote im Vergabeverfahren beziffert werden. Wegen der beschriebenen erheblichen monetären Unsicherheiten wird empfohlen, diesen Beschluss auf die Planung sowie die Vorbereitung und Durchführung des Vergabe- verfahrens zu beschränken und vor der Beauftragung des „neuen Betreibers“ einen weiteren Beschluss einzuholen. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen am Gebäudekomplex geplant bzw. in der Umsetzung: Für die Lüftungsanlagen im Gebäudekomplex Museum Ludwig/Philharmonie, wurden bereits, Beschlüsse eingeholt (Raumlufttechnische Anlagen 1740/2023 und 4227/2022). Aktuell liegt ein weiterer Beschluss für die Mess- und Regeltechnik (0110/2025) vor. Die Stückelung von Maßnahmen ist vergaberechtlich zu prüfen. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass die Kosten der aktuell geplanten Einzelmaßnah- men, zusätzlich zu den Kosten der Generalinstandsetzung entstehen. Vor der Durchführung einer Generalinstandsetzung sowie weiterer Einzelmaßnah- men und vertraglicher Bindung durch Übertragung der Betreiberverantwortung sollten Eigentümer und Betreiber ein Gesamtkonzept zum Umgang und der Verwendung des Gebäudekomplexes erarbeiten und die Gesamtkosten benennen. Einerseits - 3 - dient die Maßnahme dem Erhalt von Vermögenswerten, andererseits geht die Wirt- schaftlichkeit aus den Unterlagen nicht hervor. Inwieweit der vorliegende Beschluss verträglich zur vorläufigen Haushaltführung ist, wurde nicht geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt behält sich vor, die Vergaben zu den genannten Vorla- gen zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke Stellvertretende Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VII/4511 Vorlagen-Nummer 0180/2025 Freigabedatum 08.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Erstellung einer europaweiten Ausschreibung für die Vergabe des technischen Gebäudebetriebs für den Gebäudekomplex Museum Ludwig/Philharmonie an ein externes Dienstleistungsunternehmen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt den Bedarf zur Erstellung einer europaweiten Ausschreibung für die Vergabe des technischen Gebäudebetriebs für den Gebäudekomplex Museum Ludwig/Philharmonie an ein externes Dienstleistungsunternehmen fest. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit den für die Erstellung der Verdingungsunterlagen für eine europaweite Ausschreibung notwendigen externen Beauftragungen und Leistungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft. Die benötigten Mittel für diese Maßnahme belaufen sich gemäß Grobkostenannahme der Ge- bäudewirtschaft auf rund 600.000 Euro brutto. Aufgrund der gemeinsamen Gebäudenutzung entfällt ein Kostenanteil von 2/3 (= 400.000 €) auf das Museum Ludwig. Der Restbetrag von 200.000 € (1/3) ist vom Veranstaltungszentrum der Stadt Köln (Philharmonie) zu tragen. Bauausschuss 19.05.2025 Ausschuss Kunst und Kultur 20.05.2025 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 26.05.2025 Finanzausschuss 26.05.2025 Rat 27.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 600.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Aufgrund des derzeitigen baulichen und insbesondere technischen Zustands von Museum Ludwig und Philharmonie kann nicht sichergestellt werden, dass die Kapazitäten der Mitarbei- ter*innen der Stadt Köln zukünftig für die täglich wachsenden Anforderungen der laufenden Instandhaltung in diesem Gebäudekomplex und die Umsetzung zusätzlicher aufwendiger In- standhaltungsprojekte ausreichen. Um die Betriebssicherheit des Gebäudekomplexes zu erhöhen beziehungsweise über die kommenden Jahre aufrechterhalten zu können, besteht die dringende Notwendigkeit, die Leis- tungen des technischen Gebäudebetriebs nach europaweiter Ausschreibung an ein externes Dienstleistungsunternehmen zu vergeben. Hierzu im Einzelnen: Vorbereitung einer qualifizierten Voruntersuchung zur Erlangung eines Planungsbeschlusses 3 Durch die Verwaltung, konkret im Auftrag der beiden verantwortlichen städtischen Gebäudeei- gentümerinnen des Gebäudekomplexes Museum Ludwig/Philharmonie, wurde eine qualifi- zierte Voruntersuchung zum weiteren Umgang mit den sanierungsbedürftigen Häusern be- gonnen. Ziel dieser Untersuchung ist es, dem Rat der Stadt Köln eine Entscheidungsgrund- lage vorzulegen, die zu einem Planungsbeschluss für eine noch zu findende Variante einer Generalsanierung führt. Die technischen Anlagen des Museum Ludwig und der Philharmonie stammen aus der Zeit des Neubaus in den 80er Jahren. Viele Anlagen sind mittlerweile dringend erneuerungsbe- dürftig: Diese sind seit nahezu 40 Jahren und damit bereits weit über ihren gewöhnlichen Le- benszyklus hinweg in Betrieb. Das Betriebsrisiko steigt daher trotz laufender Instandhaltungs- maßnahmen kontinuierlich an. Im täglichen Betrieb nimmt die Anzahl der schnell zu bearbei- tenden Störmeldungen und Ausfällen entsprechend zu. Durch eine Generalsanierung wäre es möglich, den Gebäudekomplex technisch, baulich und ökologisch für die Zukunft zu rüsten. Auch bei kurzfristiger Projektfortführung wäre selbst für den Fall eines Sanierungsbeschlusses im Jahr 2025 durch den Rat der Stadt Köln mit dem Baubeginn einer wie auch immer zu gestaltenden Generalsanierung nach heutigem Stand nicht vor dem Jahr 2032 zu rechnen. Mit einzelnen dringenden Maßnahmen der Instandhal- tung kann daher nicht weiter abgewartet werden. Laufende Instandhaltung Ungeachtet einer möglichen Generalsanierung müssen bis zu deren Baubeginn Maßnahmen der Instandhaltung, die zur Sicherstellung des weiteren Gebäudebetriebs des Museum Ludwig und der Philharmonie erforderlich sind, laufend fort- und durchgeführt werden. Zum Oberbegriff der Instandhaltung gehören gemäß Definition nach DIN 31051: 1. Inspektion: Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands mittels Prüfungen, Messungen, Beurteilungen, Ableitungen von Konsequenzen und Aufzeigen von Verbesserungen 2. Wartung: Bewahrung des Soll-Zustands durch Prüfen, Nachstellen, Auswechseln, Ergänzen, Reinigen, Schmieren, Konservieren und durch Funktionsprüfungen 3. Instandsetzung durch Reparaturen: Wiederherstellung des Soll-Zustands oder Zurückfüh- rung in einen funktionsfähigen Zustand durch Ausbessern, Austauschen und Funktions- prüfungen 4. Verbesserung: Steigerung der Funktionssicherheit ohne Änderung der geforderten Funk- tion sowie Effizienzverbesserung durch Planung, Nachstellen, Austausch, Umbau und Funktionsprüfung. Notwendigkeit der externen Vergabe des technischen Gebäudebetriebs Im Rahmen der laufenden Instandhaltung sowie der Vorbereitung und Umsetzung von Einzel- maßnahmen wurde bereits deutlich, dass das erforderliche und größer werdende Maßnah- menpaket der Instandhaltung und des Gebäudebetriebs mit den personellen Kapazitäten der Stadt Köln zukünftig nicht mehr entsprechend den gesetzlichen und betrieblichen Erfordernis- sen bewältigt werden kann. Aufgrund dessen und zur künftigen Gewährleistung der Betriebs- sicherheit des Gebäudekomplexes besteht der Bedarf, mit der Instandhaltung und dem Be- trieb des Gebäudekomplexes sowie der Durchführung zu definierender Einzelmaßnahmen schnellstmöglich ein externes Dienstleistungsunternehmen zu beauftragen. Europaweite Ausschreibung mit vorangestellter Markterkundung Die notwendigen Leistungen sollen nach Auswertung einer bereits erfolgreich durchgeführten Markterkundung auf der Basis eines zu entwickelnden tragfähigen Leistungsbildes zweistufig 4 mit Teilnahmewettbewerb europaweit ausgeschrieben und vergeben werden. Durch die vor- geschaltete Markterkundung wurde ein Marktüberblick erlangt und festgestellt, unter welchen Voraussetzungen es Interessenten für die Übernahme der oben beschriebenen Aufgaben gibt und wie sich die Vorstellungen der Marktteilnehmenden zur Art der Aufgabenerfüllung gestal- ten. Das auszuschreibende Leistungsbild kann entsprechend entwickelt werden. Kostenannahme Die benötigten Mittel für die Entwicklung entsprechender Verdingungsunterlagen werden ge- mäß einer ersten Kostenannahme der Gebäudewirtschaft mit rund 600.000 € brutto angenom- men. Aufgrund der gemeinsamen Gebäudenutzung entfällt ein Kostenanteil von 2/3 (= 400.000 €) auf das Museum Ludwig. Der Restbetrag von 200.000 € (= 1/3) ist vom Veranstal- tungszentrum Köln (Philharmonie) zu tragen. Der Finanzierungsanteil für die Philharmonie in Höhe von 200.000 € wird aus dem Budget des Veranstaltungszentrums der Stadt Köln geleistet. Da das Veranstaltungszentrum vorsteuerab- zugsberechtigt ist, beläuft sich die Belastung tatsächlich auf den Nettobetrag von ca. 191.000 € (der überwiegende Teil der Leistungen wird von der Gebäudewirtschaft erbracht, die grund- sätzlich ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden). Die auf das Museum Ludwig entfallende, anteilige Finanzierung der Erstellung der Verdin- gungsunterlagen erfolgt innerhalb des Amtsbudgets des Museum Ludwig, Produktgruppe 0402, aus dem laufenden Bauunterhaltungsetat. Eine Kostenprognose für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen bis zum Beginn ei- ner möglichen Generalsanierung ist derzeit nicht möglich. Es wird derzeit eine jährliche Vergü- tung im unteren einstelligen Millionenbereich erwartet. Eine Kostenprognose für die Ausfüh- rung der Leistungen kann erst mit der Bepreisung des nach diesem Ratsauftrag detailliert ab- zustimmenden Leistungsbildes erstellt werden. Die tatsächlichen Kosten ergeben sich sodann aus dem noch durchzuführenden Preiswettbewerb. Die derzeit noch nicht bekannten Aufwen- dungen für die Beauftragung des externen Dienstleisters sind ab dem Haushaltsjahr 2027 aus den dann verfügbaren Budgets des Eigenbetriebs Veranstaltungszentrum und des Dezerna- tes VI (Kunst und Kultur) zu decken. Die Verwaltung wird daher nach Erstellung der Verdingungsunterlagen einen weiteren Be- darfsfeststellungsbeschluss für die Durchführung des Vergabeverfahrens vorlegen, aus dem das weitere Vorgehen bei der Vergabe, die geplanten Regelungen im abzuschließenden Ver- trag und die vorliegenden Informationen zur Kostenannahme hervorgehen. Anlagen: Anlage 1 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt Anlage 2 Stellungnahme Gebäudewirtschaft zum Prüfbericht Rechnungsprüfungsamt
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0180/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.05.2025
- Erstellt
- 16.01.2025 11:59