0359/2020
Bahnhof Worringen
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 0359/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 Bahnhof Worringen Hier: Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler in der Sitzung am 27.06.2019, TOP 8.3.1 Beschluss: „Die BV Chorweiler beauftragt die Verwaltung, ein Konzept in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn, zeitnah zu erarbeiten und umzusetzen, das Folgendes beinhaltet: 1. Die Gestaltung des Tunnels des S-Bahnhofes Köln-Worringen zu einem angstfreien Raum, durch ausreichend helle Beleuchtung und hellen Wandbelägen oder Anstrich, sowie Beseitigung dunkler, nicht einsehbarer Ecken und Nischen. 2. Die Verbesserung des äußeren Eindrucks des Backsteingebäudes (Stellwerk), durch zum Beispiel 3. Entfernung von illegalen Graffiti und vorbeugenden Projekten zur Gestaltung durch legale Mal- oder Spraykunst oder Gleichwertigem. 4. die Gewährleistung barrierefreier Zugänglichkeit der Bahnsteige auch bei Defekten der Auf- züge. 5. Installation von Notrufeinrichtungen im Fußgänger-Tunnelbereich. 6. Die Grünpflegemaßnahmen auf dem Gelände des S-Bahnhofes Worringen sind zeitnah und ent- sprechend der Notwendigkeit, so durchzuführen, dass ein gepflegter und sicherer Bahnhof jederzeit gewährleistet ist.“ Stellungnahme Verwaltung in Abstimmung mit DB Station & Service: 1) Im Jahr 2016 wurde die Unterführung bereits aufwändig überarbeitet. Die RheinEnergie AG hatte die Beleuchtung verbessert und die Stadt Köln hat die Decke und die Wandabschlüsse weiß beschichtet. Die Verwaltung wird kurzfristig den Fußgänger-Tunnel besichtigen und illegale Graffiti- Schmierereien durch die Kölner Anti Spray Aktion (KASA) beseitigen lassen. Falls die Decken- und Wandbeschichtungen mangelhaft sind, werden diese nachbearbeitet oder erneuert. 2 2-3) Bei dem Backsteingebäude handelt es sich um eine Anlage der DB Netz AG. Die DB Station & Service hat den Wunsch nach einer Verbesserung des äußeren Eindrucks des Backsteingebäudes an die zuständigen Kollegen weitergeleitet. 4) Aus Platzgründen ist der Bau zusätzlicher Rampen zur Erreichbarkeit der Bahnsteige hier nicht möglich. 5) Die in der Vergangenheit von der Feuerwehr als „Brandmeldeanlagen“ aufgestellten Notruf- säulen im Stadtgebiet werden seit Längerem aufgrund des gut ausgebauten Mobilfunknetzes nicht mehr neu aufgestellt. Darüber hinaus ist derzeit fraglich, ob eine entsprechende Verkabelung für eine solche Anlage damals beim Bau der Unterführung berücksichtigt wurde. Die erforderliche Nachrüstung ent- sprechender Verkabelung zur nachträglichen Einrichtung einer Notrufsäule wäre dann mit großem Aufwand und hohen Kosten verbunden. 6) In den Bereichen der DB Station & Service werden die Intervalle erhöht. Im Bereich der DB Netz wird die DB Station & Service einen Hinweis geben und über den Beschluss informieren.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0359/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 27.07.2020
- Erstellt
- 30.01.2020 15:36