1878/2022
Eingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Gesamtabschluss 2018, hier: Abarbeitung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/200/3 Vorlagen-Nummer 02.06.2022 1878/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 14.06.2022 Eingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Gesamtabschluss 2018 hier: Abarbeitung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes Auf der Basis des Berichtes über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 hat der Rechnungsprü- fungsausschuss in seiner Sitzung am 03.12.2021 unter TOP 5.3 einen eingeschränkten Bestäti- gungsvermerk für den Gesamtabschluss 2018 erteilt. Zudem hat der Rat auf Empfehlung des Rech- nungsprüfungsausschusses die Verwaltung damit beauftragt, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergrei- fen, um die im Prüfbericht dargestellten Mängel für künftige Gesamtabschlüsse zu vermeiden. Die Verwaltung hat zunächst eine Aufstellung aller Feststellungen aus dem Prüfbericht zum Gesamt- abschluss 2018 erstellt, offene Fragen und Diskussionspunkte mit dem Rechnungsprüfungsamt ge- klärt und vereinbart, bis zu welchem Gesamtabschluss eine Ausräumung der jeweiligen Feststellun- gen erfolgt. Die weiteren Arbeiten verfolgen das Ziel, die wesentlichen Feststellungen zeitlich bis zum Gesamtab- schluss 2019 abzuarbeiten. Einige Feststellungen, die insbesondere dadurch geprägt sind, dass die Behebung technische und strukturelle Anpassungen des gesamten Aufstellungsprozesses erforder- lich machen, werden nach aktuellem Stand erst in den Gesamtabschlüssen 2020 bzw. 2021 abgear- beitet werden können. Vorgesehen ist, dass im weiteren Fortgang in Schwerpunktprüfungen die Themenfelder mit den wich- tigsten Feststellungen aus der Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 begleitend zur Erstellung des Gesamtabschlusses 2019 beurteilt werden sollen, um Risiken für die Abschlussprüfung des Gesamt- abschlusses 2019 wesentlich zu verringern. Für diese Schwerpunktprüfungen wurden folgenden Themen abgestimmt: Konsolidierungskreis Überleitungsrechnungen / Meldesätze der Tochtergesellschaften 2019 Kapitalkonsolidierung Eigenkapitalveränderungsrechnung Zwischenergebniseliminierung Schulden- und Ertragskonsolidierung Kapitalflussrechnung Zwei dieser Themen sind von grundlegender Bedeutung und werden daher vorrangig bearbeitet: Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis bestimmt die in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Tochtergesell- schaften. Um den Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes bei diesem Themenkomplex zu be- gegnen, wird vom Rechnungsprüfungsamt zunächst das überarbeitete, grundlegende Vorgehen bei der Herleitung des Konsolidierungskreises geprüft. Im Anschluss wird der Konsolidierungskreis ermit- telt und final festgelegt. Hierbei ist es das Anliegen der Verwaltung, den Aufwand bei der Bestimmung des Konsolidierungskreises unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften so gering wie möglich 2 zu halten. Überleitungsrechnungen / Meldesätze der Tochtergesellschaften 2019 Die Dokumentation der Überleitung der Jahres- / Konzernabschlüsse der Tochtergesellschaften auf die Meldedaten wird aktuell neu konzipiert. Hierzu führt die Verwaltung mit allen sieben zu konsolidie- renden Tochtergesellschaften Gespräche, um eine einheitliche Dokumentation zu erzielen und eine höhere Nachvollziehbarkeit und Transparenz zu gewährleisten. Weitere Themen: Gesamtabschlussrichtlinie Bei der Gesamtabschlussrichtlinie handelt es sich im Konzern um die konkrete Vorgabe an die Toch- tergesellschaften der Stadt Köln für die Erstellung der Meldedaten für den Gesamtabschluss auf Ba- sis der Jahres- bzw. Konzernabschlüsse. Die Gesamtabschlussrichtlinie wird derzeit neu erstellt und im Anschluss mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt. Eine Anwendung soll zum Gesamtab- schluss 2020 erfolgen, um die Arbeiten am Gesamtabschluss 2019 dadurch nicht zu verlängern. Mit Hilfe der Gesamtabschlussrichtlinie ab 2020 soll vor allem geregelt werden, wie die Meldedaten der Tochtergesellschaften durch die jeweiligen Wirtschaftsprüfer*innen zu bestätigen sind. Gesamtabschlusssoftware Ein weiterer wichtiger Baustein für die Gesamtabschlüsse ab 2020 ist die Beschaffung einer neuen Software zur Erstellung des Gesamtabschlusses. Auch hierzu hatte das Rechnungsprüfungsamt in seinem Prüfbericht Feststellungen getroffen. Bei der Software handelt es sich um ein Buchhaltungs- programm, das unabhängig von den anderen IT-Finanzsystemen der Kämmerei ist. Ein besonderes Augenmerk legt die Verwaltung bei der Beschaffung nicht nur darauf, dass die Software revisionssi- cher ist und den Anforderungen des Rechnungsprüfungsamtes entspricht, sondern auch, dass sie zu einer (deutlichen) Effizienzsteigerung und Arbeitserleichterung beiträgt. Zur Beschaffung soll zeitnah ein formeller Vergabeprozess initiiert werden. Die Kämmerei wird sich mit dem Rechnungsprüfungsamt in laufender Abarbeitung der Feststellungen und der Erstellung der Gesamtabschlussrichtlinie mithilfe eines Zeit-Maßnahmen-Plans abstimmen und regelmäßig berichten. Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1878/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 02.06.2022
- Erstellt
- 01.06.2022 12:52