V/0023/2021
Ermittlung des Vereinsanteils bei der Umwandlung von einem Tennenplatz in einen Kunstrasenplatz
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Anlage A
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Anlage A zur V/0023/2021 Kurzüberblick Beteiligung der Vereine bei der Umwandlung von einem Tennenplatz in einen Kunstrasenplatz i.H.v. 53.000 €. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit breitem Freizeit- und Sportangebot Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Ebenso sollte zur Umsetzung des zweiten Teils der NaSa-Sofortmaßnahme zumindest durch Ein- fordern eines erläuternden Satzes abgefragt werden, - auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.), - und ob und in welchem Anteil die finanziellen Auswirkungen in ihrer Höhe beeinflussbar sind. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Beschlussvorlage
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V/0023/2021
V/0023/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Ermittlung des Vereinsanteils bei der Umwandlung von einem Tennenplatz in einen
Kunstrasenplatz
Beratungsfolge
24.02.2021 Sportausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Sportausschuss beschließt, den Vereinsanteil bei zukünftigen Sportplatzbauarbeiten, bei
denen es sich um eine Umwandlung von einem Tennenplatz in einen Kunstrasenplatz han-
delt, auf einen Betrag von 53.000 Euro festzulegen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Mögliche Minder- oder Minderaufwendungen beim städtischen Anteil werden
im „3-Mio.-Topf“ aufgefangen.
Begründung:
Das bisherige Vorgehen zur Ermittlung des Vereinsanteils bei der Umwandlung von einem Tennen-
platz zu einem Kunstrasenplatz sah vor, dass die Vereine mit einem Tennenplatz, die für eine Um-
wandlung „Tenne in Kunstrasen“ infrage kommen, vorab darüber informiert wurden, dass sie sich bei
einem positiven Bescheid für die Umwandlung mit einem Betrag von 30.000 bis 70.000 Euro an den
Kosten der gesamten Baumaßnahme beteiligen müssen. Es handelt sich hierbei um einen Erfah-
rungswert aus den vorangegangenen Baumaßnahmen.
Bei der Berechnung des Eigenanteils werden die Kosten einer Sanierung („Tenne in Tenne“) zu den
Kosten der Umwandlung („Tenne in Kunstrasen“) ins Verhältnis gesetzt. Am Differenzbetrag muss
sich der Verein mit 30% beteiligen.
Die o.g. Preisspanne von 30.000 -70.000 Euro entspricht daher nur einer groben Information zur Ori-
entierung für den Verein.
Sportamt
05.02.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Kohler
Telefon: 492-5226
KohlerA@stadt-muenster.de
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V/0023/2021
Die Vereine haben jedoch in der Vergangenheit die Angabe einer Preisspanne als zu ungenau kriti-
siert. Die Preisspanne sorgt sowohl bei den Vereinen und deren Mitgliedern, als auch bei den kredit-
gebenden Banken für wenig Planungssicherheit. Ziel muss es daher sein, die Vereine frühestmöglich
über die genaue Höhe des Eigenanteils zu informieren.
Die eigentliche Kostenschätzung kann jedoch erst spät im Projektverlauf erfolgen.
Erst wenn eine politische Entscheidung gefallen ist, welche Platzumwandlung umgesetzt werden soll,
kann nach Vorliegen aller erforderlichen Informationen und Unterlagen (u.a. Bodengutachten) die
Planung und anschließend, meist in den Monaten Dezember bis Januar, die Kostenschätzung erstellt
werden.
Die verbindliche Zusage an den Verein zur Umwandlung wird jedoch erst nach Zustimmung zum Ar-
beitsprogramm „3-Mio.-Topf“, meist im Monat März eines Jahres, erteilt. Erst dann bekommt der Ver-
ein durch Bekanntgabe der Kostenschätzung eine genauere Angabe zur Höhe des Eigenanteils.
Anschließend erfolgen die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung.
Die Baumaßnahme sollte dann im Mai eines Jahres mit dem gemeinsamen Ziel von Verein und Ver-
waltung beginnen, damit der Platz zum Saisonbeginn im August fertiggestellt ist. So wird die Saison-
pause für die Baumaßnahme optimal genutzt.
Eine abschließende Kostensicherheit für den Verein besteht jedoch erst dann, wenn die sehr auf-
wendige Eigenanteilsberechnung nach Abnahme der Bauma ßnahme und nach Vorliegen aller Rech-
nungen durchgeführt wurde.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Kostensicherheit bei den Vereinen zu erhöhen, indem eine
Pauschale i. H. v. 53.000 Euro festgelegt wird. Als Anhaltspunkt für die Höhe der Pauschale dien en
die letzten vier Abrechnungen von Umwandlungsmaßnahmen. Der durchschnittliche Eigenanteil lag
bei diesen Baumaßnahmen bei 53.428,43 Euro. Mit der Festlegung auf 53.000 Euro Eigenanteil hätte
der Verein frühzeitig Kenntnis über die genaue Beteiligungshöh e und somit die Möglichkeit, den fi-
nanziellen Eigenbedarf planbarer zu decken.
Mit dieser veränderten Praxis könnten künftig die sehr aufwändige Berechnung und deren stetige
Rückkopplung mit den Vereinen entfallen.
Die Verwaltung schlägt vor, bereits in diesem Jahr bei den geplanten Umwandlungsmaßnahmen an
den Sportanlagen Im Draum (SC Sprakel 1930 e.V.) und Feldstiege (DJK SC Nienberge e.V.) die
genannten Vereine in Höhe der Pauschale von 53.000 Euro an den gesamten Baukosten der Maß-
nahme zu beteiligen.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlage:
Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Feldstiege
- Im Draum
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0023/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.02.2021
- Erstellt
- 06.01.2021 11:07