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V/0023/2021

Ermittlung des Vereinsanteils bei der Umwandlung von einem Tennenplatz in einen Kunstrasenplatz

Vorlagen 04.02.2021

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 24.02.2021, TOP 6.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1571 Zeichen

Anlage A zur V/0023/2021 
Kurzüberblick 
Beteiligung der Vereine bei der Umwandlung von einem Tennenplatz in einen Kunstrasenplatz 
i.H.v. 53.000 €. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
  
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Ebenso sollte zur Umsetzung des zweiten Teils der NaSa-Sofortmaßnahme zumindest durch Ein-
fordern eines erläuternden Satzes abgefragt werden, 
- auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.), 
- und ob und in welchem Anteil die finanziellen Auswirkungen in ihrer Höhe beeinflussbar sind. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
entfällt

Beschlussvorlage

4310 Zeichen

V/0023/2021 
V/0023/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Ermittlung des Vereinsanteils bei der Umwandlung von einem Tennenplatz in einen 
Kunstrasenplatz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.02.2021 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Sportausschuss beschließt, den Vereinsanteil bei zukünftigen Sportplatzbauarbeiten, bei 
denen es sich um eine Umwandlung von einem Tennenplatz in einen Kunstrasenplatz han-
delt, auf einen Betrag von 53.000 Euro festzulegen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
       
Mögliche Minder- oder Minderaufwendungen beim städtischen Anteil werden 
im „3-Mio.-Topf“ aufgefangen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Das bisherige Vorgehen zur Ermittlung des Vereinsanteils bei der Umwandlung von einem Tennen-
platz zu einem Kunstrasenplatz sah vor, dass die Vereine mit einem Tennenplatz, die für eine Um-
wandlung „Tenne in Kunstrasen“ infrage kommen, vorab darüber informiert wurden, dass sie sich bei 
einem positiven Bescheid für die Umwandlung mit einem Betrag von  30.000 bis 70.000 Euro an den 
Kosten der gesamten Baumaßnahme beteiligen müssen. Es handelt sich hierbei um einen Erfah-
rungswert aus den vorangegangenen Baumaßnahmen. 
Bei der Berechnung des Eigenanteils werden die Kosten einer Sanierung („Tenne in Tenne“) zu den 
Kosten der Umwandlung („Tenne in Kunstrasen“) ins Verhältnis gesetzt. Am Differenzbetrag muss 
sich der Verein mit 30% beteiligen.  
Die o.g. Preisspanne von 30.000 -70.000 Euro entspricht daher nur einer groben Information zur Ori-
entierung für den Verein. 
 
Sportamt 
 
05.02.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kohler 
Telefon: 492-5226 
KohlerA@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0023/2021 
Die Vereine haben jedoch in der Vergangenheit die Angabe einer Preisspanne als zu ungenau kriti-
siert. Die Preisspanne sorgt sowohl bei den Vereinen und deren Mitgliedern, als auch  bei den kredit-
gebenden Banken für wenig Planungssicherheit. Ziel muss es daher sein, die Vereine frühestmöglich 
über die genaue Höhe des Eigenanteils zu informieren. 
 
Die eigentliche Kostenschätzung kann jedoch erst spät im Projektverlauf erfolgen. 
Erst wenn eine politische Entscheidung gefallen ist, welche Platzumwandlung umgesetzt werden soll, 
kann nach Vorliegen aller erforderlichen Informationen und Unterlagen (u.a. Bodengutachten) die 
Planung und anschließend, meist in den Monaten Dezember bis Januar, die Kostenschätzung erstellt 
werden. 
Die verbindliche Zusage an den Verein zur Umwandlung wird jedoch erst nach Zustimmung zum Ar-
beitsprogramm „3-Mio.-Topf“, meist im Monat März eines Jahres, erteilt. Erst dann bekommt der Ver-
ein durch Bekanntgabe der Kostenschätzung eine genauere Angabe zur Höhe des Eigenanteils. 
 
Anschließend erfolgen die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung. 
Die Baumaßnahme sollte dann im Mai eines Jahres mit dem gemeinsamen Ziel von Verein und Ver-
waltung beginnen, damit der Platz zum Saisonbeginn im August fertiggestellt ist. So wird die Saison-
pause für die Baumaßnahme optimal genutzt. 
 
Eine abschließende Kostensicherheit für den Verein besteht jedoch erst dann, wenn  die sehr auf-
wendige Eigenanteilsberechnung nach Abnahme der Bauma ßnahme und nach Vorliegen aller Rech-
nungen durchgeführt wurde.  
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Kostensicherheit bei den Vereinen zu erhöhen, indem eine 
Pauschale i. H. v. 53.000 Euro festgelegt wird. Als Anhaltspunkt für die Höhe der Pauschale dien en 
die letzten vier Abrechnungen von Umwandlungsmaßnahmen. Der durchschnittliche Eigenanteil lag 
bei diesen Baumaßnahmen bei 53.428,43 Euro. Mit der Festlegung auf 53.000 Euro Eigenanteil hätte 
der Verein frühzeitig Kenntnis über die genaue Beteiligungshöh e und somit die Möglichkeit, den fi-
nanziellen Eigenbedarf planbarer zu decken. 
 
Mit dieser veränderten Praxis könnten künftig die sehr aufwändige Berechnung und deren stetige 
Rückkopplung mit den Vereinen entfallen. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, bereits in diesem Jahr bei den geplanten Umwandlungsmaßnahmen an 
den Sportanlagen Im Draum (SC Sprakel 1930 e.V.) und Feldstiege (DJK SC Nienberge e.V.) die 
genannten Vereine in Höhe der Pauschale von 53.000 Euro an den gesamten Baukosten der Maß-
nahme zu beteiligen. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlage: 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

24.02.2021 Sportausschuss
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Feldstiege
  • Im Draum

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Details

Aktenzeichen
V/0023/2021
Typ
Vorlagen
Datum
04.02.2021
Erstellt
06.01.2021 11:07