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AN/0309/2017

Frisch Kochen in Kitas

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 02.03.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.03.2017, TOP 5.2.2

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

3232 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/die Grünen im Kölner Rat 
Fraktion DIE LINKE 
FDP-Fraktion im Kölner Rat 
GUTe Ratsgruppe im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Jugendhilfeausschusses 
Dr. Ralf Heinen 
 
An die Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 02.03.2017 
 
AN/0309/2017 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 
 
Frisch Kochen in Kitas 
Sehr geehrter Herr Dr. Heinen, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragstellenden möchten Sie bitten, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung 
des Jugendhilfeausschusses am 14.03.2017 aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, hinsichtlich der Neuregelung und Neuvergabe der Mittagsver-
pflegung in städtischen Kindertageseinrichtungen zu prüfen,  
1. welche Kindertageseinrichtungen sich aufgrund ihrer räumlichen Situation (Küchen-
größe- und Ausstattung) ohne erheblichen Umbauaufwand für das Angebot eines in 
der Einrichtung frisch gekochten Mittagessens eignen. Dabei soll unter Einbeziehung 
der Leitungen und Fachberatungen auch die konzeptionelle Ausrichtung berücksich-
tigt werden, 
2. in welchen Kindertageseinrichtungen (nach den o.g. Kriterien) eine Mischform aus 
Catering (beispielsweise an vier Tagen Catering, an einem Tag frisch gekochtes Mit-

- 2 - 
 
tagessen pro Gruppe) umsetzbar ist, um den pädagogischen Aspekt der Ernährungs-
bildung zu stärken. 
 
Die Verwaltung wird gebeten, den Stadtelternrat sowie den Kölner Ernährungsbeirat in die 
Prüfung mit einzubeziehen und dem JHA die Ergebnisse mit einer entsprechenden Kosten-
kalkulation darzustellen. Dabei sollen auch die Einnahmen (Essensgelder, Verfügungspau-
schalen nach KiBiz etc.) berücksichtigt werden. 
 
Begründung: 
Die Außer-Haus-Verpflegung beginnt heute bereits bei den Kleinsten in der Kita und zieht 
sich bis ins Erwachsenenalter.  
Sie prägt spätere Verhaltensweisen, denn das gesamte spätere Essverhalten und unsere 
Geschmacks- und Geruchswahrnehmungen werden in der frühen Kindheit angelegt.  
Essen und Trinken bedeutet dabei viel mehr als nur satt zu werden und gesund zu bleiben.  
Das Erleben unserer Esskultur, das Wissen über die Vielfalt von Lebensmitteln und ihrer 
Eigenschaften (z. B. wo sie herkommen, wann sie Saison haben und wie sie verarbeitet 
werden), die Bildung der Geruchs- und Geschmackssinne, die Wertschätzung von Lebens-
mitteln, all das gehört auch zum  pädagogischen Auftrag. Was also bei kleinen Kindern auf 
den Tisch kommt und auch wie und wo es zubereitet wurde, ist ein Qualitätsmerkmal der 
Kindertageseinrichtung. 
Auch das Rechnungsprüfungsamt kommt in seinem Prüfbericht zum „Mittagessen in städti-
schen Kitas“ zu diesem Schluss und schlägt vor, die frische Essenszubereitung in Kinderta-
geseinrichtungen zumindest in einem Modellversuch zu erproben. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez.     gez. 
Niklas Kienitz     Jörg Frank 
CDU- Fraktionsgeschäftsführer   GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez.       gez.     
Michael Weisenstein     Ulrich Breite   
LINKE-Fraktionsgeschäftsführer   Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. 
Thor Zimmermann 
GUTe Ratsgruppe

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 5.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0309/2017
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
02.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27