1194/2022
Generalinstandsetzung der Alte Straße in Köln Worringen
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Anlage 2: Alte Straße Lageplan-01
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R=12.0 R=2.0 R=397.0 R=6.0 6.00 50 3.50 2.50 2.50 R=100.0 R=97.5 R=1.0 R=1.0 R=1.0 R=1.0 R=7.0 Leitplanke entf. Leitplanke entf. Leitplanke entf. X X X X X X X 50 1 SK 40,77 2 SK 40,95 3 SK 41,10 4 DSK 41,00 5 SK 41,17 6 SK 41,34 Anschlussleitung SK Anschlussleitung SK Anschlussleitung SK Anschlussleitung SK Hochbord auf 0 auslaufen lassen + 0cm Die Beleuchtungsplanung durch die RheinEnergie erfolgt nach der Zustimmung des Naturschutzbeirates X X X X X X X X X X X X S 3/3 S 3/3 S 3/3 Straßenbegrenzung lt. B-Plan 0+400 0+425 0+450 0+475 0+500 0+525 0+550 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 1_Bezirk 6 1041 mm 320 mm Bez. 6 Köln-Worringen Lageplan Ob 14.12.2021 Baugebiet Krebelspfad Verbreitung Alte Straße Ausführungsplanung 20.01.2022 LP-01 Ob 14.12.2021 664/3 664/3 x x gez. Hr. Harzendorf 19.01.2022 gez. Fr. Dietz 10.01.2022 gez. Hr. Claußen 05.01.2022 gez. Hr. Obal 05.01.2022 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 57 Umweltamt 61 Stadtplanungsamt 67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 661/43 Radverkehrsförderung 664/1 Barrierefreies Bauen 665/4 Vorgaben für den Ausbau 644/5 StVO-Anordnung gez. Hr. Distelrath 11.11.2021 gez. Hr. Örtl 15.11.2021 gez. Hr. Faber 20.10.2021 gez. Hr. Schmidt 10.11.2021 gez. Hr. Kaschmekat 15.11.2021 gez. Hr. Specht 09.11.2021 gez. Hr. Sämann 08.12.2021 gepl. Fahrbahn Asphalt gepl. Anpassungsbereich gepl. Betonsteinpflaster (10/20/8, grau) gepl. Gehweg (30/30/8, alt Graphit, quer verlegt) gepl. Gehweg (30/30/8, anthrazit) gepl. hydraulisch gebundene Tragdeckschicht gepl. Sicherheitstrennstreifen (gebundene Bauweise, Kleinpflaster 9/9, Grauwacke) Trennstreifen (gebundene Bauweise, Kleinpflaster 9/9, Granit hell) gepl. Einfahrt (10/20/10, alt Graphit, Ellenbogenverbandt) Anpassung Grünfläche gepl. Böschung Sinkkasten MultiTop 30/50 mit breiten Einlauföffnungen Anschlussleitung SK Straßenbegrenzung gepl. Hochbord HB 15/25 gepl. Rundbord RB 15/22, +3 cm Randwinkel 8/30/22 Winkelstein Materialwechsel Baum entfernen vorh. Bauteil entfällt Taktile Leitelemente - Rillenplatte 30/30/8 Taktile Leitelemente - Noppenplatte 30/30/8 Poller herausnehmbar feststehender Poller gepl. Markierung Radfahrstreifen (Asphalt, Rot eingefärbt) Legende
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle 57/571 Vorlagen-Nummer 1194/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Generalinstandsetzung der Alte Straße zwischen St.-Tönnis-Straße und Hackhauser Weg in Köln Worringen, hier Anpassung von zwei Geh- und Radwegen im Bereich der Alte Straße Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans der Stadt Köln gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. Alternative: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz nicht zu. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.04.2022 2 Begründung: Beschreibung der Maßnahme Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (66) der Stadt Köln plant die Instandsetzung der Alte Straße in dem Abschnitt zwischen der St.-Tönnis-Straße im Süden und dem Hackhauser Weg im Norden. Östlich des betreffenden Straßenabschnitts befindet sich das inzwischen vollständig errichte- te neue Quartier Krebelspfad, das aus drei einzelnen leicht versetzten Wohnbaugebieten besteht. Durch den Versatz entstehen zwischen den Baugebieten nach Westen offene Grünzüge, die am Westrand zu einer rd. 40 m breiten, von Süden nach Norden durchgängig einfassenden Grünverbin- dung zusammenlaufen. Für die Verwirklichung des Quartiers wurde der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 59580/04 „Krebelspfad in Köln-Worringen“ aufgestellt. Dieser ist rechtskräftig seit 2006. Die Festsetzungen des B-Plans um- fassen neben den drei Baugebieten auch die Alte Straße als Verkehrsfläche (s. Anlage 1: B-Plan). Drei der festgesetzten Verkehrsflächen führen als Fuß- und Radwege bzw. Planstraße von der Alte Straße nach Osten in die neuen Wohngebiete des Quartiers Krebelspfad. Damit ist die durch 66 geplante Sanierung der Alte Straße einschließlich eines ursprünglich an der Ostseite geplanten 3 m breiten Geh- und Radweges schon über die Festsetzungen des B-Plans um- setzbar. Gleiches gilt für die drei nach Osten führen Verbindungen. Die Grünzüge zwischen den Baugebieten und der Alte Straße sind z. T. Ausgleichsflächen für den mit dem B-Plan verbundenen Eingriff. Sie sind festgesetzt als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Die entsprechende Randsignatur im B-Plan besteht aus einer Linie mit aufgesetztem T und ist dunkelgrün unterlegt. Bestand Die Alte Straße hat im Bestand eine Breite von ca. 5,0 m. Auf der Westseite der Straße verläuft im Bereich der dortigen Bebauung ein Gehweg mit 1,5 – 2,0 m Breite. Im weiteren Verlauf bis zum Hackhauser Weg reduziert sich die Wegebreite auf 1,0 bis 1,5 m. An der Ostseite der Straße besteht keine Wegeverbindung. Direkt östlich der Alte Straße findet sich eine durchgängige Baumreihe aus Rosskastanie. Die Bäume wurden Anfang der 1990er Jahre gepflanzt. Der südliche der drei nach Osten führenden Verbindungen verläuft auf einem alten Feldweg, wie Luftbilder aus den 1970er und 1980er Jahren belegen. Zurzeit ist vor Ort nur ein Trampelpfad er- kennbar. An dessen Nordseite findet sich ebenfalls eine Baumreihe (Rosskastanie), die offensichtlich zur gleichen Zeit wie jene an der Alte Straße angelegt wurde. Planung Für die Sanierung der Alte Straße ist ein Ausbau auf eine Breite von 6,0 m geplant um heutigen stra- ßenbautechnischen Anforderungen gerecht zu werden. Nach der ursprünglichen Planung sollte an der Ostseite der Alte Straße ein 3,0 m breiter Geh- und Radweg neu angelegt werden. Die Baumreihe dort müsste dafür entfernt werden. Ein weiterer Fuß- und Radweg mit 3,0 m Breite sollte auf der Trasse des alten nach Osten verlaufen- den Feldweges entstehen. Der B-Plan hatte durch seine Festsetzungen als Verkehrsflächen (s. o.) Entsprechendes vorbereitet. Bei Realisierung des Weges nach festgesetztem Verlauf würde auch hier die Baumreihe zu entfernen sein. Bei der Konkretisierung im Rahmen der Ausführungsplanung sind in Bezug auf die beiden Rosskas- tanienreihen (s. o.) die Konflikte mit dem Wegebau deutlich geworden. Der Zielsetzung des Baumer- halts folgend wurden Umplanungen an beiden vorgenannten Wegen erforderlich. Wegeverbindung entlang der Alte Straße (s. Anlagen 2 und 3) Abrücken des Weges von der Straßenverkehrsfläche damit die bestehende Baumreihe erhal- ten werden kann. Der Abstand zwischen der befestigten Fläche der Alte Straße und dem Gehweg beträgt nunmehr zwischen 4 und 5 m (s. Anlage 6) Verzicht auf einen kombinierten Geh- und Radweg, Ausbau als reiner Gehweg. Reduzierung der Breite des Gehwegs von 3,0 m auf 2,5 m. 3 Führung des abgerückten Gehweges auf Geländeniveau zur Reduzierung von Böschungsflä- chen. Wegeverbindung auf dem alten Feldweg, zukünftiger Name Krebelspfad (s. Anlagen 4 und 5) Abrücken des Weges vom festgesetzten Verlauf auf gesamter Länge um rd. 1,5 m nach Sü- den. Der Abstand zur Baumreihe beträgt damit zwischen 2 und 3 m. In einem kurzen Abschnitt vor der Einmündung in die Alte Straße wird die Abrückung vergrö- ßert, damit die hier erforderlichen Böschungen nicht zu einer Beeinträchtigung der Baumreihe führen. Beide neu geplanten Wege erhalten hydraulisch gebundene Tragdeckschichten. Regelungen des Landesnaturschutzgesetzes und des Landschaftsplans Für die im B-Plan Krebelspfad festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gilt weiterhin der Schutz als Landschaftsschutzgebiet (LSG) bzw. Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) mit den entsprechenden Verboten gemäß Festset- zung des Landschaftsplans Köln. Die Flächen, welche für den Bau der angepassten Wegeverbindun- gen erforderlich sind, liegen somit z. T. in den genannten Schutzgebieten. Nach den Festsetzungen des LP ist innerhalb von LSG und GLB insbesondere verboten, Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu beseitigen, die Versiegelung von Flächen (vor allem im Kronentraufbereich von Bäumen), Aufschüttungen oder Abgrabungen vorzunehmen, die Verdichtung des Bodens. Von diesen Verboten kann auf der Grundlage des § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine Befreiung erteilt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen wür- de und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Eingriffsregelung: Über die Eingriffsregelung wurde bereits im Verfahren zur Aufstellung des B-Planes (rechtskräftig seit 2006) nach den Vorschriften des Baugesetzbuches entschieden. Hierin einbezogen waren alle Flä- chen im Geltungsbereich des B-Planes, damit auch die Verkehrsfläche der Alte Straße und der ge- planten Wegeverbindungen. Für die aktuelle Planung des Gehweges entlang der Alte Straße stellt sich die Situation wie folgt dar. Zu betrachten ist dabei lediglich die geringe Verschiebung des Gehweges nach Osten. Die hierdurch geringfügig verringerte Fläche der Grünzüge steht dem neuen Grünstreifen zwischen Alte Straße und Gehweg entgegen. Positiv hervorzuheben, ist die gleichzeitig vorgenommene Reduzierung der Breite des Gehwegs von ursprünglich 3,0 m auf nunmehr 2,5 m und die Erhaltung der bestehenden Baum- reihe. Ein zusätzlicher Eingriff ist folglich nicht zu erwarten. Auch für das leichte Verschwenken des Krebelspfades vom festgesetzten Verlauf ist kein zusätzlicher Eingriff zu erwarten, da die Wegebreite gleich bleiben wird. Artenschutz: Die beiden angepassten Wegeverläufe dienen dazu Baumbestand zu erhalten. Die Entfernung von Gehölzen wird in der Folge dessen eben nicht stattfinden. Damit ist ein Eintritt der Verbote gemäß § 44 BNatSchG nicht zu erwarten. Diese Verbotsregelungen gelten im Übrigen uneingeschränkt auch für die handelnden Personen bei der Bauausführung vor Ort. Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen: Nach § 66 LNatSchG NRW sind vor der Erteilung von Befreiungen, die geschützte Landschaftsbe- standteile betreffen, die anerkannten Naturschutzvereinigungen zu beteiligen und um Stellungnahme 4 zu bitten. Diese Beteiligung wurde durch Amt 66 Anfang des Jahres angestoßen. Bis zum Ablauf der Beteiligungsfrist (s. § 67 LNatSchG) am 21.02.2022. ist keine Stellungnahme der Naturschutzvereini- gungen eingegangen. Befreiung Die im vorliegenden Verfahren vorgestellte Anpassung von Wegeverläufen haben das Ziel zwei glie- dernde und landschaftsprägende Baumreihen zu erhalten. Dazu muss in geringem Umfang auf Flä- chen zugegriffen werden, die, innerhalb des rechtskräftigen B-Planes fortwirkend, als Landschafts- schutzgebiet bzw. geschützter Landschaftsbestandteil geschützt sind. In der Bilanz ergibt sich daraus kein Verlust von Vegetationsfläche, da die Wegebreite gleichbleibt bzw. für den Abschnitt entlang der Alte Straße um 0,5 m verringert wird. Letztlich wird mit der Wegeanpassung und dem Erhalt der beiden Baumreihen das Vermeidungsge- bot des BNatSchG konsequent angewendet. Das öffentliche Interesse an der Umsetzung der Maß- nahme ist somit deckungsgleich mit den Belangen von Natur und Landschaft. Anlagen Anlage 1: B-Plan Anlage 2: Alte Straße Lageplan 1 Anlage 3: Alte Straße Lageplan 2 Anlage 4 Krebelspfad Lageplan 1 Anlage 5 Krebelspfad Lageplan 2 Anlage 6 Querschnitte Alte Straße
Anlage 6: Querschnitte Alte Straße
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2.50 5.28 6.00 0.50 2.50 3.90 6.01 2.50 4.85 6.00 2.35 0.84 2.50 1.58 3.25 2.50 3.25 2.35 2.50 4.04 6.00 0.50 2.50 4.21 6.00 0.50 - - 2.50 - - 2.35 - - 1.58 - - 3.68 - - 1.55 - - 2.66 - - 1.78 - - 2.26 Stat. 0 + 213 Stat. 0 + 250 Stat. 0 + 300 Stat. 0 + 400 Stat. 0 + 375 Stat. 0 + 350 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 100 1_Bezirk 6 815 mm 440 mm Bez. 6 Köln-Worringen Querschnitte Ob 06.12.2021 Ob 06.12.2021 20.01.2022 QP-02 664/3 664/3 Baugebiet Krebelspfad Verbreiterung Alte Straße Ausführungsplanung gez. Hr. Obal 05.01.2022 gez. Hr. Claußen 05.01.2022 gez. Fr. Dietz 10.01.2022 gez. Hr. Harzendorf 19.01.2022
Anlage 5: Krebelspfad Lageplan-01
2780 Zeichen
2.35 6.00 2.50 3.00 3.25 2.50 3.25 2.35 0.75 1.50 0.75 R=30.0 R=30.0 R=30.0 R=30.0 R=30.0 R=30.0 R=30.0 R=30.0 R=460.0 R=454.0 R=27.5 R=451.5 R=462.0 R=32.6 R=27.4 R=27.6 R=32.4 R=2.0 R=2.0 3.00 3.50 Leitplanke entf. Leitplanke entf. X X X X X 12 SK 42,55 11 SK 42,63 13 SK 42,65 Anschluss an vorh. Ausbau weiß, + 3cm weiß, + 3cm weiß, + 3cm weiß, + 3cm HB 15/25 HB 15/25 HB 15/25 X X Gefälle 6 % Gefälle 6 % Gefälle 6 % Gefälle 6 % X X X X X S 7 m S 7 m Nr. 7 Nr. 8 Nr. 9 Nr. 10 Nr. 11 Nr. 15 Nr. 12 X XXX X X X 0+175 0+200 0+225 0+000 0+025 0+050 0+075 0+100 0+125 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 1_Bezirk 6 821 mm 320 mm Bez. 6 Köln-Worringen Lageplan Ob 14.12.2021 Baugebiet Krebelspfad Verbreitung Alte Straße Ausführungsplanung 20.01.2022 LP-05 Ob 14.12.2021 664/3 664/3 x x gez. Hr. Obal 05.01.2022 gez. Hr. Claußen 05.01.2022 gez. Fr. Dietz 10.01.2022 gez. Hr. Harzendorf 19.01.2022 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 57 Umweltamt 61 Stadtplanungsamt 67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 661/43 Radverkehrsförderung 664/1 Barrierefreies Bauen 665/4 Vorgaben für den Ausbau 644/5 StVO-Anordnung gez. Hr. Distelrath gez. Hr. Örtl gez. Hr. Faber gez. Hr. Schmidt gez. Hr. Kaschmekat gez. Hr. Specht 11.11.2021 15.11.2021 20.10.2021 10.11.2021 15.11.2021 09.11.2021 gez. Hr. Sämann 14.12.2021 gepl. Fahrbahn Asphalt gepl. Anpassungsbereich gepl. Betonsteinpflaster (10/20/8, grau) gepl. Gehweg (30/30/8, alt Graphit, quer verlegt) gepl. Gehweg (30/30/8, anthrazit) gepl. hydraulisch gebundene Tragdeckschicht gepl. Sicherheitstrennstreifen (gebundene Bauweise, Kleinpflaster 9/9, Grauwacke) Trennstreifen (gebundene Bauweise, Kleinpflaster 9/9, Granit hell) gepl. Einfahrt (10/20/10, alt Graphit, Ellenbogenverbandt) Anpassung Grünfläche gepl. Böschung Sinkkasten MultiTop 30/50 mit breiten Einlauföffnungen Anschlussleitung SK Straßenbegrenzung gepl. Hochbord HB 15/25 gepl. Rundbord RB 15/22, +3 cm Randwinkel 8/30/22 Winkelstein Materialwechsel Baum entfernen vorh. Bauteil entfällt Taktile Leitelemente - Rillenplatte 30/30/8 Taktile Leitelemente - Noppenplatte 30/30/8 Poller herausnehmbar feststehender Poller gepl. Markierung Radfahrstreifen (Asphalt, Rot eingefärbt) Legende
Anlage 1: B-Plan
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Zeichenerklärung Planung Grenze des räumlichen mE EEE Geitungsbereiches des Bebauungsplanes Ws Kleinsiedlungsgebiet Reines Wohngebiet ‚Allgemeines Wohngebiet Besonderes Wohngebiet Dorfgebiet Mischgebiet Kerngebiet Gewerbegebiet Industriegebiet Sondergebiet 0,4—— Grundflächenzahl 0,8 — Geschoßflächenzahl BMZ Baumassenzahl Zahl der Vollgeschosse z.B.lll 18 Höchstgrenze z. B.Ill zwingend z. B. V/lll Höchst- u. Mindestgrenze g geschlossene Bauweise -0- offene Bauweise nur Einzelhäuser zulässig nur Doppelhäuser zulässig nur Hausgruppen zulässig nur Einzel- und Doppel- häuser zulässig Satteldach FD Flachdach 4 ——>- Haupffirstrichtung wıimıım Baulinie m ı m mm Baugrenze Grenze zwischen Ausglelchsmaßnahmen Grenze zwischen Nuftzungarten Stellplätze Garagen Gemeinschaftsstellplätze Gemeinschaftsgaragen Tiefgaragen Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen Ausgleichsmaßnahme 1 (s. textl. Festsetzungen) FA re] Recycling-Container Es wird bescheinigt, daß diese Plan- unterlage den Bestimmungen des $ 1 Abs.2 Planz. V 90 entspricht. (Stand 11/1994 ) Amt für Liegenschaften, Vermessung u. Kataster Vermessungsabtellung gez. Schnitzlein städtischer Vermessungsdirektor Köln, den 02.11.2005 Für den Planentwurf Stadtplanungsamt gez. Anne L. Müller Dipl. -Ing. Arch. ‚Amtsleiterin Köln, den 6.5.2005 Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen und Bauen gez. B. Streitberger Beigeordneter Köln, den 09.05.05 a Planaufstellung ist vom Stadtentwick- öln, den Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeitvom 06.10 bis 17.10.1997 (am ) nach $ 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden. gez. H. H.Lierenfeld Bezirksvorsteher /-in Köln, den 19.08.05 Die Planaufstellung und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes nach 8 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung ist vom Stadtentwicklungsausschuss am 12.04.2005 beschlossen worden . gez. Klipper Vorsitzender Köln, den 02.05.2005 Straßenbegrenzungslinie auch gegenüber Verkehrsfl. besonderer Zweckbestimmung Verkehrsflächen Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung öffentl. Parkflächen Ein- und Ausfahrtsbereich Bereiche ohne Ein- u. Ausfahrt Fläche für Versorgungsanlagen oder für die Verwertung oder Beseitigung von Abwasser oder festen Abfallstoffen sowie für Ablagerungen Trafostation öffentl. Grünfläche private Grünfläche Fläche für die Landwirtschaft Wald Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Flächen für besondere Anlagen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Mit Geh-, Fahr- und Leitungs- rechten zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern Baum zu erhalten Baum zu pflanzen ( Standort nachrichtlich ) Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich mit umweltge- fährdenden Stoffen belastet sind Denkmalschutz Landschaftsschutzgebiete geschützter Landschaftsbestandteil Der Planentwurf hat in der Zeit vom 06.05 bis 06.06.2005 nach $ 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung öffentlich ausgelegen. Der Oberbürgermeister Stadtplanungsamt Im Auftrag gez. Ohme Köln, den 07.06.2005 er Planentwurf ist nach $ 4 a Abs. 3 öln, den Dieser Bebauungsplan ist vom Rat in seiner Sitzung am 15.12.2005 nach $ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit Begründung nach $ 9 Abs. 8 BauGB be- schlossen worden. I- Oberbürgermeister PL) Daum Köln, den ZI A. 2uf Sf IH 7 [% s. 2 BauGB mit Verfügung genehmigt worden, Die ortsübliche Bekanntmachung über die Genehmigung / den Beschluss des Bebau- ungsplanes durch den Rat einschließlich des Hinweises nach $ 10 Abs. 3 BauGB ist am 11.01.2006 erfolgt. ET, berbürgermeister Köln, den Gemarkung Worringen Flur 35 Tennisplatz 243 Flur 36 Flur 55 o© 10.0 10.1 10.2 10.3 10.4 10.5 10.6 10.7. 10.8 10.9 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Gemäß 8 1 Abs. 6 BauNVO sind die im allgemeinen Wohngebiet (WA) ausnahms- weise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstigen nicht störenden Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen nicht zulässig. Gemäß 8 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO werden für die geplante Bebauung im allgemei- nen Wohngebiet (WA) folgende Traufhöhen als Höchstgrenze festgesetzt : - für I-geschossige Wohngebäude max. 4,20 m, - für Il-geschossige Wohngebäude max. 7,00 m, - für Ill-geschossige Wohngebäude max. 9,80 m. Innerhalb der als Solarsiediung geplanten nördlichen WA-Fläche sind die festge- setzten Traufhöhen zwingend einzuhalten. Gemäß $ 16 Abs. 6 BauNVO dürfen diese Höhen ausnahmsweise unterschritten werden, sofern innerhalb einer ge- schlossenen Bauzeile sowie im Falle einer Doppelhaus-Bebauung einheitliche Traufhöhen gewährleistet sind. Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere Höhenlage der zugehörigen Erschließungs- straße - gemessen an der Grenze zum Baugrundstück. Grenzt ein Baugrundstück an mehr als eine Erschließungsstraße, ist aus den einzelnen Bezugspunkten der entsprechende Mittelwert zu bilden. Gemäß 8 9 Abs. 2 BauGB werden folgende Höhenlagen festgesetzt : - für die geplanten Erschließungsstraßen mind. 40,00 m ü.NN, - im Bereich der überbaubaren Grundstücksflächen ist die Höhenlage der zuge- hörigen Erschließungsstraße von mind. 40,00 m ü. NN einzuhalten. Gemäß 8 23 Abs. 2 Satz 3 BauNVO ist die Unterschreitung festgesetzter Baulinien ausnahmsweise zulässig, sofern innerhalb einer geschlossenen Bauzeile sowie im Falle einer Doppelhaus-Bebauung einheitliche Hausfronten ohne vor- oder zurück- tretende Gebäudeteile gewährleistet sind. Gemäß 8 12 Abs. 6 BauNVO sind Stellplätze und Garagen nur innerhalb besonders festgesetzter Flächen, überbaubarer Grundstücksflächen sowie innerhalb seitlicher Abstandflächen zulässig. Gemäß 8 21 a Abs. 2 BauNVO sind den Grundstücksflächen im Sinne des $ 19 Abs. 3 BauNVO Flächenanteile an außerhalb der Baugrundstücke festgesetzten Gemeinschaftsgaragen im Sinne des $ 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB hinzuzurechnen. Gemäß 8 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO kann die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen unterirdischer Garagen mit ihren Zufahrten bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden. Gemäß 8 14 Abs. 1 Satz 3 BauNVO sind auf den Grundstücken mit I- oder Il-ge- schossiger Bebauung untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen nur inner- halb überbaubarer Grundstücksflächen und seitlicher Abstandflächen zulässig ; ausgenommen hiervon sind Einrichtungen für Abfallbehälter. Gemäß 8 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind passive Schallschutzmaßnahmen ent- sprechend den in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen an den Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau / Ausgabe Nov. 1998) zu treffen. Die Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist im Einzelfall zu- lässig, sofern im Baugenehmigungsverfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung niedrigere Lärmpegelbereiche an einzelnen Gebäudeteilen oder Geschossebenen nachgewiesen werden. Gemäß 8 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB werden folgende Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festge- setzt: Maßnahme 1 Pflanzung einer extensiven Glatthaferwiese mit einheimischen und standortge- rechten Baum- und Strauchgruppen : BF 31 (GH 741) 30% / BB 1 (GH 51) 10% / EA 1 (LW 41111) 60% Maßnahme 2 Pflanzung einer Streuobstwiese : HK 22 (LW 332) Maßnahme 3 Pflanzung einer Fettwiese mit einheimischen und standortgerechten Baum- und Strauchgruppen : BF 31 (GH 741) 30% / BB 1 (GH 51) 20% / EA 31 (LW 41112) 50% Maßnahme 4 Pflanzung von Gehölzen und Grasfluren : BD 71 (BR 13131) 60% / HH 7 (BR 1332) 40% Maßnahme 5 Pflanzung von fünf großkronigen Bäumen sowie einer Strauchhecke im Rand- bereich : BB 1 (GH 411) Maßnahme 6 Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und Rasen : BD 51 (GH 4431) 70% / EA 31 (LW 41112) 30% Maßnahme 7 Pflanzung von Einzelbäumen und Baumreihen - im Bereich von Garagenzeilen - wie in der Planzeichnung festgesetzt : BF 31 (GH 741) - am Hackhauser Weg - wie in der Planzeichnung festgesetzt : BF 41 (GH 742) - innerhalb öffentlicher Verkehrsflächen für fünf Parkplätze jeweils ein Baum : BF 31 (GH 741) . Der eingezeichnete Standort kann aus verkehrlichen Gründen versetzt werden. Maßnahme 8 Umsetzung des städtischen Wegekonzeptes zur Entlastung des Naturschutz- gebietes Worringer Bruch gemäß den gebietsspezifischen Geboten des Land- schaftsplanes Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen und Eingriffsflächen: Gemäß 8 9 Abs. 1 a Satz 2 BauGB werden die Maßnahmen 1, 3, 4, 5, 6 und 8 den Eingriffen innerhalb der Baugrundstücke, die Maßnahmen 2 und 7 den Ein- griffen innerhalb öffentlicher Verkehrsflächen zugeordnet. GESTALTERISCHE FESTSETZUNG Gemäß 8 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. 8 86 Abs. 1 und 4 BauO NRW vom 01.03.2000 wird folgende gestalterische Festsetzung getroffen : Die Dachform der Wohngebäude ist als gleichseitiges Satteldach bei einer Dachneigung von 40° mit der vorgegebenen Haupffirstrichtung zu gestalten . Werden ganze Bauzeilen unter einheitlicher Planung und Ausführung errichtet, können ausnahmsweise auch andere Dachformen, Dachneigungen und First- richtungen zugelassen werden ; Flachdächer sind nicht zulässig. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN Gemäß $ 9 Abs. 6 BauGB werden folgende Festsetzungen nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen : .- das gemäß $ 21 Landschaftsgesetz (LG) festgesetzte Landschaftsschutzgebiet, - der gemäß 8 23 Landschaftsgesetz (LG) geschützte Landschaftsbestandteil, - das gemäß 8 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) festgesetzte Baudenkmal Alte Straße. HINWEISE 4 a Die unter Ziffer 10 der textlichen Festsetzungen genannten Biotoptypen (Kürzel) \ sind in der Satzung der Stadt Köln zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach 88 1353-135c BauGB vom 29.November 2000 und den dort formulierten Gestaltungsgrundsätzen definiert. Das Plangebiet ist aufgrund verkehrlicher und industrieller Immissionen durch Lärm und Geruch vorbelastet. Gemäß $ 51a Landeswassergesetz (LWG) besteht keine Pflicht zur Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers. Das anfallende Niederschlagswasser mus die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden. Innerhalb des Plangebietes ist auf grund erhöhter Grundwasserstände mit Auftrieb) und Drängewasser zu rechnen. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind vom Bauherrn in eigener Verantwortung zu treffen. Innerhalb des Plangebietes ist mit archäologischen Bodenfunden zu rechnen. Gemäß 88 15 und 16 Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist vor Aufnahme von Bau- maßnahmen mit Bodeneingriffen die Archäologische Bodendenkmalpflege bei der Stadt Köln einzuschalten. Das Straßenprofil innerhalb der Planstraße einschließlich der Baumstandorte ist nur zur Information dargestellt. Es gilt das Baugesetzbuch vom 27.08.1997 (BGBl | S. 2141) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl. | S. 2580). Es gilt die Baunutzungsverordnung vom 23.01.1990 (BGBl. | S.132). Es gilt die Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 | S. 58). Innerhalb des Plangebietes bestehende Rechtssetzungen aufgrund des Preussischen Fluchtliniengesetzes, des Aufbaugesetzes NW oder des Bau- gesetzbuches treten mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes außer Kraft. Arbeitstitel : Krebelspfad in Köln-Worringen Bebauungsplan Nr. 59580/04 Maßstab 1:1000 25 0 25 75 Meter 6 Stadt Köln Der Oberbürgermeister Baum Bahngleise vorhandene Gebäude ————— Bordstein topografische Begrenzung Zahl der Vollgeschosse = Flurstücksgrenze ausgebautes Dachgeschoss Flurgrenze Dachform 5 vorhandene Höhenlage über NN nu ht Ba
Anlage 3: Alte Straße Lageplan-02
3252 Zeichen
50 6.00 R=8.0 2.35 6.00 6.50 2.50 2.50 3.00 3.25 2.50 3.25 2.35 0.75 1.50 0.75 R=10.0 R=422.0 R=428.0 R=30.0 R=30.0 R=30.0 R=30.0 R=30.0 R=30.0 R=30.0 R=30.0 R=460.0 R=27.5 R=32.6 R=27.4 R=27.6 R=32.4 R=430.4 nachrichtliche Darstellung Verbindungsweg Leitplanke entf. Leitplanke entf. Leitplanke entf. Leitplanke entf. X X X X X X X X X7 SK 41,42 12 SK 42,55 11 SK 42,63 13 SK 42,65 R=6.0 R=6.0 Anschlussleitung SK Anschlussleitung SK Anschlussleitung SK 8 SK 41,48 9 SK 41,94 10 SK 42,32 Hochbord auf 0 auslaufen lassen Hochbord auf 0 auslaufen lassen weiß, + 3cm weiß, + 3cm weiß, + 3cm weiß, + 3cm + 3cm + 3cm HB 15/25 HB 15/25 HB 15/25 Die Beleuchtungsplanung durch die RheinEnergie erfolgt nach der Zustimmung des Naturschutzbeirates X X Gefälle 6 % Gefälle 6 % Gefälle 6 % X X X X X X X X X X X X X X X S 7 m S 3/3 S 3/3 B 1,5/1,5 S 3/3 B 1,5/1,5 S 7 m + 3cm Nr. 14 Nr. 7 Nr. 8 Nr. 9 Nr. 10 Nr. 11 Nr. 15 Nr. 13 Nr. 12 X X X X X X X X X 0+200 0+225 0+250 0+275 0+300 0+325 0+350 0+375 0+000 0+025 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 1_Bezirk 6 1041 mm 320 mm Bez. 6 Köln-Worringen Lageplan Ob 14.12.2021 Baugebiet Krebelspfad Verbreitung Alte Straße Ausführungsplanung 20.01.2022 LP-02 Ob 14.12.2021 664/3 664/3 x x gez. Hr. Harzendorf 19.01.2022 gez. Fr. Dietz 10.01.2022 gez. Hr. Claußen 05.01.2022 gez. Hr. Obal 05.01.2022 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 57 Umweltamt 61 Stadtplanungsamt 67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 661/43 Radverkehrsförderung 664/1 Barrierefreies Bauen 665/4 Vorgaben für den Ausbau 644/5 StVO-Anordnung gez. Hr Distelrath 11.11.2021 gez. Hr. Örtl 15.11.2021 gez. Hr. Faber 20.10.2021 gez. Hr. Schmidt 10.11.2021 gez. Hr. Kaschmekat 15.11.2021 gez. Hr. Specht 09.11.2021 gez. Hr. Sämann 08.12.2021 gepl. Fahrbahn Asphalt gepl. Anpassungsbereich gepl. Betonsteinpflaster (10/20/8, grau) gepl. Gehweg (30/30/8, alt Graphit, quer verlegt) gepl. Gehweg (30/30/8, anthrazit) gepl. hydraulisch gebundene Tragdeckschicht gepl. Sicherheitstrennstreifen (gebundene Bauweise, Kleinpflaster 9/9, Grauwacke) Trennstreifen (gebundene Bauweise, Kleinpflaster 9/9, Granit hell) gepl. Einfahrt (10/20/10, alt Graphit, Ellenbogenverbandt) Anpassung Grünfläche gepl. Böschung Sinkkasten MultiTop 30/50 mit breiten Einlauföffnungen Anschlussleitung SK Straßenbegrenzung gepl. Hochbord HB 15/25 gepl. Rundbord RB 15/22, +3 cm Randwinkel 8/30/22 Winkelstein Materialwechsel Baum entfernen vorh. Bauteil entfällt Taktile Leitelemente - Rillenplatte 30/30/8 Taktile Leitelemente - Noppenplatte 30/30/8 Poller herausnehmbar feststehender Poller gepl. Markierung Radfahrstreifen (Asphalt, Rot eingefärbt) Legende
Anlage 4: Krebelspfad Lageplan-02
2339 Zeichen
1.50 1.26 1.50 1.50 1.50 1.50 1.50 1.50 1.00 1.25 1.50 1.30 Anschluss an vorh. Ausbau Anschluss an vorh. Ausbau Anschluss an vorh. Ausbau 0+125 0+150 0+175 0+200 0+225 0+250 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 1_Bezirk 6 821 mm 320 mm Bez. 6 Köln-Worringen Lageplan Ob 14.12.2021 Baugebiet Krebelspfad Verbreitung Alte Straße Ausführungsplanung 20.01.2022 LP-06 Ob 14.12.2021 664/3 664/3 x x gez. Hr. Harzendorf 19.01.2022 gez. Fr. Dietz 10.01.2022 gez. Hr. Claußen 05.01.2022 gez. Hr. Obal 05.01.2022 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 57 Umweltamt 61 Stadtplanungsamt 67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 661/43 Radverkehrsförderung 664/1 Barrierefreies Bauen 665/4 Vorgaben für den Ausbau 644/5 StVO-Anordnung gez. Hr. Distelrath 11.11.2021 gez. Hr. Örtl 15.11.2021 gez. Hr. Faber 20.10.2021 gez. Hr. Schmidt 10.11.2021 gez. Hr. Kaschmekat 15.11.2021 gez. Hr. Specht 09.11.2021 gez. Hr. Sämann 08.12.2021 gepl. Fahrbahn Asphalt gepl. Anpassungsbereich gepl. Betonsteinpflaster (10/20/8, grau) gepl. Gehweg (30/30/8, alt Graphit, quer verlegt) gepl. Gehweg (30/30/8, anthrazit) gepl. hydraulisch gebundene Tragdeckschicht gepl. Sicherheitstrennstreifen (gebundene Bauweise, Kleinpflaster 9/9, Grauwacke) Trennstreifen (gebundene Bauweise, Kleinpflaster 9/9, Granit hell) gepl. Einfahrt (10/20/10, alt Graphit, Ellenbogenverbandt) Anpassung Grünfläche gepl. Böschung Sinkkasten MultiTop 30/50 mit breiten Einlauföffnungen Anschlussleitung SK Straßenbegrenzung gepl. Hochbord HB 15/25 gepl. Rundbord RB 15/22, +3 cm Randwinkel 8/30/22 Winkelstein Materialwechsel Baum entfernen vorh. Bauteil entfällt Taktile Leitelemente - Rillenplatte 30/30/8 Taktile Leitelemente - Noppenplatte 30/30/8 Poller herausnehmbar feststehender Poller gepl. Markierung Radfahrstreifen (Asphalt, Rot eingefärbt) Legende
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Alte Straße
- Hackhauser Weg
- Krebelspfad
- St.-Tönnis-Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1194/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 11.04.2022
- Erstellt
- 06.04.2022 17:26