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1194/2022

Generalinstandsetzung der Alte Straße in Köln Worringen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 11.04.2022

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 25.04.2022, TOP 3.3

Anlage 2: Alte Straße Lageplan-01

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 6: Querschnitte Alte Straße

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Ansehen

Anlage 5: Krebelspfad Lageplan-01

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Ansehen

Anlage 1: B-Plan

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Ansehen

Anlage 3: Alte Straße Lageplan-02

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Ansehen

Anlage 4: Krebelspfad Lageplan-02

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Ansehen

Anlage 2: Alte Straße Lageplan-01

2757 Zeichen

R=12.0 
R=2.0 
R=397.0 
R=6.0 
6.00 50 
3.50 
2.50 
2.50 
R=100.0 R=97.5 
R=1.0 
R=1.0 R=1.0 
R=1.0 
R=7.0 
Leitplanke entf. 
Leitplanke entf. 
Leitplanke entf. 
X
X
X
X
X
X
X
50 
1
SK 40,77 
2
SK 40,95 
3
SK 41,10 
4
DSK 41,00 
5
SK 41,17 6
SK 41,34 
Anschlussleitung SK 
Anschlussleitung SK 
Anschlussleitung SK 
Anschlussleitung SK 
Hochbord auf 0 
auslaufen lassen 
+ 0cm 
Die Beleuchtungsplanung durch 
die RheinEnergie erfolgt nach 
der Zustimmung des Naturschutzbeirates 
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
S 3/3 
S 3/3 
S 3/3 
Straßenbegrenzung lt. B-Plan 
0+400 
0+425 
0+450 
0+475 
0+500 
0+525 
0+550 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
250 
1_Bezirk 6 
1041 mm 320 mm 
Bez. 6 Köln-Worringen Lageplan Ob 14.12.2021 
Baugebiet Krebelspfad Verbreitung Alte Straße 
Ausführungsplanung 
20.01.2022 LP-01 
Ob 14.12.2021 
664/3 664/3 
x
x
gez. Hr. Harzendorf 
19.01.2022 
gez. Fr. Dietz 
10.01.2022 
gez. Hr. Claußen 
05.01.2022 
gez. Hr. Obal 
05.01.2022 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
57 Umweltamt 
61 Stadtplanungsamt 
67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
661/43 Radverkehrsförderung 
664/1 Barrierefreies Bauen 
665/4 Vorgaben für den Ausbau 
644/5 StVO-Anordnung 
gez. Hr. Distelrath 11.11.2021 
gez. Hr. Örtl 15.11.2021 
gez. Hr. Faber 20.10.2021 
gez. Hr. Schmidt 10.11.2021 
gez. Hr. Kaschmekat 15.11.2021 
gez. Hr. Specht 09.11.2021 
gez. Hr. Sämann 08.12.2021 
gepl. Fahrbahn Asphalt 
gepl. Anpassungsbereich 
gepl. Betonsteinpflaster 
(10/20/8, grau) 
gepl. Gehweg (30/30/8, 
alt Graphit, quer verlegt) 
gepl. Gehweg (30/30/8, 
anthrazit) 
gepl. hydraulisch gebundene 
Tragdeckschicht 
gepl. Sicherheitstrennstreifen (gebundene 
Bauweise, Kleinpflaster 9/9, Grauwacke) 
Trennstreifen (gebundene Bauweise, 
Kleinpflaster 9/9, Granit hell) 
gepl. Einfahrt (10/20/10, 
alt Graphit, Ellenbogenverbandt) 
Anpassung Grünfläche 
gepl. Böschung 
Sinkkasten MultiTop 30/50 
mit breiten Einlauföffnungen 
Anschlussleitung SK 
Straßenbegrenzung 
gepl. Hochbord 
HB 15/25 
gepl. Rundbord 
RB 15/22, +3 cm 
Randwinkel 8/30/22 
Winkelstein 
Materialwechsel 
Baum entfernen 
vorh. Bauteil entfällt 
Taktile Leitelemente - Rillenplatte 
30/30/8 
Taktile Leitelemente - Noppenplatte 
30/30/8 
Poller herausnehmbar 
feststehender Poller 
gepl. Markierung 
Radfahrstreifen (Asphalt, 
Rot eingefärbt) 
Legende

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

9696 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1194/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Generalinstandsetzung der Alte Straße zwischen St.-Tönnis-Straße und Hackhauser Weg in 
Köln Worringen, 
hier Anpassung von zwei Geh- und Radwegen im Bereich der Alte Straße 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der Befreiung von den Verboten 
des Landschaftsplans der Stadt Köln gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu.  
 
Alternative:  
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der Befreiung von den Verboten 
des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz nicht zu.  
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.04.2022

2 
Begründung: 
 
Beschreibung der Maßnahme 
Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (66) der Stadt Köln plant die Instandsetzung der Alte 
Straße in dem Abschnitt zwischen der St.-Tönnis-Straße im Süden und dem Hackhauser Weg im 
Norden. Östlich des betreffenden Straßenabschnitts befindet sich das inzwischen vollständig errichte-
te neue Quartier Krebelspfad, das aus drei einzelnen leicht versetzten Wohnbaugebieten besteht. 
Durch den Versatz entstehen zwischen den Baugebieten nach Westen offene Grünzüge, die am 
Westrand zu einer rd. 40 m breiten, von Süden nach Norden durchgängig einfassenden Grünverbin-
dung zusammenlaufen.  
 
Für die Verwirklichung des Quartiers wurde der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 59580/04 „Krebelspfad 
in Köln-Worringen“ aufgestellt. Dieser ist rechtskräftig seit 2006. Die Festsetzungen des B-Plans um-
fassen neben den drei Baugebieten auch die Alte Straße als Verkehrsfläche (s. Anlage 1: B-Plan). 
Drei der festgesetzten Verkehrsflächen führen als Fuß- und Radwege bzw. Planstraße von der Alte 
Straße nach Osten in die neuen Wohngebiete des Quartiers Krebelspfad.  
Damit ist die durch 66 geplante Sanierung der Alte Straße einschließlich eines ursprünglich an der 
Ostseite geplanten 3 m breiten Geh- und Radweges schon über die Festsetzungen des B-Plans um-
setzbar. Gleiches gilt für die drei nach Osten führen Verbindungen.   
 
Die Grünzüge zwischen den Baugebieten und der Alte Straße sind z. T. Ausgleichsflächen für den mit 
dem B-Plan verbundenen Eingriff. Sie sind festgesetzt als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur 
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Die entsprechende Randsignatur im B-Plan 
besteht aus einer Linie mit aufgesetztem T und ist dunkelgrün unterlegt.  
 
Bestand  
Die Alte Straße hat im Bestand eine Breite von ca. 5,0 m. Auf der Westseite der Straße verläuft im 
Bereich der dortigen Bebauung ein Gehweg mit 1,5 – 2,0 m Breite. Im weiteren Verlauf bis zum 
Hackhauser Weg reduziert sich die Wegebreite auf 1,0 bis 1,5 m. An der Ostseite der Straße besteht 
keine Wegeverbindung.  
Direkt östlich der Alte Straße findet sich eine durchgängige Baumreihe aus Rosskastanie. Die Bäume 
wurden Anfang der 1990er Jahre gepflanzt.  
 
Der südliche der drei nach Osten führenden Verbindungen verläuft auf einem alten Feldweg, wie 
Luftbilder aus den 1970er und 1980er Jahren belegen. Zurzeit ist vor Ort nur ein Trampelpfad er-
kennbar. An dessen Nordseite findet sich ebenfalls eine Baumreihe (Rosskastanie), die offensichtlich 
zur gleichen Zeit wie jene an der Alte Straße angelegt wurde.  
  
Planung 
Für die Sanierung der Alte Straße ist ein Ausbau auf eine Breite von 6,0 m geplant um heutigen stra-
ßenbautechnischen Anforderungen gerecht zu werden. Nach der ursprünglichen Planung sollte an 
der Ostseite der Alte Straße ein 3,0 m breiter Geh- und Radweg neu angelegt werden. Die Baumreihe 
dort müsste dafür entfernt werden.  
Ein weiterer Fuß- und Radweg mit 3,0 m Breite sollte auf der Trasse des alten nach Osten verlaufen-
den Feldweges entstehen. Der B-Plan hatte durch seine Festsetzungen als Verkehrsflächen (s. o.) 
Entsprechendes vorbereitet. Bei Realisierung des Weges nach festgesetztem Verlauf würde auch 
hier die Baumreihe zu entfernen sein.  
 
Bei der Konkretisierung im Rahmen der Ausführungsplanung sind in Bezug auf die beiden Rosskas-
tanienreihen (s. o.) die Konflikte mit dem Wegebau deutlich geworden. Der Zielsetzung des Baumer-
halts folgend wurden Umplanungen an beiden vorgenannten Wegen erforderlich. 
 
Wegeverbindung entlang der Alte Straße (s. Anlagen 2 und 3) 
 Abrücken des Weges von der Straßenverkehrsfläche damit die bestehende Baumreihe erhal-
ten werden kann. Der Abstand zwischen der befestigten Fläche der Alte Straße und dem 
Gehweg beträgt nunmehr zwischen 4 und 5 m (s. Anlage 6) 
 Verzicht auf einen kombinierten Geh- und Radweg, Ausbau als reiner Gehweg. 
 Reduzierung der Breite des Gehwegs von 3,0 m auf 2,5 m.

3 
 Führung des abgerückten Gehweges auf Geländeniveau zur Reduzierung von Böschungsflä-
chen. 
Wegeverbindung auf dem alten Feldweg, zukünftiger Name Krebelspfad (s. Anlagen 4 und 5) 
 Abrücken des Weges vom festgesetzten Verlauf auf gesamter Länge um rd. 1,5 m nach Sü-
den. Der Abstand zur Baumreihe beträgt damit zwischen 2 und 3 m.  
 In einem kurzen Abschnitt vor der Einmündung in die Alte Straße wird die Abrückung vergrö-
ßert, damit die hier erforderlichen Böschungen nicht zu einer Beeinträchtigung der Baumreihe 
führen.  
Beide neu geplanten Wege erhalten hydraulisch gebundene Tragdeckschichten.  
 
 
Regelungen des Landesnaturschutzgesetzes und des Landschaftsplans 
Für die im B-Plan Krebelspfad festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft gilt weiterhin der Schutz als Landschaftsschutzgebiet (LSG) 
bzw. Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) mit den entsprechenden Verboten gemäß Festset-
zung des Landschaftsplans Köln. Die Flächen, welche für den Bau der angepassten Wegeverbindun-
gen erforderlich sind, liegen somit z. T. in den genannten Schutzgebieten.  
 
Nach den Festsetzungen des LP ist innerhalb von LSG und GLB insbesondere verboten, 
 Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu beseitigen, 
 die Versiegelung von Flächen (vor allem im Kronentraufbereich von Bäumen), 
 Aufschüttungen oder Abgrabungen vorzunehmen, 
 die Verdichtung des Bodens. 
 
Von diesen Verboten kann auf der Grundlage des § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
eine Befreiung erteilt werden, wenn 
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer 
und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen wür-
de und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar 
ist.     
 
Eingriffsregelung: 
Über die Eingriffsregelung wurde bereits im Verfahren zur Aufstellung des B-Planes (rechtskräftig seit 
2006) nach den Vorschriften des Baugesetzbuches entschieden. Hierin einbezogen waren alle Flä-
chen im Geltungsbereich des B-Planes, damit auch die Verkehrsfläche der Alte Straße und der ge-
planten Wegeverbindungen.  
Für die aktuelle Planung des Gehweges entlang der Alte Straße stellt sich die Situation wie folgt dar. 
Zu betrachten ist dabei lediglich die geringe Verschiebung des Gehweges nach Osten. Die hierdurch 
geringfügig verringerte Fläche der Grünzüge steht dem neuen Grünstreifen zwischen Alte Straße und 
Gehweg entgegen. Positiv hervorzuheben, ist die gleichzeitig vorgenommene Reduzierung der Breite 
des Gehwegs von ursprünglich 3,0 m auf nunmehr 2,5 m und die Erhaltung der bestehenden Baum-
reihe. Ein zusätzlicher Eingriff ist folglich nicht zu erwarten.  
 
Auch für das leichte Verschwenken des Krebelspfades vom festgesetzten Verlauf ist kein zusätzlicher 
Eingriff zu erwarten, da die Wegebreite gleich bleiben wird.  
 
Artenschutz: 
Die beiden angepassten Wegeverläufe dienen dazu Baumbestand zu erhalten. Die Entfernung von 
Gehölzen wird in der Folge dessen eben nicht stattfinden. Damit ist ein Eintritt der Verbote gemäß § 
44 BNatSchG nicht zu erwarten. Diese Verbotsregelungen gelten im Übrigen uneingeschränkt auch 
für die handelnden Personen bei der Bauausführung vor Ort.  
 
Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen: 
Nach § 66 LNatSchG NRW sind vor der Erteilung von Befreiungen, die geschützte Landschaftsbe-
standteile betreffen, die anerkannten Naturschutzvereinigungen zu beteiligen und um Stellungnahme

4 
zu bitten. Diese Beteiligung wurde durch Amt 66 Anfang des Jahres angestoßen. Bis zum Ablauf der 
Beteiligungsfrist (s. § 67 LNatSchG) am 21.02.2022. ist keine Stellungnahme der Naturschutzvereini-
gungen eingegangen.  
 
 
Befreiung 
Die im vorliegenden Verfahren vorgestellte Anpassung von Wegeverläufen haben das Ziel zwei glie-
dernde und landschaftsprägende Baumreihen zu erhalten. Dazu muss in geringem Umfang auf Flä-
chen zugegriffen werden, die, innerhalb des rechtskräftigen B-Planes fortwirkend, als Landschafts-
schutzgebiet bzw. geschützter Landschaftsbestandteil geschützt sind. In der Bilanz ergibt sich daraus 
kein Verlust von Vegetationsfläche, da die Wegebreite gleichbleibt bzw. für den Abschnitt entlang der 
Alte Straße um 0,5 m verringert wird.  
Letztlich wird mit der Wegeanpassung und dem Erhalt der beiden Baumreihen das Vermeidungsge-
bot des BNatSchG konsequent angewendet. Das öffentliche Interesse an der Umsetzung der Maß-
nahme ist somit deckungsgleich mit den Belangen von Natur und Landschaft.  
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: B-Plan 
Anlage 2: Alte Straße Lageplan 1 
Anlage 3: Alte Straße Lageplan 2 
Anlage 4 Krebelspfad Lageplan 1 
Anlage 5 Krebelspfad Lageplan 2 
Anlage 6 Querschnitte Alte Straße

Anlage 6: Querschnitte Alte Straße

1082 Zeichen

2.50 5.28 6.00 0.50 
2.50 3.90 6.01 2.50 4.85 6.00 2.35 
0.84 2.50 1.58 3.25 2.50 3.25 2.35 
2.50 4.04 6.00 0.50 
2.50 4.21 6.00 0.50 
-  - 2.50 -  - 2.35 
-  - 1.58 -  - 3.68 
-  - 1.55 -  - 2.66 
-  - 1.78 -  - 2.26 
Stat. 0 + 213
Stat. 0 + 250
Stat. 0 + 300 Stat. 0 + 400
Stat. 0 + 375
Stat. 0 + 350
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
100 
1_Bezirk 6 
815 mm 440 mm 
Bez. 6 Köln-Worringen Querschnitte Ob 06.12.2021 
Ob 06.12.2021 
20.01.2022 QP-02 
664/3 664/3 
Baugebiet Krebelspfad Verbreiterung Alte Straße 
Ausführungsplanung 
gez. Hr. Obal 
05.01.2022 
gez. Hr. Claußen 
05.01.2022 
gez. Fr. Dietz 
10.01.2022 
gez. Hr. Harzendorf 
19.01.2022

Anlage 5: Krebelspfad Lageplan-01

2780 Zeichen

2.35 
6.00 
2.50 
3.00 
3.25 
2.50 
3.25 
2.35 
0.75 1.50 0.75 
R=30.0 
R=30.0 
R=30.0 
R=30.0 R=30.0 
R=30.0 
R=30.0 
R=30.0 R=460.0 
R=454.0 
R=27.5 R=451.5 
R=462.0 R=32.6 
R=27.4 
R=27.6 
R=32.4 
R=2.0 
R=2.0 
3.00 
3.50 
Leitplanke entf. 
Leitplanke entf. X
X X X
X
12 SK 42,55 
11 SK 42,63 
13 SK 42,65 
Anschluss an vorh. Ausbau 
weiß, + 3cm 
weiß, + 3cm 
weiß, + 3cm 
weiß, + 3cm HB 15/25 
HB 15/25 
HB 15/25 
X
X
Gefälle 6 % 
Gefälle 6 % 
Gefälle 6 % 
Gefälle 6 % 
X
X
X X
X
S 7 m 
S 7 m 
Nr. 7 Nr. 8 Nr. 9 Nr. 10 Nr. 11 
Nr. 15 
Nr. 12 
X XXX
X X
X
0+175 
0+200 0+225 
0+000 
0+025 
0+050 
0+075 
0+100 
0+125 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
250 
1_Bezirk 6 
821 mm 320 mm 
Bez. 6 Köln-Worringen Lageplan Ob 14.12.2021 
Baugebiet Krebelspfad Verbreitung Alte Straße 
Ausführungsplanung 
20.01.2022 LP-05 
Ob 14.12.2021 
664/3 664/3 
x
x
gez. Hr. Obal 
05.01.2022 
gez. Hr. Claußen 
05.01.2022 
gez. Fr. Dietz 
10.01.2022 
gez. Hr. Harzendorf 
19.01.2022 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
57 Umweltamt 
61 Stadtplanungsamt 
67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
661/43 Radverkehrsförderung 
664/1 Barrierefreies Bauen 
665/4 Vorgaben für den Ausbau 
644/5 StVO-Anordnung 
gez. Hr. Distelrath 
gez. Hr. Örtl 
gez. Hr. Faber 
gez. Hr. Schmidt 
gez. Hr. Kaschmekat 
gez. Hr. Specht 
11.11.2021 
15.11.2021 
20.10.2021 
10.11.2021 
15.11.2021 
09.11.2021 
gez. Hr. Sämann 14.12.2021 
gepl. Fahrbahn Asphalt 
gepl. Anpassungsbereich 
gepl. Betonsteinpflaster 
(10/20/8, grau) 
gepl. Gehweg (30/30/8, 
alt Graphit, quer verlegt) 
gepl. Gehweg (30/30/8, 
anthrazit) 
gepl. hydraulisch gebundene 
Tragdeckschicht 
gepl. Sicherheitstrennstreifen (gebundene 
Bauweise, Kleinpflaster 9/9, Grauwacke) 
Trennstreifen (gebundene Bauweise, 
Kleinpflaster 9/9, Granit hell) 
gepl. Einfahrt (10/20/10, 
alt Graphit, Ellenbogenverbandt) 
Anpassung Grünfläche 
gepl. Böschung 
Sinkkasten MultiTop 30/50 
mit breiten Einlauföffnungen 
Anschlussleitung SK 
Straßenbegrenzung 
gepl. Hochbord 
HB 15/25 
gepl. Rundbord 
RB 15/22, +3 cm 
Randwinkel 8/30/22 
Winkelstein 
Materialwechsel 
Baum entfernen 
vorh. Bauteil entfällt 
Taktile Leitelemente - Rillenplatte 
30/30/8 
Taktile Leitelemente - Noppenplatte 
30/30/8 
Poller herausnehmbar 
feststehender Poller 
gepl. Markierung 
Radfahrstreifen (Asphalt, 
Rot eingefärbt) 
Legende

Anlage 1: B-Plan

11606 Zeichen

Zeichenerklärung

Planung

Grenze des räumlichen
mE EEE Geitungsbereiches des
Bebauungsplanes

Ws Kleinsiedlungsgebiet
Reines Wohngebiet
‚Allgemeines Wohngebiet
Besonderes Wohngebiet
Dorfgebiet
Mischgebiet
Kerngebiet
Gewerbegebiet
Industriegebiet

Sondergebiet

0,4—— Grundflächenzahl
0,8 — Geschoßflächenzahl
BMZ Baumassenzahl

Zahl der Vollgeschosse
z.B.lll 18 Höchstgrenze

z. B.Ill zwingend
z. B. V/lll Höchst- u. Mindestgrenze

g geschlossene Bauweise
-0- offene Bauweise

nur Einzelhäuser zulässig
nur Doppelhäuser zulässig

nur Hausgruppen zulässig

nur Einzel- und Doppel-
häuser zulässig

Satteldach

FD Flachdach
4 ——>- Haupffirstrichtung
wıimıım  Baulinie
m ı m mm  Baugrenze
Grenze zwischen
Ausglelchsmaßnahmen

Grenze zwischen Nuftzungarten

Stellplätze

Garagen
Gemeinschaftsstellplätze
Gemeinschaftsgaragen
Tiefgaragen

Flächen für den Gemeinbedarf
sowie für Sport- und Spielanlagen

Ausgleichsmaßnahme 1
(s. textl. Festsetzungen)

FA
re] Recycling-Container

Es wird bescheinigt, daß diese Plan-
unterlage den Bestimmungen des

$ 1 Abs.2 Planz. V 90 entspricht.
(Stand 11/1994 )

Amt für Liegenschaften, Vermessung
u. Kataster

Vermessungsabtellung

gez. Schnitzlein
städtischer Vermessungsdirektor

Köln, den 02.11.2005

Für den Planentwurf
Stadtplanungsamt

gez. Anne L. Müller
Dipl. -Ing. Arch.
‚Amtsleiterin

Köln, den 6.5.2005

Dezernat VI
Stadtentwicklung, Planen und Bauen

gez. B. Streitberger
Beigeordneter

Köln, den 09.05.05

a Planaufstellung ist vom Stadtentwick-

öln, den

Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der
Zeitvom 06.10 bis 17.10.1997
(am ) nach $ 3 Abs. 1
BauGB stattgefunden.

gez. H. H.Lierenfeld
Bezirksvorsteher /-in

Köln, den 19.08.05

Die Planaufstellung und die öffentliche
Auslegung des Planentwurfes nach

8 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung ist
vom Stadtentwicklungsausschuss

am 12.04.2005 beschlossen worden .

gez. Klipper
Vorsitzender

Köln, den 02.05.2005

Straßenbegrenzungslinie
auch gegenüber Verkehrsfl.
besonderer Zweckbestimmung

Verkehrsflächen

Verkehrsflächen besonderer
Zweckbestimmung

öffentl. Parkflächen

Ein- und Ausfahrtsbereich
Bereiche ohne Ein- u. Ausfahrt
Fläche für Versorgungsanlagen
oder für die Verwertung oder
Beseitigung von Abwasser oder

festen Abfallstoffen sowie
für Ablagerungen

Trafostation

öffentl. Grünfläche

private Grünfläche

Fläche für die Landwirtschaft
Wald

Umgrenzung von Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung

von Natur und Landschaft

Flächen für besondere Anlagen
zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen im Sinne des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Mit Geh-, Fahr- und Leitungs-
rechten zu belastende Flächen
zugunsten der Anlieger

Fläche zum Anpflanzen von
Bäumen und Sträuchern

Fläche mit Bindungen für

Bepflanzungen und für die

Erhaltung von Bäumen und
Sträuchern

Baum zu erhalten
Baum zu pflanzen
( Standort nachrichtlich )

Umgrenzung der Flächen, deren
Böden erheblich mit umweltge-
fährdenden Stoffen belastet sind

Denkmalschutz

Landschaftsschutzgebiete

geschützter
Landschaftsbestandteil

Der Planentwurf hat in der Zeit

vom 06.05 bis 06.06.2005

nach $ 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung
öffentlich ausgelegen.

Der Oberbürgermeister

Stadtplanungsamt
Im Auftrag

gez. Ohme

Köln, den 07.06.2005

er Planentwurf ist nach $ 4 a Abs. 3

öln, den

Dieser Bebauungsplan ist vom Rat in
seiner Sitzung am 15.12.2005
nach $ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit
Begründung nach $ 9 Abs. 8 BauGB be-
schlossen worden.

I-

Oberbürgermeister
PL) Daum

Köln, den ZI A. 2uf Sf IH
7
[%

s. 2 BauGB mit Verfügung
genehmigt worden,

Die ortsübliche Bekanntmachung über die
Genehmigung / den Beschluss des Bebau-
ungsplanes durch den Rat einschließlich
des Hinweises nach $ 10 Abs. 3 BauGB

ist am 11.01.2006 erfolgt.

ET,
berbürgermeister

Köln, den

Gemarkung Worringen

Flur 35

Tennisplatz

243

Flur 36

Flur 55

o©

10.0

10.1

10.2

10.3

10.4

10.5

10.6

10.7.

10.8

10.9

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Gemäß 8 1 Abs. 6 BauNVO sind die im allgemeinen Wohngebiet (WA) ausnahms-
weise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstigen nicht störenden
Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen
nicht zulässig.

Gemäß 8 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO werden für die geplante Bebauung im allgemei-
nen Wohngebiet (WA) folgende Traufhöhen als Höchstgrenze festgesetzt :

- für I-geschossige Wohngebäude max. 4,20 m,
- für Il-geschossige Wohngebäude max. 7,00 m,
- für Ill-geschossige Wohngebäude max. 9,80 m.

Innerhalb der als Solarsiediung geplanten nördlichen WA-Fläche sind die festge-
setzten Traufhöhen zwingend einzuhalten. Gemäß $ 16 Abs. 6 BauNVO dürfen
diese Höhen ausnahmsweise unterschritten werden, sofern innerhalb einer ge-
schlossenen Bauzeile sowie im Falle einer Doppelhaus-Bebauung einheitliche
Traufhöhen gewährleistet sind.

Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere Höhenlage der zugehörigen Erschließungs-
straße - gemessen an der Grenze zum Baugrundstück. Grenzt ein Baugrundstück
an mehr als eine Erschließungsstraße, ist aus den einzelnen Bezugspunkten der
entsprechende Mittelwert zu bilden.

Gemäß 8 9 Abs. 2 BauGB werden folgende Höhenlagen festgesetzt :

- für die geplanten Erschließungsstraßen mind. 40,00 m ü.NN,
- im Bereich der überbaubaren Grundstücksflächen ist die Höhenlage der zuge-
hörigen Erschließungsstraße von mind. 40,00 m ü. NN einzuhalten.

Gemäß 8 23 Abs. 2 Satz 3 BauNVO ist die Unterschreitung festgesetzter Baulinien
ausnahmsweise zulässig, sofern innerhalb einer geschlossenen Bauzeile sowie im
Falle einer Doppelhaus-Bebauung einheitliche Hausfronten ohne vor- oder zurück-
tretende Gebäudeteile gewährleistet sind.

Gemäß 8 12 Abs. 6 BauNVO sind Stellplätze und Garagen nur innerhalb besonders
festgesetzter Flächen, überbaubarer Grundstücksflächen sowie innerhalb seitlicher
Abstandflächen zulässig.

Gemäß 8 21 a Abs. 2 BauNVO sind den Grundstücksflächen im Sinne des $ 19
Abs. 3 BauNVO Flächenanteile an außerhalb der Baugrundstücke festgesetzten
Gemeinschaftsgaragen im Sinne des $ 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB hinzuzurechnen.

Gemäß 8 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO kann die zulässige Grundfläche durch die
Grundflächen unterirdischer Garagen mit ihren Zufahrten bis zu einer GRZ von 0,8
überschritten werden.

Gemäß 8 14 Abs. 1 Satz 3 BauNVO sind auf den Grundstücken mit I- oder Il-ge-
schossiger Bebauung untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen nur inner-
halb überbaubarer Grundstücksflächen und seitlicher Abstandflächen zulässig ;
ausgenommen hiervon sind Einrichtungen für Abfallbehälter.

Gemäß 8 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind passive Schallschutzmaßnahmen ent-
sprechend den in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen an den
Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau /
Ausgabe Nov. 1998) zu treffen.

Die Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist im Einzelfall zu-
lässig, sofern im Baugenehmigungsverfahren anhand einer schalltechnischen
Untersuchung niedrigere Lärmpegelbereiche an einzelnen Gebäudeteilen oder
Geschossebenen nachgewiesen werden.

Gemäß 8 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB werden folgende Ausgleichsmaßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festge-
setzt:

Maßnahme 1

Pflanzung einer extensiven Glatthaferwiese mit einheimischen und standortge-
rechten Baum- und Strauchgruppen : BF 31 (GH 741) 30% / BB 1 (GH 51) 10% /
EA 1 (LW 41111) 60%

Maßnahme 2
Pflanzung einer Streuobstwiese : HK 22 (LW 332)

Maßnahme 3

Pflanzung einer Fettwiese mit einheimischen und standortgerechten Baum- und
Strauchgruppen : BF 31 (GH 741) 30% / BB 1 (GH 51) 20% / EA 31 (LW 41112)
50%

Maßnahme 4
Pflanzung von Gehölzen und Grasfluren : BD 71 (BR 13131) 60% / HH 7 (BR 1332)
40%

Maßnahme 5
Pflanzung von fünf großkronigen Bäumen sowie einer Strauchhecke im Rand-
bereich : BB 1 (GH 411)

Maßnahme 6
Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und Rasen : BD 51 (GH 4431) 70% / EA 31
(LW 41112) 30%

Maßnahme 7

Pflanzung von Einzelbäumen und Baumreihen

- im Bereich von Garagenzeilen - wie in der Planzeichnung festgesetzt : BF 31
(GH 741)

- am Hackhauser Weg - wie in der Planzeichnung festgesetzt : BF 41 (GH 742)

- innerhalb öffentlicher Verkehrsflächen für fünf Parkplätze jeweils ein Baum :
BF 31 (GH 741) . Der eingezeichnete Standort kann aus verkehrlichen Gründen
versetzt werden.

Maßnahme 8
Umsetzung des städtischen Wegekonzeptes zur Entlastung des Naturschutz-
gebietes Worringer Bruch gemäß den gebietsspezifischen Geboten des Land-
schaftsplanes

Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen und Eingriffsflächen:
Gemäß 8 9 Abs. 1 a Satz 2 BauGB werden die Maßnahmen 1, 3, 4, 5, 6 und 8

den Eingriffen innerhalb der Baugrundstücke, die Maßnahmen 2 und 7 den Ein-
griffen innerhalb öffentlicher Verkehrsflächen zugeordnet.

GESTALTERISCHE FESTSETZUNG

Gemäß 8 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. 8 86 Abs. 1 und 4 BauO NRW vom 01.03.2000
wird folgende gestalterische Festsetzung getroffen :

Die Dachform der Wohngebäude ist als gleichseitiges Satteldach

bei einer Dachneigung von 40° mit der vorgegebenen Haupffirstrichtung zu gestalten .

Werden ganze Bauzeilen unter einheitlicher Planung und Ausführung errichtet,
können ausnahmsweise auch andere Dachformen, Dachneigungen und First-
richtungen zugelassen werden ; Flachdächer sind nicht zulässig.

NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN

Gemäß $ 9 Abs. 6 BauGB werden folgende Festsetzungen nachrichtlich in den
Bebauungsplan übernommen :

.- das gemäß $ 21 Landschaftsgesetz (LG) festgesetzte Landschaftsschutzgebiet,

- der gemäß 8 23 Landschaftsgesetz (LG) geschützte Landschaftsbestandteil,
- das gemäß 8 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) festgesetzte Baudenkmal Alte
Straße.

HINWEISE

4 a
Die unter Ziffer 10 der textlichen Festsetzungen genannten Biotoptypen (Kürzel) \
sind in der Satzung der Stadt Köln zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen
nach 88 1353-135c BauGB vom 29.November 2000 und den dort formulierten
Gestaltungsgrundsätzen definiert.

Das Plangebiet ist aufgrund verkehrlicher und industrieller Immissionen durch
Lärm und Geruch vorbelastet.

Gemäß $ 51a Landeswassergesetz (LWG) besteht keine Pflicht zur Versickerung des
anfallenden Niederschlagswassers. Das anfallende Niederschlagswasser mus die

öffentliche Kanalisation eingeleitet werden.

Innerhalb des Plangebietes ist auf grund erhöhter Grundwasserstände mit Auftrieb)

und Drängewasser zu rechnen. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind
vom Bauherrn in eigener Verantwortung zu treffen.

Innerhalb des Plangebietes ist mit archäologischen Bodenfunden zu rechnen.
Gemäß 88 15 und 16 Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist vor Aufnahme von Bau-
maßnahmen mit Bodeneingriffen die Archäologische Bodendenkmalpflege bei der
Stadt Köln einzuschalten.

Das Straßenprofil innerhalb der Planstraße einschließlich der Baumstandorte ist
nur zur Information dargestellt.

Es gilt das Baugesetzbuch vom 27.08.1997 (BGBl | S. 2141) - zuletzt geändert durch

Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl. | S. 2580).

Es gilt die Baunutzungsverordnung vom 23.01.1990 (BGBl. | S.132).

Es gilt die Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 | S. 58).
Innerhalb des Plangebietes bestehende Rechtssetzungen aufgrund des
Preussischen Fluchtliniengesetzes, des Aufbaugesetzes NW oder des Bau-

gesetzbuches treten mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes
außer Kraft.

Arbeitstitel : Krebelspfad in Köln-Worringen

Bebauungsplan
Nr. 59580/04

Maßstab 1:1000
25 0 25 75 Meter

6 Stadt Köln
Der Oberbürgermeister

Baum

Bahngleise
vorhandene Gebäude —————  Bordstein

topografische Begrenzung

Zahl der Vollgeschosse = Flurstücksgrenze
ausgebautes Dachgeschoss Flurgrenze
Dachform 5 vorhandene Höhenlage über NN

nu ht

Ba

Anlage 3: Alte Straße Lageplan-02

3252 Zeichen

50 6.00 
R=8.0 
2.35 6.00 
6.50 
2.50 
2.50 
3.00 
3.25 
2.50 
3.25 
2.35 
0.75 1.50 0.75 
R=10.0 
R=422.0 
R=428.0 
R=30.0 
R=30.0 
R=30.0 
R=30.0 
R=30.0 
R=30.0 
R=30.0 
R=30.0 
R=460.0 
R=27.5 
R=32.6 
R=27.4 
R=27.6 
R=32.4 
R=430.4 
nachrichtliche Darstellung Verbindungsweg 
Leitplanke entf. 
Leitplanke entf. 
Leitplanke entf. 
Leitplanke entf. 
X
X
X
X
X
X
X
X
X7
SK 41,42 
12 
SK 42,55 
11 
SK 42,63 
13 
SK 42,65 
R=6.0 
R=6.0 
Anschlussleitung SK 
Anschlussleitung SK 
Anschlussleitung SK 
8
SK 41,48 
9
SK 41,94 10 
SK 42,32 
Hochbord auf 0 
auslaufen lassen 
Hochbord auf 0 
auslaufen lassen 
weiß, + 3cm 
weiß, + 3cm 
weiß, + 3cm 
weiß, + 3cm 
+ 3cm 
+ 3cm 
HB 15/25 
HB 15/25 
HB 15/25 
Die Beleuchtungsplanung durch 
die RheinEnergie erfolgt nach 
der Zustimmung des Naturschutzbeirates 
X
X
Gefälle 6 % 
Gefälle 6 % 
Gefälle 6 % 
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
S 7 m 
S 3/3 
S 3/3 
B 1,5/1,5 
S 3/3 
B 1,5/1,5 
S 7 m 
+ 3cm 
Nr. 14 
Nr. 7 
Nr. 8 
Nr. 9 
Nr. 10 
Nr. 11 
Nr. 15 
Nr. 13 
Nr. 12 
X
X
X
X
X
X
X
X
X
0+200 
0+225 
0+250 
0+275 
0+300 
0+325 
0+350 
0+375 
0+000 
0+025 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
250 
1_Bezirk 6 
1041 mm 320 mm 
Bez. 6 Köln-Worringen Lageplan Ob 14.12.2021 
Baugebiet Krebelspfad Verbreitung Alte Straße 
Ausführungsplanung 
20.01.2022 LP-02 
Ob 14.12.2021 
664/3 664/3 
x
x
gez. Hr. Harzendorf 
19.01.2022 
gez. Fr. Dietz 
10.01.2022 
gez. Hr. Claußen 
05.01.2022 
gez. Hr. Obal 
05.01.2022 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
57 Umweltamt 
61 Stadtplanungsamt 
67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
661/43 Radverkehrsförderung 
664/1 Barrierefreies Bauen 
665/4 Vorgaben für den Ausbau 
644/5 StVO-Anordnung 
gez. Hr Distelrath 11.11.2021 
gez. Hr. Örtl 15.11.2021 
gez. Hr. Faber 20.10.2021 
gez. Hr. Schmidt 10.11.2021 
gez. Hr. Kaschmekat 15.11.2021 
gez. Hr. Specht 09.11.2021 
gez. Hr. Sämann 08.12.2021 
gepl. Fahrbahn Asphalt 
gepl. Anpassungsbereich 
gepl. Betonsteinpflaster 
(10/20/8, grau) 
gepl. Gehweg (30/30/8, 
alt Graphit, quer verlegt) 
gepl. Gehweg (30/30/8, 
anthrazit) 
gepl. hydraulisch gebundene 
Tragdeckschicht 
gepl. Sicherheitstrennstreifen (gebundene 
Bauweise, Kleinpflaster 9/9, Grauwacke) 
Trennstreifen (gebundene Bauweise, 
Kleinpflaster 9/9, Granit hell) 
gepl. Einfahrt (10/20/10, 
alt Graphit, Ellenbogenverbandt) 
Anpassung Grünfläche 
gepl. Böschung 
Sinkkasten MultiTop 30/50 
mit breiten Einlauföffnungen 
Anschlussleitung SK 
Straßenbegrenzung 
gepl. Hochbord 
HB 15/25 
gepl. Rundbord 
RB 15/22, +3 cm 
Randwinkel 8/30/22 
Winkelstein 
Materialwechsel 
Baum entfernen 
vorh. Bauteil entfällt 
Taktile Leitelemente - Rillenplatte 
30/30/8 
Taktile Leitelemente - Noppenplatte 
30/30/8 
Poller herausnehmbar 
feststehender Poller 
gepl. Markierung 
Radfahrstreifen (Asphalt, 
Rot eingefärbt) 
Legende

Anlage 4: Krebelspfad Lageplan-02

2339 Zeichen

1.50 
1.26 1.50 1.50 1.50 1.50 1.50 1.50 1.00 
1.25 1.50 1.30 
Anschluss an vorh. Ausbau 
Anschluss an vorh. Ausbau 
Anschluss an vorh. Ausbau 
0+125 
0+150 
0+175 
0+200 
0+225 
0+250 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
250 
1_Bezirk 6 
821 mm 320 mm 
Bez. 6 Köln-Worringen Lageplan Ob 14.12.2021 
Baugebiet Krebelspfad Verbreitung Alte Straße 
Ausführungsplanung 
20.01.2022 LP-06 
Ob 14.12.2021 
664/3 664/3 
x
x
gez. Hr. Harzendorf 
19.01.2022 
gez. Fr. Dietz 
10.01.2022 
gez. Hr. Claußen 
05.01.2022 
gez. Hr. Obal 
05.01.2022 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
57 Umweltamt 
61 Stadtplanungsamt 
67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
661/43 Radverkehrsförderung 
664/1 Barrierefreies Bauen 
665/4 Vorgaben für den Ausbau 
644/5 StVO-Anordnung 
gez. Hr. Distelrath 11.11.2021 
gez. Hr. Örtl 15.11.2021 
gez. Hr. Faber 20.10.2021 
gez. Hr. Schmidt 10.11.2021 
gez. Hr. Kaschmekat 15.11.2021 
gez. Hr. Specht 09.11.2021 
gez. Hr. Sämann 08.12.2021 
gepl. Fahrbahn Asphalt 
gepl. Anpassungsbereich 
gepl. Betonsteinpflaster 
(10/20/8, grau) 
gepl. Gehweg (30/30/8, 
alt Graphit, quer verlegt) 
gepl. Gehweg (30/30/8, 
anthrazit) 
gepl. hydraulisch gebundene 
Tragdeckschicht 
gepl. Sicherheitstrennstreifen (gebundene 
Bauweise, Kleinpflaster 9/9, Grauwacke) 
Trennstreifen (gebundene Bauweise, 
Kleinpflaster 9/9, Granit hell) 
gepl. Einfahrt (10/20/10, 
alt Graphit, Ellenbogenverbandt) 
Anpassung Grünfläche 
gepl. Böschung 
Sinkkasten MultiTop 30/50 
mit breiten Einlauföffnungen 
Anschlussleitung SK 
Straßenbegrenzung 
gepl. Hochbord 
HB 15/25 
gepl. Rundbord 
RB 15/22, +3 cm 
Randwinkel 8/30/22 
Winkelstein 
Materialwechsel 
Baum entfernen 
vorh. Bauteil entfällt 
Taktile Leitelemente - Rillenplatte 
30/30/8 
Taktile Leitelemente - Noppenplatte 
30/30/8 
Poller herausnehmbar 
feststehender Poller 
gepl. Markierung 
Radfahrstreifen (Asphalt, 
Rot eingefärbt) 
Legende

Beratungsverlauf (1)

25.04.2022 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.3 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (4)

  • Alte Straße
  • Hackhauser Weg
  • Krebelspfad
  • St.-Tönnis-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1194/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
11.04.2022
Erstellt
06.04.2022 17:26