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V/0121/2018

Basisinformationen Jobcenter

Vorlagen 07.02.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 07.03.2018, TOP 10

Anlage_1_Glossar

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Ansehen

Anlage_2_EGT

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Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage_1_Glossar

9040 Zeichen

Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ 
Weiterbildung (z. B. Umschulung). 
Aktivierungsquote  
der Langzeitleis-
tungsbeziehenden 
(K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden  in einer Maßnahme der aktiven A r-
beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden 
gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e-
rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl 
der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen 
und den mithelfenden Familienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e-
griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo-
sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie  
beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich 
in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen 
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun-
gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. 
 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 
miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs-
gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und 
sonstige Bedarfsgemeinschaften. 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem 
statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, 
die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie 
Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf 
Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation

des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
Jugendarbeitslosen-
quote 
Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) 
und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch-
schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch 
Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf 
durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind.  
 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge-
setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech-
tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe-
rechtigten. 
 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, 
Neben- und Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener-
gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 
Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 
15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen 
die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. 
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be-
schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote 
(K2E3) 
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten 
(Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter 
sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den 
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. 
NLB = Nicht Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan-
spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. 
 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich

differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar-
beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für 
Unterkunft und Heizung. 
 
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich 
können auch Personen mit anderem Status dazugehören. 
 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse 
durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül-
tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  zum 
Stichtag (Nenner).  
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes-
tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. 
 
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen 
erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend 
zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil-
dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe.  
 
Veränderungsrate des 
Bestands der Lang-
zeitleistungsbezie-
henden (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der 
Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts-
wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein-
barung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options-
kommune) – z. B. Jobcenter Münster

Anlage_2_EGT

1985 Zeichen

vorläufiger Jahresabschluss Eingliederungstitel (EGT) 2017 
Stand: 31.01.2018 
Beratung und Unterstützung der Arbeitssuche 
Vermittlungsbudget 605.658,19 € 6,07% 
Reisekosten für Meldepflichten 485,28 € 0,00% 
Aktivierung und berufliche Eingliederung 3.483.997,58 € 34,94% 
4.090.141,05 € 41,02% 
Qualifizierung 
Förderung berufliche Weiterbildung (FbW) 1.698.919,22 € 17,04% 
1.698.919,22 € 17,04% 
Beschäftigung begleitende Leistungen 
Eingliederungszuschüsse (EGZ) 317.938,09 € 3,19% 
Eingliederungszuschüsse für AN ab 50 Jahre 5.830,55 € 0,06% 
befristeter Beschäftigungszuschuss (BEZ) (bis 31.03.2012) 0,00 € 0,00% 
unbefristeter Beschäftigungszuschuss (BEZ) (bis 31.03.2012) 585.243,80 € 5,87% 
Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) (ab 01.04.2012) 489.114,80 € 4,91% 
Einstiegsgeld 85.111,29 € 0,85% 
Begleitende Hilfen für Selbständige 27.602,13 € 0,28% 
1.510.840,66 € 15,15% 
Maßnahmen für Jüngere 
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 282.105,32 € 2,83% 
Einstiegsqualifizierung (EQ) 71.639,78 € 0,72% 
ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 187.029,00 € 1,88% 
Förderung schwer zu erreichender junger Menschen 56. 341,90 € 0,57% 
597.116,00 € 5,99% 
Leistungen für Menschen mit Behinderungen 
Ausbildungszuschuss 30.977,95 € 0,31% 
Probebeschäftigung behinderter Menschen 6.839,11 € 0,07% 
Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen 131.94 5,12 € 1,32% 
Eingliederungszuschüsse für Behinderte [222] 10.494,05 € 0,11% 
Eingliederungszuschüsse für Schwerbehinderte [223] 3 99.829,84 € 4,01% 
besondere Maßnahmen zur Weiterbildung [Reha] 184.956 ,98 € 1,85% 
765.043,05 € 7,67% 
Beschäftigung schaffende Leistungen 
Arbeitsgelegenheiten 868.303,95 € 8,71% 
868.303,95 € 8,71% 
Freie Förderung 
Freie Förderung (§ 16f SGB II] 430.040,93 € 4,31% 
430.040,93 € 4,31% 
Sonstiges 
Sonstiges 72.299,00 € 0,73% 
72.299,00 € 0,73% 
Budgetansatz: 9.970.933,87 € 100,00% Summe: 10.032.703, 86 € 100,62% 
Kommunale Aufwendungen für den Eingliederungstitel: 61.769,99 €

Berichtsvorlage

15157 Zeichen

V/0121/2018 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Basisinformationen Jobcenter 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.03.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB II grundsät z-
lich nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies 
bedeutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (z. B. nac h-
träglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Wartezeit 
gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung gestellt. 
 
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsich e-
rungsdaten für den Berichtsmonat September 2017 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung stel-
len zu können, werden die Daten für die Monate Oktober 2017 bis Dezember 2017 - sofern mög-
lich - entsprechend hoch gerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Struktu r-
daten und Kennzahlen auch die Daten zur Zielerreichung.  
 
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den D a-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mona-
ten veröffentlicht werden, abweichen. 
 
Arbeitsmarktdaten (z. B. Daten zu Arbeitslosen) werden bereits regulär am aktuellen Rand veröf-
fentlicht, das Wartezeitkonzept gilt nicht. Aktueller Datenstand ist hier der Monat Dezember 2017. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0121/2018 
Auskunft erteilt: 
Frau Nilles 
Ruf: 
492-9002 
E-Mail: 
Nilles@stadt-muenster.de 
Datum: 
21.02.2018 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0121/2018 
 
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen 
 
Nach aktueller Hochrechnung für den Berichtsm onat Dezember 2017 erhalten 22.765 Personen 
in 11.255 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II (vgl. Abbildung 1).  
Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beläuft sich für Dezember 2017 auf 15.206 
Personen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl weitgehend konstant geblieben. Die Zahl der aus-
ländischen Leistungsbeziehenden ist hingegen um rund 6,0 % gestiegen. Gegenüber den vorh e-
rigen Monaten (siehe u.a. Berichtsvorlage V/0730/2017) ist diese Veränderungsrate aber ve r-
gleichsweise gering, so d ass sich festhalten lässt, dass die Einmündung von Personen im Ko n-
text von Fluchtmigration in den Rechtskreis SGB II zwar immer noch vorhanden, aber deutlich 
zurückgegangen ist.  
 
Strukturdaten
- Prognose Oktober 
2017
November 
2017
Dezember 
2017
Veränderung 
Okt 17 zu 
Dez 17
Dezember 
2016
Veränderung 
Dez 16 zu 
Dez 17
Durchschnitt 
2016
Bedarfsgemeinschaften (BG) 11.360     11.298     11.255     -0,9% 11.356     -0,9% 11.230       
Personen in Bedarfsgemeinschaften 22.977     22.851     22.765     -0,9% 22.837     -0,3% 22.141       
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 6.700       6.663       6.638       -0,9% 6.559       1,2% 6.179         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 15.347     15.263     15.206     -0,9% 15.227     -0,1% 14.785       
Männer 7.730       7.700       7.621       -1,4% 7.701       -1,0% 7.434         
Frauen 7.615       7.561       7.583       -0,4% 7.525       0,8% 7.351         
15 bis 24 Jahre 3.033       2.956       2.915       -3,9% 3.003       -2,9% 2.844         
25 bis 54 Jahre 10.041     10.010     9.959       -0,8% 10.046     -0,9% 9.771         
55 Jahre und älter 2.273       2.297       2.332       2,6% 2.178       7,1% 2.170         
Deutsche 9.850       9.812       9.769       -0,8% 10.086     -3,1% 10.335       
Ausländer 5.420       5.375       5.363       -1,0% 5.057       6,0% 4.361         
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 4.551       4.504       4.474       -1,7% 4.525       -1,1% 4.466         
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster 
 
Die Ausgabensummen sowohl für Leistungen zum Lebensunterhalt als auch für Leistungen für 
Unterkunft und Heizung sind zwischen Oktober 2017 und Dezember 2017 leicht zurückgegangen 
(vgl. Abbildung 2). Dies entspricht der Entwicklung der leistungsberechtigten Personen. 
 
Kennzahlen
- Prognose Oktober 
2017
November 
2017
Dezember 
2017
Veränderung 
Okt 17 zu 
Dez 17
Dezember 
2016
Veränderung 
Dez 16 zu 
Dez 17
Durchschnitt 
2016
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 4,52        4,49        4,47        -1,1% 4,44        0,7% 4,22          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 45,96       50,46       54,92       50,69       8,4%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 4,91        4,92        4,90        -0,3% 4,59        6,8% 4,57          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 49,12       54,04       58,94       54,88       7,4%
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster 
 
Die Arbeitslosenquote der Stadt Münster ist zuletzt auf 5,0 % gesunken, der Rückgang verteilt 
sich mit jeweils 0,1 Prozentpunkten auf beide Rechtskreise (vgl. Abbildung 3). Im Vergleich zu 
den Quoten des Bun des (5,3 %) und Landes (7,0 %) liegt Münster weiterhin auf niedrigem N i-

3 
V/0121/2018 
 
veau. Vom zuletzt festzustellenden Rückgang sind im Rechtskreis SGB II junge Menschen (15 
bis 24 Jahre) und Ausländer besonders begünstigt.  
 
Arbeitsmarkt
- keine Prognose Oktober 
2017
November 
2017
Dezember 
2017
Veränderung 
Okt 17 zu 
Dez 17
Dezember 
2016
Veränderung 
Dez 16 zu 
Dez 17
Durchschnitt 
2016
 Arbeitslosenquote Münster (in %) 5,2    5,2    5,0    -3,8% 5,4    -7,4% 5,7            
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 1,5    1,5    1,4    -6,7% 1,5    -6,7% 1,7            
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 3,7    3,7    3,6    -2,7% 4,0    -10,0% 4,0            
Rechtskreis SGB II unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,6    2,5    2,3    -11,5% 2,7    -14,8% 2,7            
 Bestand Arbeitslose SGB II 6.070       6.052       5.905       -2,7% 6.488       -9,0% 6.476         
 Männer 3.484       3.456       3.319       -4,7% 3.720       -10,8% 3.704         
 Frauen 2.586       2.596       2.586       0,0% 2.768       -6,6% 2.772         
    15 bis 24 Jahre 538         521         490         -8,9% 574         -14,6% 554           
 25 bis 54 Jahre 4.496       4.498       4.413       -1,8% 4.759       -7,3% 4.774         
    55 Jahre und älter 1.036       1.033       1.002       -3,3% 1.155       -13,2% 1.148         
 Deutsche 4.091       4.163       4.086       -0,1% 4.482       -8,8% 4.702         
    Ausländer 1.979       1.889       1.819       -8,1% 2.006       -9,3% 1.774         
    Langzeitarbeitslose 3.386       3.405       3.289       -2,9% 3.574       -8,0% 3.581         
Abbildung 3: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
Im Berichtsmonat September 2017 sind 343 Sanktionen wirksam (s. Abbildung 4). Die Sankt i-
onsquote liegt bei 1,7 %, der durchschnittliche Kürzungsbetrag beträgt derzeit 79,87 €. Beide 
Werte liegen deutlich unter dem Landes- und Bundesschnitt.  
 
Sanktionen
-keine Prognose
Juli 2017
August 
2017
September 
2017
Veränderung 
Jul 17 zu Sep 
17
September 
2016
Veränderung 
Sep 16 zu 
Sep 17
Durchschnitt 
2016
 Anzahl der wirksamen Sanktionen 480        435        343        -28,5% 416        -17,5% 479               
 Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 330        317        262        -20,6% 324        -19,1% 372               
 Deutsche 260        253        204        -21,5% 251        -18,7% 298               
 Ausländer 70           64           58           -17,1% 73           -20,5% 74                 
 Sanktionsquote 
 Münster 2,1          2,0          1,7          -20,1% 2,2          -22,5% 2,5                
 Nordrhein-Westfalen 2,7          2,7          2,8          4,7% 2,9          -2,2% 2,8                
 Deutschland 3,1          3,1          3,2          3,6% 3,2          -0,5% 3,0                
 Durchschnittliche Höhe der Kürzung 
 Münster 89,66 €    87,04 €    79,87 €    -10,9% 85,71 €    -6,8% 91,44 €           
 Nordrhein-Westfalen 104,04 €  103,20 €  102,24 €  -1,7% 102,96 €  -0,7% 102,99 €        
 Deutschland 109,43 €  108,52 €  107,86 €  -1,4% 108,35 €  -0,5% 107,55 €        
Abbildung 4: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
Im vierten Quartal 2017 wurden 171 Verfahren zwecks Prüfung einer Ordnungswidrigkeit eing e-
leitet (vgl. Abbildung 5). Insgesamt 35 Bußgeldbescheide wurden im Quartal rechtskräftig.

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Ordnungswidrigkeiten
Oktober 17 November 17 Dezember 17 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 50                    57                    64                    171                   
Anzahl neu erlassene Bußgeldbescheide 18                    19                    6                      43                    
Anzahl rechtskräftige Bußgeldbescheide 11                    14                    10                    35                    
0,00 € bis  200,00 € 1                      4                      3                      8                      
200,00 € bis  500,00 € 2                      2                      -                    4                      
500,00 € bis 1.000,00 € 8                      8                      7                      23                    
Eingegangene Einsprüche 2                      3                      2                      7                      
Abbildung 5: Ordnungswidrigkeiten - Daten Jobcenter Münster 
 
 
Im Jahr 2017 sind insgesamt 360 erfolgreiche Eintritte in das Angebot „Impulse für Erwerbsa r-
beit“ des Perspektivzentrums zu zählen (vgl. Abbildung 6). Schwerpunkte bilden weiterhin die 
Module „Einstiegsberatung“ und „Standortbestimmung“. 
 
 
 Abbildung 6: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster

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2. Zielerreichung 
 
a) Integrationen 
 
Im Jahresergebnis werden für das Jahr 2017 insgesamt 3.283 Integrationen prognostiziert. Es 
ergibt sich insoweit eine Zielverfehlung von 39 Integrationen (vgl. Abbildung 7). Die Abbildung 
zeigt jedoch auch, dass es gerade im letzten Quartal gelungen ist, die Zahl der nich t erreichten 
Integrationen deutlich zu verringern. Das mit dem Land NRW vereinbarte Ziel (Steigerung der 
Integrationen um 6,2 %) erweist sich als zu ambitioniert. Immerhin kann eine Steigerung von rund 
5 % gegenüber dem Vorjahr erreicht werden. 
 
Abbildung 7: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt 
 
Zur Integrationsquote soll im Dezember 2017 ein Zielwert von 21,2 % erreicht werden, der ta t-
sächliche Wert liegt bei 21,1 % (vgl. Abbildung 8). Die Abweichung beträgt somit 0,1 Pr ozent-
punkte. Auch hier lässt sich erkennen, dass das Ziel nicht erreicht werden kann, jedoch infolge 
hoher Integrationsraten im letzten Quartal lediglich eine knappe Zielverfehlung eingetreten ist.  
 
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf 
Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T0 übe r-
prüft, d.h. die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen:  
 
 Dezember: Datenstand T-0 (= Daten ohne Wartezeit),  
 November: Datenstand T-1 (= Daten mit einem Monat Wartezeit)  
 Oktober: Datenstand T-2 (= Daten mit zwei Monaten Wartezeit)  
 Januar bis September: Datenstand T-3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, festge-
schrieben)  
 
Da Daten mit Wartezeit T-0 bis T-2 jedoch nicht veröffentlicht werden dürfen, werden diese Da-
ten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Es ist nicht aus-
zuschließen, dass diese Daten von der tatsächlichen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW 
und der Stadt Münster in geringem Maße abweichen.

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V/0121/2018 
 
Abbildung 8: Integrationsquote im Jahresfortschritt 
 
b) Langzeitleistungsbezug 
 
Der durchschnittliche Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden liegt im Berichtsmonat Deze m-
ber 2017 hochgerechnet bei 9.234 Personen. Der vereinbarte Zielwert liegt bei 9.241 Personen. 
Das zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster vereinbarte Ziel wird somit erreicht (vgl. 
Abbildung 9). 
Dass die Abweichung zwischen Solllinie und tatsächlichem Bestand im Jahresverlauf sukzessive 
Richtung Null tendiert, ist auf die hohe Zahl an Geflüchteten zurückzuführen, die im Jahresverlauf 
2017 in den Langzeitleistungsbezug eingemündet sind. Dies war in dieser Form zu erwarten und 
wurde bei der Zielvereinbarung mit dem Land NRW berücksichtigt. 
 
Abbildung 9: Bestand Langzeitleistungsbeziehende

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V/0121/2018 
 
Hinsichtlich der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden zeigt sich im Jahresergebnis 
- entsprechend zur allgemeinen Integrationsquote - eine knappe Abweichung (vgl. Abbildung 10), 
sie beträgt 0,1 Prozentpunkte.  
 
 
Abbildung 10: Integrationsquote Langzeitleistungsbeziehende 
 
 
Fazit und Ausblick: 
 
In Fortsetzung der letzten Jahre hat das Jobcenter Münster auch für das Jahr 2017 mit dem Land 
NRW ambitionierte Ziele vereinbart (z. B. Steigerung der Zahl der Integrationen um 6,2 %).  
 
Die Einarbeitung neuer Kollegen und Kolleginnen, die infolge der knappen Personaldecke im  
Jahr 2016 den Dienst beim Jobcenter angetreten haben,  die nach wie vor vorhandene Fluktuat i-
on sowie die Arbeiten zum Organis ationsprozess im Juni und Juli 2017 (u.a. Umverteilung des 
persönlichen Kundenstamms aller Jobcoaches)  ließen eine vollständige Zielerreichung nicht e r-
warten. Die nur knappen Abweichungen von den Jahreszielwerten sowie die Zielerreichung bei 
der Zahl der Langzeitbeziehenden zum Jahresende stimmen deshalb positiv. 
 
Dass die Ziel abweichungen infolge eines integrationsstarken vierten Quartals 2017 jedoch nur 
knapp ausgefallen sind, spiegelt die Leistungsfähigkeit des Jobcenters bei entsprechendem Pe r-
sonalkörper wider. Möglicherweise sind hier auch bereits erste positive Effekte infolge der Änd e-
rungen durch den Organisationsentwicklungsprozess eingeflossen.  
 
Hervorzuheben ist, dass die Zahl der Integration en von Jugendlichen (15 bis unter 25 Jahre) s o-
wie die In tegrationen in Ausbildung deutlich zugenommen haben (jeweils +12 %). Es konnten 
über 445 Integrationen in Ausbildung verzeichnet werden. Als ebenfalls erfreulich sind auch die 
Entwicklungen zur Arbeitslosigkeit einzustufen. Die Arbeitslosenquote im SGB II konnte gegen-
über dem Berichtsmonat Dezember 2016 von 4,0 auf 3,6 gesenkt werden. Die ohnehin schon im 
Landesvergleich geringe Jugendarbeitslosenquote reduzierte sich von 2,7 auf 2,3.  
 
Auch im Jahr 2018 setzt das Jobcenter auf Kontinuität und führt die strategische Grundausrich-
tung, soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen, fort. Innerhalb dieser Grundausric h-
tung werden drei sich gegenseitig bedingende Wege „Stabilisierung, Aktivierung, Befähigung“,

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V/0121/2018 
 
„Erhöhung der Marktchancen“ sowie „Integrati on“ der Leistungsberechtigten verfolgt.  Die zielori-
entierte Förderung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch umfassende Potenzialanaly-
sen im Sinne des fa:z-Modells wird konsequent weiter geführt. 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Glossar 
Anlage 2: Bericht Eingliederungstitel

Beratungsverlauf (1)

07.03.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0121/2018
Typ
Vorlagen
Datum
07.02.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37