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V/0240/2018/1

Gestaltung Windthorststraße - zwischen Bahnhofstraße und Von-Vincke-Straße - Planungs- und Baubeschluss

Vorlagen 21.08.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 09.10.2018, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0240/2018/1 
V/0240/2018/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gestaltung Windthorststraße - zwischen Bahnhofstraße und Von-Vincke-Straße 
Planungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.09.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Bericht 
   09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Ergebnisse aus der Testphase zum Planungsprozess „Stadtraum Windthorststraße“ 
werden zur Kenntnis genommen (siehe Begründung Seite 3). 
 
2. Aufgrund der o.g. Ergebnisse wird der seinerzeit von der Fachjury mit dem ersten Preis d o-
tierte Entwurf Lohaus+Carl in modifizierter Form weiter verfolgt. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das in der Anlage 3 dargestellte und mit der ISG kommun i-
zierte Gestaltungskonzept zur Windthorststraße (für den Bereich zwischen der Bahnhofstr a-
ße und der Von-Vincke-Straße) - als Ergebnis des Planungsprozesses zur Windthorststraße 
- umzusetzen.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr s-
flächen und -anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2018 55.000  
Teilfinanzplan 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
04.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Thiel 
Telefon: 492 61 80 
Thiel@stadt-muenster.de

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V/0240/2018/1 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr s-
flächen und -anlagen 
   
Investitionsmaß-
nahme 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2018 86.800  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalt 2018 bei der o. g. Produk t-
gruppe veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Anlass: 
 
Die Verbindung vom Hauptbahnhof Münster in die Altstadt über die Windthorststraße soll von der 
Bahnhofstraße bis zum Harsewinkelplatz baulich -gestalterisch und funktional -verkehrlich optimiert 
werden. Als kürzester Weg in die Altstadt nimmt dieser Straßenz ug zwischen Bahnhofstraße und 
Von-Vincke-Straße als „Fußgängerzone frei für Rad - und Lieferverkehr“ sowohl Fußgängerströme, 
Radverkehr und Kfz -Verkehr auf. Auf der gesamten Länge bis über den Harsewinkelplatz hinaus in 
die Ludgeristraße ist die Windthorststraße eine Geschäftsstraße mit Dienstleistungen und Wohnen. 
 
Um diese wichtige Wegeverbindung zu stärken, hatte die Verwaltung in Kooperation mit der Immob i-
lien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel Münster (ISG) und der Initiative Starke Innenstadt 
Münster (ISI), einen extern moderierten Planungsprozess unter Beteiligung von vier externen Pl a-
nungsbüros angestoßen. Dabei waren in einem moderierten Dialogverfahren auch die Anlieger und 
Nutzer der Windthorststraße eingebunden. Gemeinsam haben sie Chancen und Potentiale für die 
Windthorststraße erarbeitet und in einem zweiten Teil des Planungsprozesses mit den externen Pl a-
nungsbüros Veränderungsoptionen und Entwürfe entwickelt. Ziel der Beteiligung sollte ein gemein-
sam getragenes Ergebnis zur Zukunft des Stadtraumes Windthorststraße sein, das durch einen integ-
rativen, partizipativen und nachhaltigen Dialog aller Beteiligten abgesichert werden sollte. Schwe r-
punkte des Planungsverfahrens waren die fehlende Attraktivität der Windthorststraße als Geschäft s-
straße, die fehlende Verweil- und Aufenthaltsqualität in diesem Stadtraum sowie das teilweise chaoti-
sche Abstellen der Fahrräder und der damit verbundene Flächenbedarf in der Straße.  
 
Rückblick: 
 
Mit den Vorlagen V/0225/2014 und V/0435/2016 hatte die Verwaltung die Bezirksvertretung Münster - 
Mitte, den Betriebsausschuss Münster-Marketing und den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick-
lung, Verkehr und Wohnen über den anstehenden Planungsprozess „Stadtraum Windthorststraße“ 
und die Ergebnisse informiert und einen Beschluss zur Testphase herbeigeführt. 
Ab März 2015 wurde der Planungsprozess zur Umgestaltung der Windthorststraße unter Beteiligung 
der Öffentlichkeit durchgeführt. Als Ergebnis dieses Prozesses wurden Rahmenbedingungen zur 
Umgestaltung der Windthorst straße formuliert und ein Wettbewerb ausgelobt. Von vier Entwürfen 
prämierte die Jury den Entwurf des Büros Lohaus+Carl aus Hannover mit dem 1.Preis. 
 
Um mögliche Realisierungschancen des Siegerentwurfes im Vorfeld eines kompletten Umbaus zu 
testen, hat di e Verwaltung im Bereich zwischen Bahnhofstraße und Achtermannstraße im Rahmen 
einer Testphase den Straßenraum ohne Umbauten, aber mit provisorischen gestalterischen Eleme n-
ten ausgestattet, die sich am Entwurfsgedanken Lohaus+Carl orientierten. In Anlehnung  an den 
Wettbewerbsentwurf wurde in der Achse der bestehenden Bäume ein Multifunktionsstreifen markiert 
und die Fläche weitestgehend von den alten Bänken und Fahrradständern freigeräumt. Straßenleuch-

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ten wurden provisorisch von der gegenüberliegenden Hausfront auf den Multifunktionsstreifen verlegt. 
Flächen zum Abstellen von Fahrrädern sowie eine Aktionsfläche wurden besonders gekennzeichnet; 
die Flächen für Außengastronomie konnten ausgeweitet werden. 
 
Fazit aus der Testphase: 
 
In der Testphase war erkennbar, dass der Straßenraum, wie im Entwurf Lohaus+Carl vorgesehen, für 
eine mittige Anordnung der Bäume und damit eine Zweiteilung des Straßenraumes in je eine 4,50 m 
breite Fahrbahn zu schmal ist, um gleichzeitig neben dem Fahrradverkehr auch noch Anlieger - und 
Lieferverkehr abzuwickeln. Der durchaus positiven Gestaltungsidee einer begrünten Mittelachse st e-
hen Nachteile in der Erreichbarkeit einzelner Geschäfte und den notwendigen Fahrbewegungen im 
Zweirichtungsverkehr entgegen. So sind Rangieren und Überhole n in der jeweiligen Fahrspur links 
und rechts der Baumreihe aufgrund des fehlenden Platzes nicht möglich. Fahrzeuge können nur am 
Anfang und Ende des Straßenabschnittes wenden und nachfolgende Fahrzeuge würden sich stauen.  
 
In diesen Situationen würde zud em der rege Fußgänger - und Radverkehr, der die Windthorststraße 
als Anbindung zwischen Hauptbahnhof und Altstadt nutzt, erheblich behindert. Ein Ausweichen auf 
den 4,00 m breiten Multifunktionsstreifen oder ein Queren, ist durch die im Entwurf Lohaus+Carl vor-
gesehenen Möblierungselemente und Fahrradabstellmöglichkeiten erschwert. Auch der jeweils längs 
an den Geschäftsfronten verlaufende 1,00 m breite Kleinpflasterstreifen, ist für ein Flanieren oder 
Verweilen zu schmal. 
Neben den o.g. Punkten waren die durch die begrünte Mittelachse hervorgerufene Einschränkung der 
Rettungs- und Zugangswege zu umliegenden Gebäuden und Einrichtungen  ausschlaggebend. Im 
Gefahrenfall würde d ie Feuerwehr einzelne Gebäude nur erschwert erreichen, um den zweiten Re t-
tungsweg sicher zu stellen. 
 
Während der Testphase konnte festgestellt werden, dass trotz der Bauphase zum neuen Empfang s-
gebäude der DB AG und der damit verbundenen Sperrung der Bahnhofszugänge auf der Westseite 
weiterhin starker Radverkehr in der Windthorststraße vorha nden war und auch die angebotenen (r e-
duzierten) Abstellmöglichkeiten gut nachgefragt waren. Daraus ergibt sich, dass auch zukünftig in 
dieser Verbindung das Fahrradfahren möglich sein muss und entsprechende, in das Gesamtkonzept 
integrierte, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder vorzuhalten sind. Gleichwohl ist es Ziel der Verwa l-
tung die Fahrradwegeführung zur Entlastung der Anlieger , aber auch zur Optimierung für die 
Radfahrer zu verändern und ergänzende Angebote im Umfeld der Windthorststraße und des 
Bahnhofsvorplatzes zu schaffen.  
Eine Entlastung der Windthorststraße vom Radverkehr (ruhender und fließender Verkehr) wird z u-
künftig nur möglich sein, wenn die alternative Radwegeführung, wie geplant, über Engelstraße - Her-
warthstraße-Bahnhofstraße für Radfahrer  attraktiv (grüne Welle) und komfortabel ausgebaut wird, 
einschließlich komfortabler kostenfreier Abstellmöglichkeiten. Dies ist aber erst nach Vollendung 
der im Umfeld anstehenden Bauvorhaben möglich. Ergänzend untersucht die Verwaltung zur-
zeit mehrere Mö glichkeiten um zusätzliche Abstellkapazitäten im Bereich des Bahnhofsvo r-
platzes anbieten zu können. 
 
Im Rahmen des Verkehrsentwicklungskonzeptes 2035 soll zudem untersucht werden, wie die 
öffentlichen und privaten Verkehre in der Stadt und somit auch im Ba hnhofsviertel zukünftig 
abgewickelt werden können. Aus den dann vorliegenden Ergebnissen werden sich wah r-
scheinlich auch konkrete Umbauvorschläge und Anpassungsmaßnahmen für z.B. das Bah n-
hofsumfeld und den zentralen ÖPNV-Knotenpunkt Bahnhofsvorplatz ergeben.  
Diese Vorschläge sollen dann in den nächsten Jahren abschnittsweise umgesetzt werden, so 
dass – nach entsprechenden Beteiligungs- und Meinungsbildungsverfahren und der entspr e-
chenden entwurfstechnischen Ausarbeitung der Vorschläge – auch der Bahnhofsvorplatz mit 
seinen angrenzenden Straßen noch einmal überarbeitet werden wird. Da bis zur Umsetzung 
dieser Vorschläge noch einige Zeit vergehen wird, sind z.B. die vorgeschlagenen Maßnahmen 
in der Windthorststraße als ein erster Baustein für ein neues Gestal tungs- und Verkehrskon-
zept zu verstehen. Auch die angekündigte neue Verkehrsführung für die Radfahrer ist ein er s-
ter Baustein für ein neues Radwegekonzept im Umfeld des Hauptbahnhofes.

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Überarbeitung bzw. Gestaltungsvarianten: 
 
Um dennoch eine Verbesserung der Gestaltung und eine Aufwertung des Straßenraumes zu erre i-
chen, wurde der Preisträger Lohaus+Carl aufgefordert, in seinem Entwurf die vorgetragenen Belange 
der Fachämter zu berücksichtigen und Varianten zu entwickeln. Parallel dazu hat auch  die Verwal-
tung Varianten entwickelt, um die Aufenthaltsqualität der Windthorststraße zu verbessern. In einem 
dialogischen Verfahren wurden die Varianten Lohaus+Carl (vgl. Anlage 2) und der Verwaltung (vgl. 
Anlage 3) gegenüber gestellt und mit den Fachämte rn erneut erörtert. Der Immobilien - und Standort-
gemeinschaft Bahnhofsviertel Münster e.V. (ISG) wurde der Sachstand im November 2017 vorgestellt 
und das weitere Vorgehen erläutert. In einem Termin im Juli 2018 wurden die nächsten Schritte 
gemeinsam mit der ISG abgestimmt.  
 
Vom Konzeptansatz her sind beide Varianten sehr ähnlich. Beide Entwürfe orientieren sich an der 
heute bereits vorhandenen Baumreihe in südlicher Lage und versuchen im Bestand Verbesserungen 
durch ergänzende Begrünung, Einbauten, Sitzmöbe l und Veränderung der Beleuchtung sowie eine 
klare Aufteilung des Straßenraumes zu erreichen. Die in beiden Entwürfen jeweils enthaltene Ausstat-
tung mit Stadtmobiliar und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ist in etwa gleich, so dass sich diesb e-
züglich keine Vor-/Nachteile ergeben. Der entscheidende Unterschied liegt in der Erneuerung bzw. 
Beibehaltung der Pflasterung der Geh- und Fahrbahn. 
 
Bezüglich einer möglichen Finanzierung ist festzuhalten, dass aufgrund des aktuell grundsätzlich g u-
ten Zustandes der Oberfläche und des Unterbaus eine umfassende Neugestaltung komplett zu La s-
ten der Stadt ginge. Eine Abrechnung nach dem kommunalen Abgabengesetz (KAG) ist nicht mö g-
lich, weil sich durch die geplante Neugestaltung kein funktionaler oder gestalterischer Mehr wert 
ergibt, der abrechnungsfähig wäre. Ob eine Finanzierung über Städtebauförderung möglich wäre, ist 
nicht abschließend geprüft worden, würde aber – vorausgesetzt die Maßnahme würde bewilligt - eine 
mindestens 40%ige Mitfinanzierung durch die Stadt verur sachen, für die dann zusätzliche Hau s-
haltsmittel bereit zu stellen wären. 
 
Variante 3 Lohaus+Carl (Anlage 2): 
 
Lohaus+Carl geht davon aus, dass eine deutliche Verbesserung der Aufenthaltsqualität grundsätzlich 
nur mit einem neuen Bodenbelag für die Windtho rststraße zu erreichen ist. Eine neue Oberfläche n-
gestaltung würde, bei einer umzubauenden Fläche von ca. 2.740 m², Kosten in Höhe von rund 
656.880,00 € verursachen. Möblierung und Straßenbeleuchtung kämen dabei noch hinzu. Unter E r-
halt der 13 vorhandenen Bäume sieht Variante 3 eine 4,00 m breite Multifunktionszone, einen 3,50 m 
breiten Gehweg südlich davon und eine 6,00 m bis 7,50 m breite Geh - und Fahrbahn im Norden vor. 
Auf dem Multifunktionsstreifen sind Außengastronomie, Sitzgelegenheiten, Fahrradabstel lbügel und 
Querungsmöglichkeiten vorgesehen.  
Das Stadtmobiliar ist nicht näher ausgearbeitet worden, könnte vom Ansatz her analog zum Vo r-
schlag der Verwaltung ausgearbeitet werden. Dann kämen für Bänke, Sitzelemente, Beleuchtung und 
Fahrradanlehnbügel noch rund 91.800 € hinzu.  
 
Gestaltungsvorschlag Verwaltung: Maßnahmen in Anlehnung an den Wettbewerbsentwurf von Lo-
haus + Carl (Anlage 3): 
 
Da der Bodenbelag der Windthorststraße baulich und funktional in einem guten Zustand ist, soll er 
nur durch Reinigungs - und Verfugungsmaßnahmen aufgewertet werden.  Der vor Ort eingebaute 
Materialmix kann weiterhin für eine attraktive Oberflächengestaltung verwendet werden. Dazu 
soll durch die Reinigungsmaßnahmen die Farbigkeit und die Materialität wieder erlebbar g e-
macht werden. Anschließend soll der  Straßenraum in Anlehnung an den Wettbewerbsentwurf von 
Lohaus+Carl unter Erhalt der vorhandenen Bäume neu aufgeteilt werden: in eine 4,00 m breite Multi-
funktionszone in der Achse der Bäume, einen 3,50 m breiten südlichen Gehwe g und eine nördliche 
6,00 m bis 7,50 m breiten Geh- und Fahrbahn.  
Die Straßenbeleuchtung (Doppelzylinderleuchten), wird in den Multifunktionsstreifen verlegt, um die

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nördliche Geh -und Fahrbahn von Einbauten möglichst frei zu halten. Als Sitzmöglichkeiten sind 4 
Lehnen- und 3 Hockerbänke vorgesehen sowie je 1 Sitzpodest am Anfang und Ende der Multifunkt i-
onszone. 52 Fahrradanlehnbügel dienen dem Abstellen von Fahrrädern, die weitere Fläche ist für 
Außengastronomie und als Querungsmöglichkeit vorgesehen.  
 
Die Kosten des Gestaltungsvorschlages der Verwaltung zur Aufwertung der Windthorststraße in ei-
ner ersten Stufe eines zukünftigen Gesamtkonzeptes, zwischen Bahnhofstraße und Von -Vincke-
Str., in Anlehnung an den Wettbewerbsentwurf von Lohaus + Carl setzen sich wie folgt zusammen: 
 
Umsetzen / Erneuerung der Beleuchtung: 9 Doppelzylinderleuchten 57.500,00 € 
Einmaliges Reinigen und Verfugen      50.000,00 € 
Markierungsnägel          5.000,00 € 
4 Lehnenbänke (1 Lehnenbank = 2300,00 €)      9.200,00 € 
3 Hockerbänke (1 Hockerbank = 1900,00 €)        5.700,00 € 
2 Sitzelemente (pro zweiteiliges Element = 2000,00 €)     4.000,00 € 
52 festinstall. Fahrradanlehnbügel (Stk. = 200,00 €)   10.400,00 € 
                  141.800,00 € 
 
Fazit: 
 
Als Ergebnis ist daher festzuhalten, dass der Entwurf der Verwaltung (Anlage 3) Vorteile gegenüber 
dem Entwurf  (Überarbeitung) Lohaus+Carl (Anlage 2)  bietet und die Verwaltung daher vorschlägt, 
den Entwurf, der sich ebenfalls an dem Ergebnis des ursprüngli chen Wettbewerbsergebnisses orien-
tiert in einer modifizierten Form weiter zu verfolgen  und - wie in Anlage 3 dargestellt - umzuset-
zen.  
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind somit als ein erster Baustein zu verstehen um den B e-
reich des Bahnhofsvorplatzes und den Zugang zur Stadt entsprechend ihrer Bedeutung weiter 
zu entwickeln.  
Dies auch im Hinblick auf die mittelfristig vorgesehenen baulichen Umgestaltungsmaßnahmen im 
Umfeld des Hauptbahnhofes, wie die Attraktivierung einer alternativen Radwegeführung oder der 
Umbau der Bahnhofstraße unter Berücksichtigung der Anforderungen des ÖPNV. 
  
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
 
 
Anlage 1 - Bestand Windthorststraße 
Anlage 2 - Entwurf/Variante 3 Lohaus+Carl 
Anlage 3 - Vorschlag Verwaltung

Beratungsverlauf (2)

13.09.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Windthorststraße
  • Von-Vincke-Straße
  • Bahnhofstraße
  • Ludgeristraße
  • Engelstraße
  • Harsewinkelplatz
  • Achtermannstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0240/2018/1
Typ
Vorlagen
Datum
21.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37