V/0716/2013
Fürstenbergstraße Erneuerung der Fahrbahn und Nebenanlagen, Neubau der Mischwasserkanalisation.
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fuerstenbergstr-Lageplan 2(2)
956 Zeichen
Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 2 (2) 12/00110384 0DÀVWDELageplan 1 : 250/ÅQJHQ+×KHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt )ÝUVWHQEHUJVWUDÀHFreih.-v.-Stein-Platz bis BohlwegErneuerung der Fahrbahn und der Nebenanlagen Lageplan Planung Plot 01.10.2013 Apr. 2013*U×VFKNHApr. 2013*U×VFKNHim Stadteil Mitte Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum Baum Rinnenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch Unterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte Verkehrszeichen Lichtsignalanlage +×KH Legende vorhanden: geplant: 1 12Asphaltbeton Asphaltbeton Betonplatten 24/24 cm 78.51 2bBetonplatten 30/30 cm Jul. 2013*U×VFKNH Rinnenablauf Seitenablauf +×KH78.51 33Rippenplatten anthrazit 30/30/8 cm35Tastbordstein grau 25/20/100 cm36Rollbordstein grau 25/20/100 cm 2Betonplatten 24/24/8 cm
fuerstenbergstr-LP + LS
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Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 2 (2) 12/00110384A 0DÀVWDELageplan 1 : 250/ÅQJHQ+×KHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt )ÝUVWHQEHUJVWUDÀHFreih.-v.-Stein-Platz bis Bohlweg /DJHSODQ/ÅQJVVFKQLWWPlanung Plot 01.10.2013 Apr. 2013*U×VFKNHApr. 2013*U×VFKNH Anschlussleitungen v.r. bzw. v.l.v.r. bzw. v.l. obenv. obennicht in BetriebverschlossenLage bekannt / unbekanntvorh. Rinnenablauf / Seitenablaufgepl. Rinnenablauf / SeitenablaufNummer der Anschlussuntersuchungneu ( R; S; M )ÝEHUSUÝIHQEHL1HXEDXDQJHSO.DQDODQVFKOLHÀHQFehlanschluss umklemmenerneuern offene BauweiseLinerYHUGÅPPHQ DN 200 12345_0112345_02 12345_01 12345_0112345_0112345_01L.v. 12345_01A.RWSWMW Jul. 2013*U×VFKNH W DN 300FH Telekomkabel / Unity MediaRWE - KabelDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal StromkabelLichtwellenleiterWasserleitung)HUQZÅUPHNDQDO GASGASGAS G DN 300 Gasleitung Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum PlanungsnummerHistorische SchachtnummerM 1M02225020.00HA 1M02225021.00 Die genaue Lage von VersorgungsleitungenLVWYRU%DXEHJLQQ]XÝEHUSUÝIHQKabelpakete und Formsteine beachten! Erneuerung der Fahrbahn und der Nebenanlagenim Stadteil Mitte
fuerstenbergstr-Lageplan 1(2)
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Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (2) 12/00110384 0DÀVWDELageplan 1 : 250/ÅQJHQ+×KHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt )ÝUVWHQEHUJVWUDÀHFreih.-v.-Stein-Platz bis BohlwegErneuerung der Fahrbahn und der Nebenanlagen Lageplan Planung Plot 01.10.2013 Apr. 2013*U×VFKNHApr. 2013*U×VFKNHim Stadteil Mitte Baum Rinnenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch Unterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte Verkehrszeichen Lichtsignalanlage +×KH Legende vorhanden: geplant: 1 1 2 2Asphaltbeton Asphaltbeton Betonplatten 24/24 cm Betonplatten 24/24/8 cm 78.51 2bBetonplatten 30/30 cm Jul. 2013*U×VFKNH Rinnenablauf Seitenablauf +×KH78.51Baum
Beschlussvorlage
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V/0716/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Fürstenbergstraße
Erneuerung der Fahrbahn und Nebenanlagen, Neubau der Mischwasserkanalisation.
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
08.10.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
15.10.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag
I. Sachentscheidung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt der vom Tiefbauamt aufgestellten Aus-
führungsplanung (Lageplan Nr. 10384 Blatt 1+2 und Lageplan + Längsschnitt Nr. 10384A Blatt
2(2)) und der baulichen Ausführung zu.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die Erneuerung der Fahrbahn und der
Nebenanlagen Baukosten in Höhe von ca. 520.000 € und für den Neubau der Mischwasserkanali-
sation 65.000 € entstehen.
Dem gegenüber stehen Zuwendungen aus Landesmitteln in Höhe von 260.000 €.
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt.
Vorlagen-Nr.:
V/0716/2013
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
26.09.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0716/2013
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1101 Abwasserbeseitigung
Investitionsmaßnahme 0012 Verbesserung von Kanälen u.
Hausanschlüssen
Auszahlungen 2014 65.000 Neubau
Kanalisation
Produktgruppe
1201
Bereitstellung von Verkehr s-
flächen und -anlagen
Investitionsmaßnahme 4193 Fürstenbergstr., Freiherr-vom-
Stein-Platz bis Hörstertor
Auszahlungen 2014 520.000
Erneuerung
Fahrbahn,
Nebenanlagen
Einzahlungen 2014 260.000 Zuwendungen
für Straßenbau
Saldo 325.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen bei der Pr oduktgruppe 1101 sind im Hau s-
haltsplan-Entwurf 2014 veranschlagt. Für die Investitionsmaßnahme 1201 -4193 sind im Hau s-
haltsplan-Entwurf 2014 Auszahlungen in Höhe von 485.000 € geplant. Die darüber hinaus erfo r-
derlichen Mittel in Höhe von 35.000 € werden über ein Veränderungsblatt bei gleichzeitiger Ausga-
benreduzierung an anderer Stelle in der PG 1201 veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen,
dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Hau s-
haltssatzung 2014 bzw. der m ittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen b e-
reitstellt.
Begründung:
1. Voraussetzungen:
Die Fürstenbergstraße weist gravierende alters- und verschleißbedingte Schäden auf. Die-
se kennzeichnen sich durch Spurrillen sowie Rissbildungen in den oberen Asphaltschich-
ten. Hinzu kommt, dass halbseitig in der westlichen Fahrbahnhälfte Natursteinpflaster ge-
funden wurde.
Die Straßenerneuerung erfolgt im Bestand, das heißt in Abstimmung mit dem Amt für
Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung werden keine Änderungen an den
Fahrbahnquerschnitten oder Aufteilungen vorgenommen.
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
Um eine nachhaltige Straßensanierung durchzuführen, muss die Erneuerung im Vollaus-
bau erfolgen. Im Zuge dieser Fahrbahnarbeiten ist es notwendig die Rinnen zu regulieren
und die zu hohen Querneigungen zu beseitigen, was einen Eingriff in die vorhandenen Ne-
benanlagen (östlicher Gehweg) zur Folge hat.
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V/0716/2013
Die Kreuzung Mauritztor/Freiherr-vom-Stein-Platz ist von der Maßnahme nicht betroffen.
Die Kreuzung Hörstertor/Bohlweg einschließlich des barrierefreien Umbaus der Haltestellen
Gartenstraße ist für einen zweiten Bauabschnitt ab 2016 vorgesehen, da hier die Fahr-
bahnschäden noch nicht so gravierend sind.
Die Querungsstelle an der Fürstenbergstraße Ecke Bohlweg wird bereits im Zuge des ers-
ten Bauabschnitts als getrennte, barrierefreie Querungsstelle ausgebildet. Da es sich um
einen städtebaulich geprägten Altstadtbereich handelt, kommen anthrazitfarbene Rippen-
und Noppenplatten sowie graue Tast- und Rollbordsteine zum Einsatz.
Die Anschlussleitung des Landesarchives weist der Untersuchung im August 2012 zufolge
starke Schäden in Form von Rohrbrüchen, fehlenden Rohrteilen und Scherbenbildung auf
und muss deshalb aus baulichen Gründen erneuert werden. Derzeit entwässert das Lan-
desarchiv, gemeinsam mit den nördlichen Straßenabläufen über eine Sammelleitung in die
Promenade zum Hauptsammler.
Um das Bodendenkmal Promenade und den vorhandenen Baumbestand nicht zu beein-
trächtigen wird die vorhandene Kanaltrasse aufgegeben und durch die Verlängerung des
Mischwasserkanals in der Fürstenbergstraße ersetzt.
Eine Reduktion dieser Neubau und Erneuerungsarbeiten ist nicht möglich, da sie bereits
nach den technischen und gesetzlichen Mindeststandards bemessen sind.
3. Ausschreibung und Bau:
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss. Die Ausführung der Arbei-
ten ist für die verkehrsarmen Sommermonate Juli/August 2014 geplant. Es ist vorgesehen
die Arbeiten im Zweischichtbetrieb durchzuführen um die Bauzeit so auf zwei Monate zu
begrenzen. Die Stadtwerke Münster beabsichtigen im Zuge der Arbeiten Lehrrohre verle-
gen zu lassen.
Aufgrund des Baumbestandes ist bei den Arbeiten erhöhter Baumschutz erforderlich.
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wurde im Vorfeld mit dem Ordnungsamt abge-
stimmt. Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung durchgeführt. Geplant ist die Umfah-
rung Bohlweg / Kaiser-Wilhelm-Ring / Warendorfer Straße. Für größere Fahrzeuge über
3,40 m Höhe ist eine weiträumigere Umfahrung über Bohlweg / Ring / Albersloher Weg /
Umgehungsstraße / Weseler Straße geplant.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse:
Nach der Straßen- und Kanalerneuerung werden in der Fürstenbergstraße die Fahrbahn
und der östliche Gehweg verbessert wiederhergestellt. Aufgrund des vorliegenden Gutach-
tens sind die vorhandenen Aufbauten überall nicht ausreichend bemessen und nicht durch-
gehend frostsicher. Diese verbesserte Wiederherstellung ist beitragsauslösend im Sinne
des Straßenbaubeitragsrechts. Gem. § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW)
sind die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke
an den beitragsfähigen Kosten des Ausbaus zu beteiligen.
Bei der Fürstenbergstraße handelt es sich um die Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße (klassi-
fizierte Straße). Gem. § 2 Abs. 2 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster sind
die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Land- und Kreisstraßen nur insoweit
beitragsfähig, als sie breiter sind als die anschließenden freien Strecken. Da die Fürsten-
bergstraße keine sich anschließende freie Strecke hat, wurde der Berechnung der beitrags-
fähigen Fläche eine für das Stadtgebiet der Stadt Münster ermittelte Durchschnittsbreite
der OD-Grenzen von 6,68 m zugrunde gelegt.
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V/0716/2013
Die Fahrbahn hat insgesamt eine Länge von 311,50 m. Multipliziert mit der Durchschnitts-
breite der OD-Grenzen von 6,68 m, ergibt sich eine Fläche von 2.080,80 m², für die keine
Beiträge erhoben werden können.
Die Fahrbahn hat insgesamt eine Fläche von 2.518,55 m². Die Differenz zur beitragsfreien
Fläche von 2.080,80 m² beträgt 437,73 m².
Die auf diese Fläche entfallenden, beitragsfähigen Kosten fließen in die Berechnung des
Straßenbaubeitrages ein, ebenso wie die gesamten auf den östlichen Gehweg entfallenden
Kosten.
Nach § 3 Abs. 3c der Straßenbaubeitragssatzung handelt es sich bei der Fürstenbergstra-
ße um eine Hauptverkehrsstraße. Deshalb beteiligen sich die Pflichtigen mit 60 % an den
Kosten des Gehweges und mit 40 % an den Kosten der (beitragsfähigen) Fahrbahn.
Diese betragen nach einer vorläufigen Berechnung insgesamt etwa 156.500,00 €. Von die-
sen Kosten werden ca. 78.600,00 € auf die von der Anlage Fürstenbergstraße erschlosse-
nen Grundstücke, auf der Grundlage ihrer Größe und Ausnutzbarkeit, umgelegt. Der Vertei-
lerwert pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etw. 0,90 €.
Für ein 3-geschossig bebautes Grundstück von 500 m² Größe muss mit einem Straßen-
baubeitrag von 675,00 € gerechnet werden.
Für den Straßenbau sind Fördermittel in Höhe von 260.000 € zu erwarten.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen:
Für die Maßnahme sind keine neuen Genehmigungen erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen:
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
Die Anwohner und Eigentümer werden dem Servicevers prechen des Tiefbauamtes en tsprechend
informiert.
I.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Lagepläne
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (12)
- Fürstenbergstraße
- Gartenstraße
- Warendorfer Straße
- Weseler Straße
- Bohlweg
- Kaiser-Wilhelm-Ring
- Albersloher Weg
- Freiherr-vom-Stein-Platz
- Umgehungsstraße
- Bergstraße
- Mauritztor
- Promenade
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0716/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.09.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37