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V/0449/2011

Hammer Straße zwischen Metzer Straße und Münstermannweg - Errichtung einer Busspur und Erneuerung der Nebenanlagen

Vorlagen 23.09.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 13.10.2011, TOP 8.6

Anlage1

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Beschlussvorlage

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Anlage1

1086 Zeichen

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u Stadtplanung
Verkehrsplanung Datum Name

Bearbeitet | Apr. 2011 |Kuhn

Hammer Straße Gezeichnet| Apr. 2011 [Kuhn
Maßstab | 1: 250

444

zu

Busspur

Plotdatum 20.09.2011

Beschlussvorlage

8201 Zeichen

V/0449/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Hammer Straße zwischen Metzer Straße und Münstermannweg - Errichtung einer Busspur und 
Erneuerung der Nebenanlagen 
Planungsbeschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung zur Errichtung einer Busspur auf der Hammer Straße und der Erneuerung der Ne-
benanlagen wird auf der Grundlage des Lageplans vom April 2011 zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen
 
Produktgruppe 1201     
Investitionsmaßnahme 9999 neue Maßnahme    
Auszahlungen 08 für Baumaßnahmen 2012 345.000  
Einzahlungen 01 aus Zuwendungen für Investitionsmaß-
nahmen 
2013 367.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  +22.000  
 
Die für den passiven Lärmschutz ggfs. erforderli chen Mittel von ca. 170.000 € müssen vorsorglich 
im Teilergebnisplan zusätzlich veranschlagt werden. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei den o. g. 
Produktgruppen veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2012 bzw. der mittel-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0449/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.06.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0449/2011 
Begründung: 
 
Anlass: 
 
Das Tiefbauamt beabsichtigt im o.g. Bereich das vorhandene Kanalnetz zu erneuern bzw. zu er-
weitern. Die Erdarbeiten (Rohrgraben) finden im Bereich der heutigen Parkbucht statt. Aus diesem 
Grund wurde eine alte Überlegung aufgegriffen und anstatt der vorhandenen Parkbucht ist eine 
neue Busspur geplant.  
Die derzeitige Busspur fängt am Knotenpunkt Hammer Straße/Geiststraße an und endet vor der 
Metzer Straße. Der Bus muss sich dann an dieser Stelle in den Verkehr einordnen, um die ca. 100 
m entfernte Haltestelle zu erreichen. Bei dieser Situation erhält der Bus ein eigenes Zeitfenster, um 
vor dem Individualverkehr den Knotenpunkt zu befahren. Durch dieses Zeitfenster wird die Leis-
tungsfähigkeit des Knotenpunktes stark beeinträchtigt. 
Bei der erwähnten Parkbucht handelt es sich um eine unbewirtschaftete Bucht mit ca. 11 Park-
möglichkeiten. 
 
Die Haltestelle „Königsweg“ stadtauswärts wird von mindestens sechs Buslinien (Linie 1, 5, 9, N85, 
Westfalenbus Linie 341, 342) angefahren. Die Buslinien 1, 5 und 9 bedienen die Haltestelle im 20-
Minuten-Takt. Auf den ganzen Tag verteilt, sind es werktags ca. 151 Busse die die Haltestelle an-
fahren. Die Zählung in 2008 ergab 16 Busse in der Morgenspitze.  
 
Planung:
 
 
Es sind folgende bauliche Maßnahmen vorgesehen: 
 
Zu Lasten der Parkbucht ist eine Busspur geplant. Durch das Versetzen des Bordsteines wird eine 
Spurbreite von 3,25 m erzielt. Der vorh. Radweg wird hinter die Baumreihe verlegt. Acht neue 
Parkplätze sind in Schrägaufstellung als Ersatz für die entfallende Parkbucht geplant und zwischen 
den Bäumen angeordnet. Aus diesem Grund wird der vorh. Grünstreifen zwischen der Straße und 
der Wohnbebauung an zwei Stellen unterbrochen. Damit ausparkende Kraftfahrzeuge ausreichend 
Sicht auf die sich nähernden Busse haben, muss die Bepflanzung zwischen der Busspur und dem 
Rad-/Gehweg dauerhaft niedrig gehalten werden. Aufgrund der Busspur und der gepl. Parkplätze 
werden fünf Bäume entfernt und ein neuer Baum gepflanzt. 
Die Haltestelle wird mit einem 18 m langen Niederflurbusbordstein und einem Aufmerksamkeitsfeld 
ausgestattet. Der Haltestellenmast muss versetzt werden. 
In der Nähe der Haltestelle werden vorh. Fahrradständer versetzt und zusätzlich drei neue An-
lehnbügel aufgestellt. 
Im Bereich der Querung im Süden, sind für den linksabbiegenden Radfahrer eine Haltlinie, ein 
Taster und ein kleines Radsignal geplant. 
 
Des Weiteren erhalten die Fahrbahnen der Hammer Straße eine neue Asphaltdeckschicht. Um die 
Gefällesituation in Quer- und Längsgefälle zu verbessern, wird der Hochbord auf der Ostseite von 
Münstermannweg bis Zufahrt „Mr. Wash“ aufgenommen und neu gesetzt. Demzufolge müssen 
auch der Geh- und Radweg aufgenommen und neu verlegt werden. 
Die vorh. Breite des Radweges entspricht nicht dem heutigen Standard der Richtlinie. Der Radweg 
wird zulasten des Gehweges auf 2,00 m verbreitert. Durch diese Maßnahme müssen mehrere 
Leuchten und LSA Masten an eine geeignete Stelle versetzt werden. Zusätzlich ist auf der östli-
chen Seite eine Litfaßsäule zu versetzen. Die Busspur ist mit einer durchgezogenen Linie (Breit-
strich) abzumarkieren.  
 
Bei einer lärmtechnischen Untersuchung, die von einem privaten Büro durchgeführt wurde, wurde 
festgestellt, dass durch die geplante Baumaßnahme ein Anspruch auf Lärmschutz entsteht. Aktiver 
Lärmschutz (Lärmschutzwand oder -wall) kann für die anspruchsberechtigten Gebäude nicht her-
gestellt werden. Neuere Entwicklungen von lärmarmen Fahrbahndeckschichten, die auch für nied-
rigere Geschwindigkeiten zugelassen werden sollen, sind noch in der Testphase und können 
ebenfalls nicht in den Berechnungen berücksichtigt werden.

- 3 - 
V/0449/2011 
Für den vorliegenden Einwirkungsbereich der geplanten Busfahrspur ist daher nur passiver Lärm-
schutz (Fenster und Türen) möglich. 
 
Die geplante Verlängerung der vorhandenen stadtauswärtigen Busspur auf der Hammer Straße 
bietet die Möglichkeit zur nachhaltigen Optimierung der Signalsteuerung an der LSA Hammer 
Straße/Metzer Straße. 
 
Zurzeit wird die beschriebene Busspur in zwei separaten Sonderfenstern freigeschaltet. In einem 
Zeitfenster werden auch die parallelen Fußgänger und Radfahrer über die Metzer Straße in einer 
kurzen Grünphase mitgeführt. 
In einem zweiten kürzeren Zeitfenster wird auf Anforderung nur der Bus berücksichtigt – die paral-
lelen Fußgänger und Radfahrer werden nicht mit freigeschaltet. 
In beiden Zeitfenstern sind die Geradeaus- und Rechtsabbiegespuren des IV gesperrt, da in die-
sen Sonderfenstern die Busse sowohl geradeaus-, als auch rechts abbiegen können. 
 
Die Verlängerung der Busspur bietet den deutlichen Vorteil, den Bus parallel zum geradeausfah-
renden Kraftfahrzeugverkehr mit freizugeben, da der Bus nun nicht mehr auf die Kraftfahrzeugspur 
wechseln muss. Die bisherigen Sonderfenster können entfallen. Hieraus ergibt sich ein weiterer 
Vorteil, denn dem Kraftfahrzeugverkehr kommt in stadtauswärtiger Fahrtrichtung ein Zeitgewinn 
von 14 sec/Umlauf zugute. Der Stau auf der Hammer Straße und der Friedrich-Ebert Straße wird 
damit deutlich verringert. 
Der parallel geschaltete Fuß- und Radverkehr über die Metzer Straße bekommt nicht nur eine kur-
ze Mindestfreigabe, sondern kann künftig während der gesamten Grünzeit der Hauptrichtung mit-
geführt werden. 
Dem separat geführten Rechtsabbieger in die Metzer Straße wird weiterhin eine ausreichend lange 
Freigabezeit zur Verfügung gestellt. 
 
Kosten/Finanzierung:
 
 
Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen ca. 515.000 €. Davon können 345.000 € aus der 
Kostenstelle 1201-9999-789999 (1201-neue Maßnahmen-Ausz.) finanziert werden. 75 % der zu-
wendungsfähigen Kosten der Busspur können nach ÖPNVG NRW und 70 % der Radwegkosten 
nach FöRi-KomStra bezuschusst werden. 
 
In den Gesamtkosten sind vorsorglich geschätzte Baukosten in Höhe von 170.000 € für den passi-
ven Lärmschutz enthalten. Hierbei handelt es sich um den Maximalwert, für den Fall, dass für alle 
betroffenen Gebäude der Einbau neuer Fenster und Türen etc. gerechtfertig ist bzw. erfolgt. Erfah-
rungsgemäß ist dies jedoch nicht der Fall, wenn im Zuge energetischer Sanierungsmaßnahmen 
bereits Fenster mit einer entsprechenden lärmmindernden Wirkung eingebaut wurden. 
In wieweit der Ausbau des Rad- und Gehweges auf der Ostseite KAG auslöst, wird noch geprüft. 
 
Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2012 vorgesehen. 
 
 
i.V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage: 
Verkehrstechnischer Entwurf

Beratungsverlauf (2)

11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Hammer Straße 2
  • Metzer Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Königsweg
  • Münstermannweg
  • Geiststraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0449/2011
Typ
Vorlagen
Datum
23.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37