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2006/0321

Besetzung von Kommissionen, Verbänden u.ä. hier: a) Theaterbeirat des Staatstheaters Darmstadt b) Verwaltungsausschuss des Staatstheaters

Magistratsvorlage 09.05.2006

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2006/0321

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2006/0321

5743 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.05.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor D e z e r n a t        
Amt: Hauptamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0321 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Besetzung von Kommissionen, Verbänden  u.ä. 
hier: 
a) Theaterbeirat des Staatstheaters Darmstadt 
b)  Verwaltungsausschuss des Staatstheaters 
 
 
Vorlage vom: 09.05.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2006 sind die 
beiden oben genannten Gremien neu zu besetzen. 
 
Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des 
Theaterbeirates sein; gleiches gilt für die Stellvertreter/innen. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09. Mai 2006 
 
 
Verwaltungsausschuss des Staatstheaters Darmstadt 
 
Der Verwaltungsausschuss des Staatstheaters besteht aus 10 Mitgliedern. 
 
a) der Magistrat beruft 2 Mitglieder und Stellvertreter/innen. Ein Mitglied nimmt den 
Vorsitz im Wechsel mit einem Vertreter des Landes wahr; 
- der Vorsitzende wird vom Magistrat durch Mehrheitswahl bestimmt; die 
  weiteren Magistratsmitglieder werden durch Mehrheitswahl bestimmt; 
  gleiches gilt für die Vertretungen -  
 
b) 3 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und deren Stellvertreter/innen 
- Listenwahl in der Stadtverordnetenversammlung- 
 
c) je ein Mitglied des Hessischen Kultusministeriums und des Ministeriums der 
Finanzen sowie 3 Landtagsabgeordnete 
- Angelegenheit des Landes Hessen –  
 
Theaterbeirat des Staatstheaters Darmstadt 
 
Der Theaterbeirat besteht aus 15 Mitgliedern. 
 
a) 1 Magistratsmitglied als Vorsitzenden; 
1 weiteres Mitglied sowie deren Vertreter/innen 
- Vorsitzende und weiteres Mitglied wählt der Magistrat nach Mehrheitswahl 
 
b) 5 Mitglieder/innen der Stadtverordnetenversammlung sowie deren  
Vertreter/innen 
Listenwahl durch Stadtverordnetenversammlung  
 
c) 6 Mitglieder beruft der Hessische Kultusminister, 2 der Hessische Landtag 
 
 
Darmstadt, 09. Mai 2006 
100/Ja Nst.: 2318 
 
 
 
 
Walter Hoffmann 
Oberbürgermeister

3 
... 
Bisherige Regelung 
 
Verwaltungsausschuß des Staatstheaters Darmstadt 
 
Rechtliche Grundlage Anzahl der Vertreter Wahlzeit Wahlmodus Sonstiges 
§ 4 des Vertrages 
zwischen dem Land 
Hessen und der Stadt 
Darmstadt über den 
Betrieb des Landes-
theater Darmstadt 
vom 24.11.1971. 
Der 
Verwaltungsaus-
schuss besteht aus 
10 Mitgliedern 
a) Der Magistrat 
beruft  
2 Mitglieder (und 
Stellvertreter). 
Ein Mitglied 
nimmt den 
Vorsitz im 
Wechsel mit 
einem Vertreter 
des Landes 
wahr. 
b)    3 Mitglieder der   
        StaVo und 
deren  
        
Stellvertreter/innen 
c)    Je ein Mitglied 
des  
       Hessischen   
       
Kultusministeriums  
       und des 
Ministerium 
       der Finanzen 
sowie 
       3 
Landtagsabge- 
       ordnete. 
Derzeit 
a) OB Walter 
Hoffmann 
       (Vertreter: StR  
       Moritz 
Neumann) 
       Bgm. Wolfgang  
       Glenz (Vertreter 
StR 
       Klaus Feuchtinger), 
b) Hans-Werner 
Erb 
       Ludwig 
Achenbach 
       Hildegard  
       Förster-
Heldmann  
       (Vertreterin Iris  
       Bachmann) 
Legislaturperiode 
der jeweils 
entsendenden 
oder wählenden 
Gebietskörper-
schaften. 
a) Vorsitzender wird 
von Magistrat 
durch 
Mehrheitswahl 
bestimmt. Das 
weitere 
Magistratsmitglied 
wird durch 
Mehrheitswahl 
bestimmt. 
Gleiches gilt für 
die Vertretungen. 
b) Listenwahl in der 
StaVO 
c) Sache des Landes 
Hessen. 
 
Magistratsbeschluß 
vom 06. Juni 2001. 
Beschluss StaVO 
vom 19.06.2001. 
 
 
Verwaltungsaus-
schussmitglieder 
dürfen nicht 
gleichzeitig 
Theaterbeiratsmit-
glieder sein. 
Gleiches gilt für die 
Stellvertreter/innen.

4 
... 
Theaterbeirat des Staatstheaters Darmstadt 
 
Rechtliche Grundlage Anzahl der Vertreter Wahlzeit Wahlmodus Sonstiges 
§ 5 Abs. 2 des 
Vertrages zwischen 
dem Land Hessen 
und der Stadt 
Darmstadt über den 
Betrieb des 
Landestheaters 
Darmstadt vom 
24.11.1971. 
Der Theaterbeirat 
besteht aus 15 
Mitgliedern. 
a) 1 Magistrats-
mitglied als 
Vorsitzenden,  
      1 weiteres 
      Magistratsmitglied 
       sowie deren Ver- 
       treter/innen. 
b) 5 Mitglieder der  
       StaVO sowie 
       deren  
       Vertreter/innen. 
c) 6 Mitglieder beruft 
der Hessische 
Kultusminister, 
      2 der Hessische 
      Landtag. 
Derzeit 
a) StR`in Monika 
Lehr 
       (Vorsitzende), 
       deren Vertreter 
      StR Karl-Peter 
       Föhrenbach, 
       StR`in Lieselotte  
       Kiel, deren 
       Vertreterin StR`in 
       Bärbel Schmidt. 
b) Dagmar Metzger 
(Vertreterin 
      Sabine Seidler) 
Dieter E. Hübner,
 
      (Vertreter Dr. 
       Frank Sabais), 
      Otti Geschka 
      (Vertreterin  
       Hildegard Strube) 
       Dr. Sissy Geiger  
       (Vertreter Klaus 
       von Prümmer, 
       Dr. Christiane 
       Klein  
       Vertreter Jürgen  
       Barth) 
Legislaturperiode 
der jeweils 
entsendenden 
oder wählenden 
Gebietskörper-
schaften. 
a) Vorsitzende und 
weiteres Mitglied 
wählt der 
Magistrat nach 
Mehrheitswahl 
b) Listenwahl durch 
StaVO. 
Magistratsbeschluß 
vom 06. Juni 2001. 
Beschluss der 
StaVO vom 
19.06.2001. 
 
 
 
 
 
Theaterbeiratsmit-
glieder dürfen nicht 
zugleich Mitglieder 
im Verwaltungsaus-
schuss des 
Staatstheater sein. 
Gleiches gilt auch 
für die 
Stellvertreter/innen

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0321
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.05.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00