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4317/2016

Bürgereingabe gem. § 24 GO "Sperrung von Straßen für den motorisierten Individualverkehr" (AZ.: 02-1600-135/16)

Beschlussvorlage Ausschuss 16.01.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 14.03.2017, TOP 4.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1

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Beschlussvorlage Ausschuss

3463 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4317/2016 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO "Sperrung von Straßen für den motorisierten Individualverkehr" 
(AZ.: 02-1600-135/16) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Eingabe und unterstützt die Maßnah-
men der Verwaltung zur Reduzierung der Schadstoffbelastung.  
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.02.2017 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 14.03.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent beantragt zur Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung zahlreiche Straßen im Kölner 
Stadtgebiet für den motorisierten Individualverkehr zu sperren (vgl. Anlage 1). 
 
Stellungnahmen der Verwaltung: 
 
Das Problem der hohen Stickstoffdioxidbelastung an stark befahrenen Straßen ist ein ständiges 
Thema im Rahmen der Tätigkeit zur Luftreinhalteplanung. Von den in der Bürgereingabe genannten 
Straßenabschnitten ist der überwiegende Anteil jedoch anhand des geringen Verkehrsaufkommens 
nicht geeignet, um daraus Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung abzuleiten. Erst bei einem konkreten 
Hinweis anhand von Messungen oder Berechnungen müssen Maßnahmen zur Reduzierung der 
Schadstoffbelastung ergriffen werden. 
 
In der Ersten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Köln (2012) sind zahlreiche straßenverkehrli-
che Maßnahmen genannt, die zum großen Teil umgesetzt sind. Für die Innenstadt wirken sich, neben 
der Einrichtung der Umweltzone im Jahr 2008, vor allem die folgenden Maßnahmen aus: 
 
- der stetige Ausbau von Tempo-30-Zonen, 
- weitere Ausbau des Parkraummanagements, 
- Umrüstung der Busflotte mit Partikelfiltern, 
- Einrichtung von Landstromversorgungen für Liegeplätze im Schiffsverkehr, 
- Verlagerung der Bushaltestelle für den Schnellbusverkehr aus der Umweltzone. 
 
Da diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die Immissionsgrenzwerte der 39. Bundesimmissions-
schutzverordnung an den relevanten Messpunkten einzuhalten, ist derzeit eine weitere Fortschrei-
bung des Luftreinhalteplans geplant. Möglicherweise wird dieser Fahrverbote beinhalten. Die Verwal-
tung prüft die derzeit vorhanden rechtlichen Möglichkeiten, um im Bedarfsfall Fahrverbote auszuspre-
chen. 
 
Bei allen laufenden und zukünftigen Verkehrsplanungen in Köln, insbesondere im innenstädtischen 
Bereich steht die Förderung des Umweltverbundes, d.h. der Gruppe der umweltverträglichen Ver-
kehrsmittel - die nicht motorisierten Verkehrsträger (Fußgänger, Radfahrer), die öffentlichen Ver-
kehrsmittel (Öffentlicher Personennahverkehr) sowie das Carsharing im Vordergrund. 
 
Die Möglichkeit der Sperrungen von mehreren Straßen in verschiedenen Quartieren der Kölner In-
nenstadt kann nicht kurzfristig beurteilt werden. 
Da die zur Sperrung vorgeschlagenen Straßen unterschiedliche verkehrliche Merkmale bezüglich der 
Verkehrserschließung und Funktion für alle motorisierten Verkehrsarten aufweisen, ist in jedem Fall 
eine Einzelprüfung notwendig. 
 
Für jede Sperrung einer Straße ist die Durchführung von umfangreichen Verkehrsuntersuchungen 
unabdingbar, um die verkehrlichen Auswirkungen und die Sicherung der Erschließung zu überprüfen. 
In Abhängigkeit der weiteren politischen Beschlussfassung könnten die Untersuchungen hierzu be-
auftragt werden. 
 
 
Anlagen

Anlage 1

3321 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
 
vor dem Hintergrund der permanenten Verletzung  von europäischen Grenzwerten zur 
Luftreinheit drohen der Stadt Köln nicht nur von allen Seiten Klagen, sondern es geht  hier 
um eine akute Gesundheitsgefährdung für alle Kölnerinnen und Kölner. 
 
 
Leider wurden bisher keinerlei ernsthaften Maßnahmen beschlossen die die 
Situation erheblich verbessen würden. Die geplanten „Umweltampeln“ um den Verursachern 
der Emissionen auch noch durchgehend Grüne Welle zu ermöglichen sind ein Schlag ins 
Gesicht für die umweltfreundlichen Verkehrsformen. 
 
 
Im Bereich der Innenstadt ist jedes Ziel mit dem ÖPNV, dem Rad oder zu Fuß zu erreichen. 
Die extrem veraltetet Sichtweise dass jede Ecke der Stadt mit dem Auto zu erreichen sein 
muss ist nicht nur aus den o.g. gesundheitlichen Aspekten nicht mehr zu vertreten, sondern 
auch aus Umwelt-und Klimaschutzgründen sowie dem Platzmangel einer wachsenden Stadt. 
Autos nehmen einfach zuviel Platz in Anspruch, verursachen Lärm, Abgase und gefährden 
Menschenleben. 
 
 
Daher wende ich mich heute mit einer Bürgereingabe §24 GO NRW an Sie und bitte 
folgendes zu beschließen: 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt kurzfristig folgende Straßen für den motorisierten 
Individualverkehr zu sperren: 
 
 
- Ehrenstr. (zwischen Hohenzollernring und Apostelnstr.) 
 
 
- Breite Str. (zwischen Apostelnstr. und Richmodstr.) 
 
 
- Zülpicher Str. (zwischen Hohenstaufenring und Zülpicher Wall) 
 
 
- Maybachstr. (zwischen Am Kümpchenshof und Krefelder Str.) 
 
 
- Gürzenichstr. (zwischen Große Sandkaul und Heumarkt)

- Deutzer Freiheit (zwischen Siegburger Str. und Gotenring) 
 
 
- Große Sandkaul (zwischen Pipinstr. Und In der Höhle) 
 
 
- Marspfortengasse (zwischen In der Höhle und Große Budengasse) 
 
 
- Severinstr. (zwischen Chlodwigplatz und Waidmarkt) 
 
 
- Richmodstr. (zwischen Neumarkt und Breite Str.) 
 
 
- Apostelnstr. (zwischen Ehrenstr. und Hahnenstr.) 
 
 
- Gertrudenstr. (zwischen Ehrenstr. und Apostelnstr.) 
 
 
- Friesenstr. (zwischen Magnusstr. und Friesenwall) 
 
 
- Friesenwall (zwischen Friesenstr. Und Im Klapperhof) 
 
 
- Maastrichter Str. (zwischen Hohenzollernring und Brüsseler Platz) 
 
 
- Aachener Str. (zwischen Hohenzollernring und Moltkestr.) 
 
 
- Weißenburgstr. (zwischen Riehler Str. und Melchiorstr.) 
 
 
- Lentstr. (zwischen Neusser Wall und den Pollern am Lentpark) 
 
 
- Trankgasse (zwischen Konrad-Adenauer-Ufer und Marzellenstr.)

- Kardinal-Höffner-Platz (zwischen Trankgasse und Burgmauer) 
 
 
- Burgmauer (zwischen Kardinal-Höffner-Platz und Mariengartengasse) 
 
 
- Mariengartengasse (zwischen An der Rechtschule und Burgmauer) 
 
 
- Marzellenstr. (zwischen Trankgasse und Kreisverkehr) 
 
 
- Am Hof (zwischen Unter Goldschmied und Kurt-Hackenberg-Platz) 
 
 
- Große Neugasse (zwischen Kurt-Hackenberg-Platzund Auf dem Brand) 
 
 
- Constantinstr. (zwischen Opladener Str. und Justiniastr.) 
 
 
- Constantinstr. (zwischen Justiniastr. Und Deutz-Kalker Str.) 
 
 
- Minoritenstr. (zwischen Kolpingplatz und Richartzstr.) 
 
 
Sollte dies abgelehnt werden bitte ich um detaillierte Mitteilung warum das Bedürfnis 
einzelner mit dem Auto jede Straße in Köln befahren zu können wichtiger ist als die 
Gesundheit aller Einwohner Kölns. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Christian Hüskens

Beratungsverlauf (2)

09.02.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2017 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4317/2016
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27