4317/2016
Bürgereingabe gem. § 24 GO "Sperrung von Straßen für den motorisierten Individualverkehr" (AZ.: 02-1600-135/16)
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 4317/2016 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO "Sperrung von Straßen für den motorisierten Individualverkehr" (AZ.: 02-1600-135/16) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Eingabe und unterstützt die Maßnah- men der Verwaltung zur Reduzierung der Schadstoffbelastung. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.02.2017 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 14.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Petent beantragt zur Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung zahlreiche Straßen im Kölner Stadtgebiet für den motorisierten Individualverkehr zu sperren (vgl. Anlage 1). Stellungnahmen der Verwaltung: Das Problem der hohen Stickstoffdioxidbelastung an stark befahrenen Straßen ist ein ständiges Thema im Rahmen der Tätigkeit zur Luftreinhalteplanung. Von den in der Bürgereingabe genannten Straßenabschnitten ist der überwiegende Anteil jedoch anhand des geringen Verkehrsaufkommens nicht geeignet, um daraus Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung abzuleiten. Erst bei einem konkreten Hinweis anhand von Messungen oder Berechnungen müssen Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung ergriffen werden. In der Ersten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Köln (2012) sind zahlreiche straßenverkehrli- che Maßnahmen genannt, die zum großen Teil umgesetzt sind. Für die Innenstadt wirken sich, neben der Einrichtung der Umweltzone im Jahr 2008, vor allem die folgenden Maßnahmen aus: - der stetige Ausbau von Tempo-30-Zonen, - weitere Ausbau des Parkraummanagements, - Umrüstung der Busflotte mit Partikelfiltern, - Einrichtung von Landstromversorgungen für Liegeplätze im Schiffsverkehr, - Verlagerung der Bushaltestelle für den Schnellbusverkehr aus der Umweltzone. Da diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die Immissionsgrenzwerte der 39. Bundesimmissions- schutzverordnung an den relevanten Messpunkten einzuhalten, ist derzeit eine weitere Fortschrei- bung des Luftreinhalteplans geplant. Möglicherweise wird dieser Fahrverbote beinhalten. Die Verwal- tung prüft die derzeit vorhanden rechtlichen Möglichkeiten, um im Bedarfsfall Fahrverbote auszuspre- chen. Bei allen laufenden und zukünftigen Verkehrsplanungen in Köln, insbesondere im innenstädtischen Bereich steht die Förderung des Umweltverbundes, d.h. der Gruppe der umweltverträglichen Ver- kehrsmittel - die nicht motorisierten Verkehrsträger (Fußgänger, Radfahrer), die öffentlichen Ver- kehrsmittel (Öffentlicher Personennahverkehr) sowie das Carsharing im Vordergrund. Die Möglichkeit der Sperrungen von mehreren Straßen in verschiedenen Quartieren der Kölner In- nenstadt kann nicht kurzfristig beurteilt werden. Da die zur Sperrung vorgeschlagenen Straßen unterschiedliche verkehrliche Merkmale bezüglich der Verkehrserschließung und Funktion für alle motorisierten Verkehrsarten aufweisen, ist in jedem Fall eine Einzelprüfung notwendig. Für jede Sperrung einer Straße ist die Durchführung von umfangreichen Verkehrsuntersuchungen unabdingbar, um die verkehrlichen Auswirkungen und die Sicherung der Erschließung zu überprüfen. In Abhängigkeit der weiteren politischen Beschlussfassung könnten die Untersuchungen hierzu be- auftragt werden. Anlagen
Anlage 1
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Sehr geehrte Damen und Herren, vor dem Hintergrund der permanenten Verletzung von europäischen Grenzwerten zur Luftreinheit drohen der Stadt Köln nicht nur von allen Seiten Klagen, sondern es geht hier um eine akute Gesundheitsgefährdung für alle Kölnerinnen und Kölner. Leider wurden bisher keinerlei ernsthaften Maßnahmen beschlossen die die Situation erheblich verbessen würden. Die geplanten „Umweltampeln“ um den Verursachern der Emissionen auch noch durchgehend Grüne Welle zu ermöglichen sind ein Schlag ins Gesicht für die umweltfreundlichen Verkehrsformen. Im Bereich der Innenstadt ist jedes Ziel mit dem ÖPNV, dem Rad oder zu Fuß zu erreichen. Die extrem veraltetet Sichtweise dass jede Ecke der Stadt mit dem Auto zu erreichen sein muss ist nicht nur aus den o.g. gesundheitlichen Aspekten nicht mehr zu vertreten, sondern auch aus Umwelt-und Klimaschutzgründen sowie dem Platzmangel einer wachsenden Stadt. Autos nehmen einfach zuviel Platz in Anspruch, verursachen Lärm, Abgase und gefährden Menschenleben. Daher wende ich mich heute mit einer Bürgereingabe §24 GO NRW an Sie und bitte folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt kurzfristig folgende Straßen für den motorisierten Individualverkehr zu sperren: - Ehrenstr. (zwischen Hohenzollernring und Apostelnstr.) - Breite Str. (zwischen Apostelnstr. und Richmodstr.) - Zülpicher Str. (zwischen Hohenstaufenring und Zülpicher Wall) - Maybachstr. (zwischen Am Kümpchenshof und Krefelder Str.) - Gürzenichstr. (zwischen Große Sandkaul und Heumarkt) - Deutzer Freiheit (zwischen Siegburger Str. und Gotenring) - Große Sandkaul (zwischen Pipinstr. Und In der Höhle) - Marspfortengasse (zwischen In der Höhle und Große Budengasse) - Severinstr. (zwischen Chlodwigplatz und Waidmarkt) - Richmodstr. (zwischen Neumarkt und Breite Str.) - Apostelnstr. (zwischen Ehrenstr. und Hahnenstr.) - Gertrudenstr. (zwischen Ehrenstr. und Apostelnstr.) - Friesenstr. (zwischen Magnusstr. und Friesenwall) - Friesenwall (zwischen Friesenstr. Und Im Klapperhof) - Maastrichter Str. (zwischen Hohenzollernring und Brüsseler Platz) - Aachener Str. (zwischen Hohenzollernring und Moltkestr.) - Weißenburgstr. (zwischen Riehler Str. und Melchiorstr.) - Lentstr. (zwischen Neusser Wall und den Pollern am Lentpark) - Trankgasse (zwischen Konrad-Adenauer-Ufer und Marzellenstr.) - Kardinal-Höffner-Platz (zwischen Trankgasse und Burgmauer) - Burgmauer (zwischen Kardinal-Höffner-Platz und Mariengartengasse) - Mariengartengasse (zwischen An der Rechtschule und Burgmauer) - Marzellenstr. (zwischen Trankgasse und Kreisverkehr) - Am Hof (zwischen Unter Goldschmied und Kurt-Hackenberg-Platz) - Große Neugasse (zwischen Kurt-Hackenberg-Platzund Auf dem Brand) - Constantinstr. (zwischen Opladener Str. und Justiniastr.) - Constantinstr. (zwischen Justiniastr. Und Deutz-Kalker Str.) - Minoritenstr. (zwischen Kolpingplatz und Richartzstr.) Sollte dies abgelehnt werden bitte ich um detaillierte Mitteilung warum das Bedürfnis einzelner mit dem Auto jede Straße in Köln befahren zu können wichtiger ist als die Gesundheit aller Einwohner Kölns. Mit freundlichen Grüßen Christian Hüskens
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4317/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27