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1191/2021

Unterstützung der Konzeptionsphase Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße

Beschlussvorlage Ausschuss 20.04.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 29.04.2021, TOP 5.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

5055 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer 
 1191/2021 
Freigabedatum  20.04.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Unterstützung der Konzeptionsphase Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss begrüßt die Initiative des Immobilien- und Standortgemeinschaft 
Severinstraße e. V. zur Vorbereitung eines Antrags auf erneuten Satzungserlass und beschließt im 
Haushaltsjahr 2021 gem. § 8 (1) der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2021 
eine vom Hpl. 2020/2021 abweichende Verwendung von Zuschussmitteln im Teilergebnisplan 0902 – 
Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, in Höhe von 11.000,- €, um den Verein 
in der Konzeptionsphase zu unterstützen. Die Deckung der Mehraufwendungen wird im Teilergebnis-
plan durch eine budgetneutrale Umschichtung aus der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen sichergestellt. 
 
 
Alternative: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Unterstützung des Immobilien- und Standortge-
meinschaft Severinstraße e. V. mit Sachmitteln.  
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 22.04.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  11.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. hat seit seiner Gründung im Jahr 
2016 und insbesondere seit Inkrafttreten der Satzung im November 2017 einen wertvollen Beitrag zur 
positiven Entwicklung des Severinsviertels geleistet. Bewohnenden, Gewerbetreibenden, Besuchen-
den und weiteren Akteuren im Quartier kommen die umgesetzten Maßnahmen (z. B. bepflanzte 
Baumkübel, neue Sitzmöglichkeiten, neue Weihnachtsbeleuchtung, Quartiershausmeisters) gleich-
ermaßen zugute (siehe Drs. Nr. 1345/2021). 
Um die angestoßene Entwicklung des Quartiers zu verstetigen, strebt der Trägerverein die Beantra-
gung einer weiteren Satzungslaufzeit an. Das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften 
(ISGG NRW) verlangt hierfür die Durchführung desselben Verfahrens, wie bei einem erstmaligen 
Satzungserlass. Dies bedeutet, dass der Antragsteller zunächst ein Maßnahmen- und Finanzierungs-
konzept erarbeiten muss und auf dessen Basis die Einleitung des Satzungsverfahrens bei der Stadt 
Köln beantragen kann. 
Für die notwendige Erstellung des Maßnahmen- und Finanzierungskonzepts hat der Verein eine fi-
nanzielle Unterstützung i. H. v. 11.000 € beantragt. Der ehrenamtlich tätige Vorstand möchte ein Be-
ratungsunternehmen beauftragen, das ihm bei der Ausarbeitung des Antrags, Konzeption und Kalku-
lation der Maßnahmen professionell hilft. 
Die in den letzten rd. drei Jahren in privater Verantwortung und in Ergänzung zu den Aufgaben der 
Stadt Köln durchgeführten Maßnahmen bewertet die Verwaltung als bedeutsamen Beitrag zur Stär-

3 
kung dieses Bereichs des Bezirksteilzentrums südliche Innenstadt. Das Engagement des ISG e. V. ist 
ein Beispiel für wünschenswerte weitere Initiativen von Grundeigentümer*innen zur Stärkung der Ge-
schäftszentren auf Grundlage des ISGG NRW dar. 
 
 
Finanzierung: 
Im Haushaltsplan 2020/2021 wurden im Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung keine Zuschüsse 
an die Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. veranschlagt. Die erforderlichen 
Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 11.000 € werden innerhalb des Teilergebnisplans durch 
eine budgetneutrale Umschichtung zu Lasten der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen bereitgestellt. 
 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
Die Satzung der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße ist im November 2020 ausge-
laufen. Seit dem stehen dem Trägerverein keine Projektmittel aus den Abgaben der Grundeigentü-
mer*innen und Erbbauberechtigten mehr zur Verfügung. Um zügig ein mögliches zweite Satzungsver-
fahren nach dem ISGG NRW einleiten und es noch in diesem Jahr durchführen zu können, muss der 
Verein den Antrag auf erneuten Satzungserlass bis zur Sommerpause stellen. Zur Ausarbeitung des 
Antrags inkl. Maßnahmen- und Finanzierungskonzept wird diese finanzielle Unterstützung kurzfristig 
benötigt.

Beratungsverlauf (2)

22.04.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.24 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Severinstraße

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Details

Aktenzeichen
1191/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.04.2021
Erstellt
30.03.2021 08:20