1191/2021
Unterstützung der Konzeptionsphase Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 1191/2021 Freigabedatum 20.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Unterstützung der Konzeptionsphase Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss begrüßt die Initiative des Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. zur Vorbereitung eines Antrags auf erneuten Satzungserlass und beschließt im Haushaltsjahr 2021 gem. § 8 (1) der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2021 eine vom Hpl. 2020/2021 abweichende Verwendung von Zuschussmitteln im Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, in Höhe von 11.000,- €, um den Verein in der Konzeptionsphase zu unterstützen. Die Deckung der Mehraufwendungen wird im Teilergebnis- plan durch eine budgetneutrale Umschichtung aus der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sichergestellt. Alternative: Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Unterstützung des Immobilien- und Standortge- meinschaft Severinstraße e. V. mit Sachmitteln. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 22.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 11.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. hat seit seiner Gründung im Jahr 2016 und insbesondere seit Inkrafttreten der Satzung im November 2017 einen wertvollen Beitrag zur positiven Entwicklung des Severinsviertels geleistet. Bewohnenden, Gewerbetreibenden, Besuchen- den und weiteren Akteuren im Quartier kommen die umgesetzten Maßnahmen (z. B. bepflanzte Baumkübel, neue Sitzmöglichkeiten, neue Weihnachtsbeleuchtung, Quartiershausmeisters) gleich- ermaßen zugute (siehe Drs. Nr. 1345/2021). Um die angestoßene Entwicklung des Quartiers zu verstetigen, strebt der Trägerverein die Beantra- gung einer weiteren Satzungslaufzeit an. Das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) verlangt hierfür die Durchführung desselben Verfahrens, wie bei einem erstmaligen Satzungserlass. Dies bedeutet, dass der Antragsteller zunächst ein Maßnahmen- und Finanzierungs- konzept erarbeiten muss und auf dessen Basis die Einleitung des Satzungsverfahrens bei der Stadt Köln beantragen kann. Für die notwendige Erstellung des Maßnahmen- und Finanzierungskonzepts hat der Verein eine fi- nanzielle Unterstützung i. H. v. 11.000 € beantragt. Der ehrenamtlich tätige Vorstand möchte ein Be- ratungsunternehmen beauftragen, das ihm bei der Ausarbeitung des Antrags, Konzeption und Kalku- lation der Maßnahmen professionell hilft. Die in den letzten rd. drei Jahren in privater Verantwortung und in Ergänzung zu den Aufgaben der Stadt Köln durchgeführten Maßnahmen bewertet die Verwaltung als bedeutsamen Beitrag zur Stär- 3 kung dieses Bereichs des Bezirksteilzentrums südliche Innenstadt. Das Engagement des ISG e. V. ist ein Beispiel für wünschenswerte weitere Initiativen von Grundeigentümer*innen zur Stärkung der Ge- schäftszentren auf Grundlage des ISGG NRW dar. Finanzierung: Im Haushaltsplan 2020/2021 wurden im Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung keine Zuschüsse an die Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. veranschlagt. Die erforderlichen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 11.000 € werden innerhalb des Teilergebnisplans durch eine budgetneutrale Umschichtung zu Lasten der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt. Dringlichkeitsbegründung: Die Satzung der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße ist im November 2020 ausge- laufen. Seit dem stehen dem Trägerverein keine Projektmittel aus den Abgaben der Grundeigentü- mer*innen und Erbbauberechtigten mehr zur Verfügung. Um zügig ein mögliches zweite Satzungsver- fahren nach dem ISGG NRW einleiten und es noch in diesem Jahr durchführen zu können, muss der Verein den Antrag auf erneuten Satzungserlass bis zur Sommerpause stellen. Zur Ausarbeitung des Antrags inkl. Maßnahmen- und Finanzierungskonzept wird diese finanzielle Unterstützung kurzfristig benötigt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Severinstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1191/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.04.2021
- Erstellt
- 30.03.2021 08:20