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0214/2021

Förderung von Wohnraum mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 und Ausblick auf 2021

Mitteilung Ausschuss 17.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 15.04.2021, TOP 7.1

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1: Förderungen MW 2006 - 2020

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Anlage 2: Förderzusagen Mietwohnungen 2020 Verteilung auf Stadtbezirke

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Mitteilung Ausschuss

6891 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/1 
 
Vorlagen-Nummer  02.02.2021 
 0214/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 25.02.2021 
15.04.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 
 
Förderung von Wohnraum mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 
1. Ergebnisse der Landesförderung 
 
Das Amt für Wohnungswesen konnte trotz coronabedingter Restriktionen im Jahr 2020 Förderzusa-
gen für insgesamt 1.073 Wohnungen (WE) mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für Haushalte mit 
Wohnberechtigungsschein erteilen (2019: 1.139 WE). Hierbei handelt es sich um Bewilligungen von 
19 Bauprojekten mit 657 Neubauwohnungen und 416 WE, bei denen Fördermittel der Richtlinie zur 
Förderung der Modernisierung (Modernisierungsrichtlinie – RL Mod) im Wohnungsbestand mit einer 
Mietpreis- und Belegungsbindung bewilligt wurden. Weitere fünf Bewilligungen der Förderung des 
Erwerbs oder der Modernisierung von selbstgenutzten Wohnraum wurden ausgesprochen.  
 
Für die Jahre 2019 bis 2022 erhält die Stadt Köln ein Globalbudget von 95 Mio. Euro jährlich auf der 
Grundlage der Zielvereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem Land NRW zur Umsetzung des 
mehrjährigen Wohnraumförderprogramms. Durch landesweite Überhänge aus dem Vorjahr konnte 
das Gesamtbudget 2020 – wie auch in 2019 – auf 108,1 Mio. € aufgestockt werden.  
 
Da dieses Gesamtbudget zur Bewilligung aller Anträge nicht ausreichte, bekam die Stadt Köln weitere 
angeforderte Mittel in Höhe von rd. 39,8 Mio. Euro vom Land zugewiesen. Insgesamt belief sich das 
Gesamtvolumen der Landesfördermittel somit im Jahr 2020 auf 147,9 Mio. Euro.  
 
Diese Mittel wurden wie folgt verwendet: 
 
 
Mietwohnungen 
 
Zur Neuschaffung von Mietwohnungen und von Wohnraum für Ältere und Menschen mit Behinderung 
konnten im Jahr 2020 insgesamt 657 Wohnungen mit rd. 105,7 Mio. Euro (2019: 865 WE mit rd. 
126,5 Mio. Euro) gefördert werden. 
 
In dieser Zahl ist der Wohnraum für 43 Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung in ins-
gesamt acht ambulant betreuten Gruppenwohnungen enthalten.  
 
Alle Wohnungen sind barrierefrei im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen. Insgesamt wer-
den 98% der WE (2019: 92%) über einen Aufzug erschlossen und 349 der WE (53%) verfügen über 
eine zusätzliche Badewanne. 21 Wohnungen und Wohnschlafräume sind rollstuhlgerecht ausgestat-
tet. 
 
In Verbindung mit den geförderten Wohnungen werden zusätzlich 192 freifinanzierte Wohnungen 
errichtet. Auf ehemals städtischen Grundstücken werden 222 (2019: 456) Wohnungen gefördert. Der

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GAG Immobilien AG sind 53 Mio. Euro Fördermittel für insgesamt 305 WE (2019: 579 WE mit 88,3 
Mio. Euro) bewilligt worden. 
 
Sieben eingereichte Anträge mit 171 WE konnten im Berichtjahr leider nicht bewilligt werden, weil die 
Bauvorhaben entweder die baurechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllten, nicht alle erforderlichen 
Mindestunterlagen zur Bewilligung vorgelegt wurden oder aufgrund der Pandemie-Situation eine zeit-
liche Verzögerung auftrat.  
 
Aus der Anlage 1, Bewilligungen Wohnraumförderung 2020, Verteilung auf die Stadtbezirke ist er-
sichtlich, dass 772 Wohnungen auf Grundstücken im linksrheinischen Stadtgebiet gefördert werden. 
301 Wohnungen befinden sich im rechtsrheinischen Köln. 
 
In den Jahren 2006 bis 2020 konnten insgesamt 11.675 Mietwohnungen mit Mietpreis- und Bele-
gungsbindungen gefördert werden. Das ergibt einen Jahresschnitt von rund 778 Wohneinheiten, in 
den letzten fünf Jahren beträgt die durchschnittliche jährliche Förderung 975 Wohnungen (Anlage 2).  
 
Im abgelaufenen Jahr sind insgesamt 714 Wohnungen aus der Bindung gefallen. Durch die neu ge-
förderten mietpreis- und belegungsgebundenen Wohneinheiten wird somit eine Steigerung der Ge-
samtzahl der geförderten Wohnungen erreicht und setzt damit den Trend der letzten Jahre fort. 
 
Die Akquise von Investierenden und Projektentwickelnden, die bereit sind sich in Köln in den geför-
derten Wohnungsbau einzubringen, wird durch das Amt für Wohnungswesen seit Jahren vorangetrie-
ben. Bedingt durch die hohe Nachfrage und des stetigen Bevölkerungszuwachses, ist der Erwerb 
entsprechender Grundstücke am freien Markt jedoch schwierig. Erfreulich ist der weiterhin hohe 
Anteil von geförderten Wohnungen auf ehemals städtischen Grundbesitz. 
 
 
Förderung der Modernisierung von Bestandswohnraum  
 
Bewilligt werden konnten Fördermittel in Höhe von insgesamt 41,7 Mio. Euro für 416 WE (2019: 25,1 
Mio. Euro für 274 WE). 
 
Diese Modernisierungs-Fördermittel wurden für bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energie-
effizienz, der Sicherheit, der Digitalisierung und des Wohnungsumfelds, für die Klimaverbesserung, 
den Abbau von Barrieren sowie für sonstige Instandhaltungsmaßnahmen eingesetzt.  
 
Diese Wohnungen werden nun zeitgemäß modernisiert, durch diese Modernisierungsförderung ste-
hen diese Wohneinheiten nun weitere 20 Jahre dem Wohnungsmarkt - für Haushalte der 
Einkommensgruppe „A“ - preisgünstig zur Verfügung. Bestandshalter und Fördernehmer der Woh-
nungen in Chorweiler und Ehrenfeld ist die GAG Immobilien AG. 
 
Weiterhin wurden zwei Bewilligungen für die Modernisierung von selbstgenutzen Wohnraum erteilt, 
die die Maßnahmen Verbesserung der Energieeffizienz, der Sicherheit und der Digitalisierung umfas-
sen. Die Fördersumme von knapp 95.000 Euro ist im o.g. Betrag enthalten. 
 
 
Eigentumsmaßnahmen 
Die Fördermittel für Eigentumsmaßnahmen werden nicht gesondert zugeteilt, sondern sind 
Bestandteil des Globalbudgets. 
 
Im vergangenem Jahr konnte eine Steigerung der Inanspruchnahme dieser Förderung festgestellt 
werden. Es wurden drei Projekte mit einer Fördersumme von knapp 500.000 Euro unterstützt (2019: 
ein Förderprojekt mit 24.000 Euro). Vier Anträge zumeist aus Vorjahren wurden aus unterschiedlichen 
Gründen zurückgezogen. 
 
Das Antragsvolumen liegt seit mehreren Jahren im einstelligen Bereich, für 2020 konnten vier 
Neuanträge (wie auch im Vorjahr) verzeichnet werden. Gründe für diese niedrige Antragszahl sind die 
hohen Bau- und Erwerbskosten von selbstgenutztem Wohneigentum und Grundstücken sowie bei

3 
 
einigen Haushalten die fehlenden erforderlichen Mindesteigenmittel. Zusätzlich werden viele 
Bauvorhaben aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsmarkts komplett durch Bankdarlehen finanziert 
und daher wird in diesen Fällen auf öffentliche Wohnraumförderung verzichtet. 
 
 
2. Ergebnisse städtische Förderung  
Da die erforderlichen Fördermittel in voller Höhe durch Zuweisungen des Landes gedeckt werden 
konnten, mussten Mittel aus der ergänzenden kommunalen Förderung (gem. Ratsbeschluss vom 
19.12.2017) nicht in Anspruch genommen werden. 
 
gez. Dr. Rau 
 
Anlagen 
 
Übersicht Förderzusagen Mietwohnungen 2020 – Verteilung auf die Stadtbezirke (Anlage 1) 
Übersicht über geförderte Mietwohnungen 2006 – 2020 (Anlage 2)

Anlage 1: Förderungen MW 2006 - 2020

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2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Geförderte Neubau- und modernisierte Wohnungen mit Mietpreis- und 
Belegungsbindungen 2006 - 2020
Anlage 2

Anlage 2: Förderzusagen Mietwohnungen 2020 Verteilung auf Stadtbezirke

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Anzahl
(blau = Typ A , rot = Typ B, gelb = Modernisierung
Gesamt:  1.073 WE
Bewilligungen Wohnraumförderung 2020
Verteilung der Wohneinheiten auf die Stadtbezirke
Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Anlage 1

Beratungsverlauf (2)

11.03.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.04.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Markt

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Details

Aktenzeichen
0214/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.02.2021
Erstellt
20.01.2021 14:55