0214/2021
Förderung von Wohnraum mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 und Ausblick auf 2021
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56/561/1 Vorlagen-Nummer 02.02.2021 0214/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 25.02.2021 15.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 Förderung von Wohnraum mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 1. Ergebnisse der Landesförderung Das Amt für Wohnungswesen konnte trotz coronabedingter Restriktionen im Jahr 2020 Förderzusa- gen für insgesamt 1.073 Wohnungen (WE) mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein erteilen (2019: 1.139 WE). Hierbei handelt es sich um Bewilligungen von 19 Bauprojekten mit 657 Neubauwohnungen und 416 WE, bei denen Fördermittel der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung (Modernisierungsrichtlinie – RL Mod) im Wohnungsbestand mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung bewilligt wurden. Weitere fünf Bewilligungen der Förderung des Erwerbs oder der Modernisierung von selbstgenutzten Wohnraum wurden ausgesprochen. Für die Jahre 2019 bis 2022 erhält die Stadt Köln ein Globalbudget von 95 Mio. Euro jährlich auf der Grundlage der Zielvereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem Land NRW zur Umsetzung des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms. Durch landesweite Überhänge aus dem Vorjahr konnte das Gesamtbudget 2020 – wie auch in 2019 – auf 108,1 Mio. € aufgestockt werden. Da dieses Gesamtbudget zur Bewilligung aller Anträge nicht ausreichte, bekam die Stadt Köln weitere angeforderte Mittel in Höhe von rd. 39,8 Mio. Euro vom Land zugewiesen. Insgesamt belief sich das Gesamtvolumen der Landesfördermittel somit im Jahr 2020 auf 147,9 Mio. Euro. Diese Mittel wurden wie folgt verwendet: Mietwohnungen Zur Neuschaffung von Mietwohnungen und von Wohnraum für Ältere und Menschen mit Behinderung konnten im Jahr 2020 insgesamt 657 Wohnungen mit rd. 105,7 Mio. Euro (2019: 865 WE mit rd. 126,5 Mio. Euro) gefördert werden. In dieser Zahl ist der Wohnraum für 43 Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung in ins- gesamt acht ambulant betreuten Gruppenwohnungen enthalten. Alle Wohnungen sind barrierefrei im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen. Insgesamt wer- den 98% der WE (2019: 92%) über einen Aufzug erschlossen und 349 der WE (53%) verfügen über eine zusätzliche Badewanne. 21 Wohnungen und Wohnschlafräume sind rollstuhlgerecht ausgestat- tet. In Verbindung mit den geförderten Wohnungen werden zusätzlich 192 freifinanzierte Wohnungen errichtet. Auf ehemals städtischen Grundstücken werden 222 (2019: 456) Wohnungen gefördert. Der 2 GAG Immobilien AG sind 53 Mio. Euro Fördermittel für insgesamt 305 WE (2019: 579 WE mit 88,3 Mio. Euro) bewilligt worden. Sieben eingereichte Anträge mit 171 WE konnten im Berichtjahr leider nicht bewilligt werden, weil die Bauvorhaben entweder die baurechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllten, nicht alle erforderlichen Mindestunterlagen zur Bewilligung vorgelegt wurden oder aufgrund der Pandemie-Situation eine zeit- liche Verzögerung auftrat. Aus der Anlage 1, Bewilligungen Wohnraumförderung 2020, Verteilung auf die Stadtbezirke ist er- sichtlich, dass 772 Wohnungen auf Grundstücken im linksrheinischen Stadtgebiet gefördert werden. 301 Wohnungen befinden sich im rechtsrheinischen Köln. In den Jahren 2006 bis 2020 konnten insgesamt 11.675 Mietwohnungen mit Mietpreis- und Bele- gungsbindungen gefördert werden. Das ergibt einen Jahresschnitt von rund 778 Wohneinheiten, in den letzten fünf Jahren beträgt die durchschnittliche jährliche Förderung 975 Wohnungen (Anlage 2). Im abgelaufenen Jahr sind insgesamt 714 Wohnungen aus der Bindung gefallen. Durch die neu ge- förderten mietpreis- und belegungsgebundenen Wohneinheiten wird somit eine Steigerung der Ge- samtzahl der geförderten Wohnungen erreicht und setzt damit den Trend der letzten Jahre fort. Die Akquise von Investierenden und Projektentwickelnden, die bereit sind sich in Köln in den geför- derten Wohnungsbau einzubringen, wird durch das Amt für Wohnungswesen seit Jahren vorangetrie- ben. Bedingt durch die hohe Nachfrage und des stetigen Bevölkerungszuwachses, ist der Erwerb entsprechender Grundstücke am freien Markt jedoch schwierig. Erfreulich ist der weiterhin hohe Anteil von geförderten Wohnungen auf ehemals städtischen Grundbesitz. Förderung der Modernisierung von Bestandswohnraum Bewilligt werden konnten Fördermittel in Höhe von insgesamt 41,7 Mio. Euro für 416 WE (2019: 25,1 Mio. Euro für 274 WE). Diese Modernisierungs-Fördermittel wurden für bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- effizienz, der Sicherheit, der Digitalisierung und des Wohnungsumfelds, für die Klimaverbesserung, den Abbau von Barrieren sowie für sonstige Instandhaltungsmaßnahmen eingesetzt. Diese Wohnungen werden nun zeitgemäß modernisiert, durch diese Modernisierungsförderung ste- hen diese Wohneinheiten nun weitere 20 Jahre dem Wohnungsmarkt - für Haushalte der Einkommensgruppe „A“ - preisgünstig zur Verfügung. Bestandshalter und Fördernehmer der Woh- nungen in Chorweiler und Ehrenfeld ist die GAG Immobilien AG. Weiterhin wurden zwei Bewilligungen für die Modernisierung von selbstgenutzen Wohnraum erteilt, die die Maßnahmen Verbesserung der Energieeffizienz, der Sicherheit und der Digitalisierung umfas- sen. Die Fördersumme von knapp 95.000 Euro ist im o.g. Betrag enthalten. Eigentumsmaßnahmen Die Fördermittel für Eigentumsmaßnahmen werden nicht gesondert zugeteilt, sondern sind Bestandteil des Globalbudgets. Im vergangenem Jahr konnte eine Steigerung der Inanspruchnahme dieser Förderung festgestellt werden. Es wurden drei Projekte mit einer Fördersumme von knapp 500.000 Euro unterstützt (2019: ein Förderprojekt mit 24.000 Euro). Vier Anträge zumeist aus Vorjahren wurden aus unterschiedlichen Gründen zurückgezogen. Das Antragsvolumen liegt seit mehreren Jahren im einstelligen Bereich, für 2020 konnten vier Neuanträge (wie auch im Vorjahr) verzeichnet werden. Gründe für diese niedrige Antragszahl sind die hohen Bau- und Erwerbskosten von selbstgenutztem Wohneigentum und Grundstücken sowie bei 3 einigen Haushalten die fehlenden erforderlichen Mindesteigenmittel. Zusätzlich werden viele Bauvorhaben aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsmarkts komplett durch Bankdarlehen finanziert und daher wird in diesen Fällen auf öffentliche Wohnraumförderung verzichtet. 2. Ergebnisse städtische Förderung Da die erforderlichen Fördermittel in voller Höhe durch Zuweisungen des Landes gedeckt werden konnten, mussten Mittel aus der ergänzenden kommunalen Förderung (gem. Ratsbeschluss vom 19.12.2017) nicht in Anspruch genommen werden. gez. Dr. Rau Anlagen Übersicht Förderzusagen Mietwohnungen 2020 – Verteilung auf die Stadtbezirke (Anlage 1) Übersicht über geförderte Mietwohnungen 2006 – 2020 (Anlage 2)
Anlage 1: Förderungen MW 2006 - 2020
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802 857 471 993 642 663 210 537 609 1.016 871 842 950 1.139 1.073 0 200 400 600 800 1000 1200 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Geförderte Neubau- und modernisierte Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen 2006 - 2020 Anlage 2
Anlage 2: Förderzusagen Mietwohnungen 2020 Verteilung auf Stadtbezirke
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63 22 0 94 84 40 126 115 0 25 8 0 20 0 0 60 0 00 0 0 54 0 362 0 0 0 0 50 100 150 200 250 300 350 400 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Anzahl (blau = Typ A , rot = Typ B, gelb = Modernisierung Gesamt: 1.073 WE Bewilligungen Wohnraumförderung 2020 Verteilung der Wohneinheiten auf die Stadtbezirke Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim Quelle: Amt für Wohnungswesen Anlage 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 0214/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.02.2021
- Erstellt
- 20.01.2021 14:55