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AN/0109/2024

Direkterwerb Otto Langen Quartier für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 18.01.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.02.2024, TOP 3.2

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3008 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/VI 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0109/2024
Stand: 06.11.2025 
3.2 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, CDU, SPD, 
LINKE, FDP und VOLT betreffend "Direkterwerb Otto Langen Quartier für eine 
gemeinwohlorientierte Entwicklung" 
AN/0109/2024 
Beschluss: 
(1) Der Stadtentwicklungsausschuss bekräftigt die u.a. in den Beschlüssen 0095/2020 
und AN/0234/2021 geäußerte Absicht, den sich im Landeseigentum befindlichen Teil 
des Otto Langen Quartiers gem. § 15 Abs. 3 HHG NRW direkt zu erwerben. 
(2) Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung erneut an das Land heran-
zutreten und einen Direkterwerb des zweiten Teilgrundstücks des Otto Langen Quar-
tiers anzustreben. In den Gesprächen ist zu prüfen, welche Voraussetzungen erfüllt 
sein müssen, damit sich der Finanz- und Haushaltsausschuss des Landtags mit der 
Angelegenheit befasst. 
(3) Bis zur abschließenden Klärung fordert der Stadtentwicklungsausschuss das Land 
NRW bzw. die NRW.URBAN GmbH & Co. KG auf, das Bieterverfahren auszusetzen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
Sachstandsbericht  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Antrag der im Stadtentwicklungsausschuss vertretenden Fraktionen zum Direkterwerb der 
landeseigenen Grundstücksflächen im Otto-Langen-Quartier durch die Stadt Köln wurde im 
Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes des Landes Nordrhein-West-
falen Ende 2023 und des vom Land NRW und der NRW.URBAN GmbH &Co KG geplanten 
Grundstücksverkaufsverfahrens eingereicht und beschlossen.  
 
Die Verwaltung hat vor dem Hintergrund der neuen haushaltsrechtlichen Regelungen des 
Landes Ende Januar 2024 das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung 
angeschrieben, um die Gespräche zu einem Direktkauf und dessen Rahmenbedingungen 
wieder aufzunehmen. Anfang März 2024 folgte die erneute Absage des Ministeriums, die von

2 
 
der Stadt angestrebte Entwicklung stehe weiterhin einem Direktkauf im Wege. Das Bieterver-
fahren wurde vom Land NRW und der NRW.URBAN GmbH & Co. KG weiterverfolgt. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 die Vorgaben und Kri-
terien und den Ablauf des Grundstücksverkaufsverfahrens mit Beteiligung der Öffentlichkeit 
beschlossen und ergänzend am 02.09.2024 die politischen VertreterInnen für das Begleitgre-
mium benannt (3310/2023). 
 
Im Februar 2025 hat das Grundstücksverkaufsverfahren mit der europaweiten Veröffentli-
chung der Bekanntmachung der Ausschreibung begonnen. Nach erfolgter Eignungsprüfung 
startete im Juni die erste Stufe des dreistufigen Qualitätswettbewerbs. Da bis zum Ende der 
Angebotsfrist Ende August nur ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, wurde das Verfahren 
mangels Wettbewerb Mitte September aufgehoben. 
 
Derzeit wird von Seiten des Ministeriums das weitere Vorgehen geprüft.  
 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Es ist kein Sachstandbericht mehr erforderlich.

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

3641 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen  
CDU-Fraktion  
SPD-Fraktion  
Linke-Fraktion  
FDP-Fraktion  
Volt-Fraktion 
 
 
An die Vorsitzende  
des Stadtentwicklungsausschuss 
Sabine Pakulat 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.01.2024 
 
AN/0109/2024 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 
 
Direkterwerb Otto Langen Quartier für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung 
Sehr geehrte Frau Pakulat, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
durch den Haushaltsbeschluss des Landtags haben sich womöglich neue Spielräume erge-
ben, Landesgrundstücke per Direktvergabe an Kommunen zu veräußern. Vor diesem Hinter-
grund bitten Sie die Antragstellenden, den vorliegenden Antrag auf die Tagesordnung des 
nächsten Stadtentwicklungsausschusses zu nehmen 
 
Beschluss: 
(1) Der Stadtentwicklungsausschuss bekräftigt die u.a. in den Beschlüssen 
0095/2020 und AN/0234/2021 geäußerte Absicht, den sich im Landeseigen-
tum befindlichen Teil des Otto Langen Quartiers gem. § 15 Abs. 3 HHG NRW 
direkt zu erwerben. 
(2) Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung erneut an das 
Land heranzutreten und einen Direkterwerb des zweiten Teilgrundstücks des 
Otto Langen Quartiers anzustreben. In den Gesprächen ist zu prüfen, welche 
Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sich der Finanz- und Haushalts-
ausschuss des Landtags mit der Angelegenheit befasst. 
(3) Bis zur abschließenden Klärung fordert der Stadtentwicklungsausschuss das 
Land NRW bzw. die NRW.URBAN GmbH & Co. KG auf, das Bieterverfahren 
auszusetzen.

- 2 - 
 
 
Begründung: 
Das im Dezember 2023 verabschiedete Haushaltsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen 
für das Jahr 2024 ermöglicht eine Direktvergabe von Landesgrundstücken an Kommunen: 
„Mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags dürfen Grundstücke 
direkt und ohne öffentliches Ausschreibungsverfahren auf der Grundlage einer gutachterli-
chen Wertermittlung an Gemeinden […] für die Erfüllung kommunaler Zwecke oder für die 
Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum […] veräußert werden.“  
Aus Sicht der Antragstellenden liegt die Voraussetzung für die Direktvergabe, die die Erfül-
lung eines kommunalen Zwecks, im Otto Langen Quartier als Teil des Entwicklungsgebietes 
des Mülheimer Südens vor. Die Entwicklung eines „gemeinwohlorientierten gemischten, ur-
banen Quartier[s] mit einem Nutzungsmix aus Kultur, Gewerbe und Wohnen entwickeln“ 
wurde im Jahr 2021 mit breiter Mehrheit vom Hauptausschuss des Rats der Stadt Köln be-
schlossen (AN/0234/2021). Kommunale Zwecke werden erfüllt durch die Entwicklung (sozia-
len) Wohnraums, wohnortnahen Arbeitsplätzen sowie Räumen für kulturelle und soziale Trä-
ger. Insofern liegt ein städtebaulich begründeter, kommunaler Zweck im Bereich des Otto 
Langen Quartiers explizit vor. 
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass für die beabsichtigte Entwicklung auf Grund-
stücken in städtischem Eigentum die aussichtsreichste Chance auf Realisierung besteht. 
Durch den Erwerb des Grundstücks kann eine zusammenhängende Entwicklung mit dem 
zweiten, bereits in städtischem Eigentum befindlichen Teilgrundstück auf den Weg gebracht 
werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. gez. gez. 
Christiane Martin 
Grüne-Fraktionsvorsit-
zende 
Niklas Kienitz 
CDU-Fraktionsgeschäfts-
führer 
Christian Joisten 
SPD-Fraktionsvorsitzen-
der  
 
gez. gez. gez. 
Michael Weisenstein 
Die Linke-Fraktionsge-
schäftsführer  
 
Ralph Sterck 
FDP- Fraktionsvorsitzen-
der 
Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäfts-
führer

Beratungsverlauf (1)

01.02.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0109/2024
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
18.01.2024
Erstellt
18.01.2024 14:46