Direkterwerb Otto Langen Quartier für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) AN/0109/2024 vom 18.01.2024
Stand: Am 01.02.2024 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
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Fraktion Bündnis90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion Linke-Fraktion FDP-Fraktion Volt-Fraktion An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschuss Sabine Pakulat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.01.2024 AN/0109/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 Direkterwerb Otto Langen Quartier für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung Sehr geehrte Frau Pakulat, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, durch den Haushaltsbeschluss des Landtags haben sich womöglich neue Spielräume erge- ben, Landesgrundstücke per Direktvergabe an Kommunen zu veräußern. Vor diesem Hinter- grund bitten Sie die Antragstellenden, den vorliegenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Stadtentwicklungsausschusses zu nehmen Beschluss: (1) Der Stadtentwicklungsausschuss bekräftigt die u.a. in den Beschlüssen 0095/2020 und AN/0234/2021 geäußerte Absicht, den sich im Landeseigen- tum befindlichen Teil des Otto Langen Quartiers gem. § 15 Abs. 3 HHG NRW direkt zu erwerben. (2) Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung erneut an das Land heranzutreten und einen Direkterwerb des zweiten Teilgrundstücks des Otto Langen Quartiers anzustreben. In den Gesprächen ist zu prüfen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sich der Finanz- und Haushalts- ausschuss des Landtags mit der Angelegenheit befasst. (3) Bis zur abschließenden Klärung fordert der Stadtentwicklungsausschuss das Land NRW bzw. die NRW.URBAN GmbH & Co. KG auf, das Bieterverfahren auszusetzen. - 2 - Begründung: Das im Dezember 2023 verabschiedete Haushaltsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2024 ermöglicht eine Direktvergabe von Landesgrundstücken an Kommunen: „Mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags dürfen Grundstücke direkt und ohne öffentliches Ausschreibungsverfahren auf der Grundlage einer gutachterli- chen Wertermittlung an Gemeinden […] für die Erfüllung kommunaler Zwecke oder für die Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum […] veräußert werden.“ Aus Sicht der Antragstellenden liegt die Voraussetzung für die Direktvergabe, die die Erfül- lung eines kommunalen Zwecks, im Otto Langen Quartier als Teil des Entwicklungsgebietes des Mülheimer Südens vor. Die Entwicklung eines „gemeinwohlorientierten gemischten, ur- banen Quartier[s] mit einem Nutzungsmix aus Kultur, Gewerbe und Wohnen entwickeln“ wurde im Jahr 2021 mit breiter Mehrheit vom Hauptausschuss des Rats der Stadt Köln be- schlossen (AN/0234/2021). Kommunale Zwecke werden erfüllt durch die Entwicklung (sozia- len) Wohnraums, wohnortnahen Arbeitsplätzen sowie Räumen für kulturelle und soziale Trä- ger. Insofern liegt ein städtebaulich begründeter, kommunaler Zweck im Bereich des Otto Langen Quartiers explizit vor. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass für die beabsichtigte Entwicklung auf Grund- stücken in städtischem Eigentum die aussichtsreichste Chance auf Realisierung besteht. Durch den Erwerb des Grundstücks kann eine zusammenhängende Entwicklung mit dem zweiten, bereits in städtischem Eigentum befindlichen Teilgrundstück auf den Weg gebracht werden. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Christiane Martin Grüne-Fraktionsvorsit- zende Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäfts- führer Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzen- der gez. gez. gez. Michael Weisenstein Die Linke-Fraktionsge- schäftsführer Ralph Sterck FDP- Fraktionsvorsitzen- der Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäfts- führer -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer AN/0109/2024 Stand: 06.11.2025 3.2 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, CDU, SPD, LINKE, FDP und VOLT betreffend "Direkterwerb Otto Langen Quartier für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung" AN/0109/2024 Beschluss: (1) Der Stadtentwicklungsausschuss bekräftigt die u.a. in den Beschlüssen 0095/2020 und AN/0234/2021 geäußerte Absicht, den sich im Landeseigentum befindlichen Teil des Otto Langen Quartiers gem. § 15 Abs. 3 HHG NRW direkt zu erwerben. (2) Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung erneut an das Land heran- zutreten und einen Direkterwerb des zweiten Teilgrundstücks des Otto Langen Quar- tiers anzustreben. In den Gesprächen ist zu prüfen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sich der Finanz- und Haushaltsausschuss des Landtags mit der Angelegenheit befasst. (3) Bis zur abschließenden Klärung fordert der Stadtentwicklungsausschuss das Land NRW bzw. die NRW.URBAN GmbH & Co. KG auf, das Bieterverfahren auszusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Sachstandsbericht Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Der Antrag der im Stadtentwicklungsausschuss vertretenden Fraktionen zum Direkterwerb der landeseigenen Grundstücksflächen im Otto-Langen-Quartier durch die Stadt Köln wurde im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes des Landes Nordrhein-West- falen Ende 2023 und des vom Land NRW und der NRW.URBAN GmbH &Co KG geplanten Grundstücksverkaufsverfahrens eingereicht und beschlossen. Die Verwaltung hat vor dem Hintergrund der neuen haushaltsrechtlichen Regelungen des Landes Ende Januar 2024 das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung angeschrieben, um die Gespräche zu einem Direktkauf und dessen Rahmenbedingungen wieder aufzunehmen. Anfang März 2024 folgte die erneute Absage des Ministeriums, die von 2 der Stadt angestrebte Entwicklung stehe weiterhin einem Direktkauf im Wege. Das Bieterver- fahren wurde vom Land NRW und der NRW.URBAN GmbH & Co. KG weiterverfolgt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 die Vorgaben und Kri- terien und den Ablauf des Grundstücksverkaufsverfahrens mit Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen und ergänzend am 02.09.2024 die politischen VertreterInnen für das Begleitgre- mium benannt (3310/2023). Im Februar 2025 hat das Grundstücksverkaufsverfahren mit der europaweiten Veröffentli- chung der Bekanntmachung der Ausschreibung begonnen. Nach erfolgter Eignungsprüfung startete im Juni die erste Stufe des dreistufigen Qualitätswettbewerbs. Da bis zum Ende der Angebotsfrist Ende August nur ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, wurde das Verfahren mangels Wettbewerb Mitte September aufgehoben. Derzeit wird von Seiten des Ministeriums das weitere Vorgehen geprüft. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Es ist kein Sachstandbericht mehr erforderlich.
Beratungsverlauf
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