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AN/1253/2017

Das neue Carsharing Gesetz - in Kraft getreten am 1. September 2017

Anfrage nach § 4 BV5 (Grüne) 06.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 21.09.2017, TOP 7.2.5

Anfrage (Grüne BV5)

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Anfrage (Grüne BV5)

3099 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 06.09.2017 
AN/1253/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Das neue Carsharing Gesetz -  in Kraft getreten am 1. September 2017 
- Anfrage der Grünen - 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Der Deutsche Bundestag hat am 30.3.2017 ein neues Carsharing Gesetz verabschiedet. 
Das Gesetz ist am 1. September in Kraft getreten. Der Gesetzgeber gibt den Kommunen 
hiermit die Möglichkeit zur besseren Nutzung von knappem Stadtgebiet. Das heißt im Ein-
zelnen:  
 
- Den örtlichen Straßenverkehrsbehörden wird die Möglichkeit eingeräumt, separate Park-
flächen für Carsharing Fahrzeuge auszuweisen und diese von Parkgebühren zu befreien.  
- Das Verfahren dafür wird einfacher. Bisher musste der öffentliche Straßenraum entwidmet 
werden – ein aufwendiges rechtliches Verfahren. Es kann nun entfallen. So wie es reser-
vierte Stellplätze für Taxen oder für die Einsatzfahrzeuge der Polizei gibt, soll es bald 
Parkraum ausschließlich für Carsharing geben. 
- Anbietern von Carsharing mit festen Stationen wird im Rahmen eines wettbewerblichen 
Auswahlverfahrens gestattet, Stellplätze an ausgewählten Standorten in den öffentlichen 
Verkehrsraum zu verlegen. 
- Bei der Auswahl dürfen Aspekte wie die Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr und 
der Klimaschutz berücksichtigt werden. Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen oder 
Hybridantrieben können so bevorzugt zum Zuge kommen. 
- Das neue Gesetz gibt den Städten das rechtssichere Mittel, den Verzicht auf Privat-Pkw 
noch attraktiver zu machen. Studien zufolge ersetzt ein Carsharing-Auto im System ohne 
Verleihstationen schon heute drei private Autos. Bei den Varianten mit festen Orten, an 
 
 Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
Fax.: 0221 221 95394 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

denen die Leihautos zu finden und zu denen sie zurückzubringen sind, können pro Car-
sharing-Fahrzeug sogar bis zu 11 Privatautos ersetzt werden. 
- So kann ein städtischer Raum für mehr Grünanlagen, Radwege entstehen – oder es gibt 
einfach weniger Staus. 
 
Wir fragen daher die Verwaltung: 
 
1. Gibt es bereits Pläne bei der Stadt Köln, dieses neue Gesetz zeitnah anzuwenden?  
2. Das heißt, wird die Verwaltung kurzfristig einzelne Parkplätze z. B. im Bezirk Nippes in 
Stellplätze für Carsharing-Autos umwandeln? Wenn ja, wie wird dabei das Procedere 
sein? Müssen bzw. können dafür Anträge von Carsharing_Anbietern gestellt werden? 
3. Und, wird die Verwaltung die Möglichkeiten des neuen Carsharing-Gesetzes bei den 
jetzigen und zukünftigen Umbau- und Neuplanungen von Straßen im Stadtbezirk an-
wenden? 
4. Wie zeitnah werden wir das Verkehrsschild "CarSharing Parkflächen" (siehe Foto) im 
Bezirk Nippes zum Beispiel im Umfeld (Nebenstraßen) der „Klimastraße“ sehen? 
 
 
 
gez. Helmut Metten      gez. Regina Bechberger

Beratungsverlauf (1)

21.09.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Neusser Straße 450
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1253/2017
Typ
Anfrage nach § 4 BV5 (Grüne)
Datum
06.09.2017
Erstellt
06.09.2017 14:05