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Das neue Carsharing Gesetz - in Kraft getreten am 1. September 2017
Anfrage nach § 4 BV5 (Grüne) AN/1253/2017 vom 06.09.2017
Stand: Am 21.09.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage (Grüne BV5)
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www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 06.09.2017 AN/1253/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Das neue Carsharing Gesetz - in Kraft getreten am 1. September 2017 - Anfrage der Grünen - Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Der Deutsche Bundestag hat am 30.3.2017 ein neues Carsharing Gesetz verabschiedet. Das Gesetz ist am 1. September in Kraft getreten. Der Gesetzgeber gibt den Kommunen hiermit die Möglichkeit zur besseren Nutzung von knappem Stadtgebiet. Das heißt im Ein- zelnen: - Den örtlichen Straßenverkehrsbehörden wird die Möglichkeit eingeräumt, separate Park- flächen für Carsharing Fahrzeuge auszuweisen und diese von Parkgebühren zu befreien. - Das Verfahren dafür wird einfacher. Bisher musste der öffentliche Straßenraum entwidmet werden – ein aufwendiges rechtliches Verfahren. Es kann nun entfallen. So wie es reser- vierte Stellplätze für Taxen oder für die Einsatzfahrzeuge der Polizei gibt, soll es bald Parkraum ausschließlich für Carsharing geben. - Anbietern von Carsharing mit festen Stationen wird im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens gestattet, Stellplätze an ausgewählten Standorten in den öffentlichen Verkehrsraum zu verlegen. - Bei der Auswahl dürfen Aspekte wie die Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr und der Klimaschutz berücksichtigt werden. Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen oder Hybridantrieben können so bevorzugt zum Zuge kommen. - Das neue Gesetz gibt den Städten das rechtssichere Mittel, den Verzicht auf Privat-Pkw noch attraktiver zu machen. Studien zufolge ersetzt ein Carsharing-Auto im System ohne Verleihstationen schon heute drei private Autos. Bei den Varianten mit festen Orten, an Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 Fax.: 0221 221 95394 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de denen die Leihautos zu finden und zu denen sie zurückzubringen sind, können pro Car- sharing-Fahrzeug sogar bis zu 11 Privatautos ersetzt werden. - So kann ein städtischer Raum für mehr Grünanlagen, Radwege entstehen – oder es gibt einfach weniger Staus. Wir fragen daher die Verwaltung: 1. Gibt es bereits Pläne bei der Stadt Köln, dieses neue Gesetz zeitnah anzuwenden? 2. Das heißt, wird die Verwaltung kurzfristig einzelne Parkplätze z. B. im Bezirk Nippes in Stellplätze für Carsharing-Autos umwandeln? Wenn ja, wie wird dabei das Procedere sein? Müssen bzw. können dafür Anträge von Carsharing_Anbietern gestellt werden? 3. Und, wird die Verwaltung die Möglichkeiten des neuen Carsharing-Gesetzes bei den jetzigen und zukünftigen Umbau- und Neuplanungen von Straßen im Stadtbezirk an- wenden? 4. Wie zeitnah werden wir das Verkehrsschild "CarSharing Parkflächen" (siehe Foto) im Bezirk Nippes zum Beispiel im Umfeld (Nebenstraßen) der „Klimastraße“ sehen? gez. Helmut Metten gez. Regina Bechberger
Beratungsverlauf
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