0639/2021
Corona-Pandemie: Auswirkung auf die Gleichstellung in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
11021 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/1/I/1 Vorlagen-Nummer 06.05.2021 0639/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 27.05.2021 Corona-Pandemie: Auswirkung auf die Gleichstellung in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen Beantwortung der Fragen der SPD-Fraktion zur Vorlage 2645/2020 aus dem Sozialaus- schuss am 14.01.2021: 1. Ist die Stadt Köln in den Dialog mit ihren Unternehmen, Pflegeinrichtungen und Kranken- häusern getreten, um eine Verbesserung in den Gesundheits- und Sozialberufen herbeizufüh- ren und welche Maßnahmen wurden ergriffen? Die Tarifverträge für die Beschäftigten des öffentlichen Dienst auf Bundesebene und kommunaler Ebene werden durch die Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigung der kommunalen Arbeit- geberverbände (VKA) mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion verhan- delt. Für die Ärztinnen und Ärzte finden die zwischen der VKA und dem Marburger Bund verhandelten tariflichen Regelungen Anwendung. Wie bekannt ist, ist die Stadt Köln ist als Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband NRW verpflich- tet, die durch die VKA verhandelten Tarifverträge anzuwenden und auf den Abschluss eigener Ver- handlungen zu verzichten. Am 25.Oktober 2020 verständigten sich die o.g. Tarifvertragsparteien auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, der unter anderem eine lineare Entgeltsteigerung in zwei Schritten (1,4% und 1,8%) vorsieht. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022. Neben der linearen Entgelterhöhung erhalten Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtun- gen darüber hinaus eine neu geschaffene Pflegezulage, die ab dem 1. März 2021 in Höhe von 70,- € monatlich gezahlt werden soll und ab 1. März 2022 auf 120,- € erhöht wird. Die monatliche Intensiv- zulage wird ab dem 1. März 2021 von 46,02 € auf 100,- € angehoben und damit mehr als verdoppelt. Außerdem wird die Wechselschichtzulage ab dem 1. März 2021 von 105,- € monatlich auf 155,- € erhöht. Zusätzlich haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine einmalige Corona-Sonderzahlung verstän- digt, die noch im Dezember 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt wurde. Die einmali- ge Corona-Sonderzahlung beträgt in Abhängigkeit der persönlichen Eingruppierung zwischen 300,- und 600,- €. Die Stadt Köln hat den Anspruch die Verbesserungen der Arbeitswirklichkeiten in allen ihren Beteili- gungsunternehmen beständig zu verbessern. Die dazu ergriffenen Maßnahmen sind auf die jeweili- gen Unternehmen zugeschnitten. 2. Ist das Hygienekonzept für den Straßenstrich erarbeitet und welche Hygienemaßnahmen wurden konkret ergriffen? Für den betreuten Straßenstrich an der Geestemünder Straße haben das Gesundheitsamt, das Amt für Öffentliche Ordnung und der SkF e.V. Köln bereits im Sommer 2020 ein Hygienekonzept unter der 2 Beachtung der geltenden Corona-Regelungen erarbeitet. Dieses wurde am 10.09.2020 der zuständi- gen Landesministerin Scharrenbach (MHKBG) übergeben. Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Münster die Öffnung von Prostitutionsbetrieben mit seiner Entscheidung vom 08.09.2020 wieder erlaubt hatte, konnte das für die Geestemünder Straße entwi- ckelte Konzept zügig umgesetzt und das Gelände am 29.09.2020 wieder geöffnet werden. Es wurden entsprechende Regelungen für die Nutzung aller Bereiche und des Beratungscontainers erlassen, eine strikte Mund-Nase-Schutz-Tragepflicht vorgeschrieben und weitere prostitutionsspezi- fische Vorgaben gemacht. So darf z.B. nur noch ein Kunde pro Auto auf das Gelände einfahren. Ent- sprechend geeignete Informationsmaterialen wurden für Sexarbeiter*innen und Kunden ausgearbei- tet. Bei dem Konzept zur Regelung der Nachverfolgung der Kunden mit Pflicht zur Angabe von Name und Telefonnummer wurde Wert auf die Einhaltung größtmöglicher Anonymität der Sexarbeiter*innen und Einhaltung des Datenschutzes gelegt. Die praktische Umsetzung der Kundenkontaktnachverfol- gung verlief nach Angaben der Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes, des Ordnungsamtes und des SkF e.V. gut. Wie ist der Umsetzungsstand der von Wohnungsnot betroffenen Sexarbeiter*innen diese fi- nanziell zu unterstützen bzw. kurzfristig in Notwohnungen unterzubringen? Das Gesundheitsamt, der SkF e.V. Köln und Looks e.V. haben ihre Angebote für Sexarbeiter*innen während der gesamten Corona-Pandemie aufrechterhalten, so dass Sexarbeiter*innen in den ihnen bekannten Anlaufstellen jederzeit Hilfe finden konnten und können. Der individuell sehr unterschiedli- chen Situation angemessen, kann von dort zum Teil direkte Hilfe geleistet oder entsprechend weiter vermittelt werden. Der SkF e.V. Köln berichtet dazu: Je nach Bedarfslage wurden und werden 244 Frauen in existentiellen Notlagen seit März 2020 vom SkF e.V. Köln mit Lebensmitteln und anderen notwendigen Dingen (aus Spenden) wie Guthabenkar- ten für Handys etc. zum Teil dauerhaft unterstützt. Der SkF e.V. Köln begleitet Frauen bei der Bean- tragung von Leistungen nach SGB II zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Es wird zusammen mit den Frauen, die eine Zuwanderungsgeschichte haben, überprüft, ob ein Leistungsanspruch vorliegt und ggf. entsprechende Leistungen beantragt, die dann auch zur Nutzung der Wohnungslosenhilfe berechtigen. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, dass der SkF e.V. Köln seine auf- suchende Arbeit kontinuierlich aufrechtgehalten und fortgesetzt hat um auch Sexarbeit*innen zu er- reichen, die trotz des geltenden Verbotes arbeiten. Frauen ohne jeden Hilfeanspruch (keine Anmeldung zur Sozialversicherung, kurzer Aufenthalt in Deutschland, Arbeiten in der Illegalität und ohne Anmeldung nach ProstSchG) haben die Möglichkeit im Rahmen der humanitären Hilfen einen sicheren Schlafplatz zu bekommen und weitere Hilfen des SkF e.V. in Anspruch zu nehmen. Dazu gehört z.B. auch die Vermittlung in eine geringfügige Be- schäftigung, um einen Zugang zur Krankenversicherung zu erhalten. Einige obdachlose Frauen konn- te der SkF e.V. Köln, in Absprache mit dem Wohnungsamt und über die eigenen Netzwerke, in Wohnraum vermitteln. Looks e.V.: Im Verlauf des Pandemiegeschehens hat Looks e.V. seine beratende Tätigkeit fortgeführt, Mahlzeiten als „Take-Away“ verteilt und bei Behördengängen begleitet – u.a. auch um Zugang zur Wohnungslo- senhilfe zu gewährleisten. Standardmäßig werden keine Notwohnungen speziell für wohnungslose Sexarbeiter*innen von der Stadt vorgehalten. Menschen, denen aufgrund von Schulden und fehlenden Einnahmen aus der Prostitution die Räumung der Wohnung droht, finden bei den ReSo-Diensten der Stadt, beim SKM, dem SkF e.V. oder Looks e.V. die notwendigen Hilfen, um eine Räumung abzuwenden. Aktuell erfolgt die Versorgung von Obdachlosigkeit Betroffener im Rahmen der Covid-19-Pandemie gemäß Ratsvorlage 0175/2021 (04.02.2021). Dies würde selbstverständlich auch für von Obdachlo- sigkeit betroffene Sexarbeiter*innen gelten, wenn sie sich zwecks Unterbringung bei der Verwaltung melden oder im öffentlichen Raum vom Streetwork angetroffen würden. 3 3. Die Kölner Frauenhäuser haben aufgrund der Pandemie einen Aufnahmestopp verhängt. Sind die Schutzausrüstung nun angeschafft worden und kann man jetzt schon eine Wirksam- keit der Kampagnen „Zu Hause nicht sicher" nachweisen? Mit Beginn des ersten LockDowns haben die beiden Frauenhäuser ab dem 09.04.2020 keine Frauen aufgenommen. Ende April startete das Projekt Corona –Clearing. Somit war die Aufnahme von Frau- en lediglich 3 Wochen unterbrochen. Das Projekt Corona-Clearing wurde in das Kölner Hilfesystem als Pandemie-Maßnahme zusätzlich implementiert. Für Frauen und Kinder, die Opfer häuslicher Gewalt sind und sicher untergebracht werden müssen, hat die Stadt Köln fünf Wohnungen zur Verfügung gestellt, in denen Frauen, die Op- fer von häuslicher Gewalt wurden, mit bis zu sieben Kindern vorübergehend wohnen können. Die Wohnungen dienen der Erstaufnahme und dem so genannten "Clearing", einer Intervention, um zu- nächst Klarheit über eine eventuell bestehende Covid19-Infektion zu erhalten und den Hilfe- und Un- terstützungsbedarf der Betroffenen zu ermitteln. Diese Erstversorgung und Beratung übernehmen Mitarbeiterinnen der beiden Kölner Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt (Gewaltschutzzent- rum des Sozialdienstes katholischer Frauen Köln (SkF) und "Der Wendepunkt", Frauenberatung und Gewaltschutzzentrum der Diakonie Michaelshoven e.V.). Nach der Klärung des Hilfebedarfes wird bei Frauen und Kindern, die akut bedroht und verfolgt sind, innerhalb von 14 Tagen die Aufnahme in ein autonomes Frauenhaus außerhalb Kölns, im Einzelfall auch in Köln, sichergestellt. Eine Refinanzierung von Schutzausrüstung ist über Mittel des Bundes sowie des LVR erfolgt. Die Kampagne. „Zuhause nicht sicher“ wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend initiiert. Generell sind Erfolge solcher Kampagnen nur schwer messbar. Die Kampagne wurde von der Stadt Köln unterstützt. Der Stadt Köln liegen keine Erkenntnisse für den Erfolg dieser Kampagne vor. Die Kampagne verweist auf eine Internetseite des BMFSFJ „staerker-als-Gewalt.de“, in der Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Menschen verlinkt sind. Es kann angenommen wer- den, dass eine stärkere Bewerbung der Angebote auch zu vermehrten Anfragen Betroffener führt. Entsprechende Informationen und Auswertungen in 2020 liegen noch nicht vor. Weitere Fragen der SPD Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 14.01.2021: Auf welchen Daten beruht die Aussage der Verwaltung, dass viele Sexarbeitende mit Migrati- onshintergrund in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind? Die Daten beruhen auf Aussagen von Sexarbeitenden, zu denen im Rahmen der Angebote des SKF und des Gesundheitsamtes Kontakt besteht (Medizinische Sprechstunde/Offene Beratung des SKF und Beratung des Gesundheitsamtes). Außerdem konnte diese Aussage aus der Vernetzung mit an- deren Beratungsstellen landesweit getroffen werden. Gibt es aufsuchende Hilfen für Menschen in der Prostitution? Diese Frage wurde zuvor unter 2 beantwortet. Gibt es von Seiten der Stadt spezielle finanzielle Hilfen für Menschen in der Prostitution und falls nicht, sind solche geplant? Es gibt keine städtischen speziellen finanziellen Hilfen für Menschen in der Sexarbeit. Es werden in- dividuelle Zugänge zu Leistungsansprüchen geprüft und ggfs. gewährt. Auch dazu die Beantwortung unter 2. Welche Einflussmöglichkeiten sieht die Stadtverwaltung bei den stadtnahen Betrieben – ins- besondere in Pflege- und Krankeneinrichtungen – für bessere Bezahlung, Arbeitsbedingungen zu sorgen und die Arbeitnehmer*innenrechte zu stärken? Auf diese Frage wird in der Beantwortung zu 1 eingegangen. Die stadtnahen Betriebe werden in Ge- sellschaftsformen wie GmbHs geführt, die jeweils eigene Arbeitnehmer*innenvertretungen haben. Gez. Reker
Anlage 1 Hygiene Schutzkonzept GMS
10802 Zeichen
COVID-19 Schutz- und Hygienekonzept bei Öffnung der Prostitution auf dem geschützten Straßenstrich der Geestemünderstraße in Köln Unter Berücksichtigung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW 2 Inhalt Präambel ................................ ................................ ................................ .............................. 3 Allgemeine Hygieneregeln ................................ ................................ ................................ .. 3 Gelände ................................ ................................ ................................ ................................ 3 Anbahnung ................................ ................................ ................................ .......................... 4 Kontaktdaten ................................ ................................ ................................ ....................... 4 Verrichtung und Kontakt ................................ ................................ ................................ .... 5 Verrichtungsboxen ................................ ................................ ................................ .............. 5 Aufenthaltsraum der Sexarbeiterinnen ................................ ................................ .............. 5 Beratungscontainer................................ ................................ ................................ ............. 5 Bereitstellen von Informationen 6 Autoren/Kontaktpersonen ................................ ................................ ................................ . 7 3 Präambel Das Gelände der Geestemünderstr. dient der Anbahnung, Verrichtung und Aufenthalt der dort arbeitenden Sexarbeiterinnen. Die Verrichtung findet meist im Auto, in den Verrichtungsboxen statt. Das Gelände wird von der Stadt Köln, dem Amt für Öffentliche Ordnung in Zusammenarbeit mit der Polizei, dem örtlichen Gesundheitsamt und dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln (SkF e.V.), betrieben. Um in Coronazeiten das Gelände, und somit die Prostitution wieder öffnen zu können, bedarf es eines angemessenen sowie realistischen Hygiene- und Schutzkonzeptes. Im Sinne des zuvor bestehenden Konzeptes der Geestemünderstr. wird b ei den unten aufgeführten Maßnahmen auf eine freiwillige und ein gewissenhaftes Verhalte n der Sexarbeiterinnen gesetzt und dient der Risikominimierung. Der SkF Köln e.V. und das Gesundheitsamt Köln nehmen vor Ort keine kontrollierende Rolle ein. Das Haus- bzw. Platz- und Kontrollrecht obliegt dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln. Die Kooperationspartner vor Ort weisen auf die bestehenden Hygiene - und Schutzmaßnahmen hin und leiten bei groben Verstößen, Regelverstöße an das Ordnungsamt, bzw. die Polizei weiter. Bei allen Veränderungen und Anpassungen des Konzeptes „Geestemünderstr.“ muss d ie Rolle des Gesundheitsamtes und des SkF´s den möglichst anonymen Beratungs - und Versorgungscharakter beibehalten. Ansonsten wären unwiederbringliche Schäden am gesamt Konzept der Gestemünder Strasse, aber auch für das gut etablierte, auf Vertrauen basierende Verhältnis im Rahmen weiterer Angebote für Sexarbeiterinnen in Köln zu befürchten. Die Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes bleiben davon unberührt. Es wird empfohlen, die Coronawarn-App zu nutzen. Allgemeine Hygieneregeln - Regelmäßiges Handwaschen mit Seife (min. 30 Sekunden) - Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten - Niesen und Husten in die Armbeuge - Halten sie Hände soweit es geht aus dem Gesicht - Bei Anzeichen auf eine COVID-19 Infektion https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#d oc13776792bodyText3 ist ein Arzt/ eine Ärztin zu kontaktieren. Gelände - Das Gelände ist Montag bis Sonntag geöffnet. Die genauen Uhrzeiten sind in Folge mit den Kooperationspartnern abzusprechen, da anders als im sonstigen Konzept 4 verankert, bei Wiedereröffnung unter den Veränderten Regelungen bis auf Weiteres ein Kooperationspartner vor Ort sein sollte. Am 22.09.2020 haben sich die Kooperationspartner darauf Verständigt mit folgenden Öffnungszeiten die Geestemünderstrasse zu öffnen: Mo-So von 14-19 Uhr Start: 28.09.2020 Innerhalb der Anwesenheitsz eit von SkF und Gesundheitsamt ist der Beratungscontainer für die Sexarbeiterinnen für die psychosoziale - und gesundheitliche Beratung in Betrieb. - Auf dem Gelände besteht für die Sexarbeiterinnen, einfahrende Kunden und Mitarbeitende der Kooperationsgemeinschaft eine Maskenpflicht. Diese ist mit einer sogenannten Mund-Nasen-Bedeckung, wahlweise Visier, einzuhalten. Es ist darauf hinzuweisen, dass dies ggfs. nicht davor Schützt Kontaktperson zu werden. - Auf dem Gelände sind max. 30 Sexarbeiterinnen erlaubt. Ein Mindestabstand vo1,5 Meter unter den Sexarbeiterinnen ist zu gewährleisten. - Bei Anzeichen von COVID-19Symptomen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html# doc13776792bodyText3) ist die Sexarbeiterin des Geländes zu verweisen und soll über Covid-19-Testmöglichkeiten in der Umgebung aufgeklärt werden. Einen Test auf Covid -19 sollte in diesen Fällen niedrigschwellig und kostenlos angeboten werden. - Aktuell ist das Betreten des Geländes nur für Sexarbeiterinnen erlaubt, die schon vor der Corona Pand emie auf der Geestemünderstr. gearbeitet haben. Das Vorlegen der sogenannten „Geestecard“ ist Pflicht. Erst nach einem Briefing über die neuen Reglungen darf auf dem Gelände gearbeitet werden. - Das Gelände darf ausschließlich nur mit einer Person pro Fahrzeug befahren werden. - Im Einfahrtsbereich ist eine entsprechend ausgestattete Hygienestation mit Hand- Desinfektionsmittel und einer Informationstafel zu den veränderten Regeln platziert. Anbahnung - Das Anbahnungsgespräch findet mit einem Mindestabstand von 1,5 Meter statt. Dabei ist auf ein kontaktfreies Begrüßungsritual, gerade bei Stammkunden, zu achten. - Im Anbahnungsgespräch wird auch auf die Aufnahme von Daten zwecks Rückverfolgung von Infektionsketten hingewiesen. - Bei Anbahnung mit Fußgängern und Zweiradfahrern, gelten die gleichen Regeln. 5 Kontaktdaten - Bevor es zur sexuellen Dienstleistung kommt, ist die Sexarbeiterin nach Coronaschutzverordnung NRW, Fassung vom 16.09.2020, verpflichtet, die Kontaktdaten des Kunden festzuhalten. (Procedere und Organisation siehe Anlage). - Die gesammelt en Kontaktdaten werden beim SkF datensicher aufbewahrt und nach vier Wochen datensicher vernichtet. Sollte ein Kunde seine Kontaktdaten nicht angeben, ist eine Verrichtung untersagt. Verrichtung und Kontakt - Beim Kontakt müssen Stellungen praktiziert werden, bei denen die Tröpfchenübertragung gering ist. Der Körperkontakt ist auf das notwendigste Maß zu beschränken. - Auf Sexspielzeug ist bis auf weiteres zu verzichten. - Der Mund-Nasen-Schutz muss auch während der Verrichtung getragen werden. - Bestehende Safer Sex Praktiken sind weiter einzuhalten. Verrichtungsboxen - Die sexuelle Dienstleistung findet ausschließlich innerhalb der Verrichtungsboxen statt, im Auto, bei geöffneten Fenstern. Ein Verlassen der Verrichtungsbox ist für den Kunden nicht erlaubt. - Türgriffe und Oberflächen innerhalb der Verrichtungsboxen und im Aufenthaltsbereich der Sexarbeiterinnen sind regelmäßig nach Betreten und Benutzung zu desinfizieren. Desinfektionsmittel steht in den Verrichtungsboxen bereit. Die Reinigung ist durch die Sexarbeiterin in einer aushängenden Liste mit Uhrzeit zu dokumentieren. - Nach der sexuellen Dienstleistung ist ein Betreten de s Aufenthalts - und Sanitärraumes nach vorheriger Hände-Desinfektion und mit Mund -Nase-Schutz erlaubt. Abstandsregeln unter den Sexarbeiterinnen sind einzuhalten. Aufenthaltsraum der Sexarbeiterinnen - Im Aufenthaltsraum ist auf Mindestabstand, das Tragen von Mund-Nasen- Bedeckung und Desinfektion/regelm äßiges Händewaschen zu achten. Ausreichend Desinfektionsmittel und Mund -Nasenmasken wird den Sexarbeiterinnen kostenlos zur Verfügung gestellt. - Es ist darauf zu achten, dass sich lediglich nur 4 Sexarbeiterinnen gleichzeitig dort befinden. 6 Beratungscontainer - Beratungs- und Kontaktgespräche sind wo möglich außerhalb des Containers im freien zu halten. - Die Anzahl der wird innerhalb des Containers auf maximal 4 Personen eingeschränkt, auf ausreichende Durchlüftung ist zu achten. - Im Eingang liegt eine Kontaktliste bereit, die bei Betreten des Containers auszufüllen ist. Handdesinfektionsmittel steht bereit und ist vor Betreten des Containers zu gebrauchen. - Türen und Fenster werden nach Möglichkeiten offen gelassen um das Anfassen der Klinken zu vermeiden und Frischluft zu ermöglichen. - Ein Zweiergespräch im Büro findet unter dem Mindestabstand statt. - Unnötige Gegenstände welches von Sexarbei terinnen angefasst werden könnten (Zeitschriften, Flyer, etc.) werden entfernt. - Der Beratungscontainer wird täglich gereinigt und Flächen desinfiziert. Bereitstellung von Informationen - Informationen über angepasste Regelungen vor Ort in geeigneter Form für Sexarbeiterinnen. Geeignete Merkzettel (ggfs. Mehrsprachig) werden hierfür entworfen und zur Verfügung gestellt Die Bereitstellung und Ausführung erfolgt durch das Gesundheitsamt und den SkF. - Informationen über angepasste Regelungen vor Ort in geeigneter Form für Kunden im Eingangsbereich.(Aufsteller/Plakatform) werden durch das Amt für öffentliche Ordnung bereitgestellt. 7 Kontaktpersonen Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Gesundheitsamt Dr. Katrin Baumhauer (kommissarische Abteilungsleitung 536 Gesundheitshilfen, Sachgebietsleitung STI und sexuelle Gesundheit, Aidskoordination) Am Neumarkt 15-21 50676 Köln 0221 – 211 24602 0152-01631397 katrin.baumhauer@stadt-koeln.de Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln Rene Pieper (Leitung Prostituiertenhilfe) Mauritiussteinweg 77-79 50676 Köln 0221 – 12695 1144 rene.pieper@skf-koeln.de Dieses Hygienekon zept wurde in Zusammenarbeit der Kooperationspartner des Projektes Geestemünderstrasse und in Abstimmung mit dem Amt für Gleichstellung erstellt. Beteiligt an der Konzept Erstellung waren: Herr Pieper, SkF Köln Frau Dr. Baumhauer, Gesundheitsamt Stadt Köln Frau Rannersberger, Gesundheitsamt Stadt Köln Frau Kossow, Gesundheitsamt Stadt Köln Frau Wickerath, Polizei Köln Herr Breuer, Amt für öffentliche Ordnung, Stadt Köln Frau Siep, Amt für öffentliche Ordnung, Stadt Köln Frau Ermert, Amt für öffentliche Ordnung, Stadt Köln Herr Meyer, Amt für öffentliche Ordnung, Stadt Köln Frau Peter, Amt für Gleichstellung Stadt Köln Frau Müller, Amt für Gleichstellung Stadt Köln Bearbeitungsstand 23.09.2020
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Geestemünder Straße
- Mauritiussteinweg 77
- Michaelshoven
- Neumarkt 15
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0639/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 06.05.2021
- Erstellt
- 19.02.2021 11:09