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0639/2021

Corona-Pandemie: Auswirkung auf die Gleichstellung in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 06.05.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 27.05.2021, TOP 1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 Hygiene Schutzkonzept GMS

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

11021 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/1/I/1 
 
Vorlagen-Nummer  06.05.2021 
 0639/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 27.05.2021 
 
Corona-Pandemie: Auswirkung auf die Gleichstellung in verschiedenen gesellschaftlichen 
Bereichen 
Beantwortung der Fragen der SPD-Fraktion zur Vorlage 2645/2020 aus dem Sozialaus-
schuss am 14.01.2021:  
 
1. Ist die Stadt Köln in den Dialog mit ihren Unternehmen, Pflegeinrichtungen und Kranken-
häusern getreten, um eine Verbesserung in den Gesundheits- und Sozialberufen herbeizufüh-
ren und welche Maßnahmen wurden ergriffen?  
Die Tarifverträge für die Beschäftigten des öffentlichen Dienst auf Bundesebene und kommunaler 
Ebene werden durch die Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigung der kommunalen Arbeit-
geberverbände (VKA) mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion verhan-
delt. Für die Ärztinnen und Ärzte finden die zwischen der VKA und dem Marburger Bund verhandelten 
tariflichen Regelungen Anwendung. 
Wie bekannt ist, ist die Stadt Köln ist als Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband NRW verpflich-
tet, die durch die VKA verhandelten Tarifverträge anzuwenden und auf den Abschluss eigener Ver-
handlungen zu verzichten.  
Am 25.Oktober 2020 verständigten sich die o.g. Tarifvertragsparteien auf einen Tarifabschluss für die 
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, der unter anderem eine lineare Entgeltsteigerung in zwei 
Schritten (1,4% und 1,8%) vorsieht. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022.  
Neben der linearen Entgelterhöhung erhalten Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtun-
gen darüber hinaus eine neu geschaffene Pflegezulage, die ab dem 1. März 2021 in Höhe von 70,- € 
monatlich gezahlt werden soll und ab 1. März 2022 auf 120,- € erhöht wird. Die monatliche Intensiv-
zulage wird ab dem 1. März 2021 von 46,02 € auf 100,- € angehoben und damit mehr als verdoppelt. 
Außerdem wird die Wechselschichtzulage ab dem 1. März 2021 von 105,- € monatlich auf 155,- € 
erhöht.   
Zusätzlich haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine einmalige Corona-Sonderzahlung verstän-
digt, die noch im Dezember 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt wurde. Die einmali-
ge Corona-Sonderzahlung beträgt in Abhängigkeit der persönlichen Eingruppierung zwischen 300,- 
und 600,- €.  
Die Stadt Köln hat den Anspruch die Verbesserungen der Arbeitswirklichkeiten in allen ihren Beteili-
gungsunternehmen beständig zu verbessern. Die dazu ergriffenen Maßnahmen sind auf die jeweili-
gen Unternehmen zugeschnitten. 
 
2. Ist das Hygienekonzept für den Straßenstrich erarbeitet und welche Hygienemaßnahmen 
wurden konkret ergriffen? 
Für den betreuten Straßenstrich an der Geestemünder Straße haben das Gesundheitsamt, das Amt 
für Öffentliche Ordnung und der SkF e.V. Köln bereits im Sommer 2020 ein Hygienekonzept unter der

2 
 
Beachtung der geltenden Corona-Regelungen erarbeitet. Dieses wurde am 10.09.2020 der zuständi-
gen Landesministerin Scharrenbach (MHKBG) übergeben.  
Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Münster die Öffnung von Prostitutionsbetrieben mit seiner 
Entscheidung vom 08.09.2020 wieder erlaubt hatte, konnte das für die Geestemünder Straße entwi-
ckelte Konzept zügig umgesetzt und das Gelände am 29.09.2020 wieder geöffnet werden.  
Es wurden entsprechende Regelungen für die Nutzung aller Bereiche und des Beratungscontainers 
erlassen, eine strikte Mund-Nase-Schutz-Tragepflicht vorgeschrieben und weitere prostitutionsspezi-
fische Vorgaben gemacht. So darf z.B. nur noch ein Kunde pro Auto auf das Gelände einfahren. Ent-
sprechend geeignete Informationsmaterialen wurden für Sexarbeiter*innen und Kunden ausgearbei-
tet. Bei dem Konzept zur Regelung der Nachverfolgung der Kunden mit Pflicht zur Angabe von Name 
und Telefonnummer wurde Wert auf die Einhaltung größtmöglicher Anonymität der Sexarbeiter*innen 
und Einhaltung des Datenschutzes gelegt. Die praktische Umsetzung der Kundenkontaktnachverfol-
gung verlief nach Angaben der Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes, des Ordnungsamtes und des 
SkF e.V. gut.  
 
Wie ist der Umsetzungsstand der von Wohnungsnot betroffenen Sexarbeiter*innen diese fi-
nanziell zu unterstützen bzw. kurzfristig in Notwohnungen unterzubringen? 
Das Gesundheitsamt, der SkF e.V. Köln und Looks e.V. haben ihre Angebote für Sexarbeiter*innen 
während der gesamten Corona-Pandemie aufrechterhalten, so dass Sexarbeiter*innen in den ihnen 
bekannten Anlaufstellen jederzeit Hilfe finden konnten und können. Der individuell sehr unterschiedli-
chen Situation angemessen, kann von dort zum Teil direkte Hilfe geleistet oder entsprechend weiter 
vermittelt werden. 
Der SkF e.V. Köln berichtet dazu: 
Je nach Bedarfslage wurden und werden 244 Frauen in existentiellen Notlagen seit März 2020 vom 
SkF e.V. Köln mit Lebensmitteln und anderen notwendigen Dingen (aus Spenden) wie Guthabenkar-
ten für Handys etc. zum Teil dauerhaft unterstützt. Der SkF e.V. Köln begleitet Frauen bei der Bean-
tragung von Leistungen nach SGB II zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Es wird zusammen mit 
den Frauen, die eine Zuwanderungsgeschichte haben, überprüft, ob ein Leistungsanspruch vorliegt 
und ggf. entsprechende Leistungen beantragt, die dann auch zur Nutzung der Wohnungslosenhilfe 
berechtigen. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, dass der SkF e.V. Köln seine auf-
suchende Arbeit kontinuierlich aufrechtgehalten und fortgesetzt hat um auch Sexarbeit*innen zu er-
reichen, die trotz des geltenden Verbotes arbeiten. 
Frauen ohne jeden Hilfeanspruch (keine Anmeldung zur Sozialversicherung, kurzer Aufenthalt in 
Deutschland, Arbeiten in der Illegalität und ohne Anmeldung nach ProstSchG) haben die Möglichkeit 
im Rahmen der humanitären Hilfen einen sicheren Schlafplatz zu bekommen und weitere Hilfen des 
SkF e.V. in Anspruch zu nehmen. Dazu gehört z.B. auch die Vermittlung in eine geringfügige Be-
schäftigung, um einen Zugang zur Krankenversicherung zu erhalten. Einige obdachlose Frauen konn-
te der SkF e.V. Köln, in Absprache mit dem Wohnungsamt und über die eigenen Netzwerke, in 
Wohnraum vermitteln.  
Looks e.V.: 
Im Verlauf des Pandemiegeschehens hat Looks e.V. seine beratende Tätigkeit fortgeführt, Mahlzeiten 
als „Take-Away“ verteilt und bei Behördengängen begleitet – u.a. auch um Zugang zur Wohnungslo-
senhilfe zu gewährleisten.  
Standardmäßig werden keine Notwohnungen speziell für wohnungslose Sexarbeiter*innen von der 
Stadt vorgehalten. Menschen, denen aufgrund von Schulden und fehlenden Einnahmen aus der 
Prostitution die Räumung der Wohnung droht, finden bei den ReSo-Diensten der Stadt, beim SKM, 
dem SkF e.V. oder Looks e.V. die notwendigen Hilfen, um eine Räumung abzuwenden.  
Aktuell erfolgt die Versorgung von Obdachlosigkeit Betroffener im Rahmen der Covid-19-Pandemie 
gemäß Ratsvorlage 0175/2021 (04.02.2021). Dies würde selbstverständlich auch für von Obdachlo-
sigkeit betroffene Sexarbeiter*innen gelten, wenn sie sich zwecks Unterbringung bei der Verwaltung 
melden oder im öffentlichen Raum vom Streetwork angetroffen würden.

3 
 
3. Die Kölner Frauenhäuser haben aufgrund der Pandemie einen Aufnahmestopp verhängt. 
Sind die Schutzausrüstung nun angeschafft worden und kann man jetzt schon eine Wirksam-
keit der Kampagnen „Zu Hause nicht sicher" nachweisen?  
Mit Beginn des ersten LockDowns haben die beiden Frauenhäuser ab dem 09.04.2020 keine Frauen 
aufgenommen. Ende April startete das Projekt Corona –Clearing. Somit war die Aufnahme von Frau-
en lediglich 3 Wochen unterbrochen. 
Das Projekt Corona-Clearing wurde in das Kölner Hilfesystem als Pandemie-Maßnahme zusätzlich 
implementiert. Für Frauen und Kinder, die Opfer häuslicher Gewalt sind und sicher untergebracht 
werden müssen, hat die Stadt Köln fünf Wohnungen zur Verfügung gestellt, in denen Frauen, die Op-
fer von häuslicher Gewalt wurden, mit bis zu sieben Kindern vorübergehend wohnen können. Die 
Wohnungen dienen der Erstaufnahme und dem so genannten "Clearing", einer Intervention, um zu-
nächst Klarheit über eine eventuell bestehende Covid19-Infektion zu erhalten und den Hilfe- und Un-
terstützungsbedarf der Betroffenen zu ermitteln. Diese Erstversorgung und Beratung übernehmen 
Mitarbeiterinnen der beiden Kölner Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt (Gewaltschutzzent-
rum des Sozialdienstes katholischer Frauen Köln (SkF) und "Der Wendepunkt", Frauenberatung und 
Gewaltschutzzentrum der Diakonie Michaelshoven e.V.). Nach der Klärung des Hilfebedarfes wird bei 
Frauen und Kindern, die akut bedroht und verfolgt sind, innerhalb von 14 Tagen die Aufnahme in ein 
autonomes Frauenhaus außerhalb Kölns, im Einzelfall auch in Köln, sichergestellt. 
Eine Refinanzierung von Schutzausrüstung ist über Mittel des Bundes sowie des LVR erfolgt. 
Die Kampagne. „Zuhause nicht sicher“ wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen 
und Jugend initiiert. Generell sind Erfolge solcher Kampagnen nur schwer messbar. Die Kampagne 
wurde von der Stadt Köln unterstützt. Der Stadt Köln liegen keine Erkenntnisse für den Erfolg dieser 
Kampagne vor. Die Kampagne verweist auf eine Internetseite des BMFSFJ „staerker-als-Gewalt.de“, 
in der Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Menschen verlinkt sind. Es kann angenommen wer-
den, dass eine stärkere Bewerbung der Angebote auch zu vermehrten Anfragen Betroffener führt. 
Entsprechende Informationen und Auswertungen in 2020 liegen noch nicht vor.  
Weitere Fragen der SPD Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 
14.01.2021: 
 
Auf welchen Daten beruht die Aussage der Verwaltung, dass viele Sexarbeitende mit Migrati-
onshintergrund in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind?   
Die Daten beruhen auf Aussagen von Sexarbeitenden, zu denen im Rahmen der Angebote des SKF 
und des Gesundheitsamtes Kontakt besteht (Medizinische Sprechstunde/Offene Beratung des SKF 
und Beratung des Gesundheitsamtes). Außerdem konnte diese Aussage aus der Vernetzung mit an-
deren Beratungsstellen landesweit getroffen werden.  
 
Gibt es aufsuchende Hilfen für Menschen in der Prostitution?  
Diese Frage wurde zuvor unter 2 beantwortet. 
 
Gibt es von Seiten der Stadt spezielle finanzielle Hilfen für Menschen in der Prostitution und 
falls nicht, sind solche geplant? 
Es gibt keine städtischen speziellen finanziellen Hilfen für Menschen in der Sexarbeit. Es werden in-
dividuelle Zugänge zu Leistungsansprüchen geprüft und ggfs. gewährt. Auch dazu die Beantwortung 
unter 2.  
Welche Einflussmöglichkeiten sieht die Stadtverwaltung bei den stadtnahen Betrieben – ins-
besondere in Pflege- und Krankeneinrichtungen – für bessere Bezahlung, Arbeitsbedingungen 
zu sorgen und die Arbeitnehmer*innenrechte zu stärken?  
Auf diese Frage wird in der Beantwortung zu 1 eingegangen. Die stadtnahen Betriebe werden in Ge-
sellschaftsformen wie GmbHs geführt, die jeweils eigene Arbeitnehmer*innenvertretungen haben.   
Gez. Reker

Anlage 1 Hygiene Schutzkonzept GMS

10802 Zeichen

COVID-19 Schutz- und Hygienekonzept  
bei Öffnung der Prostitution 
 
 
auf dem geschützten Straßenstrich der 
Geestemünderstraße 
in Köln 
 
 
 
Unter Berücksichtigung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW

2 
Inhalt 
 
Präambel ................................ ................................ ................................ ..............................  3 
Allgemeine Hygieneregeln ................................ ................................ ................................ .. 3 
Gelände ................................ ................................ ................................ ................................  3 
Anbahnung ................................ ................................ ................................ .......................... 4 
Kontaktdaten ................................ ................................ ................................ ....................... 4 
Verrichtung und Kontakt ................................ ................................ ................................ .... 5 
Verrichtungsboxen ................................ ................................ ................................ .............. 5 
Aufenthaltsraum der Sexarbeiterinnen ................................ ................................ .............. 5 
Beratungscontainer................................ ................................ ................................ ............. 5 
Bereitstellen von Informationen                 6 
Autoren/Kontaktpersonen  ................................ ................................ ................................ . 7

3 
Präambel  
Das Gelände der Geestemünderstr. dient der Anbahnung, Verrichtung und Aufenthalt der dort 
arbeitenden Sexarbeiterinnen. Die Verrichtung findet meist im Auto, in den Verrichtungsboxen 
statt. Das Gelände wird von der Stadt Köln, dem Amt für Öffentliche Ordnung in 
Zusammenarbeit mit der Polizei, dem örtlichen Gesundheitsamt und dem Sozialdienst 
katholischer Frauen e.V. Köln (SkF e.V.), betrieben.  
Um in Coronazeiten das Gelände, und somit die Prostitution wieder öffnen zu können, bedarf 
es eines angemessenen sowie realistischen Hygiene- und Schutzkonzeptes.  
Im Sinne des zuvor bestehenden Konzeptes der Geestemünderstr.  wird b ei den  unten 
aufgeführten Maßnahmen auf eine freiwillige und ein gewissenhaftes Verhalte n der 
Sexarbeiterinnen gesetzt und dient der Risikominimierung.  
Der SkF Köln e.V. und das Gesundheitsamt Köln nehmen vor Ort keine kontrollierende Rolle 
ein. Das Haus- bzw. Platz- und Kontrollrecht obliegt dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt 
Köln. Die Kooperationspartner vor Ort weisen auf die bestehenden Hygiene - und 
Schutzmaßnahmen hin und leiten bei groben Verstößen, Regelverstöße an das Ordnungsamt, 
bzw. die Polizei weiter. 
Bei allen Veränderungen und Anpassungen des Konzeptes „Geestemünderstr.“ muss d ie 
Rolle des Gesundheitsamtes und des SkF´s den möglichst anonymen Beratungs - und 
Versorgungscharakter beibehalten. Ansonsten wären unwiederbringliche Schäden am gesamt 
Konzept der Gestemünder Strasse, aber auch für das gut etablierte, auf Vertrauen basierende 
Verhältnis im Rahmen weiterer Angebote für Sexarbeiterinnen in Köln zu befürchten. 
Die Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes bleiben davon unberührt.  
Es wird empfohlen, die Coronawarn-App zu nutzen. 
 
Allgemeine Hygieneregeln 
- Regelmäßiges Handwaschen mit Seife (min. 30 Sekunden)  
- Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten 
- Niesen und Husten in die Armbeuge 
- Halten sie Hände soweit es geht aus dem Gesicht  
- Bei Anzeichen auf eine COVID-19 Infektion 
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#d
oc13776792bodyText3 
 ist ein Arzt/ eine Ärztin zu kontaktieren.  
 
Gelände 
- Das Gelände ist Montag bis Sonntag geöffnet. Die genauen Uhrzeiten sind in Folge 
mit den Kooperationspartnern abzusprechen, da anders als im sonstigen Konzept

4 
verankert, bei Wiedereröffnung unter den Veränderten Regelungen bis auf 
Weiteres ein Kooperationspartner vor Ort sein sollte.  
Am 22.09.2020 haben sich die Kooperationspartner darauf Verständigt mit 
folgenden Öffnungszeiten die Geestemünderstrasse zu öffnen:  
Mo-So von 14-19 Uhr 
Start: 28.09.2020 
Innerhalb der Anwesenheitsz eit von SkF und Gesundheitsamt ist der 
Beratungscontainer für die Sexarbeiterinnen für die psychosoziale - und 
gesundheitliche Beratung in Betrieb.  
- Auf dem Gelände besteht für die Sexarbeiterinnen, einfahrende Kunden und 
Mitarbeitende der Kooperationsgemeinschaft eine Maskenpflicht. Diese ist mit 
einer sogenannten Mund-Nasen-Bedeckung, wahlweise Visier, einzuhalten. Es ist 
darauf hinzuweisen, dass dies ggfs. nicht davor Schützt Kontaktperson zu werden. 
- Auf dem Gelände sind max. 30 Sexarbeiterinnen erlaubt. Ein Mindestabstand vo1,5 
Meter unter den Sexarbeiterinnen ist zu gewährleisten.   
- Bei Anzeichen von COVID-19Symptomen 
(https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#
doc13776792bodyText3) ist die Sexarbeiterin des Geländes zu verweisen und soll 
über Covid-19-Testmöglichkeiten in der Umgebung aufgeklärt werden. Einen Test 
auf Covid -19 sollte in diesen Fällen niedrigschwellig und kostenlos angeboten 
werden.  
- Aktuell ist das Betreten des Geländes nur für Sexarbeiterinnen erlaubt, die schon 
vor der Corona Pand emie auf der Geestemünderstr. gearbeitet haben. Das 
Vorlegen der sogenannten „Geestecard“ ist Pflicht. Erst nach einem Briefing über 
die neuen Reglungen darf auf dem Gelände gearbeitet werden. 
- Das Gelände darf ausschließlich nur mit einer Person pro Fahrzeug befahren 
werden.  
- Im Einfahrtsbereich ist eine entsprechend ausgestattete Hygienestation mit Hand-
Desinfektionsmittel und einer Informationstafel zu den veränderten Regeln 
platziert. 
 
Anbahnung  
- Das Anbahnungsgespräch findet mit einem Mindestabstand von 1,5 Meter statt. 
Dabei ist auf ein kontaktfreies Begrüßungsritual, gerade bei Stammkunden, zu 
achten.  
- Im Anbahnungsgespräch wird auch auf die Aufnahme von Daten zwecks 
Rückverfolgung von Infektionsketten hingewiesen.  
- Bei Anbahnung mit Fußgängern und Zweiradfahrern, gelten die gleichen Regeln.

5 
Kontaktdaten 
- Bevor es zur sexuellen Dienstleistung  kommt, ist die Sexarbeiterin nach 
Coronaschutzverordnung NRW, Fassung vom 16.09.2020, verpflichtet, die 
Kontaktdaten des Kunden festzuhalten. (Procedere und Organisation siehe 
Anlage).  
- Die gesammelt en Kontaktdaten werden beim SkF datensicher aufbewahrt und 
nach vier  Wochen datensicher vernichtet. Sollte ein Kunde seine Kontaktdaten 
nicht angeben, ist eine Verrichtung untersagt.  
 
Verrichtung und Kontakt  
- Beim Kontakt müssen  Stellungen praktiziert werden, bei denen die 
Tröpfchenübertragung gering ist. Der Körperkontakt ist auf das notwendigste Maß 
zu beschränken. 
- Auf Sexspielzeug ist bis auf weiteres zu verzichten.  
- Der Mund-Nasen-Schutz muss auch während der Verrichtung getragen werden. 
- Bestehende Safer Sex Praktiken sind weiter einzuhalten.  
 
Verrichtungsboxen 
- Die sexuelle Dienstleistung findet ausschließlich innerhalb der Verrichtungsboxen 
statt, im Auto, bei geöffneten Fenstern. Ein Verlassen der Verrichtungsbox ist für 
den Kunden nicht erlaubt.  
- Türgriffe und Oberflächen innerhalb der Verrichtungsboxen und im 
Aufenthaltsbereich der Sexarbeiterinnen  sind regelmäßig nach Betreten und 
Benutzung zu desinfizieren. Desinfektionsmittel steht in den Verrichtungsboxen 
bereit. Die Reinigung ist durch die Sexarbeiterin in einer aushängenden Liste mit 
Uhrzeit zu dokumentieren. 
- Nach der sexuellen Dienstleistung  ist ein Betreten de s Aufenthalts - und 
Sanitärraumes nach vorheriger Hände-Desinfektion und mit Mund -Nase-Schutz 
erlaubt. Abstandsregeln unter den Sexarbeiterinnen sind einzuhalten. 
 
Aufenthaltsraum der Sexarbeiterinnen 
- Im Aufenthaltsraum ist auf Mindestabstand, das Tragen von Mund-Nasen-
Bedeckung und Desinfektion/regelm äßiges Händewaschen  zu achten. 
Ausreichend Desinfektionsmittel und Mund -Nasenmasken wird den 
Sexarbeiterinnen kostenlos zur Verfügung gestellt. 
- Es ist darauf zu achten, dass sich lediglich nur 4 Sexarbeiterinnen gleichzeitig dort 
befinden.

6 
Beratungscontainer 
- Beratungs- und Kontaktgespräche sind wo möglich außerhalb des Containers im 
freien zu halten.  
- Die Anzahl der wird innerhalb des Containers auf maximal 4 Personen 
eingeschränkt, auf ausreichende Durchlüftung ist zu achten.  
- Im Eingang liegt eine Kontaktliste bereit, die bei Betreten des Containers 
auszufüllen ist. Handdesinfektionsmittel steht bereit und ist vor Betreten des 
Containers zu gebrauchen. 
- Türen und Fenster werden nach Möglichkeiten offen gelassen um das Anfassen 
der Klinken zu vermeiden und Frischluft zu ermöglichen.  
- Ein Zweiergespräch im Büro findet unter dem Mindestabstand statt.  
- Unnötige Gegenstände welches von Sexarbei terinnen angefasst werden könnten 
(Zeitschriften, Flyer, etc.) werden entfernt. 
- Der Beratungscontainer wird täglich gereinigt und Flächen desinfiziert.  
 
Bereitstellung von Informationen  
- Informationen über angepasste Regelungen vor Ort  in geeigneter Form für 
Sexarbeiterinnen. Geeignete Merkzettel (ggfs. Mehrsprachig) werden hierfür entworfen 
und zur Verfügung gestellt  Die Bereitstellung und Ausführung erfolgt durch das 
Gesundheitsamt und den SkF. 
- Informationen über angepasste Regelungen vor Ort in geeigneter Form für Kunden im 
Eingangsbereich.(Aufsteller/Plakatform) werden durch das Amt für öffentliche Ordnung 
bereitgestellt.

7 
Kontaktpersonen 
 
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin  
Gesundheitsamt  
Dr. Katrin Baumhauer  (kommissarische Abteilungsleitung 536 Gesundheitshilfen, 
Sachgebietsleitung STI und sexuelle Gesundheit, Aidskoordination) 
Am Neumarkt 15-21 
50676 Köln  
0221 – 211 24602 
0152-01631397 
katrin.baumhauer@stadt-koeln.de 
 
 
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln 
Rene Pieper (Leitung Prostituiertenhilfe)  
Mauritiussteinweg 77-79 
50676 Köln 
0221 – 12695 1144 
rene.pieper@skf-koeln.de 
 
 
Dieses Hygienekon zept wurde in Zusammenarbeit der  Kooperationspartner des Projektes 
Geestemünderstrasse und in Abstimmung mit dem Amt für Gleichstellung erstellt.  
 
Beteiligt an der Konzept Erstellung waren: 
 
Herr Pieper, SkF Köln 
Frau Dr. Baumhauer, Gesundheitsamt Stadt Köln 
Frau Rannersberger, Gesundheitsamt Stadt Köln 
Frau Kossow, Gesundheitsamt Stadt Köln 
Frau Wickerath, Polizei Köln 
Herr Breuer, Amt für öffentliche Ordnung, Stadt Köln 
Frau Siep, Amt für öffentliche Ordnung, Stadt Köln 
Frau Ermert, Amt für öffentliche Ordnung, Stadt Köln 
Herr Meyer, Amt für öffentliche Ordnung, Stadt Köln 
Frau Peter, Amt für Gleichstellung Stadt Köln 
Frau Müller, Amt für Gleichstellung Stadt Köln 
 
 
 
Bearbeitungsstand 23.09.2020

Beratungsverlauf (1)

27.05.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Geestemünder Straße
  • Mauritiussteinweg 77
  • Michaelshoven
  • Neumarkt 15

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0639/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
06.05.2021
Erstellt
19.02.2021 11:09