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1167/2023

Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung, hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 12.06.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 14.08.2023, TOP 9.1.2

Anlage 2 BV 9 Vorblatt

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 BV 9 Legende

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Anlage 1 BV 9 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 4 BV 9 Zusammenfassung

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Anlage 2 BV 9 Vorblatt

94 Zeichen

Vorschläge zur Änderung des StrReinV
als Zusammenfassung mit Legende
S T A D T B E Z I R K   9

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2406 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/V 
 
Vorlagen-Nummer 
 1167/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur 
Straßenreinigungssatzung, hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der 
Hauptsatzung  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der 
Stadt Köln und dem Rat der Stadt Köln die Änderung des Straßenreinigungsverzeichnisses 
zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die 
Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 
01.01.2024 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung 
zuleitet. 
Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Stra-
ßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufge-
nommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtli-
chen Tatbeständen (z. B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der 
Reinigungspflicht außerhalb geschlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). 
Aufgrund von Überprüfungen sowie Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bür-
ger*innen und Wohnungsgenossenschaften u. a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Rei-
nigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. 
Ein Teil der Änderungen ist ausschließlich redaktioneller Art und dient der Klarstellung (Kenn-
ziffer 8 (s. Anlage 3 BV 9 Legende)). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reini-
gungszuständigkeit oder –häufigkeit. 
Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Stra-
ßenreinigungssatzung frühzeitig dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es 
zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fortschreibung 
des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. 
 
Anlagen

Anlage 3 BV 9 Legende

641 Zeichen

L E G E N D E
Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 9
Straßenreinigung
Kennziffer
A Aus widmungstechnischen Gründen
1. Zusetzungen
2. Streichungen
B Aus anderen rechtlichen Gründen
3. Änderung der Kategorie
C Aus sachlichen Gründen
4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbahn
5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg
6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinigung (Reinigungspflicht)
7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigung
D Aus redaktionellen Gründen
8. Berichtigungen und Präzisierungen
Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS
A Anliegerstraße
H Hauptstraße
G Gehweg
FG Fußgängergeschäftsstraße

Anlage 1 BV 9 Öffentlichkeitsbeteiligung

836 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es sind nur wenige Bürger*innen betroffen. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 4 BV 9 Zusammenfassung

2613 Zeichen

Bezirk: Mülheim, Satzungsänderungen zum 01.01.2024
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
alt:
Düsseldorfer Str.
von Mülheimer Freiheit bis Wiesdorfer Str. H 2 2
Stichstraße zu Nr. 21-25 und Nr. 48 x x
Fußweg zum Stammheimer Ufer x
Stichstraßen zu Nr. 84-86a, 92-94 und 108/Seitenfront Von-Lohe-Str. 
10
A 2 2
Wohnwege von Seitenfront Nr. 108 bis Nr. 82 G 2
Wohnwege von Nr. 68 G 2
Stichstraße zu Nr. 330-334 A 1 x
neu:
Düsseldorfer Str.
von Mülheimer Freiheit bis Wiesdorfer Str. H 2 2
Stichstraße zu Nr. 21-25 x x 8
Fußweg zum Stammheimer Ufer x
Stichstraßen zu Nr. 84-86a, 92-94 und 108 A 2 2 8
Wohnwege von Seitenfront Nr. 108 bis Nr. 82 G 2
Wohnwege von Nr. 68 G 2
Rundfahrt um die Häuser Düsseldorfer Str. 95-97 und Rückfront 
Düsseldorfer Str. 123-125
A 1 1 Widmung
Platzfläche vor den Häusern Düsseldorfer Str. 99 und Rückfront 
Düsseldorfer Str. 127-129 mit Treppen und Rampe
A 1 1 Widmung
Stichstraße zu Nr. 330-334 A 1 x
alt:
Heidelberger Str.
von Kalk-Mülheimer Str. bis Kopernikusstr. H 5 5
von Kopernikusstr. bis östliches Ende der Eisenbahnunterführung 
(Stadtteilgrenze Buchheim)
H 2 2
von östliches Ende der Eisenbahnunterführung (Stadtteilgrenze 
Buchheim) bis Frankfurter Str.
H 2 2
neu:
Heidelberger Str.
von Kalk-Mülheimer Str. bis Kopernikusstr. H 6 6 4, 5 Zunahme Verschmutzung Reinigungserhöhung 
Vorschlag Verwaltung
von Kopernikusstr. bis östliches Ende der Eisenbahnunterführung 
(Stadtteilgrenze Buchheim)
H 2 2
von östliches Ende der Eisenbahnunterführung (Stadtteilgrenze 
Buchheim) bis Frankfurter Str.
H 2 2
alt:
Straße Straßen-
art
Art der 
Änderung
BemerkungReinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
Seite 1

Bezirk: Mülheim, Satzungsänderungen zum 01.01.2024
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Straße Straßen-
art
Art der 
Änderung
BemerkungReinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
Triberger Weg
von Höhenhauser Ring bis Haslacher Weg x
bis Berner Str. A 1 x
2 Stichstraßen zum Höhenhauser Ring x
Verbindungsstraße vom Triberger Weg zum Höhenhauser Ring 
(gegenüber Nr. 17)
x x
neu:
Triberger Weg
von Höhenhauser Ring bis Haslacher Weg x
von Haslacher Weg bis Berner Str. A 1 x 8
Stichstraße zum Höhenhauser Ring Hausnr. 2-2a x x 8
Stichstraße zum Höhenhauser Ring Hausnr. 6-16 x 8
Stichstraße zum Höhenhauser Ring Hausnr. 22-32 x 8
Stichstraße zum Höhenhauser Ring Hausnr. 34-38 x x 8
alt:
Walter-Meckauer-Str. A 1 x
Verbindungsweg zwischen Walter-Meckauer-Str. Nr. 28/26 und 
Piccoloministr.
G 1
neu:
Walter-Meckauer-Str. A 1 x
Verbindungsweg zwischen Walter-Meckauer-Str. Nr. 28/26 und 
Piccoloministr.
x 7 Streichung Vorschlag Verwaltung
Seite 2

Beratungsverlauf (1)

14.08.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (21)

  • Düsseldorfer Straße 123
  • Wiesdorfer Straße
  • Heidelberger Straße
  • Kalk-Mülheimer Straße
  • Kopernikusstraße
  • Frankfurter Straße
  • Berner Straße
  • Walter-Meckauer-Straße
  • Piccoloministraße
  • Brückenstraße 5
  • Stammheimer Ufer
  • Haslacher Weg
  • Höhenhauser Ring
  • Triberger Weg
  • Mülheimer Freiheit
  • Von-Lohe-Straße 10a
  • Hauptstraße
  • Straße 10
  • Straße 12
  • Straße 9
  • Straße A 1x

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Details

Aktenzeichen
1167/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
12.06.2023
Erstellt
05.04.2023 15:50