Mandari Insight

3155/2020

Erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB zur 208. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim,

Mitteilung Ausschuss 15.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 03.05.2021, TOP 10.2.6

Anlage 2 - Bisherige Darstellung

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Ansehen

Anlage 5 - Synopse 208. und 216. beabsichtigte Darstellung

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Ansehen

Anlage 4 - Begründung

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Ansehen

Anlage 1b - Lage beider Änderungsbereiche

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1a - Lage Änderungsbereich

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Ansehen

Anlage 3 - Beabsichtigte Darstellung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Bisherige Darstellung

1386 Zeichen

GI
 
 
GE
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
W
 
 
GI
 
 
 
 
 
W
 
 
 
 
 
 
 
 
SO
Messe
 
W
 
 
 
 
 
GE
 
 
WB
 
 
 
 
 
W
 
 
GE
 
 
W
 
 
 
 
 
 
 
 
MI
 
 
 
 
 
MI
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
GE
 
 
 
 
 
W
 
 
SO
Baumarkt
 
 
 
 
M
 
 
 
 
 
 
 
MI
 
 
MK
 
 
 
 
 
GE
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
GE
 
 
W
 
 
MK
 
 
SO
Musikalienhandel
 
SO
Hafen
 
 
 
SO
Hafen
 
 
 
 
SO
Parkhaus+Logistikfläche
für Messezwecke
 
 
 
SO
Messe
 
 
 
  
 
  
 
 
GE
 
 
SO
Messe
 
SO
Hafen
 
 
 
 
 
 
 
WB
 
 
SO
Messe
 
 
 
 
SO
Kulturelle Einrichtungen
 
SO*
grfl. Einz.handel, Nahver
 
 
 
 
GE
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 2
- bisherige Darstellung -
208. Änderung des Flächennutzungsplanes
Lindgens-Areal in Köln-Mülheim
0 100 20050
Meter
1:10.000M.:
Legende
Fläche für Ver- und Entsorgung
Alteneinrichtung
Bad
Brunnen
Dauerkleingärten
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung
Kirche
Parkanlage
Post
Schule
Spielplatz
Spielplatz, Standort unbestimmt
Sporthalle
Sportplatz
Umspannwerk
Verwaltung
Wohnen, immissionsbelastet
Änderungsbereich
Kerngebiet (MK)
Besonderes Wohngebiet (WB)
Wohnbaufläche (W)
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Wasserfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
Sondergebiet (SO)
Industriegebiet (GI)
Gewerbegebiet (GE)
Gemischte Baufläche (M)
Mischgebiet (MI)

Anlage 5 - Synopse 208. und 216. beabsichtigte Darstellung

1089 Zeichen

SO
Hafen
 
M
 
 
 
 
GE
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
M
 
 
 
 
W
 
 
M
 
 
W
 
 
 
 
 
Schule
 
GE
 
 
M
 
 
Schule
 
GE
 
 
 
 
GE
 
 
GE
 
  
 
M
 
 
GE
 
 
- Synopse aus beiden beabsichtigten Darstellungen -
208. und 216. Änderung des Flächennutzungsplanes
Lindgens-Areal und Mülheim-Süd und Hafen in Köln-Mülheim
¯
0 100 20050
Meter
1:10.000M.:
208. Änderung des FNP -
"Lindgens-Areal"
216. Änderung des FNP -
"Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen"
Legende
Fläche für Ver- und Entsorgung
9 Alteneinrichtung
; Bad
< Brunnen
= Dauerkleingärten
E Grünfläche
: Jugendeinrichtung
R Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt
S Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
F Kindereinrichtung
! Kirche
' Parkanlage
( Post
* Schule
, Spielplatz
J Spielplatz, Standort unbestimmt
. Sporthalle
/ Sportplatz
0 Umspannwerk
3 Verwaltung
7 Wohnen, immissionsbelastet
Änderungsbereich
Kerngebiet (MK)
Gemischte Baufläche (M)
Besonderes Wohngebiet (WB)
Wohnbaufläche (W)
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Wasserfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
Sondergebiet (SO)
Industriegebiet (GI)
Gewerbegebiet (GE)

Anlage 4 - Begründung

91913 Zeichen

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Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbin-
dung mit § 4a Absatz 3 BauGB und Umweltbericht nach § 2a und 
Anlage 1 BauGB  
zur 208. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 9 / Köln-Mülheim 
Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim 
hier:  FNP-Änderung im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
69472/01; Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim– gemäß § 8 Absatz 3 BauGB 
  
1 Gebietsbeschreibung 
Der Änderungsbereich der 208. Änderung des FNP liegt im südlichen Bereich des Stadtbe-
zirks Köln-Mülheim und umfasst das Lindgens-Areal mit dem größten Teil der ehemaligen 
Produktionsstätten der Firma Lindgens & Söhne GmbH & Co. KG sowie ein angrenzendes 
städtisches Grundstück. Es wird begrenzt von der Deutz-Mülheimer Straße im Südosten, 
dem Auenweg im Süden, dem Rheinboulevard im Nordwesten sowie im Norden von der 
Fußgängerbrücke ("Katzenbuckel") über das Hafenbecken des Mülheimer Hafens. Die Ab-
grenzung entspricht dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
69472/01 mit dem Arbeitstitel „Lindgens-Areal in Köln-Mülheim“.  
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rund 4,6 Hektar (ha). 
 
Abbildung 1: Darstellung des rechtkräftigen Flächennutzungsplans (FNP) mit den Änderungsbereichen der 208. 
und 216. FNP-Änderungen sowie der 194. FNP-Änderung   
Diese 208. Änderung des FNP wurde aus verfahrenstechnischen Gründen aus dem Gesamt-
zusammenhang der 216. Änderung "Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen" herausgelöst 
(siehe Abbildung 1). Grund war die zum Einleitungsbeschluss dieser 216. Änderung bereits 
fortgeschrittene Bebauungsplanung zum Lindgens-Areal. Die in der 208. Änderung beschrie-
benen Planungsinhalte und -ziele sind mit dieser Änderung abgestimmt und ergänzen diese 
strukturell. Das Verfahren zur 208. Änderung des FNP, „Lindgens-Areal“ wird möglichst zeit-
gleich zur umfassenden 216. Änderung des FNP betrieben, sodass die erneuten Offenlagen 
für beide Verfahren im Idealfall synchron durchgeführt werden. 
2 Anlass, Ziel und Zweck der Planung 
Der rechtsrheinische Kölner Stadtraum mit den Stadtteilen Deutz, Mülheim, Kalk und Hum-
boldt-Gremberg stellte fast 150 Jahre lang den größten gewerblich-industriell geprägten Ver-
flechtungsraum innerhalb des Kölner Stadtgebietes dar. Noch in den 1970er und 1980er 
Jahren wurde von einer relativ stabilen gewerblichen Situation ausgegangen, so dass zur 
Standortsicherung und -entwicklung diese Gewerbe- und Industriegebiete in den (1984

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rechtskräftig gewordenen) FNP aufgenommen wurden. Historisch bedingt liegen diese ehe-
maligen Industriegebiete in Köln im Randbereich zur Kernstadt. Lindgens & Söhne, Van der 
Zypen und Charlier, Eugen Langen, Bergmann & Simons, Nikolaus August Otto, Ferdinand 
Kohlstadt sind Namen, die mit dem industriellen Aufschwung Mülheims eng verbunden sind. 
Durch die rasant voranschreitende Stadtentwicklung im Zuge der Industrialisierung wurden 
sie schnell von ergänzenden Siedlungsstrukturen eingeholt und umfasst; die Eisenbahn und 
Vorortbahnen spielten dabei eine mitentscheidende Rolle.  
Doch der Niedergang der Montanindustrie und damit der Rückzug der Industrie hinterließ am 
Ende des 20. Jahrhunderts zwischen Rhein und Eisenbahnring über 160 ha Industriebrache 
und setzt sich bis heute fort.  
Grundsätzlich stehen den negativen Folgen des wirtschaftlichen Strukturwandels neue 
Chancen und Möglichkeiten zum zukunftsorientierten Ausbau des Wirtschaftsstandortes 
Köln im Allgemeinen und insbesondere des Rechtsrheinischen gegenüber. Die sich in der 
Nachbarschaft befindliche Koelnmesse als internationaler Handels- und Kongressstandort 
und die dort ansässigen Großunternehmen (RTL, Talanx Asset Management, Lufthansa) wir-
ken als Ansiedlungsmagneten mit überregionaler und teils internationaler Bedeutung. Drei 
achsiale Straßenerschließungen in Nord-Süd-Richtung, die tangierende Stadtbahnstrecke 
und der Deutzer Bahnhof als Knotenpunkt der regionalen und überregionalen Bahnverbin-
dungen mit Flughafenanschluss ergänzen die guten Standortvoraussetzungen. 
Dieser Strukturwandel zum Dienstleistungsstandort und damit verbundene Sanierungs- und 
Modernisierungsmaßnahmen haben viele Viertel - auch der großen wirtschaftlichen, kulturel-
len und sozialen Anziehungskraft Kölns geschuldet - relativ zügig wieder aufleben lassen. Es 
verblieben die aufgelassenen Industriebereiche, deren neue Inwertsetzung aufgrund des 
stark zunehmenden Flächendrucks, der auf Köln lastet, schnell fortschreiten muss. Eine er-
neute Produktionsaufnahme industrieller Nutzungen muss an dieser Stelle ausgeschlossen 
werden, obgleich die Nähe zum Mülheimer Hafen zunächst günstige Grundvoraussetzungen 
bieten könnte. Die Wohnbebauung ist - historisch und neuzeitlich - an die ehemaligen Flä-
chen herangerückt, die Verkehrsinfrastruktur erfüllt nicht die Voraussetzungen, um weitere 
umfangreiche Logistikprozesse aufnehmen zu können und die Randlage zur Messe und zur 
erweiterten Innenstadt erlaubt keine (Neu-)Etablierung von Industrien oder Betrieben mit ei-
nem gewissen Konfliktpotential. 
Die ganzheitliche Entwicklung des Gesamtareals und seiner Teilbereiche zog Planerforder-
nisse nach sich und stieß umfassende Planungs- und Beteiligungsprozesse an. 
Zunächst fokussierten sich räumliche und inhaltliche Entwicklungs- und Erneuerungsschwer-
punkte im Rechtsrheinischen Entwicklungskonzept (REK) auf den Stadtteil Kalk. Mit dem 
REK-Nord und den darin definierten, zukünftigen Nutzungsstrukturen wurden anschließend 
und ab 2005 auch die Grundlagen für eine Erneuerung der Stadtviertel Deutz-Nord, Mül-
heim-Süd und Buchforst geschaffen. 
Auf diesen Grundlagen baute - für den Stadtteil Mülheim - das Strukturförderprogramm "Mül-
heim 2020" auf, welches vor allem wirtschaftliche, bauliche und soziale Ziele verfolgt. Gene-
relle wirtschaftsstrukturelle Entwicklungsziele sind dabei 
- der Wiederauf- und -ausbau des Wirtschaftsstandortes mit gesamtstädtischen und lo-
kalen Beschäftigungseffekten und 
- die Standortentwicklung einer neuen, städtebaulich eigenständigen Identität mit Ver-
netzung in die benachbarten Siedlungsbereiche.  
Auf Grundlage der städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 ist bis 2029 von ei-
nem Gesamtwohnungsbedarf von knapp 65 000 Wohneinheiten (WE) auszugehen. 
Diese zunehmenden Bedarfe an Wohn- und Arbeitsraum in Köln weisen eine konstante 
Nachfrage auf. Um diesen enormen Bedarf auf dem Kölner Stadtgebiet umzusetzen, 
sind städtebauliche Großprojekte wie die Entwicklung der Quartiere südlich des Mülhei-
mer Hafens prädestiniert und dringend notwendig. Unterstützend für die Abbildung und 
auch mögliche Umsetzung der Bedarfe von Wohnungsbau gibt es außerdem auch das 
Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen).

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Auf Basis dieser Prozesse soll die Entwicklung eines modernen Stadtquartiers betrieben 
werden, welche das gesamte Areal, damit auch den Bereich des ehemaligen Lindgens-
Areals, für eine attraktive Wohn- und Dienstleistungsnutzung qualifiziert. 
3 Verfahrensverlauf 
3.1 Verfahren zum parallel laufenden (gleichnamigen) Bebauungsplan  
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes und die frühzeitige Beteiligung der Öf-
fentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB: 
Stadtentwicklungsausschuss 27.11.2014 
Bezirksvertretung Mülheim 01.12.2014 
Stadtentwicklungsausschuss 22.01.2015 
 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB 
vom 28.01.2015 bis 06.02.2015 einschließlich 
mit Abendveranstaltung am 28.01.2015 
 
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 
Absatz 1 BauGB 
vom 22.02.2015 bis zum 12.03.2015 einschließlich 
mit Scoping am 02.03.2015 
 
Beschluss über Anregungen und Stellungnahmen sowie Vorgabenbeschluss:  
Bezirksvertretung Mülheim 09.03.2015 
Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2015 
 
3.2 Verfahren zur 208. Änderung des FNP 
 
Mitteilung über die Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB 
Bezirksvertretung Mülheim   29.05.2017 
Stadtentwicklungsausschuss  06.07.2017 
 
Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB 
vom 28.09.2017 bis 27.10.2017 einschließlich 
 
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB 
vom 28.09.2017 bis 27.10.2017 einschließlich 
 
Erneute Offenlage auf Grund der Anpassung an neues Baurecht (zeitgleich mit der Offen-
lage zur 216. FNP-Änderung, „Mülheim Süd und Hafen“) 
vom 22.02.2018 bis 23.03.2018 einschließlich 
 
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB auf 
Grund der Anpassung an neues Baurecht (zeitgleich mit der Offenlage zur 216. FNP-Ände-
rung, „Mülheim Süd und Hafen“) 
vom 22.02.2018 bis 29.03.2018 einschließlich 
 
Im Rahmen der Beteiligungsprozesse von Februar bis März 2018 zu beiden FNP-Änderungen 
(sowohl 208. FNP-Änderung, „Lindgens-Areal“ als auch 216. FNP-Änderung, „Mülheim Süd 
und Hafen“) gingen Bedenken ein, welche vor allem hinsichtlich heranrückender Wohnnutzung 
und daraus resultierender Verkehrs- bzw. Lärmkonflikte mögliche Einschränkungen für vor-
handene Betriebe befürchten, unter anderem für die Schiffswerft und die KölnMesse. Die ein-
gebrachten Anregungen lösten eine intensive Prüfung der Planungen und neue gutachterliche 
Untersuchungen aus, um eine sachgerechte Berücksichtigung und Klärung der Konflikte her-
bei zu führen. Insgesamt führten ausführliche Abstimmungen zu einer teilweise angepassten 
Darstellung und Überarbeitung des Umweltberichtes und der Plandarstellung. Mit den sich

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daraus ergebenen Planunterlagen wird die erneute Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB in 
Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB sowie eine erneute Beteiligung der Behörden und sons-
tigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 
BauGB  durchgeführt.  
4   Berücksichtigung anderer Planungen 
4.1 Regionalplan 
Im Regionalplan ist der Änderungsbereich als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) darge-
stellt. Der überwiegende Teil in Richtung Uferkante wird zudem mit der Schraffur „Über-
schwemmungsbereich“ (G7 UESB Rhein-Nord) überlagert.  
4.2 Landschaftsplan 
Der Änderungsbereich liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans. 
4.3 Rechtsrheinisches Entwicklungskonzept Teilraum Nord (REK-Nord) 
Das REK-Nord, welches vom Rat der Stadt Köln im Jahr 2009 als teilräumliche Entwick-
lungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz 6 Num-
mer 11 BauGB beschlossen worden ist, umfasst den nördlichen rechtsrheinischen Kölner 
Kernraum zwischen Deutzer Bahnhof und Bezirkszentrum Mülheim / Wiener Platz sowie den 
Stadtteil Buchforst. Dieser circa 530 ha große Änderungsbereich beinhaltet unter anderem 
die Koelnmesse, den Mülheimer Hafen, circa 90 ha altindustrielle Flächen sowie vier Wohn-
bereiche. 
Da die Grundstücke zu großen Teilen auf dem Altstandort früherer Bleifarbenproduktion lie-
gen, ist vor einer Umnutzung von einem Bodensanierungsbedarf auszugehen. Gleiches gilt 
für die ehemaligen Fabrikbauten westlich der Hafenstraße im gesetzlichen Überschwem-
mungsgebiet (die Hochwasserschutzlinie verläuft östlich der Hafenstraße). Gemäß REK-
Nord werden für diese Gebäude kaum Möglichkeiten für eine Umnutzung gesehen.  
Als verkehrliches Ziel wird im REK-Nord unter anderem die verkehrliche Qualifizierung und 
Verlängerung des Auenwegs zur Entlastung der Deutz-Mülheimer Straße formuliert.  
4.4 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln 
Auch im Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln des Büros Albert Speer & Partner aus 
dem Jahr 2008 wird Bezug auf den rechtsrheinischen Kernraum genommen: 
"Während die linke Rheinseite ein überwiegend kompaktes Gefüge aus mittelalterlichen 
Strukturen, gründerzeitlichen Mustern und städtebaulichen Elementen der Nachkriegszeit 
aufweist, bildet sich auf der rechten Rheinseite eine Gemengelage aus Quartieren unter-
schiedlichster städtebaulicher Struktur, Größe und Nutzung ab." 
"Zum Stadtraum Rhein bildet der Auenweg mit dem Strang der ICE-Trasse gegenwärtig eine 
für innerstädtische Maßstäbe extrem vernachlässigte Zone. Hier stoßen die Rückseiten 
zweier komplementärer Großformen aneinander." 
Als Ziel formuliert der Masterplan die städtebauliche Arrondierung der einzelnen Quartiere, 
ihre Vernetzung und die Auflösung ungestalteter Übergangsbereiche (Grauzonen). Zum 
Rheinraum soll sich die rechte Rheinseite mittel- bis langfristig als die rechte Innenstadthälfte 
Kölns mit einer klaren Stadtkante entlang einem weiten, von parkartigem Grün dominierten 
Uferraum entwickeln. 
4.5 Städtebauliches Planungskonzept "Mülheimer Süden inklusive Hafen" 
Im Herbst 2013 wurde in einem Werkstattverfahren "Mülheimer Süden inklusive Hafen" unter 
umfangreicher Beteiligung der Öffentlichkeit, der Grundstückseigentümer und der Politik ein 
städtebaulicher Rahmenplan entwickelt, um den Transformationsprozess im Mülheimer Sü-
den hin zu einem gemischt genutzten, lebendigen Stadtteil weiter voranzutreiben. Dadurch 
sollte eine zusammenhängende Planung ermöglicht werden, die grundstücksbezogene "In-
sellösungen" verhindert. Die Entwurfsansätze der verschiedenen Planungsbüros wurden in

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ein städtebauliches Planungskonzept zusammengeführt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Es 
bildet die Grundlage und steckt den Rahmen für das Nutzungskonzept und den städtebauli-
chen Entwurf für das Gesamtareal mit allen Teilbereichen, somit auch das Lindgens-Areal. 
4.6 Bebauungsplan 69472/01 –Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim– 
Die 208. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel „Lindgens-Areal“ wird im 
Parallelverfahren zum gleichnamigen Bebauungsplan 69472/01 durchgeführt. Die Bauleit-
planverfahren werden stets miteinander und mit den weiteren Teilplanungen im Bereich des 
Mülheimer Hafens abgestimmt. 
4.7 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) 
Zudem hat der Rat der Stadt Köln mit Entscheidung vom 11.02.20141 das Stadtentwick-
lungskonzept Wohnen (STEK Wohnen) mit den darin formulierten wohnungspolitischen Ziel-
setzungen und einem integralen Handlungsprogramm beschlossen, um die Herausforderun-
gen des Einwohnerwachstums als Chance für die Stadt Köln zu nutzen. Im Rahmen des 
STEK Wohnen und seinem Handlungsprogramm kommt vor allem auch der Schaffung preis-
werten Wohnraums besondere Bedeutung zu. Im Vorgriff auf das STEK Wohnen wurde 
2010 das "Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau"2 beschlossen. Seit 2013 folgte die 
Anwendung des "Kooperative Baulandmodells Köln"3, dessen Fortschreibung am 04.04.2017 
beschlossen wurde und in dieser Fassung seit der Bekanntmachung vom 10.05.2017 gilt. 
4.8 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde am 17.12.2013 vom Rat der Stadt Köln be-
schlossen. Seine Ziele sind unter anderem die Förderung der Attraktivität der Kölner City, die 
Stärkung der Haupt- und Nebenzentren in ihrer Versorgungsfunktion und als Mittelpunkte 
des öffentlichen Lebens sowie die Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben. 
Der Angebotsschwerpunkt im Stadtbezirk Mülheim liegt im kurzfristigen Bedarfsbereich. Im 
Vergleich zu anderen Stadtbezirken nimmt letzterer einen überdurchschnittlichen Verkaufs-
flächenanteil ein. Dagegen liegen die Verkaufsflächenanteile des mittelfristigen und insbe-
sondere des langfristigen Bedarfs unter dem Durchschnitt der Stadtbezirke 2 bis 9 (alle Be-
zirke außer Innenstadt), was unter anderem auf ein geringes Angebot im Bezirkszentrum so-
wie das Fehlen großer Möbelhäuser zurückzuführen ist (Erhebung: 2006).  
Mit insgesamt 15 zentralen Versorgungsbereichen, davon allein neun voll ausgestattete 
Stadtteilzentren, verfügt der Stadtbezirk Mülheim über die räumlich und hierarchisch am bes-
ten ausgebildete Systematik zur Versorgung der Stadtbezirke 2 bis 9. Die hohe Konzentra-
tion auf die zentralen Versorgungsbereiche ist auch auf die relativ kompakte Siedlungsstruk-
tur des Stadtbezirks zurückzuführen. 
Der Änderungsbereich der umfassenden 216. FNP-Änderung „Mülheim Süd und Hafen“ ver-
fügt über den zentralen Versorgungsbereich Stegerwaldsiedlung. Da die 216. und 208. FNP-
Änderung („Lindgens-Areal“) in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang stehen, bedient 
der zentrale Versorgungsbereich Stegerwaldsiedlung beide FNP-Änderungen gleicherma-
ßen. 
Derzeit ist ein aktualisiertes Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln in Erarbeitung, welches 
noch nicht beschlussreif ist. Daher wird für das Verfahren zunächst die Fassung vom 
17.12.2013 als Grundlage herangezogen. 
4.9 Hochwasserschutzkonzept Köln 
Der Rat der Stadt Köln hat im Februar 1996 das Hochwasserschutzkonzept Köln als ganz-
heitlichen kommunalen Aktionsplan beschlossen. Dieser zeigt auf, wie der vorsorgende 
Hochwasserschutz mit dem Ausbau technischer Hochwasserschutzanlagen gewährleistet 
                                                 
1 (vgl. Ratsinformationssystem Köln, Vorlage 3443/2013)  
2 (vgl. Ratsinformationssystem Köln, Vorlage 3280/2009)  
3 (vgl. Ratsinformationssystem Köln, Vorlage 4325/2012)

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werden soll. Die erforderlichen Rechtsgrundlagen der bestehenden Hochwasserschutzanla-
gen wurden mit mehreren Planfeststellungsverfahren geschaffen.  
Der Änderungsbereich liegt im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 17 Deutz - Stammheim. Da-
nach werden die überflutungsgefährdeten Bereiche bis 11,90 m KP (Kölner Pegel) ge-
schützt. Nach dem Hochwasserschutzkonzept und den rechtsgültigen Planfeststellungsbe-
schlüssen befinden sich Teile des Änderungsbereiches, insbesondere die Grundstücke west-
lich der Hafenstraße, im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins. Die-
ses wird durch die vorhandenen bzw. konzipierten Hochwasserschutzanlagen begrenzt. An 
Stellen ohne Hochwasserschutz erfolgt die Festlegung in der Regel auf der Linie des 100-
jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 100), was der Überflutungslinie von 11,30 m Köl-
ner Pegel entspricht. 
4.10 Fachbeitrag Niederschlagsentwässerung und Starkregenvorsorge 
Die wachsenden Anforderungen der Überflutungsvorsorge erfordern in Zukunft einen verän-
derten Umgang mit den Niederschlagsabflüssen, der sowohl die zusätzliche Flächenversie-
gelung durch Neuerschließung als auch mögliche Veränderungen des Niederschlagsgesche-
hens infolge des Klimawandels berücksichtigt. Neben dem Objektschutz gilt es, integrierte 
Maßnahmen an der Oberfläche zu ergreifen, mit denen künftige Beeinträchtigungen durch 
Starkniederschläge vermieden bzw. abgemildert werden können. 
Vor diesem Hintergrund wurde im Auftrag der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln 
durch das Büro Städtebau MUST der Fachbeitrag "Niederschlagsentwässerung und Starkre-
genvorsorge" zum Planungskonzept "Mülheimer Süden inklusive Hafen" erarbeitet. Die 
hauptsächliche Intention ist, dass den Themen Starkregenvorsorge und Regenwasserbewirt-
schaftung im Rahmen der weiteren Planungen ausreichend Aufmerksamkeit zukommt und 
dass stadt- und freiraumplanerische Maßnahmen an der Oberfläche künftig mit den Belan-
gen der Überflutungsvorsorge abgestimmt werden.  
Er formuliert Planungshinweise für eine "wassersensible" Stadtgestaltung, die das Ziel ver-
folgt, zunächst nach ortsnahen Lösungen zur Versickerung, Verdunstung, Nutzung sowie 
Speicherung und gedrosselter Ableitung von Regenwasser zu suchen.  
5   Der Änderungsbereich im Flächennutzungsplan 
5.1 Bestehende Nutzungen 
Der Änderungsbereichsteil östlich der Hafenstraße umfasst zum einen den ehemaligen Stör-
fallbetrieb Penox GmbH, zum anderen die Fläche einer Reihe unterschiedlich großer und 
zum Teil unter Denkmalschutz stehender ehemaliger Produktions- und Garagenhallen in 
Backsteinarchitektur. Sie wurden in Teilen bereits umgenutzt, unter anderem in den Veran-
staltungsort Harbour Club des Hotels The New Yorker. Weitere Hallen sind durch gewerbli-
che Nutzungen und als Lagerflächen zwischengenutzt.  Außerdem befinden sich zwei Wohn-
häuser auf der Fläche, sowie teilversiegelte Pkw-Stellflächen. An der Deutz-Mülheimer 
Straße befindet sich ein viergeschossiges Gebäude als vereinzelter Teil einer Blockrandbe-
bauung. Hier sind verschiedene Künstlerateliers und die Lindgens Kantine im Erdgeschoss 
untergebracht.  
Das Areal westlich der Hafenstraße beinhaltet zwei größere ehemalige Produktionshallen, 
die mit ihrer historischen Backsteinarchitektur eine erhaltenswerte Bausubstanz darstellen. 
Sie sind bereits teilweise durch neue Nutzungen belegt, die erhalten bleiben (Dock One des 
Hotels The New Yorker, Grillfachhandel Santos). Die nördliche Brachfläche wird zeitweise 
als Lagerfläche zwischengenutzt. 
5.2 Bisherige Darstellung im FNP 
Im rechtskräftigen FNP ist der Änderungsbereich als Industriegebiet (GI) dargestellt. Ein 
schmaler Bereich am südöstlichen Rand des Änderungsbereiches ist als Gewerbegebiet 
(GE) dargestellt.

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5.3 Zukünftige Darstellung im FNP 
Die Änderung beabsichtigt künftig die überwiegende Darstellung einer gemischten Baufläche 
(M). Dadurch soll die planungsrechtliche Möglichkeit zur Entwicklung eines durchmischten 
Stadtquartiers mit einer Mischnutzung aus Wohnen, das Wohnen nicht wesentlich störendem 
Gewerbe und Dienstleistern ermöglicht werden.  
Angepasste Darstellung resultierend aus den Beteiligungsprozessen aus 2018 (Weitere Er-
läuterungen unter Kapitel „3.2 Verfahren zur 208. Änderung des FNP“, letzten Absatz): 
Im ufernahen Bereich wird nun auf die Darstellung einer gemischten Baufläche verzichtet 
und stattdessen die Darstellung eines Gewerbegebietes (GE) weiterverfolgt. Zudem wird 
zentral im Änderungsbereich das Signet „Kindereinrichtung, unbestimmter Standort“ ergänzt 
um den grundsätzlichen Bedarf an Kindertageseinrichtungen abzubilden. 
 
Art der Darstellung bisherige FNP-Darstellung beabsichtigte FNP- Dar-
stellung 
ha % ha % 
Gemischte Baufläche (M) - - 3,0 65 
Gewerbegebiet (GE) 0,1 2 1,6 35 
Industriegebiet (GI) 4,5 98 - - 
Signet „Kindereinrichtung, 
unbestimmter Standort“ 
- 1 
SUMME 4,6 100 4,6 100 
 
5.4 Grün und Freiraum 
Im Änderungsbereich selbst wird keine Darstellung von Grünflächen vorgesehen. Es werden 
private Spielflächen und Grünflächen entstehen, welche im Bebauungsplan-Entwurf berück-
sichtigt sind, jedoch nicht der Darstellungsschärfe des FNP entsprechen. Zudem wird nord-
östlich an den Änderungsbereich angrenzen im Rahmen der 216. FNP-Änderung „Mülheim 
Süd und Hafen“ in der Grünfläche ein Signet „Spielplatz“ ergänzt.  
Unmittelbar angrenzend an den Änderungsbereich befindet sich im Westen der neue Rhein-
boulevard mit großzügigen Grünflächen. Dieser stellt eine Wege- und Freiraumverbindung 
entlang des Rheins bzw. des Mülheimer Hafens her. Er dient auch als Verknüpfung zu den 
westlich und südlich des Mülheimer Hafens anschließenden Grünflächen Jugendpark und 
Rheinpark. Quer dazu werden die bereits lange geplanten und auch im Rahmen des Werk-
stattverfahrens "Mülheimer Süden inklusive Hafen" vorgesehenen Freiraumachsen "Grünzug 
Mülheim Süd" (unmittelbar nördlich des Änderungsbereichs) und "Grünzug Charlier" (südlich 
des Änderungsbereichs zwischen Gießereigelände und Euroforum) als Grünflächen dienen 
und die östlichen Stadtteile mit dem Rheinboulevard verknüpfen. Ein weiterer schmaler Strei-
fen Grünfläche wird zudem südöstlich an den Änderungsbereich angrenzend in die Planung 
aufgenommen. 
5.5 Verkehr und technische Infrastruktur 
Der Änderungsbereich ist als Innenstadtrandbereich mit seinen herausgehobenen Dienstleis-
tungsstandorten und weiteren, überregional ausstrahlenden Einrichtungen (Messe, Lanxes-
sArena) traditionell ein stark verkehrsbelastetes Gebiet. Dadurch ist der Änderungsbereich 
und dessen Umgebung selbst, aber auch das Zentrum von Mülheim verkehrliches Durch-
gangsgebiet von der linksrheinischen Innenstadt insbesondere zu den nördlichen rechtsrhei-
nischen Stadtteilen und dem angrenzenden Umland. Die in West-Ost-Richtung querende 
Stadtautobahn/Zoobrücke nimmt einen Großteil der innerstädtischen Quellverkehre auf, die 
über das Autobahnkreuz Köln-Ost auf das Bundesautobahn(BAB)-Netz wechseln, wirkt aber 
über den Messekreisel auch als Verteiler in die umliegenden Stadtteile.

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Die detaillierten Auswirkungen durch die verkehrliche Mehrbelastung der Planung werden 
durch ein Verkehrsgutachten untersucht und thematisch im Umweltbericht zusammenge-
fasst. Zur Bewältigung der verkehrlichen Situation wird im Zusammenhang mit den Pla-
nungskonzepten zur Gesamtentwicklung des Mülheimer Südens ein Verkehrs- und Mobili-
tätskonzept aufgestellt werden. Im Zuge des Mobilitätskonzeptes gibt es Überlegungen zu 
Carsharing-Angeboten, sowie einer Begrenzung der Stellplätze, um die Attraktivität moder-
ner Ansätze des MIV, sowie andererseits die Angebote des ÖPNV sowie Fuß-und Radwege-
verkehrs zu bestärken. Die konkreten Maßnahmen sind der Bebauungsplanung zu entneh-
men.  
Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
Die verkehrliche Erschließung wird über die bestehenden Straßen, Deutz-Mülheimer Straße, 
Auenweg und Hafenstraße, erfolgen.  
Dazu wird der Auenweg, im Rahmen der angrenzenden Planungskonzepte und der 216. 
FNP-Änderung, zwischen Mindener Straße und Deutz-Mülheimer Straße zur örtlichen Haupt-
straße heraufgestuft, da hier vom Durchgangsverkehr keine lärmempfindlichen Wohnberei-
che durchquert werden. Gleichzeitig ist eine Verknüpfung des Auenweges über heutiges 
Werksgelände der Deutz AG hinweg mit dem Bergischen Ring als örtlicher Hauptverkehrs-
zug (gemäß Gesamtverkehrskonzept –GVK–) erforderlich. 
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 
Aufgrund der bisherigen Nutzung durch großflächige Industrieunternehmen besteht im Ge-
biet keine kleinteilige ÖPNV-Erschließung. Regionalbuslinien verkehren zwischen Köln-Mül-
heim und Köln-Zentrum über die Straßen Danzierstraße, Deutz-Mülheimer Straße und Auen-
weg. Die nächsten Haltestellen zum Änderungsbereich sind die Haltestelle "Windmühlen-
straße" an der Danzierstraße in circa 400 m Entfernung im Osten des Areals sowie die Halte-
stelle "Thermalbad" am Auenweg auf Höhe der Zoobrücke in circa 1 100 m Entfernung. Der 
nördliche Bereich des Änderungsbereichs ist dadurch ausreichend erschlossen.  
Die nächste Stadtbahnhaltestelle ist die Haltestelle "Grünstraße" der Linie 4. Sie befindet 
sich am Bergischen Ring/Ecke Rendsburger Platz in circa 800 m Entfernung. Die nächste S-
Bahn-Haltestelle "Köln-Buchforst" befindet sich weiter östlich am Nordrand des Stadtteils 
Buchforst in circa 1 300 m Entfernung. Beide Haltepunkte können keine ausreichende Er-
schließung gewährleisten. 
Es ist geplant, entlang der Deutz-Mülheimer-Straße und Danzierstraße eine Stadtbahnlinie 
zu ergänzen. Diese soll Haltepunkte innerhalb des Plangebietes der 216. FNP-Änderung er-
halten. 
Fuß- und Radverkehr 
Neben den straßenbegleitenden Fuß- und Radwegeverbindungen entlang der Deutz-Mülhei-
mer Straße, des Auenwegs und der Hafenstraße besteht mit dem Rheinboulevard eine wei-
tere bedeutsame Wegeverbindung. Darüber hinaus sind im Jugendpark Fußwegeverbindun-
gen entlang des Rheins bzw. entlang des Hafenbeckens vorhanden, die über eine Fußgän-
gerbrücke, den so genannten "Katzenbuckel", an den Rheinboulevard bzw. die Hafenstraße 
angebunden sind. Weitere Wegeverbindungen sollen zukünftig im Grünzug Mülheim Süd so-
wie im Grünzug Charlier entstehen. 
Zur besseren Vernetzung des neuen Quartiers und der östlich angrenzenden Siedlungsbe-
reiche mit dem Rhein bzw. Rheinboulevard sollen mit dem Planungskonzept zusätzliche fuß-
läufige Verbindungen in Ost-West-Richtung entstehen.  
5.6 Soziale Infrastruktur 
Die kleinräumige Versorgung mit Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wird in den einzel-
nen Bebauungsplänen ermittelt und konkretisiert dargestellt. Dazu zählen für den Ände-
rungsbereich der 208. FNP-Änderung vor allem private Spielplätze und Kindertageseinrich-
tungen. Private Spiel- und Grünflächen werden im Rahmen der FNP-Änderung jedoch nicht 
dargestellt. Der grundsätzliche Bedarf an Kindertageseinrichtungen hingegen wird mit dem 
Signet „Kindereinrichtung, unbestimmter Standort“ abgebildet.

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Der Bedarf an Schulstandorten wird innerhalb des Gesamtkonzeptes in den angrenzenden 
Teilbereichen anerkannt und in der 216. FNP-Änderung auch verortet mit der Darstellung als 
Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Eine Gemeinbedarfsfläche mit zwei Signets 
„Schule“ befindet sich im Deutz-Areal, eine Fläche mit Signet zudem im Teilbereich Eurofo-
rum West.  
Die Neuplanung löst außerdem für das gesamte Stadtquartier einen hohen Bedarf an Kinder-
tageseinrichtungen aus, welche jedoch im FNP nicht immer parzellenscharf verortet werden 
und einen sehr begrenzten, kleinräumigen Wirkungsraum aufweisen. Daher werden nicht 
sämtliche Standorte einzeln verortet, sondern im Änderungsbereich der 208. FNP-Änderung 
ein Signet „Kindereinrichtung, unbestimmter Standort“ aufgenommen, um den grundsätzli-
chen Bedarf abzubilden und zu sichern.  
Ein weiteres Signet „Kindertageseinrichtung, unbestimmter Standort“ wird auch in die 216. 
FNP-Änderung, „Mülheim Süd und Hafen“, aufgenommen.  
6   Auswirkungen der Planänderung 
Mit der 208. Änderung des Flächennutzungsplans wird die Möglichkeit eröffnet, das ehemals 
überwiegend industriell genutzte Areal im Mülheimer Süden zu einem hochwertigen ge-
mischten Quartier in stadträumlich zentraler Lage zu entwickeln, das dem städtischen Pla-
nungskonzept "Mülheimer Süden inklusive Hafen" entspricht. 
Die geplante Entwicklung leistet einen Beitrag zur Deckung der massiven Wohnraumnach-
frage innerhalb Kölns sowie zur Deckung der Nachfrage nach gut erschlossenen Gewerbe-
standorten im zentralen Bereich der Stadt. Durch die Revitalisierung solcher Innenbereichs-
flächen wird die Flächeninanspruchnahme durch Siedlungsdispersion im Außenbereich redu-
ziert. Dies unterstützt auch das Flächensparziel der Bundesregierung und des Deutschen 
Nachhaltigkeitsrats, den Flächenverbrauch auf dreißig Hektar pro Tag bis zum Jahr 2020 zu 
senken.  
Eine „Zusammenfassende städtebauliche Einschätzung“ (Kapitel 9) auf Basis der Erkennt-
nisse aus dem Umweltbericht ist an dessen Ende (letzte Seite) zu finden.

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7   Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB 
 
7.1 Einleitung 
Für das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 
Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a 
BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB 
und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. 
 
 
7.1.1 Inhalt und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung 
Die 208. Änderung des Flächennutzungsplanes in Köln-Mülheim – Arbeitstitel: „Lindgens-
Areal“ in Köln-Mülheim – hat zum Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städ-
tebauliche Entwicklung des ehemaligen Standorts der Firma Lindgens & Söhne zu schaffen. 
Aus einem bisher industriell genutzten Gebiet soll ein Stadtquartier mit den Nutzungen Woh-
nen, Dienstleistungen und Gewerbe entwickelt werden. Ausführlich sind die Inhalte des Flä-
chennutzungsplanes in Kapitel 5 („Der Änderungsbereich im Flächennutzungsplan“) der Be-
gründung beschrieben. 
 
7.1.2 Beschreibung Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Der Änderungsbereich wird im wesentlich geprägt von den Gebäuden / Hallen eines ehe-
mals Bleioxid produzierenden Betriebes. Weiterhin sind dort zwei Wohnhäuser, eine teilver-
siegelte Pkw-Stellfläche sowie kleine Gewerbebetriebsflächen vorhanden. Der Biotopbe-
stand wird im Wesentlichen geprägt durch mehrere alte Laubbäume und kleinere Sukzessi-
onsflächen. Aufgrund der früheren Produktion von Bleioxiden liegt eine Bleistaubbelastung 
vor. Der Änderungsbereich ist durch den Straßenverkehr auf der Deutz-Mülheimer Straße 
und auf dem Auenweg sowie den gewerblichen Nutzungen und dem Schiffsverkehr im Mül-
heimer Hafen lärmvorbelastet. 
 
7.1.3 Beschreibung Nullvariante (Nichtdurchführung der Planung) 
Ohne eine Änderung des FNP würde das Gelände weiterhin als Industriefläche ausgewiesen 
und nicht für die geplante Revitalisierung zur Verfügung stehen. Damit würde sich an dem 
derzeitigen Umweltzustand zukünftig wenig verändern. Entsprechend kann die Nullvariante 
mit dem Bestand gleichgesetzt werden und wird im Weiteren nicht betrachtet. 
 
7.1.4 Beschreibung Planung 
Der Bereich zwischen Deutz-Mülheimer Straße, Hafenstraße und Auenweg wird als ge-
mischte Baufläche ausgewiesen. Des Weiteren wird auch ein kleiner Bereich westlich der 
Hafenstraße im zentralen Teil als gemischte Baufläche ausgewiesen. Der übrige Teil des Än-
derungsbereiches zwischen Hafenstraße und Rheinboulevard (Grünfläche) wird als Gewer-
begebiet ausgewiesen. 
 
Hinweis: In den nachfolgenden Kapiteln werden Werte und Beschreibungen teilweise für 
Mischgebiete (MI) angegeben. Diese gelten gleichermaßen für die Ausweisung gemischter 
Bauflächen (M) und werden daher gleichgesetzt.  
 
7.1.5 Bedarf an Grund und Boden / Fläche 
Die Größe des Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes beträgt circa 4,6 ha. Die be-
stehenden und geplanten Nutzungen sind wie folgt aufgegliedert: 
 
Tabelle 2: Bedarf an Grund und Boden 
Bestand ha Planung ha 
Gewerbegebiet (GE) 0,1 Gemischtes Baugebiet (M) 3,0 
Industriegebiet (GI) 4,5 Gewerbegebiet (GE) 1,6 
Summe  4,6 Summe  4,6

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7.1.6 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Er-
lasse, Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die 
jeweiligen Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden 
sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG, 
Luftreinhalteplanung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzge-
setz (BNatschG – Arten-, Landschafts - und Biotopschutz) und Bundesbodenschutzgesetz 
(BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) 
und seiner Verordnung sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auf Landesebene greifen 
weitere Regelungen wie die Geruchsrichtlinie Nordrhein Westfalen (GIRL – Beurteilung von 
Gerüchen), das Landeswassergesetz Nordrhein Westfalen (LNG NW – Schutz des Grundwas-
serdargebotes) sowie Verordnungen auf Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutzzo-
nen-Verordnungen und der Luftreinhalteplan.  
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt 
Köln berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewer-
tung der einzelnen Schutzgüter näher beschrieben. 
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan-Än-
derungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu er-
warten. Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt. 
Für die durch die FNP-Änderung als erheblich betroffen bewerteten Umweltbelange werden 
die Umweltziele und deren Berücksichtigung nachfolgend in tabellarischer Form dargestellt.

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Umweltbelang Fachgesetz/Vorschrift Ziel des Umweltschutzes Berücksichtigung 
Tiere  Bundesnaturschutzgesetz Vermeidung Zugriffsverbote 
(Tötungs- und Störungsver-
bot, Verbot Zerstörung Fort-
pflanzungs- und Ruhestät-
ten), Vermeidung Ver-
schlechterung Erhaltungszu-
stand 
ASP im Rahmen der verbind-
lichen Bauleitplanung 
Landschaft/Ortsbild Baugesetzbuch,  
Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffs-
regelung) 
Landesnaturschutzgesetz NRW 
Ausgleich von Eingriffen in 
das Landschaftsbild 
Ausweisung von Grünflä-
chen, Festsetzung von städ-
tebaulichen Kennzahlen, 
Nachrichtliche Übernahme 
Denkmalschutz im Rahmen 
der verbindlichen Bauleitpla-
nung 
Grundwasser Wasserhaushaltsgesetz 
Landeswassergesetz NRW  
Versickerung von Nieder-
schlagswasser, Berücksichti-
gung der Ge- und Verbote 
Prüfung der Versickerung im 
Rahmen der verbindlichen 
Bauleitplanung 
Lärm Bundesimmissionsschutzgesetz; 
DIN-Normen, TA Lärm 
Einhaltung der Orientie-
rungs,- Richt- und Grenz-
werte, Trennungsgrundsatz 
Ausweisung von GE-Fläche 
in gewerbelärmbelasteten 
Bereichen 
Festsetzung von passiven 
Lärmschutzmaßnahmen im

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Umweltbelang Fachgesetz/Vorschrift Ziel des Umweltschutzes Berücksichtigung 
Rahmen der verbindlichen 
Bauleitplanung 
Altlasten Bundes- und Landesbodenschutzge-
setz 
Sicherung und Wiederher-
stellung der natürlichen Bo-
denfunktionen (Ressourcen-
schutz); 
Vermeidung von Gefährdung 
durch die Wirkpfade Boden-
Mensch, Boden-Luft, Boden-
Grundwasser 
Altlastenuntersuchung, Er-
gebnis: 
Flächenausweisung grund-
sätzlich möglich, Sanierungs-
regelungen im Rahmen der 
verbindlichen Bauleitplanung 
Gefahrenschutz: 
- Hochwasserschutz 
 
 
 
 
- Störfallrecht 
 
Wasserhaushaltsgesetz (Abschnitt 
6) 
 
 
 
Verordnung über die Beförderung 
gefährlicher Güter auf Binnenwas-
serstraßen (ADN 2015) 
 
Hochwassersichere Bauge-
biete; Schutz des Menschen, 
Umwelt, Kulturerbe vor nach-
teiligen 
Hochwasserfolgen 
 
 
Retentionsraumberechnung, 
Hochwasserschutzmaßnah-
men, Sicherung im Rahmen 
der verbindlichen Bauleitpla-
nung 
 
Ausweisung von GE-Fläche 
im 100 m-Radius

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Umweltbelang Fachgesetz/Vorschrift Ziel des Umweltschutzes Berücksichtigung 
  
 
Einhaltung von Achtungs- 
und angemessenen Sicher-
heitsabständen 
Kultur- und sonstige Sachgüter Denkmalschutzgesetz NRW 
 
Vermeidung der Beeinträchti-
gung von Denkmälern, Kul-
tur- und Sachgüter 
Regelungen im Rahmen der 
verbindlichen Bauleitplanung

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7.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formulierung 
in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Ausweisungen der geplanten 208. Änderung des Flächennut-
zungsplanes „Lindgens-Areal“. Geprüft wird, welche dauerhaften Auswirkungen durch die Umset-
zung der Flächennutzungsplan-Änderung auf die Umweltbelange entstehen können und welche Ein-
wirkungen auf die geplanten Nutzungen im Änderungsbereich aus der Umgebung dauerhaft einwir-
ken können. Hierzu werden vernünftigerweise regelmäßig bzw. dauerhaft anzunehmende Einwir-
kungen geprüft, nicht jedoch vorübergehende, außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereig-
nisse. Diese Prüfung beinhaltet auch nicht die Untersuchung von Auswirkungen der Bauphase, da 
hierzu im Regelungskanon des BauGB keine Festsetzungs- oder Darstellungsmöglichkeiten, weder 
für die vorbereitende noch für die verbindliche Bauleitplanung, aufgeführt sind. 
Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und verwen-
det, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen werden. 
Der Änderungsbereich der 208. FNP-Änderung ist eingebettet in den Bereich der 216. FNP-Ände-
rung. Für beide Änderungsbereiche befinden sich parallel Bebauungspläne in Aufstellung. Soweit 
im Rahmen dieser Bebauungsplan-Verfahren Umweltuntersuchungen erstellt wurden, werden 
diese zur Beschreibung und Bewertung der betroffenen Umweltauswirkungen der 208. FNP-Ände-
rung herangezogen. In die Bewertung wird einfließen, dass durch Minderungs- und Ausgleichs-
maßnahmen in den parallel durchgeführten Bebauungsplan-Verfahren „Lindgens-Areal“ negative 
Aus- und Einwirkungen aufzufangen sein werden. 
 
7.2.1 Nicht durch die Planung betroffene Umweltbelange 
 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / europäische Vogelschutzgebiete: solche Schutz-
gebiete liegen mehrere Kilometer entfernt (FFH-Gebiet Fischruhezonen im Rhein zwischen 
Emmerich und Bad Honnef, Teilfläche bei Köln-Rodenkirchen, FFH-Gebiet Königsforst). 
 Landschaftsplan: Für das Änderungsgebiet trifft der Landschaftsplan keine Schutzausweisun-
gen. 
 Oberflächengewässer: Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich weder vorhanden 
noch geplant. Die Wasserfläche des Köln-Mülheimer Hafens befindet sich circa 60 m westlich 
des Änderungsbereiches. Indirekte Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Wasserfläche 
des Rheins sind nicht zu erwarten. Zum Hochwasserschutz siehe Punkt 7.3.6 Gefahrenschutz. 
 Biologische Vielfalt: Auf Grund der starken anthropogenen Überformung des Änderungsberei-
ches ist die Artenvielfalt kaum ausgeprägt. 
 Eingriff/Ausgleich: Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wird aufgrund 
der vorhandenen Bebauung und Versiegelung als Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch 
beurteilt. Eine Ausgleichsverpflichtung gem. § 1 a Abs. 3 Baugesetzbuch besteht nicht.  
 Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser -, Abfall-, Immissions-
schutzrechtes: Der Luftreinhalteplan ist in Form der Umweltzone betroffen Die Gebietsauswei-
sungen werden nicht zu einer Zunahme von Schwerlastverkehr oder einer überdurchschnittli-
chen Zunahme der Verkehrsmenge im und am Änderungsbereich  führen. Dies auch, da im 
Rahmen des Bauleitplan-Verfahren im Änderungsbereich ein Mobilitätskonzept erarbeitet wird. 
Darin werden emissionsmindernde Maßnahmen wie Stärkung des ÖPNV (u. a. eine neu Stadt-
bahntrasse), Stärkung von carsharing, Stärkung des Radverkehrs und der eMobilität geprüft. 
Grundsätzlich widerspricht die FNP-Änderung den Zielen des Luftreinhalteplans Köln nicht. 
 Erneuerbare Energien/Energieeffizienz: Regelungen zur Energieeinsparung oder zur Gewin-
nung regenerativer Energie sind im Flächennutzungsplan nicht vorgesehen und nicht betrof-
fen. 
 Gefahrenschutz (Magnetfeldbelastung): Eine im Nordwesten des Änderungsbereiches vorhan-
dene Trafostation ist nicht mehr in Betrieb. Geeignete Abstände zu geplanten Trafostationen 
werden im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. 
 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter Umgang mit Ab-
fällen und Abwässern: Eine fachgerechte Planung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur des 
Änderungsbereiches wird im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan erstellt. Er-
hebliche Licht- oder Geruchsimmissionen liegen im Änderungsbereich heute und zukünftig 
nicht vor.

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 Erschütterungen: Im näheren Umfeld des Änderungsbereiches befinden sich keine Erschütte-
rungen verursachende Nutzungen. Gleisanlagen der Deutschen Bahn befinden sich circa 
250 m westlich des Änderungsbereiches, Beeinträchtigungen durch Erschütterungen sind 
demnach nicht zu erwarten. 
 Abwasser: Die Entwässerung des Änderungsbereiches soll im Trennsystem stattfinden. Anfal-
lendes Niederschlagswasser kann über den bestehenden Regenwasserkanal in der Hafen-
straße abgeführt werden. 
 Niederschlagswasser/Starkregen: Für den Änderungsbereich besteht keine Pflicht zur Versi-
ckerung von Niederschlagswasser. Das Änderungsbereich ist bereits heute zu circa zwei-drit-
teln versiegelt. Niederschlagswasser kann aktuell nur in Teilbereichen versickern. Die Pla-
nung auf Ebene des Bebauungsplans berücksichtigt die Empfehlung des Fachbeitrags "Nie-
derschlagsentwässerung und Starkregenvorsorge" zum Planungskonzept Mülheimer Süden 
inklusive Hafen von 2014 durch die Festsetzung von Grünflächen und Dachbegrünung. Diese 
Maßnahmen mindern den Niederschlagsabfluss und entlasten somit die Kanalisation.  
 Sonstige Fachpläne: Der Änderungsbereich liegt innerhalb der Umweltzone des Luftreinhalte-
planes der Stadt Köln. Ziel des Luftreinhalteplanes ist eine langfristige Senkung der verkehrs-
bedingten Luftschadstoffe, Stickoxide und Feinstaub. Die geplanten Darstellungen des Flä-
chennutzungsplans widersprechen den Regelungen des Luftreinhalteplans nicht (siehe auch 
Punkt Emission / Immission von Luftschadstoffen). 
 Pflanzen: Der Änderungsbereich ist im aktuellen Flächennutzungsplan als Industrie- bzw. Ge-
werbegebiet dargestellt, was eine Flächenversiegelung von bis zu 100% ermöglichen würde. 
Der Bestand wird heute zu circa zwei-dritteln von versiegelten (bzw. 90% inklusive teilversie-
gelten) Flächen geprägt. Es handelt sich überwiegend um Industriegebäude mit asphaltierten 
und geschotterten Platzflächen. Erhaltenswerte Baumbestände befinden sich in Form einer 
alten Platanenallee entlang der Deutz-Mülheimer-Straße. Die geplante FNP-Änderung schafft 
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt und die weitere Entwicklung von Ve-
getationsflächen. 
 Boden: Natürlich gewachsener Boden ist im Änderungsbereich kaum vorhanden. Als oberste 
Bodenschicht wurden flächendeckend anthropogene Auffüllungen vorgefunden. Die Auffüllun-
gen sind zum Teil erheblich mit Schadstoffen belastet (siehe Kapitel 7.3.4 Altlasten) und wer-
den bei Umsetzung der Planung in großen Bereichen entsorgt und durch unbelasteten Boden 
ersetzt. 
 Klima: Gemäß Planungshinweiskarte "zukünftige Wärmebelastung" als Folge des Klimawan-
dels wird der östliche Teil des Änderungsbereiches zukünftig in der Klasse 3 - (wärme-)belas-
tete Siedlungsfläche eingeordnet und der westliche Teil in die Klasse 4 - klimaaktive Fläche. 
Der klimatische Ist-Zustand im Änderungsbereich wird mit der Umsetzung der Planung nicht 
grundsätzlich verschlechtert. 
 Emission und Immission von Luftschadstoffen / Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in 
Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der 
Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden: 
Die Luftgüteuntersuchung aus 2001 - 2003 (Flechtenkartierung) weist für den Änderungsbe-
reich eine mittlere Luftgüte aus. Entsprechend ist der Änderungsbereich für eine Wohnnutzung 
geeignet. Die Flächennutzungsplanänderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzun-
gen für einen Rückgang der gewerblichen und industriellen Emissionen im Änderungsbereich. 
Im Zuge der Planumsetzung ist innerhalb des Änderungsbereiches jedoch mit einem erhöhten 
Verkehrsaufkommen zu rechnen. Gemäß der Luftschadstoffprognose, die für das parallel 
durchgeführte Bebauungsplanverfahren erstellt wurde, werden die Grenzwerte der 39. BIm-
SchV, der Jahresmittelwerte von NO2 und den Feinstaub-Fraktionen PM10 und PM2,5 an al-
len beurteilungsrelevanten Fassaden innerhalb des Änderungsbereiches für den Prognose-
Planfall 2025 eingehalten. Nach der Betriebsaufgabe der Firma Penox werden gemäß einer 
Untersuchung und Einschätzung der Immissionsbelastung durch schwermetallhaltigen Staub-
niederschlag die Immissionsrichtwerte für die Schwermetalldeposition voraussichtlich sicher 
eingehaltenen bzw. deutlich unterschrittenen. Aufgrund der Umsetzung der Flächennutzungs-
planänderung sind keine verkehrs- oder nutzungsbedingten Verschlechterungen der Luftquali-
tät zu erwarten. 
 Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge zwischen einzelnen Umweltbelangen sind im Ände-
rungsbereich vorhanden, jedoch in schwacher Ausprägung. Durch die geplante Umstrukturie-
rung auf Basis der geplanten Flächenausweisungen werden diese Wechselwirkungen und 
Wirkungsgefüge nicht erheblich verändert.

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 Gefahrenschutz (Kampfmittel): Es bestehen aufgrund von Luftbildauswertungen vermehrte 
Hinweise auf Kampfhandlungen im Bereich des Änderungsbereiches. Es wird eine Überprü-
fung auf Kampfmittel der zu überbauenden Fläche von der Bezirksregierung Düsseldorf, 
Kampfmittelbeseitigungsdienst, empfohlen. In den parallel in Aufstellung befindlichen Bebau-
ungsplan wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. 
 
7.3 Durch die Planung betroffene Umweltbelange 
7.3.1 Natur und Landschaft 
7.3.1.1 Tiere (BauGB §1 Abs.6 Nr.7a)  
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, Landschaftsgesetz NRW 
Bestand/Nullvariante: Es wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Dazu fanden 
mehrere Begehungen zur Untersuchung der spezifischen Artengruppen im Zeitraum zwischen 
März bis September 2015 statt.  
Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen wurden die drei Fledermausarten Großer Abend-
segler, Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus mittels Detektor-Begehungen nachgewiesen. An 
der Hafenstraße wurde in einem ungenutzten Trafohäuschen ein Quartier der Zwergfledermaus 
festgestellt. Die Nutzung beschränkt sich allerdings auf Einzeltiere, so dass es sich um eine Ruhe-
stätte handelt. Hinweise auf ein individuenreiches Quartier (z. B. Wochenstube, Winterquartier) 
wurden nicht festgestellt. 
Im Untersuchungsraum konnten 37 Vogelarten nachgewiesen werden von denen 14 innerhalb des 
Änderungsbereichs brüten. Weitere 5 Arten brüten in der näheren Umgebung des Änderungsge-
bietes. Die restlichen Arten sind als Nahrungsgäste und Durchzügler einzuordnen. 
Unter den 18 Arten, die nicht im Änderungsbereich brüten, sind 12 Nahrungsgäste, die restlichen 6 
Arten sind lediglich als Durchzügler einzuordnen. Für diese Arten stellt das Änderungsbereich 
keine essentielle Funktion als Teillebensraum dar. 
Von den nachgewiesenen Arten sind 9 Arten auf Grund ihrer Gefährdung und Schutzstatus als 
planungsrelevant einzuordnen. Keine dieser Arten besitzt innerhalb des Untersuchungsraumes 
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. Die Arten wurden lediglich beim Überfliegen des Untersu-
chungsraumes beobachtet bzw. sind als Durchzügler einzuordnen.  
Es wurden keine planungsrelevanten Insekten, Amphibien oder Reptilien im Änderungsbereich 
nachgewiesen. 
Prognose (Planung): Die Flächennutzungsplanänderung schafft die Voraussetzungen für die Um-
strukturierung des Änderungsbereiches. Es ist von einem Rückbau von Gebäuden sowie der Ro-
dung von Bäumen und gewachsener Gehölzstruktur auszugehen. Für Tierarten geeignete Habi-
tatstrukturen werden somit überprägt. Wertvolle Habitatstrukturen wie die Altholzbestände entlang 
der Deutz-Mülheimer Straße sind nicht betroffen. Durch die geplante Ausweisung als gemischte 
Baufläche und Gewerbefläche ist künftig mit einer Verbesserung des Angebotes von Vegetations-
flächen zu rechnen. Diese stellen potentielle Lebensräume für urbanophile Tierarten dar.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen 
wildlebender Vogelarten auf individueller- sowie populationsbezogener Ebene sind entsprechende 
Maßnahmen im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan vorgesehen. Auf der Ebene der 
FNP-Änderung sind keine Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen notwendig. 
Bewertung: Aufgrund der vor Ort vorhandenen Strukturen bietet der Änderungsbereich heute ein-
geschränkt wildlebenden Tieren Lebensraum. Die großflächige Überprägung und Umgestaltung 
des Änderungsbereiches verursacht Betroffenheiten für diese Arten und stellt eine temporäre Ver-
schlechterung gegenüber dem heutigen Ist-Zustand dar. Verbotstatbestände gemäß § 44 
BNatschG werden bei Umsetzung der Planung nicht ausgelöst, da geeignete Vermeidungs- und 
Minderungsmaßnahmen auf Ebene des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Be-
rücksichtigung finden. 
7.3.1.2 Landschaft / Ortsbild (BauGB §1 Abs.6 Nr.7 a)  
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, DSchG 
Bestand/Nullvariante: Im Änderungsbereich liegen heute teilweise denkmalgeschützte Industriege-
bäude, versiegelte Gewerbefläche sowie untergeordnet Brach- und Gartenflächen vor. Die Ge-
bäude und Einfriedungen im Änderungsbereich sind größtenteils in Klinkerbauweise errichtet. 
Ebenfalls ortbildprägende sind die vorhanden sehr alten und großen Platanen entlang der Deutz-

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Mülheimer Straße. Eine industrielle Nutzung ist nicht mehr vorhanden. Ein Teil der vorhandenen 
Gebäude wird durch einen Eventbetrieb, einen Grillhandel und Gastronomie gewerblich genutzt. 
Prognose(Planung): Der industriell geprägte Änderungsbereich soll künftig zu einem gemischten 
Stadtquartier mit Wohnnutzung und nicht störendem Gewerbe entwickelt werden. Denkmalge-
schützte Bestandsgebäude bleiben erhalten und werden durch moderne Neubauten ergänzt. In-
nerhalb des Änderungsbereiches sollen neue Freiflächen entstehen. 
Vermeidungs- Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Positiv auf die Belange des Ortsbildes 
wirken im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan die Festsetzungen zur Sicherstellung 
der Umsetzung der städtebaulichen Qualität aus dem Werkstatt-Verfahren "Mülheimer Süden in-
klusive Hafen". Dies betrifft beispielsweise die Erhaltung und Umnutzung denkmalwerter Bausub-
stanz sowie die Anlage von Frei- und Grünbereichen. Auf der Ebene der FNP-Änderung sind keine 
Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen notwendig.  
Bewertung: Die Flächennutzungsplanänderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen 
für die Umnutzung eines industriell geprägten Stadtteils zu einem Stadtquartier mit gemischter Nut-
zung. Das Ortsbild wird sich durch die Planumsetzung verändern, ortsbildprägende Gebäude wer-
den erhalten und neuen Nutzungen zugeführt.  
7.3.2 Wasser (BauGB §1 Abs.6 Nr.7 a)  
Ziele des Umweltschutzes: WHG, LWG NRW, ggf. Wasserschutzzonen-Verordnung 
7.3.2.1 Grundwasser  
Bestand/Nullvariante: Der Änderungsbereich liegt im Grundwasserleiter des Rheingrabens. Der 
Grundwasserkörper ist wegen Belastungen mit verschiedenen Stoffen in einem schlechten chemi-
schen Zustand. Basierend auf dem höchsten recherchierten Grundwasserstand von 41,27 m ü. 
NHN beträgt der Grundwasserflurabstand bei einer durchschnittlichen Geländehöhe von 44-46 m 
ü. NHN im Änderungsbereich circa 3-5 m. Bei mittleren und niedrigen Grundwasserständen 
herrscht eine westliche bis nordwestliche Grundwasserfließrichtung auf den Rhein als Vorfluter zu. 
Im Hochwasserfall kann sich die Grundwasserfließrichtung in nördliche bis nordöstliche Fließrich-
tungen verschieben. 
Aufgrund der hohen Flächenversiegelung im Änderungsbereich kann Regenwasser nur in gerin-
gem Maße versickern und somit kaum zur Grundwasserneubildung beitragen. 
Prognose (Planung): Durch die Umwandlung von Industriegebiet zu Gewerbegebiet und einer ge-
mischten Baufläche ist potentiell von einer Entsiegelung von Flächen auszugehen. Dies würde 
eine größere Grundwasserneubildungsrate durch Niederschlagsversickerung bedeuten. Aufgrund 
der industriellen Vornutzung ist der Boden im Änderungsbereich mit Schadstoffen belastet, die 
durch niederschlagsbedingte Auswaschungen in den Grundwasserkörper gelangen könnten. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
Die Gefährdung des Grundwassers durch die Auswaschung von im Boden befindlichen Schadstof-
fen wird durch Flächenversiegelung und die Entnahme von belastetem Bodenmaterial gemindert. 
Insbesondere in den Bereichen der PAK-Konzentration ist ein Bodenaustausch vorzusehen. Die-
ser Bodenaustausch wird in den nachfolgenden Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren geregelt. 
Bewertung: Vor dem Hintergrund der bereits heute vorhandenen Belastungen des Grundwassers 
sind keine negativen Auswirkungen durch die Flächennutzungsplanänderung für das Grundwasser 
zu erwarten. Langfristig werden die heutigen Belastungen der Grundwasserqualität im Bereich des 
Änderungsbereiches abnehmen. 
7.3.3 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (BauGB §1 Abs.6 Nr.7 c) 
7.3.3.1 Lärm 
Ziele des Umweltschutzes: DIN 4109, DIN 18005, BImSchG, 16. BImSchV, TA-Lärm, Freizeitlärm-
erlass, 18. BImSchV, BauGB (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse)  
Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte: 
Grundlage für die Beurteilung von Schallimmissionen im Städtebau ist die DIN 18005 (Schall-
schutz im Städtebau – Teil 1). Die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte ist anzu-
streben. Die Orientierungswerte beziehen sich auf 16 Stunden am Tag (06:00-22:00 Uhr) und 8 
Stunden in der Nacht (22:00-06:00 Uhr). Es wird durch die Flächennutzungsplanänderung die Um-
setzung eines gemischten Quartieres mit Wohnen, Dienstleitung und nicht störendem Gewerbe 
vorbereitet. Entsprechend weist der Änderungsbereich überwiegend den Schutzcharakter eines

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Mischgebietes (MI) bzw. gemischten Baufläche (M) gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) 
auf. Außerdem entspricht der Änderungsbereich teilweise dem Charakter eines Gewerbegebietes 
(GE) gemäß BauNVO.  
 
Tabelle 4: Orientierungswerte der DIN 18005 (Beiblatt1) 
Gebietsausweisung Orientierungswerte in dB [A] 
 Straßen-/Schienenverkehr Industrie/Gewerbe, Freizeitlärm 
 Tag Nacht Tag Nacht 
Mischgebiete (= gemischte 
Baufläche) 
60 50 60 45 
Gewerbegebiete 65 55 65 50 
 
Die Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft wird in der TA Lärm geregelt. Die Beurtei-
lungspegel beziehen sich auf 16 Stunden am Tag (6.00 bis 22.00 Uhr) und 8 Stunden in der Nacht 
(22.00 bis 6.00 Uhr). 
Tabelle 5: Immissionsrichtwerte der TA-Lärm 
Gebietsausweisung Immissionsrichtwerte in dB[A] 
 Tag Nacht 
Mischgebiete (= gemischte Baufläche) 60 45 
Gewerbegebiete 65 50 
 
Bestand: 
Für die parallel laufende Aufstellung des Bebauungsplanes 6972/01 –Arbeitstitel: „Lindgens-Areal“ 
in Köln-Mülheim– wurde eine schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immis-
sionen durchgeführt. Die Untersuchung berücksichtigt den Straßen-, Flug-, Schifffahrts- und Schie-
nenverkehr sowie den Gewerbelärm/Nachbarschaftslärm. 
Straßenverkehrslärm: Die Lärmsituation im Änderungsbereich wird durch den Verkehr auf den fol-
genden Straßen bestimmt: B55a (Zoobrücke), B51 (Mülheimer Brücke), Deutz-Mülheimer-Straße, 
Danzierstraße, Auenweg, Hafenstraße, An der Schanz/Niederländer Ufer. Durch die hohe Ver-
kehrsbelastung ist der Änderungsbereich bereits heute stark durch Straßenverkehrslärm belastet. 
Die DTV Werte liegen für die angrenzenden Bereiche der Deutz-Mülheimer Straße bei circa 
12 500, für die Hafenstraße bei 600 und für den Auenweg bei 7 300 Fahrzeugen. Im Zuge der Un-
tersuchung wurden an drei Immissionsorten entlang der Deutz Mülheimer Straße die Auswirkun-
gen des Straßenverkehrslärms auf die Umgebung untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass bereits 
heute an zwei der Immissionsorte die Lärmsanierungswerte [70 dB(A)] zur Tag- und Nachtzeit 
überschritten werden. 
Schienenverkehrslärm: Die Lärmimmissionen aus dem öffentlichen Schienenverkehr, welche auf 
den Änderungsbereich einwirken, werden durch die KVB-Stadtbahnlinien 13 und 18 sowie die 
Gleistrassen 2621, 2651, 2653, 2658, 2659, 2670 bestimmt. Die Schienennetze befinden sich in 
einer Entfernung von circa 250 m. 
Schifffahrtslärm: Aufgrund der geringen Entfernung zum Mülheimer Hafen und dem Rhein wird der 
Änderungsbereich von den Lärmemissionen der gewerblichen Rheinschifffahrt, dem Sportmotor-
bootsverkehr und den Schifffahrten des Schifffahrtsamts beeinträchtigt. An der geplanten nächst-
gelegen Bebauung wird der anzuhaltende Orientierungswert tags und nachts eingehalten. 
Fluglärm: Gemäß den Schallimmissionsplänen des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der 
Stadt Köln liegt der Außenlärmpegel zum Flugverkehr bei max. 55 dB(A). 
Gewerbelärm/Nachbarschaftslärm:. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung zum Ge-
werbe- und Schiffsverkehrslärm im Mülheimer Hafen (10/2019) wurden gewerbliche Lärm-Immissi-
onen ermittelt, die auf die geplanten Änderungsbereiche östlich des Auenweg und westlich der Ha-
fenstraße einwirken. Dazu wurden alle gewerblichen Nutzungen einschließlich des Wasser- und 
Schifffahrtsamtes emissionsseitig erfasst. Die Immissionen wurden im Änderungsbereich für zwei 
Immissionsorte (IO11, IO12) westlich der Hafenstraße in der Immissionshöhe für das vierte Ge-
schoss am geplanten gemischten Baugebiet erfasst. Im Ergebnis wird am Tag an beiden IO der 
Immissionsrichtwert (IRW) für eine gemischte Baufläche (M) eingehalten. In der Nacht wird der 
IRW für eine gemischte Baufläche (M) am IO12 unterschritten, am IO11 knapp überschritten. Die 
Überschreitung beträgt 0,6 dB(A).

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Änderungsbereich. Lärmemittenten innerhalb des Änderungsbereiches sind die bestehenden Ge-
werbenutzungen durch die Firma Santosgrills GmbH und die Eventhalle Dock One. Lärm wird vom 
betriebsbedingten Pkw-Verkehr und seltenen Eventveranstaltungen verursacht. 
Prognose (Planung):  
Durch die Umsetzung der FNP-Änderung und das darauf aufbauende Bebauungsplanverfahren 
werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass erstmalig in größerem Umfang Wohnnutzung 
im Änderungsbereich umgesetzt wird. Diese wird den teilweise erheblichen Lärmimmissionen aus 
dem Umfeld ausgesetzt.  
Straßenverkehrslärm: Im Änderungsbereich liegen gegenüber der östlich angrenzenden stark be-
fahrenen Deutz-Mülheimer Straße punktuell Werte der Beurteilungspegel von max. tags circa 
73 dB(A) und nachts circa 63 dB(A). Die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete bzw. 
gemischte Bauflächen werden um bis zu 13 dB(A) tags und nachts deutlich überschritten. Entlang 
der Hafenstraße werden in einigen Abschnitten Pegelbereiche von max. 60 dB(A) tags und 
50 dB(A) nachts erreicht. Diese entsprechen den maximal tolerierbaren Orientierungswerten für 
Mischgebiete. Die südlich gelegenen Bereiche entlang des Auenweges erreichen maximale Pegel-
bereiche von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts und überschreiten somit leicht die Orientierungs-
werte. Durch die Umnutzung des Änderungsbereiches (Nutzung durch Gewerbe, Dienstleistungen 
und Wohnen) nimmt der öffentliche Straßenverkehr auf der Deutz-Mülheimer Straße und Hafen-
straße zu. Zur Ermittlung der Auswirkungen der Zunahme des Straßenverkehrs auf die Umgebung 
wurde für drei Immissionspunkte an Bestandsgebäuden der Deutz-Mülheimer Straße / Danzier 
Straße die zukünftige Zunahme der Verkehrslärm-Immissionen ermittelt. Die Ergebnisse zeigen, 
dass an der Bestandsbebauung eine Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen von maximal 0,2 
dB(A) zu Tages- und Nachtzeiten stattfinden wird. 
Schienenverkehrslärm: Die maßgeblich aus Südosten einwirkenden Lärmimmissionen des Schie-
nenverkehrs verursachen im südlichen Änderungsbereich zwischen Deutz-Mülheimer Straße und 
Hafenstraße Werte der Beurteilungspegelklassen von Tags max. circa 55 dB(A) und nachts circa 
50 dB(A). Die Orientierungswerte für eine gemischte Baufläche werden damit eingehalten. Die üb-
rigen Bereiche im Änderungsgebiet sind weniger stark von den Lärmemissionen des Schienenver-
kehrs betroffen und liegen daher ebenfalls innerhalb der Orientierungswerte. 
Gewerbelärm/Nachbarschaftslärm: Durch die Umnutzung des Änderungsbereiches ist die Ansied-
lung von nichtstörendem Gewerbe (Arztpraxen, Gastronomie, Büroräume) vorgesehen. Die durch 
die geplante Nutzung verursachten Lärmimmissionen werden durch den gewerblich anteiligen 
Pkw-Verkehr, den Pkw Parkplatzverkehr und durch haustechnische Anlagen bestimmt. Beste-
hende Gewerbenutzungen bleiben in Form der Firma Santosgrills GmbH und der Eventhalle Dock 
One auch zukünftig erhalten. Die gemessenen Schallimmissionen der Eventhalle Dock One liegen 
in Teilbereichen weit über den Immissionsrichtwerten für Mischgebiete. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Aufgrund der Überschreitungen der Ori-
entierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete werden im parallel durchgeführten Bebauungs-
planverfahren geeignete Schallschutzmaßnahmen wie die Darstellung und Festsetzung von Lärm-
pegelbereichen gemäß DIN 4109 zum passiven Schallschutz festgesetzt. Damit kann eine Verträg-
lichkeit zwischen der geplanten Wohnnutzung und auf den Änderungsbereich einwirkenden Lärm-
immissionen erreicht werden. 
Um die zulässigen Richtwerte für die gemischte Baufläche einhalten zu können, müssen die inner-
halb der Eventhalle Doch One entstehenden Lärmemissionen reduziert werden. Hierzu wird im 
Rahmen des parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahrens eine Regelung getroffen. 
Die geringfügige Überschreitung des IRW nachts für eine gemischte Baufläche am IO11 durch gen 
Gewerbelärm im Mülheimer Hafen ist im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung bewältigbar. 
Im Rahmen der FNP-Änderung sind über die Darstellung von Gewerbefläche im westlichen Ände-
rungsbereich hinaus keine Minderungsmaßnahmen möglich. 
Bewertung: Die Lärmsituation wird sich durch die Änderung der Darstellungen im Flächennut-
zungsplan nicht wesentlich verändern. Die Erhöhung des Lärms der Kfz-Verkehre durch die Um-
setzung der Planung ist aufgrund der Höhe des vorhandenen Straßenverkehrslärms vernachläs-
sigbar gering. Die Lärmimmissionen des einwirkenden Schienenverkehrs und Schiffsverkehrs vor 
den Fassaden der geplanten Gebäude sind im Vergleich zu den Lärmeinwirkungen aus dem Stra-
ßenverkehr von untergeordneter Bedeutung. Langfristig sind keine störenden Nutzungen innerhalb

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des Änderungsbereiches vorgesehen. Eine Störung durch neue Gewerbelärmquellen wird somit 
ausgeschlossen. Die erforderliche Begrenzung der Emission aus der Eventhalle "Dock One" wird 
im Rahmen des parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahrens geregelt. Die Gewerbelärm-Im-
missionen aus den Hafennutzungen führen am Tag nicht zu einer Überschreitung der anzulegen-
den Immissionsrichtwert, in der Nacht kommt es zu einer sehr geringfügigen Überschreitung. 
Grundsätzlich ist der Standort dafür geeignet, die geplante gewerbliche und gemischte Nutzung 
umzusetzen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass im parallel verlaufenden Bebauungsplan-Ver-
fahren die geschilderten Minderungs- und Schutzmaßnahmen festgesetzt werden. 
7.3.4 Altlasten 
Ziele des Umweltschutzes: BBodSchG, BBodSchV, LAWA-Richtlinie, LAGA-Anforderungen, TA-
Siedlungsabfall, KrW-/-AbfG 
Bestand/Nullvariante: Gemäß dem Altlastenkataster des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes 
der Stadt Köln befinden sich im südlichen Bereich des Änderungsbereiches zwischen der Hafen-
straße und dem Mülheimer Hafen zwei Altlastenverdachtsflächen. Es handelt sich um eine Altabla-
gerung (Nr. 901265) und eine Fläche mit schädlicher Bodenveränderung (Nr. 901249). Zur Ab-
schätzung des Gefährdungspotentials durch Altlasten wurde eine nutzungs- und planungsorien-
tierte Bodenuntersuchung in Anlehnung an das untergesetzliche Regelwerk des Bundesboden-
schutzgesetzes (BBodSchG), die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), 
durchgeführt. Es wurden die Wirkpfade Boden - Grundwasser, Boden - Mensch und Boden - Luft 
untersucht. 
In fast allen Teilen der anthropogenen Auffüllungen wurden erhöhte Blei-, Zink- und teilweise auch 
Arsenkonzentrationen vorgefunden. Die ermittelten Feststoffkonzentrationen von max. circa 
45.000 mg/kg Zink und circa 49.000 mg/kg Blei sind als extrem erhöht einzustufen. Die Eluatunter-
suchungen ergaben eine Überschreitung der Prüfwerte gemäß BBodschV (0,2 µg/l) für Blei (0,2 
µg/l) in den Bereichen der anthropogenen Auffüllungen. In den Proben der gewachsenen Böden 
wurden Schwermetallkonzentrationen nachgewiesen; die LAWA (Bund/Länder-Arbeitsgemein-
schaft Wasser) Schwellenwerte wurden hier nicht überschritten. 
Für beide Flächen liegen keine Erkenntnisse über eine Grundwassergefährdung vor. Im Umfeld 
des Änderungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung liegen Hinweise für mehrere Altlas-
tenverdachtsflächen vor. Indirekte negative Auswirkungen auf die Darstellung der FNP-Änderung 
sind nicht zu erwarten. 
Prognose (Planung): Die Änderungen von Gewerbe-/Industriegebiet zu einer gemischten Bauflä-
che im Flächennutzungsplan lassen eine zumindest temporäre Entsiegelung von Flächen und Ein-
griffe in belastete Bodenbereiche erwarten. 
Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen: Im Zuge der Umsetzung des parallel in Aufstellung befind-
lichen Bebauungsplanes sind Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von negativen Auswir-
kungen durch Altlasten auf die geplante Wohnnutzung zu formulieren und festzusetzen. 
Bewertung: Durch die vorgesehenen Änderungen des Flächennutzungsplanes sind Eingriffe in 
durch Altlasten beeinträchtigte Bodenbereiche nicht auszuschließen. Durch eine Auskofferung 
bzw. einen Bodenaustausch wird im Rahmen der Umsetzung der Planung sichergestellt, dass 
keine negativen Auswirkungen auf mögliche sensible Nutzungen wie Wohnen, Kita oder Kinder-
spielplatz entstehen. Regelungen dazu werden im parallel durchgeführten Bebauungsplanverfah-
ren gesichert. 
7.3.5 Gefahrenschutz 
Ziele des Umweltschutzes: gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- 
und Arbeitsbevölkerung (§1 Abs. 5 Nr. 1 BauGB), HochwasserschutzVO 
Bestand: 
Explosionsgefahr/Gefahrgüter: Im Bereich des Mülheimer Hafens befinden sich Liegestellen für 
Gefahrgüter transportierende Schiffe, sogenannte Kegel-Schiffe. Die Schutzabstände der Liege-
stellen zu Wohngebieten, Ingenieurbauwerken und Tanklagern betragen gemäß der Verordnung 
über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN 2015) 100 m bzw. 300 m. 
Der westliche Teil des Änderungsbereiches befindet sich innerhalb des vom Bundesschifffahrtsamt 
festgesetzten Schutzradius von 100 m.

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Hochwasserschutz: Der gesamte westliche Teil des Änderungsbereiches liegt innerhalb des ge-
setzlich festgelegten Überschwemmungsbereichs des Rheins (Siehe auch Kapitel 4.9 „Hochwas-
serschutzkonzept Köln“ der Begründung). Die überflutungsgefährdeten Bereiche sind gemäß Köl-
ner Pegel bis 11,90 m geschützt. Es wurde ein Gutachten erarbeitet, in dem das aktuell vorhan-
dene Retentionsvolumen im Falle eines 100- und 200-jährlichen Hochwasserereignisses berech-
net und dargestellt wird. Im Falle eines 200-jährlichen Hochwassers würden der gesamte westliche 
Teil des Änderungsbereiches sowie Bereiche zwischen den Bestandsgebäuden und im Bereich 
des südlichen Parkplatzes überflutet werden. 
Prognose (Planung): 
Explosionsgefahr/Gefahrgüter: Die FNP-Änderung berücksichtigt den 100 m-Schutzradius. Inner-
halb des Radius wird ein Gewerbegebiet ausgewiesen. 
Hochwasserschutz: Die Planung des parallel laufenden Bauleitplanverfahrens erfolgt unter dem 
Gesichtspunkt, dass es zu keiner Verringerung des Retentionsvolumens innerhalb des Änderungs-
bereichs kommen darf (vgl. § 78 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WHG). Das Retentionsvolumen der Planung 
wurde im Rahmen eines Gutachtens überprüft. 
Die Ergebnisse zeigen, dass bei Umsetzung der Planung ein größeres Retentionsvolumen gene-
riert wird. 
Die Planung geht von einer Überflutung der Flächen östlich der Hafenstraße aus. Die Bereiche 
westlich der Hafenstraße sollen mit mobilen Hochwasserschutzwänden gesichert werden und so-
mit auch im Hochwasserfall nutzbar bleiben. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
Explosionsgefahr/Gefahrgüter:  Eine Differenzierung von Flächennutzungen im Rahmen der Flä-
chennutzungsplan-Änderung wurde aufgrund der geplanten kleinräumigen Nutzungsmischung 
nicht vorgenommen. Innerhalb der verbindlichen Bauleitplanung wird durch Festsetzung der zuläs-
sigen Gebietsnutzungen sichergestellt, dass innerhalb des Schutzabstandes gemäß ADN 2015 
keine sensiblen Nutzungen wie Kita oder Kinderspielplätze angesiedelt werden. 
Hochwasserschutz: Gemäß §5 Abs. 3 S.4 ff. BauGB sind festgesetzte Überschwemmungsgebiete 
im Sinne des § 76 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes nachrichtlich in den Flächennutzungs-
plan zu übernehmen. Noch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Ab-
satz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie als Risikogebiete im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz 1 
des Wasserhaushaltsgesetzes festgelegte Gebiete sollen im Flächennutzungsplan vermerkt wer-
den. 
Der parallel in Aufstellung befindliche Bebauungsplan wird sicherstellen, dass die künftige Bebau-
ung hochwassersicher realisiert werden wird. Die Planung stellt ebenfalls sicher, dass es zu keiner 
Reduktion des Retentionsvolumens des Rheins kommen wird. Damit wird sichergestellt, dass die 
im Rahmen der FNP-Änderung geplanten Nutzungen hochwasserverträglich umsetzbar sind. 
Bewertung: 
Explosionsgefahr/Gefahrgüter: Bei Einhaltung der vorgegebenen Schutzabstände für Wohnbebau-
ung sind keine Verstöße gegen die Anforderungen an den Gefahrenschutz gemäß ADN 2015 zu 
erwarten. 
Hochwasser: Die parallel durchgeführte verbindliche Bauleitplanung stellt sicher, dass es zu keiner 
Verschlechterung des Hochwasserschutzes bzw. einer Verschiebung von Überschwemmungsge-
bieten kommen wird.  
7.3.6 Kultur- und sonstige Sachgüter (BauGB §1 Abs. 6 Nr. 7 d)  
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, Denkmalschutzgesetz, BBodSchV, LBodSchG 
NRW 
Bestand/Nullvariante: 
Baudenkmäler: Innerhalb des Änderungsbereiches befinden sich vier gemäß § 3 Denkmalschutz-
gesetz (DSchG) geschützte Industriegebäude der ehemaligen Mennige- und Bleiweißfabrik Lind-
gens und Söhne. Die Gebäude befinden sich zentral bis südlich im Änderungsbereich und umfas-
sen drei Industriegebäude aus dem späten 19. Jahrhundert sowie eine große Fabrikationshalle 
aus dem frühen 20. Jahrhundert. Das Gebäudeensemble ist auf Grund seiner Bedeutung für die 
Entwicklung des Industrialisierungsprozesses als auch für die Geschichte der über 100 Jahre ent-
wickelten Industriekultur erhaltenswert.

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Bodendenkmäler: Im Änderungsbereich sind keine Bodendenkmäler bekannt. Es ist mit Bodenfun-
den frühindustrieller Fertigungsanlagen zu rechnen.  
Prognose (Planung): 
Baudenkmäler: Auf der Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen alle denkmal-
geschützten Gebäude erhalten, saniert und einer neuen Nutzung zugeführt und damit langfristig 
erhalten werden. 
Bodendenkmäler: Aufgrund der Historie des Geländes ist im Änderungsbereich mit archäologi-
schen Funden zu rechnen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: 
Baudenkmäler: Im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan wird der Denkmalschutz 
nachrichtlich übernommen. Auf der Ebene der FNP-Änderung sind hierzu keine Regelungen not-
wendig. 
Bodendenkmäler: Vor Beginn von Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen ist das Römisch-Germani-
sche Museum/Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt Köln zu benachrichtigen. Dies wird 
auf der Ebene des Bebauungsplanes sichergestellt. 
Bewertung: Bei Beachtung einer fachgerechten und den denkmalpflegerischen Belangen ange-
passten Gebäudesanierung wird der dauerhafte Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude gesi-
chert. Durch eine archäologische Baubegleitung können ggf. vorhandene Funde gesichert werden. 
Die Berücksichtigung dieser Belange wird im Rahmen des Bebauungsplanes "Lindgens-Areal" si-
chergestellt. 
Negative Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Rahmen der FNP-Änderung 
nicht zu erwarten. 
7.3.7 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) 
Die aktuelle Planung basiert auf der Grundlage des städtebaulichen Masterplans Innenstadt Köln 
von 2008, des Rechtsrheinischen Entwicklungskonzeptes von 2009, der Ergebnisse des Werk-
stattverfahrens "Mülheimer Süden inklusive Hafen" aus dem Jahr 2014 und des städtebaulichen 
Entwicklungskonzeptes "Revitalisierung des Industrieareals Lindgens & Söhne Köln-Mülheim" von 
2013. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans soll die Entwicklung des ehemaligen Indust-
riestandortes zu einem gemischten Quartier mit einer Wohnnutzung und nicht störendem Gewerbe 
gewährleistet werden. Aufgrund der innerstädtischen Lage und vorhandener Infrastruktur ist der 
Änderungsbereich für die Bebauung mit Wohn- und Gewerbegebäuden geeignet. Der Änderungs-
bereich der 208. FNP-Änderung ist planerisch im Zusammenhang mit den umgebenden ehemali-
gen Industrieflächen zu sehen, welche mit der 216. FNP-Änderung entwickelt werden. Eine Revita-
lisierung der Fläche für industrielle Nutzungen ist insbesondere vor dem Hintergrund der vorhande-
nen Gebäudestrukturen, die für moderne Industrieunternehmen nicht geeignet sind und die für ei-
nen Schwerlastverkehr als ungünstig zu bewertende Erschließung durch Wohngebiete von Deutz 
und Mülheim als nicht realistisch. Mit der Revitalisierung der Fläche der 208. FNP-Änderung ist 
auch eine Umsetzung gemischter Nutzungen im Umfeld möglich, so dass im Umkehrschluss eine 
Beibehaltung der industriellen Ausweisung im Änderungsbereich und auch im Bereich benachbar-
ter Flächen die geplante Umstrukturierung einschränken und verzögern würde. Auf eine Standort-
alternativenprüfung wurde daher verzichtet. 
7.3.8 Zusätzliche Angaben 
7.3.8.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung bzw. Hinweise auf Schwierigkeiten bei 
der Zusammenstellung der Angaben  
Die umweltbezogenen und für das Vorhaben relevanten Informationen erlauben eine Einschätzung 
der zu erwartenden Umweltfolgen. Die Ergebnisse im Umweltbericht beruhen auf den unten aufge-
führten Gutachten und Unterlagen. Technische Verfahren wurden in den der Umweltprüfung zu-
grundeliegenden Untersuchungen verwendet wie z. B. Rammkernsondierungen und Laboruntersu-
chungen zu Boden- und Grundwasseruntersuchungen oder die edv-gestützte Simulation von 
Lärmausbreitung. 
7.3.8.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring) 
Dieser Punkt wird auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren abgeschichtet, da dort 
die Aus- und Einwirkungen konkreter Regelungen zur Umsetzung der im FNP dargestellten Flä-
chennutzung untersucht und prognostiziert werden.

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7.3.8.3 Zusammenfassung 
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 69472/01 – Arbeitstitel: Lind-
gens-Areal in Köln Mülheim – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen wer-
den, um auf einer Gesamtfläche von circa 4,6 ha ein Stadtquartier mit Wohn- und Gewerbenut-
zung zu realisieren. Hierfür wird vorbereitend der Flächennutzungsplan der Stadt Köln geändert  
Die Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter "Flora und Fauna", "Landschaft/Ortsbild", "Wasser", 
"Klima und Luft", "Mensch, Gesundheit, Bevölkerung" und "Kultur und sonstige Sachgüter" wurden 
beschrieben und bewertet. Dazu erfolgte eine Bestandsaufnahme. Durch die Innenstadtlage des 
Änderungsbereiches sowie die historische und teilweise aktuelle Nutzung als Gewerbegebiet sind 
teilweise erhebliche Vorbelastungen der zu betrachtenden Schutzgüter gegeben. 
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als nicht betroffen eingestuft: 
 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / europäische Vogelschutzgebiete: Es befinden 
sich keine Schutzgebiete im Umfeld des Änderungsbereiches. 
 Landschaftsplan: Für das Gebiet trifft der Landschaftsplan keine Schutzausweisungen. 
 Oberflächengewässer: Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich weder vorhanden 
noch geplant. Die Wasserfläche des Köln-Mülheimer Hafens befindet sich circa 60 m westlich 
des Änderungsbereiches. Indirekte Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Wasserfläche 
des Rheins sind nicht zu erwarten. 
 Biologische Vielfalt: Auf Grund der starken anthropogenen Überformung des Änderungsberei-
ches ist die Artenvielfalt kaum ausgeprägt. 
 Eingriff/Ausgleich: Das Änderungsbereich ist als Innenbereich gem. §34 Baugesetzbuch dar-
gestellt. Eine Ausgleichsverpflichtung gem. § 1 a Abs. 3 Baugesetzbuch besteht nicht. 
 Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissions-
schutzrechtes: Der Luftreinhalteplan ist in Form der Umweltzone betroffen und wird unter 
Punkt Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (…) weiter unten mit betrachtet. 
 Erneuerbare Energien/Energieeffizienz: Regelungen zur Energieeinsparung oder zur Gewin-
nung regenerativer Energie sind im Flächennutzungsplan nicht vorgesehen und nicht betrof-
fen. 
 Gefahrenschutz (Magnetfeldbelastung): Eine im Nordwesten des Änderungsbereiches vorhan-
dene Trafostation ist nicht mehr in Betrieb. Geeignete Abstände zu geplanten Trafostationen 
werden im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. 
 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter Umgang mit Ab-
fällen und Abwässern: Eine fachgerechte Planung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur des 
Änderungsbereiches wird im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan erstellt. 
 Erschütterungen: Im näheren Umfeld des Änderungsbereiches befinden sich keine Erschütte-
rungen verursachende Nutzungen. Gleisanlagen der Deutschen Bahn befinden sich circa 
250 m westlich des Änderungsbereiches, Beeinträchtigungen durch Erschütterungen sind 
demnach nicht zu erwarten. 
 Abwasser: Die Entwässerung des Änderungsbereiches soll im Trennsystem erfolgen. Anfal-
lendes Niederschlagswasser kann über den bestehenden Regenwasserkanal in der Hafen-
straße abgeführt werden. 
 Niederschlagswasser/Starkregen: Für den Änderungsbereich besteht keine Pflicht zur Versi-
ckerung von Niederschlagswasser. Anfallendes Niederschlagswasser soll zukünftig in die öf-
fentliche Kanalisation eingeleitet werden. Zur Minderung des Niederschlagsabflusses und Er-
höhung der Niederschlagsversickerung sind neue Grünflächen und eine extensive oder inten-
sive Dachbegrünung vorgesehen. 
 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung 
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Im-
missionsgrenzwerte nicht überschritten werden: Für die Stadt Köln liegt ein Luftreinhalteplan 
vor, welcher 2019 fortgeschrieben wurde. Die Festsetzungen und Darstellungen des Bebau-
ungsplans widersprechen den Regelungen des Luftreinhalteplans nicht. 
 Pflanzen: Der Bestand wird heute zu circa 90 % von versiegelten bzw. teilversiegelten Flächen 
geprägt. Es handelt sich überwiegend um Industriegebäude mit asphaltierten und geschotter-
ten Platzflächen. Erhaltenswerte Baumbestände befinden sich in Form einer alten Platanen-
allee entlang der Deutz-Mülheimer-Straße Die geplanten FNP-Änderungen schaffen die pla-
nungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt und weitere Entwicklung von Vegetationsflä-
chen.

- 25 - 
 
/ 26 
 Boden: Natürlich gewachsener Boden ist im Änderungsbereich kaum vorhanden. Als oberste 
Bodenschicht wurden flächendeckend anthropogene Auffüllungen vorgefunden. Die Auffüllun-
gen sind zum Teil erheblich mit Schadstoffen belastet und werden bei Umsetzung der Planung 
in großen Bereichen entsorgt und durch unbelasteten Boden ersetzt. 
 Klima: Der klimatische Ist-Zustand wird mit der Umsetzung der Planung nicht grundsätzlich 
verschlechtert. 
 Emission und Immission von Luftschadstoffen: Die Grenzwerte der 39. BImSchV für die Luft-
schadstoffe NO2, PM10 und PM2,5 werden innerhalb des Änderungsbereiches und seiner 
Umgebung eingehalten. Aufgrund der Flächennutzungsplanänderung sind keine verkehrs- o-
der nutzungsbedingten Verschlechterungen der Luftqualität zu erwarten. 
 Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge zwischen einzelnen Umweltbelangen sind im Ände-
rungsbereich vorhanden, jedoch in schwacher Ausprägung. Durch die geplante Umstrukturie-
rung auf Basis der geplanten Flächenausweisungen werden diese Wechselwirkungen und 
Wirkungsgefüge nicht erheblich verändert. 
 Gefahrenschutz (Kampfmittel): Es bestehen aufgrund von Luftbildauswertungen vermehrte 
Hinweise auf Kampfhandlungen im Bereich des Änderungsbereiches. Es wird eine Überprü-
fung auf Kampfmittel der zu überbauenden Fläche von der Bezirksregierung Düsseldorf, 
Kampfmittelbeseitigungsdienst, empfohlen. 
 
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als betroffen eingestuft: 
 
 Tiere: Aufgrund der vor Ort vorhandenen Strukturen bietet der Änderungsbereich heute einge-
schränkt wildlebenden Tieren Lebensraum. Die großflächige Überprägung und Umgestaltung 
des Änderungsbereiches verursacht Betroffenheiten für diese Arten und stellt eine temporäre 
Verschlechterung gegenüber dem heutigen Ist-Zustand dar. Der Anteil an Vegetationsfläche 
wird nach Umsetzung der Planung höher sein als zum aktuellen Zeitpunkt, das Habitatangebot 
für Tierarten wird somit zukünftig vergrößert. 
Bei Einhaltung der im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan genannten Vermei-
dung- und Minderungsmaßnahmen sowie der Durchführung der vorgezogenen Ausgleichs-
maßnahmen sind keine signifikanten Konflikte in Bezug auf die Tötung und Störung geschütz-
ter Tierarten oder die Zerstörung derer Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten. Auf 
Ebene der FNP-Änderung sind keine Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen notwendig. 
 Landschaft/Ortsbild: Die Flächennutzungsplanänderung schafft die planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen für die Umnutzung eines industriell geprägten Stadtteils zu einem Stadtquartier 
mit gemischter Nutzung. Das Ortsbild wird sich durch die Planumsetzung verändern, ortsbild-
prägende Gebäude werden erhalten und neuen Nutzungen zugeführt. 
 Grundwasser: Von den im Boden vorhandenen Schadstoffen geht eine potentielle Gefahr für 
das Grundwasser aus. Durch die vorgesehene Nutzungsänderung werden temporär belastete 
Bodenbereiche entsiegelt, was zu Schadstoffeinträgen in das Grundwasser führen könnte. 
Durch Flächenversiegelung und die Entnahme von belastetem Bodenmaterial wird die Gefähr-
dung gemindert. Vor dem Hintergrund der bereits heute vorhandenen Belastungen des Grund-
wassers sind keine negativen Auswirkungen durch die Flächennutzungsplanänderung für das 
Grundwasser zu erwarten. 
 Lärm: Die Lärmsituation wird sich durch die Änderung der Darstellungen im Flächennutzungs-
plan nicht wesentlich verändern. Die Erhöhung des Lärms der Kfz-Verkehre durch die Umset-
zung der Planung ist aufgrund der Höhe des vorhandenen Straßenverkehrslärms vernachläs-
sigbar gering. Die Lärmimmissionen des einwirkenden Schienenverkehrs und Schiffsverkehrs 
vor den Fassaden der geplanten Gebäude sind im Vergleich zu den Lärmeinwirkungen aus 
dem Straßenverkehr von untergeordneter Bedeutung. Langfristig sind keine störenden Nut-
zungen innerhalb des Änderungsbereiches vorgesehen. Eine Störung durch neue Gewerbe-
lärmquellen wird somit ausgeschlossen. Die erforderliche Begrenzung der Emission aus der 
Eventhalle "Dock One" wird im Rahmen des parallel durchgeführten Bebauungsplanverfah-
rens geregelt. Die Gewerbelärm-Immissionen aus den Hafennutzungen führen am Tag nicht 
zu einer Überschreitung der anzulegenden Immissionsrichtwert, in der Nacht kommt es zu ei-
ner sehr geringfügigen Überschreitung. 
 Altlasten: Im Änderungsbereich befinden sich die zwei Altlastenverdachtsflächen Nr. 901265 
und Nr. 901249. Die Erkundung des Bodens stellte hohe Blei-, Zink-, Arsen- und stellenweise 
PAK-Konzentrationen fest. Die vorgesehene Nutzungsänderung führt zu Eingriffen und Entsie-
gelung von Altlastenflächen. Durch eine Auskofferung bzw. Bodenaustausch wird im Rahmen

- 26 - 
 
/ 27 
der Umsetzung der Planung sichergestellt, dass keine negativen Auswirkungen auf geplante 
sensible Nutzungen wie Wohnen, Kita oder Kinderspielplatz entstehen. Regelungen dazu wer-
den im parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren gesichert. 
 Gefahrenschutz: Explosionsgefahr/Gefahrgüter/Hochwasser: Empfindliche Nutzungen werden 
außerhalb des Schutzradius der Gefahrgutliegeplätze im Mülheimer Hafen realisiert. Die paral-
lel durchgeführte verbindliche Bauleitplanung berücksichtigt die Belange des Hochwasser-
schutzes.  
 Kultur- und sonstige Sachgüter: Im Änderungsbereich vorhandene denkmalgeschützte Ge-
bäude werden erhalten, umgenutzt und somit dauerhaft erhalten. Negative Auswirkungen auf 
Kultur- und sonstige Sachgüter sind nicht zu erwarten. 
7.3.8.4 Referenzliste der Quellen 
In der Umweltprüfung wurden folgende für den Änderungsbereich relevante Gutachten und Unter-
lagen ausgewertet:  
 ACCON Köln: Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation durch 
die gewerblichen Tätigkeiten sowie den Schiffsverkehr im Mülheimer Hafen an den östlich ge-
legenen Neubauvorhaben im Rahmen der 208. Und 216. FNP Änderung des Flächennut-
zungsplanes, Köln, 10/2019; 
 ADU CoLOGNE GmbH: "Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 69472/01 für 
das Lindgens-Areal in Köln-Mülheim, März 2016, Köln. 
 Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft MBH: Verkehrsuntersuchung Bebauungsplan Hafenstraße in 
Köln-Mülheim, April 2015, Köln. 
 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz  NRW: Auszug aus der Planungshin-
weiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ aus: Klimawandelgerechte Metropole Köln, Ab-
schlussbericht, LANUV Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen, 2013; 
 Labor Dr. Rabe HygieneConsult: Auszug aus der Karte „Luftgüte in Köln“ aus: Ermittlung der 
Luftqualität in Köln mit Flechten als Bioindikatoren, Essen, 12/2003;Hygiene-Institut des Ruhr-
gebiets: Immissionsbelastung durch schwermetallhaltigen Staubniederschlag im Bereich des 
Baufeld 3, Juni 2016, Gelsenkirchen. 
 iMA Cologne GmbH: "Luftschadstoffprognose zu den verkehrsbedingten Immissionen im Rah-
men des Bebauungsplanverfahrens Nr. 69472/01 "Lindgens-Areal in Köln-Mülheim", März 2016, 
Köln. 
 KLA kiparlandschaftsarchitekten GmbH: Bebauungsplan Nr. 69472/01, "Lindgens-Areal" in Köln-
Mülheim – Grünordnungsplan, Stand 07.10.2016, Duisburg. 
 Kühn Geoconsulting: "Bericht – Nutzungs- und planungsorientierte Bodenuntersuchung gemäß 
Bodenschutzrecht", Lindgens-Areal in Köln-Mülheim Stand 18.01.2016, Januar 2016, Bonn. 
 Naturgutachten Oliver Tillmanns: "Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Lindgens-
Areal" in Köln-Mülheim, Stand 30. November 2015, Grevenbroich.  
 Pilhatsch: Retentionsvolumen (Bestand/Planung) Projekt Hafenstraße, Stand 04.01.2016, Ja-
nuar 2016, Bonn. 
 Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt: Schallimmissionspläne Verkehr, hier: Flug-
lärm, Köln, 2014; 
 Stadtentwässerungsbetriebe Köln (AöR): Planungskonzept Mülheimer Süden inkl. Hafen, 
Fachbeitrag Niederschlagsentwässerung und Starkregenvorsorge, Köln 08/2014; 
 
8  Abschließende städtebauliche Einschätzung 
Die großflächige Wiederaufnahme einer industriellen Nutzung ist aufgrund der herangerückten 
Wohnbebauung in einem Großteil des Änderungsbereichs nicht mehr möglich. Durch die rasante 
Expansion der Stadt vor allem in den mittleren Jahren des 20. Jahrhunderts wurde das einst absei-
tig gelegene Industrieareal zu einem integrierten Bestandteil der Kernstadt und ihrem direkten 
Randbereich. 
Dem enormen Druck auf verfügbaren und bezahlbaren Wohnraum in der Gesamtstadt kann durch 
die Bereitstellung neuer Wohnbauflächen begegnet werden. Hierzu kann dieses Areal in geeigne-
ter Weise beitragen. Vor allem hinsichtlich der Entwicklung im innerstädtischen Kontext eignet sich 
die Fläche als Wohn- und Dienstleistungsstandort, da notwendige Infrastrukturen vorhanden sind. 
Die Umnutzung und Revitalisierung der ehemaligen Industriefläche verhindert die Neunutzung von 
bisher landwirtschaftlich oder zur Naherholung genutzten Flächen im Außenbereich von Mülheim 
für die zukünftig erforderliche Wohnbebauung. Die dort noch vorhandenen naturnahen Bodenver-
hältnisse bleiben so erhalten, ebenso Lebensstätten von Tierarten des Offenlandes.

- 27 - 
 
 
Mit der Aufgabe der industriellen Nutzung und der Umnutzung zum gemischten Quartier gehen für 
bestimmte Umweltbelange des Naturhaushaltes (Boden, Grundwasser) leichte Verbesserungen 
einher. Gleichzeitig erfordern die Ansiedlung von Wohnen und Kitas in einem lärm- und luftschad-
stoffvorbelastetem Bereich, Maßnahmen zur Schaffung gesunder Wohnverhältnisse. Diese Vorbe-
lastungen entsprechen vielen kernstädtischen Standorten und sind im parallel verlaufenden Be-
bauungsplan bewältigbar. Auf die Auswirkungen von Hafennutzung und Hochwassergefahr rea-
giert ebenfalls das Bebauungsplan-Verfahren mit entsprechenden Untersuchungen und Festset-
zungen, so dass die Eignung des Standortes für eine gemischte Nutzung mit überwiegender 
Wohnnutzung auch unter Aspekten des Gefahrenschutzes sicher umsetzbar ist. Mit der Lage am 
neuen Rheinboulevard und dem Anschluss an das vorhandene Wohnquartier Mülheim entsteht ein 
Wohn- und Arbeitsstandort, der eine hohe Akzeptanz auf dem Wohnungsmarkt und dem Markt für 
gewerbliche Immobilien finden wird. Und im Zusammengehen mit den östlich und südlich der 208. 
FNP-Änderung geplanten Revitalisierungsplanungen entwickeln sich zukünftig Synergieeffekte, die 
die Weiterentwicklung des gesamten Bereiches zwischen Mülheim-Süd und Deutz Nord zu einem 
attraktiven gemischten Stadtteil positiv beeinflussen werden. 
 
In abschließender Gegenüberstellung aller städtebaulichen als auch umweltbezogenen Belange 
überwiegen die Belange des Interesses an der Realisierung von Wohnungsbau und Dienstleis-
tungsstandorten gegenüber dem Erhalt des Industriegebietes an dieser Stelle. Den Umweltbelan-
gen kann in ihren Auswirkungen voraussichtlich begegnet werden, allerdings müssen diese im 
Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan-Verfahrens vertiefend behandelt 
werden.

Anlage 1b - Lage beider Änderungsbereiche

272 Zeichen

216
208
- Lage beider Änderungsbereiche -
Änderungsbereich
1:15.000M.:
216. und 208. Änderung des Flächennutzungsplanes:
"Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen" / "Lindgens-Areal"
Anlage 1b
208. Änderung des FNP -
"Lindgens-Areal"
216. Änderung des FNP -
"Mülheim-Süd und Hafen"

Mitteilung Ausschuss

6590 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/1 Seeh Az 
Vorlagen-Nummer 15.03.2021 
 3155/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.05.2021 
 
Erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB zur 208. 
Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim, 
Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim 
Begründung: 
Änderungsbereich: 
 
Der Änderungsbereich der 208. FNP-Änderung mit dem Arbeitstitel "Lindgens-Areal in Köln-Mülheim" 
liegt im südlichen Bereich des Stadtbezirks und des Stadtteiles Köln-Mülheim. Er umfasst das Areal 
der ehemaligen Firma Lindgens & Söhne GmbH & Co. KG mit dem größten Teil der ehemaligen Pro-
duktionsstätten sowie ein angrenzendes städtisches Grundstück. 
Die Abgrenzung orientiert sich an dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
69472/01 –Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim–, da die Änderung des Flächennutzungspla-
nes im Parallelverfahren durchgeführt wird. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rund 4,6 
Hektar (ha). 
 
Anlass und Ziel der Planung: 
 
Die rechtsrheinischen Stadtteile Deutz, Mülheim, Kalk und Humboldt/Gremberg stellten fast 150 Jah-
re lang den größten gewerblich-industriell geprägten Verflechtungsraum innerhalb des Kölner Stadt-
gebietes dar. Durch die rasant voranschreitende Stadtentwicklung im Zuge der Industrialisierung wur-
den sie schnell von ergänzenden Siedlungsstrukturen eingeholt. 
Mit dem Niedergang der Montanindustrie und der damit verbunden Abwanderung der Industrie fand 
ein Strukturwandel zur (postindustriellen) Dienstleistungsgesellschaft statt. Dies hinterließ am Ende 
des 20. Jahrhunderts zwischen Rhein und Eisenbahnring über 160 ha Industriebrache und setzt sich 
bis heute fort. 
 
Daher soll die Entwicklung eines ganzheitlichen, modernen Stadtquartiers betrieben werden, welche 
das gesamte Areal des Mülheimer Südens für ein urbanes, lebendiges Stadtviertel mit Wohn- und 
Dienstleistungsnutzung qualifiziert. Die strukturellen Veränderungen ziehen in verschiedensten Teil-
bereichen Planerfordernisse nach sich und haben umfassende Planungs- und Beteiligungsprozesse 
angestoßen. Die 208. FNP-Änderung ist aus der großflächigen 216. FNP-Änderung ("Mülheim Süd 
und Hafen in Köln-Mülheim") herausgelöst, da die Planung zum Lindgens-Areal bereits vor dem Ein-
leitungsbeschluss zur 216. FNP-Änderung fortgeschritten war. Die Planungsinhalte der beiden Ände-
rungsverfahren sind stets aufeinander abgestimmt und werden derweil möglichst zeitgleich vorange-
trieben, sodass die erneuten Offenlagen für beide Verfahren angekündigt werden. Im Bereich des 
Lindgens-Areals ist die Darstellung eines Gewerbegebietes und einer gemischten Baufläche beab-

2 
 
sichtigt. Zudem wird ein Signet "Kindereinrichtung unbestimmter Standort" ergänzt, um den Grundbe-
darf abzubilden.  
 
 
Verfahrensverlauf: 
 
Verfahren zum parallel laufenden (gleichnamigen) Bebauungsplan: 
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlich-
keit nach § 3 Absatz 1 BauGB: 
Stadtentwicklungsausschuss 27.11.2014 
Bezirksvertretung Mülheim 01.12.2014 
Stadtentwicklungsausschuss 22.01.2015 
 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB 
vom 28.01.2015 bis 06.02.2015 einschließlich 
mit Abendveranstaltung am 28.01.2015 
 
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB 
vom 22.02.2015 bis zum 12.03.2015 einschließlich 
mit Scoping am 02.03.2015 
 
Beschluss über Anregungen und Stellungnahmen sowie Vorgabenbeschluss:  
Bezirksvertretung Mülheim 09.03.2015 
Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2015 
 
Verfahren zur 208. Änderung des FNP: 
 
Mitteilung über die Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB 
Bezirksvertretung Mülheim   29.05.2017 
Stadtentwicklungsausschuss  06.07.2017 
 
Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB 
vom 28.09.2017 bis 27.10.2017 einschließlich 
 
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB 
vom 28.09.2017 bis 27.10.2017 einschließlich 
 
Erneute Offenlage auf Grund der Anpassung an neues Baurecht (zeitgleich mit der Offenlage zur 
216. FNP-Änderung, "Mülheim Süd und Hafen") 
vom 22.02.2018 bis 23.03.2018 einschließlich 
 
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB auf Grund der 
Anpassung an neues Baurecht (zeitgleich mit der Offenlage zur 216. FNP-Änderung, "Mülheim Süd 
und Hafen") 
vom 22.02.2018 bis 29.03.2018 einschließlich 
 
Im Rahmen der Beteiligungsprozesse von Februar bis März 2018 zu beiden FNP -Änderungen (so-
wohl 208. FNP-Änderung, "Lindgens-Areal" als auch 216. FNP-Änderung, "Mülheim Süd und Hafen") 
gingen Bedenken ein, welche vor allem hinsichtlich heranrückender Wohnnutzung und daraus resul-
tierender Verkehrs- bzw. Lärmkonflikte mögliche Einschränkungen für vorhandene Betriebe befürch-
ten, unter anderem für die Schiffswerft und die KölnMesse. Die eingebrachten Anregungen lösten 
eine intensive Prüfung der Planungen und neue gutachterliche Untersuchungen aus, um eine sachge-
rechte Berücksichtigung und Klärung der Konflikte herbei zu fü hren. Insgesamt führten ausführliche 
Abstimmungen zu einer teilweise angepassten Darstellung und Überarbeitung des Umweltberichtes 
und der Plandarstellung.

3 
 
Die Anpassungen umfassen im Wesentlichen die Darstellung eines Gewerbegebietes im ufernahen 
Teilbereich der Änderung anstelle einer ursprünglich beabsichtigten gemischten Baufläche. Zudem 
wird das Signet "Kindereinrichtung, unbestimmter Standort" in die Planung aufgenommen um den 
grundsätzlichen Bedarf abzubilden.  
Mit den sich daraus ergebenen Planunterlagen wird die erneute Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB 
in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB sowie eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen 
Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB 
durchgeführt.  
 
Die erneute Offenlage ist für März 2021 beabsichtigt. Die erneute Beteiligung der Behörden und sons-
tigen Träger öffentlicher Belange wird unter idealen Bedingungen noch im Februar 2021 begonnen 
oder zeitgleich zur Offenlage durchgeführt.  
 
 
Anlagen 
1a Lage des Änderungsbereiches 
1b Lage beider Änderungsbereiche (216. und 208. FNP-Änderung) 
2 Bisherige Darstellung 
3 Beabsichtigte Darstellung 
4 Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 
§ 4a Absatz 3 BauGB und Umweltbericht nach § 2a und Anlage 1 BauGB 
 
Gez. Greitemann

Anlage 1a - Lage Änderungsbereich

143 Zeichen

- Lage des Änderungsbereichs -
Änderungsbereich
1:15.000M.:
208. Änderung des Flächennutzungsplanes:
"Lindgens-Areal" in Köln-Mülheim
Anlage 1a

Anlage 3 - Beabsichtigte Darstellung

1347 Zeichen

W
 
 
GI
 
 
 
 
 
W
 
 
 
 
 
 
 
 
SO
Messe
 
W
 
 
 
 
 
GE
 
 
WB
 
 
 
 
 
W
 
 
GE
 
 
W
 
 
 
 
 
 
 
 
MI
 
 
 
 
 
MI
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
GE
 
 
 
 
 
W
 
 
SO
Baumarkt
 
 
 
 
M
 
 
 
 
 
 
 
MI
 
 
MK
 
 
 
 
 
GE
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
GE
 
 
W
 
 
MK
 
 
SO
Musikalienhandel
 
SO
Hafen
 
 
 
SO
Hafen
 
 
 
 
SO
Parkhaus+Logistikfläche
für Messezwecke
 
 
 
SO
Messe
 
 
 
  
 
  
 
 
GE
 
 
SO
Messe
 
SO
Hafen
 
 
 
 
 
 
 
WB
 
 
SO
Messe
 
 
 
 
SO
Kulturelle Einrichtungen
 
SO*
grfl. Einz.handel, Nahver
 
 
 
 
GE
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
M
 
 
GE
 
 
Anlage 3
- beabsichtigte Darstellung -
208. Änderung des Flächennutzungsplanes
Lindgens-Areal in Köln-Mülheim
0 100 20050
Meter
1:10.000M.:
Legende
Fläche für Ver- und Entsorgung
Alteneinrichtung
Bad
Brunnen
Dauerkleingärten
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung
Kirche
Parkanlage
Post
Schule
Spielplatz
Spielplatz, Standort unbestimmt
Sporthalle
Sportplatz
Umspannwerk
Verwaltung
Wohnen, immissionsbelastet
Änderungsbereich
Kerngebiet (MK)
Besonderes Wohngebiet (WB)
Wohnbaufläche (W)
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Wasserfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
Sondergebiet (SO)
Industriegebiet (GI)
Gewerbegebiet (GE)
Gemischte Baufläche (M)
Mischgebiet (MI)

Beratungsverlauf (2)

29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.05.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (16)

  • Deutz-Mülheimer Straße
  • Hafenstraße
  • Danzierstraße
  • Grünstraße
  • Mülheimer Straße
  • Auenweg
  • Wiener Platz
  • Rendsburger Platz
  • Mülheimer Brücke
  • An der Schanz
  • Mindener Straße
  • Niederländer Ufer
  • Mülheimer Hafen
  • Stadtautobahn
  • Zoobrücke
  • Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3155/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.03.2021
Erstellt
29.10.2020 09:33