AN/0502/2021
Änderungsantrag zu TOP 9.2.1 - Beschluss zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen
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Gem. Änderungsantrag (SPD BV2)
3393 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN CDU-Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0502/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 Änderungsantrag zu TOP 9.2.1 - Beschluss zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die obigen Fraktionen bitten, den folgenden gemeinsamen Änderungsantrag zu TOP 9.2.1 auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) am 15.03.2021 zu setzen: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgende Änderung: Die Beschlussvorlage 0131/2021 zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB sowie der Behördenbeteiligungen und Beteiligun- gen von Trägern öffentlicher Belange während der COVID-19-Pandemie wird in Nr.1 Abs.4 wird wie folgt gefasst: Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt für neu anstehende frühzeitige Beteiligungen nach § 3 Absatz 1 BauGB, die im Regelfall unter Anwendung des Modells 2 (Abendver- anstaltung) beschlossen werden, sowie für informelle Planungskonzepte, diese in Ab- sprache zwischen der Bezirksbürgermeisterin/dem jeweiligen Bezirksbürgermeister, als Veranstalter/-in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Dezernat VI, Stadtpla- nungsamt, in einer dem Vorhaben und der pandemischen Situation angemessenen Form durchzuführen. - 2 - Bereits erprobte Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der COVID-19- Pandemie sind bspw. Informationsveranstaltungen im Video-Livestream-Format, Beteili- gungen über Beteiligungsplattformen, wie das Mitwirkungsportal-Köln, oder Aushänge samt Flyern im Umfeld des Plangebietes mit umfangreichen digitalen Informationen auf der städtischen Homepage. Unter Berücksichtigung der Beschlusslage von Bundesregierung und Landesregierung NRW zur Regelung der Kontaktbeschränkungen im Zuge der COVID-19-Pandemie ist dieser Beschluss soweit es die Pandemie erforderlich macht, anzuwenden. Mit Überwinden der Pandemie und der Beendigung der Kontaktbeschränkungen werden die Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung in Bauleitverfahren und informel- len Planungen automatisch wieder in der gesetzlich vorgeschriebenen und bisher bei der Stadt Köln geübten Weise durchgeführt. Die Pandemie gilt in diesem Zu- sammenhang als überwunden, wenn die politischen Gremien der Stadt Köln wieder ohne jegliche, Corona-bedingte Einschränkungen tagen dürfen. Begründung: Sobald die Pandemie überwunden ist und die Kontaktbeschränkungen beendet worden sind, haben die Öffentlichkeitsbeteiligungen sofort wieder gemäß den gesetzlichen Vorschriften des BauGB und in der bisher in der Stadt Köln geübten Weise stattzufinden. Es besteht keine Veranlassung, dieses Zurückführen auf den geübten Standard noch von einer weiteren Beschlussvorlage und deren Beschlussfassung abhängig zu machen. Der Zeitpunkt für dieses Zurückführen ist anhand objektiver Maßstäbe feststellbar. gez. Dr. Castor gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Wolters
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Industriestraße 161
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0502/2021
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV2 (SPD)
- Datum
- 10.03.2021
- Erstellt
- 08.03.2021 20:53