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AN/0502/2021

Änderungsantrag zu TOP 9.2.1 - Beschluss zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen

Gem. Änderungsantrag BV2 (SPD) 10.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 15.03.2021, TOP 9.2.1.1

Gem. Änderungsantrag (SPD BV2)

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Gem. Änderungsantrag (SPD BV2)

3393 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
FDP-Fraktion 
 
Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0502/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 
 
Änderungsantrag zu TOP 9.2.1 - Beschluss zur Änderung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligungen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die obigen  Fraktionen bitten,  den  folgenden gemeinsamen Änderungsantrag zu TOP 9.2.1 
auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) am 15.03.2021 
zu setzen: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgende Änderung: 
 
Die Beschlussvorlage 0131/2021 zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen 
gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB sowie der Behördenbeteiligungen und Beteiligun-
gen von Trägern öffentlicher Belange während der COVID-19-Pandemie wird in Nr.1 Abs.4 
wird wie folgt gefasst: 
 
Beschluss: 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt für neu anstehende frühzeitige Beteiligungen 
nach § 3 Absatz 1 BauGB, die im Regelfall unter Anwendung des Modells 2 (Abendver-
anstaltung) beschlossen werden, sowie für informelle Planungskonzepte, diese in Ab-
sprache zwischen der Bezirksbürgermeisterin/dem jeweiligen Bezirksbürgermeister, als 
Veranstalter/-in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Dezernat VI, Stadtpla-
nungsamt, in einer dem Vorhaben und der pandemischen Situation angemessenen Form 
durchzuführen.

- 2 - 
 
Bereits erprobte Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der COVID-19-
Pandemie sind bspw. Informationsveranstaltungen im Video-Livestream-Format, Beteili-
gungen über Beteiligungsplattformen, wie das Mitwirkungsportal-Köln, oder Aushänge 
samt Flyern im Umfeld des Plangebietes mit umfangreichen digitalen Informationen auf 
der städtischen Homepage. 
 
Unter Berücksichtigung der Beschlusslage von Bundesregierung und Landesregierung 
NRW zur Regelung der Kontaktbeschränkungen im Zuge der COVID-19-Pandemie ist 
dieser Beschluss soweit es die Pandemie erforderlich macht, anzuwenden.  
 
Mit Überwinden der Pandemie und der Beendigung der Kontaktbeschränkungen  
werden die Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung in Bauleitverfahren und informel-
len Planungen automatisch wieder in der gesetzlich vorgeschriebenen und bisher 
bei der Stadt Köln geübten Weise durchgeführt. Die Pandemie gilt in diesem Zu-
sammenhang als überwunden, wenn die politischen Gremien der Stadt Köln wieder 
ohne jegliche, Corona-bedingte Einschränkungen tagen dürfen. 
 
 
Begründung: 
 
Sobald die Pandemie überwunden ist und die Kontaktbeschränkungen beendet worden sind, 
haben die Öffentlichkeitsbeteiligungen sofort wieder gemäß den gesetzlichen Vorschriften 
des BauGB und in der bisher in der Stadt Köln geübten Weise stattzufinden. 
Es besteht keine Veranlassung, dieses Zurückführen auf den geübten Standard noch von 
einer weiteren Beschlussvorlage und deren Beschlussfassung abhängig zu machen. 
Der Zeitpunkt für dieses Zurückführen ist anhand objektiver Maßstäbe feststellbar. 
 
 
gez.   Dr. Castor          gez.   Schykowski          gez.   Dr. Klusemann          gez.   Wolters

Beratungsverlauf (1)

15.03.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Industriestraße 161

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Details

Aktenzeichen
AN/0502/2021
Typ
Gem. Änderungsantrag BV2 (SPD)
Datum
10.03.2021
Erstellt
08.03.2021 20:53