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V/0559/2011

Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323:

Vorlagen 04.08.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 15.09.2011, TOP 7.2

V-0559-2011-Anlage-2-Niederschrift

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V-0559-2011-Anlage-5-Freiflächengestaltungsplan

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V-0559-2011-Anlage-1-Begruendung

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Berichtsvorlage

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V-0559-2011-Anlage-4-Planverkleinerung

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V-0559-2011-Anlage-6-Ansichten

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Ansehen

V-0559-2011-Anlage-2-Niederschrift

13378 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0559/2011 
 
Niederschrift  
über eine öffentliche Bürgerunterrichtung nach § 3 (1) BauGB  
zum Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung:  
Wohngebiet Sentruper Höhe  
„Neues Wohnen auf der Kirchwiese“ 
Zeit: 24.11.2010, 19:00 Uhr 
Ort: Theresienschule, Sentruper Höhe 5, 48149 Münster 
Teilnehmer: ca. 65 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürgerunterrichtung: Frau Westrup, Bezirksbürgermeisterin 
Vertreter des Vorhabenträgers  
(Kirchenvorstand):  Frau Krekeler, Herr Hüttenbrink, Herr Thomas 
Architekt: Herr Burhoff 
Vertreter der Verwaltung: Herr Kurz, Herr Paning  
 (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung) 
Die Bezirksbürgermeisterin Frau Westrup eröffnet um 19:00 Uhr die Bürgerunterrichtung, be-
grüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, stellt die Vertreter des Vorhabenträgers und 
der Verwaltung sowie den Entwurfsverfasser der geplanten Baumaßnahme vor und informiert 
über den geplanten Ablauf der Bürgerunterrichtung und über das weitere Planverfahren.  
Danach erläutert Herr Kurz den Anlass der 2. Änderung des Bebauungsplanes.  
Die vom Rat der Stadt Münster am 10.11.2010 eingeleitete 2. Änderung des Bebauungsplanes 
Nr. 323: „Sentrup – Wohngebiet Sentruper Höhe“ soll zur Nachverdichtung und Innenentwick-
lung durchgeführt werden. Anlass für die Änderung ist das Vorhaben der Kirchengemeinde, auf 
ihrem Grundstück eine Wohnbebauung zu errichten. Hierzu hat sie einen Architekten- und In-
vestorenwettbewerb durchgeführt.  
Die heutige öffentliche Informationsveranstaltung zur Planung der Kirchengemeinde dient der 
frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Der zweite Schritt der Öffentlichkeitsbetei-
ligung die öffentliche Auslegung des fachlich abgestimmten Bebauungsplanentwurfes wird vor-
aussichtlich im Sommer 2011 stattfinden. Hierzu sind schriftliche Stellungnahmen der Bürgerin-
nen und Bürger möglich, mit denen sich der Rat der Stadt in seiner abschließenden Abwägung 
zum Planentwurf im Einzelnen befassen wird. 
Umgeben wird das Plangebiet durch die dichtere, 2-3geschossige Wohnbebauung mit steilen 
Dächern entlang der Waldeyerstraße und den nördlich und südlich angrenzenden Wohngebie-
ten mit aufgelockerter, überwiegend durch Einfamilienhäuser geprägten Bauweise. Das über 
Jahrzehnte entstandene Grün ist prägend und für das gesamte Wohnquartier typisch. An der 
Waldeyerstraße sind Geschäfte, Dienstleistungen sowie Wohnungen in dichter Folge anzutref-
fen.  
Anschließend erläuterte Herr Burhoff, Architekt des favorisierten Entwurfes für die geplante 
Wohnbebauung ausführlich seinen Entwurf. Dieser sieht westlich des Kirchengebäudes in zwei 
gleichen Baukörpern insgesamt 16 Wohneinheiten in einer zwei- bis dreigeschossigen Bauwei-
se, mit einem zweiseitig rückgestaffelten dritten Geschoss vor. Die beiden, mit einem Flachdach 
Niederschrift der Bürgerunterrichtung / Seite 1 von 4

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung  
Wohngebiet Sentruper Höhe 
 
vorgesehenen Wohnhäuser, werden hinsichtlich ihrer Höhen den Maßstab der näheren Umge-
bung nicht überschreiten.  
Die geplante Bebauung ermöglicht den weitgehenden Erhalt der prägenden Grünelemente auf 
dem Grundstück. Zur Information über die angestrebten Gestaltqualitäten des Bauvorhabens 
werden von Herrn Burhoff einige durch sein Büro realisierte Bauvorhaben gezeigt.  
Nach den Ausführungen bittet Frau Westrup die anwesenden Bürgerinnen und Bürger Fragen 
zur Änderung des Bebauungsplanes bzw. zur geplanten Wohnbebauung zu stellen.  
Mitwirkungsmöglichkeit an der Planung, Bedarf  
• Es bestehe eine gewisse Unruhe bei den Anwohnern, dass sie nicht frühzeitiger von der 
Bebauung der Kirchwiese in Kenntnis gesetzt worden sind. Man hätte auch gern eigene 
Vorschläge zur Bebauung des Grundstücks eingebracht. Jetzt scheine schon alles, bedingt 
durch den ausgelobten Wettbewerb, entschieden zu sein. Man könnte gem. § 24 Gemein-
deverordnung NRW eine Unterschriftenliste auslegen, um sich gegen das Projekt auszu-
sprechen.  
• Nach einer Verwaltungsvorlage aus 2005 sei auf der Sentruper Höhe mit einer rückläufigen 
Bevölkerungszahl zu rechnen. Warum würden dann weitere Wohnungen angeboten und 
nicht barrierefreie Wohnungen für Senioren, damit diese, nach Auszug aus ihrem Wohn-
haus, in gewohnter Nachbarschaft bleiben können?  
• Das Bauvorhaben sei durch alle politischen Gremien gegangen. Könne der Bürger über-
haupt noch Einfluss nehmen und am Konzept oder an der Architektur etwas ändern? Man 
dürfe die Entwicklungsgeschichte des Wohngebietes und das Althergebrachte nicht einfach 
streichen.  
Bei der vorliegenden Planung geht es nicht um eine allgemeine städtebauliche Planung son-
dern um ein Bauvorhaben, das die Kirchengemeinde realisieren möchte. Das Kennzeichen 
vorhabenbezogener Planungen, im Unterschied zu städtebaulichen Planungen, ist ihr hoher 
Konkretisierungsgrad. Die Planung ist in der Regel sehr detailliert und durchkalkuliert. Schließ-
lich muss der Investor gegenüber der Stadt seine Bereitschaft zur Realisierung der Planung er-
klären. Dies erfordert zwangsläufig einen höheren Vorklärungsaufwand als die bloße Erklärung 
einer Bauabsicht. Im Ergebnis erweckt die Planung beim Bürger oft den Eindruck, dass damit 
alles entschieden sei und es keinerlei Gestaltungsmöglichkeiten mehr gebe. Dies trifft nicht zu, 
denn erst mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird durch den Rat der Stadt abschlie-
ßend entschieden, ob das Bauvorhaben so oder in veränderter Form zugelassen wird.  
Ein Vertreter des Kirchenvorstandes weist daraufhin, dass die Kirchengemeinde das Bauvorha-
ben interessierten Anwohnern bereits vorgestellt und erläutert habe. Das Wettbewerbsverfahren 
sei eine vertrauliche Angelegenheit und erst nach der Entscheidung durch das Preisgericht für 
die Öffentlichkeit bestimmt. Der prämierte Entwurf sei den Entscheidungsträgern der Stadt vor-
gestellt worden. Außerdem habe sich der Gestaltungsbeirat der Stadt mit dem Entwurf befasst 
und die Planung befürwortet. 
Die Kirchengemeinde beschäftige sich bereits seit Längerem mit einer Bebauungsmöglichkeit 
der Freifläche. Dabei seien die Errichtung einer Altenwohnanlage oder eines Hospizes erwogen 
worden.  
Der Bebauungsplan gibt mit seinen Festsetzungen zur überbaubaren Fläche, zur Gebäudehö-
he, zur Dachform etc. die Bebaubarkeit eines Grundstücks vor. Von der Höhenentwicklung sind 
3 Vollgeschosse und Flachdach mit 2 Vollgeschossen und Steildach gleichzusetzen. 
Für zusätzliche Wohnungen an zentraler Stelle in den Stadtteilen besteht generell weiterer Be-
darf. Kurze Wege zu den Versorgungseinrichtungen machen diese attraktiv. Geschosswohnun-
gen werden generell barrierefrei errichtet.  
Niederschrift der Bürgerunterrichtung / Seite 2 von 4

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung  
Wohngebiet Sentruper Höhe 
 
Baukörper 
• Die beiden Baukörper seien überdimensioniert und ordneten sich nicht in die nähere Um-
gebung ein.  
• Der Blick auf die Kirche St. Theresia werde stark eingeschränkt und biete keine freie Sicht 
mehr auf das Kirchengebäude. 
• Nördlich des Grundstücks sei eine lockere, offene, eingeschossige Wohnbebauung mit 
steiler Dachneigung vorhanden. Um diese schützenswerte Bebauung nicht zu stören, sollte 
zumindest der nördliche Baukörper in der Höhe reduziert werden.  
• An der Waldeyerstraße stünden die Gebäude überwiegend traufenständig zum Straßen-
raum. Insofern müsste der südliche Baukörper um 90° gedreht werden, um das Straßenbild 
nicht zu stören.  
• Die umlaufenden Dachterrassen, sowie die vielen vorgelagerten Balkone, sind für das 
Wohngebiet nicht typisch. Außerdem könne von diesen Austritten Einsicht in die angren-
zenden privaten Gärten genommen werden. Stattdessen sollten die Balkone besser zur 
Kirche ausgerichtet werden.   
• Zwischen der Höhe der geplanten Wohngebäude im Modell und den Ansichtszeichnungen 
gebe es einen deutlichen Höhenunterschied. Im Modell erscheinen die Wohngebäude 
deutlich niedriger als in den Planansichten.  
Die katholische Kirchengemeinde St. Theresia hat einen Architekten- und Investorenwettbe-
werb durchgeführt. Für das Verfahren sind die Rahmenbedingungen aus der näheren Umge-
bung zugrunde gelegt worden. Diese werden von dem prämierten Entwurf, der hier vorgestellt 
wird, eingehalten. Das Wettbewerbsverfahren hat vier unterschiedliche Lösungsvorschläge für 
die Bebauung erbracht und damit seine Qualität als Entscheidungsvorbereitung unter Beweis 
gestellt. Dabei waren sowohl Solitärgebäude als auch Zusammensetzungen aus mehreren Ge-
bäuden; es gab giebelständige und traufständige Ausrichtungen zur Waldeyerstraße und weite-
re gestalterische Varianten. Gerade der Vergleich mit den anderen Entwürfen hat es der Jury 
ermöglicht den für die Aufgabenstellung und die örtliche Situation besten Entwurf zu ermitteln. 
Die vorwiegende Orientierung der Balkone und Dachterrassen nach Süden und Westen ent-
spricht der bevorzugten Ausrichtung von Wohnungen. Die Vorgartenzone und die Straßenflä-
che der Sentruper Höhe sorgen für einen deutlichen Abstand zur gegenüberliegenden vorhan-
denen Wohnbebauung. 
Die Pläne, Grundrisszeichnungen und Ansichten, die schon kurz nach der Wettbewerbsent-
scheidung gezeigt worden sind, unterscheiden sich von denen auf der Bürgerunterrichtung vor-
gestellten Plänen nicht. Dem Hinweis auf die Höhendifferenzen im Modell wird nachgegangen. 
Grünelemente 
• Die auf dem Grundstück stehenden Bäume sowie Teile der nördlichen Baum- und Strauch-
reihe können wegen des geplanten Abstellraumes für Fahrräder und Müllbehälter nicht 
gänzlich erhalten werden.  
Der Baumbestand wird eingemessen. 
Stellplätze 
• Im Wohngebiet Sentruper Höhe finde seit Jahren ein Generationswechsel statt. Neben ei-
ner Zunahme an Wohneinheiten gehöre dazu auch die Anlage von Stellplätzen, sinnvoll 
oberirdisch auf dem Grundstück angeordnet oder in einer Tiefgarage untergebracht. Schon 
bei drei bis vier Einheiten je Wohnhaus werde die Errichtung einer Tiefgarage mit der da-
zugehörenden Rampe auf dem Grundstück praktiziert. 
Niederschrift der Bürgerunterrichtung / Seite 3 von 4

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung  
Wohngebiet Sentruper Höhe 
 
Niederschrift der Bürgerunterrichtung / Seite 4 von 4 
• Bei dem geplanten Bauvorhaben mit 16 Wohneinheiten sollten alle Stellplätze oberirdisch 
angelegt werden, davon einige im Vorgarten. Letzteres lässt jedoch der gültige Bebau-
ungsplan gem. Punkt 6 der textlichen Festsetzungen nicht zu. Hiernach ist der Bereich in 
einem 5 m Abstand von der Straßenbegrenzungslinie von Stellplätzen und Garagen freizu-
halten. Stellplätze in dieser Anzahl gehören in eine Tiefgarage.  
• Die Anzahl der Stellplätze für das geplante Bauvorhaben (je WE = 1 Stellplatz) erscheine 
nicht mehr zeitgemäß. Es wird auch schon deshalb eine Tiefgarage gefordert, um die ver-
kehrliche Situation im Wohngebiet nicht noch weiter zu verschärfen. Die geplante Bau-
maßnahme verdränge einen Teil der vorhandenen Stellplätze auf dem Kirchengrundstück. 
Ein entsprechender Ersatz sei zu schaffen. 
• In unmittelbarer Nähe liege ein Kindergarten. Die Verkehrssicherheit für die Kinder werde 
durch diese Baumaßnahme mit weiteren 16 WE  beeinträchtigt. Eine Reduzierung der 
Wohneinheiten würde auch eine Minderung der Stellplätze und damit auch weniger Fahr-
zeuge bedeuten.  
Die verkehrliche Parkplatzproblematik auf der Sentruper Höhe ist bekannt und hat unter ande-
rem zur Errichtung des Parkhauses an der Waldeyerstraße für Besucher der Kliniken, zur Ein-
richtung von Tempo 30 Zonen und diverse Zu- und Abfahrtsverbote geführt.  
Der Stellplatzbedarf der von der geplanten Bebauung ausgelöst wird – in der Regel 1 Stellplatz 
/ Wohnung – muss auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Dies wird im Bauge-
nehmigungsverfahren überprüft. 
Ein Teil der vorhandenen Stellplätze auf dem Grundstück der Kirchengemeinde wird durch die 
geplante Bebauung entfallen. Für die Besucher der Kirche werden aber immer noch ausrei-
chend Stellplätze zur Verfügung stehen. Dass die Kirchengemeinde darüber hinaus weiterhin 
Stellplätze zum öffentlichen Gebrauch bereithält wie bisher, kann nicht verlangt werden.  
Für das Bauvorhaben wurde auch über eine Tiefgarage nachgedacht, so ein Mitglied des Kir-
chenvorstandes. Eine Zufahrt (Rampe) wäre nur über die Straße Sentruper Höhe, auf dem 
nördlichen Grundstücksteil, möglich. Aus Lärmschutzgründen für die benachbarten Wohnhäu-
ser und einer nur punktuellen Nutzung sowie den höheren Kosten, sei von dieser Überlegung 
Abstand genommen worden.  
Lärmschutz  
• Sind für das Wohngebiet Sentruper Höhe Lärmberechnungen erbracht worden und wenn 
ja, wie sehen diese aus?  
Lärmberechnungen im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung sind nicht durchgeführt 
worden. Die zusätzlichen Wohnungen werden, in Anbetracht der vergleichsweise höheren Ver-
kehrsbelastung in der Ortsmitte von Sentrup, nicht zu einer messbaren Steigerung der Lärmpe-
gel führen.  
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen bedankt sich Frau Westrup für das 
gezeigte Interesse und die rege Teilnahme und schließt gegen 20:45 Uhr die Bürgerunterrich-
tung.  
 gez. 
Westrup Paning  
Bezirksbürgermeisterin  Schriftführer

V-0559-2011-Anlage-5-Freiflächengestaltungsplan

79 Zeichen

Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0559/2011
Fre f ä
ch
n
e
alt n
gsp a
n
il e g st u l

V-0559-2011-Anlage-1-Begruendung

29738 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1 
zur Vorlage V/0559/2011 
 
Begründung   
zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323:  
Wohngebiet Sentruper Höhe im Bereich Waldeyerstraße / Sentruper Höhe  
(St.-Theresien-Kirche) 
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen .................................................................................................1 
2. Geltungsbereich.....................................................................................................................................2 
3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................2 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .............................................................................. 2 
3.2 bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen........................................... 2 
4. Räumliche und strukturelle Situation.....................................................................................................2 
5. Planungsziele ........................................................................................................................................3 
6. Inhalte des Bebauungsplans .................................................................................................................3 
6.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................................. 3 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ........................................................................................ 3 
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte .....................................................................................3 
6.2.2 bebaubare Flächen, Bauhöhe...........................................................................................4 
6.2.3 Material, Farbgebung ........................................................................................................4 
6.2.4 Stellplätze..........................................................................................................................4 
6.2.5 Freiflächen, Begrünung, Grundstücksabgrenzungen .......................................................5 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung ................................................................................................. 5 
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur.......................................................................... 5 
6.5 Altlasten / Altstandorte................................................................................................................ 5 
6.6 Denkmalschutz / Archäologie..................................................................................................... 5 
7. Flächenbilanz.........................................................................................................................................6 
8. Auswirkungen auf die Umwelt ...............................................................................................................6 
8.1 Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 6 
8.2 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung.................................................................................. 6 
8.2.1 Menschen..........................................................................................................................6 
8.2.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt / Eingriffe in Natur und Landschaft ...................6 
8.2.3 Naturhaushalt....................................................................................................................7 
8.2.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter..................................................................................7 
8.3 Zusammenfassung..................................................................................................................... 7 
9. Gesamtabwägung..................................................................................................................................7 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen .......................................................................8 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
Die vom Rat der Stadt Münster am 10.11.2010 eingeleitete vorhabenbezogene 2. Änderung 
des Bebauungsplanes Nr. 323 (Vorlage Nr. V/0715/2010) soll gem. §§ 2 (1) und 1 (8) Bauge-
setzbuch in Verbindung mit den §§ 12 und 13a Baugesetzbuch zur Nachverdichtung und In-
nenentwicklung durchgeführt werden.  
Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist das Vorhaben der Kirchengemeinde, ihr 
Grundstück teilweise einer Wohnbebauung zuzuführen. Hierzu hat sie einen Wettbewerb 
durchgeführt. Der prämierte Entwurf mit zwei freistehenden Baukörpern bildet die Grundlage für 
den Vorhaben- und Erschließungsplan, der realisiert werden soll.  
Das Vorhaben stimmt mit den städtischen Zielsetzungen überein, da es:  
- an zentraler Stelle im Stadtteil das Wohnungsangebot erhöht, 
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 9

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung  
Wohngebiet Sentruper Höhe 
(St.-Theresien-Kirche) 
- kurze Wege zu den Versorgungseinrichtungen ermöglicht und 
- einer städtebaulich maßvollen Nachverdichtung entspricht.  
Die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 wird daher im beschleunig-
ten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch durchgeführt.  
2. Geltungsbereich 
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanbereiches Nr. 323 umfasst den west-
lichen Teil des Kirchengrundstücks im Wohnstadtteil Sentrup, nördlich der Waldeyerstraße und 
zwischen der Straße Sentruper Höhe und der Kirche St. Theresia bis einschließlich einem Teil 
der südlich gelegenen Stellplatzanlage. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des 
Änderungsbereiches des Bebauungsplanes sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen ge-
kennzeichnet.  
3. Planungsrechtliche Situation 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt für den Änderungsbereich als 
Wohnbaufläche sowie Symbole für Kirche, Jugendheim und Kindergarten dar. Eine flächenmä-
ßige Darstellung für den Gemeinbedarf existiert nicht.  
Die Inhalte der Änderung sind somit im Sinne des § 8 (2) Satz 1 Baugesetzbuch aus den Dar-
stellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.  
3.2 bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen 
Der Änderungsbereich liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 323 in der Fassung der 1. 
Änderung. Dieser Bebauungsplan setzt für den Änderungsbereich eine Fläche für den Gemein-
bedarf mit den Zweckbestimmungen Kirche, Jugendheim und Kindergarten fest.  
Damit das Planungsziel, auf dieser Fläche eine Wohnbebauung zu ermöglichen, realisiert wer-
den kann, muss der Bebauungsplan geändert werden. 
4. Räumliche und strukturelle Situation 
Der ca. 1800 m² große Änderungsbereich stellt eine Freifläche dar und ist ein unbebauter Teil 
der Fläche für Gemeinbedarf, auf denen sich die katholische St. Theresia Kirche, ein Jugend-
heim und ein Kindergarten befinden. Die notwendigen Stellplätze sind den entsprechenden Ein-
richtungen auf der Gemeinbedarfsfläche vorgelagert.  
Im südwestlichen Bereich der Gemeinbedarfsfläche und damit im Änderungsbereich ist eine of-
fene Rasenfläche für Freiraumaktivitäten vorhanden. Der hier vorhandene Baumbestand ist 
aufgrund seines Alters prägend und als Bestandteil des Wohnquartiers erlebbar.  
In unmittelbarer Nähe, an der Waldeyerstraße, sind einige Läden für den täglichen Bedarf, gast-
ronomische Nutzungen und Dienstleistungen vorhanden.  
Entlang der Waldeyerstraße erstreckt sich eine Bebauung von zwei- bis dreigeschossigen Ge-
bäuden mit steil geneigten Dächern. Die weitere Umgebung des Änderungsbereichs wird über-
wiegend von freistehenden ein- und zweigeschossigen Wohnhäusern auf großen, stark durch-
grünten Grundstücken geprägt. Freie, noch zu bebauende Grundstücke gibt es kaum. Öffentli-
che Grünflächen mit integrierten Spielflächen sind in der näheren Umgebung vorhanden und 
decken den notwendigen Bedarf.  
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 9

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung  
Wohngebiet Sentruper Höhe 
(St.-Theresien-Kirche) 
5. Planungsziele 
Nach einem Architekten- und Investorenwettbewerb, den die kath. Kirche St. Theresia durchge-
führt hat, sollen westlich des Kirchengebäudes zwei Wohngebäude (mit gemeinsamen Keller-
geschoss einschließlich Tiefgarage) mit insgesamt bis zu 16 Wohneinheiten in einer zwei- bis 
dreigeschossigen Bauweise, mit zweiseitig zurück gestaffeltem dritten Geschoss und Flach-
dach, errichtet werden. Die beiden Wohnhäuser überschreiten mit ihren Höhen den Maßstab 
der näheren Umgebung nicht und halten eine der Lage angemessene Dichte ein. Die städte-
bauliche Verträglichkeit im Hinblick auf den zentralen / sensiblen Bereich und dem flächenmä-
ßigen Umfang dieser Baumaßnahme soll durch den Bebauungsplan gesichert werden.  
Hierzu gehören die Sicherung eines angemessenen Freiflächenanteils, eine städtebaulich ver-
trägliche Anlage der erforderlichen Stellplätze sowie der Erhalt bzw. der Ersatz der prägenden 
Grünelemente.  
Es wird ein innovatives Wohnkonzept mit barrierefreien Wohnungen für gemeinschaftsorientier-
tes Wohnen älterer Menschen oder auch generationsgemischt angestrebt. Das Vorhaben rea-
giert damit auch auf die demographischen Herausforderungen des Stadtteils. 
Es ist eine städtebaulich und stadtgestalterisch verträgliche Interpretation von Wohnnutzungen 
für absehbar bestehende Bedarfe an einem strukturell sinnvollen Standort vorgesehen. Das 
Wohnen in zentraler Lage der Sentruper Höhe wird in unmittelbarer Nähe zu den wenigen, im 
Stadtteil verbliebenen Versorgungsinfrastrukturen - und damit auch der Stadtteil selbst – ge-
stärkt; ebenso werden den siedlungs- und wohnungsstrukturellen, allgemeinen städtebaulichen 
Zielen „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ und „neues Bauen im Bestand“ entsprochen. 
6. Inhalte des Bebauungsplans 
6.1 Grundzüge der Planung 
Den Planungszielen gemäß sollen 2 Wohngebäude im Geschosswohnungsbau (mit gemeinsa-
mem Kellergeschoss einschließlich Tiefgarage) entstehen. Die dafür getroffenen Festsetzun-
gen, insbesondere zur baulichen Nutzung, sowie zur Baugestaltung, bilden die Grundzüge der 
Planung.  
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte 
Art der baulichen Nutzung 
Aufgrund der zentralen Lage im Stadtteil Sentrup und der kurzen Wege zu den Versorgungsein-
richtungen soll der Bereich westlich der Kirche St. Theresia innerhalb des Änderungsbereiches 
künftig dem Wohnen dienen.  
Deshalb wird der Bereich als Baugebiet für zwei Wohngebäude (mit gemeinsamem Kellerge-
schoss einschließlich Tiefgarage) festgesetzt. Durch textliche Festsetzung wird ergänzend defi-
niert, dass zwei Wohngebäude mit insgesamt bis zu 16 Wohnungen (bis zu je zwei Einzimmer-
wohnungen, bis zu je einer Zweizimmerwohnung, bis zu je drei Dreizimmerwohnungen und bis 
zu je zwei Vierzimmerwohnungen) zulässig sind. Mit der Festsetzung wird die Angebotsvielfalt 
der Wohnungen festgelegt, um in zentraler Lage im Stadtteil eine breite Nutzerschicht ansiedeln 
zu können. 
Maß der baulichen Nutzung 
Als Grundflächenzahl wird das Maß von 0,4 und als Geschossflächenzahl das Maß von 1,1 
festgesetzt, um die geplante Bebauung abzusichern. Die festgesetzte Grundflächenzahl ent-
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 9

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung  
Wohngebiet Sentruper Höhe 
(St.-Theresien-Kirche) 
spricht damit der Dichte im gesamten bestehenden Bebauungsplan Nr. 323. Die festgesetzte 
Geschossflächenzahl ist der zentralen Lage angemessen. 
6.2.2 bebaubare Flächen, Bauhöhe 
überbaubare Grundstücksflächen 
Die Stellung der Baukörper ist aus dem vorangegangenen Architekten- und Investorenwettbe-
werb abgeleitet. Die festgesetzten Baugrenzen lassen nur einen geringen Spielraum für Erwei-
terungen und Verschiebungen zu. Sie ermöglichen eine Quer- und eine Straßenrandbebauung 
zur Straße Sentruper Höhe mit einer ruhigen Freiflächenzone im rückwärtigen Bereich.  
Für die Unterstellung von Abfalltonnen ist eine weitere überbaubare Fläche festgesetzt. Es wird 
ergänzend definiert, dass Abfalltonnen ausschließlich hier untergebracht werden. Für die Ent-
sorgungstermine ist eine private Fläche an der Straße Sentruper Höhe freigehalten. Weitere 
ebenerdige Nebenanlagen, mit Ausnahme von Fahrradabstellplätzen und einer Freiflächenmöb-
lierung, sind unzulässig.   
Zahl der Vollgeschosse 
Die Bereiche der überbaubaren Flächen sind für die Wohngebäude zwei- und dreigeschossig 
und für die Nebenanlage für Abfalltonnen eingeschossig, jeweils zwingend, festgesetzt. Damit 
wird die gestaffelte Struktur der geplanten Gebäude nachvollzogen. 
Bauhöhen und Dachform 
Die Dächer der Gebäude werden als Flachdächer ausgebildet. Für die Gebäudehöhe wird ein 
maximales Maß von 9,5 m festgesetzt. Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die 
Oberkante der fertig gestellten Grundstücksfläche, die zur unmittelbaren Erschließung dient, 
gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils. Damit 
überschreiten die Höhen den Maßstab der näheren Umgebung auch zur nördlich angrenzenden 
Bebauung nicht. Zusätzlich wird hier neben der Einhaltung der Abstandsflächen auch zum 
Schutz der angrenzenden offenen, eingeschossigen Wohnbebauung entlang der gesamten 
nordwestlichen Grundstücksgrenze eine drei Meter breite private Grünfläche festgesetzt. 
6.2.3 Material, Farbgebung 
Damit die beabsichtigte bauliche Gestalt realisiert wird, sind die Ansichtspläne des Vorhabens 
in den Plan zur Bebauungsplanänderung aufgenommen worden und sind Bestandteil der 
Festssetzungen. Aus Gründen der einheitlichen Gestalt und durch die Wahl eines ortsüblichen 
Fassadenmaterials ist - dem bestehenden Bebauungsplan Sentruper Höhe entsprechend - für 
die Außenwandflächen aller Gebäude auf der Grundlage der Ansichtspläne vorgeschrieben, 
dass sie mit einem roten bis rotbraunen Steinmaterial einheitlich zu verblenden sind. 
6.2.4 Stellplätze 
Für die Inanspruchnahme der Grundstücksflächen entfallen von 19 vorhandenen Stellplätzen 
der Gemeinbedarfsnutzungen 10 Stellplätze. Als Ersatz werden auf der Gemeinbedarfsfläche 
zusätzlich zu den verbleibenden 9 Stellplätzen weitere 6 Stellplätze - 3 Stellplätze durch eine 
Vergrößerung der bestehenden Anlage und 3 weitere Stellplätze östlich des Jugendheims - neu 
geschaffen. Das heute notwendige Maß der erforderlichen Stellplätze für die vorhandenen Ge-
meinbedarfsnutzungen von 15 Stellplätzen wird damit eingehalten. Im Freiflächengestaltungs-
plan ist diese Maßnahme dargestellt. 
Für die neue Wohnanlage werden, wie in der Planzeichnung und in den textlichen Festsetzun-
gen festgesetzt, die erforderlichen KFZ -Stellplätze ausschließlich in einer Tiefgarage nachge-
wiesen. Die Zufahrt und damit die Sicherung der Erschließung erfolgt von der Straße Sentruper 
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 9

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung  
Wohngebiet Sentruper Höhe 
(St.-Theresien-Kirche) 
Höhe über die Zufahrt der südlich gelegenen Stellplatzzufahrt der Fläche für den Gemeinbedarf. 
Sie ist zusätzlich als mit Gehrechten, Fahrrechten und Leitungsrechten zugunsten der Anlieger 
und Erschließungsträger belastete Fläche im Bebauungsplan festgesetzt. Die Tiefgaragenram-
pe wird durch ein Meter hohe seitliche Mauern eingefasst, um das nordwestlich angrenzende 
Kirchengebäude vom Wohngrundstück visuell abzuschirmen.  
6.2.5 Freiflächen, Begrünung, Grundstücksabgrenzungen 
Alle Freiflächen sind auf der Grundlage eines Freiflächengestaltungsplanes zu gestalten und 
dauerhaft zu erhalten. 
Zwischen der Kirche und der geplanten Bebauung befindet sich eine Roteiche, die eine ausge-
prägte Gabelung von Starkästen und in Teilen trockenes Holz aufweist und damit als verstärkt 
bruchgefährdet gilt. Eine Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan erfolgt daher nicht.  
An der nordwestlichen Grundstücksgrenze befindet sich ein geschlossener Baum- und 
Strauchbestand, der im Wesentlichen in der Baumschicht aus Feldahorn besteht und aufgrund 
seiner Prägung, seiner Funktion als Gliederung zwischen der vorhandenen und der geplanten 
Bebauung sowie seiner städtökologischen Bedeutung in einer Breite von 3,0 m als private 
Grünfläche festgesetzt ist.  
Als Grundstücksabgrenzung und als Abgrenzung des Vorgartens zum öffentlichen Straßenraum 
sind nur Zäune bis zu einer Höhe von 1,20 m und Hecken zulässig, um die Qualität des öffentli-
chen Raumes zu gewährleisten und die angrenzenden Freiflächen und Gebäude weitgehend 
erlebbar zu machen.  
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 
Die gebietsinterne Erschließung des Wohngebietes ist vorhanden. Sie besteht aus einem Netz 
von ausgebauten Straßen wobei Waldeyerstraße, Sentruper Straße, Tondernstraße und 
Schmeddingstraße eine Haupterschließungsfunktion übernehmen.  
Der gesamte Bereich des Wohngebietes Sentruper Höhe ist eine Tempo-30-Zone.  
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur 
Die Versorgung des Plangebietes mit Gas, Wasser, Strom sowie die Entsorgung von Schmutz- 
und Regenwasser sind vorhanden und so bemessen, dass sie für die Anbindung der beiden 
Wohngebäude ausreichen.  
Für die auf dem Gemeinbedarfsgrundstück vorhandenen beiden Glascontainer wird im weiteren 
Verfahren ein neuer Standort nachgewiesen. 
6.5 Altlasten / Altstandorte 
Im Plangebiet sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflä-
chen vorhanden.  
6.6 Denkmalschutz / Archäologie 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenk-
male im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunder-
te hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Be-
funde auftreten sowie Bodendenkmale entdeckt werden. Gemäß § 15 DSchG NW ist die Ent-
deckung eines Bodendenkmals unverzüglich der Stadt Münster (Tel. 0251/4926148) oder der 
LWL- Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen (0251/591-
8880). Die Fundstelle ist nach § 16 Abs. 1  DSchG unverändert zu erhalten. 
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 9

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung  
Wohngebiet Sentruper Höhe 
(St.-Theresien-Kirche) 
7. Flächenbilanz 
Gesamtes Plangebiet 1.846 m² 100,0 % 
Gemeinbedarfsfläche (GFL-AE) 166 m² 9,0 % 
Baugebiet 1.680 m² 91,0 % 
Tabelle 1: Flächenbilanz 
8. Auswirkungen auf die Umwelt   
Der Bebauungsplan Nr. 323 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, 
da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, dessen Grundfläche weni-
ger als 20.000 m² aufweist. Eine für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens unzulässi-
ge Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH-
Gebiete bzw. Vogelschutzgebiete) ist ebenso ausgeschlossen wie die Begründung der Zuläs-
sigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens nach Bundes- oder Landesrecht. Eine förmliche Um-
weltprüfung ist damit nicht erforderlich. Die mit der Planung verbundenen Umweltauswirkungen 
werden in den folgenden Kapiteln zusammengefasst. 
8.1 Kurzdarstellung der Planung 
Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung 
auf einem Kirchengrundstück an der St. Theresia Kirche im Stadtteil Sentrup geschaffen. Ge-
plant sind zwei Wohngebäude mit 16 Wohneinheiten. 
8.2 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung 
8.2.1 Menschen 
Von der kleinflächigen Bebauung gehen keine Immissionen aus, die in der Nachbarschaft zu 
immissionsschutzrechtlich relevanten Beeinträchtigungen führen könnten. Ebenso wirken auf 
das geplante Bauvorhaben keine Lärmimmissionen durch den Verkehr der angrenzenden Stra-
ßen (Tempo-30-Zone) ein, die für die geplante Wohnnutzung beachtlich wären. 
8.2.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt / Eingriffe in Natur und Landschaft 
Bei der für die Wohnnutzung vorgesehen Fläche handelt sich um Wiesenflächen mit zum Teil 
markantem Baumbestand (Alter gemäß Luftbildauswertung ca. 45 Jahre). Der überwiegende 
Teil des Grundstücks wird durch die geplanten Wohngebäude und die Tiefgarage in Anspruch 
genommen. Der Gehölzbestand im nordwestlichen Randbereich des Grundstücks soll auch als 
Abschirmung gegenüber der benachbarten Bebauung erhalten werden. Innerhalb der in diesem 
Bereich festgesetzten privaten Grünfläche wird im Freiflächengestaltungsplan ein entsprechen-
der Gehölzstreifen dargestellt. Für die innerhalb der Freifläche zwischen Kirche und Neubebau-
ung wachsenden Roteiche ist gemäß Freiflächengestaltungsplan ebenfalls eine Erhaltung vor-
gesehen. Eine Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan erfolgt nicht, da aufgrund des Erhal-
tungszustandes des Baumes zur nachhaltigen Sicherung Pflege- und Sicherungsmaßnahmen 
erforderlich sind. Durch geschnittene Hainbuchenhecken erfolgt eine Eingrünung der Wohnbe-
bauung zur Sentruper Höhe und zum Kirchengrundstück. 
Eine Ausgleichsverpflichtung nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist bei Bebauungsplänen der 
Innenentwicklung mit einer Größe < 20.000 m² nach § 13a BauGB grundsätzlich nicht gegeben. 
Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten wären, gelten als im 
Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. 
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 9

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung  
Wohngebiet Sentruper Höhe 
(St.-Theresien-Kirche) 
Zu berücksichtigende bedeutsame Biotope als Lebensraum für Tiere und Pflanzen (insbeson-
dere FFH- oder Vogelschutzgebiete) liegen nicht vor. Ebenso ist eine Betroffenheit von pla-
nungsrelevanten, geschützten Tierarten nicht zu erwarten. Jedenfalls ist innerhalb des stark 
durchgrünten Ortsteiles auszuschließen, dass Arten, die ggf. das bisherige Gartengrundstück 
z.B. als Nahrungsraum genutzt haben (z.B. Fledermäuse), nachhaltig beeinträchtigt werden. 
Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG sind nicht zu erwarten. Eine vertiefende Untersuchung 
ist aufgrund der Ausstattung und Lage der Fläche entbehrlich. 
8.2.3 Naturhaushalt  
Im Bereich des Plangebietes befinden sich nach Angaben des Geologischen Dienstes NRW 
schutzwürdige Böden in Form von Plaggeneschböden. Durch die innerstädtische Lage und die 
damit verbundene Überformung der Böden ist jedoch nicht davon auszugehen, dass der Plag-
genesch noch in einer erhaltenswerten Ausprägung anzutreffen ist. Darüber hinaus entspricht 
die Innenverdichtung dem Grundprinzip der Nachhaltigkeit, mit Grund und Boden sparsam um-
zugehen. Altlasten-/Verdachtsflächen sind nicht bekannt. 
Der Wasserhaushalt und das Klima werden durch die kleinflächige Baumaßnahme nicht in rele-
vantem Umfang tangiert. Auswirkungen auf di e Landschaft ergeben sich an dem innerstädti-
schen Standort nicht. 
8.2.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Die geplante Bebauung grenzt unmittelbar an die St. Theresienkirche an. Eine Ausweisung als 
Baudenkmal ist jedoch nicht gegeben. Bodendenkmale sind nicht bekannt. Sollten sich bei den 
Bauarbeiten Hinweise auf eine bodendenkmalpflegerische Bedeutung ergeben, erfolgt unmit-
telbar eine Beteiligung der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Münster oder der LWL-
Archäologie für Westfalen. 
8.3 Zusammenfassung 
Mit der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 erfolgt eine Nachver-
dichtung mit Wohnbebauung im Ortsteil Sentrup. Eine Ausgleichsverpflichtung für Eingriffe in 
Natur und Landschaft ergibt sich für den Bebauungsplan im Innenbereich nicht. Der vorhande-
ne Gehölzbestand soll im nordwestlichen Bereich erhalten werden. Darüber hinaus ist für das 
neue Wohnquartier zwischen Kirche und neuer Bebauung ein Standort für einen prägenden 
Baum vorgesehen. Einzelne Bäume und Strauchgehölze können mit der Realisierung des Bau-
vorhabens nicht erhalten werden. Sonstige maßgebliche Umweltbeeinträchtigungen liegen nicht 
vor. Den Eingriffen steht eine aus Umweltgesichtspunkten sinnvolle Verdichtung im Innenbe-
reich gegenüber. 
9. Gesamtabwägung 
Die Siedlung Sentruper Höhe, die in mehreren Zeitabschnitten ab den 1930er Jahren entstan-
den ist, prägt eine einheitliche städtebauliche Grundstruktur mit eigenständigen Baukörpern, die 
aber in ihrer Grundkubatur mit Schrägdach und der Materialwahl an den Fassaden ein homo-
genes Gesamtbild ergeben. Das Gestaltungsmerkmal Schrägdach ist ein entscheidendes, den 
Straßenraum und das Siedlungsbild prägendes Erkennungszeichen. In der 1. Änderung des 
Bebauungsplanes Nr. 323 wurde besonderen Wert darauf gelegt, dass diese städtebauliche 
Gesamtsituation erhalten werden soll und sich die Neubauten in dieses historische Gefüge ein-
binden sollen. In Bezug auf die Festsetzung von Flachdächern steht der Bebauungsplan mit 
dieser Gestaltungsvorgabe im Widerspruch. 
Der im Wettbewerbsverfahren prämierte Entwurf, der die Grundlage für den Bebauungsplan bil-
det, stimmt mit den übergeordneten städtischen Zielsetzungen überein (siehe im Einzelnen: 
Kapitel 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen und Kapitel 5. Planungsziele). Er überzeugte 
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 9

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Verkehrsplanung
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Wohngebiet Sentruper Höhe 
(St.-Theresien-Kirche) 
im Gegensatz zu anderen nicht prämierten Entwürfen mit geneigten Dächern. Ebenfalls der 
Gestaltungsbeirat der Stadt Münster sprach sich für diesen Entwurf aus. Letztlich muss festge-
stellt werden, dass der Bereich der Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan Nr. 323 nicht unter 
die o.a. Gestaltungsrichtlinien dieses Bebauungsplanes fällt und somit schon bislang eine Aus-
nahme darstellte. Unter Abwägung dieser Gesichtspunkte ist die Flachdachfestsetzung an die-
ser Stelle im Bereich Sentruper Höhe vertretbar und richtig. 
Der vorhandene Baumbestand ist aufgrund seines Alters prägend und als Bestandteil des 
Wohnquartiers erlebbar. Durch die Baumaßnahme werden einige Bäume entfernt und der 
Grünbestand geringer und zum Teil zurückgeschnitten. Durch die Festsetzung einer privaten 
Grünfläche für den an der nordwestlichen Grundstücksgrenze befindlichen geschlossenen 
Baum- und Strauchbestandes zusammen mit den weiteren Maßnahmen der Freiflächenplanung 
werden die v. g. Folgewirkungen weitgehend kompensiert. In Abwägung mit den wohnungspoli-
tischen Zielen ist der verbleibende Verlust an Grünbestand hinnehmbar. 
Durch die Unterbringung der erforderlichen KFZ – Stellplätze in einer TGA werden potentielle, 
durch den zusätzlich entstehenden Verkehr bedingte Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft 
weitgehend minimiert. Die TGA – Zufahrt ist so positioniert, dass sie von unmittelbar angren-
zenden Wohngrundstücken abgewandt ist. Abwägungserhebliche Belästigungen für die Nach-
barschaft sind somit ausgeschlossen.  
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
Zur Durchführung des Bebauungsplanes sind keine Maßnahmen der öffentlichen Hand zur 
Ordnung des Grund und Bodens erforderlich. 
Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich-rechtliche Vereinba-
rungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen (Durchführungs-
vertrag). 
Wesentliche Inhalte des Vertrags werden sein:  
- Die Einhaltung der in dieser Begründung aufgeführten städtebaulichen Ziele und der dar-
aus folgenden Festsetzungen des Bebauungsplans,  
- die Beachtung der technischen und gestalterischen Anforderungen an die Bau-, Erschlie-
ßungs- und Infrastrukturmaßnahmen und 
- eine Realisierungsverpflichtung zu den Bau- und Erschließungsvorhaben 
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Be-
völkerung, - insbesondere auf die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Be-
lange der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen sowie die unterschiedlichen 
Auswirkungen auf Frauen und Männer - wurden die zuständigen Fachämter beteiligt. Während 
dieser Behördenbeteiligungen sowie während der Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürgern 
im Planverfahren sind zzt. keine weiteren Anhaltspunkte ersichtlich, die eine nicht berücksichtig-
te Betroffenheit der verschiedenen Bevölkerungsgruppen erkennen lassen. 
Die Realisierung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im 
Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen auswirken. Nachteilige Auswirkungen in sozia-
ler und wirtschaftlicher Sicht sind jedoch nicht erkennbar. Ein Sozialplan ist daher nicht erforder-
lich. 
Gemäß § 12 BauGB wird mit dem Vorhabenträger vor dem Satzungsbeschluss zur Bebau-
ungsplanänderung ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem er sich zur Durchführung des 
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 9

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung  
Wohngebiet Sentruper Höhe 
(St.-Theresien-Kirche) 
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 9 
Vorhabens und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet (Durchfüh-
rungsvertrag). 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) BauGB als Anlage zum Entwurf 
der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323: 
Wohngebiet Sentruper Höhe im Bereich Waldeyerstraße / Sentruper 
Höhe (St.-Theresien-Kirche) 
Münster,  
Der Oberbürgermeister  
In Vertretung 
Schultheiß  
Stadtdirektor

Berichtsvorlage

2716 Zeichen

V/0559/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323: Sentrup - Wohngebiet Sentruper 
Höhe 
Kenntnisnahme des Entwurfes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.09.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht
15.09.2011 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Be-
bauungsplanes Nr. 323: Sentrup – Wohngebiet Sentruper Höhe öffentlich auszulegen. 
 
Ein privater Investor beabsichtigt, auf der Grundlage eines durchgeführten Wettbewerbsverfah-
rens, im Bereich zwischen der St. Theresia - Kirche und der Straße Sentruper Höhe zwei Wohn-
gebäude mit insgesamt 16 unterschiedlich großen Wohnungen zu errichten. Der erforderliche 
Stellplatzbedarf für die Wohnbebauung soll in einer Tiefgarage untergebracht werden. 
 
Um die geplante Bebauung realisieren zu können ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 
notwendig. Der Rat hat am 10.11.2010 den Beschluss zur Aufstellung der vorhabenbezogenen 2. 
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 gefasst (Vorlage 715/2010). 
 
Nach dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte 
wird die vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung (zur Nachverdichtung)  im be-
schleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Bei diesen beschleunigten Verfahren 
entfällt die Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB einschließlich Umweltbericht und zusammenfas-
sender Erklärung als Teil der Begründung zur Bebauungsplanänderung.  
 
Von dem Recht, auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten, wird bei dem vorlie-
genden Bebauungsplanverfahren kein Gebrauch gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffent-
lichkeit fand am 24.11.2010 statt. Die Äußerungen während dieser Beteiligung, insbesondere zur 
Unterbringung des Stellplatzbedarfes, wurden soweit möglich in der Planung berücksichtigt.  
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0559/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Schröder / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6141 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de 
Datum: 
19.08.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0559/2011 
 
Der Vorhabenträger ist Träger des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden vorhabenbedingten 
Erschließungsaufwandes. Der Stadt Münster entstehen somit keine Kosten. 
 
Die Offenlegung des Planentwurfes soll im Herbst 2011 erfolgen. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Bürgeranhörung 
3. Textl. Festsetzungen 
4. Plan 
5. Freiflächengestaltungsplan 
6. Ansichten

V-0559-2011-Anlage-4-Planverkleinerung

637 Zeichen

II
II
III
III
I
TGa
Nebenanlage für
Abfalltonnen
P
P
Kinde
193
262
I
525
62
63
II
65
67
13
II
198
I
38
42
204
I36
I
200
199
ST. Theresien - Kirche
29
II
285
I
369
368
II
27
25 23
283
71
II 21
II
70
281
II
279
278
I
72
74
I
Sentruper Höhe
31
240
II
284
273
286
276
275
274
74
I
II
277
II
I
73
I
01
345
I
78
Baugebiet für zwei
Wohngebäude
(mit gemeinsamen
Kellergeschoss
einschließlich
Tiefgarage)
0,4 1 ,1
FD BH max.
9,50 m
GFL
AE
Anlage 4
z
ur Vorlage Nr. V/0559/2011
Bebauungsplan Nr. 323, 2. ÄnderungStadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Sentrup - Wohngebiet Sentruper Höhe
Planverkleinerung ohne Maßstab
STADT M TÜNS ER

V-0559-2011-Anlage-6-Ansichten

93 Zeichen

Anlage 6 zur Vorlage Nr. V/0559/2011
nsic
 
entuper Höhe
A
htS
r
nsic
 
ersraße
A
htW
aldey
t

Beratungsverlauf (2)

15.09.2011 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.09.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Bebauungsplan Nr. 323, 2. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
  • Waldeyerstraße
  • Sentruper Straße
  • Tondernstraße
  • Schmeddingstraße
  • An den Speichern 7
  • Sentruper Höhe 5

Bebauungsplan Nr. 323, 2. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wohngebiet Sentruper Höhe im Bereich Waldeyerstraße / Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche)

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0559/2011
Typ
Vorlagen
Datum
04.08.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37