V/0559/2011
Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323:
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V-0559-2011-Anlage-2-Niederschrift
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0559/2011 Niederschrift über eine öffentliche Bürgerunterrichtung nach § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung: Wohngebiet Sentruper Höhe „Neues Wohnen auf der Kirchwiese“ Zeit: 24.11.2010, 19:00 Uhr Ort: Theresienschule, Sentruper Höhe 5, 48149 Münster Teilnehmer: ca. 65 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgerunterrichtung: Frau Westrup, Bezirksbürgermeisterin Vertreter des Vorhabenträgers (Kirchenvorstand): Frau Krekeler, Herr Hüttenbrink, Herr Thomas Architekt: Herr Burhoff Vertreter der Verwaltung: Herr Kurz, Herr Paning (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung) Die Bezirksbürgermeisterin Frau Westrup eröffnet um 19:00 Uhr die Bürgerunterrichtung, be- grüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, stellt die Vertreter des Vorhabenträgers und der Verwaltung sowie den Entwurfsverfasser der geplanten Baumaßnahme vor und informiert über den geplanten Ablauf der Bürgerunterrichtung und über das weitere Planverfahren. Danach erläutert Herr Kurz den Anlass der 2. Änderung des Bebauungsplanes. Die vom Rat der Stadt Münster am 10.11.2010 eingeleitete 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323: „Sentrup – Wohngebiet Sentruper Höhe“ soll zur Nachverdichtung und Innenentwick- lung durchgeführt werden. Anlass für die Änderung ist das Vorhaben der Kirchengemeinde, auf ihrem Grundstück eine Wohnbebauung zu errichten. Hierzu hat sie einen Architekten- und In- vestorenwettbewerb durchgeführt. Die heutige öffentliche Informationsveranstaltung zur Planung der Kirchengemeinde dient der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Der zweite Schritt der Öffentlichkeitsbetei- ligung die öffentliche Auslegung des fachlich abgestimmten Bebauungsplanentwurfes wird vor- aussichtlich im Sommer 2011 stattfinden. Hierzu sind schriftliche Stellungnahmen der Bürgerin- nen und Bürger möglich, mit denen sich der Rat der Stadt in seiner abschließenden Abwägung zum Planentwurf im Einzelnen befassen wird. Umgeben wird das Plangebiet durch die dichtere, 2-3geschossige Wohnbebauung mit steilen Dächern entlang der Waldeyerstraße und den nördlich und südlich angrenzenden Wohngebie- ten mit aufgelockerter, überwiegend durch Einfamilienhäuser geprägten Bauweise. Das über Jahrzehnte entstandene Grün ist prägend und für das gesamte Wohnquartier typisch. An der Waldeyerstraße sind Geschäfte, Dienstleistungen sowie Wohnungen in dichter Folge anzutref- fen. Anschließend erläuterte Herr Burhoff, Architekt des favorisierten Entwurfes für die geplante Wohnbebauung ausführlich seinen Entwurf. Dieser sieht westlich des Kirchengebäudes in zwei gleichen Baukörpern insgesamt 16 Wohneinheiten in einer zwei- bis dreigeschossigen Bauwei- se, mit einem zweiseitig rückgestaffelten dritten Geschoss vor. Die beiden, mit einem Flachdach Niederschrift der Bürgerunterrichtung / Seite 1 von 4 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung Wohngebiet Sentruper Höhe vorgesehenen Wohnhäuser, werden hinsichtlich ihrer Höhen den Maßstab der näheren Umge- bung nicht überschreiten. Die geplante Bebauung ermöglicht den weitgehenden Erhalt der prägenden Grünelemente auf dem Grundstück. Zur Information über die angestrebten Gestaltqualitäten des Bauvorhabens werden von Herrn Burhoff einige durch sein Büro realisierte Bauvorhaben gezeigt. Nach den Ausführungen bittet Frau Westrup die anwesenden Bürgerinnen und Bürger Fragen zur Änderung des Bebauungsplanes bzw. zur geplanten Wohnbebauung zu stellen. Mitwirkungsmöglichkeit an der Planung, Bedarf • Es bestehe eine gewisse Unruhe bei den Anwohnern, dass sie nicht frühzeitiger von der Bebauung der Kirchwiese in Kenntnis gesetzt worden sind. Man hätte auch gern eigene Vorschläge zur Bebauung des Grundstücks eingebracht. Jetzt scheine schon alles, bedingt durch den ausgelobten Wettbewerb, entschieden zu sein. Man könnte gem. § 24 Gemein- deverordnung NRW eine Unterschriftenliste auslegen, um sich gegen das Projekt auszu- sprechen. • Nach einer Verwaltungsvorlage aus 2005 sei auf der Sentruper Höhe mit einer rückläufigen Bevölkerungszahl zu rechnen. Warum würden dann weitere Wohnungen angeboten und nicht barrierefreie Wohnungen für Senioren, damit diese, nach Auszug aus ihrem Wohn- haus, in gewohnter Nachbarschaft bleiben können? • Das Bauvorhaben sei durch alle politischen Gremien gegangen. Könne der Bürger über- haupt noch Einfluss nehmen und am Konzept oder an der Architektur etwas ändern? Man dürfe die Entwicklungsgeschichte des Wohngebietes und das Althergebrachte nicht einfach streichen. Bei der vorliegenden Planung geht es nicht um eine allgemeine städtebauliche Planung son- dern um ein Bauvorhaben, das die Kirchengemeinde realisieren möchte. Das Kennzeichen vorhabenbezogener Planungen, im Unterschied zu städtebaulichen Planungen, ist ihr hoher Konkretisierungsgrad. Die Planung ist in der Regel sehr detailliert und durchkalkuliert. Schließ- lich muss der Investor gegenüber der Stadt seine Bereitschaft zur Realisierung der Planung er- klären. Dies erfordert zwangsläufig einen höheren Vorklärungsaufwand als die bloße Erklärung einer Bauabsicht. Im Ergebnis erweckt die Planung beim Bürger oft den Eindruck, dass damit alles entschieden sei und es keinerlei Gestaltungsmöglichkeiten mehr gebe. Dies trifft nicht zu, denn erst mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird durch den Rat der Stadt abschlie- ßend entschieden, ob das Bauvorhaben so oder in veränderter Form zugelassen wird. Ein Vertreter des Kirchenvorstandes weist daraufhin, dass die Kirchengemeinde das Bauvorha- ben interessierten Anwohnern bereits vorgestellt und erläutert habe. Das Wettbewerbsverfahren sei eine vertrauliche Angelegenheit und erst nach der Entscheidung durch das Preisgericht für die Öffentlichkeit bestimmt. Der prämierte Entwurf sei den Entscheidungsträgern der Stadt vor- gestellt worden. Außerdem habe sich der Gestaltungsbeirat der Stadt mit dem Entwurf befasst und die Planung befürwortet. Die Kirchengemeinde beschäftige sich bereits seit Längerem mit einer Bebauungsmöglichkeit der Freifläche. Dabei seien die Errichtung einer Altenwohnanlage oder eines Hospizes erwogen worden. Der Bebauungsplan gibt mit seinen Festsetzungen zur überbaubaren Fläche, zur Gebäudehö- he, zur Dachform etc. die Bebaubarkeit eines Grundstücks vor. Von der Höhenentwicklung sind 3 Vollgeschosse und Flachdach mit 2 Vollgeschossen und Steildach gleichzusetzen. Für zusätzliche Wohnungen an zentraler Stelle in den Stadtteilen besteht generell weiterer Be- darf. Kurze Wege zu den Versorgungseinrichtungen machen diese attraktiv. Geschosswohnun- gen werden generell barrierefrei errichtet. Niederschrift der Bürgerunterrichtung / Seite 2 von 4 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung Wohngebiet Sentruper Höhe Baukörper • Die beiden Baukörper seien überdimensioniert und ordneten sich nicht in die nähere Um- gebung ein. • Der Blick auf die Kirche St. Theresia werde stark eingeschränkt und biete keine freie Sicht mehr auf das Kirchengebäude. • Nördlich des Grundstücks sei eine lockere, offene, eingeschossige Wohnbebauung mit steiler Dachneigung vorhanden. Um diese schützenswerte Bebauung nicht zu stören, sollte zumindest der nördliche Baukörper in der Höhe reduziert werden. • An der Waldeyerstraße stünden die Gebäude überwiegend traufenständig zum Straßen- raum. Insofern müsste der südliche Baukörper um 90° gedreht werden, um das Straßenbild nicht zu stören. • Die umlaufenden Dachterrassen, sowie die vielen vorgelagerten Balkone, sind für das Wohngebiet nicht typisch. Außerdem könne von diesen Austritten Einsicht in die angren- zenden privaten Gärten genommen werden. Stattdessen sollten die Balkone besser zur Kirche ausgerichtet werden. • Zwischen der Höhe der geplanten Wohngebäude im Modell und den Ansichtszeichnungen gebe es einen deutlichen Höhenunterschied. Im Modell erscheinen die Wohngebäude deutlich niedriger als in den Planansichten. Die katholische Kirchengemeinde St. Theresia hat einen Architekten- und Investorenwettbe- werb durchgeführt. Für das Verfahren sind die Rahmenbedingungen aus der näheren Umge- bung zugrunde gelegt worden. Diese werden von dem prämierten Entwurf, der hier vorgestellt wird, eingehalten. Das Wettbewerbsverfahren hat vier unterschiedliche Lösungsvorschläge für die Bebauung erbracht und damit seine Qualität als Entscheidungsvorbereitung unter Beweis gestellt. Dabei waren sowohl Solitärgebäude als auch Zusammensetzungen aus mehreren Ge- bäuden; es gab giebelständige und traufständige Ausrichtungen zur Waldeyerstraße und weite- re gestalterische Varianten. Gerade der Vergleich mit den anderen Entwürfen hat es der Jury ermöglicht den für die Aufgabenstellung und die örtliche Situation besten Entwurf zu ermitteln. Die vorwiegende Orientierung der Balkone und Dachterrassen nach Süden und Westen ent- spricht der bevorzugten Ausrichtung von Wohnungen. Die Vorgartenzone und die Straßenflä- che der Sentruper Höhe sorgen für einen deutlichen Abstand zur gegenüberliegenden vorhan- denen Wohnbebauung. Die Pläne, Grundrisszeichnungen und Ansichten, die schon kurz nach der Wettbewerbsent- scheidung gezeigt worden sind, unterscheiden sich von denen auf der Bürgerunterrichtung vor- gestellten Plänen nicht. Dem Hinweis auf die Höhendifferenzen im Modell wird nachgegangen. Grünelemente • Die auf dem Grundstück stehenden Bäume sowie Teile der nördlichen Baum- und Strauch- reihe können wegen des geplanten Abstellraumes für Fahrräder und Müllbehälter nicht gänzlich erhalten werden. Der Baumbestand wird eingemessen. Stellplätze • Im Wohngebiet Sentruper Höhe finde seit Jahren ein Generationswechsel statt. Neben ei- ner Zunahme an Wohneinheiten gehöre dazu auch die Anlage von Stellplätzen, sinnvoll oberirdisch auf dem Grundstück angeordnet oder in einer Tiefgarage untergebracht. Schon bei drei bis vier Einheiten je Wohnhaus werde die Errichtung einer Tiefgarage mit der da- zugehörenden Rampe auf dem Grundstück praktiziert. Niederschrift der Bürgerunterrichtung / Seite 3 von 4 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung Wohngebiet Sentruper Höhe Niederschrift der Bürgerunterrichtung / Seite 4 von 4 • Bei dem geplanten Bauvorhaben mit 16 Wohneinheiten sollten alle Stellplätze oberirdisch angelegt werden, davon einige im Vorgarten. Letzteres lässt jedoch der gültige Bebau- ungsplan gem. Punkt 6 der textlichen Festsetzungen nicht zu. Hiernach ist der Bereich in einem 5 m Abstand von der Straßenbegrenzungslinie von Stellplätzen und Garagen freizu- halten. Stellplätze in dieser Anzahl gehören in eine Tiefgarage. • Die Anzahl der Stellplätze für das geplante Bauvorhaben (je WE = 1 Stellplatz) erscheine nicht mehr zeitgemäß. Es wird auch schon deshalb eine Tiefgarage gefordert, um die ver- kehrliche Situation im Wohngebiet nicht noch weiter zu verschärfen. Die geplante Bau- maßnahme verdränge einen Teil der vorhandenen Stellplätze auf dem Kirchengrundstück. Ein entsprechender Ersatz sei zu schaffen. • In unmittelbarer Nähe liege ein Kindergarten. Die Verkehrssicherheit für die Kinder werde durch diese Baumaßnahme mit weiteren 16 WE beeinträchtigt. Eine Reduzierung der Wohneinheiten würde auch eine Minderung der Stellplätze und damit auch weniger Fahr- zeuge bedeuten. Die verkehrliche Parkplatzproblematik auf der Sentruper Höhe ist bekannt und hat unter ande- rem zur Errichtung des Parkhauses an der Waldeyerstraße für Besucher der Kliniken, zur Ein- richtung von Tempo 30 Zonen und diverse Zu- und Abfahrtsverbote geführt. Der Stellplatzbedarf der von der geplanten Bebauung ausgelöst wird – in der Regel 1 Stellplatz / Wohnung – muss auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Dies wird im Bauge- nehmigungsverfahren überprüft. Ein Teil der vorhandenen Stellplätze auf dem Grundstück der Kirchengemeinde wird durch die geplante Bebauung entfallen. Für die Besucher der Kirche werden aber immer noch ausrei- chend Stellplätze zur Verfügung stehen. Dass die Kirchengemeinde darüber hinaus weiterhin Stellplätze zum öffentlichen Gebrauch bereithält wie bisher, kann nicht verlangt werden. Für das Bauvorhaben wurde auch über eine Tiefgarage nachgedacht, so ein Mitglied des Kir- chenvorstandes. Eine Zufahrt (Rampe) wäre nur über die Straße Sentruper Höhe, auf dem nördlichen Grundstücksteil, möglich. Aus Lärmschutzgründen für die benachbarten Wohnhäu- ser und einer nur punktuellen Nutzung sowie den höheren Kosten, sei von dieser Überlegung Abstand genommen worden. Lärmschutz • Sind für das Wohngebiet Sentruper Höhe Lärmberechnungen erbracht worden und wenn ja, wie sehen diese aus? Lärmberechnungen im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung sind nicht durchgeführt worden. Die zusätzlichen Wohnungen werden, in Anbetracht der vergleichsweise höheren Ver- kehrsbelastung in der Ortsmitte von Sentrup, nicht zu einer messbaren Steigerung der Lärmpe- gel führen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen bedankt sich Frau Westrup für das gezeigte Interesse und die rege Teilnahme und schließt gegen 20:45 Uhr die Bürgerunterrich- tung. gez. Westrup Paning Bezirksbürgermeisterin Schriftführer
V-0559-2011-Anlage-5-Freiflächengestaltungsplan
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Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0559/2011 Fre f ä ch n e alt n gsp a n il e g st u l
V-0559-2011-Anlage-1-Begruendung
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 1 zur Vorlage V/0559/2011 Begründung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323: Wohngebiet Sentruper Höhe im Bereich Waldeyerstraße / Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) Inhalt Seite 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen .................................................................................................1 2. Geltungsbereich.....................................................................................................................................2 3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................2 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .............................................................................. 2 3.2 bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen........................................... 2 4. Räumliche und strukturelle Situation.....................................................................................................2 5. Planungsziele ........................................................................................................................................3 6. Inhalte des Bebauungsplans .................................................................................................................3 6.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................................. 3 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ........................................................................................ 3 6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte .....................................................................................3 6.2.2 bebaubare Flächen, Bauhöhe...........................................................................................4 6.2.3 Material, Farbgebung ........................................................................................................4 6.2.4 Stellplätze..........................................................................................................................4 6.2.5 Freiflächen, Begrünung, Grundstücksabgrenzungen .......................................................5 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung ................................................................................................. 5 6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur.......................................................................... 5 6.5 Altlasten / Altstandorte................................................................................................................ 5 6.6 Denkmalschutz / Archäologie..................................................................................................... 5 7. Flächenbilanz.........................................................................................................................................6 8. Auswirkungen auf die Umwelt ...............................................................................................................6 8.1 Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 6 8.2 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung.................................................................................. 6 8.2.1 Menschen..........................................................................................................................6 8.2.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt / Eingriffe in Natur und Landschaft ...................6 8.2.3 Naturhaushalt....................................................................................................................7 8.2.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter..................................................................................7 8.3 Zusammenfassung..................................................................................................................... 7 9. Gesamtabwägung..................................................................................................................................7 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen .......................................................................8 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen Die vom Rat der Stadt Münster am 10.11.2010 eingeleitete vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 (Vorlage Nr. V/0715/2010) soll gem. §§ 2 (1) und 1 (8) Bauge- setzbuch in Verbindung mit den §§ 12 und 13a Baugesetzbuch zur Nachverdichtung und In- nenentwicklung durchgeführt werden. Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist das Vorhaben der Kirchengemeinde, ihr Grundstück teilweise einer Wohnbebauung zuzuführen. Hierzu hat sie einen Wettbewerb durchgeführt. Der prämierte Entwurf mit zwei freistehenden Baukörpern bildet die Grundlage für den Vorhaben- und Erschließungsplan, der realisiert werden soll. Das Vorhaben stimmt mit den städtischen Zielsetzungen überein, da es: - an zentraler Stelle im Stadtteil das Wohnungsangebot erhöht, Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 9 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung Wohngebiet Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) - kurze Wege zu den Versorgungseinrichtungen ermöglicht und - einer städtebaulich maßvollen Nachverdichtung entspricht. Die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 wird daher im beschleunig- ten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch durchgeführt. 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanbereiches Nr. 323 umfasst den west- lichen Teil des Kirchengrundstücks im Wohnstadtteil Sentrup, nördlich der Waldeyerstraße und zwischen der Straße Sentruper Höhe und der Kirche St. Theresia bis einschließlich einem Teil der südlich gelegenen Stellplatzanlage. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Änderungsbereiches des Bebauungsplanes sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen ge- kennzeichnet. 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt für den Änderungsbereich als Wohnbaufläche sowie Symbole für Kirche, Jugendheim und Kindergarten dar. Eine flächenmä- ßige Darstellung für den Gemeinbedarf existiert nicht. Die Inhalte der Änderung sind somit im Sinne des § 8 (2) Satz 1 Baugesetzbuch aus den Dar- stellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt. 3.2 bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen Der Änderungsbereich liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 323 in der Fassung der 1. Änderung. Dieser Bebauungsplan setzt für den Änderungsbereich eine Fläche für den Gemein- bedarf mit den Zweckbestimmungen Kirche, Jugendheim und Kindergarten fest. Damit das Planungsziel, auf dieser Fläche eine Wohnbebauung zu ermöglichen, realisiert wer- den kann, muss der Bebauungsplan geändert werden. 4. Räumliche und strukturelle Situation Der ca. 1800 m² große Änderungsbereich stellt eine Freifläche dar und ist ein unbebauter Teil der Fläche für Gemeinbedarf, auf denen sich die katholische St. Theresia Kirche, ein Jugend- heim und ein Kindergarten befinden. Die notwendigen Stellplätze sind den entsprechenden Ein- richtungen auf der Gemeinbedarfsfläche vorgelagert. Im südwestlichen Bereich der Gemeinbedarfsfläche und damit im Änderungsbereich ist eine of- fene Rasenfläche für Freiraumaktivitäten vorhanden. Der hier vorhandene Baumbestand ist aufgrund seines Alters prägend und als Bestandteil des Wohnquartiers erlebbar. In unmittelbarer Nähe, an der Waldeyerstraße, sind einige Läden für den täglichen Bedarf, gast- ronomische Nutzungen und Dienstleistungen vorhanden. Entlang der Waldeyerstraße erstreckt sich eine Bebauung von zwei- bis dreigeschossigen Ge- bäuden mit steil geneigten Dächern. Die weitere Umgebung des Änderungsbereichs wird über- wiegend von freistehenden ein- und zweigeschossigen Wohnhäusern auf großen, stark durch- grünten Grundstücken geprägt. Freie, noch zu bebauende Grundstücke gibt es kaum. Öffentli- che Grünflächen mit integrierten Spielflächen sind in der näheren Umgebung vorhanden und decken den notwendigen Bedarf. Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 9 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung Wohngebiet Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) 5. Planungsziele Nach einem Architekten- und Investorenwettbewerb, den die kath. Kirche St. Theresia durchge- führt hat, sollen westlich des Kirchengebäudes zwei Wohngebäude (mit gemeinsamen Keller- geschoss einschließlich Tiefgarage) mit insgesamt bis zu 16 Wohneinheiten in einer zwei- bis dreigeschossigen Bauweise, mit zweiseitig zurück gestaffeltem dritten Geschoss und Flach- dach, errichtet werden. Die beiden Wohnhäuser überschreiten mit ihren Höhen den Maßstab der näheren Umgebung nicht und halten eine der Lage angemessene Dichte ein. Die städte- bauliche Verträglichkeit im Hinblick auf den zentralen / sensiblen Bereich und dem flächenmä- ßigen Umfang dieser Baumaßnahme soll durch den Bebauungsplan gesichert werden. Hierzu gehören die Sicherung eines angemessenen Freiflächenanteils, eine städtebaulich ver- trägliche Anlage der erforderlichen Stellplätze sowie der Erhalt bzw. der Ersatz der prägenden Grünelemente. Es wird ein innovatives Wohnkonzept mit barrierefreien Wohnungen für gemeinschaftsorientier- tes Wohnen älterer Menschen oder auch generationsgemischt angestrebt. Das Vorhaben rea- giert damit auch auf die demographischen Herausforderungen des Stadtteils. Es ist eine städtebaulich und stadtgestalterisch verträgliche Interpretation von Wohnnutzungen für absehbar bestehende Bedarfe an einem strukturell sinnvollen Standort vorgesehen. Das Wohnen in zentraler Lage der Sentruper Höhe wird in unmittelbarer Nähe zu den wenigen, im Stadtteil verbliebenen Versorgungsinfrastrukturen - und damit auch der Stadtteil selbst – ge- stärkt; ebenso werden den siedlungs- und wohnungsstrukturellen, allgemeinen städtebaulichen Zielen „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ und „neues Bauen im Bestand“ entsprochen. 6. Inhalte des Bebauungsplans 6.1 Grundzüge der Planung Den Planungszielen gemäß sollen 2 Wohngebäude im Geschosswohnungsbau (mit gemeinsa- mem Kellergeschoss einschließlich Tiefgarage) entstehen. Die dafür getroffenen Festsetzun- gen, insbesondere zur baulichen Nutzung, sowie zur Baugestaltung, bilden die Grundzüge der Planung. 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte Art der baulichen Nutzung Aufgrund der zentralen Lage im Stadtteil Sentrup und der kurzen Wege zu den Versorgungsein- richtungen soll der Bereich westlich der Kirche St. Theresia innerhalb des Änderungsbereiches künftig dem Wohnen dienen. Deshalb wird der Bereich als Baugebiet für zwei Wohngebäude (mit gemeinsamem Kellerge- schoss einschließlich Tiefgarage) festgesetzt. Durch textliche Festsetzung wird ergänzend defi- niert, dass zwei Wohngebäude mit insgesamt bis zu 16 Wohnungen (bis zu je zwei Einzimmer- wohnungen, bis zu je einer Zweizimmerwohnung, bis zu je drei Dreizimmerwohnungen und bis zu je zwei Vierzimmerwohnungen) zulässig sind. Mit der Festsetzung wird die Angebotsvielfalt der Wohnungen festgelegt, um in zentraler Lage im Stadtteil eine breite Nutzerschicht ansiedeln zu können. Maß der baulichen Nutzung Als Grundflächenzahl wird das Maß von 0,4 und als Geschossflächenzahl das Maß von 1,1 festgesetzt, um die geplante Bebauung abzusichern. Die festgesetzte Grundflächenzahl ent- Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 9 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung Wohngebiet Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) spricht damit der Dichte im gesamten bestehenden Bebauungsplan Nr. 323. Die festgesetzte Geschossflächenzahl ist der zentralen Lage angemessen. 6.2.2 bebaubare Flächen, Bauhöhe überbaubare Grundstücksflächen Die Stellung der Baukörper ist aus dem vorangegangenen Architekten- und Investorenwettbe- werb abgeleitet. Die festgesetzten Baugrenzen lassen nur einen geringen Spielraum für Erwei- terungen und Verschiebungen zu. Sie ermöglichen eine Quer- und eine Straßenrandbebauung zur Straße Sentruper Höhe mit einer ruhigen Freiflächenzone im rückwärtigen Bereich. Für die Unterstellung von Abfalltonnen ist eine weitere überbaubare Fläche festgesetzt. Es wird ergänzend definiert, dass Abfalltonnen ausschließlich hier untergebracht werden. Für die Ent- sorgungstermine ist eine private Fläche an der Straße Sentruper Höhe freigehalten. Weitere ebenerdige Nebenanlagen, mit Ausnahme von Fahrradabstellplätzen und einer Freiflächenmöb- lierung, sind unzulässig. Zahl der Vollgeschosse Die Bereiche der überbaubaren Flächen sind für die Wohngebäude zwei- und dreigeschossig und für die Nebenanlage für Abfalltonnen eingeschossig, jeweils zwingend, festgesetzt. Damit wird die gestaffelte Struktur der geplanten Gebäude nachvollzogen. Bauhöhen und Dachform Die Dächer der Gebäude werden als Flachdächer ausgebildet. Für die Gebäudehöhe wird ein maximales Maß von 9,5 m festgesetzt. Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Oberkante der fertig gestellten Grundstücksfläche, die zur unmittelbaren Erschließung dient, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils. Damit überschreiten die Höhen den Maßstab der näheren Umgebung auch zur nördlich angrenzenden Bebauung nicht. Zusätzlich wird hier neben der Einhaltung der Abstandsflächen auch zum Schutz der angrenzenden offenen, eingeschossigen Wohnbebauung entlang der gesamten nordwestlichen Grundstücksgrenze eine drei Meter breite private Grünfläche festgesetzt. 6.2.3 Material, Farbgebung Damit die beabsichtigte bauliche Gestalt realisiert wird, sind die Ansichtspläne des Vorhabens in den Plan zur Bebauungsplanänderung aufgenommen worden und sind Bestandteil der Festssetzungen. Aus Gründen der einheitlichen Gestalt und durch die Wahl eines ortsüblichen Fassadenmaterials ist - dem bestehenden Bebauungsplan Sentruper Höhe entsprechend - für die Außenwandflächen aller Gebäude auf der Grundlage der Ansichtspläne vorgeschrieben, dass sie mit einem roten bis rotbraunen Steinmaterial einheitlich zu verblenden sind. 6.2.4 Stellplätze Für die Inanspruchnahme der Grundstücksflächen entfallen von 19 vorhandenen Stellplätzen der Gemeinbedarfsnutzungen 10 Stellplätze. Als Ersatz werden auf der Gemeinbedarfsfläche zusätzlich zu den verbleibenden 9 Stellplätzen weitere 6 Stellplätze - 3 Stellplätze durch eine Vergrößerung der bestehenden Anlage und 3 weitere Stellplätze östlich des Jugendheims - neu geschaffen. Das heute notwendige Maß der erforderlichen Stellplätze für die vorhandenen Ge- meinbedarfsnutzungen von 15 Stellplätzen wird damit eingehalten. Im Freiflächengestaltungs- plan ist diese Maßnahme dargestellt. Für die neue Wohnanlage werden, wie in der Planzeichnung und in den textlichen Festsetzun- gen festgesetzt, die erforderlichen KFZ -Stellplätze ausschließlich in einer Tiefgarage nachge- wiesen. Die Zufahrt und damit die Sicherung der Erschließung erfolgt von der Straße Sentruper Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 9 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung Wohngebiet Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) Höhe über die Zufahrt der südlich gelegenen Stellplatzzufahrt der Fläche für den Gemeinbedarf. Sie ist zusätzlich als mit Gehrechten, Fahrrechten und Leitungsrechten zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger belastete Fläche im Bebauungsplan festgesetzt. Die Tiefgaragenram- pe wird durch ein Meter hohe seitliche Mauern eingefasst, um das nordwestlich angrenzende Kirchengebäude vom Wohngrundstück visuell abzuschirmen. 6.2.5 Freiflächen, Begrünung, Grundstücksabgrenzungen Alle Freiflächen sind auf der Grundlage eines Freiflächengestaltungsplanes zu gestalten und dauerhaft zu erhalten. Zwischen der Kirche und der geplanten Bebauung befindet sich eine Roteiche, die eine ausge- prägte Gabelung von Starkästen und in Teilen trockenes Holz aufweist und damit als verstärkt bruchgefährdet gilt. Eine Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan erfolgt daher nicht. An der nordwestlichen Grundstücksgrenze befindet sich ein geschlossener Baum- und Strauchbestand, der im Wesentlichen in der Baumschicht aus Feldahorn besteht und aufgrund seiner Prägung, seiner Funktion als Gliederung zwischen der vorhandenen und der geplanten Bebauung sowie seiner städtökologischen Bedeutung in einer Breite von 3,0 m als private Grünfläche festgesetzt ist. Als Grundstücksabgrenzung und als Abgrenzung des Vorgartens zum öffentlichen Straßenraum sind nur Zäune bis zu einer Höhe von 1,20 m und Hecken zulässig, um die Qualität des öffentli- chen Raumes zu gewährleisten und die angrenzenden Freiflächen und Gebäude weitgehend erlebbar zu machen. 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung Die gebietsinterne Erschließung des Wohngebietes ist vorhanden. Sie besteht aus einem Netz von ausgebauten Straßen wobei Waldeyerstraße, Sentruper Straße, Tondernstraße und Schmeddingstraße eine Haupterschließungsfunktion übernehmen. Der gesamte Bereich des Wohngebietes Sentruper Höhe ist eine Tempo-30-Zone. 6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur Die Versorgung des Plangebietes mit Gas, Wasser, Strom sowie die Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser sind vorhanden und so bemessen, dass sie für die Anbindung der beiden Wohngebäude ausreichen. Für die auf dem Gemeinbedarfsgrundstück vorhandenen beiden Glascontainer wird im weiteren Verfahren ein neuer Standort nachgewiesen. 6.5 Altlasten / Altstandorte Im Plangebiet sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflä- chen vorhanden. 6.6 Denkmalschutz / Archäologie Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenk- male im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunder- te hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Be- funde auftreten sowie Bodendenkmale entdeckt werden. Gemäß § 15 DSchG NW ist die Ent- deckung eines Bodendenkmals unverzüglich der Stadt Münster (Tel. 0251/4926148) oder der LWL- Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen (0251/591- 8880). Die Fundstelle ist nach § 16 Abs. 1 DSchG unverändert zu erhalten. Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 9 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung Wohngebiet Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) 7. Flächenbilanz Gesamtes Plangebiet 1.846 m² 100,0 % Gemeinbedarfsfläche (GFL-AE) 166 m² 9,0 % Baugebiet 1.680 m² 91,0 % Tabelle 1: Flächenbilanz 8. Auswirkungen auf die Umwelt Der Bebauungsplan Nr. 323 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, dessen Grundfläche weni- ger als 20.000 m² aufweist. Eine für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens unzulässi- ge Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH- Gebiete bzw. Vogelschutzgebiete) ist ebenso ausgeschlossen wie die Begründung der Zuläs- sigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens nach Bundes- oder Landesrecht. Eine förmliche Um- weltprüfung ist damit nicht erforderlich. Die mit der Planung verbundenen Umweltauswirkungen werden in den folgenden Kapiteln zusammengefasst. 8.1 Kurzdarstellung der Planung Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung auf einem Kirchengrundstück an der St. Theresia Kirche im Stadtteil Sentrup geschaffen. Ge- plant sind zwei Wohngebäude mit 16 Wohneinheiten. 8.2 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung 8.2.1 Menschen Von der kleinflächigen Bebauung gehen keine Immissionen aus, die in der Nachbarschaft zu immissionsschutzrechtlich relevanten Beeinträchtigungen führen könnten. Ebenso wirken auf das geplante Bauvorhaben keine Lärmimmissionen durch den Verkehr der angrenzenden Stra- ßen (Tempo-30-Zone) ein, die für die geplante Wohnnutzung beachtlich wären. 8.2.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt / Eingriffe in Natur und Landschaft Bei der für die Wohnnutzung vorgesehen Fläche handelt sich um Wiesenflächen mit zum Teil markantem Baumbestand (Alter gemäß Luftbildauswertung ca. 45 Jahre). Der überwiegende Teil des Grundstücks wird durch die geplanten Wohngebäude und die Tiefgarage in Anspruch genommen. Der Gehölzbestand im nordwestlichen Randbereich des Grundstücks soll auch als Abschirmung gegenüber der benachbarten Bebauung erhalten werden. Innerhalb der in diesem Bereich festgesetzten privaten Grünfläche wird im Freiflächengestaltungsplan ein entsprechen- der Gehölzstreifen dargestellt. Für die innerhalb der Freifläche zwischen Kirche und Neubebau- ung wachsenden Roteiche ist gemäß Freiflächengestaltungsplan ebenfalls eine Erhaltung vor- gesehen. Eine Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan erfolgt nicht, da aufgrund des Erhal- tungszustandes des Baumes zur nachhaltigen Sicherung Pflege- und Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind. Durch geschnittene Hainbuchenhecken erfolgt eine Eingrünung der Wohnbe- bauung zur Sentruper Höhe und zum Kirchengrundstück. Eine Ausgleichsverpflichtung nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung mit einer Größe < 20.000 m² nach § 13a BauGB grundsätzlich nicht gegeben. Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten wären, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 9 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung Wohngebiet Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) Zu berücksichtigende bedeutsame Biotope als Lebensraum für Tiere und Pflanzen (insbeson- dere FFH- oder Vogelschutzgebiete) liegen nicht vor. Ebenso ist eine Betroffenheit von pla- nungsrelevanten, geschützten Tierarten nicht zu erwarten. Jedenfalls ist innerhalb des stark durchgrünten Ortsteiles auszuschließen, dass Arten, die ggf. das bisherige Gartengrundstück z.B. als Nahrungsraum genutzt haben (z.B. Fledermäuse), nachhaltig beeinträchtigt werden. Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG sind nicht zu erwarten. Eine vertiefende Untersuchung ist aufgrund der Ausstattung und Lage der Fläche entbehrlich. 8.2.3 Naturhaushalt Im Bereich des Plangebietes befinden sich nach Angaben des Geologischen Dienstes NRW schutzwürdige Böden in Form von Plaggeneschböden. Durch die innerstädtische Lage und die damit verbundene Überformung der Böden ist jedoch nicht davon auszugehen, dass der Plag- genesch noch in einer erhaltenswerten Ausprägung anzutreffen ist. Darüber hinaus entspricht die Innenverdichtung dem Grundprinzip der Nachhaltigkeit, mit Grund und Boden sparsam um- zugehen. Altlasten-/Verdachtsflächen sind nicht bekannt. Der Wasserhaushalt und das Klima werden durch die kleinflächige Baumaßnahme nicht in rele- vantem Umfang tangiert. Auswirkungen auf di e Landschaft ergeben sich an dem innerstädti- schen Standort nicht. 8.2.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Die geplante Bebauung grenzt unmittelbar an die St. Theresienkirche an. Eine Ausweisung als Baudenkmal ist jedoch nicht gegeben. Bodendenkmale sind nicht bekannt. Sollten sich bei den Bauarbeiten Hinweise auf eine bodendenkmalpflegerische Bedeutung ergeben, erfolgt unmit- telbar eine Beteiligung der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Münster oder der LWL- Archäologie für Westfalen. 8.3 Zusammenfassung Mit der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 erfolgt eine Nachver- dichtung mit Wohnbebauung im Ortsteil Sentrup. Eine Ausgleichsverpflichtung für Eingriffe in Natur und Landschaft ergibt sich für den Bebauungsplan im Innenbereich nicht. Der vorhande- ne Gehölzbestand soll im nordwestlichen Bereich erhalten werden. Darüber hinaus ist für das neue Wohnquartier zwischen Kirche und neuer Bebauung ein Standort für einen prägenden Baum vorgesehen. Einzelne Bäume und Strauchgehölze können mit der Realisierung des Bau- vorhabens nicht erhalten werden. Sonstige maßgebliche Umweltbeeinträchtigungen liegen nicht vor. Den Eingriffen steht eine aus Umweltgesichtspunkten sinnvolle Verdichtung im Innenbe- reich gegenüber. 9. Gesamtabwägung Die Siedlung Sentruper Höhe, die in mehreren Zeitabschnitten ab den 1930er Jahren entstan- den ist, prägt eine einheitliche städtebauliche Grundstruktur mit eigenständigen Baukörpern, die aber in ihrer Grundkubatur mit Schrägdach und der Materialwahl an den Fassaden ein homo- genes Gesamtbild ergeben. Das Gestaltungsmerkmal Schrägdach ist ein entscheidendes, den Straßenraum und das Siedlungsbild prägendes Erkennungszeichen. In der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 wurde besonderen Wert darauf gelegt, dass diese städtebauliche Gesamtsituation erhalten werden soll und sich die Neubauten in dieses historische Gefüge ein- binden sollen. In Bezug auf die Festsetzung von Flachdächern steht der Bebauungsplan mit dieser Gestaltungsvorgabe im Widerspruch. Der im Wettbewerbsverfahren prämierte Entwurf, der die Grundlage für den Bebauungsplan bil- det, stimmt mit den übergeordneten städtischen Zielsetzungen überein (siehe im Einzelnen: Kapitel 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen und Kapitel 5. Planungsziele). Er überzeugte Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 9 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung Wohngebiet Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) im Gegensatz zu anderen nicht prämierten Entwürfen mit geneigten Dächern. Ebenfalls der Gestaltungsbeirat der Stadt Münster sprach sich für diesen Entwurf aus. Letztlich muss festge- stellt werden, dass der Bereich der Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan Nr. 323 nicht unter die o.a. Gestaltungsrichtlinien dieses Bebauungsplanes fällt und somit schon bislang eine Aus- nahme darstellte. Unter Abwägung dieser Gesichtspunkte ist die Flachdachfestsetzung an die- ser Stelle im Bereich Sentruper Höhe vertretbar und richtig. Der vorhandene Baumbestand ist aufgrund seines Alters prägend und als Bestandteil des Wohnquartiers erlebbar. Durch die Baumaßnahme werden einige Bäume entfernt und der Grünbestand geringer und zum Teil zurückgeschnitten. Durch die Festsetzung einer privaten Grünfläche für den an der nordwestlichen Grundstücksgrenze befindlichen geschlossenen Baum- und Strauchbestandes zusammen mit den weiteren Maßnahmen der Freiflächenplanung werden die v. g. Folgewirkungen weitgehend kompensiert. In Abwägung mit den wohnungspoli- tischen Zielen ist der verbleibende Verlust an Grünbestand hinnehmbar. Durch die Unterbringung der erforderlichen KFZ – Stellplätze in einer TGA werden potentielle, durch den zusätzlich entstehenden Verkehr bedingte Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft weitgehend minimiert. Die TGA – Zufahrt ist so positioniert, dass sie von unmittelbar angren- zenden Wohngrundstücken abgewandt ist. Abwägungserhebliche Belästigungen für die Nach- barschaft sind somit ausgeschlossen. 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Zur Durchführung des Bebauungsplanes sind keine Maßnahmen der öffentlichen Hand zur Ordnung des Grund und Bodens erforderlich. Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich-rechtliche Vereinba- rungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen (Durchführungs- vertrag). Wesentliche Inhalte des Vertrags werden sein: - Die Einhaltung der in dieser Begründung aufgeführten städtebaulichen Ziele und der dar- aus folgenden Festsetzungen des Bebauungsplans, - die Beachtung der technischen und gestalterischen Anforderungen an die Bau-, Erschlie- ßungs- und Infrastrukturmaßnahmen und - eine Realisierungsverpflichtung zu den Bau- und Erschließungsvorhaben Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Be- völkerung, - insbesondere auf die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Be- lange der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen sowie die unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer - wurden die zuständigen Fachämter beteiligt. Während dieser Behördenbeteiligungen sowie während der Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürgern im Planverfahren sind zzt. keine weiteren Anhaltspunkte ersichtlich, die eine nicht berücksichtig- te Betroffenheit der verschiedenen Bevölkerungsgruppen erkennen lassen. Die Realisierung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen auswirken. Nachteilige Auswirkungen in sozia- ler und wirtschaftlicher Sicht sind jedoch nicht erkennbar. Ein Sozialplan ist daher nicht erforder- lich. Gemäß § 12 BauGB wird mit dem Vorhabenträger vor dem Satzungsbeschluss zur Bebau- ungsplanänderung ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem er sich zur Durchführung des Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 9 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 323 – 2. Änderung Wohngebiet Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 9 Vorhabens und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet (Durchfüh- rungsvertrag). Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) BauGB als Anlage zum Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323: Wohngebiet Sentruper Höhe im Bereich Waldeyerstraße / Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche) Münster, Der Oberbürgermeister In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor
Berichtsvorlage
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V/0559/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323: Sentrup - Wohngebiet Sentruper Höhe Kenntnisnahme des Entwurfes Beratungsfolge 15.09.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 15.09.2011 Bezirksvertretung Münster-West Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Be- bauungsplanes Nr. 323: Sentrup – Wohngebiet Sentruper Höhe öffentlich auszulegen. Ein privater Investor beabsichtigt, auf der Grundlage eines durchgeführten Wettbewerbsverfah- rens, im Bereich zwischen der St. Theresia - Kirche und der Straße Sentruper Höhe zwei Wohn- gebäude mit insgesamt 16 unterschiedlich großen Wohnungen zu errichten. Der erforderliche Stellplatzbedarf für die Wohnbebauung soll in einer Tiefgarage untergebracht werden. Um die geplante Bebauung realisieren zu können ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 notwendig. Der Rat hat am 10.11.2010 den Beschluss zur Aufstellung der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 323 gefasst (Vorlage 715/2010). Nach dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte wird die vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung (zur Nachverdichtung) im be- schleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Bei diesen beschleunigten Verfahren entfällt die Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB einschließlich Umweltbericht und zusammenfas- sender Erklärung als Teil der Begründung zur Bebauungsplanänderung. Von dem Recht, auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten, wird bei dem vorlie- genden Bebauungsplanverfahren kein Gebrauch gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffent- lichkeit fand am 24.11.2010 statt. Die Äußerungen während dieser Beteiligung, insbesondere zur Unterbringung des Stellplatzbedarfes, wurden soweit möglich in der Planung berücksichtigt. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. Vorlagen-Nr.: V/0559/2011 Auskunft erteilt: Herr Schröder / Herr Hülk Ruf: 492 6141 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 19.08.2011 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0559/2011 Der Vorhabenträger ist Träger des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden vorhabenbedingten Erschließungsaufwandes. Der Stadt Münster entstehen somit keine Kosten. Die Offenlegung des Planentwurfes soll im Herbst 2011 erfolgen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Bürgeranhörung 3. Textl. Festsetzungen 4. Plan 5. Freiflächengestaltungsplan 6. Ansichten
V-0559-2011-Anlage-4-Planverkleinerung
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II II III III I TGa Nebenanlage für Abfalltonnen P P Kinde 193 262 I 525 62 63 II 65 67 13 II 198 I 38 42 204 I36 I 200 199 ST. Theresien - Kirche 29 II 285 I 369 368 II 27 25 23 283 71 II 21 II 70 281 II 279 278 I 72 74 I Sentruper Höhe 31 240 II 284 273 286 276 275 274 74 I II 277 II I 73 I 01 345 I 78 Baugebiet für zwei Wohngebäude (mit gemeinsamen Kellergeschoss einschließlich Tiefgarage) 0,4 1 ,1 FD BH max. 9,50 m GFL AE Anlage 4 z ur Vorlage Nr. V/0559/2011 Bebauungsplan Nr. 323, 2. ÄnderungStadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Sentrup - Wohngebiet Sentruper Höhe Planverkleinerung ohne Maßstab STADT M TÜNS ER
V-0559-2011-Anlage-6-Ansichten
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Anlage 6 zur Vorlage Nr. V/0559/2011 nsic entuper Höhe A htS r nsic ersraße A htW aldey t
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Bebauungsplan Nr. 323, 2. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
- Waldeyerstraße
- Sentruper Straße
- Tondernstraße
- Schmeddingstraße
- An den Speichern 7
- Sentruper Höhe 5
Bebauungsplan Nr. 323, 2. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wohngebiet Sentruper Höhe im Bereich Waldeyerstraße / Sentruper Höhe (St.-Theresien-Kirche)
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0559/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.08.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37