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2606/2019

Planungssicherheit für die Sportvereine – Sicherung des Kunstrasenprogramms

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 05.08.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 23.09.2019, TOP 2.8

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5939 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 05.08.2019 
 2606/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 05.08.2019 
Sportausschuss 12.09.2019 
Ausschuss für Umwelt und Grün 12.09.2019 
Finanzausschuss 23.09.2019 
 
Planungssicherheit für die Sportvereine – Sicherung des Kunstrasenprogramms 
Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/1060/2019 der SPD Fraktion zur Sit-
zung am 05.08.2019 
 
Zur Anfrage der SPD Fraktion vom 25.07.2019 nimmt die Sportverwaltung wie folgt Stel-
lung: 
Insgesamt gibt es aktuell 41 Kunststoffrasenplätze im Kölner Stadtgebiet. 
Davon sind 32 Plätze mit Kunststoffgranulat verfüllt, 7 weitere haben bereits eine 
Kork/Sand-Verfüllung und 2 Anlagen haben eine reine Sandverfüllung. Seit der RAL Zer-
tifizierung im Jahr 2018 wird auf den Kölner Kunststoffrasenplätzen Kork als Infill Mate-
rial verwendet. Die Sportpolitischen Sprecher wurden hierüber von der Verwaltung in-
formiert. Die Sportverwaltung plant bis zum Jahr 2023, 25 weitere Kunststoffrasenplätze 
mit Kork/Sand Verfüllung zu realisieren. 
 
1. Welche Konsequenzen drohen bei Umsetzung der EU-Richtlinie für das Kölner 
Kunstrasenplatz-Programm? 
A: Eine Einschätzung der Konsequenzen ist aktuell nur schwer möglich, da bisher 
lediglich der Vorschlag der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) zum Verbot 
von absichtlich zugefügtem Mikroplastik vorliegt. 
Da es für das Kunststoffgranulat mit Sand und Sand/Kork schon alternative Füll-
stoffe gibt, werden bei Neuanlagen und Belagswechseln in Köln bereits keine 
Kunststoffgranulate mehr verwendet. 
 
Um die Frage nach den Konsequenzen eines Verbotes für Gummigranulate zu be-
antworten, werden folgende mögliche Szenarien für den Umgang mit Bestandsan-
lagen angenommen: 
 
A Bestandsschutz: 
Sollten die bestehenden Anlagen einen Bestandsschutz erhalten, hätte dies keine 
Konsequenzen. Die vorhandenen Beläge einschl. Granulat werden nach durch-

2 
 
schnittlich 12 Jahren im Rahmen von Belagswechseln ohnehin ausgetauscht.  
 
D.h. die mit Gummigranulat ausgestatteten Beläge werden auch ohne Verbot suk-
zessive aus dem Stadtgebiet entfernt werden. 
 
B Übergangsfrist: 
Sollte es zu einer Übergangsfrist für die Bestandsanlagen kommen, werden wie 
oben beschrieben, bereits einige Plätze im Zuge von ohnehin geplanten Belags-
wechseln ausgetauscht. Die Dauer der Übergangsfrist bestimmt die Anzahl der zu-
sätzlich zu sanierenden Plätze und die Höhe der damit verbundenen Finanzmittel. 
Eine Übergangsfrist würde die Sportverwaltung in die Situation versetzen, den 
fristgerechten Austausch vorausschauend planen und einleiten zu können. Die er-
forderlichen zusätzlichen Finanzmittel stehen aktuell nicht zur Verfügung. 
 
C Keine Übergangsfrist und sofortiger Rückbau/Granulataustausch auf Bestands-
anlagen ab dem Jahr 2022: (die Verwaltung hält diese Variante für sehr unwahr-
scheinlich) 
Die Granulate müssten unmittelbar aus allen mit Gummigranulat verfüllten Plätzen 
aufgenommen und die Plätze mit Sand oder Sand/Kork verfüllt werden. Hierfür 
wären nach dem heutigen Stand zusätzliche Finanzmittel in Höhe von ca. 3 Mio. € 
erforderlich. 
 
2. Wie lässt sich ein rechtskonformer Ausbau von Kunstrasenplätzen mit den Kölner 
Vorgaben aus dem Ratsbeschluss zum Klimanotstand vereinbaren? 
A:Hierzu finden seit dem Jahr 2016 intensive Abstimmungen zwischen Sportamt 
und Umweltamt statt, um die sich ergebenden negativen Umweltauswirkungen zu 
verhindern bzw. zu kompensieren. Die Verwaltung hat hierzu schon Konzepte er-
arbeitet, die in die Planung, Genehmigung und Ausführung der Kunststoffrasen-
plätze innerhalb des Kölner Stadtgebietes einfließen. Diese Maßnahmen werden im 
Zuge der weiteren Abstimmung zwischen den Ämtern fortgeschrieben und erwei-
tert. 
 
3. Welche Erfahrungen liegen der Verwaltung mit alternativen Materialien wie Kork 
o.ä. vor, nachdem auf einigen Kunstrasenplätzen die Granulatschicht bereits aus-
getauscht wurde? Welche Kosten sind bei einem Austausch auf weiteren Plätzen 
zu erwarten?  
A: Die bisherigen Erfahrungen auf mit Korkgranulat verfüllten Plätzen sind positiv. 
Für den außerordentlichen Austausch des Gummigranulates gegen Korkgranulat 
wird nach heutigem Stand mit Kosten in Höhe von 85.000 € brutto je Platz ge-
rechnet. Dies bedeutet, dass das Granulat vor dem planmäßigen Belagswechsel 
ausgetauscht wird und die oben genannten Kosten zusätzlich entstehen werden. 
 
4. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die weiteren Maßnahmen auf der vom 
Sportausschuss beschlossenen Prioritätenliste umgeplant und auf umweltverträgli-
chere Materialien umgestellt werden? In welchem zeitlichen Rahmen soll eine sol-
che Umplanung erfolgen und welche Mehrkosten sind hierfür zu erwarten?  
A: Seit der RAL-Zertifizierung (Deutsches Institut für Gütesicherung) des Korkgra-
nulates im Jahr 2018 werden die Maßnahmen der Prioritätenliste bereits mit die-
sem Granulat geplant. Die Umplanungen sind damit bereits erfolgt, Mehrkosten 
hieraus werden nicht erwartet. 
Das Sportamt stimmt sich generell zu Umweltauswirkungen eng mit dem Umwelt-
amt ab, um beim Bau von Kunststoffrasenplätzen die für die Umwelt verträglichste 
Bauweise umzusetzen.

3 
 
5. Ist der Finanzrahmen für das Gesamtprogramm trotz zu erwartender Mehrkosten 
auskömmlich, um alle Sportanlagen auf der Prioritätenliste wie beschlossen zu 
Kunstrasenplätzen umzubauen, oder werden aufgrund der neuen Erkenntnisse zu-
sätzliche Mittel zum Doppelhaushalt 2020/21 benötigt? Es muss sichergestellt 
sein, dass alle Vereine auf der Prioritätenliste Planungssicherheit haben und keine 
Maßnahme aus Kostengründen wegbricht. 
A: Da sich die Verwendung von Korkgranulaten gegenüber der Verwendung von 
synthetischen Kautschuk (EPDM)-Granulaten als kostenneutral darstellt, ist durch 
das Verbot von Gummigranulat nicht mit Mehrkosten zu rechnen.  
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

05.08.2019 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.09.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.09.2019 Sportausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.09.2019 Finanzausschuss
TOP 2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2606/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
05.08.2019
Erstellt
29.07.2019 08:42