2606/2019
Planungssicherheit für die Sportvereine – Sicherung des Kunstrasenprogramms
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 05.08.2019 2606/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 05.08.2019 Sportausschuss 12.09.2019 Ausschuss für Umwelt und Grün 12.09.2019 Finanzausschuss 23.09.2019 Planungssicherheit für die Sportvereine – Sicherung des Kunstrasenprogramms Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/1060/2019 der SPD Fraktion zur Sit- zung am 05.08.2019 Zur Anfrage der SPD Fraktion vom 25.07.2019 nimmt die Sportverwaltung wie folgt Stel- lung: Insgesamt gibt es aktuell 41 Kunststoffrasenplätze im Kölner Stadtgebiet. Davon sind 32 Plätze mit Kunststoffgranulat verfüllt, 7 weitere haben bereits eine Kork/Sand-Verfüllung und 2 Anlagen haben eine reine Sandverfüllung. Seit der RAL Zer- tifizierung im Jahr 2018 wird auf den Kölner Kunststoffrasenplätzen Kork als Infill Mate- rial verwendet. Die Sportpolitischen Sprecher wurden hierüber von der Verwaltung in- formiert. Die Sportverwaltung plant bis zum Jahr 2023, 25 weitere Kunststoffrasenplätze mit Kork/Sand Verfüllung zu realisieren. 1. Welche Konsequenzen drohen bei Umsetzung der EU-Richtlinie für das Kölner Kunstrasenplatz-Programm? A: Eine Einschätzung der Konsequenzen ist aktuell nur schwer möglich, da bisher lediglich der Vorschlag der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) zum Verbot von absichtlich zugefügtem Mikroplastik vorliegt. Da es für das Kunststoffgranulat mit Sand und Sand/Kork schon alternative Füll- stoffe gibt, werden bei Neuanlagen und Belagswechseln in Köln bereits keine Kunststoffgranulate mehr verwendet. Um die Frage nach den Konsequenzen eines Verbotes für Gummigranulate zu be- antworten, werden folgende mögliche Szenarien für den Umgang mit Bestandsan- lagen angenommen: A Bestandsschutz: Sollten die bestehenden Anlagen einen Bestandsschutz erhalten, hätte dies keine Konsequenzen. Die vorhandenen Beläge einschl. Granulat werden nach durch- 2 schnittlich 12 Jahren im Rahmen von Belagswechseln ohnehin ausgetauscht. D.h. die mit Gummigranulat ausgestatteten Beläge werden auch ohne Verbot suk- zessive aus dem Stadtgebiet entfernt werden. B Übergangsfrist: Sollte es zu einer Übergangsfrist für die Bestandsanlagen kommen, werden wie oben beschrieben, bereits einige Plätze im Zuge von ohnehin geplanten Belags- wechseln ausgetauscht. Die Dauer der Übergangsfrist bestimmt die Anzahl der zu- sätzlich zu sanierenden Plätze und die Höhe der damit verbundenen Finanzmittel. Eine Übergangsfrist würde die Sportverwaltung in die Situation versetzen, den fristgerechten Austausch vorausschauend planen und einleiten zu können. Die er- forderlichen zusätzlichen Finanzmittel stehen aktuell nicht zur Verfügung. C Keine Übergangsfrist und sofortiger Rückbau/Granulataustausch auf Bestands- anlagen ab dem Jahr 2022: (die Verwaltung hält diese Variante für sehr unwahr- scheinlich) Die Granulate müssten unmittelbar aus allen mit Gummigranulat verfüllten Plätzen aufgenommen und die Plätze mit Sand oder Sand/Kork verfüllt werden. Hierfür wären nach dem heutigen Stand zusätzliche Finanzmittel in Höhe von ca. 3 Mio. € erforderlich. 2. Wie lässt sich ein rechtskonformer Ausbau von Kunstrasenplätzen mit den Kölner Vorgaben aus dem Ratsbeschluss zum Klimanotstand vereinbaren? A:Hierzu finden seit dem Jahr 2016 intensive Abstimmungen zwischen Sportamt und Umweltamt statt, um die sich ergebenden negativen Umweltauswirkungen zu verhindern bzw. zu kompensieren. Die Verwaltung hat hierzu schon Konzepte er- arbeitet, die in die Planung, Genehmigung und Ausführung der Kunststoffrasen- plätze innerhalb des Kölner Stadtgebietes einfließen. Diese Maßnahmen werden im Zuge der weiteren Abstimmung zwischen den Ämtern fortgeschrieben und erwei- tert. 3. Welche Erfahrungen liegen der Verwaltung mit alternativen Materialien wie Kork o.ä. vor, nachdem auf einigen Kunstrasenplätzen die Granulatschicht bereits aus- getauscht wurde? Welche Kosten sind bei einem Austausch auf weiteren Plätzen zu erwarten? A: Die bisherigen Erfahrungen auf mit Korkgranulat verfüllten Plätzen sind positiv. Für den außerordentlichen Austausch des Gummigranulates gegen Korkgranulat wird nach heutigem Stand mit Kosten in Höhe von 85.000 € brutto je Platz ge- rechnet. Dies bedeutet, dass das Granulat vor dem planmäßigen Belagswechsel ausgetauscht wird und die oben genannten Kosten zusätzlich entstehen werden. 4. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die weiteren Maßnahmen auf der vom Sportausschuss beschlossenen Prioritätenliste umgeplant und auf umweltverträgli- chere Materialien umgestellt werden? In welchem zeitlichen Rahmen soll eine sol- che Umplanung erfolgen und welche Mehrkosten sind hierfür zu erwarten? A: Seit der RAL-Zertifizierung (Deutsches Institut für Gütesicherung) des Korkgra- nulates im Jahr 2018 werden die Maßnahmen der Prioritätenliste bereits mit die- sem Granulat geplant. Die Umplanungen sind damit bereits erfolgt, Mehrkosten hieraus werden nicht erwartet. Das Sportamt stimmt sich generell zu Umweltauswirkungen eng mit dem Umwelt- amt ab, um beim Bau von Kunststoffrasenplätzen die für die Umwelt verträglichste Bauweise umzusetzen. 3 5. Ist der Finanzrahmen für das Gesamtprogramm trotz zu erwartender Mehrkosten auskömmlich, um alle Sportanlagen auf der Prioritätenliste wie beschlossen zu Kunstrasenplätzen umzubauen, oder werden aufgrund der neuen Erkenntnisse zu- sätzliche Mittel zum Doppelhaushalt 2020/21 benötigt? Es muss sichergestellt sein, dass alle Vereine auf der Prioritätenliste Planungssicherheit haben und keine Maßnahme aus Kostengründen wegbricht. A: Da sich die Verwendung von Korkgranulaten gegenüber der Verwendung von synthetischen Kautschuk (EPDM)-Granulaten als kostenneutral darstellt, ist durch das Verbot von Gummigranulat nicht mit Mehrkosten zu rechnen. Gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2606/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 05.08.2019
- Erstellt
- 29.07.2019 08:42