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1524/2020

Einsatz des Instruments der Sozialen Erhaltungssatzung

Beschlussvorlage Ausschuss 04.06.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 16.06.2020, TOP 15.2

Anlage_Karte_Mülheim Süd-West

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Ausstattung Wohnungen und Baualtersklasse_

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0

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Anlage_Karte_Mülheim Süd-West

290 Zeichen

Gebiet des Aufstellungsbeschlusses für eine Soziale Erhaltungssatzung Mülheim Süd-West in Köln Mülheim 
gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
´
0 250 500125 Meter
Übersichtsplan
Datum: 18.05.2020
Gebiet Aufstellungsbeschluss Mülheim Süd-West
Anlage zum Aufstellungsbeschluss Mülheim Süd-West

Ausstattung Wohnungen und Baualtersklasse_

1112 Zeichen

Auskünfte über Wohnungen in Gebieten einer Sozialen Erhaltungssatzung o. eines Aufstellungsbeschlusses (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB)  
(bei Bedarf bitte gesondertes Blatt beifügen) 
  __________________________________________________________ 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin, Amt für Stadtent w icklung und Statistik  Datum, Unterschrift Käufer 
 
Wohnungen Bestand  Baujahr des Hauses (erstmalig bezugsfertig oder generalsaniert): _____________ 
 
Wohnungen nach Umbau/ Modernisierung 
 
Ge-
schoss/ 
WE 
Mieter: Name, 
Vorname   
Größe 
der Whg 
in qm 
Mietpreis/
qm kalt/o. 
Nk. 
Zahl + m² 
Balkon/ 
Terrasse 
Ausstattungsstand Bad, Sanitäreinrichtungen, Technik/Installation, Fenster, Fußböden, 
Einbaugeräte, ggf. Jahr der Erneuerung/Modernisierung, Anzahl und Größe von 
Balkon/Dachterrasse etc. 
      
      
      
      
Ge-
schoss/ 
WE 
Mieter: Name, 
Vorname   
Größe 
der Whg 
in qm 
Mietpreis/
qm kalt/o. 
Nk. 
Zahl + m² 
Balkon/ 
Terrasse 
Ausstattungsstand Bad, Sanitäreinrichtungen, Technik/Installation, Fenster,  Fußböden, 
Einbaugeräte, Anzahl und Größe von Balkon/Dachterrasse etc.

Beschlussvorlage Ausschuss

14355 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/151/1 
151/1 
Vorlagen-Nummer 
 1524/2020 
Freigabedatum 
04.06.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einsatz des Instruments der Sozialen Erhaltungssatzung 
Maßnahme aus dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) 
hier: Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 
Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet Mülheim Süd-West 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln beschließt die Aufstellung einer Sozialen 
Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 3. November 2017, BGBl. I S. 3634, in der bei Beschlussfassung gelten-
den Fassung) für das in der Anlage besonders gekennzeichnete Gebiet Mülheim Süd-West in Köln 
Mülheim. 
Das von dem Aufstellungsbeschluss betroffene Gebiet ist in der Anlage in einem Übersichtsplan dar-
gestellt. Der Aufstellungsbeschluss umfasst alle Flurstücke und Flurstückteile innerhalb des im Über-
sichtsplan besonders gekennzeichneten Gebiets Mülheim Süd-West. Die Anlage ist Bestandteil des 
Aufstellungsbeschlusses.  
Das Ziel einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist die Erhaltung 
der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen. 
 
Alternative: 
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln verzichtet auf den Einsatz des Instru-
ments Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet Mülheim Süd-West. 
 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.06.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  ca.70.000,-      € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Finanzierung 
Der Einsatz des Instruments der Sozialen Erhaltungssatzung dient dem Erhalt der Zusammensetzung 
der Wohnbevölkerung und somit der Erhaltung bestehender Strukturen und wird über das vorhande-
ne Budget im Haushalt finanziert. Zur Vorbereitung und belastbaren Begründung eines möglichen 
Satzungsbeschlusses für das Gebiet Mülheim Süd-West ist die Durchführung einer vertieften sozial-
räumlichen Untersuchung durch ein externes Büro notwendig (s. Ausblick). Der Bedarf in Höhe von 
ca. 70.000 € steht im Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. 
 
Begründung: 
Am 11. Februar 2014 hat der Rat der Stadt Köln das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Woh-
nen) beschlossen. Mit dem Beschluss ist die Verwaltung beauftragt worden, 11 Maßnahmen des 
StEK Wohnen mit Priorität umzusetzen. Eine Maßnahme davon ist: Instrument „Erhaltungssatzung“ 
vermehrt nutzen“. Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Rat Beschlussvorlagen für ausgewählte 
Gebiete vorzulegen, in denen die Anwendung des Instrumentes gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 
Baugesetzbuch (BauGB) geboten ist.

3 
Im Rahmen der von der Verwaltung durchgeführten stadtw eiten Voruntersuchung zur Identifikation 
von Verdachtsgebieten zum Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen wurden 2015 Teilbereiche des 
Stadtteils Mülheim identifiziert (vgl. Ds. Nr. 2803/2015). Mit Beschluss vom 17.11.2016 (Ds. Nr. 
AN/1902/2016) hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, für das Verdachtsgebiet Mü l-
heim einen Satzungsbeschluss gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu erarbeiten. Bei der Abgren-
zung des Gebiets sollte dabei das Programmgebiet MÜLHEIM 2020 berücksichtigt werden. 
Zwischenzeitlich wurde für das Severinsviertel am 09.02.2017 vom Stadtentwicklungsausschuss ein 
Aufstellungsbeschluss für eine Soziale Erhaltungssatzung beschlossen (Ds. Nr. 4320/2016). Nach 
vertiefter sozialräumlicher Untersuchung des Gebiets hat der Rat der in seiner Sitzung am 12.12.2019 
den Beschluss über die Satzung für das Severinsviertel gefasst (Ds. Nr. 2653/2019). 
Durch die bisher erfolgten Stellenzusetzungen und den Erfahrungen aus dem Aufstellungs- und Sat-
zungsbeschluss Severinsviertel sind nun die Vora ussetzungen geschaffen um für das Gebiet Mü l-
heim einen Aufstellungsbeschluss vorzulegen.  
 
Städtebauliches Instrument Soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB 
Der § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB eröffnet den Kommunen die Möglichkeit,  zum Erhalt der Zu-
sammensetzung der Wohnbevölkerung Soziale Erhaltungssatzungen zu beschließen. Mit diesem 
städtebaulichen Instrument ist es unter anderem möglich, Einfluss auf die grundsätzliche Erhaltung 
des Wohnungsbestandes, der Wohnungsgrößen und Nutz ungen der Wohnungen als wesentliche 
städtebauliche Voraussetzungen für die Erhaltung der im Gebiet vorhandenen Haushalts - und Be-
wohnerstruktur zu nehmen. Aufwertungsprozesse können in den Gebieten sozial verträglicher und 
behutsamer gesteuert werden, um so  die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schüt-
zen. Grundsätzlich sind Mietpreissteigerungen in Gebieten mit einer Sozialen Erhaltungssatzung wei-
terhin möglich. Das städtebauliche Instrument dient nicht dem individuellen Mieterschutz. 
Die Verordnung über eine Umwandlungsgenehmigung in Gebieten zur Erhaltung der Zusammenset-
zung der Wohnbevölkerung (Umwandlungsverordnung – UmwandVO) des Landes NRW ist am 
27.03.2020 außer Kraft treten. Damit steht die Begründung von Wohnungs - oder Teileigentum nicht 
mehr unter einem Genehmigungsvorbehalt durch die Stadt. Hierüber wurde bereits in einer Mitteilung 
informiert (Ds. Nr. 0873/2020).  
Wirkung entfaltet die Soziale Erhaltungssatzung jedoch weiterhin durch den Genehmigungsvorbehalt 
bei Rückbau, Änderung und Nut zungsänderung baulicher Anlagen. Dies gilt auch dann, wenn sie 
nach der Bauordnung des Landes Nordrhein -Westfalen genehmigungsfrei sind. Zur Verhinderung 
spekulativer Grundstücksverkäufe und zur Sicherung der Ziele der Sozialen Erhaltungssatzung kann 
im Ge ltungsbereich einer Sozialen Erhaltungssatzung zudem das allgemeine Vorkaufsrecht (§ 24 
Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB) ausgeübt werden. 
 
Gebiet Mülheim Süd-West 
Seit der Identifizierung als Verdachtsgebiet 2015 wurde das Gebiet Mülheim weiter von der Verwa l-
tung beobachtet. Das Gebiet Mülheim Süd -West liegt im südlichen Bereich des Stadtteils Mülheim 
und umfasst eine Fläche von rund 144 ha. Zum Ende des Jahres 2019 lebten im Gebiet rund 20.700 
Einwohnerinnen und Einwohner (etwa 13 % des Stadtbezirks Mülheim) in circa 11.700 Haushalten 
(knapp 16 % des Stadtbezirks Mülheim). 
Der vorgelegte Gebietszuschnitt für den Aufstellungsbeschluss umfasst im Wesentlichen das Gebiet 
des historischen Kerns der ehemals selbständigen Stadt Mülheim und die direkt angrenzenden Berei-
che westlich vom Clevischen Ring und Bergischen Ring mit einer überwiegend kleinparzellierten, he-
terogenen Baustruktur sowie das historisch stärker bürgerlich geprägte Wohngebiet rund um den 
Mülheimer Stadtgarten und nördlich der zentralen Verkehrsachse Frankfurter Straße. Herausgenom-
men wurde gegenüber der Angrenzung des Verdachtsgebiets von 2016 der Bereich rund um die 
Keupstraße. 
Das Gebiet Mülheim Süd -West war Bestandteil verschiedener Fördergebietskulissen. Im südlichen 
Bereich liegt das ehemalige Sani erungsgebiet Mülheim-Süd (1994 bis 2004). Ein wichtiges Sani e-
rungsziel war damals das Angebot an preiswerten Wohnungen zu erhalten und möglichst zu erwe i-

4 
tern, vor allem durch die Bebauung ehemaliger Industriegelände (Andrae -Gelände; Vorhafen Mül-
heim). Zudem war das Gebiet Mülheim Süd -West Bestandteil des Strukturförderprogramms MÜ L-
HEIM 2020. Für das Programmgebiet ließ sich bereits bei der Evaluation 2015 ein gestiegenes Inte-
resse an Wohnnutzungen für die letzten Jahre erkennen1. Der Einsatz des Instruments der Sozialen 
Erhaltungssatzung dient somit auch der Sicherung der genannten Ziele des Sanierungsgebiets und 
des Strukturförderprogramms. 
Für das Verdachtsgebiet Mülheim Süd-West wird insgesamt ein hohes Aufwertungspotenzial festge-
stellt. Dieses spiegelt sich auch im jeweiligen Modernisierungspotenzial im Gebiet wider und wird zum 
Teil als noch erheblich eingestuft. Das erhöhte Aufwertungspotenzial bildet sich auch in der Anzahl 
der erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigungen2 ab, der über dem Wert der Gesa mtstadt und des 
Bezirks Mülheim liegt. Auch die Anzahl der Erstverkäufe nach Umwandlung 3 liegen über dem Wert 
der Gesamtstadt und des Bezirks. Nach Erfahrungswerten, auch aus anderen Städten, erfolgt eine 
umfangreiche Modernisierung in der Regel in den Jahren nach Erteilung der Abgeschlossenheitsbe-
scheinigung und geht mit einer Mieterhöhung einher. 
Ein hohes Verdrängungspotenzial im Gebiet ist ebenfalls gegeben. Der Anteil der SGB II -
Empfängerinnen und Empfänger liegt mit 16,6 % deutlich über dem städtischen Durchschnitt von 12,4 
%. Insbesondere einkommensschwache Haushalte haben Schwierigkeiten eine erhöhte Mietbela s-
tung als Folge einer umfassenden Modernisierung ihrer Wohnung zu tragen. Es wird davon ausg e-
gangen, dass die örtliche Bevölkerung auf das vorhandene Wohnungsangebot angewiesen ist. 
In den letzten fünf Jahren is t die durchschnittliche Angebotsmiete um ca. 18 % angestiegen, von  
9,40 €/m² 2015 auf 11,10 €/m² 2019. Diese Entwicklung entspricht der der Gesamtstadt. Die Steige-
rung im Stadtbezirk Mülheim liegt bei ca. 15,5 %. Aufgrund der geplanten und zum Teil schon umge-
setzten Maßnahmen auf den angrenzenden Flächen Mülheim-Süd und im Gebiet um die Schanzen-
straße ist davon auszugehen, dass der Aufwertungsdruck auf das gesamte Gebiet weiter steigen 
wird. 
Im Ergebnis der Auswertung der vorliegenden Daten und der planerischen Bewertung sind unverän-
dert Anhaltspunkte für die Notwendigkeit des Aufstellungsbeschlusses einer Sozialen Erhaltungssat-
zung gegeben. Im Fall der Verdrängung der angestammten Bevölkerung ist von negativen städtebau-
lichen Folgen auszugehen. Negative st ädtebauliche Folgen können der Wegfall von preiswertem 
Wohnraum im Gebiet Mülheim Süd-West, der andernorts im Stadtgebiet geschaffen werden müsste 
sein. Dies ist angesichts der Anspannung auf dem Kölner Wohnungsmarkt nicht umzusetzen. 
 
Folgen der Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB 
Mit dem Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung besteht bereits die Mö g-
lichkeit der vorläufigen Zurückstellung bzw. vorläufigen Untersagung von Vorhaben (Rückbau, Ände-
rung, Nutzungsänderung baulicher Anlagen) für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten. Bereits im 
Vorgriff auf eine mögliche Satzung besteht mit dem Aufstellungsbeschluss somit ein Sicherung s-
instrument. 
Die Zurückstellung beziehungsweise vorläufige Untersagung wird im Gebiet Mülheim Süd-West vo-
raussichtlich in der Regel nicht angewendet, wenn das Vorhaben 
 der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, zum Beispiel beim Ausbau eines Dachgeschosses, 
dient, wenn der bestehende Wohnraum dabei nicht verändert wird, 
 der Änderung einer baulichen Anlage der Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungszustands 
einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestan-
forderungen dient (gem. § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB), 
 der Änderung einer baulichen Anlage der Anpassung an die baulichen oder anlagentechni-
schen Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung, in der bei Antragstellung geltenden 
Fassung, dient (gem. § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1a BauGB). Dazu gehören zum Beispiel Tausch 
                                                 
1 Vgl. Stadt Köln (2015): MÜLHEIM 2020. Evaluation. Kurzfassung. S. 19  
2 Abgeschlossenheitsbescheinigungen im Bestand (2015 -2019) je 1000 Haushalte in 2019  
3 Erstverkauf von Wohneinheiten nach Umwandlung (2015 -2019) je 1000 Haus halte in 2019

5 
von alten Heizkesseln, Dämmung von Heizungsrohren, Dämmung der obersten Geschossdecke, 
Dämmung der Kellerdecke. 
Reine Instandsetzungs - oder Instandhaltungsmaßnahmen können weiterhin genehmigungsfrei 
durchgeführt werden. Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen dienen der Behebung von 
baulichen Mängeln, welche infolge von Abnutzung, Alterungs- und Witterungseinflüssen entstanden 
sind, zum Beispiel Erneuerung der Dacheindeckung, des Dachstuhls, der Fußböden und Decken in 
gleicher Qualität. 
Die vorgenannten Beispiele sollen als Orientierungsrahmen dienen und basieren auf der gesetzlichen 
Grundlage des Baugesetzbuchs und den Erfahrungswerten des Aufstellungsbeschlusses für das Ge-
biet Severinsviertel. Abweichungen sind nach Einzelfallprüfung und Einzelfallentscheidung möglich.  
 
Ausblick 
Zur Vorbereitung und belastbaren Begründung eines möglichen Satzungsbeschlusses einer Sozialen 
Erhaltungssatzung für das Gebiet Mülheim Süd -West ist die Durchführung einer vertieften sozia l-
räumlichen Untersuchung durch ein externes Büro notwendig. Wesentlicher Inhalt der Untersuchung 
ist eine repräsentative Haushaltsbefragung. Dabei sind verschiedene Indikatoren kleinräumig zu e r-
fassen und zu bewerten, wie zum Beispiel die Bewohner - und Haushaltsstruktur, die Miethöhe und 
die Mietbelastung, der Ausstattungszustand der Wohnung, die Bindung an das Quartier und die Nut-
zung der Infrastrukturen im Quartier. Je nach Ergebnis der Untersuchung kann noch eine Änderung 
der Gebietsabgrenzung vorgenommen werden und begründet sein.  
Sobald die Ergebnisse vorliegen und ausgewertet wurden, wird den politischen Gremien eine B e-
schlussvorlage zur weiteren Entscheidung über den Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung vorge-
legt. 
Anlage: Übersichtsplan des Gebiets für den Aufstellungsbeschluss Mülheim Süd-West

Anlage 0

474 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit 
Durch die bisher erfolgten Stellenzusetzungen und den Erfahrungen aus dem Aufstellungs- 
und Satzungsbeschluss Severinsviertel sind nun die Voraussetzungen geschaffen um für 
das Gebiet Mülheim einen Aufstellungsbeschluss vorzulegen. Der Kölner Wohnungsmarkt ist 
angespannt. Zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in Mülheim Süd-West 
soll schnellstmöglich das Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung eingesetzt werden.

Beratungsverlauf (2)

15.06.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 15.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1524/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.06.2020
Erstellt
20.05.2020 14:10