Mandari Insight

1736/2022

Beauftragung von externen Kanzleien/ Bericht und Richtlinie zur Beschaffung von Rechtsanwaltsdienstleistungen

Mitteilung Ausschuss 09.06.2022

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 06.09.2022, TOP 6.1

Anlage 2 - Vermerk zur Beauftragung von RA-Leistungen

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 3 Zentrales Anwalts- und Prozessregister

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Anlage 1 Richtlinie

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Anlage 2 - Vermerk zur Beauftragung von RA-Leistungen

3259 Zeichen

Anlage 1 zur Richtlinie für die Mandatierung von Rechtsa nwaltskanzleien (B.I.1.2) 
   
(Praxisgruppe / Gliederungsziffer)  (Datum) 
   
(HPL-UA = Kostenstelle)  (zust. Jurist*in)  
 
 
Dokumentation der Beauftragung von  
Rechtsdienstleistungen 
 
Aktenzeichen : 
 
 
 
Projekt  
 
ggf. Rubrum 
 
ggf. eingebundene Fachdienststelle(n)   
 
 
 
I. ALLGEMEINES 
 
Notwendigkeit  
 
Die Beauftragung von Rechtsdienstleistungen ist erforderlich (Mehrfachnennung möglich):  
 
 wegen gesetzlichem  Anwaltszwang 
  
 wegen fehlender eigener fachlicher Expertise  
  
 aufgrund fehlender Kapazitäten (Hinweis: i.  d. R. soll eine Begründung etwaiger Engpässe erfolgen)  
  
 
Voraussichtlicher Auftragswert  
 
Geschätzter Auftragswert (bei außergerichtlicher Beratung)   € (netto) 
Bei Prozessvertretung: Streitwert   €  
Bei Prozessvertretung ca. RVG-Honorar (1. Instanz)  € (netto) 
 
Gegenstand  
 
 Prozessvertretung  
 Außergerichtliche Beratung  
Hinweis: Bei außergerichtlicher Beratung ist abhängig von den Wertgrenzen  (s. Anlage 2 zur Richtlinie 
für die Mandatierung von Rechtsanwaltskanzleien) ein Vergabeverfahren einzuleiten und die 
entsprechenden Daten daher zusätzlich in das Vergabemanagementsystem einzupflegen 
(Zuständigkeit: Servicebüro). 
Das Einleiten des Vergabeverfahrens in eVa bzw. cVergabe und das Ausfüllen des Vergabeverme rks 
erfolgt durch das Servicebüro (ggf. mit Unterstützung Vergabecenter freiberufliche Leistungen).  Im 
Vergabevermerk kann bei der Dokumentation und Begründung für die Auswahl der Teilnehmer hierauf 
als Anlage verwiesen werden.

Anlage 1 zur Richtlinie für die Mandatierung von Rechtsa nwaltskanzleien (B.I.1.2) 
Aufgeforderte Kanzleien  (grds. nur bei außergerichtlicher Beratung)  
 
 
 
 
 
 
Mandatierte Kanzlei, Name der beauftragten Rechtsanwält*in (bzw. Federführung)  
 
 
 
 
 
 
 
 
Art der Beauftragung  
 
 Erstmandatierung  
 Folgemandat   
 
 
Dokumentation der angewandten Auswahlkriterien* (vgl. Ziff. B.I.1 lit a), b) der Richtlinie für die Mandatierung 
von Rechtsanwaltskanzleien)*   
 
 Qualifizierung / Expertise:  
  
 Referenzen: 
  
 Vorlage eines Capability Statements:  
  
 Empfehlungen (Branchenhandbücher (JUVE), Dritte):  
  
 Außendarstellung der Kanzlei:  
  
 Persönliche Vorstellung / Präsentation:  
  
 Fortbestehende Qualifizierung / Expertise:  
  
 Qualität der Vormandate (z.B. Zuverlässigkeit, Erreichbarkeit, Schnelligkeit, Verständlichkeit, 
Verwertbarkeit):  
  
 Erfahrung mit der Mandantin „Stadt Köln“:  
  
 Vertrauensverhältnis und Exklusivitätsverhältnis:  
  
 Kosten: 
  
  * es ist anzukreuzen,  welche Kriterien zur Anwendung gelangt sind  und ab einem Streitwert von 50.000 € bzw. 
geschätztem Auftragswert von 25.000 € eine schriftliche Begründung (in der Zeile unterhalb des Kriteriums) 
anzugeben. Der Umfang der Begründung soll in Abhängigkeit zur (finanziellen) Bedeutung des Mandats stehen.  
 
 
 
    
Unterschrift Praxisgruppenleiter*in 
 
  Unterschrift Jurist*in 
 
 
 
WV an den Sachbearbeiter zum 30.11. des laufenden Vertragsjahres zum Zwecke der Evaluation 
(vgl. C der Richtlinie für die Mandatieru ng von Rechtsanwaltskanzleien).  
 
Evaluation zur Abstimmung der Mandatierungen durch die Praxisgruppe zur Vorlage an die Leitung 301 .

Mitteilung Ausschuss

2557 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/30 
 
Vorlagen-Nummer  09.06.2022 
 1736/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 14.06.2022 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.08.2022 
 
Beauftragung von externen Kanzleien/ Bericht und Richtlinie zur Beschaffung von 
Rechtsanwaltsdienstleistungen 
 
Das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen hat die in Anlage 1 beigefügte „Richtlinie für die 
Mandatierung von Rechtsanwaltskanzleien“ erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt war in die Erarbei-
tung eingebunden und eine Entwurfsfassung war im Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 
14.09.21 vorgestellt worden (vgl.  Sachstandsmitteilung zur Vergabe von Rechtsanwaltsdienstleistun-
gen, TOP 15.2 2861/2021). 
 
Mit dieser Richtlinie wird die Mandatierung von Rechtsanwaltskanzleien sowohl für gerichtliche Ver-
tretungen als auch für außergerichtliche Beratungsleistungen geregelt. Dabei dient die Richtlinie 
gleichzeitig der Korruptionsprävention sowie der Wahrung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der an-
waltlichen Dienstleistung für die Stadt Köln. Zudem soll mit der Richtlinie der Kreis der beauftragten 
Rechtsanwaltskanzleien („Anwalts-Pool“) offen für Zu- und Abgänge sein sowie bestehende Man-
datsverhältnisse bzw. anwaltliche Dienstleistungen regelmäßig evaluieren. Schließlich stellt das Amt 
für Recht, Vergabe und Versicherungen (30) bei der Mandatierung von Rechtsanwaltskanzleien si-
cher, dass das nationale und europäische Vergaberecht und Haushaltsrecht sowie die relevanten 
städtischen Regelwerke einschließlich Compliance und Datenschutz beachtet werden. 
 
Das Amt 30 erarbeitet derzeit ein neues städtisches Regelwerk („Richtlinie Recht“), welches für alle 
Dienststellen einerseits die Mandatierung anwaltlicher Leistungen sowie deren Steuerung, Man-
datserweiterungen und Controlling inkl. Rechnungsprüfung durch das Amt 30 klarstellen, andererseits 
die interne Rechtsberatung durch 30 regeln soll. Dabei werden auch eigene städtische Mandatsbe-
dingungen erstellt. 
 
Beginnend mit dem Jahr 2022 ist eine verbesserte Übersicht über die Beauftragungen erarbeitet wor-
den, die Grundlage einer jährlichen Berichterstattung bildet und die bisherige jährliche Mitteilung über 
anwaltliche Beauftragungen ersetzt (zuletzt Vorlagen Nr. 2894/2021). Anlage 3 enthält die neu erar-
beitete Übersicht. In dieser Form soll zukünftig die jährliche Mitteilung über die Beauftragung externer 
Kanzleien erfolgen.  
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Anlage 3 Zentrales Anwalts- und Prozessregister

985 Zeichen

Nr. Aktenzeichen 
30 
Rubrum/ 
Sachbezeichnung 
(ggf. + Schlagwort) 
Name 
Kanzlei 
Name 
Rechts- 
anwält/in 
Erst- / 
Folge- 
mandat 
Gliederungs- 
ziffer 
Fachdienst- 
stelle(n) 
Name 
Sach- 
bearbeiter 
/in 30 
Prozess- 
vertretung 
oder außer- 
gerichtl. 
Beratung 
Bei 
Prozess :
AZ bei 
Gericht 
Bei 
Prozess :
Instanz 
Vergütung: 
RVG  oder 
Honorar- 
vereinbarung 
voraussichtlic 
hes Honorar 
(RVG- 
berechnung 
oder 
Schätzung) 
nach 
Abschluss: 
tatsächliche 
eigene RA 
Kosten 
Bei Prozess :
Ausgang 
des 
Verfahrens 
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Übersicht über die von 30 mandatierten Rechtsanwält*innen im Berichtsjahr

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##

Anlage 1 Richtlinie

13594 Zeichen

Richtlinie für die                                                                   
Mandatierung von Rechtsanwaltskanzleien 
(Stand: 08.04.2022) 
 
A. Vorbemerkungen 
Mit dieser Richtlinie regelt das Amt für Recht Vergabe und Versicherungen (30) die Mandatie-
rung von Rechtsanwaltskanzleien. Sie dient sowohl der Korruptionsprävention als auch der 
Wahrung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der anwaltlichen Dienstleistung für die Stadt Köln. 
Von der Stadt Köln nachgefragte anwaltliche Dienstleistungen spiegeln die gesamte Band-
breite des Rechts wider. Dabei geht es um außergerichtliche Beratung sowie um Prozessver-
tretung, betroffen sind alle Rechtsgebiete und alle Gerichtsbarkeiten. 
Die anwaltliche Dienstleistung wird durch ein hohes Maß an persönlichem Vertrauen geprägt. 
Sachverhaltsaufklärung und  Entwicklung einer Handlungsstrategie müssen von Rechtsan-
wält*in und Mandantin offen kommuniziert und erarbeitet werden; Kenntnis von Organisation 
und Arbeitsweise der Stadtverwaltung sind für die Qualität der anwaltlichen Dienstleistung un-
erlässlich.  
Bei der Mandatierung von Rechtsanwaltskanzleien gilt es sowohl die positiven Seiten de r    
Stabilität gewachsener als auch die Chancen neuer Mandatsbeziehungen zu nutzen. Es gibt 
daher keinen Anspruch auf eine Mandatierung durch die Stadt Köln, aber auch keinen sach-
grundlosen Ausschluss einer Mandatierung. Der Kreis der beauftragten Rechtsanwaltskanz-
leien ist somit offen für Zu- und Abgänge.  
Bei der Mandatierung von Rechtsanwaltskanzleien stellt 30 sicher , dass da s nationale und 
europäische Vergaberecht und Haushaltsrecht sowie die relevanten städtischen Regelwerke 
einschließlich Compliance und Datenschutz beachtet werden.  
 
B. Beauftragungskriterien 
Bei der Mandatierung von Rechtsanwaltskanzleien ist zwischen  
 der Prozessvertretung und  
 der außergerichtlichen Beratung 
zu unterscheiden.  
Die Prozessvertretung ist vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen, § 116 
Abs. 1 Nr. 1, 2 GWB.

Die Mandatierung zum Zwecke der Beratung (einschließlich der Erstellung von Gutachten) 
erfolgt auf der Grundlage des nationalen und europäischen Vergaberechts sowie städtischer 
Vergaberegelungen (GAV) und dieser Richtlinie.  
 
I. Allgemeine Grundsätze der Auswahlentscheidung und Mandatierung 
Jede Mandatierung erfolgt unter Einbeziehung der Fachdienststelle ausschließlich aufgrund 
sachlicher Kriterien und unter Beachtung des Vier-Augen-Prinzips. 
Neben der Eignung sind die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten. 
Dabei ist 30 jedoch nicht verpflichtet, die Auswahl allein nach dem Preis zu treffen. Da bei 
Rechtsdienstleistungen die Expertise der mandatierten Rechtsanwaltskanzlei erheblichen Ein-
fluss auf die Qualität der Leistungserbringung hat, muss als Auswahlkriterium insbesondere 
auch die Qualifikation der Rechtsanwaltskanzlei bzw. der einzelnen Berater*innen berücksich-
tigt werden. Im Einzelnen: 
1.  Auswahlkriterien sind insbesondere 
a) Erstbeauftragung 
 Qualifizierung / Expertise 
 Vorlage eines Capability Statements (Qualifikation und Leistungsfähigkeit) 
 Referenzen 
 Empfehlungen (Branchenhandbücher (JUVE), Dritte) 
 Außendarstellung der Kanzlei 
 Persönliche Vorstellung / Präsentation 
 Kosten 
b) Folgemandate 
 Fortbestehende Qualifizierung / Expertise 
 Qualität der Vormandate 
(z.B. Zuverlässigkeit, Erreichbarkeit, Schnelligkeit, Verständlichkeit, Verwertbarkeit) 
 Erfahrung mit der Mandantin „Stadt Köln“ 
 Vertrauensverhältnis und Exklusivitätsverhältnis 
 Kosten 
 
2. Jede Mandatierung ist von der/dem zuständigen Jurist*in aufgrund der vorgenannten Kri-
terien in einem schriftlichen Vermerk (externe Anlage 1, Verfügung) zu begründen; die 
Begründung ist Bestandteil der Verfügung zur Mandatierung der ausgewählten Rechtsan-
waltskanzlei. Die Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Dienstleistungen von Verbänden,

in denen die Stadt Köln Mitglied ist (z. B. Kommunaler Arbeitgeberverband, Bühnenver-
ein), bedarf keiner besonderen Begründung. 
3. Mandatierungen mit einem Auftragswert bis 25.000 € netto sind von der/dem zuständigen 
Jurist*in und ihrer/seinem Praxisgruppenleiter*in zu unterzeichnen. Bei Auftragswerten 
bis 50.000 € netto ist die Unterzeichnung durch die Praxisgruppen- sowie die Abteilungs-
leitung erforderlich, bis 100.000 € netto  die Unterzeichnung durch die Amtsleitung, ab 
einem Auftragswert über 100.000 € netto die Unterzeichnung oder Mitzeichnung durch 
die Dezernentin. 
4. Die aktuellen Wertgrenzen und das jeweils zu beachtende Verfahren richten sich nach 
den Vorgaben der Kommunalen Vergabegrundsätze nach §  26 KomHVO ( Anlage 2 , 
Wertgrenzentabelle). 
5. Im Übrigen sind die weiteren  Zuständigkeitsregelungen für die Vergabe von Rechts-
dienstleistungen (Anlage 3, Übersichtshilfe) zu beachten; sie bleiben von dieser Richtlinie 
unberührt. 
 
II. Verhältnis von bestehenden und neuen Mandatsbeziehungen 
1. Es obliegt der jeweiligen Praxisgruppenleitung, ein angemessenes Verhältnis herzustellen 
zwischen 
a) der Verteilung von Mandaten zwischen Kanzleien mit bestehender Mandatsbeziehung 
zur Stadt Köln und 
b) der Verteilung von Mandaten zwischen neuen Kanzleien und Kanzleien mit bestehen-
der Mandatsbeziehung. 
Die Verteilung von Mandaten im vorgenannten Sinne erfasst die Mandatierung in der Pro-
zessvertretung oder in niederschwelligen Beratungsmandaten, aber auch die Berücksich-
tigung bei der Ausschreibung von größeren Beratungsmandaten. 
2. Bei der Verteilung gemäß vorstehender Ziffer 1. a) ist insbesondere zu berücksichtigen, 
 ob und inwieweit eine besondere Spezialisierung erforderlich ist, die die Auswahl auf 
bestimmte Kanzleien/ Rechtsanwält*innen eingrenzt, 
 in welchem Umfang in der Vergangenheit Mandate an bestimmte Kanzleien / Rechts-
anwält*innen und 
 zu welchen Gesamthonoraren in der Vergangenheit Mandate an bestimmte Kanzleien 
/ Rechtsanwält*innen vergeben wurden.

Sinn und Zweck einer Verteilung nach diesen Maßstäben ist es, die bestehende Zusam-
menarbeit im Hinblick auf die unter A. beschriebenen Grundsätze zu pflegen und im Ide-
alfall eine Exklusivität (die Kanzlei führt keine Mandate gegen die Stadt Köln) herzustellen. 
3. Bei der Verteilung gemäß vorstehender Ziffer 1. b) ist insbesondere zu berücksichtigen, 
 inwieweit für das konkrete Mandat eine gewachsene Mandatsbeziehung und die 
Kenntnis der Mandantin „Stadt Köln“ erforderlich oder dienlich ist, 
 inwieweit für das konkrete Mandat eine persönliche Vertrauensbeziehung bedeutsam 
ist,  
 inwieweit die Pflege der best ehenden Mandatsbeziehungen jeweils aktuell eine Öff-
nung für den Zugang von neuen Kanzleien in den Kreis zulässt und 
 inwieweit aus vorangegangenen Mandaten Synergieeffekte bestehen, die sich vorteil-
haft auf die Wirtschaftlichkeit auswirken. 
Die Praxisgruppe nleitungen tragen Sorge dafür, dass sich der Kreis der beauftragten 
Rechtsanwaltskanzleien nicht zu einem „Closed-Shop“ entwickelt, sondern dass  auch 
neue Kanzleien die Möglichkeit der (regelmäßigen) Mandatierung erhalten.  
Die vorstehenden Ziffern 1 – 3 finden keine Anwendung, soweit rechtsanwaltliche Dienst-
leistungen von Verbänden, in denen die Stadt Köln Mitglied ist (z. B. Kommunaler Arbeit-
geberverband, Bühnenverein), in Anspruch genommen werden. 
4. 30 führt ein Zentrales Anwalts- und Prozessregister. In diesem Register werden Kanz-
leien/ Rechtsanwält*innen/ Verbände geführt, die von 30 mandatiert worden sind.  
 
C. Evaluierung und Berichterstattung  
Zum 31. Januar eines Jahres evaluiert jede Praxisgruppe für ihren Bereich die Mandatsbezie-
hungen mit den bea uftragten Rechtsanwält*innen für das jeweilige Vorjahr . Die Leitung 301 
trägt die Ergebnisse zusammen, bewertet sie und berichtet an die Praxisgruppenleitungen und 
die Amtsleitung.  
Mit diesem Verfahren wird der Austausch über die Qualität der erbrachten anwaltlichen Dienst-
leistungen bei 30 in stitutionalisiert, um höchstmögliche Transparenz herzustellen, von den  
(positiven oder negativen) Erfahrungen der anderen Praxisgruppen zu profitieren und um ein 
einheitliches Auftreten der Stadt Köln gegenüber beauftragten Rechtsanwaltskanzleien zu ge-
währleisten. 
Die Evaluierung und Datenerfassung im Zentralen Anwalts - und Prozessregister sollen Ge-
genstand einer jährlichen Berichterstattung (im zweiten Quartal) an den AVR und RPAu sein.

Anlage 2 
 
 
 
Wertgrenzentabelle außergerichtliche Rechtsdienstleistung 
nach den jeweils aktuellen Kommunalen Vergabegrundsätzen für Gemeinden nach  
§ 26 KomHVO mit Stand vom 26.01.2021 
(die Regelungen der GAV finden ergänzend Anwendung) 
Verfahren Wertgrenze Hilfestellung und Vorgaben zum weiteren Vorgehen 
Direktauftrag 
 
(vgl. Ziffer 8.1 und 8.2 der 
Kommunalen Vergabe-
grundsätze) 
unter            
25.000 € netto 
Hinsichtlich der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Spar-
samkeit ist eine Dokumentation notwendig, dass Kosten im 
Hinblick auf Bedeutung der Rechtsfrage, der damit verbun-
denen Risiken und der Qualifikation des Anwalts im Verhält-
nis stehen.  
 
Eine Angebotseinholung in Textform ist ausreichend.  
TIPP: E-Mail 
 
Der Vorgang ist in das Vergabemanagementsystem einzu-
stellen, eine Zustimmung von 302 ist nicht notwendig. Eine 
vergaberechtliche Beratung ist jederzeit möglich. 
Verhandlungsver-
gabe ohne Teilnah-
mewettbewerb  
 
(vgl. Ziffer 8.3 Kommunale 
Vergabegrundsätze i.V.m. 
besondere Dienstleistung 
vgl. Art. 4 lit d, Anhang XIV 
der Richtlinie 2014/24/EU) 
bis zum             
EU-Schwellen-
wert i.H.v.        
750.000 € netto 
Es müssten mindestens 3 Bewerber aufgefordert werden.  
 
Empfehlung: Bei einem geschätzten Auftragswert von über 
250.000 € netto sollen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit 
und Sparsamkeit mindestens 5 Bewerber aufgefordert wer-
den.  
 
Eine Angebotseinholung in Textform ist ausreichend.  
TIPP: E-Mail 
 
Noch fehlende Eignungsnachweise können mit dem Angebot 
angefordert werden. Eine Verhandlung über Preis/Leistung 
ist möglich, dabei ist auf Gleichbehandlung zu achten.  
 
Der Vorgang ist in das Vergabemanagementsystem  einzu-
stellen, eine Zustimmung von 302 ist nicht notwendig. Eine 
vergaberechtliche Beratung ist jederzeit möglich. 
EU-weite Aus-
schreibung 
oberhalb des 
EU-Schwellen-
wert i.H.v. 
750.000 € netto 
EU-weites Verfahren je nach Einzelfall, die vergaberechtli-
chen Regelungen sind dabei zu beachten.  
 
Der Vorgang ist in das Vergabemanagementsystem einzu-
stellen. 302 ist bei der Veröffentlichung, Angebotseinholung 
und Prüfung des Vergabevorschlages zu beteiligen. Eine 
vergaberechtliche Beratung ist jederzeit möglich.

Anlage 3 
 
Zuständigkeitsregelungen für die                                                                                
Vergabe von Rechtsdienstleistungen 
Übersichtshilfe 
 
 
1. Geschäftsanweisung Vergabe (GAV) – Zuständigkeit: 302  
 
- Aktueller Stand: 01.05.2021 
 
- Aktueller Link: http://intranet.verwaltung.stadtkoeln.de/imperia/md/images/aemte-
ronline/27/gesch%C3%A4ftsanweisung_zur_durchf%C3%BChrung_von_verga-
beverfahren_gav_01.05.2021.pdf 
 
- Ziffer 4.2 Pflicht zur Einstellung von Vergaben in eVa / cVergabe (ab einem 
Wert von 500 € sofern nicht bereits in cMarket abgebildet)  
 
- Ziffer 5 GAV: Wertgrenzenregelung – Verweis auf Runderlass der Kommunalen 
Vergabegrundsätze 
 
 
2. Richtlinie für die Bedarfsprüfung – Zuständigkeit: 11  
 
- Aktueller Stand: 10.09.2019 
 
- E-Mail-Adresse: 11-112-0-Grundsatz-Organisation@stadt-koeln.de 
 
- Aktueller Link: http://intranet.verwaltung.stadtkoeln.de/intranet/bibliothek/richtli-
nien/organisation/00245/rechtsnorm.html 
 
 
3. Wertgrenzenregelung Rechnungsprüfungsamt – Zuständigkeit: 14  
 
- Aktueller Stand: 01.10.2021 
 
- Aktueller Link: http://intranet.verwaltung.stadtkoeln.de/intranet/bibliothek/richtli-
nien/einkauf/00459/rechtsnorm.html 
 
- Auszug zur Vorlage Vergabe von freiberuflichen Leistungen (Ziffer 5):  
 
5.1  Vergaben von freiberuflichen Leistungen 
  Bei Einbindung des Rates bzw. seiner Ausschüsse 
 
5.2  Zusatzaufträge bzw. Auftragserweiterungen zum Hauptauftrag 
   Informationspflicht:  
Kostenüberschreitungen ab 50 % von Hauptaufträgen sind dem RPA 
innerhalb von vier Wochen nach Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen. 
Eine generelle Vorlagepflicht besteht nicht.

4. Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln – Zuständigkeit: AVR 
 
- Aktueller Stand: 15.07.2021  
 
- Aktueller Link: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/zu-
sto_8._%C3%84nderungssatzung_vom_15._juli_2021.pdf 
 
- Bei Rechtsanwaltsbeauftragungen insbesondere Beachtung von § 8 ZustO  
 
Auszug: 
 
„(1) Dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Inter-
nationales wird die Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertra-
gen:  
 
1. Wesentliche Prozesshandlungen (mit Ausnahme der Klageerwiderung und der 
Klageänderung) sowie damit verbundene Anwaltsbeauftragungen bei einem 
Streitwert von mehr als € 500.000 bis einschl. € 1,5 Mio.;  
 
2. Klageänderung sowie damit verbundene Anwaltsbeauftragungen bei Klagen 
mit einem Ausgangsstreitwert von mehr als € 500.000 bis einschl. € 1,5 Mio.;    
soweit sich durch die Klageänderung der Streitwert um mehr als € 50.000 ändert 
und der neue Streitwert € 1,5 Mio. nicht übersteigt;  
 
3. Abschluss von Vergleichen und Abgabe von Anerkenntniserklärungen, wenn 
dadurch eine Belastung oder ein Rechtsverzicht der Stadt im Gegenwert von 
mehr als € 100.000 bis einschl. € 500.000 bewirkt wird; 
 
5. Bedarfsfeststellung von Lieferungen und Leistungen bei Auftragswerten von 
mehr als € 300.000 bis zu € 1,5 Mio.,…“

Beratungsverlauf (2)

29.08.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.09.2022 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1736/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.06.2022
Erstellt
20.05.2022 16:05