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V/0863/2005

Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Vorlage 19.10.2005

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 09.11.2005, TOP 3

Originalvorlage

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Anlage

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Originalvorlage

1353 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen 
hier: Beschwerde Nr.   1/05 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
  
09.11.2005 
 
Hauptausschuss 
 
Entscheidung 
 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Die Beschwerde Nr. 1/05 des Vereins Halima e.V. vom  13.06.2005 (Anlage) wird zurück- 
gewiesen. 
 
 
Begründung 
 
Der Verein Halima e.V. hat sich als Träger der As S alam Kindergruppe mit einer Be- 
schwerde gem. § 24 GO NRW vom 13.06.2005 (siehe Anl age) an die Beschwerdekom- 
mission gewandt. 
 
Die Beschwerdekommission hat die Beschwerde in ihre r Sitzung am 18.10.2005 vorbera- 
ten und empfiehlt dem Hauptausschuss, die Beschwerd e zurückzuweisen. Die Beschwer- 
dekommission hat in ihrem Beschluss zudem nachdrück lich das Gesprächsangebot des 
Jugendamtes der Stadt Münster unterstützt, den Besc hwerdeführern weitere Informatio- 
nen für die As Salam Kindergruppe zu geben. 
 
Grundlage der Beratung war die Vorlage der Verwaltu ng an die Beschwerdekommission 
Nr. 1/05 nebst Anlagen (Anlage 1 zur Vorlage 863/20 05),  auf die zur Vermeidung von 
Wiederholungen voll inhaltlich Bezug genommen wird.  
 
 
 
Gez. 
Dr. Tillmann 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0863/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau Heuer 
Ruf: 
492-7012 
E-Mail: 
Heuer@stadt-muenster.de 
Datum: 
19.10.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

Anlage

59832 Zeichen

Anlage
zur Vorlage V/0863/2005

Der Oberbürgermeister 30.08.05

Vorlage an die Beschwerdekommission 1/05

Betreff

Beschwerde des Vorstandes des Vereins Halima e.V., Meßkamp 15, 48147 Münster,
wegen Fördermöglichkeiten für Kindergruppen

Vorbringen

Mit Schreiben vom 13.06.2005 (Anlage 1) beschweren sich die Beschwerdeführer dar-
über, dass sie als Träger der As Salam Kindergruppe nicht vom Jugendamt der Stadt
Münster über die aktuellen Fördermöglichkeiten für Kindergruppen, die Kinder unter 3
Jahren betreuen, informiert worden seien und dass die As Salam Kindergruppe nicht in
der Beschlussvorlage V/0289/2005 (Anlage 2) erwähnt werde. Erst jetzt hätten die Be-
schwerdeführer durch ein Vorstandsmitglied einer anderen Halbtagsgruppe: erfahren,
dass bereits vor Wochen Gespräche mit dem Jugendamt stattgefunden hätten, an de-
nen Gruppen teilgenommen hätten, die evtl. für. eine Förderung in Frage kommen soll-
ten. In der Beschlussvorlage V/0289/2005 würden konkret nur zwei sogenannte Halb-
tagsgruppen erwähnt, die für eine Finanzierung durch das u-3-Programm der Stadt
Münster vorgesehen seien, die „Kleine Wiese" und die „K.E.K.K.l"s. Die von den Be-
schwerdeführern getragene As Salam Kindergruppe sei ebenfalls zur Zeit eine soge-
nannte „Halbtagsgruppe“, die mit einem freiwilligen städtischen Zuschuss in Höhe von
weniger als 20 % der Betriebskosten gefördert werde. Die restlichen Kosten würden von
den Eltern aufgebracht.

Die Beschwerdeführer beantragen, dass die As Salam Kindergruppe ebenfalls als u-3-
Gruppe entsprechend dem Modul 1 — Kleinkindergruppe mit:8 Kindern entsprechend
der für die Räumlichkeiten bestehende Betriebserlaubnis — geführt werden und dass die
Betriebskosten aus diesem Programm finanziert würden.

Stellungnahme der Verwaltung

Am 18.04.2005 hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die bestehenden sie-
ben „20 %-Gruppen“, die mit einem freiwilligen städtischen Anteil in Höhe von 20 % ih-
rer Betriebskosten gefördert werden, zu einem Gespräch über die Kleinkindbetreu-
ungsmöglichkeiten im Rahmen des städtischen Programms zum Ausbau des Kinder-
betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren (u-3-Programm) eingeladen. Anlass
des Gespräches war, die bestehenden und als bedarfsgerecht eingestuften Einrichtun-
gen (20 %-Gruppen), die bereits Kinder unter 3 Jahren betreuen, für die Kleinkind-
betreuung zu erhalten.

Zu diesem Gespräch waren nicht die als „Spielgruppen" geförderten Einrichtungen ein-
geladen. Zwischen dem Status einer 20 %-Gruppe und einer „Spielgruppe“ bestehen
hinsichtlich der Bedarfsaussagen und der Förderung Unterschiede. 20 %-Gruppen de-
cken einen bestehenden Bedarf im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie
und Beruf/Ausbildung in dem jeweiligen Stadtteil ab und werden mit einem höheren
freiwilligen städtischen Zuschuss gefördert als Spielgruppen.

Die von den Beschwerdeführern betriebene Kindergruppe „As Salam“ ist keine 20 %-
Gruppe, sondern wird - wie viele andere Gruppen in Münster auch — als Spielgruppe
gefördert. Der Antrag des Trägers lautet auf eine Förderung als „Spielgruppe“. Dement-
“ sprechend sieht der Bewilligungsbescheid für den Zeitraum vom 01.02.2005 bis zum
31.07.2005 eine Förderung als Spielgruppe in Höhe von 700 Euro vor.

Aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Spielgruppen in Münster kommt die

Gruppe „As Salam“ des Beschwerdeführers nicht für eine Kleinkindbetreuung/u-3-
Betreuung im Sinne der Vorlage 289/2005 in Betracht. °

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung empfiehlt der Beschwerdekommission, dem Haupt- und Finanzaus-
schuss zu empfehlen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Gez.
Dr. Tillmann

ANLAGE _9

Im

| LET

Der Vorstand - An Münster, 13.06.2005
des Vereins Halima e. V| des Oberhürgerr f 5
Meßkamp 15 tem 4A, un

48147 Münster Fr _

An den Rat .® ph i
der Stadt Münster \ sa
z. Hd. Herrn Oberbürgermeister Tillmann

48127 Münster

Beschwerde nach $ 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit beschweren wir uns darüber, dass die Elterninitiative Halima e. V., die Träger der As
Salam Kindergruppe ist, nicht vom Jugendamt der Stadt Münster über die aktuellen
Fördermöglichkeiten für Kindergruppen, die Kinder unter drei Jahren betreuen, informiert
wurde und dass die As Salam Kindergruppe nicht in der Beschlussvorlage V/0289/2005
erwähnt wird.

Erst jetzt haben wir durch ein Vorstandsmitglied einer anderen Halbtagsgruppe erfahren
können, dass bereits vor Wochen Gespräche mit dem Jugendamt stattgefunden haben, an
denen Gruppen teilnahmen, die evtl. für eine Förderung nach Modul 1 bzw. 2 in Frage
kommen sollten. In der Beschlussvorlage V/0289/2005 werden dann auch konkret nur zwei
sogenannte “Halbtagsgruppen” erwähnt, die für eine Finanzierung durch das u-3-Programm
der Stadt Münster vorgesehen sind: die “Kleine Wiese” und die “K.E.K.K.I”s.

Die As Salam Kindergruppe ist ebenfalls zurzeit eine sog. “Halbtagsgruppe”Sie wird mit
einem freiwilligen städtischen Zuschuss in Höhe von weniger als 20 % der Betriebskosten
gefördert. Die restlichen Kosten werden von den Eltern aufgebracht.

Wir beantragen hiermit, dass diese Gruppe ebenso wie die Kindergruppen “Kleine Wiese”
und “K.E.K.K.L” ab dem Kindergartenjahr 2005/2006 als u-3-Gruppe entsprechend dem
Modul 1 - Kleinkindgruppe mit 8 Kindern entsprechend der für die Räumlichkeiten
bestehenden Betriebserlaubnis - geführt wird und dass die Betriebskosten aus dem u-3-
Programm finanziert werden. Die Eltern, deren Kinder dieses Angebot in Anspruch nehmen
sollen einen Elternbeitrag entsprechend der Elternbeitragstabelle leisten.

Wir hoffen, dass sie unserer Beschwerde nachgehen und dem Antrag entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

Anlagen

Pädagogisches Konzept der As Salam Kindergruppe

Inhalt:

Einführung

Hintergrund

Umfeld der Einrichtung
Räumlichkeiten

Team

Pädagogische Ziele und Methoden
Altersstruktur der Kinder
Öffnungszeiten und Tagesstruktur
Ernährung

Elternmitarbeit

Schlusswort

Einführung

Eine Gruppe von engagierten Muslimen hat es sich zum Ziel gesetzt, muslimische
Kinder in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und die Eltern bei
der islamischen Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurde
im Mai 2004 ein Verein mit dem Namen „Halima“ gegründet. Halima e. V. ist als
gemeinnützig anerkannt und Spenden an den Verein sind steuerlich absetzbar.

Ein Satzungsziel von Halima e. V. ist die Errichtung und Betreuung eines
Kindergartens bzw. einer Kindertagesstätte. Da der Verein noch nicht über die
entsprechenden beantragten Fördermittel verfügt, wurde beschlossen zunächst
eine Kindergruppe zu gründen und zu betreuen bis es Halima e. V. als
Trägerrerein durch finanzielle Förderung ermöglicht wird, eine
Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter von 0,4 bis 6 Jahren (kleine
altersgemischte Gruppe) anzubieten.

Hintergrund

Kinder sollen so früh wie möglich in ihrer Entwicklung gefördert werden,
Kindergärten bzw. Kindertageseinrichtungen sollen Bildungseinrichtungen
werden. Diese aktuelle Forderung von Politikern, ausgelöst durch die Ergebnisse

1

der PISA-Studie ist zurzeit noch nicht realisiert. PISA zeigt, dass in Deutschland
Bildung keine reine ethnische, sondern eine soziale Problematik ist, da gerade
hier in Deutschland die schulischen Leistungen der Kinder so eng wie in keinem
anderen Land mit der sozialen Herkunft gekoppelt sind. Insbesondere bei Kindern
aus sozial schwachen Familien oder bei Kindern mit Migrationshintergrund sollte
eine Förderung und Bildung vor Beginn der Schule erfolgen (dies wird gestützt
durch die Ergebnisse der Berliner Sprachstandserhebung „Bärenstark“). In fast
allen Bundesländern wird zurzeit überlegt, die Sprachkompetenz von Kindern vor
Beginn der Schulpflicht zu erfassen. Die Förderung der Sprachkompetenz, das
Legen der Grundlagen für die Sprachentwicklung und die Förderung der
Mehrsprachigkeit ist ein klarer Bildungsauftrag an die Kindergärten bzw.
Kindertagesstätten. Insbesondere die Mehrsprachigkeit stellt eine wichtige
Ressource dar, die im Zuge der internationalen Entwicklung immer wieder betont
wird und mehrsprachigen Kindern sollte dieser positive Aspekt auch so vermittelt
werden.

Die Bildungseinrichtung Kindergarten bzw. Kindertagesstätte sollte jedem Kind in
Deutschland zugänglich sein, da die Weichen für Bildungs- und damit auch für
Lebenschancen schon hier gelegt werden. Muslimische Kinder, die meistens auch
Kinder mit Migrationshintergrund sind, werden von ihren Eltern oft nicht in die
bereits vorhandenen staatlichen oder kirchlichen Einrichtungen geschickt, da dort
der gesamte Jahresablauf durch traditionell christliche Feste und Bräuche
bestimmt wird und dieses permanente Ausgegrenztsein besonders für sehr junge
Kinder eine starke psychische Belastung darstellen kann. Viele muslimische
Kinder lernen daher häufig die deutsche Sprache erst mit dem Schuleintritt
kennen, . was für deren schulische und auch spätere berufliche Laufbahn
verheerende Folgen haben kann. Das wird belegt durch Statistiken.

Die As Salam Kindergruppe, die überwiegend von Kindern muslimischen
Glaubens besucht werden soll, versteht sich als eine Alternative zu den bereits
vorhandenen Kinderbetreuungseinrichtungen in Münster. Die Gruppe ist ein Lern-
und Lebensort, der zweisprachig (arabisch-deutsch) konzipiert ist, um auf die
Sprachsozialisation zweisprachig aufwachsender Kinder reagieren zu können. Die
Kinder sollen eine Unterstützung ihres in ihrem Fall mehrfachen
Erstsprachenerwerbs erfahren (was für Einsprachige selbstverständlich ist) und
gleichzeitig eine Unterstützung bei ihrem Zweitsprachenerwerb erhalten. Dies ist
stets individuell auf das Kind auszurichten. Der Trägerverein möchte in der
Kindergruppe die individuell schwache Sprache besonders unterstützen, so dass
die Sprachen gleichgewichtig und gleichberechtigt nebeneinander stehen. (Wenn
sich durch den Erhalt von Fördermitteln die Kindergruppe in Richtung einer
kleinen altersgemischten Gruppe entwickelt, sollen die Kinder im Alter von ca. 4
1/2 Jahren an - nicht nur bezogen auf die Sprachkompetenz — im Rahmen einer
Vorschulgruppe nochmals besonders gefördert werden, um sie optimal auf den
Übergang in die Schule vorzubereiten.)

Die As Salam Kindergruppe versteht sich nicht als Einrichtung, in der den Kindern
islamisches Wissen vermittelt werden soll, vielmehr soll durch das Integrieren
islamischer Traditionen in das alltägliche Leben die oftmals bestehende
Diskrepanz zwischen Kinderbetreuungseinrichtung und Elternhaus vermieden
werden. Insbesondere sollen islamische Feste vorbereitet und gefeiert werden. As
Salam möchte zwischen den unterschiedlichen Kulturen und Religionen vermitteln

und Toleranz und Akzeptanz Andersdenkenden gegenüber erreichen und eine
qualitativ hochwertige außerfamiliäre Betreuung anbieten.

Umfeld der Einrichtung

As Salam befindet sich in der Straße „Am Meßkamp“ in einer ruhigen Lage im
Gebäude der Arrahman Moschee. In unmittelbarer Nähe befindet sich der
Wienburgpark.

Räumlichkeiten

Wegen unseren begrenzten finanziellen Mittel stehen uns nur eine Fläche von 43
Quadratmetern zuzüglich Außengelände zur Verfügung. In der Einrichtung gibt es
einen großen Gruppenraum sowie einen Nebenraum, der als Tobraum oder
Ruheraum genutzt wird. Des Weiteren ist eine Toilette sowie eine Dusche
vorhanden. Für die Zubereitung von Speisen steht eine Kochnische zur
Verfügung. Das Außengelände wird mit einer Rutsche, einem Sandkasten,
Schaukeln und Fahrzeugen ausgestattet. °

Team

Das Team besteht aus einer zwei staatlich anerkannten Erzieherinnen (einer
arabischsprachigen und einer deutschsprachigen Fachkraft).

Pädagogische Ziele und Methoden der Einrichtung

Die As Salam Kindergruppe zeichnet sich durch eine familiäre und liebevolle
Atmosphäre aus. Jedem einzelnen Kind wird in seiner Individualität und mit seiner
ganz persönlichen Biographie das Gefühl des Angenommenseins vermittelt. Mit
den Kindern zusammen wird ein Alltag gelebt, der in größerem Umfang dem einer
Familie gleicht, As Salam versteht sich als Einrichtung, die die Familie ergänzt
und unterstützt.

Die allgemeinen pädagogischen Ziele, die die Arbeit der Erzieherinnen
bestimmen, sind folgende: E

« die Förderung der bilingualen Sprachkompetenz der Kinder individuell auf das
Entwicklungstempo und die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt sowie
behutsames Eingehen auf eine eventuell bestehende Problematik in der
Sprachentwicklung (Zusammenarbeit mit Fachkräften z. B. Logopäden ist
geplant )

« die Unterstützung des selbstbestimmten Handelns, um das Bedürfnis der
Kinder nach Selbständigkeit zu befriedigen

« die Förderung der Sozialkompetenz und die Vertiefung des
Gruppenzugehörigkeitsgefühls

« die Stärkung einer emotionalen Sicherheit als Grundlage für Selbständigkeit,
Selbstbehauptung und Eigenständigkeit

« die Erweiterung bereits vorhandener Fähigkeiten des Kindes im Hinblick auf
seine/ihre gegenwärtigen Situation, seines/ihres Entwicklungsstandes und
Altersstruktur (Wissenserweiterung, Bewegungserziehung, Musikerziehung,
Umgang mit Medien und Technik, Natur-- und Sachbegegnung,
hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Experimentieren und Forschen)

« die Intensivierung der Wahrnehmungsfähigkeit — kognitive Strukturen sinnlich
wie auch sozial betrachtet

« die Förderung der Kreativität, Phantasie und Spielfähigkeit

« die Stärkung der individuellen Kompetenz und Förderung der Kritikfähigkeit
« die Förderung von Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein

« die Vermittlung von Offenheit gegenüber anderen Religionen

Die As Salam Kindergruppe arbeitet nach dem situationsorientierten Ansatz. Das
bedeutet, dass das Spielverhalten der Kinder bei diesem pädagogischen Ansatz
beobachtet wird, um dann situativ pädagogisch zu handeln. Das Lernen in und an
Lebenssituationen erfordert von den Erzieherinnen beim situationsorientierten
Ansatz ein anderes Planungsvorgehen, und zwar im Sinne einer so genannten
„Offenen Planung“. Das wichtigste Kennzeichen dieser Planung besteht darin,
dass sie nicht ausschließlich vorweg erledigt wird, sondern im Wechselspiel
zwischen pädagogischem Handeln, Beobachtungen in der Gruppe, Überlegungen
zur Lebenswirklichkeit von Kindern und Nachbereitung erfolgt.

Das, was die Kinder selbst einbringen, wird von den Erzieherinnen versucht,
weiterzuverfolgen und es werden daraus Angebote entwickelt, die den Kindern
sinnlich erfahrbare Erlebnisse bieten (Wahrnehmungsförderung). Der
situationsorientierte Ansatz ist in seiner Offenheit und Lebensnähe ein
Gegenbegriff zu starren Programmen.

Merkmale des lebensnahen Lernens sind der Bezug zu Lebenssituationen von
Kindern (Geplantes wird verworfen, um auf Aktuelles eingehen zu können), das
Lernen in Erfahrungszusammenhängen (der Forschungsgeist der Kinder wird
genutzt) und die veränderte Rolle der Erzieherin bzw. des Erziehers (die Kinder
sollen nicht „bespielt“ werden, sondern Phantasie und
Problemlösungskompetenzen sollen gefördert werden).

Die Erzieherinnen von As Salam möchten u. a. eine Vorbildfunktion für die Kinder
übernehmen, sie leben die Dinge vor und beziehen die Kinder mit ein. Darüber
hinaus soll jedes Kind mit all seinen Stärken und Schwächen wie bereits erwähnt
eine liebevolle Atmosphäre des Angenommenseins erfahren, denn es wird
wertfrei als eigenständiges Individuum mit seiner persönlichen Biographie
akzeptiert und es wird differenziert auf die unterschiedlichsten Bedürfnisse jedes
einzelnen Kindes eingegangen.

Altersstruktur der Kinder

As Salam ist eine Kindergruppe für acht Kinder im Alter von eineinhalb bis vier
Jahren (die Möglichkeit des Verbleibens der Kinder bis zum Schulalter besteht).

4

Öffnungszeiten und Tagesstruktur

Die Kindergruppe ist montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr geöffnet.Die Kinder
sollten bis 9.30 Uhr gebracht oder telefonisch abgemeldet werden. Es besteht bis
9.30 Uhr die Möglichkeit zum Freispiel.

Um 9.30 Uhr findet eine Begrüßungsrunde statt, in der gespielt, gesungen oder
erzählt werden kann. Die Planung des Tages erfolgt beim anschließenden
gemeinsamen Frühstück. Nach dem Frühstück werden die Zähne geputzt. Für
gezielte Angebote, Spielplatz- oder Parkbesuche wie beim Frühstück besprochen
ist dann genügend Zeit bis zu einem kleinen warmen Imbiss um 11.45 Uhr.
Beginn der Abholphase ist ab 12 Uhr.

Ernährung

Beim gemeinsamen Frühstück wird eine ausgewogene, möglichst vollwertige
Ernährung bevorzugt, es wird stets auch frisches Obst angeboten. Als Getränke
gibt es Wasser, Saft, Milch oder Tee. Wasser steht den ganzen Tag zur
Verfügung. Der kleine Imbiss um 11.45 ist warm. Mitgebrachte Getränke und
Süßigkeiten sind nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden die gemeinsam zu
feiernden Feste. Eine besondere Ernährung einzelner Kinder z. B. bei Allergien
oder Krankheiten wird selbstverständlich berücksichtigt und bei der Auswahl der
aller Getränke und Speisen wird darauf geachtet, dass sie halal sind.

Zusammenarbeit mit den Eltern

Da die Erzieherinnen der As Salam Kindergruppe familienunterstützend und
ergänzend arbeiten, ist ein ständiger Austausch mit den Eltern der Kinder
notwendig für die tägliche pädagogische Arbeit. Ein Aufnahmegespräch mit den
Eltern findet vor Eintritt des Kindes in die Kindergruppe statt. Für einen kurzen
Informationsaustausch bietet sich später dann ein informelles Gespräch beim
Abholen oder Bringen des Kindes an. Die Abhol- oder Bringphase sollte jedoch so
kurz wie möglich gehalten werden. Elterngespräche werden nach Absprache
regelmäßig geführt. Die Erzieherinnen sind Ansprechpartnerinnen für die Eltern
bei Problemen und versuchen mit diesen gemeinsam einen Lösungsweg zu
finden, selbstverständlich vertraulich. Eine rege Teilnahme der Eltern an
Elternveranstaltungen (Elternabende, Vorbereitung von Festen) ist erwünscht und
macht eine lebendige Zusammenarbeit erst möglich.

Schlusswort

Das Konzept beschreibt, wie in der As Salam Kindergruppe inhaltlich und
organisatorisch gearbeitet wird. Die pädagogische Arbeit bei As Salam wird als
ein Prozess angesehen, der in regelmäßigen Abständen entsprechend den
Bedürfnissen der Eltern, der Kinder und/oder des Teams sowie unter
Berücksichtigung gesellschaftlicher Veränderungen und neuester pädagogischer
Erkenntnisse reflektiert und gegebenenfalls überarbeitet wird.

Wie bereits eingangs erwähnt strebt Halima e. V. als Trägerverein es an, eine
Kindertagesstätte für eine kleine altersgemischte Gruppe zu errichten und. zu
betreuen. Eine Überarbeitung des Konzepts von As Salam wird ebenfalls
erfolgen, falls Halima e. V. die dringend benötigten und beantragten Fördermittel

5

erhalten sollte und sich aufgrund dessen die Gruppengröße, die Altersstruktur
der Kinder, die Öffnungszeiten, die Räumlichkeiten, die Anzahl der Erzieherinnen
etc. verändern sollten. Beispielsweise ist geplant, bei Veränderung der
Altersstruktur der Kinder die älteren Kinder ab einem Alter von ca. viereinhalb
Jahren gesondert zu fördern um sie optimal auf den Übergang in die Schule
vorzubereiten (intensive Kontakte zu den Grundschulen sind vorgesehen).

In der jeweils aktuell vorliegenden Form bietet das Konzept von As Salam sowohl
den Eltern als auch dem Team eine Grundlage zur Überprüfung der gesetzten
Ziele und zusätzlich dem Team Rückhalt und Sicherheit in der pädagogischen
Arbeit und schafft Transparenz gegenüber den Eltern und den gesellschaftlichen
Interessen.

Stand: September 2004

Informationen über die As Salam Kindergruppe des
eat Halima e.V.

Was ist Halima e.V.?

Halima e.V. ist ein eingetragener und als gemeinnützig anerkannter Verein, der es sich zum Ziel
gesetzt hat, muslimische Kinder in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und
die Eltern bei der islamischen Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen. Ein Satzungsziel ist es,
eine Kindertagesstätte zu errichten und zu betreuen. Der Name „ Halima“ wurde für den Verein
gewählt, weil die Amme des Propheten Mohammed ( s.a.w.s.) diesen Namen trug. Halima e.V. ist
Träger der As Salam Kindergruppe.

Was ist die As Salam Kindergruppe?

Die As Salam Kindergruppe ist zurzeit eine Betreuungsmöglichkeit für 8 Kinder im Alter von 1,5
bis 4 Jahren. Die Gruppe ist wie ein Kindergarten konzipiert, d.h. die Öffnundszeiten sind
montags bis freitags von 8.45 bis 13.15.Die Betreuung und Förderung der Kinder erfolgt durch
eine staatlich anerkannte Erzieherin und eine Ergänzungskraft.

Zur Erklärung: As Salam ist die Kurzform für As Salam Alaikum ( Friede sei mit euch)

Dies wird im Islam als Begrüßung und als Verabschiedung verwendet.

Wie sieht das pädagogische Konzept der As Salam Kindergruppe aus?
As Salam ist bilingual (arabisch- deutsch) konzipiert und soll insbesondere (aber nicht nur !)

muslimischen Eltern eine Alternative zu vorhandenen Betreuungsmöglichkeiten in Münster
bieten. Das pädagogische Konzept ist beim Vorstand erhältlich.

Was plant Halima e.V. in naher Zukunft?

Es ist geplant, die Gruppe zu vergrößern und in größere Räumlichkeiten mit einem entsprechend
kindgerechten Außenbereich zu ziehen. So bald die ersten Kinder das Alter von ca. 4 % Jahren
erreichen, wird im Rahmen einer Vorschulgruppe intensiv auf den Schuleintritt vorbereitet.
Kontakte zu den Grundschulen sind geplant.

Verantwortlich: Der Vorstand von Halima e.V.
Kontakt über : Eltern helfen Eltern Tel: 0251 778474
As Salam Kindergruppe Tel: 0251 2704790

ANLAGE 2

DER OBERBÜRGERMEISTER Sy \s]4 ||| MÜNSTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Vorlagen-Nr.:

V/0289/2005
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 7
Herr Philipp

Ruf:

492 51 11

E-Mail:

| PhilippF @stadt-muenster.de

Datum:

25.05.2005
Betrifft
Ausbau der Kindertagesbetreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren (u-3-Programm)
Beratungsfolge
02.06.2005 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
07.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord - Anhörung
08.06.2005 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
14.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
16.06.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
21.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
23.06.2005 Kommission zur Förderung der Integration

von Menschen mit Behinderungen Anhöhrung

28.06.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
29.06.2005 Hauptausschuss s Vorberatung
29.06.2005 Rat - " Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG)
und des u-3-Ausbauprogramm der Stadt Münster (s. Ratsbeschluss vom 09.02.2005 — Vorlage
Nr. 1033/2004),

1.1 über die zurzeit bestehenden Möglichkeiten des „Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kin-
der in NRW“ (GTK-NW) auch weitere, flexiblere und bedarfsgerechtere Angebotsstrukturen
einzusetzen, wie sie im Modul 1 (Kleinkindgruppe für Kinder im Alter von vier Monaten bis
zum 3. Lebensjahr bzw. bis zum Besuch des Kindergarten) und Modul 2 (Altersgemischte
Gruppe für Kinder von einem Jahr bis zum Eintritt in die Schule) beschrieben worden sind (s.
Anlage 1),

1.2 zur Schaffung von neuen u-3-Plätzen die in der Begründung in Ziff. 4 genannten Einzelprojekte
zu realisieren und

1.3 weitere Einzelmaßnahmen in Abstimmung mit den Trägern abzustimmen und zur Entschei-
dung vorzubereiten. .

2. Für die Einnahme von Elternbeiträgen (analog zum GTK) für die Angebote außerhalb des GTK
— Betreuung in der Kleinkindgruppe und in der Altersgemischten Gruppe (Teilzeit und Vollzeit-
ganztags) beschließt der Rat die in dieser Vorlage eingefügte Elternbeitragstabelle (s. Anlage
2)

3. Die Verwaltung wird ‚beauftragt, die Angebote der Kindertagespflege im Rahmen der aufge-
zeigten Konzepte und Rahmenbedingungen bedarfsgerecht und im Rahmen weiterer bundes-
einheitlicher Bestrebungen weiterzuentwickeln (s. Begründung Ziffer 5).

4. Die Kindertagespflege wird in die Geschwisterkindregelung (Beitrags- bzw. Kostenfreistellung
von Geschwisterkindern) analog zum GTK und zur Offenen Ganztagsschule einbezogen (s.
Begründung Ziffer 6).

Kosten/Folgekosten

Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten und Folgekosten wie folgt entstehen und im Rah-
men der für das u-3-Programm veranschlagten Kosten (vgl. Vorlage 1033/2004) bleiben:

Gesamtkosten im Zusammenhang mit dieser Vorlage:

« Schaffung neuer u-3-Plätze entsprechend der Einzelprojekte 1-12 = 686.500 €
« Einmalige Investitionskosten in 2005 = 108.250 €
« Erhöhung der Bezahlung von Kindertagespflegeeltern in 2005 = 62.500 €

(in 2006ff = 150.000 €)

Finanzierung/Mittelbereitstellung

Die Umsetzung des Tagesbetreuungs-Ausbauprogramms der Stadt Münster (u-3-
Programm) ist im Rahmen der Vorlage 1033/2004 „... unter dem Vorbehalt der gesamtstäd-
tisch nachhaltigen Finanzierung, insbesondere durch Einsparungen im Rahmen der Umset-
zung von Hartz IV ...“ vom Rat der Stadt Münster beschlossen worden und die Mittel wurde
wie folgt in den Haushalt 2005ff eingestellt:

« In der Haushaltsstelle 4640.718.0200.9 (Betriebskostenzuschüsse an Träger) sind bis zum
Jahr 2010 jährlich 1 Mio. € zusätzlich (kumulativ) vorgesehen worden.

° In der Haushaltsstelle 4640.940.0700.8 (Bau- und Einrichtungskosten u-3-Programm) sind bis
zum Jahr 2010 jährlich 1 Mio. € vorgesehen worden.

« In der Haushaltsstelle 4542.760.0000.0 (Förderung von Tagespflegestellen) sind bis zum Jahr
2010 jährlich 240 Tsd. € zusätzlich (kumulativ) vorgesehen worden.

® In der Haushaltsstelle 4542.760.2000.1 (Qualifizierung von Tagespflegestellen) sind bis zum
Jahr 2010 jährlich 10 Tsd. € zusätzlich (kumulativ) vorgesehen worden.

Begründung:

1. Anlass und Anliegen der Vorlage

Die Kindertagesbetreuungsangebote auszubauen und hier insbesondere die Angebote für Kinder
unter drei Jahren ist einer der wichtigsten Aufgaben zur Verbesserung von Betreuung und Bildung.

1.1 Familienpolitische Zielsetzungen der Stadt Münster

“In der Stadt Münster ist es bereits seit vielen Jahren — angefangen von dem bedarfsgerechten
Ausbau von Kindergartenplätzen in den 80er Jahren, lange bevor der Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz Rechtskraft bekam bis heute, durch das Rahmenprogramm zum Ausbau: des.
Angebotes für unter dreijährige Kinder und den qualitativen Ausbau der offenen Ganztagsgrund-
schule — eine wichtige (weitgehend fraktionsübergreifend) familienpolitische Zielsetzung, für be-
darfsgerechte Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder aller Altersstufen zu sorgen.

Bedeutende Handlungs- und Zielmaxime stehen in Zusammenhang mit

" der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
“ der Weiterentwicklung von Bildung und Betreuung und
" dem Ausbau der familienunterstützenden Angebote

Dazu sind in den vergangen Jahren immer wieder von allen Ratsfraktionen wichtige Anträge ge-
stellt und konzeptionell und praxisgerecht umgesetzt worden.

Die jüngsten Anträge sind im Zusammenhang mit der Vorlage 925/2004 — „Grundlagen und Per-
spektivplanung für die Weiterentwicklung von Betreuungs- und Bildungsangeboten für Kinder im
Rahmen von Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und Grundschulen“
dezidiert genannt worden.

1.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen

Mit dem Bundesgesetz - „Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Ta-
gesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG) sind wichtige gesetzlichen Rah-
menbedingungen beschrieben worden und als Änderung in das SGB VIll eingeflossen.

«e 8 23 - Förderung in Kindertagespflege: Dort werden insbesondere Aussagen zu Geldleistun-
gen, Geeignetheit der Personen und zu Beratung und Qualifizierung getroffen.

e 8 24 nennt insbesondere die vorrangigen Zielgruppen, für die Plätze für unter dreijährige Kin-
der geschaffen werden sollen (s. Abs. 3 - Ziff. 1 und 2). Es werden dort insbesondere die Er-
werbstätigkeit und die Ausbildungssituation von Eltern (Ziff. 1) und eine dem Wohl des Kindes
entsprechende Förderung (Ziff. 2) genannt.

Mit der Vorlage 1033/2004 hat die Stadt Münster die Grundlage geschaffen, das Angebot für
Betreuung und Bildung für unter dreijährige Kinder in Münster auszubauen.

Die Rahmenplanung nach dem Beschluss über die 0.g. Vorlage sieht vor, die Tagesbetreu-
ungsangebote für unter dreijährige Kinder bis zum Jahr 2010 flexibel auszubauen und zu-
sätzlich zu den vorhanden 410 Plätzen weitere 800 Plätze - davon 600 in Kindertagesein-
richtungen und 200 in Kindertagespflege - zu schaffen.

Dadurch soll das Angebot auf rd. 20 % ausgebaut werden.

Das bisherige Angebot für Kinder unter drei Jahren verteilt sich in Münster bisher sehr unterschied-
lich. Die Versorgungsquoten mit Angebote in Kindertageseinrichtungen in den Stadtteilen reichen
von 0 % bis über. 20 %. In einigen Stadtteilen gibt es keine Angebote in Kindertageseinrichtungen.
Der größte Teil der Angebote steht heute in Einrichtungen von Elterninitiativen zur Verfügung.

Bei dem Ausbau der Angebote, ist ebenso wie bei den Angeboten für Kinder im Kindergarten und
im Schulalter, eine entsprechende bedarfsgerechte Ausgewogenheit der Angebote zu erreichen.

2. Konzepte und Bausteine (Module) zur Betreuung unter dreijähriger Kinder

Neben der Tagespflege bestehen im Rahmen des GTK zurzeit folgende Möglichkeiten zur Betreu-
ung unter dreijährige Kinder:

* Kleine Altersgemischte Gruppe für 15 Kinder von 4 Monate bis zum Schuleintritt
« Aufnahme unter dreijähriger Kinder in 3-6-jährigen Gruppen nach & 9 Abs. 4 GTK - „Budget-
vereinbarung“ und gem. 8 45 SGB

Um das Angebotsspektrum bedarfsgerecht ausweiten zu können und um Umstrukturierungen in
bestehenden Einrichtungen im Zusammenhang mit Bedarfsanpassungen bei den Plätzen für Kin-
der im Kindergartenalter zu ermöglichen sind weitere Module konzipiert worden und in ihren Rah-
menbedingungen hinsichtlich der Gruppengröße, der Öffnungszeit, des erzieherischen Personals
und der erforderlichen Räume beschrieben worden (s. Anlage 1).

Als zusätzliche Angebotsstruktur außerhalb des GTK sind folgende Module entwickelt worden:
*  Kleinkindgruppen für Kinder von vier Monate bis 3 Jahre/Eintritt in den Kindergarten - (Modul
1)

Bei Umstrukturierungen sind längere Öffnungszeiten mit angemessener Personalanpassung
im Einzelfall möglich.

*  Altersgemischte Gruppen für Kinder von 1 Jahr bis zu 6 Jahren - Teilzeit und Ganztag-Vollzeit
(Modul 2)

In der Beratung der Konzeption der Standardmodule sind Erziehungskräfte aus der Praxis und die
Arbeitsgemeinschaft ($ 78 SGB VIII) „Kindertagesbetreuung“ beteiligt worden. Das Landesjugend-
amt hat den Modulen im Rahmen eines Abstimmungsgespräches zugestimmt. Seitens der o.g.
„Beteiligten gab es für die Entwicklung der Module wichtige Anregungen und Hinweise, die größten-
teils in die Standards eingeflossen sind, Die in der Anlage beschriebenen Standards bilden.einen
Rahmen für flexible und praxisgerechte Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren.

Die Umsetzung der Standardmodule erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Einzelfallsituati-
on der Einrichtungen und in Anlehnung an das GTK.

Die Aufgaben der Kindertagesbetreuung im Rahmen der bestehenden GTK-Möglichkeiten und der
darüber hinaus entwickelten Angebotsstrukturen können in Anlehnung an das SGB VIll und dem
GTK-NRW nur von anerkannten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe wahrgenommen werden.

Die auf dem Gebiet der Kindertagesbetreuung mehrjährig tätigen und vom Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien geförderten „Halbtagsgruppen“ werden in Abstimmung mit diesen Gruppen in
das Anerkennungsverfahren aufgenommen. Über die jeweilige Anerkennung wird im Rahmen ent-
sprechender Einzelvorlagen von den zuständigen parlamentarischen Gremien entschieden.

Die Zuschüsse und Elternbeiträge orientieren sich am jeweiligen Betreuungsstandard.

Es wird von den Trägern eine finanzielle Beteiligung erwünscht. Über die Höhe wird einzelfallbe-
zogen verhandelt. -

Die Verwaltung wird darüber hinaus prüfen, in wie weit eine Bereitstellung von u-3-Plätzen für Mit-
arbeiter und Mitarbeiterinnen von münsterischen Firmen oder Körperschaften durch diese realisiert
werden können und dabei über eine Kostenbeteiligung der Firmen verhandeln. '

Hierfür sollen gesonderte Konzepte entwickelt werden.

3. Elternbeitragsverfahren für Angebote außerhalb GTK

Für die Tagesbetreuungsangebote in Gruppen außerhalb des GTK werden Elternbeiträge analog
der Regelungen des GTK erhoben (s. Anlage 2). Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der
beigefügten Tabelle. Bei Betreuungsangeboten mit einer geringeren Öffnungszeit als die Mindest-
Öffnungszeit nach dem GTK wurde der Elternbeitrag auf die entsprechende Öffnungszeit umge-
rechnet. Die GTK-Geschwisterkindregelung gilt auch für die u-3-Module außerhalb GTK.

4. Neue Plätze zur Betreuung und Bildung für Kinder unter drei Jahren in Kindertagesein-
richtungen und Kindertagespflege (s.a. Ziffer 5)

Rund 90 neue Plätze in Kindertageseinrichtung sollen ab dem Kindergarten 2005/2006 in Kindeta-
geseinrichtungen durch Umstrukturierungen und Umbaumaßnahmen neu geschaffen werden.

Die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren erhöht sich dadurch von 5,4 % auf.6,4 % (ein-
gerechnet sind dabei nur die Plätze, die voraussichtlich bereits zu Beginn des Kindergartenjahres
2005/2006 zur Verfügung stehen. Die Projekte, die bereits im Rahmen dieser Vorlage entschieden
werden können, aber erst im Laufe des kommenden Kindergartenjahres Plätze schaffen können,
werden ab der Betriebsaufnahme in die Versorgungsquote eingerechnet.

Die zusätzliche Erhöhung der bestehenden Kindertagespflegeverhältnisse für die Betreuung von
unter dreijährigen Kindern von insgesamt 327 (= 4,5%) im Vorjahr auf derzeit 360 (= 4,9 %), zeigt
die Bedarfs- und Nachfragegerechtigkeit des münsterischen u-3-Programms.

Neu zu schaffende Plätze in Kindertageseinrichtungen in folgendem Umfang:

1. _ Kindertageseinrichtung Herz-Jesu / Kindertageseinrichtung des Sozialdienst Katholi-
scher Frauen (SKF), Katharinenstraße 10/12
(Wohnbereich 24 — Hansaplatz)

Die Kirchengemeinde Herz-Jesu. gibt zum Kindergartenjahr 2005/2006 die Trägerschaft über
die Kita Herz-Jesu auf. (eine Tagesstättengruppe und eine Hortgruppe) Der SKF übernimmt
die Trägerschaft und verlagert seine Kleine Altersgemischte Gruppe in die Räume der ehe-
maligen Herz-Jesu-Kita. j

Dort entsteht dann folgende Gruppenstruktur:

. Eine Hortgruppe gem. GTK mit 20 Kindern. Es ist vorgesehen, diese Hortgruppe ab
dem Kindergartenjahr 2007/2008 im Zusammenhang mit der Gesamthortentwicklung
bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

. Eine Kleine Altersgemischte Gruppe gem. GTK

. Eine Gruppe (außerhalb des GTK) für Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Eintritt
in den Kindergarten. In dieser Gruppe werden die Kinder betreut, die noch in der ehe-
maligen Tagesstättengruppe verbleiben (voraussichtlich 10 Kinder). Zusätzlich werden
in dieser Gruppe weitere fünf Kinder im Alter von zwei Jahren betreut.

Elterninitiative Kindergruppe „Kleine Wiese“, Heiststraße 40a
(Wohnbereich 25 — Mauritz-West)

Diese Gruppe wird zurzeit als sog. „Halbtagsgruppe“ mit einem freiwilligen städt. Zuschuss in
Höhe von 20 % der Betriebskosten betrieben. Die restlichen Kosten werden von den Eltern
aufgebracht.

Es ist vorgesehen, diese Gruppe ab dem Kindergartenjahr 2005/2006 als U-3-Gruppe ent-
sprechend dem Modul 1 - Kleinkindgruppe mit 8 Kindern entsprechend der für die Räumlich-
keiten bestehenden Betriebserlaubnis - zu führen und die Betriebskosten aus dem U-3-
Programm zu finanzieren. Die Eltern, deren Kinder dieses Angebot in Anspruch nehmen leis-
ten einen Elternbeitrag entsprechend der Elternbeitragstabelle.

Kindergarten / Kindertagesstätte der ev. Versöhnungskirche, Friesenring 30
(Wohnbereich 27 - Kreuz)

Die Schulkindbetreuungsgruppe läuft zum Kindergartenjahr 2005/2006 aus, da die Kinder al-
le einen Platz in der OGS haben.

Die Räume dieser Gruppe werden ab dem Kindergartenjahr 2005/2006 hergerichtet für die
Betreuung unter dreijährige Kinder.

. Es wird dort zunächst eine u-3-Gruppe — „Kleinkindgruppe“ für 11 Kinder unter: drei
Jahren geschaffen (Modul 1).
. Perspektivisch ist im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung im Wohn-

bereich ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 vorgesehen, weitere u-3-Gruppen - z.B.
als (Kleine) Altersgemischte Gruppen - zu schaffen.

Elterninitiative K.E.K.K.l. - Kreuzviertel-Eltern-Kleinkind-Initiative, Maximilianstraße
(Wohnbereich 27 — Kreuz)

Diese Gruppe wird zurzeit als sog. „Halbtagsgruppe“ mit einem freiwilligen städt. Zuschuss in
Höhe von 20 % der Betriebskosten betrieben. Die restlichen Kosten werden von den Eltern
aufgebracht.

Es ist vorgesehen, diese Gruppe ab dem Kindergartenjahr 2005/2006 als u-3-Gruppe ent-
sprechend dem Modul 1 - Kleinkindgruppe mit 8 Kindern entsprechend der für die Räumlich-
keiten bestehenden Betriebserlaubnis - zu führen und die Betriebskosten aus dem u-3-
Programm zu finanzieren. Die Eltern, deren Kinder dieses Angebot in Anspruch nehmen leis-
ten einen Elternbeitrag entsprechend der Elternbeitragstabelle.

Additive, integrative Kindertagesstätte Heinrich-Piepmeyer-Haus, Hüfferstraße 41
(Wohnbereich 29 — Schloss)
Durch Umbaumaßnahmen werden Räume für eine „Integrative Kleinkindgruppe“ geschaffen.

. Analog dem Modul 1 bietet die Gruppe Platz für 8 Kinder im Alter von einem Jahr bis
drei Jahren; davon zwei Kinder mit Behinderungen.

10.

Kath. Kindertageseinrichtung Heilig Geist, Schwerpunkteinrichtung für Kinder mit und
ohne Behinderungen, Metzer Straße 39,
(Wohnbereich 32 — Geist)

Durch kleine Umbaumaßnahmen werden vorhandene Räume genutzt, die es ermöglichen

. ab dem Kindergartenjahr 2005/2006 zunächst eine Kleinkindgruppe gem. Modul 1 mit
9 - 11 Kindern im Alter von vier Monaten bis zu drei Jahren einzurichten.

. Ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 ist vorgesehen, eine bestehende Regelkindergar-
tengruppe in eine Kleine Altersgemischte Gruppe gem. GTK umzuwandeln und da-
durch weitere 7 bis zu 10 mögliche Plätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen

Bisheriger Schulkinderhort „Sterntaler“ im Haus zum Guten Hirten, Mauritz-Lindenweg
61b
(Wohnbereich 44 - Herz-Jesu)

Die Schulkindbetreuungsgruppe läuft zum Kindergartenjahr 2005/2006 aus, da die Kinder al-
le einen Platz in der OGS haben.

Diese Räume werden ab dem Kindergartenjahr 2005/2006 hergerichtet und für eine Betreu-
ung von Kindern unter drei Jahren genutzt werden.

Der Träger konzipiert zurzeit entsprechende Angebotsstrukturen, die zur baulichen und de-
mografische Entwicklung passen

Voraussichtlich können zwei Kleinkindgruppen gem. Modul 1 (18 - 22 u-3-Plätze) geschaffen
werden

Elterninitiative Kindergruppe 13, Friesenring 25
(Wohnbereich 47 - Uppenberg)

Umwandlung der bestehenden Kindergarten-Tagesstättengruppe in eine Kleine Altersge-
mischte Gruppe gem. GTK. Dadurch werden 7 bis zu 10 mögliche Plätze für Kinder im Alter
von vier Monaten bis zu drei Jahren geschaffen.

Städtischer Kindergarten Albachten, Albachtener Straße 91 b
(Wohnbereich 56 - Albachten)

In dem Kindergarten werden zum Kindergartenjahr 2005/2006 zunächst bedarfsgerecht vor-
aussichtlich 5 Kinder im Alter von zwei Jahren aufgenommen.

Für das Kindergartenjahr 2006/2007ff wird - soweit der Bedarf im Rechtsanspruchsbereich
dieses zulässt eine Angebotsplanung entwickelt, die die Schaffung eines entsprechenden u-
3-Angebotes zulässt.

Städtische Kindertageseinrichtung Coerde Edelbach, Coerdestiege 15
(Wohnbereich 61 - Coerde)

. Zunächst werden die freien Plätze durch voraussichtlich 10 zweijährige Kinder belegt.

. Für das Kindergartenjahr 2006/2007ff sollen voraussichtlich zwei Altergemischte Grup-
pen mit bis zu 10 Plätzen für Kinder bis zu drei Jahren geschaffen werden; soweit der
Bedarf für den Rechtsanspruchsbereich dieses zulässt, gfs. erfolgt dieses zeitlich ge-
stuft. Dazu werden zwei bestehende Gruppen umgewandelt. Die dazu erforderlichen
baulichen Veränderungen werden derzeit geprüft.

11. Kath. Kindertageseinrichtung St. Margareta, Peter-Rosegger-Weg 57
(Wohnbereich 71 - Mauritz-Ost)

. Aufgrund des Bedarfs und als Übergang auf die Kleinkindbetreuung wird zunächst eine
Regelkindergartengruppe in eine Tagesstättengruppe (= Regelkindergartengruppe
ganztags) umgewandelt. Dieses erfolgt zum Kindergartenjahr 2005/2006.

. Im Zuge der demografischen Entwicklung wird angestrebt, diese Gruppe ab dem Kin-
dergartenjahr 2006/2007 in eine u-3-Gruppe, die noch näher zu konzipieren ist, umzu-
wandeln.

12. Kath. Kindertageseinrichtung Maximilian-Kolbe in Berg Fidel, Rincklakeweg 34
Wohnbereich 91 - Berg Fidel

In der Kindertageseinrichtung wird zunächst eine Regelkindergartengruppe übergangsweise
in eine Tagesstättegruppe (= Regelkindergartengruppe ganztags) umgewandelt. Ab dem
Kindergartenjahr 2006/2007 ist vorgesehen, diese in eine Kleine altersgemischte Gruppe
umzuwandeln.

Die Maßnahme ist in der zeitlichen Stufung bedarfsgerecht und ist auch im Zusammenhang
mit dem Handlungsprogramm Berg Fidel zu sehen.

Zusätzlich zu den o.g. Plätzen werden immer auch Kinder im Alter von zwei Jahren aufgenommen,
die im laufenden Kindergartenjahr drei Jahre alt werden und somit den Übergang zum hinwach-
senden Jahrgang bedarfsgerecht abdecken.

Im laufenden Kindergartenjahr 2004/2005 waren dieses rd. 80 Kinder.

Für das kommende Kindergartenjahr 2005/2006 sind die Planungen noch nicht ganz abgeschlos-
sen. Es ist aber von einer ähnlichen Größenordnung auszugehen.

Weitere Projekte werden derzeit von verschieden Trägern konzipiert und in absehbarer Zeit zur
Entscheidungsreife gebracht. j

Absehbare weitere Projekte zeichnen sich im ev. Markus Kindergarten in Kinderhaus, im Kath.
Kindergarten St. Mauritz in weiteren Halbtagsgruppen - z.B. Löwenmäulchen ...Frösche (Studen-
tenwerk) ab.

Zu allen weiteren Projekten werden entsprechende Beschlussvorlagen für die parlamentarischen
Gremien zu gegebener Zeit vorgelegt. Eine Ausweitung des städtischen Personals wird ebenfalls
über Einzelvorlagen eingebracht.

5. Kindertagespflege

Um.der Bedeutung, die das SGB VIll der Kindertagespflege im Verhältnis zur Betreuung und Bil-
dung in Kindertageseinrichtungen als gleichrangige Angebotsform zuweist, entsprechen zu kön-
nen, sind die Betreuungsstandards in der Kindertagespflege durch geeignete und angemessene
Qualifizierungen flächendeckend in Münster zu erhöhen bzw. zu erhalten. In Anlehnung an ein
Gutachten des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) soll eine höhere Bezahlung der Förderleistung
der Tagesbetreuungspersonen eingeführt werden. Damit sollen auch zusätzliche Personengrup-
pen für die Kindertagespflege gewonnen werden. Die Bezahlung der Förderleistung erfolgt gestaf-
felt in drei Stufen, je nach Qualifizierungsgrad. -

5.1 Derzeitiger Stand der Qualifizierung und Bezahlung

Fortbildungen für Betreuungspersonen werden seit vielen Jahren in Münster angeboten und be-
darfsgerecht ausgebaut. Das Fortbildungsmodell in Münster besteht aus einer Grundqualifizierung
von 42 Unterrichtsstunden: in drei Kursen werden Kindertagespflegepersonen auf ihre wirtschaft-
lich selbständige Tätigkeit als Tagesmutter oder „vater, auf die eigenständige pädagogische Arbeit
wie Konzeptentwicklung und auf erste Hilfe bei Kleinkindern vorbereitet. Die Aufbauqualifizierung
von 118 Stunden vermittelt vertiefte Kenntnisse in Spielpädagogik, Gesundheitserziehung, sozia-
lem Management und wird mit einem Volkshochschul-Zertifikat abgeschlossen.

Zudem gibt es Zusatzfortbildungen wie die Jährliche Fachtagung für alle Betreuungspersonen in
Münster und bedarfsäbhängige Kurse.

Die Qualifizierungen werden derzeit in Kooperation mit den Familienbildungsstätten und der
Volkshochschule durchgeführt.

Die Teilnahme an den Fortbildungen werden den Tagesbetreuungspersonen nahegelegt, sind aber
nicht verpflichtend.

Bezahlt werden Betreuungspersonen zurzeit von Eltern privat in Höhe von 3-5 € die Stunde.
Wenn öffentliche Jugendhilfe die Kosten für die Betreuung in Tagespflege nach 8 23 SGB VIII ü-
bernimmt, weil die Eltern dazu nicht in der Lage sind, erhält die Betreuungsperson einen Stunden-
satz von rd. 2€. Von diesem Stundensatz müssen alle Betriebskosten wie Essen, Spielsachen,
Strom, Versicherungen etc. gezahlt werden.

Berechnungsgrundlage für die Leistungen der Tagespflege ist der Satz der Vollzeitpflege (nach 8
33 SGB VIll) in der ersten Altersgruppe. Seit 1995 werden entsprechend den Empfehlungen des
Städtetages Nordrhein-Westfalen (vom 21 .09.1994) 60 % des Vollzeitpflegegeldes als Aufwen-
dungsersatz für eine Betreuung von tgl. 8 bis 10 Stunden an 5 Tagen in der Woche zugrundege-
legt. Der Aufwandsersatz für die Betreuungsperson wird unterteilt in materielle Aufwendungen
(Sachkosten) und Kosten der Erziehung (Anerkennung der Förderleistung). Die Förderleistung
wird zurzeit mit etwa 70 Cent pro Stunde und Kind bezahlt.

Tagesmütter, die ein Tageskind zusammen mit ihrem eigenen Kind betreuen, arbeiten unter Um-
ständen für diesen Satz. Tagesmütter, die sich qualifizieren und die Tagesbetreuung dauerhaft und
professionell (ohne die Betreuung eigener Kinder) betreiben, sind seltener bereit für diesen Satz zu
arbeiten. Sie bevorzugen zahlungskräftige Eltern oder stehen perspektivisch der durch das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien zu vermittelnden Tagespflege nicht mehr zur Verfügung.

Um gute Qualitäten in der Tagesbetreuung mit flexiblen familiennahen Angeboten sicherzustellen,
wird ein Pool qualifizierter und erfahrener Tagesbetreuungs-Personen benötigt, die ihre Arbeit pro-
fessionell und dauerhaft betreiben.

5.2 Änderungen durch das SGB VIII

Das TAG will die Betreuungsstandards in der Kindertagespflege auf verschiedenen Ebenen
verbessern.
Das TAG führt in 8 22 die Förderung von Kindern in Kindertagespflege aus.

“ In$ 23 Abs. 2 wird die Gewährung einer laufenden Geldleistung festgelegt. Danach soll einerseits
eine angemessene Kostenerstattung für den Sachaufwand geleistet werden und ein angemesse-
ner Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung. Die Höhe der laufenden Geldleistung soll vom
Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt werden, soweit Landesrecht nicht etwas anderes
bestimmt. Außerdem sollen Betreuungspersonen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anfor-
derungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

5.3 Umsetzung des SGB Vill
Wie ausgeführt werden die Anforderungen in Münster schon seit vielen Jahren erfüllt. Um eine

Verbesserung, d.h. höhere Qualitätsstandards zu erzielen, soll eine nach Qualifikationsgrad ge-
staffelte Bezahlung von Tagesbetreuungspersonen ab 1.8.05 eingeführt werden.

-10-

Der Satz der Vollzeitpflege NRW soll weiterhin Grundlage zur Berechnung des Aufwandsersatzes
für Kindertagespflege sein. Die Kosten für materielle Aufwendungen sollen dementsprechend für
alle Tagesbetreuungspersonen weiterhin gelten, nur der Verdienst soll gestaffelt werden.

Staffelung des Förderbetrages als Anerkennung der Förderleistung:

Stufe 1: Sofern Eltern eine Betreuungsperson vorschlagen und diese für die notwendige Betreuung
des Kindes geeignet ist, wird wie bisher entsprechend der Empfehlungen des Städtetages ein
Pflegegeld gezahlt (60 % des Vollzeitpflegesatzes bei einer Betreuung von 8 bis 10 Std. täglich,
Betrag ohne materielle Aufwendungen 70 Cent pro Stunde und Kind).

Stufe 2: Erfolgt durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eine Vermittlung an Tagesmüt-
ter mit einer Grundqualifizierung von 42 Stunden, wird die Anerkennung der Förderleistung um
einen Euro pro Stunde und Kind, auf 1,70 € erhöht.

Stufe 3: Tagesmütter mit insgesamt 160 Ausbildungsstunden, die sich zu weiterer jährlicher Zu-
satzqualifizierung verpflichten, sollen 2 € mehr pro Stunde erhalten, so dass sie auf einen Aner-
kennungsbetrag für ihre Förderleistung von 2,70 € pro geleisteter Arbeitsstunde und Kind kommen.
Dasselbe gilt für Erzieherinnen oder Sozialpädagoginnen, die Vorbereitungs- und Erste-Hilfe-Kurs
abgeleistet haben.

Freistände bei den Betreuungsplätzen sind Risiko der Betreuungsperson, da sie als Selbstständige
arbeitet.

Nach 8 23 Abs. 2 SGB VIII umfasst die laufende Geldleistung nach Abs. 1 die Erstattung nachge-
wiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sowie die hälftige Erstattung der
Aufwendungen zu einer angemessenen Altersicherung der Tagespflegeperson. Diese Umsetzung
soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da hier eine einheitliche Regelung des deutschen Ver-
eins und des Städtetages abzuwarten ist.

6. Geschwisterkindregelung in Verbindung mit der Kindertagespflege

Nach dem GTK und der Entgeltordnung für Förder- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und
Schüler an den Grund- und Sonderschulen und an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich
sind die Eltern bzw. der Elternteil von Geschwistern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung
nach dem GTK oder ein Betreuungsangebot an einer Schule besuchen nur für ein Kind beitrags-
pflichtig. Die Geschwisterermäßigung für Schülerinnen und Schüler gilt auch, wenn bereits für ein
Kind in einer Kindertageseinrichtung nach dem GTK ein Elternbeitrag erhoben wird.

Im Rahmen des Ausbauprogramms der Tagesbetreuungsangebote für Kinder wird die Geschwis-
termäßigung, die auch für die Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler an Grund- und
Sonderschulen sowie offenen Ganztagsschulen im Primarbereich gilt, auf alle Bereiche der Ta-
gesbetreuung, auch die Tagespflege, übertragen, um Familien mit mehreren Kindern zu entlasten.
Ergeben sich für Geschwisterkinder unterschiedlich hohe Beiträge, ist von dem/den Zahlungs-
pflichtigen der höhere Beitrag zu fordern. Werden Geschwisterkinder gleichzeitig in Tagespflege
betreut, so ist ein Kostenbeitrag maximal in Höhe der Aufwendungen für ein Kind zu leisten. Die
Geschwisterermäßigung gilt ab dem 01.08.2005, Beginn des Kindergartenjahres.

-11-

7. Einzelübersicht der entstehenden Kosten
« Beschlusspunkt 1.2: Einzelprojekte 1-12 zur Schaffung neuer u-3-Plätze

Für die Schaffung. von rd. 90 Plätzen unter drei Jahren werden in der Gesamtsumme jährliche
Betriebskosten in Höhe von 686.500 € entstehen (s. Begründung Ziffer 4 — Projekte 1 — 12)

Die Betriebskostenberechnungen der Module 1 und 2 - s. Anlage begründen sich in den an das
GTK angelehnten Finanzierungsgrundlagen. Eine konkrete Förderung erfolgt jeweils im Einzelfall.
Die zugrundegelegten durchschnittlichen Platzkosten sind in der. Anlage 1 enthalten.

« Einmalige Investivkosten entstehen in folgendem Umfange:
« Heinrich-Piepmeyer-Haus — 87.750 € in 2005 (8 neue Plätze)
« Ev. Versöhnungskriche - Kita Friesenring - 20.500 € in 2005 (bis zu 11 Plätze)

*e Beschlusspunkt 3: Entwicklung der Kindertagespflege im Zusammenhang mit der
gesetzlichen Anpassen
Verbesserte Bezahlung der Kindertageseltern für ihre Förderleistung

Aufgrund der Qualifizierungsmerkmale (siehe Ziffer 5 der Begründung) steigen die durchschnittli-
chen Kosten für die Erhöhung der Förderleistung um 1 € bzw. 2€ pro Betreuungsstunde um ca.
150.000 € im Jahr. Für 2005 - Umsetzungszeitraum August bis Dezember- bedeutet das Mehr-
ausgaben von 62 500 €. Die Anpassungen gelten auch für die Folgejahre.

«e Beschlusspunkt 4: Geschwisterkindregelung in der Kindertagespflege

Die Einführung der Geschwisterkindregelung (siehe Begründung Ziffer 6) im Rahmen der Tages-
pflege wird sich bei den Einnahmen der Elternbeiträge nach dem GTK auswirken, weil diese dann
erlassen werden.

Dabei soll immer der jeweils geringfügigere Entgeltsatz bei mehreren Kindern erlassen werden und
der Höchstsatz bezahlt werden.

Es ist davon auszugehen, dass von rd. 50 Geschwisterkinder in der Kindertagespflege ausgegan-
gen werden muss. Die Erlassbeiträge reichen je nach familiärer Betreuungssituation voraussicht-
lich von minimal rd. 44.000 € für den Fall, dass nur Regelkindergartenbeiträge und maximal = rd.
140.000 € für den Fall, dass überwiegend Ganztagsbetreuungsbeiträge erlassen werden.

Der Mittelwert liegt somit bei rd. 90.000 € (= mögliches Gesamtdefizit bei den Einnahmen).

In der o.a. Schätzung sind mögliche Erlasse für Geschwisterkinder in privat organisierter Kinderta-
gespflege, für die die Eltern in vollem Umfang selber aufkommen können und die bisher nicht über
das Jugendamt vermittelt wurden und künftig im Zusammenhang mit der weiteren Qualifizierung
der Kindertagespflegeeltern sowie der Verbesserung der Rahmenbedingungen in gewissen Um-
fang ebenfalls über das Jugendamt eingerichtet werden, noch nicht enthalten.

Durch die Berücksichtigung dieser Eltern, die die Tagespflege in vollem Umfang selbst finanzieren,
können geschätzte 30 weitere Geschwisterkinder zu den 50 Kindern hinzu kommen. Dadurch, und
da diese Eltern zu den oberen Einkommensgruppen gehören, kann sich der 0.9. Maximalwert von
140.000 € auf rd. 225.000 € erhöhen. Dadurch würde sich der rechnerische Mittelwert auf rd.
135.000 € (als mögliches Gesamtdefizit bei den Einnahmen) verschieben.

Je nach dem, welche Erlassbeiträge in der Praxis als die rechnerisch richtigen erweisen, reichen
die Erlassbeiträge jährlich von rd. 90.000 € bis rd. 135.000 € (Mittelwert = 112.500).

-12-

8. Finanzierungsmöglichkeiten durch Dritte: Elternbeiträge, Land, Arbeits- und Wirt-
schaftsministerium, freie Träger

« In der Einnahme-Haushaltsstelle 4640.115.0000.9 (Elternbeiträge) sind bis zum Jahr 2010
Jährliche Einnahmesteigerungen (kumulativ) von 130 Tsd. € eingerechnet worden.

« Die Stadt Münster bemüht sich um eine entsprechende finanzielle Beteiligung des Landes und
beantragt entsprechende Mittel.
Für die Umstrukturierungen im Rahmen der GTK-Förderung hat die Stadt Münster bereits An-
träge an das Land gestellt.
Über die zusätzliche Vergabe von GTK-Fördermittel hat das Land bisher noch nicht entschie-
den.
Weitere Fördermittel für flexible Angebote außerhalb des GTK sind vom Land frühestens ab
dem Kindergartenjahr 2006/2007 zu erwarten.
Die Modalitäten dafür sind derzeit noch nicht klar.

e Auch die Inanspruchnahme von Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit (MWA -
Düsseldorf) in Verbindung mit dem Europäischen Sozialfonds zur Verbesserung der Vermitt-
lung von erwerbsfähigen Eltern wird zurzeit geprüft. Eine entsprechende Beteiligung ist bereits
für das Kindergartenjahr 2005/2006 angekündigt worden. Konkrete Mittelvergabemodalitäten
stehen bisher noch nicht fest.

« Mit der Schaffung von Plätzen für unter dreijährige Kinder bei freien Trägern ist grundsätzlich
die Erwartung verbunden, dass sich die freien Träger mit einem Trägeranteil beteiligen. Dar-
über wird im Einzelfall mit den Trägern verhandelt. Grundlage hierfür soll die bestehende Re-
gelung nach GTK-NRW sein, die bei der Schaffung von Neuplätzen zugrunde gelegt wird.

Fazit: Mit den genannten Finanzierungsbeteiligungen kann die städtische Kostenbilanz durch zu-
sätzliche Einnahmen geringfügig verbessert werden.

Die Höhe dieser Beteiligung ist im Rahmen dieser Vorlage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu
kalkulieren. Hierzu wird entsprechend berichtet.

Ein weiterer fiskalisch bedeutsamer Aspekt besteht darin, dass die Gruppen, die im Rahmen der
Umstrukturierung von einer GTK-finanzierten-Gruppe in eine Angebotsstruktur außerhalb des GTK
umgewandelt werden, die bestehende Landesförderung für die Förderung von Gruppen in neuen
Einrichtungen, die bisher nicht mit grundsätzlich vorgesehenen Landesmitteln gefördert werden
konnten, genutzt wird.

9. Ausblick

In den nächsten Jahren werden auf der Grundlage der Gesamtentwicklung unter Einbeziehung der
Absicherung des Rechtsanspruchsbereich — demografische Entwicklung und Entwicklung der indi-
viduellen Nachfrage im Zusammenhang mit dem hineinwachsenden Jahrgang weitere Plätze ge-
mäß dem münsterischen Ausbauprogramm geschaffen. .

Dieses erfolgt in enger Abstimmung mit den’ beteiligten Trägern und Kindertageseinrichtung unter
Berücksichtigung ihrer Interessen und Anliegen, ihre jeweiligen Kindertageseinrichtungen sinnvoll
weiterzuentwickeln.

Dabei werden auch im Rahmen von systematischen Planungsgesprächen in den Wohnbereichen
die sozialräumlichen Bedarfe und Ressourcen bewertet und in eine systematische Maßnahmepla-
nung integriert.

-13 -

Dort werden die gesamten qualitativen und quantitativen Planungsgrundlagen dargestellt und ent-
sprechend analysiert und bewertet.

Insofern stellt diese Vorlage auch zu dem diesjährigen Kindertagesbetreuungsbericht 2005 (Vorla-
ge Nr. 380/2005) einen notwendigen Querbezug her.

Für die Projekte und Maßnahmeplanungen werden dem Rat und seinen Ausschüssen entspre-
chende Einzelvorlagen vorgelegt.

IV.

gez. Dr. Klein
Beigeordnete

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Anlage 2 - Erweiterungstabelle für die Elternbeiträge bei Angeboten außerhalb GTK

Elternbeitrag pro Monat

1 2 3 4 5 6 7 8 9

A bis 12.271,00 € 0,00 € 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0€ 0€ 0,00 €

C bis 36.813,00 € 44,48 € 26,08 € 141,12 € 57,78€ 141,12 € 91,31€ 70,56 € j 4,94

bis 61.355,00€ 115,04 € 62,89 € 276,61 € 115,04 € 276,61 €

Erläuterung

Die Betreuungsformen in den Spalten 2 - 5 geben den bisherigen Stand der GTK-Beiträge
wieder.

Die Betreuungsformen zusätzlich zum GTK - in Anlehnung an das GTK - sollen hinsichtlich
der Elternbeiträge vergleichbar mit GTK behandelt werden (s. Spalten 6- 9).

Im Einzelnen folgende Erläuterungen:

« Spalte 6: Ganztagsangebote für u.3-jährige Kinder außerhalb GTK:
Die Elternbeiträge entsprechen denen der GTK-Angebote (s. Spalte 4)

. Spalte 7: Teilzeitangebote für u.3-jährige Kinder außerhalb GTK:
Die Elternbeiträge sind im Vergleich zu denen der GTK-Angebote (s. Spalte 4) stundenange-
messen - nach dem Verhältnis 8,5 zu 5,5 Stunden reduziert.

« Spalte 8: Der Ganztagselternbeitrag für Kinder im Kindergartenalter setzt sich zusammen aus
den GTK-Beiträgen für Kindergartenkinder (Spalte 2) und dem Ganztagszuschlag (Spalte 3)

« Spalte 9: Der Teilzeitbeitrag für Kinder im Kindergartenalter entspricht dem im Verhältnis von
7,0 zu 5,5 Stunden reduzierten Beitrag entsprechend der Spalte 2

Beratungsverlauf (1)

09.11.2005 Hauptausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Katharinenstraße 10
  • Maximilianstraße
  • Hüfferstraße 41
  • Metzer Straße 39
  • Albachtener Straße 91b
  • Hansaplatz
  • Friesenring 30
  • Peter-Rosegger-Weg 57
  • Rincklakeweg 34
  • Zum Guten Hirten
  • Mauritz-Lindenweg 61b
  • Coerdestiege 15
  • Edelbach
  • Kinderhaus
  • Meßkamp 15

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0863/2005
Typ
Vorlage
Datum
19.10.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37