V/0052/2014
Ausbau der Julius-Voos-Gasse
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Plan
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E7 "GEHBAHN - GEHWEGPLÄTTEN BLAUBASALT KLEINPFLASTER in BÖGEN onen KNIEHOLM KLEIMANN stumm: BANK ÄHNLICH STUBENGÄASSE % LEUCHTE @ VORHANDENER. BAUM @) NEUER BAUM Neugestaltung der Julius-Voos-Gasse Entwurfsplanung M Städtische Denkmalbehörde| Stadtgestaltung Dezember 2013
Beschlussvorlage
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V/0052/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Ausbau der Julius-Voos-Gasse - Planungs- und Baubeschluss - Beratungsfolge 25.02.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Bezirksvertretung Münster -Mitte stimmt der aufgestellten Planung aus Deze mber 2013 und der baulichen Ausführung zu. Der Baubeschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass, wie dem Grunde nach mit dem Bau - und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW vereinbart, neben der in 2009 erworbenen Teilfläche eine weitere für den Ausbau erforderliche Fläche vor der Pol izeiwache unent geltlich an die Stadt Münster übertragen wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten von ca. 195.000,00 € ent- stehen. Folgekosten fallen nicht an, da eine vorhandene Anlage umgebaut wird. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- flächen und –anlagen Investitionsmaßnah- me 4154 Julius-Voos-Gasse Auszahlungen 2014 195.000 Einzahlungen Summe aller Auszahlungen/Saldo 195.000 Vorlagen-Nr.: V/0052/2014 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 21.01.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0052/2014 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2014 bei der o. g. Projektgruppe veranschlagt. Begründung: 1. Voraussetzungen Nach Fertigstellung der Polizeiwache an der Julius -Voos-Gasse sollen Freiflächen und Gas- se neu gepflastert werden. Die Öffnung des Tores in der historischen Ruinenwand bietet nun eine großzügige Wegeverbindung zwischen Salzstraße und dem Alten Steinweg. Statt der engen Gasse öffnet sich eine n eue städtische Platzfläche, die, dem historischen Ort ang e- messen, qualitätvoll gestaltet werden soll. Der lineare Charakter der Gasse und die Weg e- verbindung Salzstraße - Alter Steinweg sollen betont werden, insbesondere soll die in die Platzfläche hineinragende Ruinenwand durch Entfernen des Heckenrestes freigestellt we r- den. In der Sitzung des Beirates für Stadtgestaltung am 02.10.2012 zur Freiflächengestaltung beim Neubau der Polizeiwache (Alter Steinweg/ Julius -Voos-Gasse) begrüßt der Beirat den von der Verwaltung vorgestellten Entwurf einer gemeinsamen Platzfläche un d empfiehlt, die Lösungsvariante mit dem Kleinpflaster und den Gehwegstreifen umzusetzen. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Pflasterung: Die Pflasterung soll einheitlich in Kleinpflaster Basalt, in Bögen verlegt, ausgeführt werden. Diese Gestaltung entwickelt sich aus der Salzstraße heraus, wo vor dem Portal der Domin i- kanerkirche in Bögen verlegtes Natursteinpflaster liegt. Um ein einheitliches Bild zu wahren und gestalterisch zusammen zu binden, soll die Pflasterung von dem Vorplatz Dominikaner- kirche bis zum Alten Steinweg fortgesetzt werden. Die Verwendung von Natursteinpflaster al- lein kann diesem historischen Ort und der historischen Wegeverbindung gerecht werden. Alternative Möglichkeiten der Oberflächengestaltung als Einsparungspotenzial kommen a us Gründen der Stadtbildpflege und Stadtgestaltung nicht in Frage, zudem am Baustandard wie z. B. beim Aufbau der Tragschichten und des Oberbau nicht gespart werden kann. Im Allgemeinen gilt die Ausführung mit Kleinpflaster auch als barrierefrei, jedoch soll, um die Barrierefreiheit noch mehr zu verbessern , die Gasse als Verbindung Salzstraße – Alter Steinweg barrierefrei mit einer 2,00 m breiten Gehbahn aus glatten Materialien (Gehwegplat- ten Beton) hergestellt werden. Zu beiden Seiten wird die Gehbahn m it Kleinpflaster eing e- fasst, um den historischen Charakter der Gasse zu entsprechen. Grün: Die drei vorhandenen Hainbuchen sollen erhalten werden. Wegen des Gefälles in der Gasse muss ein Hochbeet zum Schutz dieser Bäume vorgesehen werden. Der vorhande ne Ahorn soll mit einer ausre ichend großer Pflanzscheibe und einem niedrigen Knieholm versehen werden. Die Eibe wird zugunsten einer besseren Durchlässigkeit nicht erhalten, die Hecke n- reste werden entfernt. Von den drei ehemals vorhandenen Akazien auf de r Fläche vor dem Portal der Dominik a- nerkirche sind nur noch zwei überalterte Exemplare erhalten. Im Zuge der Baumaßnahme sollen sie gegen drei neue kleinkronige Bäume in verbesserten Baumscheiben ersetzt we r- den. Der Wegfall der 3 Baumstandorte zugunsten ei nes einzigen prominenten Baumes an - 3 - V/0052/2014 der Salzstraße kann aus technischen Gründen nicht verwirklicht werden, da zu viele Leitu n- gen an dieser Stelle verlaufen, die nur das Pflanzen von kleinwüchsigen Bäumen erlaubt. Sitzgelegenheit: Die Einfassung des vorgesehenen Hochbeetes soll als Sitzmöglichkeit ausgebildet werden: Je eine Sitzbank b egrenzt das Hochbeet zur Julius -Voos-Gasse und zur Platzfläche vor der Polizeiwache. An den kurzen Seiten wird das Beet lediglich durch eine niedrigere Einfassung begrenzt. Die Bank mit einer Holzauflage wird ähnlich der Bänke an der Stubengasse au s- gebildet (s. Plan). Die Kosten werden auf ca. 20.000,00 Euro geschätzt. Der Pflegeaufwand für die langgezogenen Bänke beträgt ca. 400 € jährlich. Diese Gestaltungsvariante ist die Reduktionsvariante zu einer Planung, die ein großflächiges Holzpodest als Sitzmöglichkeit zur Abdeckung des Hochbeetes vorsieht. Die Kosten dafür werden auf ca. 83.00 0,00 Euro geschätzt. Zudem würden noch hohe Kosten durch den i n- tensiveren Pflegeaufwand hinzukommen. Es wird dabei von einem täglichen Reinigungsb e- darf ausgegangen. Ersparnis durch die Reduktionsvariante: 63.000,00 Euro. Fahrradständer: Auf der Fläche u nter dem Vordach des Gebäudes, das an den Alten Steinweg grenzt , die bisher u. a. zum Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt wurde, sollen Fahrradanlehnbügel installiert werden, um dort eine überdachte Abstellmöglichkeit anzubieten. Die Julius–Voos–Gasse ist ein Bodendenkmal gemäß § 2 DSchG NRW, deshalb müssen sämtliche Bodeneingriffe, wie beim Neubau der Polizeiwache bereits erfolgt, archäologisch begleitet werden. 3. Ausschreibung Die Baumaßnahme soll nach dem Baubeschluss ausgeschrieben werden. Mit dem Bau soll im Frühjahr 2014 begonnen werden. 4. Beitrag Dritter / Zuschüsse KAG-Beiträge fallen bei der Maßnahme nicht an. Die Maßnahme kann nicht gefördert werden. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Julius-Voos-Gasse
- Salzstraße
- Stubengasse
- Alter Steinweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0052/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.01.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37