0550/2026
Wirtschaftszonen für Handwerks-, Pflege- und Lieferdienste – Umsetzung von drei Wirtschaftszonen im Stadtbezirk Innenstadt
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 0550/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wirtschaftszonen für Handwerks-, Pflege- und Lieferdienste – Umsetzung von drei Wirtschaftszonen im Stadtbezirk Innenstadt Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Auf Grundlage des Ratsbeschlusses AN/0472/2023 vom 23.03.2023 beschließt die Bezirks- vertretung Innenstadt: (1) die Einrichtung von drei Wirtschaftszonen zur Verbesserung der Halt- und Parksituation für den Wirtschaftsverkehr: • zwei Wirtschaftszonen auf der Alteburger Straße (Hausnummern 50 und 66 • eine Wirtschaftszone an der Teutoburger Straße 28 Die Maßnahme ist mit Aufwendungen in Höhe von rd. 16.915,52 € verbunden. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 16.915,52€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangslage und Zielsetzung Die Mobilitätswende sowie die städtebauliche Aufwertung der Veedel führen zu einem Rück- gang an Pkw-Parkplätzen. Dies unterstützt verkehrs- und klimapolitische Zielsetzungen, be- einträchtigt jedoch Teile des Wirtschaftsverkehrs. Insbesondere Handwerksbetriebe, Pflege- und Sozialdienste sowie Liefer- und Logistikverkehre benötigen kundennahe Halt- und Um- schlagflächen. Laut Einschätzungen der Wirtschaftsverbände müssen Aufträge zunehmend aufgrund fehlender Park- und Haltemöglichkeiten abgelehnt werden. Wirtschaftszonen bieten die Möglichkeit, solche Halt- und Parkvorgänge zu bündeln und kon- fliktärmere Verkehrsabläufe zu schaffen. Sie priorisieren notwendige Versorgungsfahrten, er- höhen die Flächenumschlagsrate und reduzieren Haltvorgänge in zweiter Reihe sowie Kon- flikte mit dem Fuß- und Radverkehr. Gleichzeitig entstehen für alle Verkehrsteilnehmenden eine höhere Planbarkeit, Vorhersehbarkeit und Eindeutigkeit. 2. Konzeptentwicklung 3 Mit dem Ratsbeschluss AN/0472/2023 wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Stadt Bonn, der IHK zu Köln und der HWK zu Köln das Konzept der Wirtschaftszonen zu erar- beiten. Ziel ist die Bereitstellung definierter Haltflächen für den Wirtschaftsverkehr durch klare Beschilderung und Markierung. Mit der Mitteilung 3566/2024 informierte die Verwaltung im Ja- nuar 2025 über den Beginn der Umsetzungsphase. 3. Standortauswahl Die vorgeschlagenen Standorte wurden hinsichtlich Parkdruck, Nutzungsintensität und ge- werblichem Bedarf bewertet. Die gewählten Abschnitte der Alteburger Straße sowie die Teuto- burger Straße weisen regelmäßig kurzfristige Umschlagvorgänge und hohe Flächennachfrage auf und sind daher für ein Pilotprojekt geeignet. 4. Pilotwirtschaftszone Venloer Straße 259 – erste Erkenntnisse Im Jahr 2024 wurde eine erste Wirtschaftszone eingerichtet. Die Zone ist mit einem absoluten Haltverbot und dem Zusatzzeichen „Wirtschaftszone“ beschildert sowie durch eine blaue Bo- denmarkierung gekennzeichnet (siehe Anlage 2). Die Verkehrsüberwachung bewertet das Instrument grundsätzlich positiv, weist jedoch auf Vollzugsgrenzen hin: • sehr weitgefasster Kreis Berechtigter (bis hin zu privaten Handwerksleistungen) • fehlende Nachweispflichten (im Gegensatz zu Ladezonen mit Ausnahmegenehmigungen und Kennzeichenbindung) • fehlende Parkdauerbegrenzung • dadurch geringe Steuerungswirkung und geringe Sanktionsfähigkeit • bisher kein Unterschied bei der Zahl falsch parkender Fahrzeuge gegenüber Ladezonen Aus verkehrsbehördlicher Sicht wären diverse rechtliche Nachschärfungen erforderlich (Defi- nition der Berechtigten, Nachweisführung, Zeitbegrenzung). Die Verwaltung wird die Nutzung der neu einzurichtenden Wirtschaftszonen (sowie der weiteren jeweils drei Wirtschaftszonen in Ehrenfeld und in Kalk) regelmäßig beobachten und daraus Schlüsse für das weitere Vorge- hen ableiten. 5. Begründung der Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit der Maßnahme Notwendigkeit der Maßnahme Die innerstädtische Versorgung ist zunehmend durch fehlende Lade- und Lieferflächen beein- trächtigt. Wirtschaftsverkehre (u. a. Handel, Gastronomie, Handwerk, Lieferdienste, Pflege- und Servicefahrten) finden oft keine regelkonformen Haltmöglichkeiten, was zu Haltverstößen, blockierten Fahrstreifen, Behinderungen des ÖPNV und Konflikten und Sicherheitsrisiken mit dem Fuß- und Radverkehr führt. Durch die Schaffung von ausgewiesenen Wirtschaftszonen werden funktionsrelevante Vorgänge im öffentlichen Raum geordnet und die Versorgungssi- cherheit von Unternehmen, Einrichtungen und Haushalten gewährleistet. Wirtschaftsverkehr ist kein optionaler Verkehr, sondern systemrelevant für Wirtschaft und Haushalte. Unaufschiebbarkeit der Maßnahme Aufgrund steigender Lieferverkehre, veränderter Handelsstrukturen (v. a. E-Commerce) und wachsender innerstädtischer Flächennachfragen nimmt der Bedarf an effizienten Lade- und Serviceflächen zu. Verzögerungen verstärken bestehende Konflikte im Straßenraum, mindern die Leistungsfähigkeit des Verkehrs und wirken sich negativ auf Einzelhandel, Gewerbe und Dienstleistungen aus. Haushalts- und Steuerungsrelevanz: Durch die Neuordnung des Straßenraums wird der Bedarf an ordnungsrechtlichen Maßnah- men und Kontrollen reduziert, da z.B. bereits die prägnante Darstellung der Wirtschaftszone eine hemmende Wirkung auf reine Personenverkehre innehat, die Funktionsfähigkeit der In- nenstadt gesichert und die wirtschaftliche Aktivität unterstützt. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist es erforderlich, Maßnahmen vorzuziehen, die Versorgungssicherheit ge- währleisten, Nutzungskonflikte reduzieren und den Verkehrsfluss stabilisieren. Die Schaffung von Wirtschaftszonen stellt dabei eine kosteneffiziente Steuerungsmöglichkeit da. 4 Fazit Wirtschaftszonen verbessern die innerstädtische Versorgung, reduzieren Nutzungskonflikte und stärken den Wirtschaftsverkehr. Die Pilotierung im Stadtbezirk Innenstadt ist ein geeigne- ter nächster Schritt. 6. Finanzierung Die gesamten Kosten belaufen sich voraussichtlich auf knapp 17.000 Euro für die Beschilde- rung und Markierung. Die Kosten teilen sich wie folgt auf: Bestandteil Investition Markierung/Beschilderung Alteburger Straße 50 6646,63€ Markierung/Beschilderung Alteburger Straße 66 5138,56€ Markierung/Beschilderung T eutoburger Straße 28 5130,33€ Gesamt 16.915,52€ Die Kalkulation erfolgte auf Grundlage der Kosten für die Wirtschaftszone „Venloer Straße 259“. Die Ausführung ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen. Die für das Jahr 2026 erforderli- che Aufwandsermächtigung steht im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13 -Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – bedarfsgerecht zur Ver- fügung. Die Umsetzung der Maßnahme ist insbesondere zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr zwingend erforderlich. Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfü- gung vom18.12.2025 sind somit erfüllt. Anlagen • Anlage 1: Übersicht Wirtschaftszonen Innenstadt • Anlage 2: Bisherige Wirtschaftszone-Beschilderung und Markierung • Anlage 3: Neue Wirtschaftszone-Beschilderung und Markierung
Anlage_1_Übersicht_Wirtschaftszonen_Innenstadt
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Wirtschaftszonen Innenstadt 1) Alteburger Straße 50 • 23m • Bewohnerparkgebiet Südliche Neustadt II • Dichte Wohnbebauung oben, Gastro und Dienstleistung im EG • 4 Stellplätze fallen weg 2) Teutoburger Straße 28 • 16,50m • Bewohnerparkgebiet Südliche Neustadt II • Dichte Wohnbebauung • 3 Stellplätze fallen weg 3) Alteburger Straße 66 • Knapp 13m • Bewohnerparkgebiet Südliche Neustadt II • Ökol. Baufachhandel, in der Nähe Gastro, sonst dichte Wohnbebauung • 2 Stellplätze fallen weg Anlage 1 Stand 19.02.2026 1 2 3
Anlage_2_Bisherige_Wirtschaftszone_Beschilderung_und_Markierung
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W I R T S C H A F T S Z O N E
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Auf eine gesonderte Öffentlichkeitsbeteiligung wird verzichtet, da es sich zunächst um ein Pilotvorhaben mit begrenzter räumlicher Wirkung handelt. Die Auswahl der Standorte erfolgte unter Einbindung der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer. Ziel ist es, unter realen Bedingungen belastbare Erkenntnisse zur Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewinnen, die anschließend ausgewertet und in eine mögliche Weiterentwicklung einfließen. Die Evaluationsergebnisse werden transparent kommuniziert und bilden die Grundlage für eine möglicherweise spätere und ggf. breiter angelegte Beteiligung.
Anlage_3_Neue_Wirtschaftszone_Beschilderung_und_Markierung
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Handwerksfahrzeuge, Soziale Pflege- und Lieferdienste im Einsatz frei Handwerksfahrzeuge, Soziale Pflege- und Lieferdienste im Einsatz frei Handwerksfahrzeuge, Soziale Pflege- und Lieferdienste im Einsatz frei
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Alteburger Straße 50
- Teutoburger Straße 28
- Venloer Straße 259
- Straße 28 5130
- Straße 5
- Straße 6
- Straße 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0550/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 02.04.2026
- Erstellt
- 25.02.2026 10:52