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0550/2026

Wirtschaftszonen für Handwerks-, Pflege- und Lieferdienste – Umsetzung von drei Wirtschaftszonen im Stadtbezirk Innenstadt

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 02.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.05.2026, TOP 3.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage_1_Übersicht_Wirtschaftszonen_Innenstadt

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Ansehen

Anlage_2_Bisherige_Wirtschaftszone_Beschilderung_und_Markierung

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage_3_Neue_Wirtschaftszone_Beschilderung_und_Markierung

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

8026 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0550/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wirtschaftszonen für Handwerks-, Pflege- und Lieferdienste – Umsetzung von drei 
Wirtschaftszonen im Stadtbezirk Innenstadt  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses AN/0472/2023 vom 23.03.2023 beschließt die Bezirks-
vertretung Innenstadt: 
(1) die Einrichtung von drei Wirtschaftszonen zur Verbesserung der Halt- und Parksituation für 
den Wirtschaftsverkehr: 
• zwei Wirtschaftszonen auf der Alteburger Straße (Hausnummern 50 und 66 
• eine Wirtschaftszone an der Teutoburger Straße 28 
Die Maßnahme ist mit Aufwendungen in Höhe von rd. 16.915,52 € verbunden.  
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.05.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  16.915,52€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Ausgangslage und Zielsetzung 
Die Mobilitätswende sowie die städtebauliche Aufwertung der Veedel führen zu einem Rück-
gang an Pkw-Parkplätzen. Dies unterstützt verkehrs- und klimapolitische Zielsetzungen, be-
einträchtigt jedoch Teile des Wirtschaftsverkehrs. Insbesondere Handwerksbetriebe, Pflege- 
und Sozialdienste sowie Liefer- und Logistikverkehre benötigen kundennahe Halt- und Um-
schlagflächen. Laut Einschätzungen der Wirtschaftsverbände müssen Aufträge zunehmend 
aufgrund fehlender Park- und Haltemöglichkeiten abgelehnt werden. 
Wirtschaftszonen bieten die Möglichkeit, solche Halt- und Parkvorgänge zu bündeln und kon-
fliktärmere Verkehrsabläufe zu schaffen. Sie priorisieren notwendige Versorgungsfahrten, er-
höhen die Flächenumschlagsrate und reduzieren Haltvorgänge in zweiter Reihe sowie Kon-
flikte mit dem Fuß- und Radverkehr. Gleichzeitig entstehen für alle Verkehrsteilnehmenden 
eine höhere Planbarkeit, Vorhersehbarkeit und Eindeutigkeit. 
2. Konzeptentwicklung

3 
Mit dem Ratsbeschluss AN/0472/2023 wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der 
Stadt Bonn, der IHK zu Köln und der HWK zu Köln das Konzept der Wirtschaftszonen zu erar-
beiten. Ziel ist die Bereitstellung definierter Haltflächen für den Wirtschaftsverkehr durch klare 
Beschilderung und Markierung. Mit der Mitteilung 3566/2024 informierte die Verwaltung im Ja-
nuar 2025 über den Beginn der Umsetzungsphase.  
3. Standortauswahl 
Die vorgeschlagenen Standorte wurden hinsichtlich Parkdruck, Nutzungsintensität und ge-
werblichem Bedarf bewertet. Die gewählten Abschnitte der Alteburger Straße sowie die Teuto-
burger Straße weisen regelmäßig kurzfristige Umschlagvorgänge und hohe Flächennachfrage 
auf und sind daher für ein Pilotprojekt geeignet. 
4. Pilotwirtschaftszone Venloer Straße 259 – erste Erkenntnisse 
Im Jahr 2024 wurde eine erste Wirtschaftszone eingerichtet. Die Zone ist mit einem absoluten 
Haltverbot und dem Zusatzzeichen „Wirtschaftszone“ beschildert sowie durch eine blaue Bo-
denmarkierung gekennzeichnet (siehe Anlage 2). 
Die Verkehrsüberwachung bewertet das Instrument grundsätzlich positiv, weist jedoch auf 
Vollzugsgrenzen hin: 
• sehr weitgefasster Kreis Berechtigter (bis hin zu privaten Handwerksleistungen) 
• fehlende Nachweispflichten (im Gegensatz zu Ladezonen mit Ausnahmegenehmigungen 
und Kennzeichenbindung) 
• fehlende Parkdauerbegrenzung 
• dadurch geringe Steuerungswirkung und geringe Sanktionsfähigkeit 
• bisher kein Unterschied bei der Zahl falsch parkender Fahrzeuge gegenüber Ladezonen 
Aus verkehrsbehördlicher Sicht wären diverse rechtliche Nachschärfungen erforderlich (Defi-
nition der Berechtigten, Nachweisführung, Zeitbegrenzung). Die Verwaltung wird die Nutzung 
der neu einzurichtenden Wirtschaftszonen (sowie der weiteren jeweils drei Wirtschaftszonen 
in Ehrenfeld und in Kalk) regelmäßig beobachten und daraus Schlüsse für das weitere Vorge-
hen ableiten.  
5. Begründung der Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit der Maßnahme 
Notwendigkeit der Maßnahme 
Die innerstädtische Versorgung ist zunehmend durch fehlende Lade- und Lieferflächen beein-
trächtigt. Wirtschaftsverkehre (u. a. Handel, Gastronomie, Handwerk, Lieferdienste, Pflege- 
und Servicefahrten) finden oft keine regelkonformen Haltmöglichkeiten, was zu Haltverstößen, 
blockierten Fahrstreifen, Behinderungen des ÖPNV und Konflikten und Sicherheitsrisiken mit 
dem Fuß- und Radverkehr führt. Durch die Schaffung von ausgewiesenen Wirtschaftszonen 
werden funktionsrelevante Vorgänge im öffentlichen Raum geordnet und die Versorgungssi-
cherheit von Unternehmen, Einrichtungen und Haushalten gewährleistet. Wirtschaftsverkehr 
ist kein optionaler Verkehr, sondern systemrelevant für Wirtschaft und Haushalte. 
Unaufschiebbarkeit der Maßnahme 
Aufgrund steigender Lieferverkehre, veränderter Handelsstrukturen (v. a. E-Commerce) und 
wachsender innerstädtischer Flächennachfragen nimmt der Bedarf an effizienten Lade- und 
Serviceflächen zu. Verzögerungen verstärken bestehende Konflikte im Straßenraum, mindern 
die Leistungsfähigkeit des Verkehrs und wirken sich negativ auf Einzelhandel, Gewerbe und 
Dienstleistungen aus. 
Haushalts- und Steuerungsrelevanz: 
Durch die Neuordnung des Straßenraums wird der Bedarf an ordnungsrechtlichen Maßnah-
men und Kontrollen reduziert, da z.B. bereits die prägnante Darstellung der Wirtschaftszone 
eine hemmende Wirkung auf reine Personenverkehre innehat, die Funktionsfähigkeit der In-
nenstadt gesichert und die wirtschaftliche Aktivität unterstützt. Angesichts der angespannten 
Haushaltslage ist es erforderlich, Maßnahmen vorzuziehen, die Versorgungssicherheit ge-
währleisten, Nutzungskonflikte reduzieren und den Verkehrsfluss stabilisieren. Die Schaffung 
von Wirtschaftszonen stellt dabei eine kosteneffiziente Steuerungsmöglichkeit da.

4 
Fazit 
Wirtschaftszonen verbessern die innerstädtische Versorgung, reduzieren Nutzungskonflikte 
und stärken den Wirtschaftsverkehr. Die Pilotierung im Stadtbezirk Innenstadt ist ein geeigne-
ter nächster Schritt. 
6. Finanzierung 
Die gesamten Kosten belaufen sich voraussichtlich auf knapp 17.000 Euro für die Beschilde-
rung und Markierung. Die Kosten teilen sich wie folgt auf: 
 
Bestandteil Investition 
Markierung/Beschilderung Alteburger Straße 50 6646,63€ 
Markierung/Beschilderung Alteburger Straße 66 5138,56€ 
Markierung/Beschilderung T eutoburger Straße 28 5130,33€ 
Gesamt 16.915,52€ 
 
Die Kalkulation erfolgte auf Grundlage der Kosten für die Wirtschaftszone „Venloer Straße 
259“. 
 
Die Ausführung ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen. Die für das Jahr 2026 erforderli-
che Aufwandsermächtigung steht im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes 
für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in 
der Teilplanzeile 13 -Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – bedarfsgerecht zur Ver-
fügung. 
 
Die Umsetzung der Maßnahme ist insbesondere zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit 
für den Fuß- und Radverkehr zwingend erforderlich. Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfü-
gung vom18.12.2025 sind somit erfüllt.  
 
Anlagen 
• Anlage 1: Übersicht Wirtschaftszonen Innenstadt 
• Anlage 2: Bisherige Wirtschaftszone-Beschilderung und Markierung 
• Anlage 3: Neue Wirtschaftszone-Beschilderung und Markierung

Anlage_1_Übersicht_Wirtschaftszonen_Innenstadt

517 Zeichen

Wirtschaftszonen Innenstadt
1) Alteburger Straße 50
• 23m
• Bewohnerparkgebiet Südliche Neustadt II
• Dichte Wohnbebauung oben, Gastro und Dienstleistung im EG
• 4 Stellplätze fallen weg
2) Teutoburger Straße 28
• 16,50m
• Bewohnerparkgebiet Südliche Neustadt II
• Dichte Wohnbebauung
• 3 Stellplätze fallen weg
3) Alteburger Straße 66
• Knapp 13m
• Bewohnerparkgebiet Südliche Neustadt II
• Ökol. Baufachhandel, in der Nähe Gastro, sonst dichte Wohnbebauung
• 2 Stellplätze fallen weg
Anlage 1 Stand 19.02.2026
1
2
3

Anlage_2_Bisherige_Wirtschaftszone_Beschilderung_und_Markierung

29 Zeichen

W I R T S C H A F T S Z O N E

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1092 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Auf eine gesonderte Öffentlichkeitsbeteiligung wird verzichtet, da es sich zunächst um ein Pilotvorhaben 
mit begrenzter räumlicher Wirkung handelt. Die Auswahl der Standorte erfolgte unter Einbindung der 
Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer. Ziel ist es, unter realen Bedingungen 
belastbare Erkenntnisse zur Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewinnen, die anschließend ausgewertet 
und in eine mögliche Weiterentwicklung einfließen. Die Evaluationsergebnisse werden transparent 
kommuniziert und bilden die Grundlage für eine möglicherweise spätere und ggf. breiter angelegte 
Beteiligung.

Anlage_3_Neue_Wirtschaftszone_Beschilderung_und_Markierung

209 Zeichen

Handwerksfahrzeuge, Soziale 
Pflege- und Lieferdienste im
Einsatz frei
Handwerksfahrzeuge, Soziale 
Pflege- und Lieferdienste im
Einsatz frei
Handwerksfahrzeuge, Soziale 
Pflege- und Lieferdienste im
Einsatz frei

Beratungsverlauf (1)

07.05.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Alteburger Straße 50
  • Teutoburger Straße 28
  • Venloer Straße 259
  • Straße 28 5130
  • Straße 5
  • Straße 6
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
0550/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
02.04.2026
Erstellt
25.02.2026 10:52